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Streitwertbemessung nach Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens

Eine Klinikfassade entpuppt sich als Millionengrab: Baumängel an der Glasfassade eines Klinikgebäudes treiben die Kosten für die Sanierung in die Höhe. Ein Gerichtsgutachten enthüllt nun das ganze Ausmaß der Schäden, die sich auf über 650.000 Euro belaufen. Die Verantwortlichen müssen sich auf eine teure Nachbesserung gefasst machen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Meiningen
  • Datum: 16.11.2022
  • Aktenzeichen: (28) 1 OH 42/11
  • Verfahrensart: Selbständiges Beweisverfahren
  • Rechtsbereiche: Bau- und Architektenrecht, Prozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragstellerin: Die Antragstellerin war verantwortlich für die Durchführung des Beweisverfahrens über Mängel an den Glasfassaden eines Klinikgebäudes, das von den Antragsgegnern geplant und überwacht wurde. Sie strebte an, die Höhe der Mängelbeseitigungskosten festzustellen.
  • Antragsgegner: Die Antragsgegner waren für die Planung und Bauüberwachung des Klinikgebäudes verantwortlich und widersetzten sich der Festsetzung des Streitwerts auf Grundlage fortgeschriebener Baupreise.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Antragstellerin führte ein selbständiges Beweisverfahren durch, um Mängel an den Glasfassaden eines Klinikgebäudes festzustellen und die Kosten für deren Beseitigung zu ermitteln. Ein Sachverständigengutachten stellte Mängelbeseitigungskosten fest, jedoch wurden die Preise aufgrund des langen Zeitablaufs zwischen Gutachtenerstellung und Verfahrensbeendigung nicht aktualisiert.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, wie der Streitwert nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens festgesetzt werden soll, insbesondere unter Berücksichtigung des Zeitablaufs und der Baupreisindexentwicklung.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Streitwert wurde auf 650.000,00 € festgesetzt.
  • Begründung: Die Kammer entschied, dass die Mängelbeseitigungskosten auf Grundlage des Baupreisindex fortgeschrieben werden müssen, da die ursprünglich ermittelten Kosten aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr aktuell waren. Der Baupreisindex für den Neubau gewerblicher Betriebsgebäude wurde als Schätzgrundlage verwendet.
  • Folgen: Die festgesetzte Streitwertbemessung berücksichtigt die allgemeine Preisentwicklung im Bausektor und stellt klar, dass bei einer langen Verfahrensdauer die Aktualisierung anhand eines Preisindex gerechtfertigt ist. Die Antragsgegner müssen diesen festgesetzten Streitwert akzeptieren.

Gerichtsurteil klärt Streitwertbemessung in Beweisverfahren und Kostenfragen

Die Streitwertbemessung spielt eine zentrale Rolle in der rechtlichen Auseinandersetzung und beeinflusst sowohl die Verfahrenskosten als auch die Gerichtsgebühren. Sie wird insbesondere bei der Streitwertberechnung in einem selbständigen Beweisverfahren relevant. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, das dazu dient, Beweise zu sichern, bevor möglicherweise ein Rechtsstreit entfacht wird. Die Festsetzung des Streitwerts hat direkte Auswirkungen auf die Kosten des Verfahrens sowie auf die Höhe des möglichen Schadensersatzes.

Im Ausgangsverfahren stellt sich die Frage, wie der Streitwert nach dem Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens rechtlich bewertet wird. Ein aktuelles Gerichtsurteil beleuchtet diese kostenrechtlichen Fragen und bietet wertvolle Einblicke in die Praxis der Streitwertfestsetzung.

Der Fall vor Gericht


Gravierende Mängel an Glasfassade eines Klinikgebäudes

Sachverständiger untersucht Risse in Glasfassade eines Krankenhauses
(Symbolfoto: Flux gen.)

Die Bauherrin eines Klinikgebäudes ließ im Dezember 2011 ein selbstständiges Beweisverfahren einleiten, um Mängel an den Glasfassaden des Gebäudes sowie die Kosten für deren fachgerechte Beseitigung feststellen zu lassen. Das Verfahren richtete sich gegen die verantwortlichen Planer und Bauüberwacher des Projekts. Bereits ein von der Bauherrin beauftragter Privatsachverständiger hatte die potenziellen Mängelbeseitigungskosten auf 320.000 Euro geschätzt.

