Übersicht:
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Hundehalterhaftung: Rechtliche Konsequenzen bei Bissverletzungen und Aufsichtspflicht
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Weiterführende Informationen
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wann haftet ein Hundehalter für Bissverletzungen?
- Wie wird ein Mitverschulden des Verletzten bei einem Hundebiss bewertet?
- Welche Schadensersatzansprüche können Opfer eines Hundebisses geltend machen?
- Wie kann man sich als Hundehalter vor Haftungsansprüchen schützen?
- Welche rechtlichen Schritte sollten Opfer eines Hundebisses unternehmen?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Kläger forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Hundebisses, der ihm während eines Vorfalls in der Nähe des Anwesens des Beklagten zugefügt wurde.
- Der Vorfall ereignete sich, als der Hund der Beklagten unangeleint auf den angeleinten Hund des Klägers zulief, was zu einem Biss führte.
- Der Kläger erlitt durch den Biss körperliche Schäden, einschließlich Nervenschädigungen und Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit seines Fingers.
- Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, einschließlich der Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten.
- Das Gericht entschied, dass die Beklagten auch für zukünftige materielle Schäden zu 50 Prozent haften.
- Die Klage wurde jedoch in Teilen abgewiesen, was darauf hinweist, dass nicht alle Forderungen des Klägers anerkannt wurden.
- Der Beklagte hatte keine erkennbare Abwehrstrategie gegen die Vorwürfe erbracht, was die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat.
- Das Urteil ermöglicht es dem Kläger, seine Kosten und Verluste, die ihm durch den Vorfall entstanden sind, rechtlich geltend zu machen.
- Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Haftung von Hundehaltern bei Vorfällen, bei denen ihre Tiere andere Personen verletzen.
- Opfer von Hundebissen sollten darauf achten, ihre Ansprüche zeitnah geltend zu machen, um zusätzliche rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Hundehalterhaftung: Rechtliche Konsequenzen bei Bissverletzungen und Aufsichtspflicht
Die Tierhalterhaftung ist ein zentrales Thema im Tierrecht, insbesondere wenn es um Bissverletzungen geht. Hundehalter tragen eine besondere Verantwortung, ihre Tiere zu überwachen und sicherzustellen, dass sie andere Menschen und Tiere nicht gefährden. Dies gilt besonders in Situationen, in denen Streitigkeiten zwischen Hunden auftreten. Bei einem Hundeangriff können rechtliche Konsequenzen für den Halter folgen, wobei oft darüber entschieden wird, ob der Tierhalter aufgrund seiner Pflichtverletzung schadensersatzpflichtig ist. Im deutschen Recht sind die Tierhalterpflichten klar geregelt, und die Verantwortung kann weitreichende Folgen haben, insbesondere wenn es um Unfallverhütung und die Prävention von Hundebissen geht.
Ein entscheidender Aspekt der Haftung für Bissverletzungen sind die Umstände des Vorfalls. Wenn beispielsweise ein Mensch versucht, streitende Hunde zu trennen und dabei verletzt wird, gilt es zu klären, ob der Halter die richtige Aufsicht und Erziehung seines Hundes gewährleistet hat. Im Kontext dieser rechtlichen Fragestellungen wird die Ermittlung der Zivilrechtlichen Haftung des Hundehalters relevant. Der nächste Fall, der betrachtet wird, beleuchtet genau diese Problematik und die damit verbundenen rechtlichen Überlegungen.
Der Fall vor Gericht
Hundebiss führt zu dauerhaften Verletzungen: Gericht erkennt Teilschuld beider Parteien
Ein Vorfall mit einem Hundebiss in W. hat zu einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Koblenz geführt. Das Gericht entschied, dass sowohl der Hundehalter als auch der Verletzte eine Teilschuld an den Folgen tragen.
Unkontrollierter Hund löst Gerangel aus
Am Abend des 19. August 2020 unterhielt sich der Kläger, der seinen angeleinten Hund ausführte, vor einem Grundstück mit dem Beklagten. Der unangeleinte Hund der Beklagten befand sich in der offenen Garage des Grundstücks, das keine Einfriedung zum Bürgersteig hatte. Plötzlich lief der Hund der Beklagten auf den Kläger und dessen Hund zu. Der Beklagte konnte seinen Hund weder körperlich noch durch Zurufe aufhalten.
