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Streitwertbeschlussanfechtung – Gewinner kann Beschwerde einlegen

Ein Rechtsstreit um eine Kontosperrung beschäftigt nun auch das Oberlandesgericht Dresden. Auslöser ist die Beschwerde eines Unternehmens gegen die Höhe des Streitwerts, obwohl es den Prozess in erster Instanz gewonnen hatte. Im Fokus steht die Frage, wie hoch der finanzielle Wert eines gesperrten Nutzerkontos anzusetzen ist – es geht um mehr als 200 Euro Anwaltskosten.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Oberlandesgericht Dresden änderte die Streitwertfestsetzung des Landgerichts Dresden ab.
  • Hintergrund war eine Beschwerde der Beklagten gegen den festgelegten Streitwert.
  • Der Streitwert wirkt sich direkt auf die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten aus.
  • Das Gericht legte den Streitwert für das Verfahren in erster Instanz auf 8000 Euro fest.
  • Die Beklagte argumentierte, dass die Streitwertfestsetzung ihre Kostenbelastung unnötig erhöht.
  • Ein höherer Streitwert erhöht die Anwaltskosten, kann aber auch Kostenerstattungen betreffen.
  • Die Entscheidung über den Streitwert beeinflusst direkt die finanzielle Verpflichtung der Parteien.
  • Die Antragstellung zur Änderung des Streitwerts muss formal korrekt und klar dokumentiert sein.
  • Die Entscheidung des Gerichts greift mögliche zukünftige Veränderungen im Verfahrensablauf auf.
  • Zusätzliche Kostenentscheidungen entfielen, da das Verfahren gebührenfrei war.

Streitwertbeschluss anfechten: Rechte und rechtliche Aspekte im Fokus

Im Rahmen eines juristischen Verfahrens spielt der Streitwert eine zentrale Rolle, da er nicht nur die Höhe der Prozesskosten beeinflusst, sondern auch die Möglichkeit zur Anfechtung von Entscheidungen und den Zugang zu Rechtsmitteln wie der Berufung bestimmt. Ein Streitwertbeschluss legt den finanziellen Wert eines Streitfalls fest und ist somit entscheidend für die Klagebewertung. Wird dieser Beschluss als unangemessen empfunden, haben die Parteien das Recht, Beschwerde einzulegen und eine erneute Überprüfung durch das zuständige Gericht zu beantragen.

Das Verfahrensrecht bietet den betroffenen Parteien verschiedene Möglichkeiten, gegen eine Streitwertfestsetzung vorzugehen. Ein Beschluss eines Verwaltungsgerichts kann zur Anfechtung führen, wenn die betroffenen Parteien glauben, dass die Entscheidung in ihrer finanziellen Last nicht gerechtfertigt ist. Besonders für den Gewinner eines Verfahrens kann dies von Bedeutung sein, da eine fehlerhafte Streitwertfestsetzung nicht nur zu unnötigen Kosten führen kann, sondern auch den gaukelnden Rechtsschutz beeinträchtigt.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall präsentiert, der auf eine Streitwertbeschlussanfechtung eingeht und die relevanten rechtlichen Aspekte sowie die Entscheidung des Gerichts beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Streitwertfestsetzung im Kontext einer Kontosperrung

Streitwertfestsetzung und Anfechtung im Verfahren
Die Anfechtung des Streitwertbeschlusses in einem Rechtsstreit ermöglicht den Parteien, insbesondere dem Gewinner, eine Überprüfung und Anpassung der finanziellen Konsequenzen der Streitwertfestsetzung, die den Zugang zu Rechtsmitteln beeinflusst (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Landgericht Dresden wurde eine Entscheidung zur Streitwertfestsetzung getroffen, die nun durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden abgeändert wurde. Der Fall drehte sich um die Sperrung eines Nutzerkontos, wobei die Klägerin beantragt hatte, es zu unterlassen, ihr Konto ohne vorherige Information über den Grund und ohne Möglichkeit zur Stellungnahme zu sperren.

Beschwerde trotz Prozesssieg zulässig

Obwohl die Beklagte in erster Instanz vollständig obsiegt hatte und der Klägerseite die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt wurden, legte sie Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung ein. Das OLG Dresden erklärte diese Beschwerde für zulässig, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Kostenbeschluss noch angefochten wird oder die Beklagte ihren Kostenerstattungsanspruch möglicherweise nicht durchsetzen kann.