Sachverständigengutachten belegt umfangreiche Baumängel

Eine gerichtlich bestellte Bausachverständige untersuchte die Pfosten-Riegel-Fassadenkonstruktion des Klinikgebäudes. In ihrem ersten Gutachten vom Januar 2014 dokumentierte sie verschiedene Mängel und bezifferte die Beseitigungskosten auf 263.000 Euro inklusive Baunebenkosten und Mehrwertsteuer. In drei weiteren Ergänzungsgutachten wurden zusätzliche Fassadenflächen untersucht. Das letzte Ergänzungsgutachten vom Juni 2022 wies für diese Bereiche weitere Mängelbeseitigungskosten von 160.000 Euro aus.

Baupreisanstieg erfordert Neuberechnung der Mängelbeseitigungskosten

Da zwischen der ersten Kostenermittlung im Januar 2014 und dem Verfahrensabschluss mehr als acht Jahre vergangen waren, mussten die ursprünglich ermittelten Kosten an die aktuelle Baupreisentwicklung angepasst werden. Das Landgericht Meiningen zog hierzu den Baupreisindex für gewerbliche Betriebsgebäude heran, da die Mangelbeseitigung der Fassaden nach Einschätzung der Sachverständigen einer Neuerstellung nahekam. Die Indexwerte stiegen in diesem Zeitraum von 97,9 auf 150,4 Punkte.

Gericht setzt Streitwert auf 650.000 Euro fest

Basierend auf den ursprünglich ermittelten Gesamtkosten von 422.355 Euro und der Entwicklung des Baupreisindexes setzte das Gericht den endgültigen Streitwert auf 650.000 Euro fest. Diese Anpassung war notwendig, da die ursprünglichen Preise aus dem Jahr 2014 aufgrund der erheblichen Preissteigerungen im Bausektor nicht mehr geeignet waren, die tatsächlichen Kosten einer Mängelbeseitigung im Rahmen eines möglichen Hauptsacheverfahrens abzubilden. Die Sachverständige selbst hatte bereits im dritten Ergänzungsgutachten auf die Notwendigkeit einer Preisaktualisierung hingewiesen.


Die Schlüsselerkenntnisse


„Das Urteil etabliert zwei wichtige Prinzipien für die Bewertung von Baumängeln: Erstens müssen bei langen Verfahrensdauern die ursprünglich ermittelten Mängelbeseitigungskosten an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden. Zweitens kann der Baupreisindex als verlässliche Grundlage für die Fortschreibung der Kosten verwendet werden, wenn die ursprüngliche Kostenschätzung aufgrund von Zeitablauf nicht mehr aktuell ist. Dies schafft Rechtssicherheit bei der Berechnung von Mängelbeseitigungskosten in langwierigen Baurechtsstreitigkeiten.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Baumängel an Ihrer Immobilie feststellen und ein Beweisverfahren einleiten, bleiben Ihre Ansprüche auch bei langer Verfahrensdauer werthaltig – die ursprünglich geschätzten Kosten werden anhand des Baupreisindex nach oben angepasst. Bei einem Klageverfahren können Sie die aktuellen, höheren Kosten der Mängelbeseitigung geltend machen, nicht nur die ursprünglich geschätzten Beträge. Dies schützt Sie vor Kostensteigerungen während des Verfahrens und sichert Ihren Anspruch auf vollständige Beseitigung der Mängel zum aktuellen Preisniveau. Sie müssen also nicht befürchten, auf gestiegenen Baukosten sitzen zu bleiben.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wird der Streitwert bei Baumängeln berechnet?

Der Streitwert bei Baumängeln orientiert sich grundsätzlich an den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung. Diese Kosten werden in der Regel durch ein Sachverständigengutachten ermittelt und bilden die Basis für die Streitwertberechnung.

Grundlagen der Streitwertberechnung

Bei einem selbständigen Beweisverfahren wird der volle mutmaßliche Hauptsachewert zugrunde gelegt. Dabei werden die Bruttokosten einschließlich Mehrwertsteuer berücksichtigt, unabhängig davon, ob diese bereits angefallen sind.