Es kam zu einem Gerangel zwischen den beiden Hunden auf dem öffentlichen Bürgersteig. Als der Kläger versuchte, die Hunde zu trennen, wurde er von einem der Tiere in die rechte Hand gebissen.
Schwerwiegende Verletzungsfolgen
Der Kläger erlitt eine 2 cm lange Bisswunde am rechten Ringfinger mit Durchtrennung eines Nervenastes. Die Folgen der Verletzung sind gravierend:
- Taubheitsgefühl im gesamten radialseitigen Ringfinger
- Bewegungseinschränkung im Endgelenk
- Kraftminderung
- Leicht wulstig verheilte Narbe
Laut medizinischem Gutachten sind diese Verletzungsfolgen dauerhaft, eine Besserung ist nicht zu erwarten.
Gericht stellt geteilte Verantwortung fest
Das Landgericht Koblenz kam zu dem Schluss, dass beide Parteien eine Teilschuld an dem Vorfall tragen:
- Die Beklagten haften zu 50%, da:
- Der Hund unangeleint und ohne Kontrolle war
- Das Grundstück keine Einfriedung zum Bürgersteig hatte
- Der Beklagte wusste, dass er den Hund nicht kontrollieren konnte
- Dem Kläger wurde ein Mitverschulden von 50% zugerechnet, weil:
- Er aktiv in das Gerangel der Hunde eingriff
- Er dem Hund der Beklagten bewusst den Weg versperrte
Gerichtliche Entscheidung
Das Gericht verurteilte die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 7.539,75 € an den Kläger. Diese Summe setzt sich zusammen aus:
- 4.000,00 € Schmerzensgeld (50% von 8.000,00 €)
- 3.506,25 € Verdienstausfall (50% von 7.012,50 €)
- 33,50 € Fahrtkosten (50% von 67,00 €)
Zusätzlich müssen die Beklagten Zinsen und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 455,41 € tragen.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger 50% aller zukünftigen materiellen Schäden aus dem Vorfall zu erstatten.
Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der Kontrolle von Hunden in öffentlichen Bereichen und die Notwendigkeit, in Konfliktsituationen zwischen Hunden vorsichtig und besonnen zu handeln.
Die Schlüsselerkenntnisse
Dieses Urteil verdeutlicht die komplexe Haftungsverteilung bei Hundebissvorfällen. Es betont die Sorgfaltspflicht von Hundehaltern, ihre Tiere zu kontrollieren, insbesondere in öffentlichen Bereichen ohne ausreichende Sicherung. Gleichzeitig unterstreicht es die Eigenverantwortung von Passanten, in Konfliktsituationen zwischen Hunden nicht unbedacht einzugreifen. Die 50:50-Haftungsverteilung reflektiert die Abwägung zwischen Tiergefahr und Mitverschulden und setzt einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für Hundehalter und potenzielle Opfer von Hundebissen. Wenn Sie von einem Hund gebissen wurden, können Sie möglicherweise Schadensersatz und Schmerzensgeld erhalten, selbst wenn nicht eindeutig feststeht, welcher Hund Sie gebissen hat. Allerdings müssen Sie vorsichtig sein: Greifen Sie aktiv in einen Hundekampf ein, kann Ihr Anspruch erheblich gemindert werden – in diesem Fall um 50%. Als Hundehalter sollten Sie besonders wachsam sein, wenn Ihr Grundstück nicht ausreichend gesichert ist. Sie könnten haftbar gemacht werden, wenn Ihr Hund andere Menschen oder Tiere angreift, auch wenn Sie den Hund nicht direkt beaufsichtigen.
Weiterführende Informationen
In dieser FAQ-Rubrik beleuchten wir wichtige Aspekte rund um die Tierhalterhaftung und Mitverschulden bei Hundebiss. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen, die sowohl Tierbesitzer als auch Betroffene interessieren, und erhalten wertvolle Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und potenziellen Folgen. Informieren Sie sich und klären Sie Ihre Anliegen präzise und verständlich.
Wichtige Fragen, kurz erläutert:
- Wann haftet ein Hundehalter für Bissverletzungen?
- Wie wird ein Mitverschulden des Verletzten bei einem Hundebiss bewertet?
- Welche Schadensersatzansprüche können Opfer eines Hundebisses geltend machen?
