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Streitwert der Zwischenfeststellungsklage

Ein Millionenprojekt auf der Baustelle verwandelte sich in einen juristischen Albtraum, als der Bauvertrag jäh platzte. Plötzlich standen Baufirma und Auftraggeber vor der existenziellen Frage: Wer zahlt die horrenden Kosten, wenn die Arbeit nicht wie geplant beendet wird? Ein Gericht musste klären, ob die Kündigung rechtens war – eine Entscheidung, die über zweistellige Millionenbeträge und die finanzielle Zukunft der Parteien urteilte.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 83/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: KG
  • Datum: 03.06.2025
  • Aktenzeichen: 7 U 83/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren (Streitwertfestsetzung)
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Gerichtskostenrecht, Baurecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Legte Berufung gegen ein gerichtliches Teilurteil ein und begehrt die Einstufung der Kündigung des Bauvertrags als freie Auftraggeberkündigung. Die Klägerin forderte zudem die Vergütung für nicht erbrachte Leistungen.
  • Beklagte: Sprach die Kündigung des Bauvertrags aus. Die Beklagte machte widerklagend kündigungsbedingte Mehrkosten für die Fertigstellung des Bauvorhabens geltend.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Klägerin legte Berufung gegen ein gerichtliches Zwischenfeststellungsurteil ein. Dieses Urteil sollte die Rechtsnatur einer von der Beklagten ausgesprochenen Kündigung eines Bauvertrages klären.
  • Kern des Rechtsstreits: Das Gericht sollte entscheiden, ob die Kündigung des Bauvertrags eine Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (wie vom Landgericht bewertet) oder eine freie Auftraggeberkündigung war. Die Einstufung der Kündigung war entscheidend für die gegenseitigen Zahlungsforderungen beider Parteien.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde vorläufig auf 6.340.050,06 EUR festgesetzt.
  • Begründung: Das Gericht bemisst das wirtschaftliche Interesse der Klägerin an der Summe der Klage- und Widerklageforderungen, da sich diese gegenseitig ausschließen, aber nicht denselben Streitgegenstand betreffen. Von der Gesamtsumme wurde ein Abschlag von 70% vorgenommen. Dieser Abschlag begründet sich damit, dass das Zwischenfeststellungsurteil nur eine Voraussetzung für die eigentlichen Ansprüche klärt, nicht deren finale Höhe oder Begründetheit.

Der Fall vor Gericht


Ein Streit auf der Baustelle – Wer zahlt, wenn der Vertrag platzt?

Jeder, der schon einmal ein Haus gebaut oder eine größere Renovierung beauftragt hat, kennt die Sorge: Was passiert, wenn es zum großen Streit mit dem Bauunternehmen kommt? Stellen Sie sich vor, Sie als Auftraggeber sind so unzufrieden mit der Arbeit, dass Sie den Vertrag kündigen.

Baumängnger im Gespräch vor unfertigem Gebäude mit Rissen und Baumängeln bei Baustellenbesichtigung
Großbaustelle mit Baumängeln: Auftraggeber kündigt fristlos wegen gravierender Baufehler. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Nun stellen sich zwei entscheidende Fragen, die oft zu einem erbitterten Rechtsstreit führen: Muss das Bauunternehmen für die Mehrkosten aufkommen, die entstehen, weil eine neue Firma das Projekt teurer fertigstellen muss? Oder kann das ursprüngliche Unternehmen sogar noch Geld für Leistungen verlangen, die es zwar geplant, aber wegen der Kündigung gar nicht mehr ausgeführt hat? Genau um die finanziellen Folgen einer solchen Kündigung ging es in einem komplexen Fall vor Gericht.

Der lange Weg vor Gericht und eine entscheidende Weichenstellung

In dem verhandelten Fall standen sich ein großes Bauunternehmen und sein Auftraggeber gegenüber. Das Bauunternehmen hatte eine Klage eingereicht, also eine Forderung bei Gericht geltend gemacht, und verlangte rund 8 Millionen Euro. Dies war die Vergütung für Leistungen, die es wegen der Kündigung durch den Auftraggeber nicht mehr erbringen konnte. Der Auftraggeber wehrte sich nicht nur, sondern erhob seinerseits eine sogenannte Widerklage. Das bedeutet, er verklagte im selben Verfahren das Bauunternehmen zurück – und zwar auf über 13 Millionen Euro. Dies waren die Mehrkosten, die ihm angeblich für die Fertigstellung des Bauvorhabens durch eine andere Firma entstanden sind.

Der Ausgang dieses millionenschweren Streits hing an einer einzigen Frage: War die Kündigung des Auftraggebers rechtens, weil das Bauunternehmen gravierende Fehler gemacht hatte? Juristen nennen das eine „außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund“. Oder hat der Auftraggeber den Vertrag ohne einen solchen wichtigen Grund beendet, quasi aus einer Laune heraus? Das wäre dann eine „freie Auftraggeberkündigung“. Je nachdem, wie man die Kündigung einstuft, gewinnt entweder die eine oder die andere Seite.