Besonderheiten bei der Berechnung

Wenn Sie ein Beweisverfahren anstreben, werden folgende Faktoren bei der Streitwertberechnung berücksichtigt:

  • Die vom Sachverständigen ermittelten Mängelbeseitigungskosten
  • Zusätzliche geringfügige Schäden
  • Preissteigerungen seit der Gutachtenerstellung
  • Pauschalen für Kleinmaterial und Unvorhergesehenes

Zeitpunkt der Streitwertfestsetzung

Die endgültige Festsetzung des Streitwerts erfolgt erst nach Beendigung der Beweiserhebung. Der ursprünglich vom Antragsteller geschätzte Wert ist dabei für das Gericht nicht bindend. Stattdessen legt das Gericht den „richtigen“ Wert auf Basis des Sachverständigengutachtens fest.

Bei der Streitwertbemessung werden sogenannte „Sowiesokosten“ – also Kosten, die ohnehin entstanden wären – zunächst nicht berücksichtigt. Diese Aspekte werden erst im späteren Hauptsacheverfahren relevant.


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Welche Rolle spielt der Baupreisindex bei der Streitwertfestsetzung?

Der Baupreisindex ist ein wichtiger Indikator für die Entwicklung der Preise im Bausektor und spielt bei der Streitwertfestsetzung eine bedeutende Rolle für die Bewertung von Baukostenveränderungen.

Preisermittlung und Bewertungsgrundlage

Der Baupreisindex spiegelt die Entwicklung der Preise für Neubau und Instandhaltung von Bauwerken wider. Die Preise werden vierteljährlich von etwa 5.000 Unternehmen des Baugewerbes erhoben und beziehen sich auf 183 ausgewählte Bauleistungen.

Einfluss auf den Streitwert

Bei der Streitwertfestsetzung für baurechtliche Verfahren wird der Baupreisindex herangezogen, um Preissteigerungen während der Verfahrensdauer zu berücksichtigen. Wenn beispielsweise ein Bauvorhaben durch Verzögerungen teurer wird, können die Mehrkosten in die Streitwertberechnung einfließen.

Praktische Anwendung

Die aktuelle Entwicklung der Baupreise fließt in die Berechnung ein. So stiegen die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude im August 2024 um 3,1% gegenüber dem Vorjahr. Bei der Streitwertbemessung für Baugenehmigungen wird ein Bruchteil der geschätzten Rohbaukosten oder der Bodenwertsteigerung als Grundlage genommen.

Bedeutung für Verfahrensbeteiligte

Der Baupreisindex ermöglicht eine objektive Bewertung von Preissteigerungen im Bauwesen. Bei Streitigkeiten über Bauvorhaben können die Beteiligten anhand des Index nachweisen, wie sich die Kosten im Zeitverlauf entwickelt haben. Dies ist besonders relevant, wenn sich Bauvorhaben über längere Zeiträume erstrecken und erhebliche Kostensteigerungen zu erwarten sind.


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Wann kann der Streitwert während eines Verfahrens angepasst werden?

Der Kläger oder Antragsteller kann seine Wertangabe jederzeit während des Verfahrens berichtigen, ohne an die ursprüngliche Streitwertangabe gebunden zu sein.

Anpassung durch das Gericht

Das Gericht kann den Streitwert von Amts wegen in folgenden Situationen ändern:

  • Bei der endgültigen Wertfestsetzung nach § 63 GKG
  • Innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung oder anderweitiger Verfahrenserledigung
  • Während der Anhängigkeit im Rechtsmittelverfahren durch das Rechtsmittelgericht

Gegenvorstellung der Parteien

Wenn Sie mit der Streitwertfestsetzung nicht einverstanden sind, können Sie eine Gegenvorstellung erheben. Diese muss innerhalb der Sechsmonatsfrist erfolgen. Das Gericht ist dann verpflichtet, seine Festsetzung zu überprüfen und bei begründeter Gegenvorstellung auch nach Fristablauf noch zu ändern.

Besonderheiten bei Vergleichen

Bei einem gerichtlichen Vergleich kann sich der Streitwert durch einen Vergleichsmehrwert ändern, wenn nicht anhängige Gegenstände einbezogen werden. Wenn Sie beispielsweise in einem Prozess um 10.000 Euro zusätzlich eine nicht eingeklagte Forderung von 5.000 Euro in den Vergleich aufnehmen, erhöht sich der Streitwert entsprechend.

Die Streitwertänderung hat direkte Auswirkungen auf die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Ab 2024 können Gerichte ihre Kostenentscheidung nachträglich anpassen, wenn sich der Streitwert ändert.