- Wie kann man sich als Hundehalter vor Haftungsansprüchen schützen?
- Welche rechtlichen Schritte sollten Opfer eines Hundebisses unternehmen?
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann haftet ein Hundehalter für Bissverletzungen?
Als Hundehalter haften Sie grundsätzlich für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Dies gilt auch für Bissverletzungen und basiert auf der sogenannten Gefährdungshaftung nach § 833 Satz 1 BGB. Diese Haftung tritt unabhängig von Ihrem Verschulden ein. Das bedeutet, Sie haften selbst dann, wenn Sie alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben.
Ausnahmen von der Haftung
Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie als Hundehalter möglicherweise nicht oder nur teilweise haften:
- Mitverschulden des Geschädigten: Wenn die gebissene Person den Hund provoziert oder sich grob fahrlässig verhalten hat, kann dies Ihre Haftung mindern oder sogar aufheben.
- Nutztiere: Bei Nutztieren, die der Berufsausübung, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters dienen, greift eine Haftungserleichterung. Hier haften Sie nur, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet haben.
- Trennung streitender Hunde: Wenn jemand beim Versuch, streitende Hunde zu trennen, gebissen wird, kann dies als Handeln auf eigene Gefahr gewertet werden. In solchen Fällen kann die Haftung des Hundehalters entfallen oder reduziert werden.
Umfang der Haftung
Wenn Sie als Hundehalter haften, müssen Sie für folgende Schäden aufkommen:
- Materielle Schäden: Dazu gehören Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Sachschäden.
- Schmerzensgeld: Bei Körperverletzungen oder psychischen Traumata durch den Hundebiss kann Schmerzensgeld gefordert werden.
Präventive Maßnahmen
Um Ihre Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Sie:
- Ihren Hund angemessen erziehen und beaufsichtigen.
- In öffentlichen Bereichen die geltenden Leinenpflichten beachten.
- Eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen, die in einigen Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wenn Sie als Hundehalter diese Aspekte berücksichtigen, können Sie Ihre rechtlichen Risiken im Falle eines Hundebisses reduzieren. Dennoch bleibt die grundsätzliche Haftung bestehen, weshalb Vorsicht und verantwortungsvoller Umgang mit Ihrem Hund stets geboten sind.
Wie wird ein Mitverschulden des Verletzten bei einem Hundebiss bewertet?
Bei einem Hundebiss wird ein mögliches Mitverschulden des Verletzten nach § 254 BGB bewertet. Grundsätzlich haftet der Hundehalter für Schäden, die sein Tier verursacht. Allerdings kann diese Haftung reduziert werden, wenn der Verletzte selbst zur Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens beigetragen hat.
Faktoren für die Bewertung des Mitverschuldens
Die Gerichte berücksichtigen verschiedene Aspekte, um ein Mitverschulden zu beurteilen:
- Provokation des Hundes: Wenn Sie den Hund absichtlich reizen oder ärgern, kann dies als erhebliches Mitverschulden gewertet werden.
- Missachtung von Warnhinweisen: Ignorieren Sie deutliche Warnschilder oder Hinweise des Hundehalters, spricht dies für ein Mitverschulden.
- Eingreifen in Hundestreitigkeiten: Versuchen Sie, kämpfende Hunde zu trennen, gehen Sie ein erhöhtes Risiko ein. Das OLG Oldenburg hat in einem Fall sogar ein Mitverschulden von 80% angenommen.
- Unvorsichtiger Umgang mit fremden Hunden: Streicheln Sie einen unbekannten Hund ohne Erlaubnis, kann dies als Mitverschulden ausgelegt werden.
Auswirkungen auf den Schadensersatzanspruch
Je nach Schwere des Mitverschuldens kann Ihr Anspruch auf Schadensersatz erheblich gemindert werden. In extremen Fällen kann er sogar vollständig entfallen. Stellen Sie sich vor, Sie provozieren einen Hund trotz deutlicher Warnungen des Besitzers – in diesem Fall müssten Sie möglicherweise den gesamten Schaden selbst tragen.
