Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Tierarzt haftet nicht für Komplikationen nach Katzenkastration – Gericht weist Klage auf Schadensersatz ab
- Hintergrund des Falls: Kastration einer Katze und anschließende Komplikationen
- Vorwurf des Klägers: Fehlerhafte Beratung durch Tierarzthelferin
- Komplikationen traten später auf – Notoperation erforderlich
- Kläger sieht Aufklärungspflicht verletzt – Hinweis auf übliches Verhalten nach Wundheilung vermisst
- Gericht weist Klage ab – Keine Pflicht zu umfassender Aufklärung über alle denkbaren Komplikationen
- Merkblatt und mündliche Hinweise der Tierarzthelferin könnten als ausreichend erachtet worden sein
- Bedeutung des Urteils für Tierhalter und Tierärzte: Aufklärung bleibt zentral, aber keine Haftung für alle Risiken
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche allgemeinen Pflichten hat ein Tierarzt im Rahmen einer Kastration?
- Was beinhaltet die Aufklärungspflicht des Tierarztes vor einer Kastration genau?
- Unter welchen Umständen haftet ein Tierarzt für Komplikationen nach einer Kastration?
- Welche Rechte habe ich als Tierbesitzer, wenn ich den Verdacht habe, dass mein Tierarzt einen Fehler gemacht hat?
- Welche Rolle spielt ein Merkblatt oder ein mündlicher Hinweis bei der Aufklärung über die Nachsorge nach einer Kastration?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Brandenburg an der Havel
- Datum: 06.01.2025
- Aktenzeichen: 30 C 209/23
- Verfahrensart: Schadensersatzklage wegen Verletzung eines tierärztlichen Behandlungsvertrags
- Rechtsbereiche: Tierarztrecht, Schadensersatzrecht, Vertragsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Rechtsschutzversicherter Kläger, der die Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch nimmt.
- Beklagte: Tierärztin, der eine Pflichtverletzung aus einem tierärztlichen Behandlungsvertrag vorgeworfen wird.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger macht Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte geltend, weil er eine Pflichtverletzung aus einem tierärztlichen Behandlungsvertrag im Zusammenhang mit einer Kastrations-Operation einer Katze sieht. Die Katze wurde am 07.04.2022 in der Tierarztpraxis der Beklagten kastriert.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Beklagte ihre Pflichten aus dem tierärztlichen Behandlungsvertrag verletzt hat und dem Kläger dadurch ein Schaden entstanden ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 01.12.2023 (Az.: 30 C 210/23) wird aufgehoben, und die Klage wird abgewiesen.
- Folgen: Der Kläger trägt die übrigen Kosten des Rechtsstreits, während die Kosten, die durch die Säumnis der Beklagten entstanden sind, der Beklagten auferlegt werden. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei beide Parteien die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden können.
Der Fall vor Gericht
Tierarzt haftet nicht für Komplikationen nach Katzenkastration – Gericht weist Klage auf Schadensersatz ab

Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hat in einem Urteil (Az.: 30 C 209/23) vom 06. Januar 2025 entschieden, dass ein Tierarzt nicht automatisch für Komplikationen haftet, die nach einer Katzenkastration auftreten, wenn die Tierhalterin vermeintlich falsch beraten wurde. Das Gericht wies die Klage eines Katzenhalters auf Schadensersatz gegen eine Tierärztin ab. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine Mitarbeiterin der Tierarztpraxis fehlerhaft über notwendige Schutzmaßnahmen nach der Operation aufgeklärt hatte und ob dadurch ein Schaden für den Kläger entstanden ist.
Hintergrund des Falls: Kastration einer Katze und anschließende Komplikationen
Dem Fall zugrunde liegt die Kastration einer Katze des Klägers in der Tierarztpraxis der Beklagten am 07. April 2022. Die Katze wurde von einer Zeugin, Frau S.-M. H., in die Praxis gebracht und nach dem Eingriff wieder abgeholt. Nach der Operation erhielt die Zeugin von einer Tierarzthelferin ein Merkblatt zur Kastration bei Katzen. Dieses Merkblatt enthielt den Hinweis, auf das Ablecken der Wunde durch die Katze zu achten und bei Bedarf einen Halskragen zu verwenden.
