Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Streit um die Rechnung: Was zählt bei der Berechnung von Gerichtskosten am Bau?
- Der Auslöser: Eine Baufirma fordert Sicherheit
- Warum der Wert des Streits plötzlich wichtig wurde
- Die Kernfrage für das Gericht: Hauptsache oder Nebensache?
- Die Entscheidung des Kammergerichts: Der Aufschlag bleibt außen vor
- Die Begründung des Gerichts Schritt für Schritt erklärt
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was ist eine Bauhandwerkersicherheit und warum ist sie für Bauprojekte relevant?
- Was versteht man unter dem Streitwert in einem Gerichtsverfahren am Bau, und welche Bedeutung hat er für mich?
- Welche Bestandteile kann ein Bauunternehmen fordern, wenn es eine Bauhandwerkersicherheit verlangt?
- Werden alle geforderten Bestandteile einer Bauhandwerkersicherheit auch bei der Berechnung des Streitwerts für Gerichts- und Anwaltskosten berücksichtigt?
- Was kann ich tun, wenn ich mit der Höhe einer geforderten Bauhandwerkersicherheit oder der Streitwertfestsetzung nicht einverstanden bin?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 21 W 26/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: Kammergericht – 21. Zivilsenat – als Einzelrichterin
- Datum: 04.06.2025
- Aktenzeichen: 21 W 26/25
- Verfahrensart: Streitwertbeschwerde
- Rechtsbereiche: Bauvertragsrecht, Zivilprozessrecht, Gerichtskostenrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine Partei, die ursprünglich die Stellung einer Bauhandwerkersicherheit forderte und später erfolgreich Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts einlegte.
- Beklagte: Die Partei, die sich im Streitwertbeschwerdeverfahren gegen die Herabsetzung des Streitwerts aussprach.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Klägerin forderte ursprünglich eine Bauhandwerkersicherheit, die einen 10%igen Zuschlag für Nebenforderungen enthielt. Nach Klagerücknahme setzte das Landgericht den Streitwert auf den gesamten geforderten Betrag fest. Die Klägerin legte daraufhin Beschwerde ein, da sie den 10%igen Zuschlag für Nebenforderungen nicht im Streitwert berücksichtigt wissen wollte.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob ein 10%iger Zuschlag für Nebenforderungen bei der Forderung einer Bauhandwerkersicherheit den Streitwert erhöht oder als Nebenforderung unberücksichtigt bleiben muss.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Kammergericht änderte den Beschluss des Landgerichts ab und setzte den Streitwert auf einen geringeren Betrag fest. Das Verfahren war gebührenfrei, und es wurden keine Kosten erstattet.
- Begründung: Der 10%ige Zuschlag für Nebenforderungen ist bei der Streitwertbemessung nicht zu berücksichtigen, da Nebenforderungen laut Zivilprozessordnung grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Die Pauschalierung dieses Zuschlags ändert nichts an seinem Status als Nebenforderung.
- Folgen: Die Entscheidung reduzierte den Streitwert für den Rechtsstreit erheblich. Dies bedeutet, dass der 10%ige Zuschlag für Nebenforderungen bei der Berechnung des Streitwerts für Bauhandwerkersicherheiten zukünftig nicht berücksichtigt wird.
Der Fall vor Gericht
Streit um die Rechnung: Was zählt bei der Berechnung von Gerichtskosten am Bau?
Jeder, der schon einmal ein Haus gebaut oder eine größere Renovierung beauftragt hat, kennt die Sorge: Was passiert, wenn es am Ende Streit um die Bezahlung gibt? Für Handwerker und Baufirmen ist das eine existenzielle Frage. Um sich abzusichern, gibt es ein spezielles rechtliches Werkzeug: die sogenannte Bauhandwerkersicherheit. Das ist im Grunde eine Art Garantie, zum Beispiel von einer Bank, die sicherstellt, dass der Handwerker sein Geld auch dann bekommt, wenn der Auftraggeber später nicht zahlen will oder kann.

Doch wie wird der Wert einer solchen Sicherheit für ein Gerichtsverfahren eigentlich berechnet? Zählt nur die offene Rechnungssumme? Oder auch ein gesetzlich vorgesehener Aufschlag für mögliche zukünftige Kosten? Genau diese Frage musste das Kammergericht Berlin in einem Beschluss klären und schaffte damit Klarheit in einer für die Baubranche wichtigen Detailfrage.
Der Auslöser: Eine Baufirma fordert Sicherheit
Ein Bauunternehmen, nennen wir es die Klägerin, hatte für einen Kunden, die Beklagten, umfangreiche Arbeiten ausgeführt. Am Ende stand eine erhebliche Restforderung aus. Um diese abzusichern, zog das Unternehmen vor Gericht und verlangte vom Kunden die Stellung einer solchen Bauhandwerkersicherheit. Das Gesetz, genauer gesagt der § 650f des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), erlaubt dies.
