Neue Busse und LKW müssen ab 2004 EU-weit nach einer Richtlinie des Europaparlaments mit einer automatischen Tempo-Bremse ausgestattet sein. Mit der automatischen Drosselung soll verhindert werden, dass Lastwagen dauerhaft über 90, Busse über 100 km/h fahren können. Die automatische Tempobegrenzung ist für alle Transporter über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht vorgeschrieben. Gleiches gilt für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen. Die automatische Bremse soll dann greifen, wenn der Fahrer dauerhaft zu stark aufs Gaspedal tritt. Für Lastwagen über 12 Tonnen und Busse über 10 Tonnen Gewicht ist diese automatische Tempobegrenzung bereits seit 1992 Pflicht.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