Um diese Weiche frühzeitig zu stellen, traf das erste Gericht, das Landgericht, eine besondere Entscheidung. Es fällte ein sogenanntes Zwischenfeststellungsurteil. Man kann sich das wie ein „Mini-Urteil“ mitten in einem laufenden Prozess vorstellen. Es entscheidet nicht den ganzen Fall, sondern klärt verbindlich eine einzige, aber grundlegende Rechtsfrage, die für den weiteren Verlauf entscheidend ist. In diesem Fall legte das Landgericht fest: Die Kündigung geschah „aus wichtigem Grund“. Das war eine gute Nachricht für den Auftraggeber und eine schlechte für das Bauunternehmen. Unzufrieden mit diesem Mini-Urteil, legte das Bauunternehmen Berufung ein, das heißt, es zog vor die nächsthöhere Instanz, das Kammergericht.

Worum ging es im Berufungsverfahren? Die Frage nach dem Wert des Streits

Nun könnte man meinen, das Kammergericht hätte geprüft, ob die Kündigung wirklich „aus wichtigem Grund“ erfolgte. Doch das war noch nicht der Fall. Zuerst musste eine sehr technische, aber finanziell folgenreiche Frage geklärt werden: Wie hoch ist der sogenannte Streitwert für dieses Berufungsverfahren? Der Streitwert ist nicht der Betrag, den am Ende jemand zahlen muss. Er ist vielmehr eine vom Gericht festgesetzte Summe, die den wirtschaftlichen Wert des Konflikts widerspiegelt. Anhand dieses Streitwerts werden die Gerichts- und Anwaltsgebühren berechnet. Ein hoher Streitwert bedeutet hohe Kosten für die Parteien.

Die zentrale Frage für das Gericht war also: Wie bemisst man den Wert einer Berufung, die sich nur gegen ein solches „Mini-Urteil“ richtet, dessen Ergebnis aber über den Erfolg von zwei riesigen, sich gegenseitig ausschließenden Forderungen entscheidet?

Addieren oder nur das Höchste nehmen? Der Kern der juristischen Berechnung

Das Bauunternehmen, das die Berufung eingelegt hatte, vertrat eine klare Meinung. Es argumentierte, man solle einfach den Wert der höheren Forderung nehmen. Das wären die über 13 Millionen Euro aus der Widerklage des Auftraggebers. Zur Begründung verwies es auf eine Regel im Gerichtskostengesetz (§ 45 Abs. 1 Satz 3 GKG). Diese Regel besagt vereinfacht, dass wenn sich Klage und Widerklage auf denselben Streitgegenstand beziehen, nur der Wert der höheren Forderung zählt.

Aber was bedeutet „derselbe Streitgegenstand“? Man kann es sich so vorstellen: Wenn Sie ein Auto kaufen und den Kaufpreis nicht zahlen, verklagt der Verkäufer Sie auf Zahlung. Wenn Sie nun im selben Prozess sagen: „Das Auto hatte aber einen Mangel, ich will mein Geld zurück“, dann dreht sich alles um denselben Kaufvertrag und dasselbe Auto. Hier würde man nur die höhere Forderung für den Streitwert ansetzen.

Das Gericht sah den Fall hier jedoch anders. Es entschied, dass die Forderung des Bauunternehmens (Vergütung für nicht erbrachte Leistungen) und die Forderung des Auftraggebers (Schadensersatz für Mehrkosten bei der Fertigstellung) eben nicht „derselbe Streitgegenstand“ sind. Es sind zwei unterschiedliche wirtschaftliche Ansprüche, auch wenn sie beide von der Art der Kündigung abhängen. Daher, so das Gericht, könne man die Werte nicht einfach gegeneinander aufrechnen, sondern müsse sie grundsätzlich zusammenzählen. Das wirtschaftliche Interesse des Bauunternehmens besteht ja darin, seine eigenen 8 Millionen Euro zu bekommen UND die fremden 13 Millionen Euro nicht zahlen zu müssen. Das Gesamtinteresse war also die Summe aus beidem: rund 21 Millionen Euro.

Warum der volle Betrag trotzdem nicht zählt: Der Feststellungs-Abschlag

Moment mal, werden Sie jetzt vielleicht denken. Erst werden die Summen addiert, was zu einem riesigen Betrag von 21 Millionen Euro führt, aber am Ende kommt etwas ganz anderes heraus? Genau hier kommt der nächste juristische Schritt ins Spiel. Das Gericht erklärte, dass der Streitwert zwar auf der Basis der vollen 21 Millionen Euro berechnet werden muss, davon aber ein erheblicher Abschlag vorzunehmen ist.