Das Besondere an dieser Vorschrift ist: Ein Unternehmen kann nicht nur Sicherheit für die noch offene Bezahlung verlangen, sondern zusätzlich auch für sogenannte Nebenforderungen. Darunter versteht man Kosten, die entstehen können, um den Anspruch durchzusetzen, zum Beispiel Anwalts- oder Gerichtskosten. Um das Ganze zu vereinfachen, erlaubt das Gesetz, hierfür pauschal 10 % der ursprünglichen Forderung anzusetzen. Genau das tat das Unternehmen und verlangte eine Sicherheit über insgesamt 577.484,30 Euro. Dieser Betrag setzte sich aus der eigentlichen offenen Rechnung und dem 10-prozentigen Aufschlag zusammen.
Warum der Wert des Streits plötzlich wichtig wurde
Noch bevor das Gericht eine endgültige Entscheidung treffen konnte, geschah etwas, das in der Praxis häufig vorkommt: Die beiden Parteien einigten sich außergerichtlich. Damit war der ursprüngliche Grund für die Klage – die Forderung nach einer Sicherheit – vom Tisch. Das Bauunternehmen nahm seine Klage daraufhin offiziell zurück. Damit war der Fall eigentlich erledigt. Eigentlich.
Denn nun ging es um die Kosten des Verfahrens. Wer ein Gerichtsverfahren beginnt, muss Gerichtsgebühren bezahlen, und auch die Anwälte werden nach dem Wert des Falles bezahlt. Dieser Wert wird als Streitwert bezeichnet. Man kann ihn sich wie das Preisschild eines Rechtsstreits vorstellen: Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren und Anwaltskosten. Das zuerst zuständige Landgericht Berlin II legte diesen Streitwert auf die volle Summe fest, die das Bauunternehmen ursprünglich als Sicherheit gefordert hatte: 577.484,30 Euro.
Doch damit waren die Anwälte des Bauunternehmens nicht einverstanden. Sie legten Beschwerde ein. Das ist ein Rechtsmittel, mit dem man eine gerichtliche Entscheidung von der nächsthöheren Instanz überprüfen lassen kann. Ihre Argumentation war: Der 10-prozentige Aufschlag für Nebenforderungen hätte bei der Berechnung des Streitwerts gar nicht mitgezählt werden dürfen. Der korrekte Streitwert sei daher nur die eigentliche offene Rechnungssumme in Höhe von 524.985,73 Euro.
Die Kernfrage für das Gericht: Hauptsache oder Nebensache?
Das Kammergericht musste nun also eine sehr technische, aber finanziell folgenreiche Frage klären: Ist der 10-prozentige Aufschlag für Nebenkosten Teil der Hauptforderung oder ist er eine Nebenforderung? Das klingt nach juristischer Haarspalterei, hat aber handfeste Konsequenzen. Denn ein anderes Gesetz, die Zivilprozessordnung (ZPO), regelt in § 4 klipp und klar: Nebenforderungen wie Zinsen oder Kosten werden bei der Festsetzung des Streitwerts nicht berücksichtigt.
Um das zu verstehen, hilft ein Alltagsvergleich: Stellen Sie sich vor, Sie haben jemandem 1.000 Euro geliehen und verklagen ihn nun auf Rückzahlung. Zusätzlich fordern Sie 50 Euro Verzugszinsen. Der Streitwert Ihrer Klage wäre dann 1.000 Euro, nicht 1.050 Euro. Die Zinsen sind eine klassische Nebenforderung – sie existieren nur, weil es die Hauptforderung (die 1.000 Euro) gibt. Sie hängen von ihr ab.
Die entscheidende Frage war also: Ist der 10-prozentige Aufschlag für die Bauhandwerkersicherheit wie der geliehene Geldbetrag zu behandeln oder eher wie die Zinsen darauf? Das Landgericht hatte argumentiert, es zähle das wirtschaftliche Interesse des Klägers. Und das Bauunternehmen hatte ja ein Interesse daran, eine Sicherheit für die volle Summe inklusive des Aufschlags zu erhalten. Also müsse auch die volle Summe der Streitwert sein.
Die Entscheidung des Kammergerichts: Der Aufschlag bleibt außen vor
Das Kammergericht sah die Sache anders und gab der Beschwerde des Bauunternehmens statt. Es änderte den Beschluss des Landgerichts und setzte den Streitwert auf den niedrigeren Betrag von 524.985,73 Euro fest. Die Kosten für die Gerichtsgebühren und Anwälte mussten also auf Basis dieses geringeren Wertes berechnet werden.
Die Begründung des Gerichts Schritt für Schritt erklärt
Wie kam das Gericht zu dieser Entscheidung? Es folgte einer klaren juristischen Logik, die sich in mehrere Schritte unterteilen lässt.