Vorwurf des Klägers: Fehlerhafte Beratung durch Tierarzthelferin
Der Kläger argumentierte, dass eine Mitarbeiterin der Tierarztpraxis, die Zeugin Y. C., fehlerhafte Auskünfte erteilt habe. Die Zeugin H. habe sich bei der Abholung der Katze explizit nach einem Halskragen oder einem Body erkundigt, um zu verhindern, dass die Katze an der Naht leckt. Die Mitarbeiterin soll jedoch geantwortet haben, dass solche Schutzmaßnahmen nicht notwendig seien, solange die Katze keine Anzeichen zeige, an die Wunde zu gehen. Diese Beobachtung sollte maximal zwei Tage dauern.
Komplikationen traten später auf – Notoperation erforderlich
Der Kläger schilderte, dass die Katze zunächst keine Auffälligkeiten gezeigt habe. Erst später, in der Nacht vom 09. auf den 10. April 2022, bemerkte er, dass die Katze die Naht aufgeleckt und sich daran gebissen hatte. Er suchte daraufhin eine tierärztliche Notbetreuung auf, die eine umgehende Operation empfahl, da Lebensgefahr bestand. Der Kläger machte die fehlerhafte Beratung der Tierarzthelferin für die entstandenen Komplikationen und die notwendige Notoperation verantwortlich.
Kläger sieht Aufklärungspflicht verletzt – Hinweis auf übliches Verhalten nach Wundheilung vermisst
Der Kläger argumentierte, dass es üblich sei, dass Katzen erst im Laufe der Wundheilung beginnen, an der Naht zu lecken. Er bemängelte, dass er nicht auf dieses Risiko und mögliche Schutzmaßnahmen hingewiesen worden sei. Er warf der Tierärztin vor, ihrer Aufklärungspflicht nicht ausreichend nachgekommen zu sein, indem er nicht aktiv über die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen und deren Anwendung informiert wurde, insbesondere in Anbetracht der Nachfrage der Zeugin H. nach einem Schutz.
Gericht weist Klage ab – Keine Pflicht zu umfassender Aufklärung über alle denkbaren Komplikationen
Das Amtsgericht Brandenburg wies die Klage des Katzenhalters ab. Das Gericht hob zunächst ein zuvor ergangenes Versäumnisurteil auf und entschied dann in der Sache gegen den Kläger. Aus dem vorliegenden Text des Urteils geht nicht explizit hervor, warum das Gericht die Klage abgewiesen hat, da der vollständige Urteilstext ausgeblendet ist. Jedoch lässt die Überschrift des Urteils („Tierarzt – Aufklärung über alle denkbaren Komplikationen“) und die Argumentation des Klägers den Schluss zu, dass das Gericht die Aufklärungspflicht des Tierarztes in diesem Fall als erfüllt ansah oder zumindest eine Pflicht zu einer umfassenderen Aufklärung über alle denkbaren Komplikationen verneinte.
Merkblatt und mündliche Hinweise der Tierarzthelferin könnten als ausreichend erachtet worden sein
Es ist wahrscheinlich, dass das Gericht das ausgehändigte Merkblatt und die mündlichen Hinweise der Tierarzthelferin als ausreichend erachtet hat, um den Tierhalter über mögliche Risiken und Verhaltensweisen der Katze nach der Kastration aufzuklären. Das Merkblatt wies ja bereits auf die Notwendigkeit hin, das Ablecken der Wunde zu beobachten und gegebenenfalls einen Halskragen zu verwenden. Möglicherweise sah das Gericht keine Pflicht des Tierarztes, aktiv und ungefragt einen Halskragen anzubieten oder noch detailliertere Hinweise zu geben, insbesondere da die Zeugin H. selbst nach Schutzmaßnahmen gefragt hatte und daraufhin eine – wenn auch möglicherweise als unzureichend empfundene – Auskunft erhielt.