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Welche Kosten werden bei der Streitwertberechnung berücksichtigt?

Der Streitwert richtet sich im selbständigen Beweisverfahren nach dem Wert des zu sichernden Hauptanspruchs. Bei Baumängeln orientiert sich die Berechnung an den objektiv erforderlichen Mangelbeseitigungskosten.

Grundlegende Kostenbestandteile

Die Gerichts- und Anwaltskosten bemessen sich direkt am festgesetzten Streitwert. Ein höherer Streitwert führt dabei zu entsprechend höheren Kosten.

Ermittlung der konkreten Kosten

Die Festsetzung erfolgt durch das zuständige Gericht nach § 63 Abs. 1 GKG. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Der vom Sachverständigen ermittelte Aufwand für die Mangelbeseitigung
  • Die tatsächlich notwendigen Reparaturkosten
  • Bei bestätigten Mängeln die vollständigen Nachbesserungskosten

Besonderheiten der Kostenfestsetzung

Der ursprünglich vom Antragsteller geschätzte Wert ist für das Gericht nicht bindend. Die endgültige Streitwertfestsetzung erfolgt erst nach Abschluss der Beweiserhebung.

Bei der Berechnung der konkreten Gebühren wird der festgesetzte Streitwert mit den jeweiligen Gebührensätzen multipliziert. Für ein Verfahren vor dem Amtsgericht fällt beispielsweise eine dreifache Gebühr an.

Wenn Sie ein selbständiges Beweisverfahren anstreben, werden die Kosten anhand der vom Sachverständigen objektiv festgestellten Mangelbeseitigungskosten berechnet. Vorläufige Schätzungen oder frühere Kostenbewertungen sind dabei nicht maßgeblich.


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Welche Bedeutung hat der Streitwert für die Prozesskosten?

Der Streitwert ist die zentrale Bemessungsgrundlage für sämtliche Prozesskosten eines Gerichtsverfahrens. Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Gerichtsgebühren sowie der Anwaltskosten und hat damit direkten Einfluss auf das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits.

Berechnung der Gerichtskosten

Die Gerichtsgebühren werden als Vielfaches einer Grundgebühr berechnet, die sich nach dem Streitwert richtet. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro beträgt die Grundgebühr beispielsweise 161 Euro. Für ein Klageverfahren wird diese Grundgebühr mit dem Faktor 3 multipliziert.

Anwaltskosten

Die Anwaltsgebühren orientieren sich ebenfalls am Streitwert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro fallen folgende typische Gebühren an:

  • Eine Verfahrensgebühr von 393,90 Euro
  • Eine Terminsgebühr von 363,60 Euro
  • Zusätzliche Auslagenpauschalen und Mehrwertsteuer

Praktische Auswirkungen

Der Streitwert wirkt sich unmittelbar auf die Gesamtkosten eines Verfahrens aus. Bei Geldforderungen entspricht der Streitwert dem eingeklagten Betrag. Bei nicht bezifferbaren Ansprüchen schätzt das Gericht den Streitwert nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache.

Ein höherer Streitwert führt zu entsprechend höheren Prozesskosten. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro betragen die Gerichtsgebühren bereits 798 Euro, während sie bei 5.000 Euro nur 438 Euro ausmachen. Diese Staffelung gilt analog für die Anwaltskosten.

Die unterlegene Partei muss grundsätzlich sämtliche Prozesskosten tragen. Bei Klageeinreichung sind die Gerichtsgebühren als Vorschuss zu zahlen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Selbständiges Beweisverfahren

Ein gerichtliches Vorverfahren nach §§ 485-494a ZPO, das der Beweissicherung vor einem möglichen Hauptprozess dient. Es ermöglicht die frühzeitige Feststellung von Tatsachen oder die Begutachtung eines Zustands, wenn der Verlust von Beweisen droht. Im Baurecht wird es häufig genutzt, um Mängel durch Sachverständige dokumentieren zu lassen. Ein Beispiel ist die Begutachtung von Baumängeln vor deren Beseitigung, damit der ursprüngliche Zustand später noch nachweisbar ist.


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Streitwert

Der in Geld ausgedrückte Wert des Streitgegenstands eines Gerichtsverfahrens gemäß § 3 ZPO. Er bestimmt die Höhe der Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und die gerichtliche Zuständigkeit. Bei Baumängeln orientiert sich der Streitwert meist an den Mängelbeseitigungskosten. Die Festsetzung erfolgt durch das Gericht und kann bei veränderten Umständen, wie etwa Baupreissteigerungen, angepasst werden.