Schritt 1: Die rechtliche Natur des Aufschlags
Zunächst prüfte das Gericht, was dieser 10-prozentige Aufschlag rechtlich gesehen ist. Es kam zu dem Schluss, dass es sich dabei eindeutig um eine Nebenforderung im Sinne des Gesetzes handelt. Der Grund ist einfach: Der Anspruch auf diesen Aufschlag ist untrennbar mit dem Hauptanspruch – der Bezahlung für die Bauleistung – verbunden. Ohne die offene Rechnung gäbe es auch keinen Anspruch auf einen Aufschlag für Nebenkosten. Er ist also, genau wie Zinsen bei einem Darlehen, vom Hauptanspruch abhängig und kann nicht für sich allein stehen.
Schritt 2: Macht die Zusammenfassung in einer Summe einen Unterschied?
Das Gericht beschäftigte sich auch mit dem Argument, dass das Bauunternehmen ja eine Sicherheit für eine einzige Gesamtsumme gefordert hatte. Könnte das dazu führen, dass die Nebenforderung sozusagen in der Hauptforderung „aufgeht“ und zu einem Teil von ihr wird? Auch hier war die Antwort des Gerichts ein klares Nein. Es verwies auf frühere Urteile des Bundesgerichtshofs, des höchsten deutschen Zivilgerichts. Dort wurde bereits entschieden, dass das bloße Zusammenzählen von Haupt- und Nebenforderung in einem Klageantrag nichts an deren rechtlicher Natur ändert. Die Nebenforderung bleibt eine Nebenforderung.
Schritt 3: Das wirtschaftliche Interesse ist nicht entscheidend
Das stärkste Argument der Gegenseite war das wirtschaftliche Interesse des Bauunternehmens. Natürlich wollte es eine Sicherheit, die alles abdeckt. Doch das Kammergericht erklärte, warum dieses Argument hier nicht zieht. Ein Kläger hat immer ein wirtschaftliches Interesse daran, auch Zinsen und andere Nebenkosten erstattet zu bekommen. Dennoch hat der Gesetzgeber in § 4 der Zivilprozessordnung bewusst entschieden, diese bei der Streitwertberechnung auszuklammern. Diese klare gesetzliche Regelung kann nicht einfach durch den Verweis auf das wirtschaftliche Interesse ausgehebelt werden.
Schritt 4: Ein abschließendes Gedankenspiel des Gerichts
Um seine Position zu untermauern, machte das Gericht eine letzte Überlegung: Was wäre gewesen, wenn das Bauunternehmen nicht die pauschalen 10 % als Sicherheit verlangt hätte, sondern später seine tatsächlich entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten eingeklagt hätte? In diesem Fall, so das Gericht, wären diese Kosten zweifellos als Nebenforderung behandelt worden und hätten den Streitwert nicht erhöht. Wenn aber die tatsächlich angefallenen Kosten den Wert nicht erhöhen, dann kann das erst recht nicht für eine bloße Sicherheitsleistung für nur möglicherweise in der Zukunft anfallende Kosten gelten. Alles andere wäre unlogisch.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Kammergericht Berlin entschied, dass bei der Berechnung von Gerichtskosten für Verfahren um Bauhandwerkersicherheiten der gesetzliche 10%-Aufschlag für Nebenkosten nicht zum Streitwert zählt. Dieser Aufschlag bleibt eine Nebenforderung, die abhängig von der Hauptforderung ist – auch wenn beide zusammen als Gesamtsumme gefordert werden. Das Urteil schafft Klarheit für Baufirmen und ihre Anwälte: Sie können mit niedrigeren Gerichts- und Anwaltskosten rechnen, da nur die eigentliche Rechnungssumme als Berechnungsgrundlage dient. Für die Baubranche bedeutet dies eine finanzielle Entlastung bei Rechtsstreitigkeiten um offene Forderungen.
Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist eine Bauhandwerkersicherheit und warum ist sie für Bauprojekte relevant?
Die Bauhandwerkersicherheit ist ein wichtiges Instrument im deutschen Baurecht, das vor allem dazu dient, Handwerker und Bauunternehmen finanziell abzusichern. Stellen Sie sich vor, ein Handwerker oder ein Bauunternehmen erbringt auf einer Baustelle umfangreiche Leistungen, wie das Verlegen von Rohren, das Errichten von Mauern oder die Installation elektrischer Anlagen. Die Bauhandwerkersicherheit, gesetzlich geregelt in § 650f des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), gibt diesem Handwerker das Recht, vom Bauherrn oder Auftraggeber eine finanzielle Absicherung für seine noch nicht bezahlte Arbeit zu verlangen. Es handelt sich dabei um eine Art Voraussicherung, die nicht erst bei Zahlungsschwierigkeiten des Bauherrn greift, sondern bereits zu Beginn oder während des Projekts gefordert werden kann.