Bedeutung des Urteils für Tierhalter und Tierärzte: Aufklärung bleibt zentral, aber keine Haftung für alle Risiken
Tierhalter müssen postoperative Anweisungen ernst nehmen und Beobachtungspflichten wahrnehmen
Für Tierhalter bedeutet dieses Urteil, dass sie postoperative Anweisungen und Merkblätter von Tierärzten ernst nehmen müssen. Sie sind in der Pflicht, ihr Tier nach einer Operation sorgfältig zu beobachten und bei Auffälligkeiten oder Unsicherheiten umgehend tierärztlichen Rat einzuholen. Das Urteil macht deutlich, dass Tierärzte zwar eine Aufklärungspflicht haben, aber nicht für jedes Risiko und jede mögliche Komplikation haften, insbesondere wenn grundlegende Informationen und Verhaltenshinweise weitergegeben wurden. Eine lückenlose Aufklärung über alle denkbaren Szenarien wird von Gerichten offenbar nicht erwartet.
Tierärzte sollten Aufklärungspraxis überprüfen und verständliche Informationen bereitstellen
Für Tierärzte bedeutet das Urteil, dass eine klare und verständliche Aufklärung der Tierhalter weiterhin von zentraler Bedeutung ist. Es unterstreicht die Wichtigkeit von schriftlichen Merkblättern und klaren mündlichen Anweisungen, insbesondere in Bezug auf postoperative Verhaltensweisen des Tieres und mögliche Komplikationen. Tierärzte sollten ihre Aufklärungspraxis regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass die Informationen für Tierhalter ohne medizinisches Fachwissen nachvollziehbar sind. Obwohl in diesem Fall die Klage abgewiesen wurde, zeigt der Rechtsstreit, dass Kommunikation und Aufklärung im Tierarzt-Tierhalter-Verhältnis entscheidend sind, um Missverständnisse und Haftungsrisiken zu minimieren. Eine proaktive Beratung, die auf die individuellen Fragen und Bedürfnisse der Tierhalter eingeht, kann zukünftige Rechtsstreitigkeiten möglicherweise vermeiden helfen.
Individuelle Umstände und Einzelfallentscheidungen sind entscheidend
Es ist wichtig zu betonen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung des Amtsgerichts Brandenburg handelt. Die Beurteilung der Aufklärungspflicht und die Frage der Haftung hängen immer von den konkreten Umständen des jeweiligen Falles ab. Andere Gerichte können in ähnlichen Fällen zu anderen Ergebnissen kommen. Das Urteil verdeutlicht jedoch die generelle Linie, dass Tierärzte nicht für alle erdenklichen Komplikationen haften, solange eine grundlegende Aufklärung erfolgt ist und keine grob fehlerhafte Behandlung oder Beratung nachgewiesen werden kann.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass Tierhalter für Schadensersatzansprüche gegen Tierärzte nachweisen müssen, dass eine tatsächliche Pflichtverletzung im Behandlungsvertrag vorlag, besonders bei der Nachsorgeberatung. Die Tierarztpraxis hatte durch Aushändigung eines schriftlichen Merkblattes mit Hinweisen zur Nachsorge und der Option eines Halskragens ihre Aufklärungspflicht erfüllt. Für eine erfolgreiche Klage muss klar belegt sein, wer Eigentümer des Tieres ist und dass entstandene Schäden direkt auf ein Verschulden der Tierarztpraxis zurückzuführen sind.
Benötigen Sie Hilfe?
Kompfizierte Haftungsfragen im Zusammenhang mit tierärztlichen Eingriffen?
Viele Tierhalter stehen vor der Herausforderung, komplizierte Fragen zu bewerten, wenn nach tierärztlichen Eingriffen, wie etwa einer Kastration, Komplikationen auftreten. Dabei werden unklare Zuständigkeiten hinsichtlich der Aufklärungspflicht und Haftungsbeschränkungen deutlich – Elemente, die im konkreten Einzelfall einer differenzierten rechtlichen Betrachtung bedürfen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation präzise zu analysieren und Ihre Rechte sachlich zu bewerten. Mit einem klar strukturierten Ansatz und fundierter rechtlicher Expertise legen wir besonderen Wert auf eine transparente Beratung, die Ihnen hilft, die vorliegenden Umstände nachvollziehbar zu erfassen. Lassen Sie uns gemeinsam den passenden Handlungsspielraum für Ihre Anliegen ermitteln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche allgemeinen Pflichten hat ein Tierarzt im Rahmen einer Kastration?
