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Überbau – Unverhältnismäßige Beseitigungskosten

Ein Augsburger Gericht entschied über den Fall eines 7 Quadratmeter großen Grundstücksstreits, bei dem eine Maschinenhalle über die Grundstücksgrenze gebaut wurde. Obwohl die Kläger den Beklagten grobe Fahrlässigkeit vorwarfen, sah das Gericht keine Schuld und verurteilte die Kläger zur Duldung des Überbaus – ein Urteil, das die Kläger nun teuer zu stehen kommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Augsburg
  • Datum: 30.06.2022
  • Aktenzeichen: 101 O 2330/20
  • Verfahrensart: Zivilverfahren
  • Rechtsbereiche: Nachbarrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger:
    • Die Klägerin zu 2) ist Eigentümerin eines Grundstücks und der Kläger zu 1) soll Miteigentümer werden. Sie argumentierten, dass ein widerrechtlicher Überbau vorliege, den die Beklagten beseitigen müssten.
  • Beklagte:
    • Der Beklagte zu 2) ist Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks, und die Beklagte zu 1) ist Pächterin. Sie argumentierten, dass kein vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden vorläge, da die Halle auf den Grundmauern eines alten Gebäudes errichtet wurde und ein Rückbau unverhältnismäßig teuer wäre.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Kläger fordern die Beseitigung eines Überbaus auf ihrem Grundstück durch eine Maschinenhalle der Beklagten, die eine Fläche von ca. 7 m² überbaut. Der Überbau entstand, als die Beklagten eine neue Halle auf der Grundfläche eines abgerissenen Kuhstalls bauten.
  • Kern des Rechtsstreits: Im Zentrum des Streits stand die Frage, ob die Beseitigung eines Überbaus verhältnismäßig ist, wenn dieser ohne Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Beklagten erfolgte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Beklagten müssen den Überbau nicht beseitigen.
  • Begründung: Es konnte weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz der Beklagten festgestellt werden. Die erstellten Maßnahmen (Schnurgerüst) genügten der Sorgfaltspflicht, und aufgrund des geringen Überbauumfangs sind die hohen Kosten für eine Beseitigung unverhältnismäßig.
  • Folgen: Die Kläger müssen die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Entscheidung stärkt die Position, dass ein Überbau in bestimmten Fällen geduldet werden muss, selbst wenn dieser aufgetreten ist, ohne dass ein offensichtliches Verschulden vorliegt. Das Urteil wurde gegen Sicherheitsleistung für die Beklagten vorläufig vollstreckbar erklärt.

Streitpunkte im Baurecht: Überbau und seine rechtlichen Folgen im Nachbarrecht

Im Baurecht stellt der Überbau, also der Teil eines Bauwerks, der auf dem Grundstück eines Nachbarn steht, oft einen erheblichen Streitpunkt dar. Wenn solche Situationen entstehen, müssen Eigentümer nicht nur die Nutzungsmöglichkeiten ihrer Grundstücke bedenken, sondern auch die Beseitigungskosten, die möglicherweise für die Entfernung des Überbaus anfallen. Diese Beseitigungskosten können im Extremfall als unverhältnismäßig eingestuft werden, was zu erheblichen Rechtsstreitigkeiten im Nachbarrecht führen kann.

Oft sind Grundstückseigentümer unsicher, inwiefern sie für eine Wertminderung ihrer Immobilie oder gar für Schadenersatzforderungen verantwortlich gemacht werden können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei komplex, insbesondere wenn es um Entschädigungen und Erschließungskosten in Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren geht. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der anschaulich illustriert, wie solche Streitigkeiten im Immobilienrecht gelöst werden.

Der Fall vor Gericht


Grundstücksstreit um Überbau einer Maschinenhalle in Augsburg

Nachbarschaftsstreit über Überbau und Beseitigungskosten
Das Landgericht Augsburg entschied zugunsten der Beklagten, da der Überbau als unverhältnismäßig kostspielig erachtet wurde und keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte.(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Landgericht Augsburg hat in einem Fall von Grundstücksüberbau zugunsten der beklagten Grundstückseigentümer entschieden. Der Streitfall drehte sich um eine 7 Quadratmeter große Fläche, die durch den Bau einer Maschinenhalle im Jahr 2014 vom Nachbargrundstück überbaut wurde.