Finanzielle Auswirkungen der Streitwertfestsetzung

Die Bedeutung des Streitwerts zeigt sich deutlich in den finanziellen Konsequenzen für die Beteiligten. Bei dem ursprünglich festgesetzten Streitwert von 10.000 Euro hätte die Zahlungspflicht der Beklagten gegenüber ihrem Anwalt 1.850,45 Euro brutto betragen. Mit der beantragten Herabsetzung auf 8.000 Euro reduziert sich dieser Betrag auf 1.512,25 Euro. Diese Differenz von mehr als 200 Euro erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeschwer für eine Streitwertbeschwerde.

Erfolgreiche Beschwerde und Streitwertkorrektur

Das OLG Dresden gab der Beschwerde statt und setzte den Streitwert für das Verfahren in erster Instanz auf 8.000 Euro fest. In seiner Begründung verwies das Gericht auf frühere Entscheidungen, in denen für vergleichbare Anträge zur Unterlassung von Kontosperrungen ein Streitwert von lediglich 1.500 Euro angesetzt wurde. Das Gericht sah keinen Grund, von dieser Praxis abzuweichen, da keine abweichende Interessenlage dargelegt wurde, die eine höhere Festsetzung rechtfertigen würde.

Ablehnung einer gestaffelten Streitwertfestsetzung

Ein nachträglich eingereichter Antrag der Beklagten auf eine gestaffelte Streitwertfestsetzung wurde vom Gericht abgelehnt. Die Beklagte hatte beantragt, den Streitwert bis zum 26. Februar 2024 auf 8.000 Euro und für die Zeit danach auf 3.000 Euro festzusetzen. Das OLG Dresden erklärte, dass eine solche Staffelung nicht erforderlich sei, da sich die Gerichtskosten aus dem Streitwert bei Antragstellung berechnen. Für eine mögliche Anpassung der anwaltlichen Gebühren wäre ein gesonderter Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG notwendig gewesen, der jedoch nicht gestellt wurde.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung verdeutlicht, dass eine Streitwertbeschwerde auch für obsiegende Parteien zulässig sein kann, wenn potenzielle finanzielle Nachteile bestehen. Sie betont die Bedeutung einer angemessenen Streitwertfestsetzung für Gerichts- und Anwaltskosten und unterstreicht die Notwendigkeit, etablierte Richtwerte für vergleichbare Fälle zu berücksichtigen. Dies fördert Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bei der Kostenermittlung in ähnlichen Verfahren.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie in einen Rechtsstreit verwickelt sind, kann dieses Urteil für Sie von Bedeutung sein, auch wenn Sie den Prozess gewonnen haben. Es zeigt, dass Sie die Möglichkeit haben, den festgesetzten Streitwert anzufechten, um Ihre Anwaltskosten zu senken. Der Streitwert bestimmt nämlich die Höhe der Gerichts- und Anwaltsgebühren. Im vorliegenden Fall konnte eine Reduzierung des Streitwerts von 10.000 auf 8.000 Euro die Anwaltskosten um über 300 Euro senken. Das Gericht berücksichtigt dabei ähnliche Fälle als Richtwert, was Ihnen eine gewisse Vorhersehbarkeit der Kosten ermöglicht. Beachten Sie jedoch, dass für bestimmte Gebührenanpassungen ein separater Antrag nötig sein kann.


Weiterführende Informationen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema


Häufig gestellte Fragen (FAQ)



Was ist der Streitwert und warum ist seine Festsetzung so wichtig?

Der Streitwert ist der Geldwert des Streitgegenstandes, den das Gericht in einem Rechtsstreit festlegt. Er spielt eine zentrale Rolle für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten sowie für die Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit.

Bedeutung des Streitwerts

Die Festsetzung des Streitwerts ist aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Kostenberechnung: Die Höhe der Gerichtsgebühren und Anwaltskosten richtet sich nach dem Streitwert. Je höher der Streitwert, desto höher fallen in der Regel die Kosten aus. Wenn Sie beispielsweise eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro einreichen, werden die Kosten deutlich höher sein als bei einem Streitwert von 1.000 Euro.
  2. Gerichtliche Zuständigkeit: Der Streitwert bestimmt, welches Gericht für Ihren Fall zuständig ist. Bei Streitwerten bis 5.000 Euro (ab 2024 voraussichtlich 8.000 Euro) sind die Amtsgerichte zuständig, darüber die Landgerichte. Dies kann Auswirkungen auf den Verfahrensablauf und die Verfahrensdauer haben.
  3. Rechtsmittelmöglichkeiten: In manchen Fällen hängt die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, vom Streitwert ab. Bei zu niedrigen Streitwerten kann Ihnen unter Umständen der Weg zu einer höheren Instanz verwehrt bleiben.