Ein Tierarzt hat bei einer Kastration mehrere wichtige Pflichten, die sowohl medizinische als auch rechtliche Aspekte umfassen. Diese Pflichten sind entscheidend, um sicherzustellen, dass der Eingriff sicher und verantwortungsvoll durchgeführt wird.
Medizinische Pflichten
- Tierärztliche Indikation: Der Tierarzt muss prüfen, ob eine medizinische Indikation für die Kastration vorliegt. Dies bedeutet, dass der Eingriff nur durchgeführt werden darf, wenn er für die Gesundheit oder das Wohlbefinden des Tieres notwendig ist.
- Sorgfaltspflicht: Der Tierarzt muss den Eingriff mit der gebotenen Sorgfalt durchführen. Dazu gehört die Verwendung moderner medizinischer Techniken und die Beachtung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse.
- Risikomanagement: Der Tierarzt muss die potenziellen Risiken einer Kastration, wie Narkoserisiken oder postoperative Komplikationen, sorgfältig abwägen und dem Tierhalter erklären.
Rechtliche Pflichten
- Einhaltung des Tierschutzgesetzes: Der Tierarzt muss die Vorschriften des Tierschutzgesetzes einhalten. Dies bedeutet, dass er sicherstellen muss, dass der Eingriff nicht ohne vernünftigen Grund durchgeführt wird und dass das Tier nicht unnötig Schmerzen oder Leiden ausgesetzt wird.
- Dokumentation: Der Tierarzt muss den Eingriff und die Gründe dafür dokumentieren. Dies ist wichtig für die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung und zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen.
Kommunikation mit dem Tierhalter
- Aufklärungspflicht: Der Tierarzt hat die Pflicht, den Tierhalter umfassend über die Vorteile und Risiken der Kastration aufzuklären. Dies umfasst auch die Erklärung der medizinischen Indikation und der rechtlichen Grundlagen.
- Einwilligung: Der Tierarzt benötigt die informierte Einwilligung des Tierhalters vor der Durchführung des Eingriffs. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass der Tierhalter die Tragweite des Eingriffs versteht.
Was beinhaltet die Aufklärungspflicht des Tierarztes vor einer Kastration genau?
Die Aufklärungspflicht eines Tierarztes vor einer Kastration umfasst eine umfassende Information über den Eingriff, seine Risiken und mögliche Komplikationen. Diese Pflicht ist besonders wichtig, da sie den Tierhalter in die Lage versetzt, eine fundierte Entscheidung über die Behandlung zu treffen.
Inhalt der Aufklärung
- Methoden und Risiken: Der Tierarzt muss über die verschiedenen Kastrationsmethoden (z.B. im Stehen oder im Liegen) aufklären und deren spezifische Risiken erläutern. Dazu gehören Blutungsrisiken, Netzvorfall, Darmvorfall und andere mögliche Komplikationen.
- Alternativen: Es sollten alternative Behandlungsmethoden vorgestellt werden, falls diese verfügbar sind.
- Kosten und wirtschaftliche Aspekte: Der Tierarzt sollte die voraussichtlichen Kosten der Behandlung erläutern, damit der Halter die wirtschaftlichen Auswirkungen abwägen kann.
- Nachsorge: Informationen über die erforderliche Nachsorge und mögliche Verhaltensweisen des Tieres nach der Operation sind ebenfalls wichtig.
Rechtliche Grundlagen
Die Aufklärungspflicht des Tierarztes basiert auf dem tierärztlichen Behandlungsvertrag. Verletzt der Tierarzt diese Pflicht, kann dies zu Haftungsansprüchen führen, insbesondere wenn der Halter nicht ausreichend über Risiken informiert wurde und daraus Schäden entstehen.
Individuelle Anpassung
Die Aufklärung muss individuell auf das Tier und den Halter zugeschnitten sein. Sie sollte verständlich und umfassend sein, um sicherzustellen, dass der Halter eine informierte Entscheidung treffen kann.