Aber warum ist das so? Der Grund liegt in der Natur des angegriffenen „Mini-Urteils“. Mit der Berufung wird ja nicht über die Zahlung von 21 Millionen Euro entschieden. Es wird nur darüber entschieden, ob die Kündigung „frei“ oder „aus wichtigem Grund“ war. Das ist zwar die entscheidende Weiche, aber noch nicht das Ziel. Selbst wenn das Bauunternehmen die Berufung gewinnt und die Kündigung als „frei“ eingestuft wird, hat es seine 8 Millionen Euro noch nicht sicher in der Tasche. Es muss danach immer noch im Detail nachweisen, wie sich diese Summe zusammensetzt und ob die Berechnung korrekt ist.

Das Gericht veranschaulicht das so: Mit dem Zwischenfeststellungsurteil wird nur eine einzige Voraussetzung für den späteren Anspruch geklärt. Man kann es sich wie den Bau eines Hauses vorstellen: Das Fundament ist die wichtigste Voraussetzung, aber nur weil das Fundament steht, ist das Haus noch lange nicht fertig und bezugsfertig. Der Wert des Fundaments allein ist geringer als der Wert des gesamten Hauses. Das Gericht schätzte den Wert dieser „Fundament-Entscheidung“ auf 30 % des Gesamtwertes aller Forderungen. Es nahm also von den 21 Millionen Euro einen Abschlag von 70 % vor.

Welche Forderungen bei der Berechnung außen vor blieben

In dem Verfahren gab es noch weitere Forderungen, zum Beispiel die Herausgabe einer teuren Bankbürgschaft, die als Sicherheit diente, oder die Erstattung von Zinskosten. Das Gericht entschied, dass diese für die Berechnung des Streitwerts der Berufung keine Rolle spielen.

Die Begründung ist nachvollziehbar: Die Bankbürgschaft sicherte zum Beispiel die Ansprüche des Auftraggebers ab. Ihren Wert hinzuzurechnen, wäre eine Doppelzählung, denn der Wert der gesicherten Forderung (die 13 Millionen Euro) war ja schon im Topf. Das wäre so, als würde man den Wert eines Hauses und den Wert der Grundschuld, die auf dem Haus lastet, zusammenzählen. Andere Forderungen wiederum waren von der Frage nach der Art der Kündigung gar nicht abhängig und wurden deshalb ebenfalls nicht berücksichtigt.

Das endgültige Ergebnis: Die Festsetzung des Streitwerts

Am Ende stand die finale Berechnung des Gerichts. Es nahm die Summe der beiden Hauptforderungen von Klage (ca. 8 Millionen Euro) und Widerklage (ca. 13,1 Millionen Euro), was zusammen rund 21,1 Millionen Euro ergab. Von dieser Summe zog es den von ihm begründeten Abschlag von 70 % ab. Übrig blieben 30 % des Gesamtwerts.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde daher vorläufig auf 6.340.050,06 Euro festgesetzt. Diese Summe ist nun die maßgebliche Grundlage, um die Kosten für Anwälte und Gericht in dieser Phase des Verfahrens zu berechnen.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Gericht zeigt, dass bei Bauprojekten die Art der Vertragskündigung entscheidend für die finanziellen Folgen ist – kündigt der Auftraggeber „aus wichtigem Grund“ wegen schwerer Fehler des Bauunternehmens, muss dieses für Mehrkosten aufkommen, bei einer „freien Kündigung“ ohne besonderen Grund kann das Bauunternehmen dagegen noch Geld für nicht erbrachte Leistungen verlangen. Selbst wenn nur über die Rechtmäßigkeit der Kündigung entschieden wird, können die Verfahrenskosten bei Millionenprojekten extrem hoch ausfallen – hier entstanden allein für die Klärung dieser Vorfrage Kosten auf Basis von über 6 Millionen Euro Streitwert. Bauherren sollten daher eine Kündigung niemals leichtfertig aussprechen, sondern vorher genau dokumentieren und prüfen lassen, ob wirklich schwerwiegende Vertragsverletzungen vorliegen. Das Urteil macht deutlich, wie wichtig eine rechtliche Beratung vor einer Bauvertragskündigung ist, da die wirtschaftlichen Risiken für beide Seiten enorm sein können.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Streitwert und welche Bedeutung hat er für mich in einem Gerichtsverfahren?

Was ist der Streitwert?

Der Streitwert, auch Gegenstandswert genannt, ist der finanzielle Wert der Angelegenheit, um die in einem Gerichtsverfahren gestritten wird. Er ist eine zentrale Rechengröße und gibt an, welchen wirtschaftlichen Umfang oder welches Interesse der Gegenstand des Rechtsstreits hat.

Wichtig für Sie zu wissen: Der Streitwert ist nicht der Betrag, den Sie am Ende eines Verfahrens gewinnen oder verlieren. Er ist eine rein technische Größe, die zur Bestimmung verschiedener Gebühren dient.

Stellen Sie sich vor, Sie fordern von jemandem 5.000 Euro. In diesem Fall beträgt der Streitwert in der Regel 5.000 Euro. Geht es zum Beispiel um die Herausgabe einer Sache (wie ein gestohlenes Fahrrad), die 400 Euro wert ist, dann wäre 400 Euro der Streitwert.