Nachbarschaftskonflikt über Grenzbebauung

Die Eigentümerin des überbauten Grundstücks und ihr designierter Miteigentümer klagten gegen ihre Nachbarn – den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks und dessen Pächterin. Die Maschinenhalle war auf der Grundfläche eines ehemaligen Kuhstalls errichtet worden. Bereits im Juni 2016 hatte die Grundstückseigentümerin dem Überbau schriftlich widersprochen. Die Kläger warfen den Beklagten vor, bei der Vermessung grob fahrlässig gehandelt zu haben, da kein Vermessungsingenieur hinzugezogen wurde.

Gerichtliche Prüfung der Sorgfaltspflichten

Die Beklagten verteidigten sich mit dem Argument, dass sie die vereinbarten Grundmaße des alten Kuhstalls verwendet und ein Schnurgerüst durch die Baufirma erstellen ließen. Die genaue Ursache für den dennoch entstandenen Überbau konnte nicht mehr nachvollzogen werden. Ein wichtiger Aspekt ihrer Verteidigung waren die Kosten für einen möglichen Rückbau, die sich auf mindestens 50.000 Euro belaufen würden – bei einer Maschinenhalle, die insgesamt nur 100.000 Euro gekostet hatte.

Richterspruch zur Duldungspflicht des Überbaus

Das Landgericht Augsburg wies die Klage vollständig ab. In der Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass den Beklagten weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte. Durch das Erstellen eines Schnurgerüsts hätten sie ihrer Sorgfaltspflicht genügt. Nach § 912 Abs. 1 BGB müssen die Kläger den Überbau dulden. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war auch das Gutachten eines Sachverständigen, der die Rückbaukosten auf mindestens 50.000 Euro bezifferte. Diese Summe bewertete das Gericht als unverhältnismäßig im Verhältnis zur geringen Überbauungsfläche von sieben Quadratmetern. Die Kosten des Rechtsstreits wurden den Klägern auferlegt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil verdeutlicht, dass bei unbeabsichtigten Überbauten die Verhältnismäßigkeit der Beseitigungskosten eine zentrale Rolle spielt. Wenn Bauherren ihre grundlegenden Sorgfaltspflichten erfüllen, wie hier durch Orientierung an bestehenden Grundmauern und Erstellung eines Schnurgerüsts, kann selbst ohne Einschaltung eines Vermessungsingenieurs keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei unverhältnismäßig hohen Beseitigungskosten – hier 50.000 Euro für 7 Quadratmeter – muss der Überbau geduldet werden.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Grundstückseigentümer müssen Sie einen Überbau durch Ihren Nachbarn möglicherweise dulden, selbst wenn dieser ohne Ihre Zustimmung erfolgt ist – nämlich dann, wenn die Beseitigungskosten im Vergleich zur überbauten Fläche unverhältnismäßig hoch sind und Ihr Nachbar nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Grundlegende Vermessungsmaßnahmen wie ein Schnurgerüst können bereits ausreichen, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu entkräften, ein teurer Vermessungsingenieur muss nicht zwingend beauftragt werden. Bei Bauvorhaben an der Grundstücksgrenze sollten Sie daher frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen und eine genaue Vermessung vereinbaren.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was gilt rechtlich als Überbau und welche unmittelbaren Folgen hat dies für Grundstückseigentümer?

Ein Überbau liegt vor, wenn ein Gebäude die Grundstücksgrenze im Luftraum, auf dem Erdboden oder unter der Erdoberfläche überschreitet. Dies kann verschiedene bauliche Elemente betreffen, wie etwa Wände, Wärmedämmungen, Erker, Dachvorsprünge, Balkone, Mauerausbuchtungen, geneigte Wände, Keller oder Fundamente.

Gesetzliche Grundlagen und Duldungspflicht

Die rechtliche Regelung des Überbaus findet sich in den §§ 912 bis 916 BGB. Eine Duldungspflicht des überbauten Grundstückseigentümers besteht, wenn der Überbauer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat und der betroffene Eigentümer nicht sofort nach Kenntnis Widerspruch erhoben hat.