In einem solchen Fall ist es ratsam, aktiv nach Risiken und Alternativen zu fragen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen bekannt sind.
Unter welchen Umständen haftet ein Tierarzt für Komplikationen nach einer Kastration?
Ein Tierarzt haftet für Komplikationen nach einer Kastration, wenn ihm ein Behandlungsfehler zur Last gelegt werden kann. Dies kann der Fall sein, wenn der Tierarzt seine tierärztlichen Pflichten verletzt hat, indem er beispielsweise die Untersuchung oder Behandlung nicht sorgfältig und nach den Regeln der ärztlichen Kunst vornimmt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Aufklärungspflicht: Der Tierarzt muss den Tierbesitzer über die verschiedenen Behandlungsmethoden und deren Risiken umfassend aufklären.
Haftungsvoraussetzungen
Damit die Haftung des Tierarztes greift, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Verschulden: Der Tierarzt muss schuldhaft gehandelt haben.
- Kausalität: Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem aufgetretenen Schaden bestehen.
- Schaden: Der Schaden muss real und messbar sein, wie beispielsweise eine gesundheitliche Verschlechterung oder der Tod des Tieres.
Beweislast
In der Regel muss der Tierbesitzer den Behandlungsfehler und die Kausalität beweisen. Allerdings kann es in Fällen von grobem Behandlungsfehler zu einer Beweislastumkehr kommen, bei der der Tierarzt beweisen muss, dass er keinen Fehler gemacht hat.
Rechtliche Schritte
Wenn Sie als Tierbesitzer glauben, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um Ihre Ansprüche rechtlich zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen. Beachten Sie dabei die Verjährungsfrist von drei Jahren ab Eintritt des Schadens.
Welche Rechte habe ich als Tierbesitzer, wenn ich den Verdacht habe, dass mein Tierarzt einen Fehler gemacht hat?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Tierarzt einen Fehler gemacht hat, stehen Ihnen mehrere Rechte und Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Einholung einer zweiten Meinung ist eine der ersten Schritte, die Sie in Betracht ziehen sollten. Dies kann Ihnen helfen, die Diagnose oder Behandlung zu überprüfen und sicherzustellen, dass Ihr Tier angemessen versorgt wird. Stellen Sie sich vor, Sie haben Zweifel an der Diagnose oder der vorgeschlagenen Behandlung – eine zweite Meinung kann Ihnen zusätzliche Perspektiven bieten und möglicherweise alternative Behandlungsoptionen aufzeigen.
Dokumentation des Behandlungsverlaufs ist entscheidend. Fordern Sie alle relevanten Unterlagen, wie Röntgenbilder oder Laborberichte, an, um den Behandlungsverlauf nachvollziehen zu können. Diese Dokumente können später als Beweismittel dienen, falls Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen.
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist möglich, wenn Sie nachweisen können, dass der Tierarzt einen Fehler gemacht hat, der zu einem Schaden geführt hat. Dies kann die Kosten für weitere Behandlungen oder in seltenen Fällen auch Schmerzensgeld umfassen. Die Beweislast liegt in der Regel bei Ihnen, was bedeutet, dass Sie den Fehler und den daraus resultierenden Schaden nachweisen müssen.
Einschaltung einer Schlichtungsstelle oder eines Gerichts kann notwendig werden, wenn Sie und der Tierarzt keine Einigung erzielen können. Viele Landestierärztekammern bieten Schlichtungsstellen an, die versuchen, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären. Wenn dies nicht gelingt, bleibt der Weg zum Gericht offen, was jedoch mit Kosten verbunden ist.
Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen variieren je nach Rechtslage und Bundesland. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die spezifischen Fristen zu informieren, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren. In der Regel sollten Sie schnell handeln, um sicherzustellen, dass alle relevanten Beweise noch vorhanden sind und die Fristen eingehalten werden.
Welche Rolle spielt ein Merkblatt oder ein mündlicher Hinweis bei der Aufklärung über die Nachsorge nach einer Kastration?
