Skip to content

Rückerstattung für Tickets: Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Die Vorfreude war groß, doch nun fällt das Konzert oder Festival endgültig aus. Wer jetzt vorschnell einen Gutschein akzeptiert oder sich mit einer Teilrückzahlung abspeisen lässt, läuft Gefahr, auf Ansprüche gegenüber dem Veranstalter zu verzichten.

Ein Mann mit Rucksack steht frustriert mit einer Eintrittskarte vor einem verschlossenen Gittertor eines leeren Geländes.
Vergebliche Anreise: Ticketinhaber prüfen ihre rechtlichen Ansprüche nach einer kurzfristigen Festival-Absage vor Ort. Symbolfoto: KI

Ticket-Erstattung bei Absage: In Kürze

  • Bei einer endgültigen Absage bekommen Sie in der Regel Ihr Geld zurück – oft auch die gezahlten Gebühren.
  • Ticketabsage heißt: Die Veranstaltung findet gar nicht statt; eine Verlegung oder Programmänderung ist etwas anderes.
  • Betroffen ist meist der Kauf beim Veranstalter; bei Zweitmarkt-Tickets oder Privatkauf läuft die Rückforderung oft über den Verkäufer oder die Plattform.
  • Fordern Sie die Rückzahlung schriftlich und setzen Sie eine klare Frist.
  • Wichtigstes Mittel ist der Zahlungsnachweis zusammen mit der Absage-Mitteilung und dem Ticket.

Konzert oder Festival abgesagt: Welche Rechte haben Ticketkäufer?

Die Absage kommt per E-Mail oder als Post auf Social Media: Das Event findet nicht statt. Was viele nicht wissen – Sie müssen weder einen Gutschein noch eine bloße Terminverschiebung ohne Prüfung akzeptieren. Bei einer endgültigen Veranstaltungsabsage entsteht Ihr Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises, da der Veranstalter seine vertragliche Leistungspflicht zum vereinbarten Zeitpunkt nicht mehr erfüllen kann. Eine zusätzliche Frist zur Nachbesserung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden die §§ 275 und 326 BGB: Da der Veranstalter seine Leistung nicht erbringen kann, entfällt Ihre Zahlungspflicht, und Sie können das bereits gezahlte Geld direkt zurückverlangen.

„(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist. […] (4) Die Rechtsfolgen des Rücktritts bestimmen sich nach den §§ 346 bis 348.“ (§ 275 Abs. 1 u. 4 BGB)
Ein Kunde reklamiert sein Ticket am Schalter einer Vorverkaufsstelle bei einem Mitarbeiter hinter einer Glasscheibe.
Beratung am Ticketschalter: Die Erstattung des Kaufpreises muss meist direkt beim Veranstalter eingefordert werden. Symbolfoto: KI

An wen muss ich mich für die Ticket-Rückerstattung wenden?

Viele Ticketkäufer machen denselben Fehler: Sie wenden sich nach einer Absage an das Ticketportal, über das sie gebucht haben – und werden mit dem Argument abgespeist, man sei ja nur Vermittler und hafte nicht für die Absage des Veranstalters. In vielen Fällen ist das zwar rechtlich zutreffend, führt aber ohne den Blick auf den eigentlichen Veranstalter schnell in die falsche Richtung.

Der richtige Ansprechpartner für Ihre Rückerstattung ist in der Regel der Veranstalter – also das Unternehmen oder die Agentur, die das Konzert, Festival oder die Sportveranstaltung organisiert hat. Das steht meist auf Ihrer Eintrittskarte oder Buchungsbestätigung. Eine Vorverkaufsstelle wie ein Ticketportal erfüllt ihre vertragliche Pflicht regelmäßig mit der Übergabe des Tickets. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13. Juli 2022 (VIII ZR 317/21) klargestellt, dass der Ticketkäufer bei Absage der Veranstaltung nicht ohne Weiteres Rückzahlung des Ticketpreises von der Vorverkaufsstelle verlangen kann, weil diese typischerweise nur als Kommissionär für den Veranstalter auftritt.

Ob der Veranstalter neben dem reinen Ticketpreis auch weitere Kosten wie Vorverkaufs- oder Systemgebühren erstatten muss, hängt wesentlich vom konkreten Vertragsverhältnis ab.