Rechtsfolgen für die Eigentümer

Wenn eine Duldungspflicht besteht, hat dies weitreichende Konsequenzen:

Der überbaute Eigentümer erhält einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Form einer Überbaurente. Diese Rente geht allen anderen Rechten am belasteten Grundstück vor, auch wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen ist.

Der überbauende Eigentümer erhält ein Recht zum Besitz am überbauten Grundstücksteil und bleibt Eigentümer des gesamten Gebäudes. Dies schließt auch das Recht zur Ausübung von Nachbarrechten ein, etwa für notwendige Instandhaltungen.

Besondere Fallkonstellationen

Die Überbau-Regelungen finden nicht nur bei der ursprünglichen Gebäudeerrichtung Anwendung. Nach der Rechtsprechung des BGH gelten sie auch bei nachträglichen Veränderungen wie Anbauten oder der Installation von Wärmedämmung. Entscheidend ist dabei, dass der Anbau nicht beseitigt werden kann, ohne dass das zugehörige Gebäude eine Wertminderung erleidet.

Liegt kein Fall der Duldungspflicht vor, kann der Grundstückseigentümer grundsätzlich die Beseitigung des Überbaus verlangen. Dieser Anspruch wird jedoch durch das Kriterium der Verhältnismäßigkeit begrenzt und kann ausgeschlossen sein, wenn zwischen Beseitigungsaufwand und Leistungsinteresse ein grobes Missverhältnis besteht.


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Welche Rolle spielt die Verhältnismäßigkeit bei der Beseitigung eines Überbaus?

Die Verhältnismäßigkeit ist ein entscheidendes Kriterium bei der Beurteilung, ob ein Überbau beseitigt werden muss. Selbst wenn ein Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB grundsätzlich besteht, kann dieser durch die Einrede der Unverhältnismäßigkeit nach § 275 Abs. 2 BGB eingeschränkt werden.

Abwägungskriterien

Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit werden die Beseitigungskosten dem Umfang der Beeinträchtigung gegenübergestellt. Wenn die Kosten für die Beseitigung in einem deutlichen Missverhältnis zur Beeinträchtigung stehen, kann der Überbau bestehen bleiben.

Konkrete Bewertung

Die Rechtsprechung hat beispielsweise Beseitigungskosten in Höhe von 50.000 EUR bei einer überbauten Fläche von nur 7 Quadratmetern als unverhältnismäßig eingestuft. Diese Bewertung erfolgt unabhängig davon, ob der Überbau vorsätzlich oder fahrlässig entstanden ist.

Rechtliche Konsequenzen

Wird die Unverhältnismäßigkeit festgestellt, muss der beeinträchtigte Grundstückseigentümer den Überbau dulden. Als Ausgleich steht ihm jedoch eine angemessene Entschädigung zu, die sogenannte Überbaurente. Der Grad des Verschuldens bei der Überbauung wird dabei in die Gesamtabwägung einbezogen.


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Welche Entschädigungsansprüche bestehen bei einem zu duldenden Überbau?

Bei einem zu duldenden Überbau steht dem Eigentümer des überbauten Grundstücks eine angemessene Entschädigung in Form einer Geldrente zu. Diese Rente ist jährlich im Voraus zu entrichten und bemisst sich nach dem Zeitpunkt der Grenzüberschreitung.

Berechnung der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung orientiert sich am üblichen Mietzins für vergleichbare Flächen. Stellen Sie sich vor, Ihr Nachbar hat versehentlich 7 Quadratmeter Ihres Grundstücks überbaut – in diesem Fall würde sich die Entschädigung nach dem Wert dieser überbauten Fläche und dem daraus resultierenden Nutzungsvorteil richten.

Alternativen zur Geldrente

Als Eigentümer des überbauten Grundstücks haben Sie auch die Möglichkeit, statt der laufenden Geldrente einen einmaligen Ausgleich zu verlangen. Sie können vom Überbauenden den Kauf der betroffenen Grundstücksfläche zum Wert zum Zeitpunkt der Grenzüberschreitung fordern.

