Telefon 1 18 84, ohne Vorwahl – das klingt nach einem üblichen Auskunftsdienst, bei dem man Telefonnummern erfragen kann. Denn „118″ als erste drei Ziffern einer Rufnummer sind den Telefonauskünften vorbehalten. Doch anders bei der 1 18 84. Hier meldet sich eine süße Stimme mit „Willkommen bei den Telemäusen“. Die Firma vermittelt direkt zu Telefonsexdamen, die ihre Dienste mit dieser Nummer in einschlägigen Anzeigen anbieten. Die auf den ersten Blick unverfängliche Nummer kostet stolze 3,63 Mark pro Minute. Dies als Warnung zum Einstieg!
Telefonsex ist „juristisch“ bedenklich, denn Telefonsex gilt als sittenwidrig (BGH, Az: XI ZR 192/97). Jedoch kann man nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr gegenüber der Telefon-Rechnung eines Mobilfunknetzbetreibers (Vertragspartner), den Einwand erheben, dass die in der Rechnung aufgeführten 0190-Sondernummern zu dem Zweck angewählt worden sind, (sittenwidrige) Telefonsex-Gespräche zu führen. Man aus diesem Grund nicht die Zahlung verweigern (vgl. BGH-Urteil, Az: III ZR 5/01, Urteil vom 22.11.2001).
Hier ein aktuelles Urteil im Bezug auf die Verpflichtung der Telefonsexanbieter die Verbindung nach 1 Stunde zu trennen:
Anschlussunterbrechung bei 0190-Nrn durch Betreiber – Pflicht nach 1 Std.
Nachfolgend einige Urteile zum Thema Telefonsex:
Die Frage der Sittenwidrigkeit und ihrer Folgen war unter den Oberlandesgerichten und Amtsgerichten früher umstritten und führte zu zahlreichen Urteilen. Nach den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Stuttgart waren die Verträge nichtig. Weil kein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen werde, könne weder die Sexfirma noch die Telekom, die sich die Sittenwidrigkeit anrechnen lassen muss, eine Vergütung verlangen. Zumindest die Gerichte in diesen Oberlandesgerichtsbezirken sind an diese Rechtsprechung gebunden. In den vorliegenden Fällen ging es um 26 000 DM (OLG Stuttgart, Az: 9 U 252/98) und um 16 070 DM (OLG Düsseldorf, Az: 20 U 100/98). Auch dasLandgericht Hannover ssh Telefonsex als sittenwidrig an!
Das OLG Koblenz hatte entgegen der alten Rechtsprechung des BGH entschieden! Fehler des Geschädigten war hier, die überhöhte Telefonrechnung nicht schriftlich bei der Telekom AG anzumahnen! Das Landgericht Bonn sah dies ähnlich.
Darlegungs- und Beweislast bei Telefonrechungen
Kein Arbeitsentgelt bei Telefonsextätigkeit
Telefonsex: Darf Arbeitgeber die Kosten hierfür vom Gehalt abziehen?
Zappkarussell kein Telefonsex – daher nicht sittenwidrig
Sohn führt Telefonsexgespräche über den Anschluss des Vaters und weiß nicht mehr, ob er Telefonsexgespräche geführt hat.
Muss der Vater diese Gespräche als Anschlussinhaber zahlen?
Fall 2 – Muss der Vater als Anschlussinhaber zahlen?
Inkasso der Telekom AG bei Telefonsexverträgen nicht sittenwidrig gem. § 138 BGB! Der Kunde kann das gezahlte Geld nicht von der Telekom AG zurückfordern, höchstens von dem Telefonsexanbieter direkt!
Bereitstellen eines Telefonanschlusses, durch ein regionales Telefonunternehmen, ist ein wertneutrales Hilfsgeschäft, wenn Telefonsexgespräche geführt werden
Telefonsexgespräche eines Minderjährigen – muss dieser zahlen?
Telefonsex – Telefonanbieter muss die jeweiligen T-Sexunternehmen nennen!
Telefonsexgespräche nicht bezahlt – Schufamitteilung rechtmäßig?
Telefonsex und Telefondienstvertrag – sittenwidrig?
Telefonsex und Telefondienstvertrag – sittenwidrig? – 2
Telefonsex – Beweislast bzgl. der gewählten Telefonnummern/Anbieter
Telefonsex-Anbieter: Abrechnung über fiktive Auslandsnummern -Sittenwidrigkeit