Welche Bedeutung hat der Streitwert für Sie?

Die größte und wichtigste Bedeutung des Streitwerts liegt in seiner Auswirkung auf die Kosten eines Gerichtsverfahrens. Der Streitwert ist die maßgebliche Grundlage für die Berechnung der:

  • Gerichtsgebühren: Das sind die Gebühren, die das Gericht für die Durchführung des Verfahrens erhebt.
  • Anwaltskosten: Das sind die Gebühren, die Ihr Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verfahren erhält.

Für Sie bedeutet das: Je höher der Streitwert ist, desto höher fallen in der Regel sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Anwaltskosten aus. Diese Kosten werden anhand gesetzlich festgelegter Tabellen berechnet, die den Streitwert als Ausgangspunkt nehmen. Ein höherer Streitwert führt zu höheren Gebühren, während ein niedriger Streitwert die Gebühren reduziert.

Wie wird der Streitwert bestimmt?

Die Bestimmung des Streitwerts hängt von der Art der Streitigkeit ab:

  • Bei Geldforderungen: Hier ist die Bestimmung des Streitwerts meist einfach. Er entspricht in der Regel der Höhe der geforderten Geldsumme.
  • Bei nicht-monetären Streitigkeiten: Geht es nicht um eine konkrete Geldsumme (z.B. bei der Durchsetzung eines Zugangsrechts, einer Herausgabe von Unterlagen oder einem Nachbarschaftsstreit), wird der Streitwert vom Gericht geschätzt und festgelegt. Hierbei berücksichtigt das Gericht das wirtschaftliche Interesse oder den Wert, den die Angelegenheit für die beteiligten Parteien hat.

Der Streitwert kann sich auch während eines Verfahrens ändern, zum Beispiel wenn sich die Forderung erhöht oder verringert. In solchen Fällen kann das Gericht den Streitwert neu festsetzen.


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Was bedeutet ein Zwischenfeststellungsurteil und wann wird es in einem Gerichtsverfahren erlassen?

Ein Zwischenfeststellungsurteil ist eine besondere Form einer gerichtlichen Entscheidung, die ein Gericht während eines bereits laufenden Prozesses fällen kann. Es handelt sich dabei nicht um das Endurteil über den gesamten Streitfall, sondern um eine Vorentscheidung zu einer ganz bestimmten, oft grundlegenden Rechtsfrage, die für den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidend ist.

Was ist der Zweck eines Zwischenfeststellungsurteils?

Stellen Sie sich vor, Sie fordern in einem Gerichtsverfahren Schadenersatz. Ihr Anspruch auf diesen Schadenersatz hängt jedoch davon ab, ob eine bestimmte rechtliche Beziehung oder Tatsache überhaupt existiert oder ob der Gegner grundsätzlich haftet. Bevor das Gericht also über die genaue Höhe des Schadenersatzes – also die eigentliche Hauptforderung – entscheiden kann, muss es klären, ob die Grundlage dafür überhaupt gegeben ist.

Genau hier setzt das Zwischenfeststellungsurteil an: Es klärt diese vorgelagerte, streitige Rechtsfrage verbindlich. Das Gericht entscheidet dann beispielsweise, ob eine bestimmte vertragliche Beziehung besteht, ob ein Unfallgegner grundsätzlich für einen Schaden haftet oder ob ein bestimmtes Kündigungsrecht wirksam ausgeübt wurde. Dadurch wird eine wichtige Weichenstellung für den weiteren Prozess vorgenommen.

Der Hauptzweck ist es, das Verfahren effizienter und übersichtlicher zu gestalten. Wenn die Grundfrage geklärt ist, kann sich das Gericht im Anschluss auf die verbleibenden Aspekte des Falls konzentrieren, zum Beispiel auf die genaue Berechnung einer Schadenshöhe. Dies vermeidet, dass umfangreiche Beweisaufnahmen zu Nebenaspekten oder der genauen Höhe einer Forderung durchgeführt werden müssen, obwohl die Grundlage dafür noch gar nicht feststeht.

Wann wird ein Zwischenfeststellungsurteil erlassen?

Ein Gericht erlässt ein Zwischenfeststellungsurteil typischerweise dann, wenn die Hauptforderung des Klägers von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines bestimmten Rechtsverhältnisses abhängt, dieses Rechtsverhältnis aber zwischen den Parteien streitig ist und noch nicht abschließend geklärt wurde.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • Ein Kläger Schmerzensgeld und Heilungskosten nach einem Verkehrsunfall fordert, der Beklagte aber jegliche Schuld oder Haftung bestreitet. Das Gericht kann dann vorab per Zwischenfeststellungsurteil klären, ob der Beklagte dem Grunde nach für den Unfall haftbar ist. Erst wenn dies bejaht wird, geht es um die Höhe des Schmerzensgeldes und der Kosten.
  • Es um die Geltendmachung von Mietrückständen geht, der Mieter aber bestreitet, dass das Mietverhältnis überhaupt noch besteht, weil er eine Kündigung für wirksam hält. Das Gericht könnte dann zunächst feststellen, ob das Mietverhältnis noch besteht.