Darf der Veranstalter Gebühren einbehalten?

Grundsätzlich gilt: Sie können nicht nur den reinen Ticketpreis, sondern in vielen Fällen auch gezahlte Gebühren – etwa Vorverkaufsgebühren, Systemgebühren oder Versandkosten – zurückverlangen. AGB-Klauseln, die die Erstattung solcher Gebühren pauschal ausschließen sollen, sind häufig unwirksam.

Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 9. Juni 2021 (37 O 5667/20) klargestellt: Eine AGB-Klausel, die die Erstattung von Vorverkaufsgebühren bei Absage oder Verlegung pauschal ausschließt, ist nach § 307 BGB unwirksam. Sie benachteiligt den Käufer unangemessen. Gerade wenn ein Kommissionsgeschäft vorliegt, können die Vorverkaufsgebühren Teil des Gesamtentgelts sein, das Sie im Fall der Absage zurückverlangen dürfen.

Für Festival-Armbänder mit aufgeladenem Guthaben hat die Rechtsprechung ebenfalls verbraucherfreundlich entschieden: Eine zusätzliche Rückzahlungsgebühr für das Restguthaben auf einem solchen Armband kann nach § 307 BGB unwirksam sein, wenn sie den Kunden unangemessen benachteiligt. Das eingezahlte Guthaben ist grundsätzlich vollständig zu erstatten.

Wenn der Veranstalter die Rückzahlung unter Verweis auf Gutscheine oder AGB-Klauseln verweigert oder Gebühren einbehalten will, ist eine juristische Prüfung der Erstattungsansprüche ratsam – gerade weil solche Klauseln häufig verwendet werden, obwohl sie rechtlich angreifbar sind.

Rückerstattung verweigert? Jetzt Ansprüche durchsetzen

Veranstalter nutzen oft unzulässige AGB-Klauseln oder drängen auf Gutscheine, um Barauszahlungen zu vermeiden. Unsere Rechtsanwälte prüfen die rechtliche Haltbarkeit dieser Argumente in Ihrem Fall und unterstützen Sie dabei, den vollen Ticketpreis inklusive aller Gebühren effizient zurückzufordern.

Zwei Personen tauschen auf einem gepflasterten Gehweg ein Ticket gegen Bargeld aus.
Riskante Übergabe auf dem Zweitmarkt: Bei Privatkäufen haftet oft nur der Verkäufer persönlich für Erstattungen. Symbolfoto: KI

Was gilt für Tickets von Viagogo, eBay und aus privatem Weiterverkauf?

Es bestehen Risiken, wenn Sie Ihr Ticket nicht an einer offiziellen Vorverkaufsstelle, sondern über Zweitmarkt-Plattformen (wie Viagogo oder Ticketbande) oder privat via Kleinanzeigen gekauft haben. In diesen Fällen greift der bisherige Rat nicht: Wenn Sie sich bei einer Absage an den Veranstalter wenden, wird dieser Ihre Forderung abweisen, da Sie rechtlich nicht sein Vertragspartner sind.

Veranstalter erstatten das Geld bei Absagen in der Regel direkt an den ursprünglichen Erstkäufer zurück – oft sogar automatisch auf dessen Kreditkarte oder Bankkonto. Um Ihr Geld zu erhalten, müssen Sie sich zwingend an Ihren direkten Verkäufer oder den Kundenservice der jeweiligen Resale-Plattform wenden. Große Ticketbörsen bieten hierfür eigene Käuferschutz-Garantien, die Sie im Portal aktivieren müssen.

Infografik: Übersicht der richtigen Ansprechpartner für die Ticket-Rückerstattung je nach Kaufort (Veranstalter, Zweitmarkt).
Wer bei einer Konzertabsage für Ihre Ticket-Rückerstattung rechtlich zuständig ist.

Haben Sie das Ticket von einer Privatperson gekauft, müssen Sie von dieser die Weiterleitung der Erstattung fordern. Das bedeutet: Der private Erstkäufer bekommt das Geld vom Veranstalter zurück und muss es vertragsgemäß an Sie weitergeben. Weigert er sich oder taucht er unter, müssen Sie rechtliche Schritte gegen diesen privaten Verkäufer einleiten – nicht gegen den Veranstalter.