Festsetzung des Streitwerts

Das Gericht setzt den Streitwert nach freiem Ermessen fest, wobei es sich an gesetzlichen Vorgaben und Richtwerten orientiert. Bei Geldforderungen entspricht der Streitwert in der Regel dem eingeklagten Betrag. Bei nicht bezifferbaren Ansprüchen, wie etwa bei Unterlassungsklagen, schätzt das Gericht den Streitwert.

Wenn Sie mit der Streitwertfestsetzung nicht einverstanden sind, können Sie eine Streitwertbeschwerde einlegen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie der Meinung sind, dass der Streitwert zu hoch angesetzt wurde und dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen.

Auswirkungen auf Ihre Prozessstrategie

Die Höhe des Streitwerts kann Ihre Entscheidung beeinflussen, ob Sie überhaupt klagen oder sich auf einen Vergleich einlassen. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Forderung von 3.000 Euro. Wenn die zu erwartenden Prozesskosten aufgrund eines hohen Streitwerts 2.500 Euro betragen würden, könnte es sinnvoller sein, einen Vergleich über einen geringeren Betrag anzustreben.

Beachten Sie, dass der Streitwert auch Auswirkungen auf die Prozesskostenhilfe haben kann. Bei sehr hohen Streitwerten und entsprechend hohen Prozesskosten könnte Ihnen eher Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können.


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Wie kann man gegen eine Streitwertfestsetzung Beschwerde einlegen?

Gegen die Festsetzung des Streitwerts können Sie Beschwerde einlegen. Dies ist möglich, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt oder wenn das Gericht die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage zugelassen hat.

Die Beschwerde müssen Sie innerhalb von sechs Monaten einlegen, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache rechtskräftig geworden ist oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat. Wurde der Streitwert erst später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt, haben Sie noch einen Monat Zeit nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses.

Einlegung der Beschwerde

Sie müssen die Beschwerde bei dem Gericht einreichen, das den angefochtenen Beschluss erlassen hat. Dies ist das sogenannte Ausgangsgericht. Wenn Sie die Beschwerde einlegen, beachten Sie folgende Punkte:

  • Formulieren Sie Ihre Beschwerde schriftlich.
  • Begründen Sie, warum Sie den festgesetzten Streitwert für unangemessen halten.
  • Legen Sie dar, welchen Streitwert Sie für angemessen halten.
  • Reichen Sie die Beschwerde fristgerecht ein.

Beschwerdewert und Zulässigkeit

Für die Zulässigkeit der Beschwerde ist nicht die Differenz zwischen dem festgesetzten und dem von Ihnen gewünschten Streitwert entscheidend. Maßgeblich ist Ihr Kosteninteresse – also um welchen Betrag Sie bei einer abweichenden Streitwertfestsetzung kostenmäßig günstiger stehen würden.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Beschwerde eingelegt haben, prüft zunächst das Ausgangsgericht Ihre Argumente. Hilft es Ihrer Beschwerde nicht ab, legt es die Sache dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vor. Das Beschwerdegericht ist in der Regel die nächsthöhere Instanz, also beispielsweise das Landgericht bei Verfahren vor dem Amtsgericht.

Beachten Sie: Die Verfahren zur Streitwertbeschwerde sind gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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Welche Faktoren beeinflussen die Festsetzung des Streitwerts im Verfahren?

Die Festsetzung des Streitwerts im Verfahren wird von mehreren Faktoren beeinflusst, die das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigt.

Wirtschaftliches Interesse des Klägers

Der wichtigste Faktor ist das wirtschaftliche Interesse des Klägers an der Entscheidung. Bei Zahlungsklagen entspricht der Streitwert in der Regel dem eingeklagten Geldbetrag. Wenn Sie beispielsweise eine Forderung von 10.000 Euro einklagen, wird der Streitwert normalerweise auch 10.000 Euro betragen.

Gesetzliche Vorgaben

In bestimmten Fällen gibt es gesetzliche Vorgaben für die Streitwertfestsetzung. So sieht § 42 Abs. 3 Gerichtskostengesetz (GKG) vor, dass bei Kündigungsschutzverfahren der Streitwert drei Bruttomonatsgehälter des Klägers nicht übersteigen soll. Wenn Sie also ein Monatsgehalt von 3.000 Euro haben, würde der Streitwert in Ihrem Kündigungsschutzverfahren maximal 9.000 Euro betragen.