Die Möglichkeit für ein Gericht, ein Zwischenfeststellungsurteil zu erlassen, ist im deutschen Zivilprozessrecht vorgesehen und dient dazu, komplexe Verfahren zu strukturieren und Prozesskosten zu sparen, indem unwirtschaftliche Schritte vermieden werden. Es hilft, den Fokus auf die entscheidenden Punkte zu lenken und eine klare Basis für die weitere Verhandlung zu schaffen.


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Warum kann der Streitwert für eine Klärung von Vorfragen niedriger sein als die eigentliche Forderungssumme?

Wenn es vor Gericht um eine finanzielle Forderung geht, spielt der Streitwert eine zentrale Rolle. Dieser Betrag ist die Grundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren und der Anwaltskosten. Für juristische Laien ist es oft überraschend, dass dieser Streitwert niedriger sein kann, wenn nur eine sogenannte „Vorfrage“ geklärt werden soll, anstatt die volle Geldsumme einzuklagen.

Der Hauptgrund dafür liegt in der Art des Klageziels und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Interesse.

Klärung von Vorfragen: Der Feststellungs-Abschlag

Manchmal ist es nicht sinnvoll oder möglich, sofort die gesamte Forderung einzuklagen. Stattdessen möchte man zunächst eine bestimmte rechtliche Tatsache oder Beziehung gerichtlich klären lassen, die für einen späteren Zahlungsanspruch entscheidend ist. Dies nennt man eine Feststellungsklage. Hier geht es nicht direkt um eine Geldzahlung, sondern darum, dass das Gericht feststellt, ob zum Beispiel ein Vertrag gültig ist, eine Kündigung wirksam war oder eine Haftung grundsätzlich besteht.

Stellen Sie sich vor: Sie hatten einen Autounfall, bei dem ein Schaden von 10.000 Euro entstanden ist. Bevor Sie die Reparaturkosten einklagen, könnten Sie zunächst gerichtlich feststellen lassen wollen, ob die Gegenseite überhaupt für diesen Unfall haftbar ist.

Obwohl die mögliche spätere Forderung 10.000 Euro beträgt, wird der Streitwert für die Klärung der reinen Haftungsfrage oft niedriger angesetzt. Das liegt am sogenannten Feststellungs-Abschlag. Das Gericht bewertet hier das wirtschaftliche Interesse an der reinen Klärung der Vorfrage. Dieses Interesse wird als geringer angesehen als das Interesse an der direkten Zahlung der vollen Summe.

Warum das wirtschaftliche Interesse geringer ist

Die Klärung einer Vorfrage bringt noch nicht die tatsächliche Geldzahlung mit sich. Sie schafft lediglich eine rechtliche Grundlage für einen möglichen späteren Zahlungsanspruch.

  • Kein unmittelbarer Geldfluss: Das Gericht ordnet bei einer Feststellungsklage keine Zahlung an. Es bestätigt oder verneint lediglich eine bestimmte rechtliche Situation.
  • Geringeres Prozessrisiko: Für die Partei, die klagt, ist das Risiko oft geringer, wenn nur eine Vorfrage geklärt wird. Geht es beispielsweise nur um die grundsätzliche Haftung, sind die Beweisanforderungen oft weniger umfangreich als bei der Bezifferung und Geltendmachung des konkreten Schadens.
  • Schrittweise Klärung: Die Feststellung der Vorfrage ist nur ein Schritt auf dem Weg zur möglichen Durchsetzung der gesamten Forderung. Man muss danach eventuell noch einen zweiten Prozess führen, um die eigentliche Summe einzuklagen, falls die Gegenseite nicht freiwillig zahlt.

Für Sie als Laie bedeutet dies, dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens, das sich nur auf die Klärung einer grundlegenden Frage konzentriert, oft niedriger sind, als wenn sofort die gesamte Forderung eingeklagt wird. Die Höhe des Abschlags hängt vom Einzelfall ab und liegt oft bei 20 % bis 50 % der eigentlichen Forderungssumme.


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Werden bei mehreren Forderungen im Gerichtsverfahren die Werte immer addiert oder gibt es Ausnahmen?

Ob bei mehreren Forderungen in einem Gerichtsverfahren deren Werte für die Berechnung des Streitwerts – und damit für Gerichts- und Anwaltsgebühren – addiert werden, hängt von der Art der Forderungen ab. Es gibt sowohl den Regelfall der Addition als auch wichtige Ausnahmen.

Regelfall: Addition bei verschiedenen, selbstständigen Forderungen

Grundsätzlich werden die Werte mehrerer Forderungen addiert, wenn sie in einem Gerichtsverfahren gemeinsam verfolgt werden und sich auf verschiedene, voneinander unabhängige wirtschaftliche Interessen beziehen. Stellen Sie sich vor, Sie fordern von jemandem aus einem Mietverhältnis noch ausstehende Miete und zusätzlich Ersatz für Beschädigungen an der Wohnung. Da es sich um zwei unterschiedliche Ansprüche handelt, wird der Wert der Miete und der Wert des Schadensaddiert, um den Gesamtstreitwert zu bilden.

