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TÜV – neue Regelungen zum 01.12.1999

Ab 1. Dezember 1999 

gelten neue Regeln für die TÜV-Prüfung! 


Die wichtigsten Punkte:

Alle zwei Jahre muß man zur Hauptuntersuchung (HU).

Aber ab 1.12.1999 gelten beim TÜV neue Regeln:

Die Prüfplakette wird künftig bereits zum ENDE DES ANGEGEBENEN MONATS ungültig und nicht wie bisher erst zwei Monate später – d. h., man kann keine Monate mehr herausschinden, indem man zu spät beim TÜV vorfährt, denn die Plakette wird zurückdatiert.

Beim Bußgeld ändert sich jedoch nichts. Die ersten zwei Monate bleiben straffrei. Ein Bußgeld gibt es erst nach 60 Tagen (bis vier Monate 30 Mark; bis acht Monate 50 Mark). Wer noch länger braucht, muss mit 80 Mark Strafe plus ZWEI PUNKTEN IN FLENSBURG rechnen.

Früher hatte man zwei Monate Zeit, Mängel reparieren zu lassen, jetzt nur noch einen.

Bei größeren Reparaturen ist sogar eine Nachuntersuchung erforderlich.

Um Plakettenfälschen vorzubeugen, muss der PRÜFBERICHT AUFBEWAHRT WERDEN (Muß sogar im Auto mitgeführt werden!!).


Vorteil: Das gibt auch Transparenz beim Gebrauchtwagenkauf. Verlangen Sie unbedingt das Protokoll des letzten TÜV-Besuchs!

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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