Ein enttäuschter junger Mann steht vor einem Festivalplakat mit einem roten Absage-Aufkleber am Bauzaun.
Programmänderung beim Großevent: Der Ausfall einzelner Künstler berechtigt meist nicht zur vollständigen Ticket-Rückgabe. Symbolfoto: KI

Muss ich eine Terminverlegung oder Programmänderung akzeptieren?

Nicht jede Änderung ist eine Absage – und nicht jede Absage betrifft die gesamte Veranstaltung. Veranstalter nutzen diese Grauzone gern, um Rückforderungen abzublocken. Wie weit das trägt, hängt vom Einzelfall ab.

Wird ein Event auf einen neuen Termin verlegt, müssen Sie diesen Ersatztermin nicht in jedem Fall akzeptieren. Entscheidend ist, ob der neue Termin für Sie zumutbar ist. Ist die Teilnahme objektiv nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich – etwa wegen eines bereits fest gebuchten Urlaubs oder zwingender beruflicher Verpflichtungen – kann ein Rückgaberecht in Betracht kommen. Rechtlich wird dies teilweise über § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) diskutiert. Ob die Umstände, unter denen Sie den Vertrag geschlossen haben, so grundlegend verändert sind, dass eine Bindung daran unzumutbar wäre, ist aber stets eine Einzelfallentscheidung.

Achtung Falle:

Selbst wenn ein Ersatztermin für Sie unzumutbar ist, reicht die bloße Behauptung in einer E-Mail („Ich bin da im Urlaub“ oder „Ich muss arbeiten“) in der Praxis oft nicht aus. Typischerweise lehnen Veranstalter Erstattungen bei Terminverlegungen im ersten Schritt ab. Sie sollten die Unzumutbarkeit so gut wie möglich belegen. Wer seinem Schreiben Nachweise – etwa eine Arbeitgeberbescheinigung, bestätigte Flugtickets oder eine Hotelbuchung – in Kopie beifügt, erhöht die Chancen, dass der Kundenservice des Veranstalters zustimmt.

Gibt es bei Programmänderungen Geld zurück?

Schwieriger ist die Frage bei Programmänderungen. Fällt ein einzelner Nebenkünstler aus, werden Sie damit in der Regel kein vollständiges Rückgaberecht begründen können. Anders sieht es aus, wenn der Headliner – also der eigentliche Hauptact, für den Sie das Ticket gekauft haben – nicht auftritt. In solchen Fällen kann der Ausfall des zentralen Programmpunkts rechtlich so bewertet werden, als sei eine grundlegend andere Veranstaltung an die Stelle der ursprünglich versprochenen getreten. Das kann zu einem Rücktrittsrecht oder zumindest einer Teilerstattung berechtigen.

Wichtig zu verstehen: Bei kleinen Änderungen im Programm bekommen Sie nicht automatisch Ihr Geld zurück. Die Schwelle liegt bei Änderungen, die den wesentlichen Charakter der Veranstaltung betreffen. Was genau darunter fällt, ist oft Auslegungssache – und damit potenziell streitig.

Praxis-Szenario: Das subjektive Kaufmotiv – Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Ticket für ein dreitägiges Rock-Festival ausschließlich deshalb, weil am Samstagmittag Ihre absolute Lieblingsband auftritt. Wenn genau diese Nebengruppe absagt, ist das Event für Sie persönlich zwar wertlos geworden, rechtlich bleibt der „wesentliche Charakter“ als großes Musikfestival aber unverändert. Konsequenz: Sie haben keinen Erstattungsanspruch, da vor Gericht das objektive Gesamtkonzept der Veranstaltung zählt und nicht, aus welchem individuellen Grund Sie das Ticket gekauft haben.

Wie fordere ich das Geld für meine Tickets erfolgreich zurück?

Bevor Sie irgendetwas schreiben, sichern Sie Ihre Unterlagen. Sie brauchen: das Ticket oder die Buchungsbestätigung, den Zahlungsnachweis mit allen Gebührenpositionen, die offizielle Absage- oder Verlegungsmitteilung des Veranstalters. Wer diese Belege nicht hat, verschenkt Beweismöglichkeiten.