Beispiel für Addition:

  • Forderung 1 (unbezahlte Miete): 1.000 Euro
  • Forderung 2 (Schadensersatz): 500 Euro
  • Gesamtstreitwert = 1.000 Euro + 500 Euro = 1.500 Euro

Dies gilt auch, wenn mehrere Personen Kläger oder Beklagte sind und eigenständige Forderungen erheben oder gegen sie erhoben werden.

Ausnahme: Nur der höchste Wert zählt bei sich ausschließenden oder gleichartigen Interessen

Es gibt jedoch Fälle, in denen die Werte nicht addiert werden, sondern nur der höchste Wert der Forderungen maßgeblich ist. Dies trifft zu, wenn:

  • Sich die Forderungen gegenseitig ausschließen: Sie können nur die eine oder die andere Forderung erhalten, nicht beide gleichzeitig. Zum Beispiel, wenn Sie primär die Reparatur eines defekten Gegenstands fordern, hilfsweise aber dessen Wert ersetzt haben möchten, falls eine Reparatur nicht möglich ist. Hier zählt nur der höhere der beiden Werte.
  • Mehrere Forderungen dasselbe wirtschaftliche Interesse betreffen: Auch wenn mehrere Anträge gestellt werden, die letztlich dasselbe Ziel haben oder sich auf den gleichen Sachverhalt beziehen, wird oft nur der höchste Wert angenommen. Wenn Sie beispielsweise die Herausgabe einer Sache fordern und hilfsweise den Wert der Sache als Schadensersatz, dann sind dies zwar zwei Forderungen, sie dienen aber demselben wirtschaftlichen Interesse, nämlich dem Erhalt des Gegenstandes oder seines Wertes. Der Streitwert bemisst sich dann nach dem höheren der beiden Werte.

Sonderfall: Die Widerklage

Ein wichtiger Sonderfall ist die sogenannte Widerklage. Eine Widerklage ist eine eigene Klage des Beklagten gegen den Kläger, die im selben Gerichtsverfahren verhandelt wird. Hier werden der Wert der ursprünglichen Klage und der Wert der Widerklage in der Regel addiert.

Beispiel für Klage und Widerklage:

  • Wert der ursprünglichen Klage: 2.000 Euro
  • Wert der Widerklage: 1.000 Euro
  • Gesamtstreitwert = 2.000 Euro + 1.000 Euro = 3.000 Euro

Obwohl es sich um gegenläufige Forderungen handelt, sind es juristisch gesehen zwei separate Streitigkeiten, die aus Gründen der Prozessökonomie gemeinsam behandelt werden. Beide Werte fließen daher in die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren ein, da beide Streitigkeiten vom Gericht bearbeitet und von den Anwälten betreut werden müssen.

Für Sie bedeutet das: Die genaue Berechnung des Streitwerts bei mehreren Forderungen kann komplex sein und hängt stark von der juristischen Einordnung der einzelnen Ansprüche ab. Die Höhe des Streitwerts ist jedoch entscheidend, da sie die Höhe der anfallenden Kosten für ein Gerichtsverfahren bestimmt.


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Was sind die nächsten Schritte im Gerichtsverfahren, nachdem ein Zwischenfeststellungsurteil ergangen ist?

Nachdem ein Gericht ein Zwischenfeststellungsurteil erlassen hat, bedeutet dies, dass eine wichtige Vorfrage im Rechtsstreit geklärt wurde. Stellen Sie sich das so vor: Bevor ein Gericht über die eigentliche Forderung (zum Beispiel eine bestimmte Geldsumme) entscheiden kann, muss es manchmal zuerst eine grundlegende Frage beantworten, die für den gesamten Fall entscheidend ist. Dies könnte die Frage sein, ob ein Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist oder ob jemand grundsätzlich für einen Schaden verantwortlich ist. Das Zwischenfeststellungsurteil trifft genau zu dieser Vorfrage eine verbindliche Aussage.

Fortsetzung des Verfahrens nach dem Zwischenfeststellungsurteil

Für Sie bedeutet das, dass das Gerichtsverfahren nicht beendet ist, sondern in die nächste Phase eintritt. Das Gericht hat mit dem Zwischenfeststellungsurteil sozusagen eine Weiche gestellt oder ein entscheidendes Puzzleteil gefunden. Nun muss das gesamte Bild vervollständigt werden.