Warum ist sie für Bauprojekte so wichtig?
Die Relevanz der Bauhandwerkersicherheit für Bauprojekte liegt in der Absicherung der Liquidität und des Fortbestands von Bauunternehmen. Bauprojekte sind oft mit hohen Materialkosten und langen Vorlaufzeiten verbunden. Wenn ein Bauherr oder Auftraggeber, beispielsweise ein Immobilienentwickler oder auch eine Privatperson, die Bezahlung für die erbrachten Leistungen verweigert oder zahlungsunfähig wird, kann dies für das ausführende Handwerksunternehmen existenzbedrohend sein. Die Bauhandwerkersicherheit schafft hier eine finanzielle Sicherheit für den Handwerker. Sie stellt sicher, dass der Handwerker für seine Arbeit entlohnt wird, selbst wenn der Bauherr später nicht zahlen kann oder will. Dies wiederum fördert die Bereitschaft von Handwerkern, auch große oder risikoreiche Projekte anzunehmen, da ihr finanzielles Risiko minimiert ist. Für den Bauherrn bedeutet die Möglichkeit der Anforderung einer Sicherheit, dass er sich auf die Erfüllung seines Bauvertrags verlassen kann, da die Handwerker durch die Sicherheit motiviert sind, die Arbeiten abzuschließen.
Wer kann eine solche Sicherheit verlangen und wann?
Jeder Handwerker oder Bauunternehmer, der Werkleistungen im Sinne des BGB erbringt (also Bau-, Reparatur- oder Umbauarbeiten), kann diese Sicherheit vom Bauherrn oder Auftraggeber verlangen. Dieses Recht besteht ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Es ist nicht notwendig, dass bereits Zahlungsschwierigkeiten vorliegen oder die Arbeiten begonnen haben. Der Handwerker hat das Recht, die Sicherheit in Höhe des voraussichtlich noch zu zahlenden Werklohns, zuzüglich eines Aufschlags von 10 Prozent für mögliche Nebenforderungen (wie zum Beispiel Verzugszinsen), zu fordern.
Die Art der Sicherheit kann unterschiedlich sein. Häufig wird eine Bankbürgschaft oder eine Hinterlegung von Geld verlangt. Der Bauherr ist verpflichtet, diese Sicherheit innerhalb einer angemessenen Frist zu leisten. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, hat der Handwerker das Recht, die Arbeiten einzustellen, den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen zu kündigen und Schadensersatz für die bereits geleistete Arbeit und entgangenen Gewinn zu fordern. Die Bauhandwerkersicherheit ist somit ein starkes Schutzrecht für den leistenden Unternehmer im Bauwesen.
Was versteht man unter dem Streitwert in einem Gerichtsverfahren am Bau, und welche Bedeutung hat er für mich?
Der Streitwert (auch Gegenstandswert genannt) ist der finanzielle Wert des Anliegens oder des Anspruchs, um den in einem Gerichtsverfahren gestritten wird. Er drückt aus, wie viel Geld der Kläger mit seiner Klage vom Beklagten fordert oder welchen finanziellen Wert ein bestimmter Sachverhalt oder ein Recht hat, über das gestritten wird.
Wie wird der Streitwert am Bau bestimmt?
Im Baurecht hängt der Streitwert oft direkt von den betroffenen finanziellen Größen ab. Das kann zum Beispiel sein:
- Der Betrag einer unbezahlten Rechnung für erbrachte Bauleistungen.
- Die geschätzten Kosten für die Beseitigung eines Baumangels. Wenn Sie zum Beispiel die Reparatur eines defekten Daches einklagen, wäre der Streitwert in der Regel die Summe, die für diese Reparatur voraussichtlich anfallen würde.
- Der Wert eines bestimmten Teils eines Bauvorhabens, wenn dessen Ausführung oder Qualität streitig ist.
Der Streitwert wird entweder von der Partei, die das Verfahren einleitet (Kläger), angegeben oder vom Gericht festgesetzt. Er ist nicht unbedingt der Betrag, der am Ende des Verfahrens zugesprochen wird, sondern die Grundlage für die Kostenberechnung des Verfahrens.
Die Bedeutung des Streitwerts für Ihre Kosten
Der Streitwert ist für Sie von zentraler Bedeutung, da er die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten bildet.
- Gerichtskosten: Dies sind die Gebühren, die das Gericht für die Durchführung des Verfahrens erhebt. Sie sind gesetzlich festgelegt und steigen mit einem höheren Streitwert.
- Anwaltskosten: Die Vergütung von Rechtsanwälten in Gerichtsverfahren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist ebenfalls direkt vom Streitwert abhängig. Ein höherer Streitwert bedeutet höhere Anwaltsgebühren.