Dann schreiben Sie den Veranstalter schriftlich an – per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Brief mit Einschreiben. Nennen Sie das Veranstaltungsdatum, das Absagedatum, den vollständigen gezahlten Betrag inklusive aller Gebühren und Ihre Kontoverbindung. Verweisen Sie auf §§ 275 und 326 BGB. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen zur Rückzahlung. Kündigen Sie für den Fall der Nichtreaktion rechtliche Schritte an.

Falls ein Gutschein angeboten wurde: Lehnen Sie ihn ausdrücklich und schriftlich ab, wenn Sie das Geld zurückwollen. Wer einen Gutschein schriftlich oder durch Klick im Portal annimmt, geht eine neue vertragliche Vereinbarung ein. Die Konsequenz: Ihr ursprünglicher gesetzlicher Anspruch auf Barauszahlung erlischt durch diese Umwandlung und Sie sind fortan an die Einlösebedingungen des Gutscheins gebunden.

Reagiert der Veranstalter nicht oder verweist erneut auf angebliche AGB-Klauseln, erinnern Sie schriftlich und nennen Sie konkret die Unwirksamkeit solcher Klauseln nach § 307 BGB. Bleibt das ohne Ergebnis, kommen Mahnbescheid oder Klage in Betracht.

Die Erfolgsaussichten bei klaren Absagen sind gut – das Gesetz ist auf Ihrer Seite, und die Rechtsprechung ist eindeutig. Bei Verlegungen oder Programmänderungen hängt es mehr vom Einzelfall ab. Dort ist der Ausgang weniger sicher, und die Gegenseite wird stärker auf AGB und Zumutbarkeitserwägungen pochen.

Eine Frist sollten Sie in jedem Fall im Blick behalten: Ihr Rückzahlungsanspruch verjährt nach drei Jahren – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Veranstaltung ausgefallen ist. Eine Absage Ende 2023 gibt Ihnen also bis zum 31. Dezember 2026 Zeit. Das klingt lang, aber wer den Veranstalter falsch adressiert oder das Schreiben verschleppt, riskiert am Ende mehr als nötig.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rückforderung des Ticketpreises bei Veranstaltungsabsage.

Infografik: Die 4 Schritte zur erfolgreichen Ticket-Rückerstattung von Beweissicherung bis zum versicherten Versand.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rückforderung des Ticketpreises bei Veranstaltungsabsage.

Muss ich das Originalticket per Post zurückschicken?

Wenn Sie ein gedrucktes Ticket (Hardticket) direkt im Laden oder mit Postversand gekauft haben, verlangen Veranstalter für die Rückerstattung in der Regel die postalische Rückgabe des Originals. Da es sich bei der Eintrittskarte rechtlich um ein Inhaberpapier (ein Dokument, bei dem das Recht an den bloßen Besitz gekoppelt ist) handelt, ist das zulässig: Der Veranstalter darf die Auszahlung „Zug um Zug“ verweigern.

In der Rechtssprache heißt das: Sie haben erst in dem exakten Moment Anspruch auf das Geld, in dem Sie das Originalticket herausgeben – juristische Laien verwechseln dies oft fälschlicherweise mit einer Auszahlung „nach und nach“ in Raten.

„Der Aussteller einer Urkunde, in der er verspricht, eine Leistung dem Inhaber der Urkunde zu bewirken (Schuldverschreibung auf den Inhaber), kann von dem Inhaber die Leistung nur gegen Aushändigung der Urkunde verlangen.“ (§ 793 Abs. 1 BGB)

Geben Sie Ihr Originalticket jedoch niemals aus der Hand, ohne zuvor beidseitige Kopien oder gut lesbare Fotos anzufertigen. Versenden Sie das Ticket anschließend zwingend als Einwurfeinschreiben an den Veranstalter. Geht das Ticket bei einem normalen Standardbrief auf dem Postweg verloren, tragen Sie das Risiko und verlieren im schlimmsten Fall sowohl Ihren Beweis als auch Ihr bares Geld.