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Baupreisindex

Ein statistischer Messwert, der die Entwicklung der Baupreise im Vergleich zu einem Basisjahr anzeigt. Er wird vom Statistischen Bundesamt nach § 4 BStatG ermittelt und dient als Grundlage für die Berechnung von Preisanpassungen im Bauwesen. Der Index unterscheidet verschiedene Bauarten (z.B. Wohnungsbau, gewerbliche Bauten) und wird zur Aktualisierung von älteren Kostenermittlungen verwendet, wie im Text bei der Anpassung der Mängelbeseitigungskosten von 2014 auf 2022.


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Pfosten-Riegel-Fassade

Eine moderne Konstruktionsart für Glasfassaden, die aus vertikalen Pfosten und horizontalen Riegeln besteht, zwischen denen Glaselemente montiert werden. Die rechtlichen Anforderungen an solche Fassaden ergeben sich aus der Landesbauordnung und speziellen Normen wie der DIN 18516. Fehlerhafte Montage oder Materialwahl können zu erheblichen Baumängeln führen, wie im Fall des Klinikgebäudes.


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Baunebenkosten

Zusätzliche Kosten neben den reinen Baukosten, die bei Bauprojekten oder Sanierungen entstehen. Sie sind in § 2 HOAI definiert und umfassen etwa Planungskosten, Gutachterkosten, Genehmigungsgebühren oder Versicherungen. Bei der Ermittlung von Mängelbeseitigungskosten müssen sie zusätzlich zu den reinen Handwerkerkosten berücksichtigt werden, was die Gesamtkosten deutlich erhöhen kann.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 61 GKG (Gerichtskostengesetz): Dieser Paragraph regelt die Streitwertfestsetzung im Verfahren. Der Streitwert ist entscheidend für die Berechnung der Gerichtsgebühren, die im Verlauf des Verfahrens anfallen. Im konkreten Fall hat das Gericht den zu Grunde liegenden Wert für die Mängelbeseitigungskosten auf Grundlage der Feststellungen des Sachverständigen bestimmt und nicht einfach die ursprüngliche Schätzung der Antragstellerin übernommen.
  • BGB § 633 (Werkvertrag): Hier wird die Gewährleistung für Werkleistungen thematisiert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vereinbarte Leistung frei von Mängeln zu erbringen. Im vorliegenden Fall war die Antragstellerin berechtigt, die Mängelrüge zu erheben und die Kosten der Mängelbeseitigung geltend zu machen, da Mängel an der Bauleistung festgestellt wurden.
  • BGB § 640 (Werkvertrag – Abnahme): Der Zeitpunkt der Abnahme ist entscheidend für den Beginn der Gewährleistungsfristen. Wenn Mängel bestehen, ist die Abnahme unter dem Vorbehalt von Mängeln möglich. In diesem Fall hat die Antragstellerin möglicherweise nicht ordnungsgemäß abgenommen, sodass die Mängelrüge zunächst im selbständigen Beweisverfahren festgestellt werden musste.
  • BGB § 249 (Schadensersatz): Dieser Paragraph behandelt die Art und Weise, wie ein Schaden zu ersetzen ist. Er setzt voraus, dass der Geschädigte in den Zustand versetzt wird, der bestehen würde, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Die Höhe der festgestellten Mängelbeseitigungskosten steht in direktem Zusammenhang mit dem Schadensersatzanspruch der Antragstellerin und ist wesentlich für die Streitwertfestsetzung im Verfahren.
  • Baupreisindex: Der Baupreisindex ist ein statistisches Instrument zur Messung der Entwicklung von Baukosten im Zeitverlauf. Im vorliegenden Fall wurde er verwendet, um die ermittelten Mängelbeseitigungskosten unter Berücksichtigung der Preisentwicklung bis zur Beendigung des Verfahrens fortzuschreiben. Dies gewährleistet, dass die Kosten aktuell und realistisch bestimmt werden, um dem wirtschaftlichen Interesse der Antragstellerin gerecht zu werden.

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Das vorliegende Urteil

LG Meiningen – Az.: (28) 1 OH 42/11 – Beschluss vom 16.11.2022


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