Die nächsten Schritte umfassen in der Regel:

  • Verhandlung über die Hauptforderung: Das Gericht widmet sich nun der Hauptforderung (dem „eigentlichen“ Streitgegenstand), die durch die geklärte Vorfrage erst entscheidungsreif wird. Wenn beispielsweise die grundsätzliche Haftung geklärt ist, geht es nun um die Höhe des Schadens oder die genaue Art der Leistung.
  • Weitere Beweisaufnahme: Oft sind für die Hauptforderung noch weitere Beweise nötig. Es können Zeugen gehört, Sachverständigengutachten eingeholt oder weitere Dokumente geprüft werden, um die genauen Umstände und die konkrete Höhe der Forderung zu klären.
  • Mündliche Verhandlungen: Das Gericht wird weitere mündliche Verhandlungen ansetzen, in denen die Parteien ihre Argumente zur Hauptforderung vortragen und die Ergebnisse der Beweisaufnahme erörtert werden.

Die Rolle des Zwischenfeststellungsurteils im weiteren Prozess

Das Zwischenfeststellungsurteil hat eine verbindliche Wirkung für das weitere Verfahren. Das bedeutet, das Gericht ist an seine eigene Feststellung gebunden und muss sie der Entscheidung über die Hauptforderung zugrunde legen. Die geklärte Vorfrage muss nicht erneut diskutiert oder bewiesen werden. Dies dient der Effizienz und Rechtssicherheit im Prozess. Es sorgt dafür, dass ein einmal geklärter Punkt nicht immer wieder aufgerollt werden muss.

Der Weg zum endgültigen Haupturteil

Das Ziel ist und bleibt ein endgültiges Haupturteil. Dieses Haupturteil trifft dann die abschließende Entscheidung über die gestellte Hauptforderung, also beispielsweise, ob eine bestimmte Person zur Zahlung einer konkreten Geldsumme verurteilt wird oder eine bestimmte Leistung erbringen muss. Das Zwischenfeststellungsurteil ist somit ein wichtiger Meilenstein, der den Weg für die abschließende Klärung des gesamten Falles ebnet. Es stellt sicher, dass grundlegende rechtliche Fragen geklärt sind, bevor die konkreten Details und Beträge entschieden werden.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist eine Vertragsbeendigung ohne Einhaltung einer sonst üblichen Frist, die nur dann zulässig ist, wenn ein gewichtiger Grund vorliegt, der das Festhalten am Vertrag unzumutbar macht. Im Bauvertragsrecht etwa kann das der Fall sein, wenn das Bauunternehmen schwerwiegende Fehler macht oder seine Leistungen erheblich verzögert. Gemäß § 314 BGB muss der wichtige Grund so bedeutsam sein, dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die kündigende Partei nicht mehr zumutbar ist. Diese Kündigung wirkt sofort und beendet den Vertrag vorzeitig.

Beispiel: Wenn ein Bauunternehmen trotz mehrfacher Mahnungen wichtige Bauarbeiten nicht ausführt und dadurch das Projekt massiv gefährdet, darf der Auftraggeber außerordentlich kündigen.

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Widerklage

Die Widerklage ist eine besondere Klageform, bei der der Beklagte in einem Gerichtsverfahren selbst aktiv wird und gegen den ursprünglichen Kläger eine eigene Klage erhebt, die im selben Verfahren verhandelt wird. Sie dient dazu, eigene Forderungen oder Ansprüche gegenüber dem Kläger geltend zu machen, ohne ein neues Verfahren anstrengen zu müssen. Die Widerklage hat eigenständigen Streitgegenstand, kann also unabhängig von der Hauptklage sein, und führt meist zur Addition der Streitwerte beider Klagen für die Kostenberechnung (§ 71 ZPO). So können unterschiedliche oder gegenläufige Forderungen in einem Prozess zusammen behandelt werden.

Beispiel: Im Fall des Bauvertrags verklagt das Bauunternehmen den Auftraggeber auf Bezahlung ausstehender Leistungen, während der Auftraggeber gleichzeitig in der Widerklage Schadenersatz fordert.

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Streitwert

Der Streitwert ist der wirtschaftliche Wert des Rechtsstreits, der vom Gericht festgesetzt wird und für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltsgebühren entscheidend ist. Er entspricht nicht unbedingt dem Betrag, den eine Partei am Ende erhält oder zahlt, sondern misst das finanzielle Interesse an der Streitigkeit. Bei Geldforderungen entspricht er meist der geforderten Summe; bei anderen Streitigkeiten wird das wirtschaftliche Interesse geschätzt. In Verfahren mit mehreren Forderungen werden die Werte oft addiert, es gibt aber Ausnahmen (§ 3, § 45 GKG).

Beispiel: Wenn ein Bauunternehmen 8 Millionen Euro verlangt und der Auftraggeber 13 Millionen wegen Mehrkosten zurückfordert, können diese Forderungen für die Gebührenberechnung zusammengerechnet werden.