Experten Kommentar

Was in der Euphorie des Ticketkaufs leicht übersehen wird: Monatelanges Abmahnen nützt Ihnen herzlich wenig, wenn der Veranstalter in der Zwischenzeit Insolvenz anmeldet. Gerade bei kleineren Festivals stehen oft eigens gegründete Projektgesellschaften dahinter, deren Konten nach einer Absage rasend schnell leer sind.

Ich rate deshalb zu einer pragmatischen Abkürzung, anstatt sich auf langwierige juristische Auseinandersetzungen einzulassen. Wer mit Kreditkarte oder Bezahldiensten wie PayPal gekauft hat, sollte umgehend dort den Käuferschutz oder das Chargeback-Verfahren der Bank bemühen. So landet der volle Zahlbetrag oft schon nach wenigen Tagen wieder auf dem eigenen Konto, während andere Fans noch hoffnungsvoll Mahnbriefe schreiben.


Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich den Ersatztermin akzeptieren, wenn ich an dem neuen Datum keine Zeit habe?

Sie müssen einen Ersatztermin nicht in jedem Fall akzeptieren, wenn dieser für Sie unzumutbar ist. Ob eine Unzumutbarkeit vorliegt, hängt jedoch von allen Umständen des Einzelfalls ab. Sind Sie am neuen Datum bereits fest anderweitig verpflichtet, etwa durch eine verbindlich gebuchte Urlaubsreise oder zwingende berufliche Termine, kann dies ein starkes Argument für ein Rückgabeverlangen und einen Erstattungsanspruch sein.

Rechtlich wird dabei teilweise die sogenannte Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB herangezogen, weil der ursprüngliche Termin für viele Käufer eine wesentliche Grundlage des Vertragsschlusses darstellt. Ob eine Verlegung ohne Ihre Zustimmung noch zulässig und zumutbar ist, ist aber keine automatische Folge, sondern bedarf einer wertenden Betrachtung. Eine zeitliche Kollision mit anderen wichtigen Verpflichtungen kann im Ergebnis zur Vertragsanpassung oder – wenn eine Anpassung nicht möglich oder unzumutbar ist – auch dazu führen, dass Sie sich vom Vertrag lösen und eine Erstattung verlangen können. Ob darüber hinaus auch sämtliche Nebenkosten wie Vorverkaufs- oder Systemgebühren ohne Abzug zu erstatten sind, richtet sich nach der konkreten Vertragsgestaltung und der hierzu ergangenen Rechtsprechung.

Teilen Sie dem Veranstalter daher schriftlich mit, warum der angebotene Ersatztermin für Sie unzumutbar ist, und erklären Sie, dass Sie sich deshalb vom Vertrag lösen möchten. Fordern Sie die Rückzahlung des Gesamtbetrags unter angemessener Fristsetzung (zum Beispiel vierzehn Tage) und weisen Sie darauf hin, dass Sie statt eines Gutscheins die Auszahlung des Geldbetrags wünschen.


Zurück zur FAQ Übersicht

Bekomme ich auch Vorverkaufsgebühren und Versandkosten bei einer Absage zurück?

In vielen Fällen haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung des gesamten Kaufpreises inklusive Vorverkaufsgebühren und bestimmter weiterer Nebenkosten. Wird eine Veranstaltung endgültig abgesagt und lag der Ticketkauf im Regelfall im Namen und für Rechnung des Veranstalters, muss dieser den Ticketpreis und regelmäßig auch erhobene Vorverkaufsgebühren erstatten. Ob darüber hinaus sämtliche weiteren Positionen wie Systemgebühren oder Versandkosten zurückzuzahlen sind, hängt jedoch von der konkreten Ausgestaltung des Geschäfts (z.B. Kommissionsverkauf, Vermittlungsgeschäft, Eigenverkauf des Tickethändlers) ab.

Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Erstattung von Vorverkaufsgebühren pauschal ausschließen, sind gemäß § 307 BGB regelmäßig unwirksam. Prüfen Sie daher Ihren Originalkaufbeleg genau und fordern Sie die Ihnen zustehende Gesamtsumme ein, inklusive unrechtmäßig einbehaltener Gebühren.


Zurück zur FAQ Übersicht

An wen wende ich mich, wenn Ticketportal und Veranstalter sich gegenseitig abschieben?