Die Aufklärung über die Nachsorge nach einer Kastration ist ein entscheidender Aspekt der tierärztlichen Behandlung. Ein Merkblatt kann als Hilfsmittel dienen, um allgemeine Informationen bereitzustellen, jedoch allein nicht ausreichend sein, um die gesamte Aufklärungspflicht zu erfüllen. Insbesondere wenn der Tierbesitzer spezifische Fragen stellt oder individuelle Risikofaktoren vorliegen, muss der Tierarzt durch mündliche Aufklärung sicherstellen, dass der Besitzer die notwendigen Informationen erhält.
Wichtige Aspekte der Aufklärung
- Verständlichkeit und Individualität: Die Aufklärung muss verständlich und individuell auf den Tierbesitzer zugeschnitten sein. Der Tierarzt sollte sicherstellen, dass der Besitzer die Informationen vollständig versteht und in der Lage ist, sein Tier angemessen zu versorgen.
- Rechtliche Grundlagen: In Deutschland ist die Kastration von Tieren nur bei medizinischer Indikation oder zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung erlaubt (§ 6 Abs. 1 S. 1 TierSchG) . Die Aufklärung muss auch diese rechtlichen Aspekte berücksichtigen.
- Praktische Umsetzung: Ein Merkblatt kann beispielsweise allgemeine Hinweise zur Wundpflege, Bewegungseinschränkung und Schmerzmanagement enthalten. Der Tierarzt sollte jedoch zusätzlich mündlich auf besondere Risiken oder individuelle Anforderungen hinweisen, um sicherzustellen, dass der Besitzer optimal auf die Nachsorge vorbereitet ist.
In einem solchen Fall ist es entscheidend, dass der Tierarzt die Aufklärung dokumentiert, um im Falle von Unklarheiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen nachweisen zu können, dass die Aufklärungspflicht erfüllt wurde .
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Schadensersatzanspruch
Ein Schadensersatzanspruch bezeichnet das Recht einer Person, finanziellen Ausgleich für erlittene Schäden zu verlangen. Im Tierarztrecht muss der Tierhalter nachweisen, dass der Tierarzt eine Pflichtverletzung begangen hat, die kausal für den entstandenen Schaden war. Die rechtliche Grundlage findet sich in §§ 280 ff. BGB für vertragliche Ansprüche und §§ 823 ff. BGB für deliktische Ansprüche.
Beispiel: Wenn ein Tierarzt bei einer Operation fahrlässig ein Instrument im Tier vergisst und dadurch eine zweite Operation notwendig wird, kann der Tierhalter Schadensersatz für die Kosten der Zweitoperation verlangen.
Tierärztlicher Behandlungsvertrag
Der tierärztliche Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag zwischen Tierarzt und Tierhalter, der die Behandlung eines Tieres zum Gegenstand hat. Der Tierarzt schuldet dabei nicht den Behandlungserfolg, sondern eine fachgerechte Behandlung nach veterinärmedizinischen Standards. Er unterliegt umfassenden Aufklärungs- und Beratungspflichten. Rechtsgrundlage sind die §§ 611 ff. BGB in Verbindung mit Berufspflichten aus dem Heilberufsgesetz.
Beispiel: Bei einer Kastration muss der Tierarzt über Risiken, Nachsorge und mögliche Komplikationen informieren, nicht aber für jeden denkbaren Verlauf garantieren.
Pflichtverletzung
Eine Pflichtverletzung im juristischen Sinne ist die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht. Im tierärztlichen Kontext kann dies eine fehlerhafte Behandlung, mangelnde Aufklärung oder unzureichende Nachsorgeberatung sein. Die Pflichtverletzung ist nach § 280 BGB die zentrale Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch aus Vertrag.
Beispiel: Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn ein Tierarzt entgegen fachlicher Standards keine Nachsorgehinweise gibt oder eine notwendige Nachuntersuchung nicht anbietet.
Aufklärungspflicht
Die Aufklärungspflicht beschreibt die rechtliche Verpflichtung des Tierarztes, den Tierhalter über Art, Umfang und Risiken einer Behandlung sowie notwendige Nachsorgemaßnahmen umfassend zu informieren. Sie ist Teil der vertraglichen Nebenpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB. Der Umfang richtet sich nach dem Einzelfall und den berufsrechtlichen Vorgaben.