Für Sie bedeutet das: Je höher der Streitwert angesetzt wird, desto höher können die potenziellen Kosten des Gerichtsverfahrens ausfallen. Dies gilt sowohl für die eigenen Kosten, die Sie im Falle eines Prozessverlusts tragen müssen, als auch für die Kosten der Gegenseite, falls Sie diese zu erstatten haben. Der Streitwert beeinflusst somit maßgeblich das finanzielle Risiko eines gerichtlichen Verfahrens am Bau. Er ist ein wichtiger Faktor, um die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Rechtsstreits einschätzen zu können.
Welche Bestandteile kann ein Bauunternehmen fordern, wenn es eine Bauhandwerkersicherheit verlangt?
Wenn ein Bauunternehmen eine Bauhandwerkersicherheit verlangt, zielt dies darauf ab, seine Forderungen für erbrachte oder noch zu erbringende Bauleistungen abzusichern. Diese Sicherheit soll verhindern, dass das Unternehmen auf den Kosten sitzen bleibt, falls der Auftraggeber später nicht zahlen kann oder will. Die Zusammensetzung des Betrags, den ein Bauunternehmen als Sicherheit fordern kann, ist gesetzlich festgelegt und umfasst üblicherweise zwei Hauptbestandteile:
1. Die eigentliche Forderung des Bauunternehmens
Der Kern der Bauhandwerkersicherheit ist der Betrag, den das Bauunternehmen vom Auftraggeber für die erbrachten oder noch zu erbringenden Bauleistungen fordert. Dies ist der reine Werklohn oder die noch nicht gezahlte Vergütung. Dazu gehören:
- Bereits erbrachte, aber noch nicht bezahlte Leistungen: Wenn das Bauunternehmen bereits gearbeitet hat und der Auftraggeber die Rechnung dafür noch nicht beglichen hat (eine „offene Rechnung“), ist dieser Betrag der Hauptbestandteil der Sicherheit.
- Künftige Leistungen: Das Bauunternehmen kann auch Sicherheit für Leistungen verlangen, die es laut Vertrag noch erbringen wird, aber für die noch keine Zahlung erfolgt ist.
- Zusätzliche Vereinbarungen (Zusatzaufträge): Auch Forderungen aus nachträglich vereinbarten zusätzlichen Arbeiten, die noch nicht bezahlt wurden, können Teil der Sicherheit sein.
- Mehrwertsteuer: Auf den geschuldeten Betrag kommt in der Regel die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu, sofern diese anfällt.
2. Der gesetzlich festgelegte Zuschlag für Geltendmachungskosten
Zusätzlich zu den eigentlichen Forderungen kann das Bauunternehmen einen gesetzlich festgelegten Zuschlag verlangen. Dieser Zuschlag ist nicht Teil der eigentlichen Bauleistung. Er ist vielmehr dafür gedacht, mögliche Kosten abzudecken, die dem Bauunternehmen entstehen könnten, wenn es die Sicherheit oder seine Forderung gerichtlich durchsetzen muss. Man spricht hier von den „Kosten der Geltendmachung der Sicherheit“.
Die Höhe dieses Zuschlags ist im Gesetz klar geregelt und hängt davon ab, ob die Sicherheit für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen verlangt wird:
- 20 Prozent des geschuldeten Betrags: Dieser höhere Zuschlag gilt in der Regel, wenn die Sicherheit für bereits erbrachte Leistungen oder fällige (also schon bezahlbare) Abschlagszahlungen gefordert wird. Das ist also der Fall, wenn es um eine „offene Rechnung“ geht.
- 10 Prozent des geschuldeten Betrags: Dieser niedrigere Zuschlag kommt zur Anwendung, wenn die Sicherheit für noch zu erbringende Leistungen gefordert wird, für die der Auftraggeber eine Vorauszahlung leisten soll.
Für Sie als Auftraggeber bedeutet dies, dass das Bauunternehmen nicht nur den Betrag der offenen oder künftigen Rechnung fordern kann, sondern auch einen prozentualen Aufschlag darauf. Dieser Aufschlag ist dafür da, um die finanziellen Risiken des Bauunternehmers bei der Durchsetzung seiner Rechte zu minimieren, zum Beispiel durch Kosten für gerichtliche Verfahren oder Inkasso.
Werden alle geforderten Bestandteile einer Bauhandwerkersicherheit auch bei der Berechnung des Streitwerts für Gerichts- und Anwaltskosten berücksichtigt?
Nein, bei der Berechnung des sogenannten Streitwerts für Gerichts- und Anwaltskosten werden nicht alle Bestandteile einer geforderten Bauhandwerkersicherheit automatisch berücksichtigt. Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen dem Gesamtbetrag, der als Sicherheit verlangt wird, und dem Wert, der für die Kostenberechnung eines gerichtlichen Verfahrens maßgeblich ist.