Ihr alleiniger rechtlicher Ansprechpartner für die Rückzahlung ist der Veranstalter, nicht das Ticketportal. Verkaufsportale treten rechtlich meist nur als bloße Vermittler auf und sind mit der Aushändigung der Eintrittskarte in der Regel von ihren vertraglichen Pflichten befreit.

Die rechtliche Ursache für dieses oft kritisierte „Zuständigkeits-Ping-Pong“ liegt im Trennungsprinzip des Zivilrechts: Während das Portal nur den Kauf vermittelt, entsteht der eigentliche Vertrag über die Veranstaltungsleistung direkt zwischen Ihnen und dem Organisator. Wenn die Veranstaltung ausfällt, wird der Veranstalter gemäß §§ 275, 326 BGB von seiner Leistungspflicht frei, verliert aber im Gegenzug seinen Anspruch auf Ihre Zahlung. Da das Portal rechtlich „fein raus“ ist, sollten Sie jegliche Ausreden des Veranstalters ignorieren und die Erstattung unter Setzung einer 14-tägigen Frist per Einwurfeinschreiben direkt an die Geschäftsadresse des Organisators fordern.

Sollte der Veranstalter dennoch auf das Portal verweisen, ist dieser Verweis rechtlich unbeachtlich, da ein Schuldner seine Rückzahlungspflicht nicht eigenmächtig auf Dritte übertragen kann. Ermitteln Sie die ladungsfähige Anschrift (eine Straßenadresse, an die offizielle Dokumente wie Klageschriften zugestellt werden können – ein reines Postfach oder eine E-Mail-Adresse reicht nicht) des Veranstalters über das Impressum seiner Website oder die Angaben auf der Ticketrückseite, um Ihre Ansprüche auch gerichtlich direkt gegen ihn durchsetzen zu können.


Zurück zur FAQ Übersicht

Was passiert mit meinem Erstattungsanspruch, wenn der Veranstalter insolvent wird?

Wenn der Veranstalter Insolvenz anmeldet, wird Ihr gesetzlicher Rückzahlungsanspruch zu einer einfachen Insolvenzforderung. Das kann dazu führen, dass Sie die Ticketkosten inklusive aller Gebühren nicht zurückerhalten. Da für herkömmliche Kultur- oder Sportveranstaltungen keine staatlichen Sicherungsfonds oder Versicherungspflichten wie im Reiserecht existieren, gibt es keine externe Stelle, die für den finanziellen Ausfall garantiert.

Die rechtliche Ursache für dieses Risiko liegt im Status als ungesicherter Gläubiger, da Sie beim Ticketkauf in Vorleistung treten und das Bonitätsrisiko Ihres Vertragspartners tragen. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, darf der Veranstalter aufgrund der gesetzlichen Gläubigergleichbehandlung keine Einzelzahlungen mehr an Kunden leisten, sondern Sie müssen Ihre Forderung schriftlich zur Insolvenztabelle anmelden. In der Praxis erhalten Gläubiger am Ende des oft jahrelangen Verfahrens meist nur eine geringe Quote im einstelligen Prozentbereich des ursprünglichen Ticketpreises zurückerstattet.

Um einen Totalverlust zu vermeiden, sollten Sie Ihren Erstattungsanspruch niemals verschleppen und dem Veranstalter nach einer Absage sofort eine kurze Zahlungsfrist von maximal 14 Tagen setzen. Nur wer vor dem offiziellen Insolvenzantrag eine Rückzahlung erwirkt oder einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt, hat eine realistische Chance, sein Geld vollständig zu sichern, bevor die verfügbare Liquidität des Unternehmens für das Insolvenzverfahren eingefroren wird.


Zurück zur FAQ Übersicht

Kann ich meinen Gutschein noch in Bargeld umwandeln, wenn ich ihn nicht einlösen möchte?

ES KOMMT DARAUF AN, ob Sie das Ersatzangebot bereits rechtsverbindlich angenommen haben. Solange Sie einen ungefragt zugesandten Gutschein lediglich erhalten und noch nicht aktiv in Ihrem Kundenkonto eingelöst oder der Umwandlung zugestimmt haben, können Sie diesen jederzeit ablehnen und die sofortige Barauszahlung des Ticketpreises verlangen.