Beweislast und Einzelfallbetrachtung
Die Beweislast für ein Mitverschulden liegt beim Hundehalter. Er muss nachweisen, dass Sie sich fahrlässig oder vorsätzlich verhalten haben. Gerichte bewerten jeden Fall individuell und berücksichtigen alle Umstände. Wenn Sie beispielsweise einen Ihnen bekannten, bisher friedlichen Hund streicheln und dieser Sie überraschend beißt, wird in der Regel kein Mitverschulden angenommen.
Besonderheiten bei Kindern und älteren Menschen
Bei der Beurteilung des Mitverschuldens berücksichtigen Gerichte das Alter und die geistige Reife des Verletzten. Bei Kindern oder älteren Menschen mit eingeschränkter Urteilsfähigkeit wird ein milderer Maßstab angelegt. Wenn Ihr Kind beispielsweise einen Hund unvorsichtig anfasst, wird dies anders bewertet als bei einem Erwachsenen.
Durch die sorgfältige Abwägung aller Faktoren soll ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen des Hundehalters und des Verletzten geschaffen werden. Wenn Sie in eine Situation mit einem fremden Hund geraten, ist es ratsam, vorsichtig und respektvoll vorzugehen, um das Risiko eines Bisses und möglicher rechtlicher Komplikationen zu minimieren.
Welche Schadensersatzansprüche können Opfer eines Hundebisses geltend machen?
Als Opfer eines Hundebisses können Sie verschiedene Schadensersatzansprüche geltend machen:
Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist die häufigste Form der Entschädigung bei Hundebissen. Es soll Ihre körperlichen und seelischen Schmerzen sowie eventuelle dauerhafte Beeinträchtigungen ausgleichen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung, der Dauer der Heilung und möglichen Folgeschäden. Bei leichten Verletzungen kann es einige hundert Euro betragen, bei schweren Verletzungen mit bleibenden Schäden auch mehrere tausend Euro.
Behandlungskosten
Sämtliche medizinische Kosten, die durch den Hundebiss entstanden sind, können Sie einfordern. Dazu gehören Arztkosten, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Physiotherapie und andere notwendige Behandlungen. Auch Zuzahlungen, die Sie selbst leisten mussten, sind erstattungsfähig.
Verdienstausfall
Wenn Sie aufgrund des Hundebisses arbeitsunfähig waren, können Sie den dadurch entstandenen Verdienstausfall geltend machen. Dies umfasst sowohl den Lohnausfall während der Arbeitsunfähigkeit als auch mögliche langfristige Einkommensverluste, falls Sie Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Sachschäden
Wurden durch den Hundebiss Ihre Kleidung oder andere persönliche Gegenstände beschädigt, können Sie Ersatz für diese Sachschäden fordern. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände als Beweismittel auf und dokumentieren Sie den Schaden.
Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen
Alle zusätzlichen Ausgaben, die Ihnen durch den Hundebiss entstanden sind, können Sie geltend machen. Dazu zählen Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien, Kosten für Haushaltshilfen, wenn Sie vorübergehend den Haushalt nicht selbst führen konnten, oder Aufwendungen für Hilfsmittel wie Krücken oder Verbandsmaterial.
Wenn Sie in eine Hundebeißerei eingegriffen haben, um Ihren eigenen Hund zu schützen, und dabei verletzt wurden, beachten Sie, dass Ihnen möglicherweise ein Mitverschulden von 25% bis 50% angerechnet werden kann. Dies kann Ihre Ansprüche entsprechend mindern.
Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, ist es wichtig, dass Sie alle Verletzungen und Schäden sorgfältig dokumentieren. Fertigen Sie Fotos an, sammeln Sie Arztrechnungen und Belege für alle Ausgaben. Je besser Ihre Dokumentation, desto einfacher wird es, Ihre Ansprüche zu begründen und durchzusetzen.
Wie kann man sich als Hundehalter vor Haftungsansprüchen schützen?
Als Hundehalter können Sie sich durch verschiedene Maßnahmen vor Haftungsansprüchen schützen:
Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung
Der wichtigste Schutz ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die Ihr Hund Dritten zufügt, einschließlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden. In einigen Bundesländern ist eine solche Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Verantwortungsvolle Hundeerziehung und -führung
Eine gute Erziehung und Sozialisation Ihres Hundes ist entscheidend. Trainieren Sie Ihren Hund, auf Kommandos zu hören und sich in verschiedenen Situationen angemessen zu verhalten. Ein gut erzogener Hund ist weniger wahrscheinlich in Vorfälle verwickelt, die zu Haftungsansprüchen führen können.