Was ist der Streitwert und wofür ist er wichtig?
Der Streitwert, auch Gegenstandswert genannt, ist der finanzielle Wert, um den in einem Gerichtsverfahren gestritten wird. Er ist die zentrale Grundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren und der Anwaltskosten. Je höher der Streitwert, desto höher sind in der Regel die Kosten. Für Sie als Laie ist es wichtig zu verstehen, dass dieser Wert nicht zwingend dem exakten Betrag entspricht, der als Sicherheit gefordert wird, insbesondere wenn es um bestimmte zusätzliche Forderungen geht.
Nebenforderungen: Was den Streitwert typischerweise nicht erhöht
Eine Bauhandwerkersicherheit dient dazu, den Werklohnanspruch eines Bauunternehmers sowie damit verbundene Kosten abzusichern. Oft umfasst die Forderung nach einer Sicherheit neben dem reinen Werklohn auch weitere Posten. Dazu gehören häufig:
- Zinsen: Zinsen, die bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Hauptforderung anfallen könnten.
- Kosten der Rechtsverfolgung: Zum Beispiel Anwaltskosten oder Mahnkosten, die entstanden sind, um den Anspruch durchzusetzen.
- Schadenersatzansprüche: Eventuelle weitere Schäden, die im Zusammenhang mit der Hauptforderung stehen.
Diese zusätzlichen Posten werden juristisch als Nebenforderungen bezeichnet. Und hier liegt der entscheidende Punkt: Nebenforderungen erhöhen den Streitwert in der Regel nicht, wenn sie als bloße „Zinsen“, „Kosten“ oder „Früchte“ der Hauptforderung verlangt werden. Das bedeutet, selbst wenn eine Bauhandwerkersicherheit dazu dient, den Werklohn plus Zinsen und Rechtsverfolgungskosten abzusichern, fließt für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten oft nur der Wert des Werklohnanspruchs in den Streitwert ein.
Bedeutung für die Bauhandwerkersicherheit
Stellen Sie sich vor, ein Bauunternehmer fordert eine Sicherheit über 100.000 Euro für seinen Werklohnanspruch und zusätzlich 5.000 Euro für bereits aufgelaufene Zinsen sowie 2.000 Euro für außergerichtliche Anwaltskosten. Wenn Sie oder der Bauunternehmer nun gerichtlich über die Bereitstellung oder die Höhe dieser Sicherheit streiten, wird der Streitwert für das Gerichtsverfahren in den meisten Fällen nur die 100.000 Euro des Werklohnanspruchs umfassen. Die Zinsen und Anwaltskosten, die als Nebenforderungen gelten, würden den Streitwert dann nicht zusätzlich erhöhen.
Für Sie bedeutet das, dass die tatsächlichen Gerichts- und Anwaltskosten oft geringer ausfallen können, als man es aufgrund der Gesamthöhe der geforderten Sicherheit, die auch Nebenforderungen umfasst, zunächst annehmen würde. Diese Unterscheidung kann somit zu einer erheblichen Kostenersparnis im gerichtlichen Verfahren führen.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Höhe einer geforderten Bauhandwerkersicherheit oder der Streitwertfestsetzung nicht einverstanden bin?
Wenn Sie mit der Höhe einer Bauhandwerkersicherheit oder einer gerichtlichen Streitwertfestsetzung nicht einverstanden sind, gibt es Wege, Ihre Bedenken vorzubringen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich hierbei um unterschiedliche rechtliche Situationen handelt, die jeweils spezifische Vorgehensweisen erfordern.
Bauhandwerkersicherheit: Wenn die Forderung zu hoch erscheint
Eine Bauhandwerkersicherheit kann ein Bauunternehmer vom Bauherrn verlangen, um seine Ansprüche auf Bezahlung seiner Bauleistungen abzusichern. Die Höhe dieser Sicherheit beträgt in der Regel einen bestimmten Prozentsatz der vereinbarten oder noch ausstehenden Vergütung für die Bauleistung. Wenn Sie als Bauherr der Meinung sind, dass die geforderte Sicherheit zu hoch ist oder die Grundlage für die Forderung fehlt, können Sie dies ansprechen.
Ihre Möglichkeiten umfassen in der Regel:
- Prüfung der Forderung: Zuerst sollten Sie die Grundlage und die Berechnung der geforderten Sicherheit genau prüfen. Ist der geforderte Betrag beispielsweise höher als die gesetzlich vorgesehene Obergrenze von 20% des Vergütungsanspruchs inklusive Mehrwertsteuer? Gibt es Zweifel an der Höhe des zugrunde liegenden Werklohns?
- Auseinandersetzung über die Höhe: Wenn Sie begründete Zweifel an der Höhe der Bauhandwerkersicherheit haben, können Sie versuchen, dies direkt mit dem Bauunternehmer zu klären. Das Ziel ist, eine einvernehmliche Einigung über eine angemessene Höhe zu finden.