Die rechtliche Grundlage für die Rückerstattung ergibt sich aus den §§ 275 und 326 BGB, da der Veranstalter bei einer Absage seine Leistungspflicht nicht mehr erfüllen kann und somit auch seinen Anspruch auf die Gegenleistung verliert. Wenn Sie den Gutschein jedoch bereits aktiv als Entschädigung akzeptiert haben, liegt rechtlich ein neuer Vertrag oder eine Abänderung des bestehenden Schuldverhältnisses vor, an die Sie grundsätzlich gebunden sind. In diesem Fall ist ein nachträglicher Tausch zurück in Bargeld in der Regel ausgeschlossen, da Ihr ursprünglicher gesetzlicher Anspruch auf Barauszahlung durch die Annahme erloschen ist.

Um Ihren Baranspruch zu sichern, sollten Sie der E-Mail mit dem Gutschein umgehend widersprechen und unter Fristsetzung von 14 Tagen auf die Auszahlung des vollen Betrags inklusive aller Gebühren pochen. Vermeiden Sie es unbedingt, den Gutscheincode auf Portalen zu aktivieren oder in Ihrem Nutzerprofil zu hinterlegen, da dies bereits als konkludente (stillschweigende) Annahme des Kompromisses gewertet werden könnte.


Zurück zur FAQ Übersicht

Habe ich Anspruch auf Erstattung, wenn nur mein Lieblingskünstler beim Festival ausfällt?

Ein Anspruch auf (vollständige oder teilweise) Erstattung kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn Ihr Lieblingskünstler als zentraler Hauptact (Headliner) der Veranstaltung beworben wurde und gerade dessen Auftritt für Ihre Buchungsentscheidung maßgeblich war. Da Festivals rechtlich häufig als Gesamterlebnis gewertet werden, führt der Ausfall einzelner Musiker aus dem Nachmittagsprogramm oder dem Neben-Line-up in der Regel nicht automatisch zu einem Rücktrittsrecht, kann aber je nach Umfang und Gewicht der Änderungen im Einzelfall zu einer (Teil‑)Rückabwicklung berechtigen.

Die rechtliche Beurteilung erfolgt im Rahmen der Abgrenzung zwischen unwesentlichen Programmänderungen und einer möglichen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB oder – je nach Vertragsgestaltung – einer Leistungsstörung. Während kleinere Abweichungen im Zeitplan oder der Besetzung von Nebenbühnen in der Regel hinzunehmen sind, kann der Wegfall eines Hauptwerbeträgers den Charakter der Veranstaltung so grundlegend verändern, dass dem Besucher ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. In einem solchen Fall kommen eine Teilerstattung oder – wenn eine Anpassung nicht möglich oder unzumutbar ist – auch ein Rücktritt vom Vertrag in Betracht, weil die versprochene Leistung in ihrem Kern nicht mehr erbracht wird.

Zur Durchsetzung Ihrer Forderung sollten Sie daher dokumentieren, wie der Künstler auf Plakaten, Tickets oder der Website hervorgehoben wurde, und darlegen, welche Bedeutung gerade dieser Act für Ihre Kaufentscheidung hatte, um die Wesentlichkeit für den Vertragsschluss zu belegen. Fehlt demgegenüber lediglich ein kleinerer Act, den Sie persönlich favorisieren, wird die vertragliche Hauptleistung des Veranstalters – das Festival als Ganzes mit einem vielfältigen Programm – aus juristischer Sicht regelmäßig als weiterhin erbracht angesehen.


Zurück zur FAQ Übersicht

Ersteinschätzung anfragen: Person tippt auf Smartphone für digitale Anwalts-Ersthilfe.

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(telefonisch werden keine juristischen Auskünfte erteilt!)

Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage >>> per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:

Montags bis Donnerstags von 8-18 Uhr
Freitags von 8-16 Uhr

Individuelle Terminvereinbarung:
Mo-Do nach 18 Uhr und Samstags möglich.
Wir richten uns flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten.

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Hinweis: Telefonisch können leider keine Erstanfragen beantwortet werden. Anfragen auf Ersteinschätzung bitte nur über unser Anfrageformular stellen. 

Aktuelle Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

jetzt bewerben