Besonderheiten der Entschädigungspflicht

Die Entschädigungspflicht geht auch auf einen späteren Erwerber des überbauenden Grundstücks über. Wenn Sie also ein Grundstück kaufen, auf dem ein Überbau besteht, müssen Sie die Entschädigungszahlungen fortführen.

Die Höhe der Entschädigung kann in manchen Fällen sogar über dem reinen Grundstückswert liegen, wenn durch den Überbau eine besonders wertvolle Nutzungsmöglichkeit verhindert wird. Stellen Sie sich etwa vor, der Überbau verhindert die Errichtung eines Mehrfamilienhauses – in diesem Fall würde sich die Entschädigung auch an diesem entgangenen Nutzen orientieren.


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Ab wann liegt beim Überbau grobe Fahrlässigkeit vor?

Grobe Fahrlässigkeit beim Überbau liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und dabei naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben werden.

Konkrete Fälle grober Fahrlässigkeit

Besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzungen entstehen in folgenden Situationen:

  • Wenn Sie unmittelbar an der Grundstücksgrenze bauen und keinen Vermessungsingenieur hinzuziehen.
  • Wenn Sie sich bei Grenznähe nicht fachkundig über den genauen Grenzverlauf informieren.
  • Wenn Sie sich ausschließlich an einem vorhandenen Zaun orientieren, ohne die tatsächliche Grenze zu prüfen.
  • Wenn Sie als Bauherr die Planungen trotz Kenntnis der Eigentumsverhältnisse vorantreiben.

Besondere Sorgfaltspflichten

Bei Bauvorhaben in Grenznähe bestehen erhöhte Sorgfaltspflichten. Sie müssen vor Baubeginn sicherstellen, dass die Grenzen zum Nachbargrundstück nicht überschritten werden. Ein Bauherr muss sich auch vergewissern, ob der beauftragte Vermesser eine Planung und Ausführung wählt, die sich innerhalb der Grundstücksgrenzen hält.

Ausnahmen von grober Fahrlässigkeit

Kein grob fahrlässiges Handeln liegt vor, wenn beide Nachbarn irrtümlich davon ausgehen, dass durch den Überbau die Grundstücksgrenze eingehalten wird. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, wenn Sie auch ohne Vermessungsingenieur durch einen einfachen Blick auf die Grenzsteine die Grenzüberschreitung hätten feststellen können.

Die rechtlichen Konsequenzen einer grob fahrlässigen Überbauung sind weitreichend: Der betroffene Grundstückseigentümer muss den Überbau nicht dulden und kann dessen sofortige Beseitigung verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, wie geringfügig die Überbauung ist.


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Welche präventiven Maßnahmen können Grundstückseigentümer gegen einen Überbau ergreifen?

Eine sorgfältige Dokumentation der Grundstücksgrenzen bildet die wichtigste Basis zur Vermeidung von Überbaukonflikten. Vor Baubeginn sollten Sie eine exakte Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchführen lassen.

Vor dem Baubeginn

Bei geplanten Bauvorhaben an der Grundstücksgrenze empfiehlt sich die Sicherung der Grundstücksgrenzen durch dauerhafte Grenzmarkierungen. Die Grenzen sollten durch einen Vermessungsingenieur eindeutig festgestellt und markiert werden.

Während der Bauphase

Die kontinuierliche Überprüfung der Bauarbeiten auf Einhaltung der Grundstücksgrenzen ist unerlässlich. Achten Sie besonders auf:

  • Korrekte Positionierung von Fundamenten
  • Einhaltung der genehmigten Bauunterlagen
  • Dokumentation des Bauverlaufs durch Fotos

Bei Nachbars Bauvorhaben

Bemerken Sie Bauaktivitäten auf dem Nachbargrundstück nahe der Grundstücksgrenze, ist sofortiger Widerspruch erforderlich, falls eine Grenzüberschreitung droht. Der Widerspruch muss unmittelbar erfolgen, um spätere Duldungspflichten zu vermeiden.