- Gerichtliche Klärung: Kommt es zu keiner Einigung, kann der Bauunternehmer die Sicherheit gerichtlich einfordern. In diesem Gerichtsverfahren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Argumente gegen die Höhe oder die Berechtigung der Sicherheit vorzubringen. Das Gericht prüft dann, ob und in welcher Höhe eine Sicherheit gerechtfertigt ist. Für Sie bedeutet das, dass das Gericht die rechtmäßigen Grundlagen und die Berechnung des Anspruchs beurteilt.
Streitwertfestsetzung: Wenn die gerichtliche Bestimmung nicht passt
Der Streitwert ist der Wert, den ein Gericht einem Rechtsstreit beimisst. Er dient hauptsächlich zur Berechnung der Gerichtsgebühren und der Anwaltskosten. Der Streitwert wird vom Gericht festgesetzt und kann unter Umständen stark von der Summe abweichen, die Sie persönlich im Kopf hatten oder die im Streit tatsächlich im Raum steht. Eine zu hohe Streitwertfestsetzung kann höhere Kosten für Sie bedeuten, falls Sie den Prozess verlieren oder sich einigen.
Ihre Möglichkeiten umfassen in der Regel:
- Unterscheidung zwischen Klageforderung und Streitwert: Beachten Sie, dass der Streitwert nicht immer identisch ist mit der Höhe einer Klageforderung. Bei komplexeren Fällen, wie etwa der Durchsetzung bestimmter Handlungen oder Unterlassungen, kann der Streitwert nach anderen Kriterien bestimmt werden.
- Anfechtung der Festsetzung: Sind Sie mit der gerichtlichen Festsetzung des Streitwerts nicht einverstanden, können Sie dagegen vorgehen. Das Gesetz sieht hierfür in der Regel die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde vor. Diese Beschwerde müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist einlegen, nachdem Ihnen die Streitwertfestsetzung bekannt gegeben wurde.
- Begründung der Beschwerde: In Ihrer Beschwerde müssen Sie genau darlegen, warum Sie die vom Gericht festgesetzte Höhe des Streitwerts für falsch halten und welche Höhe Sie für richtig erachten. Hierbei können Sie sich auf die Umstände des Falles und die gesetzlichen Bestimmungen zur Streitwertfestsetzung berufen.
Es ist wichtig, bei Uneinigkeit über die Höhe einer Bauhandwerkersicherheit oder die Streitwertfestsetzung fristgerecht und begründet zu reagieren. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Themen kann Ihnen helfen, Ihre Interessen zu wahren und Klarheit über Ihre rechtliche Position zu erhalten.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Bauhandwerkersicherheit
Die Bauhandwerkersicherheit ist eine gesetzlich normierte Forderung nach finanzieller Absicherung für Handwerker und Bauunternehmen, geregelt in § 650f BGB. Sie erlaubt dem Unternehmer, vom Bauherrn eine Garantie oder Sicherheitsleistung (zum Beispiel eine Bankbürgschaft) zu verlangen, um sicherzustellen, dass der Werklohn bezahlt wird – auch wenn der Auftraggeber später zahlungsunfähig ist. Diese Sicherheit umfasst nicht nur den reinen Werklohn, sondern kann auch einen pauschalen Zusatz für mögliche Kosten der Rechtsverfolgung enthalten. Der Zweck ist, finanzielle Risiken für Bauunternehmen zu verringern und deren Liquidität während eines Bauvorhabens zu schützen.
Beispiel: Ein Bauunternehmer verlangt vom Bauherrn eine Sicherheit von 50.000 Euro für bereits erbrachte Leistungen und zusätzlich 10 % für Kosten, falls er seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen muss.
Streitwert
Der Streitwert bezeichnet den finanziellen Wert, um den es in einem Gerichtsverfahren geht, und ist die Grundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren und der Anwaltskosten (vgl. §§ 3, 33 GKG; §§ 13, 14 RVG). Er entspricht in der Regel dem Betrag der Hauptforderung, also dem Geldwert des Anspruchs, ist aber nicht automatisch der gesamte geforderte Betrag bei einer Klage, wenn Nebenforderungen enthalten sind. Der Streitwert beeinflusst direkt, wie viel ein Verfahren kostet; je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren.
Beispiel: Wird wegen ausstehender Bauleistungen von 100.000 Euro gestritten, liegt der Streitwert meist bei diesen 100.000 Euro – nicht bei 110.000 Euro, wenn noch 10 % Nebenkosten als Nebenforderungen geltend gemacht werden.