Art des Verfahrens

Die Art des Verfahrens spielt ebenfalls eine Rolle. Bei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wird der Streitwert oft niedriger angesetzt als im Hauptsacheverfahren, typischerweise bei etwa einem Drittel bis zur Hälfte des Hauptsachestreitwerts.

Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten

Bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten, wie etwa Unterlassungsklagen, muss das Gericht den Streitwert nach Ermessen festsetzen. Hierbei berücksichtigt es gemäß § 48 Abs. 2 GKG alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere den Umfang und die Bedeutung der Sache sowie die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien.

Streitwertkataloge

In der Praxis orientieren sich Gerichte oft an Streitwertkatalogen, die unverbindliche Empfehlungen für verschiedene Arten von Rechtsstreitigkeiten enthalten. Diese Kataloge gibt es für verschiedene Rechtsgebiete wie Verwaltungs-, Arbeits- oder Sozialrecht und dienen als Richtschnur für eine einheitliche Streitwertfestsetzung.

Wiederkehrende Leistungen

Bei Streitigkeiten um wiederkehrende Leistungen, wie etwa Mietzahlungen oder Unterhalt, sieht § 9 ZPO vor, dass der Streitwert nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag zu berechnen ist, sofern die Gesamtdauer nicht kürzer ist.

Wenn Sie die Faktoren kennen, die die Streitwertfestsetzung beeinflussen, können Sie besser einschätzen, mit welchem Streitwert in Ihrem Fall zu rechnen ist. Dies kann Ihnen helfen, die potenziellen Kosten des Verfahrens abzuschätzen und Ihre Prozessstrategie entsprechend anzupassen.


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Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Streitwertänderung?

Eine Streitwertänderung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen für die Beteiligten eines Gerichtsverfahrens haben. Die wichtigsten Auswirkungen sind:

Neuberechnung der Gerichts- und Anwaltskosten

Bei einer Streitwertänderung müssen die Gerichts- und Anwaltskosten neu berechnet werden. Dies kann zu höheren oder niedrigeren Kosten führen, je nachdem, ob der Streitwert erhöht oder gesenkt wurde. Wenn Sie beispielsweise in einem Zivilprozess beteiligt sind und der Streitwert von 10.000 € auf 20.000 € erhöht wird, steigen die zu zahlenden Gebühren entsprechend an.

Neufestsetzung der Kosten

Nach einer Streitwertänderung ist eine Neufestsetzung der Kosten gemäß § 107 ZPO zulässig. Dies bedeutet, dass nicht nur die Differenz zum ursprünglichen Streitwert neu berechnet wird, sondern der gesamte Kostenbetrag auf Grundlage des geänderten Streitwerts neu festgesetzt werden kann. Für Sie als Prozessbeteiligte kann dies bedeuten, dass Sie möglicherweise mit deutlich höheren Kosten rechnen müssen, als ursprünglich angenommen.

Auswirkungen auf Rechtsmittel

Eine Streitwertänderung kann auch Einfluss auf die Zulässigkeit von Rechtsmitteln haben. In manchen Fällen ist die Möglichkeit, Berufung oder Revision einzulegen, vom Streitwert abhängig. Wird dieser erhöht, könnte dies dazu führen, dass plötzlich ein Rechtsmittel zulässig wird, das vorher aufgrund eines zu niedrigen Streitwerts ausgeschlossen war.

Zinsen auf den Gesamtbetrag

Bei einer Neufestsetzung der Kosten aufgrund einer Streitwertänderung können Sie als obsiegende Partei Zinsen auf den Gesamtbetrag ab Eingang des ersten Kostenfestsetzungsantrags beanspruchen. Dies kann insbesondere bei länger andauernden Verfahren zu einem erheblichen zusätzlichen Betrag führen.

Frist für Änderungsantrag

Wenn der Streitwert geändert wurde, haben Sie als Betroffener die Möglichkeit, einen Antrag auf Änderung der Kostenfestsetzung zu stellen. Hierfür gilt eine Frist von einem Monat ab Zugang der Änderung der Streitwertfestsetzung. Verpassen Sie diese Frist, können Sie die Anpassung der Kosten möglicherweise nicht mehr durchsetzen.

Auswirkungen auf Prozesskostenhilfe

Eine Streitwertänderung kann auch Auswirkungen auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe haben. Wird der Streitwert erhöht, könnte dies dazu führen, dass die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe nicht mehr erfüllt sind und Sie die Kosten selbst tragen müssen.


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Welche Rolle spielt die Rechtsbeschwerde im Zusammenhang mit der Streitwertfestsetzung?