Rechtliche Absicherung

Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Nachbarn vor Baubeginn kann spätere Konflikte vermeiden. Darin sollten die genauen Grundstücksgrenzen und erlaubte Baumaßnahmen festgehalten werden.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Überbau

Ein Überbau liegt vor, wenn ein Gebäude teilweise die Grundstücksgrenze überschreitet und auf das Nachbargrundstück hineinragt. Nach § 912 BGB muss der Nachbar einen solchen Überbau dulden, wenn er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte. Der Grundstückseigentümer erhält dann eine jährliche Geldrente als Entschädigung. Ein typisches Beispiel ist eine Garage, die versehentlich einige Zentimeter über die Grundstücksgrenze gebaut wurde.


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Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet eine besonders schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht, bei der grundlegendste und naheliegendste Überlegungen außer Acht gelassen werden. Sie liegt zwischen einfacher Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die rechtlichen Folgen sind oft schwerwiegender als bei einfacher Fahrlässigkeit. Im Baurecht wäre es zum Beispiel grob fahrlässig, ohne jegliche Vermessung oder Absteckung einfach „nach Augenmaß“ zu bauen.


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Sorgfaltspflicht

Die Sorgfaltspflicht beschreibt die rechtliche Verpflichtung, bei Handlungen die erforderliche Umsicht und Sorgfalt walten zu lassen, um Schäden zu vermeiden. Im Baurecht bedeutet dies unter anderem, dass vor Baubeginn die korrekten Grundstücksgrenzen ermittelt und beim Bauen eingehalten werden müssen. Die Verletzung der Sorgfaltspflicht kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach § 276 BGB.


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Unverhältnismäßigkeit

Im Rechtssinn bezeichnet Unverhältnismäßigkeit ein deutliches Missverhältnis zwischen Aufwand und Nutzen einer Maßnahme. Nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip muss eine rechtliche Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen. Im Baurecht wird Unverhältnismäßigkeit oft bei Rückbaukosten geprüft, wenn diese den eigentlichen Schaden oder Nutzen deutlich übersteigen würden. Die Beurteilung erfolgt dabei nach objektiven Kriterien.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • BGB § 912: Dieser Paragraph regelt das Überbaurecht und die Duldungspflicht des Nachbarn hinsichtlich unrechtmäßiger Überbauten. Er besagt, dass ein Grundstückseigentümer einen Überbau dulden muss, wenn der Überbau nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt ist. Im vorliegenden Fall stellte das Gericht fest, dass die Beklagten ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind, was die Bereichung des Überbaus rechtfertigte.
  • BGB § 823: Dieser Paragraph behandelt den Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung. Er legt fest, dass jemand, der einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, diesem den entstandenen Schaden ersetzen muss. Obwohl behauptet wurde, die Beklagten hätten grob fahrlässig gehandelt, kam das Gericht zu dem Schluss, dass kein Verschulden vorlag, was einen Schadensersatzanspruch der Kläger ausschloss.
  • ZPO § 91: Dieser Paragraph regelt die Kostenentscheidung im Zivilprozess und sieht vor, dass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Da die Klage der Kläger abgewiesen wurde, hat das Gericht entschieden, dass die Kläger die Kosten tragen müssen, was sich direkt auf die finanzielle Belastung der Kläger auswirkt.
  • ZPO § 709: Dieser Paragraph behandelt die vorläufige Vollstreckbarkeit von Entscheidungen. Er erlaubt es dem Gericht, eine Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit zu treffen, um sicherzustellen, dass ein Urteil trotz möglicher Rechtsmittel sofort umgesetzt werden kann. Im vorliegenden Fall wurde das Urteil vorläufig vollstreckbar erklärt, was Bedeutung für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche hat.
  • ZPO § 91a: Dieser Paragraph befasst sich mit der Kostentragungspflicht in bestimmten Verfahrenssituationen und kann eine Entlastung der unterliegenden Partei bei Verfahrensausgängen bieten, die von der ursprünglichen Klage abweichen. Da die Hauptsacheanträge der Kläger keinen Erfolg hatten, hatten sie auch in den Folgeanträgen keinen Anspruch auf Kostenerstattung.

Das vorliegende Urteil

LG Augsburg – Az.: 101 O 2330/20 – Endurteil vom 30.06.2022


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