Nebenforderungen
Nebenforderungen sind Ansprüche, die neben dem Hauptanspruch bestehen und von ihm abhängig sind, typischerweise Kosten oder Zinsen, die nur aufgrund der Hauptforderung entstehen (vgl. § 4 ZPO). Sie sind nicht der Kern der Forderung, sondern entstehen wegen oder in Zusammenhang mit ihr. Bei der Streitwertfestsetzung bleiben Nebenforderungen meist unberücksichtigt, da die Zivilprozessordnung diese Kosten nicht als Teil des Streitwerts zählt. Das hat praktische Bedeutung, weil dadurch etwa Zinsen oder Rechtsverfolgungskosten nicht den Streitwert und damit die Prozesskosten erhöhen.
Beispiel: Wenn Sie jemandem 1.000 Euro schulden und zusätzlich 50 Euro Zinsen fordern, ist der Streitwert nur 1.000 Euro, denn die 50 Euro sind Nebenforderungen.
wirtschaftliches Interesse
Das wirtschaftliche Interesse beschreibt den finanziellen Vorteil oder Nachteil, den eine Partei an der Geltendmachung einer Forderung hat. Im Streitwertkontext bedeutet das, dass zwar das Interesse an der Erfüllung oder Sicherung eines Anspruchs vorliegt, dieses Interesse aber nicht automatisch den Streitwert bestimmt, wenn gesetzlich Nebenforderungen ausgeschlossen sind (vgl. § 4 ZPO). Auch wenn ein Unternehmer Interesse an einer vollständigen Sicherung inklusive Nebenkosten hat, entscheidet die Rechtsordnung, dass der Streitwert nur auf die Hauptforderung Bezug nimmt.
Beispiel: Ein Bauunternehmen möchte eine Sicherheit, die alle möglichen Kosten abdeckt, etwa auch Rechtsverfolgung. Juristisch zählt für die Kostenfestsetzung aber nur der Werklohn ohne diesen Zusatz.
Klageabweisung beziehungsweise Klagerücknahme und deren Auswirkung auf die Kostenfestsetzung
Die Klagerücknahme bezeichnet die freiwillige Aufgabe einer Klage durch den Kläger und beendet in der Regel das Verfahren ohne Entscheidung über die Sache (vgl. § 269 ZPO). Trotz Rücknahme können jedoch Verfahrenskosten entstehen, deren Höhe auf der Basis des ursprünglichen Streitwerts oder des tatsächlich noch offenen Anspruchs berechnet wird. In der Praxis führt eine Klagerücknahme häufig zu Streit über die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, die sich danach richten, welcher Streitwert zugrunde gelegt wird.
Beispiel: Ein Bauunternehmen zieht seine Klage zur Stellung einer Bauhandwerkersicherheit zurück. Nun streiten die Parteien darüber, auf welcher Grundlage die Gerichtskosten berechnet werden – dem ursprünglichen Gesamtbetrag oder dem geringeren Betrag ohne Nebenkostenaufschlag.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 650f BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Regelt das Recht des Bauunternehmers, vom Auftraggeber eine Sicherheit für seine Forderungen zu verlangen, einschließlich der Hauptforderung und pauschal angesetzten Nebenforderungen von 10 %. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Grundlage für den Anspruch der Baufirma auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit über die offene Rechnungssumme plus den 10-Prozent-Aufschlag.
- § 4 ZPO (Zivilprozessordnung): Bestimmt, dass Nebenforderungen bei der Streitwertberechnung unberücksichtigt bleiben, um die Gebühren und Kosten im Verfahren nur nach der Hauptforderung zu bemessen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Entscheidet darüber, ob der 10-prozentige Aufschlag in die Streitwertfestsetzung einbezogen wird oder nicht.
- Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH): Stellt klar, dass die rechtliche Natur von Haupt- und Nebenforderungen durch das Zusammenfassen der Forderungen in einer Klage nicht verändert wird. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Verhindert, dass der pauschale Nebenforderungsaufschlag durch Zusammenfassung mit der Hauptforderung zum Bestandteil des Streitwerts wird.
- Grundsatz der Streitwertfestsetzung im Zivilprozess: Der Streitwert orientiert sich am wirtschaftlichen Interesse zwar grundsätzlich, wird aber durch gesetzliche Vorgaben für Nebenforderungen eingeschränkt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Verhindert, dass das wirtschaftliche Interesse der Klägerin an einer umfassenden Sicherheit zu einer höheren Streitwertfestsetzung führt.
- Kostengrundlage bei Sicherheitsleistungen: Tatsächliche Entstehung von Kosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) istend, nicht die pauschale Vorausberechnung möglicher Kosten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Begründet die Entscheidung, den Streitwert auf die tatsächlich offene Forderung und nicht die Sicherheitsleistung inklusive pauschalem Kostenaufschlag zu begrenzen.
Das vorliegende Urteil
KG – Az.: 21 W 26/25 – Beschluss vom 04.06.2025
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz