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Telefonkarten – Sperrung der Jahrgänge 1987-1998 ab 01.01.2002:

 

Bereits im September 1999 kündigte die Telekom AG die Sperrung aller Telefonkarten der Jahrgänge 1987 bis 1998 für öffentliche Kartentelefone zum 01.01.2002 an; verbleibendes Guthaben kann auf einer neuen Karte (in Cent) übernommen werden. Alle anderen Karten, die ab 1999 hergestellt wurden und damit ein 36-monatiges Gültigkeitsdatum aufweisen (diese Befristung wurde durch den BGH als Verstoß gegen das AGBG aufgehoben – vgl. https://www.ra-kotz.de/telefonkarten2.htm), kann man weiterhin nutzen. Nach Ablauf der 36 Monate kann man auch bei diesen Karten auf den Service der Telekom AG zurückgreifen und das vorhandene Guthaben auf neue Karten übertragen. Ab Januar 2002 können bis zu drei Karten aus der Zeit vor 1999 beim örtlichen T-Punkt-Laden umgetauscht werden; mehr als drei Karten können per Post an die Card-Service GmbH der Deutschen Telekom AG gesandt werden (Beachten: Zu Beweiszwecken besser per Einschreiben mit Rückschein!).

Weitere Informationen erhält man über die kostenlose Hotline-Nummer: 0800-33-02985. Telefonzellen akzeptieren ab dem 01.03.2002 nur noch Euro, Ortsgespräche kosten dann künftig nicht mehr 20 Pf/Min, sondern „nur noch“ 10 Cent, das entspricht 19,6 Pf/Min.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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