Einhaltung von Leinenpflicht und lokalen Vorschriften
Informieren Sie sich über die örtlichen Vorschriften zur Hundehaltung und halten Sie diese ein. In vielen Gebieten gibt es Leinenpflicht oder spezielle Regelungen für bestimmte Hunderassen. Die Einhaltung dieser Vorschriften kann Sie vor rechtlichen Konsequenzen schützen.
Vorsichtsmaßnahmen in Risikosituationen
Seien Sie besonders vorsichtig in Situationen, die ein erhöhtes Risiko bergen. Wenn Ihr Hund beispielsweise mit anderen Hunden spielt, beaufsichtigen Sie ihn aufmerksam. Im Falle eines Konflikts zwischen Hunden sollten Sie nicht direkt eingreifen, da Sie sich dabei selbst verletzen könnten und möglicherweise für die Verletzungen haftbar gemacht werden.
Dokumentation von Vorfällen
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Vorfall kommen, dokumentieren Sie diesen sorgfältig. Machen Sie Fotos, sammeln Sie Zeugenaussagen und notieren Sie alle relevanten Details. Diese Informationen können im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung von großem Wert sein.
Durch die Kombination dieser Maßnahmen können Sie als Hundehalter das Risiko von Haftungsansprüchen erheblich reduzieren und sich im Ernstfall besser schützen.
Welche rechtlichen Schritte sollten Opfer eines Hundebisses unternehmen?
Nach einem Hundebiss sollten Sie als Opfer folgende rechtliche Schritte unternehmen:
Dokumentation des Vorfalls
Sammeln Sie umgehend alle relevanten Informationen zum Vorfall. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort des Hundebisses. Machen Sie wenn möglich Fotos von Ihren Verletzungen und der Umgebung. Diese Dokumentation ist wichtig für spätere rechtliche Schritte und Schadensersatzforderungen.
Identifikation des Hundehalters
Ermitteln Sie die Kontaktdaten des Hundehalters. Fragen Sie nach Namen, Adresse und Telefonnummer. Falls der Halter nicht kooperativ ist, bitten Sie Zeugen um Hilfe oder notieren Sie sich das Kennzeichen, falls der Halter mit einem Auto wegfährt. Diese Informationen sind entscheidend für die Geltendmachung von Ansprüchen.
Ärztliche Behandlung und Dokumentation
Suchen Sie umgehend einen Arzt auf, auch bei scheinbar leichten Verletzungen. Lassen Sie sich einen detaillierten Arztbericht ausstellen. Dieser dient als wichtiger Nachweis für Ihre Verletzungen und mögliche Folgeschäden. Bewahren Sie alle medizinischen Unterlagen und Rechnungen sorgfältig auf.
Ansprüche geltend machen
Informieren Sie den Hundehalter schriftlich über Ihre Absicht, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu fordern. Stellen Sie alle entstandenen Kosten zusammen, einschließlich Arztkosten, beschädigter Kleidung und eventueller Verdienstausfälle. Der Hundehalter haftet in der Regel verschuldensunabhängig nach § 833 BGB für Schäden, die sein Hund verursacht hat.
Einschaltung der Versicherung
Kontaktieren Sie die Haftpflichtversicherung des Hundehalters. Oft übernimmt diese die Regulierung des Schadens. Sollte der Hundehalter keine Versicherung haben, müssen Sie Ihre Ansprüche direkt gegen ihn geltend machen.
Wenn Sie diese Schritte befolgen, schaffen Sie eine solide Grundlage für die rechtliche Aufarbeitung des Hundebisses und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bedenken Sie, dass jeder Fall individuell ist und die konkreten Umstände berücksichtigt werden müssen.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Tierhalterhaftung: Die Tierhalterhaftung besagt, dass der Besitzer eines Tieres für Schäden haftet, die sein Tier anrichtet. Diese Haftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und zielt darauf ab, dass der Tierhalter für sein Tier verantwortlich ist, da Tiere ein unberechenbares Verhalten zeigen können. Im Fall eines Hundebisses bedeutet dies, dass der Halter des Hundes für die entstandenen Verletzungen und Schäden haften kann, auch wenn der Vorfall unabsichtlich geschehen ist.