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Zwischenfeststellungsurteil

Ein Zwischenfeststellungsurteil ist eine vorläufige gerichtliche Entscheidung während eines laufenden Prozesses, die nicht über den gesamten Streitfall, sondern nur über eine wichtige Vorfrage entscheidet. Es klärt beispielsweise, ob eine Kündigung aus wichtigem Grund erfolgte, bevor über die Hauptforderung entschieden wird. Das Urteil hat verbindliche Wirkung für das weitere Verfahren, schafft Rechtssicherheit zu wesentlichen Fragen und macht das Verfahren effizienter, da nicht alle Details vorab geklärt werden müssen. Diese Möglichkeit dient der Prozessstrukturierung (§§ 247, 256 ZPO).

Beispiel: Das Gericht stellt mit einem Zwischenfeststellungsurteil fest, dass die Kündigung des Bauvertrags berechtigt war, bevor es darüber entscheidet, wie viel Geld gezahlt werden muss.

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Feststellungs-Abschlag

Der Feststellungs-Abschlag ist ein prozessrechtlicher Abschlag bei der Bemessung des Streitwerts, der bei Verfahren angewendet wird, die nur eine Vorfrage klären, wie etwa die Wirksamkeit einer Kündigung, und nicht über die Hauptforderung entscheiden. Da hier das wirtschaftliche Interesse an der Klärung der Vorfrage geringer ist als das an der vollständigen Entscheidung (etwa über eine hohe Geldforderung), wird der Streitwert aus Sicht des Gerichts reduziert angesetzt. Häufig beträgt dieser Abschlag 20 % bis 70 % der eigentlichen Forderungssumme, um die geringere Kostenbelastung im Vorverfahren angemessen widerzuspiegeln.

Beispiel: Obwohl der Gesamtwert der Forderungen 21 Millionen Euro beträgt, setzt das Gericht für das Zwischenfeststellungsverfahren nur 30 % dieses Werts als Streitwert an, weil es nur eine Vorfrage klärt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 649 BGB – Kündigung von Werkverträgen: Regelt die Möglichkeit des Auftraggebers, den Werkvertrag jederzeit vor Fertigstellung zu kündigen und die Vergütung für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen. Wichtig ist, dass bei einer solchen Kündigung keine weiteren Schadenersatzansprüche ohne Nachweis eines wichtigen Grundes geltend gemacht werden können. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Unterscheidung zwischen einer „freien Auftraggeberkündigung“ und der „außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund“ bestimmt das finanzielle Risiko für beide Parteien und ist zentral für die Abrechnung der Forderungen.
  • § 314 BGB – Außerordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen: Erlaubt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, wenn das Festhalten am Vertrag bis zur nächsten Kündigungsfrist unzumutbar ist. Diese Vorschrift ist analog auf Werkverträge anwendbar, wenn gravierende Pflichtverletzungen vorliegen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Rechtmäßigkeit der Kündigung „aus wichtigem Grund“ ist entscheidend für die Frage, ob der Auftraggeber die Mehrkosten der neuen Firma verlangen kann oder das Bauunternehmen noch Vergütung für geplante, aber nicht erbrachte Leistungen erhält.
  • § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG – Streitwert bei Klage und Widerklage: Bestimmt, dass bei Klage und Widerklage der Streitwert grundsätzlich nur nach dem höheren Anspruch festgesetzt wird, sofern beide Ansprüche denselben Streitgegenstand betreffen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Entscheidung, dass Klage- und Widerklageforderungen unterschiedliche Streitgegenstände sind und daher addiert werden müssen, hat wesentlichen Einfluss auf die Berechnung des Streitwerts in der Berufung.
  • ZPO § 138 – Zwischenfeststellungsurteil: Ermöglicht die verbindliche Klärung einer rechtlichen Voraussetzung innerhalb eines laufenden Verfahrens, ohne die Hauptsache abschließend zu entscheiden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Zwischenfeststellungsurteil zur Kündigungsart (wichtigem Grund) bildet die Grundlage für das weitere Verfahren und die Berechnung des Streitwertes der Berufung.
  • Gerichtskostengesetz (GKG) – Streitwertfestsetzung und Abschläge: Regelt die Bemessung des Streitwerts für Gerichtskosten und sieht bei bestimmten Verfahren, insbesondere Berufungen gegen Zwischenfeststellungen, (wirtschaftliche) Abschläge zur Vermeidung von überhöhten Kosten vor. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Anwendung eines 70 %-Abschlags auf die Summe der Forderungen reflektiert die begrenzte Anbindung der Berufung an das Zwischenfeststellungsurteil, womit die Streitwertfestsetzung verhältnismäßig bleibt.
  • Grundsatz der wirtschaftlichen Interessenlage im Prozessrecht: Entscheidend ist das wirtschaftliche Interesse der Parteien an der Entscheidung für die Bestimmung des Streitwertes; unterschiedliche Ansprüche, die sich nicht gegenseitig ausschließen, sind zusammenzurechnen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Kombination der Forderungen des Bauunternehmens und des Auftraggebers als separate wirtschaftliche Ansprüche führt dazu, dass beide Werte addiert werden, anstatt nur den höheren Wert zu berücksichtigen.

Das vorliegende Urteil


KG – Az.: 7 U 83/24 – Beschluss vom 03.06.2025


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