Die Rechtsbeschwerde spielt im Zusammenhang mit der Streitwertfestsetzung eine untergeordnete Rolle. Gegen die Festsetzung des Streitwerts ist in der Regel die Streitwertbeschwerde das maßgebliche Rechtsmittel. Diese Beschwerde richtet sich nach § 68 des Gerichtskostengesetzes (GKG).

Voraussetzungen für eine Streitwertbeschwerde

Eine Streitwertbeschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt. Stellen Sie sich vor, das Gericht hat einen Streitwert von 10.000 Euro festgesetzt, Sie halten aber 8.000 Euro für angemessen. In diesem Fall wäre eine Beschwerde zulässig, da die Differenz von 2.000 Euro den Schwellenwert überschreitet.

Frist für die Einlegung

Die Frist zur Einlegung der Streitwertbeschwerde beträgt sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Kosten. Wenn Sie beispielsweise am 1. März ein Urteil erhalten, in dem der Streitwert festgesetzt wurde, haben Sie bis zum 1. September Zeit, Beschwerde einzulegen.

Besonderheit bei Verfahrensgewinn

Auch wenn Sie das Verfahren gewonnen haben, können Sie gegen die Streitwertfestsetzung vorgehen. Dies kann in Ihrem Interesse sein, wenn Sie befürchten, dass der Gegner die Kosten nicht tragen kann und Sie selbst mit zu hohen Anwaltsgebühren belastet werden könnten.

Rechtsbeschwerde als Ausnahme

Eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung über die Streitwertbeschwerde ist nur in Ausnahmefällen möglich. Sie kommt nur in Betracht, wenn das Beschwerdegericht sie ausdrücklich zugelassen hat. Dies geschieht in der Regel nur bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.


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Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Streitwert

Der Streitwert ist der monetäre Wert, den ein Gericht einem Rechtsstreit zuordnet und der maßgeblich die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren beeinflusst. Ein Beispiel: Wenn der Streitwert auf 10.000 Euro festgesetzt ist, könnten die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren höher ausfallen als bei einem Streitwert von 5.000 Euro. Der Streitwert bestimmt somit die finanziellen Verpflichtungen der Parteien im Verfahren.

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Beschwerde

Eine Beschwerde ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Partei eine gerichtliche Entscheidung, die sie belastet, anfechten kann. Im vorliegenden Fall legte die Beklagte Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung ein, da diese Einfluss auf die zu zahlenden Gerichtskosten hat. Ein Beispiel wäre, wenn eine Partei mit der Höhe des festgesetzten Streitwerts nicht einverstanden ist und dessen Reduzierung anstrebt.

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Streitwertfestsetzung

Die Streitwertfestsetzung ist der formelle Akt, durch den ein Gericht den finanziellen Wert eines Rechtsstreits festlegt. Diese Festsetzung beeinflusst direkt die Kosten des Verfahrens. Ein Beispiel: Bei einem Streitwert von 8.000 Euro sind die Gerichtsgebühren niedriger als bei einem Streitwert von 10.000 Euro, was sich auf die Gesamtkosten des Rechtsstreits auswirkt.

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Rechtsmittel

Rechtsmittel sind juristische Verfahren, mit denen eine Partei eine gerichtliche Entscheidung überprüfen lassen kann, meist in einer höheren Instanz. Im Kontext des vorliegenden Falls könnten etwaige Rechtsmittel dazu genutzt werden, eine Überprüfung der Streitwertfestsetzung zu erreichen, wenn die festgestellte Höhe als unangemessen empfunden wird.

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Anwaltsvergütung

Die Anwaltsvergütung bezeichnet die Gebühren, die ein Rechtsanwalt für seine Dienstleistungen erhält. Diese Vergütung richtet sich nach dem Streitwert des Verfahrens gemäß den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Ein Beispiel: Bei einem Streitwert von 8.000 Euro ergibt sich eine niedrigere Anwaltsvergütung als bei einem Streitwert von 10.000 Euro.

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Verfahrensgebühren

Verfahrensgebühren sind die Kosten, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens anfallen, um die rechtliche Streitigkeit zu klären. Diese Gebühren stehen oft in direkter Relation zum Streitwert. Ein Beispiel: Wird der Streitwert auf einen niedrigeren Betrag festgesetzt, reduziert sich dadurch in der Regel auch die Höhe der Verfahrensgebühren.

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Das vorliegende Urteil

OLG Dresden – Az.: 4 W 520/24 – Beschluss vom 19.08.2024


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