- Schmerzensgeld: Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung, die jemand für erlittene körperliche oder seelische Schmerzen erhält. Es soll einen Ausgleich für das erlittene Leid und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten schaffen. Bei einem Hundebiss, der zu erheblichen Verletzungen und dauerhaften Beeinträchtigungen führt, kann der Betroffene Anspruch auf Schmerzensgeld haben, um die physischen und psychischen Folgen des Vorfalls abzumildern.
- Mitverschulden: Mitverschulden bedeutet, dass die geschädigte Person eine Mitschuld an dem Schaden trägt. Im rechtlichen Kontext wird die Haftung aufgeteilt, wenn festgestellt wird, dass der Geschädigte den Schaden durch sein eigenes Verhalten mitverursacht hat. Im vorliegenden Fall hat das Gericht entschieden, dass der Kläger durch sein Eingreifen in das Gerangel der Hunde eine Teilschuld trägt, weshalb ihm auch nur ein Teil der möglichen Entschädigung zugesprochen wird.
- Einfriedung: Einfriedung bezeichnet eine Umzäunung oder Abgrenzung eines Grundstücks, die verhindern soll, dass Tiere oder Menschen ohne Erlaubnis das Grundstück betreten oder verlassen können. Durch das Fehlen einer Einfriedung zum Bürgersteig konnte der unangeleinte Hund des Beklagten ungehindert auf den Kläger zulaufen, was teilweise zur Haftung des Hundebesitzers führte.
- Verdienstausfall: Verdienstausfall bezieht sich auf das Einkommen, das jemand aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nicht erzielen kann. Wenn eine Person aufgrund eines Hundebisses nicht arbeiten kann, hat sie Anspruch auf Ersatz dieses Verdienstausfalls. In diesem Fall setzt sich die Summe des vom Gericht zugesprochenen Schadensersatzes auch aus Verdienstausfall zusammen, der durch die Handverletzung des Klägers verursacht wurde.
- Gesamtschuldner: Gesamtschuldner sind zwei oder mehr Personen, die gemeinsam für eine Schuld haften. Im Kontext des Hundebissfalls wurden die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, was bedeutet, dass sie beide zusammen für den gesamten Betrag haften. Der Kläger kann somit die gesamte Summe von einem der Beklagten oder anteilig von beiden einfordern.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 823 Abs. 1 BGB: Diese Vorschrift regelt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und anderen Rechten. Im Falle von Hundebissen betrifft dies die Verletzung des Körpers des Klägers durch den Hund der Beklagten.
- § 833 BGB: Diese Norm regelt die Haftung des Tierhalters für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Der Hundehalter haftet demnach für den Bissunfall, da der Hund im Tatbestand frei herumlief und nicht angeleint war. Der Kläger kann also von den Beklagten Schadensersatz fordern.
- § 249 BGB: Diese Vorschrift legt fest, dass der Schädiger den Zustand wiederherstellen muss, der ohne die Schädigung bestehen würde. Der Kläger hat durch den Vorfall Schaden erlitten. Daher können die Gerichte die Beklagten dazu verpflichten, die Behandlungskosten des Klägers sowie seinen Verdienstausfall zu ersetzen (gegebenenfalls auch im Rahmen eines Schmerzensgeldes gemäß § 253 BGB).
- § 253 BGB: Diese Vorschrift regelt das Schmerzensgeld. Der Kläger kann im Falle von Hundebissen Schmerzensgeld geltend machen, wenn er aufgrund des Bisses körperliche Schmerzen oder seelische Leiden erlitten hat. Der Kläger kann somit Schmerzensgeld für seine erlittene Nervenschädigung mit bleibenden Bewegungseinschränkungen fordern.
- § 839 BGB: Diese Norm betrifft die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder anderen Rechten durch eine rechtswidrige Handlung. Im Zusammenhang mit dem Hundehalter betrifft diese Rechtsgrundlage die Verletzungspflicht gegenüber dem Hund. War dieser beispielsweise nicht ausreichend angeleint oder wurde er zuvor im Sinne von „Kampfhund“ nicht angemeldet, kann der Halter im Rahmen der Beweislast für eine mögliche Rechtswidrigkeit zur Verantwortung gezogen werden.
Das vorliegende Urteil
LG Koblenz – Az.: 5 O 38/21 – Urteil vom 12.06.2023
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