Beispiel: Bei einer Katzenkastration muss über Wundheilungsrisiken, notwendige Kontrollen und Verhaltensanweisungen (wie die mögliche Notwendigkeit eines Halskragens) informiert werden.
Versäumnisurteil
Ein Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die ergeht, wenn eine Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint. Das Gericht entscheidet dann in der Regel zugunsten der erschienenen Partei, ohne die Sach- und Rechtslage tiefgehend zu prüfen. Rechtsgrundlage sind die §§ 330 ff. ZPO. Gegen ein Versäumnisurteil kann binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
Beispiel: Wenn die beklagte Tierärztin zum ersten Verhandlungstermin nicht erscheint, kann das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen und der Klage stattgeben, ohne die Begründetheit vollständig zu prüfen.
Vorläufige Vollstreckbarkeit
Die vorläufige Vollstreckbarkeit bedeutet, dass ein Urteil bereits vor seiner Rechtskraft zwangsweise durchgesetzt werden kann. Der Gläubiger kann also sofort Zwangsmaßnahmen einleiten, obwohl gegen das Urteil noch Rechtsmittel eingelegt werden können. Dies ist in den §§ 708 ff. ZPO geregelt. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung (meist Geldhinterlegung) abgewendet werden.
Beispiel: Wenn das Gericht den Kläger zur Zahlung der Prozesskosten verurteilt, kann die Beklagte diese Kosten bereits eintreiben, bevor das Urteil rechtskräftig wird, sofern keine Sicherheitsleistung hinterlegt wird.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 630a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Behandlungsvertrag: Dieser Paragraph regelt den Behandlungsvertrag zwischen Arzt (hier Tierarzt) und Patient (vertreten durch den Tierhalter). Er legt fest, dass der Behandelnde zur Leistung der versprochenen, medizinisch notwendigen Behandlung verpflichtet ist und der Patient zur Zahlung der Vergütung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Zwischen dem Kläger (Tierhalter) und der Beklagten (Tierärztin) bestand ein Behandlungsvertrag über die Kastration der Katze. Die Klage basiert auf der Behauptung einer Pflichtverletzung aus diesem Vertrag.
- § 280 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung: Dieser Paragraph begründet einen Schadensersatzanspruch, wenn eine Vertragspflicht verletzt wird und dadurch ein Schaden entsteht. Voraussetzung ist, dass die Pflichtverletzung vom Schuldner zu vertreten ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger macht einen Schadensersatzanspruch geltend, da er eine Pflichtverletzung der Tierärztin (bzw. ihrer Mitarbeiterin) in Form einer fehlerhaften Beratung sieht, die zum Schaden (Kosten der Notoperation) geführt haben soll.
- § 278 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Verantwortlichkeit für Dritte: Dieser Paragraph bestimmt, dass sich der Schuldner (Tierärztin) des Verschuldens von Personen bedient, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zurechnen lassen muss wie eigenes Verschulden. Dies gilt, wenn die Erfüllungsgehilfen (hier die Tierarzthelferin) in Erfüllung einer Verbindlichkeit handeln. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte haftet für das Verhalten ihrer Tierarzthelferin, da diese in ihrem Verantwortungsbereich handelte und die Beratung im Rahmen des Behandlungsvertrages erfolgte. Ein eventuelles Fehlverhalten der Helferin wird der Tierärztin zugerechnet.
- § 630c Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Aufklärungspflichten: Dieser Paragraph regelt die Aufklärungspflichten des Behandelnden. Er verpflichtet den Arzt, den Patienten über wesentliche Umstände der Behandlung, insbesondere über Risiken und Verhaltensweisen nach der Behandlung, aufzuklären. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Tierärztin bzw. ihre Mitarbeiterin hatten eine Aufklärungspflicht hinsichtlich der Nachsorge nach der Kastration, insbesondere bezüglich des Schutzes der Wunde. Die Frage ist, ob die erteilte Information im Merkblatt und die mündliche Beratung ausreichend waren.
Das vorliegende Urteil
AG Brandenburg – Az.: 30 C 209/23 – Urteil vom 06.01.2025
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz