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Überholen einer wartenden Fahrzeugkolonne – Verkehrsunfall

Ein riskantes Überholmanöver endet vor Gericht: Ein Golf-Fahrer überholt eine ganze Fahrzeugkolonne, um dann mit einem abbiegenden Lieferwagen zu kollidieren. Das Gericht urteilt: grob verkehrswidrig und alleinige Schuld des Klägers. Nun muss er nicht nur für seinen eigenen Schaden aufkommen, sondern auch die Prozesskosten tragen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Gericht entschied, dass die Klage des Klägers abgewiesen wird.
  • Der Kläger und der Beklagte sind in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem der Kläger Vorfahrt beansprucht.
  • Der Kläger sah den Beklagten als schuldhaft an, weil dieser ihm die Vorfahrt genommen habe.
  • Das Geräusch stellte fest, dass der Kläger nicht beweisen konnte, dass der Beklagte für den Unfall verantwortlich war.
  • Der Verkehr auf der I.-straße hatte Vorfahrt gegenüber dem einfahrenden Verkehr, was die Sichtweise des Klägers schwächte.
  • Der Kläger musste die Gerichtskosten tragen, da seine Ansprüche nicht durchgegriffen haben.
  • Der Kläger hatte auch auf Schadensersatz für Sachverständigen- und Abschleppkosten geklagt, diese Forderung wurde ebenfalls abgelehnt.
  • Auch die Mietwagenkosten des Klägers waren nicht zu erkennen, weshalb kein Anspruch darauf bestand.
  • Ein „unabwendbares Ereignis“ wurde nicht festgestellt und war in diesem Fall nicht relevant.
  • Das Urteil hat zur Folge, dass der Kläger keine finanziellen Entschädigungen für den Unfall erhält.

Überholmanöver im Straßenverkehr: Rechtliche Konsequenzen eines Unfalls

Im Straßenverkehr ist das Überholen eine alltägliche, jedoch potenziell risikobehaftete Handlung, die strengen Regeln unterliegt. Besonders herausfordernd wird es, wenn es darum geht, eine wartende Fahrzeugkolonne zu überholen. Die Straßenverkehrsordnung legt klare Verkehrsregeln fest, die die Sicherheit von allen Verkehrsteilnehmern gewährleisten sollen. Dazu gehören auch spezifische Überholverbote, die in bestimmten Situationen erforderlich sind, um Gefährdungen und Unfälle zu vermeiden. Ein falsches Überholmanöver kann nicht nur die Sicherheit gefährden, sondern auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ein häufiges Problem bei Überholmanövern in der Nähe von Fahrzeugkolonnen ist die Einhaltung des Sicherheitsabstands und die Beurteilung der Verkehrssituation. Viele Verkehrsunfälle sind auf unachtsames Fahrerverhalten und Missachtung von Verkehrssicherheitsregeln zurückzuführen, weshalb die korrekte Ausführung von Überholvorgängen von entscheidender Bedeutung ist. Bei der Unfallaufnahme werden oftmals verschiedene Faktoren analysiert, um die Unfallursache zu ermitteln und präventive Maßnahmen zu entwickeln.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die rechtlichen Aspekte eines Überholvorgangs in einer Linienstraße beleuchtet und die damit verbundenen Folgen eines Verkehrsunfalls aufzeigt.

Der Fall vor Gericht


Unfall mit ungewöhnlichem Manöver: Gericht weist Klage ab

Überholverbot bei unklarer Verkehrslage
Ein Überholmanöver in einer wartenden Fahrzeugkolonne führte zu einem Unfall, wobei das Gericht den Kläger aufgrund eines verbotenen Überholens in unklarer Verkehrslage für den Unfall verantwortlich machte und seine Klage abwies. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Am 10. August 2022 ereignete sich an der Kreuzung der I.-straße und des Q. Wegs in V. ein Verkehrsunfall zwischen einem VW Golf und einem Renault-LKW. Der Fahrer des VW Golf klagte daraufhin auf Schadensersatz, doch das Landgericht Wuppertal wies seine Klage ab.

Unfallhergang: Überholmanöver mit Folgen

Nach Aussage zweier Zeugen hatte sich auf der I.-straße in südlicher Richtung eine Fahrzeugkolonne von mindestens fünf Fahrzeugen gebildet, die vor der Einmündung des Q. Wegs zum Stehen gekommen war. Der Grund: Ein weißer Lieferwagen wollte aus dem Q. Weg nach links auf die I.-straße abbiegen und wurde vom ersten Fahrzeug der Kolonne vorgelassen.

In dieser Situation überholte der Kläger mit seinem VW Golf die gesamte wartende Kolonne, indem er auf die Gegenfahrbahn auswich. Als er versuchte, vor dem ersten wartenden Fahrzeug wieder einzuscheren, kollidierte er mit dem Lieferwagen, der sich zu diesem Zeitpunkt bereits teilweise auf der I.-straße befand.

Gerichtliche Bewertung: Unabwendbares Ereignis für den Beklagten

Das Gericht stufte den Unfall für den Fahrer des Lieferwagens als „unabwendbares Ereignis“ ein. Laut § 17 Abs. 3 StVG ist in solchen Fällen die Haftung ausgeschlossen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Lieferwagenfahrer „mit einem Maximum an Vorsicht“ auf die I.-straße eingebogen sei, nachdem er von einem anderen Verkehrsteilnehmer dazu aufgefordert wurde.

Verschuldensabwägung: Kläger trägt alleinige Schuld

Bei der Abwägung der Verschuldensanteile kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Kläger den Unfall „durch grob verkehrswidriges Verhalten allein verschuldet“ hat. Sein Überholmanöver verstieß gegen das Verbot des Überholens bei unklarer Verkehrslage (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO). Das Gericht betonte, dass der Kläger mehrere wichtige Faktoren hätte berücksichtigen müssen:

  1. Die Sichtbarkeit des wartenden Lieferwagens an der Einmündung
  2. Die Möglichkeit des Abbiegens des Lieferwagens auf die Gegenfahrbahn
  3. Das Verhalten der fünf vorausfahrenden Fahrzeuge, die nicht überholten

Finanzielle Folgen für den Kläger

Mit der Abweisung der Klage muss der Kläger nicht nur seinen eigenen Schaden tragen, sondern auch die Kosten des Rechtsstreits. Dazu gehören:

  • Der Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeugs (5.109,00 EUR)
  • Kosten für das Sachverständigengutachten (1.151,92 EUR)
  • Abschleppkosten (794,33 EUR)
  • Außergerichtliche Anwaltskosten (973,66 EUR)

Bedeutung des Urteils für Verkehrsteilnehmer

Das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit vorsichtigen Fahrverhaltens in komplexen Verkehrssituationen. Es zeigt auch, dass Fahrer sich nicht blind auf Vorfahrtsregeln verlassen können, sondern die gesamte Verkehrslage berücksichtigen müssen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn andere Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten anpassen oder anhalten.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil verdeutlicht, dass ein Überholmanöver bei unklarer Verkehrslage als grob verkehrswidrig eingestuft werden kann und zur alleinigen Haftung des Überholenden führt. Es unterstreicht die Pflicht jedes Verkehrsteilnehmers, die gesamte Verkehrssituation zu berücksichtigen und nicht blindlings auf Vorfahrtsrechte zu vertrauen. Besonders in komplexen Situationen, wie bei wartenden Fahrzeugkolonnen, ist erhöhte Vorsicht geboten und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu beachten.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Autofahrer, die in ähnliche Unfälle verwickelt sind. Wenn Sie eine wartende Fahrzeugkolonne überholen und dabei in einen Unfall geraten, können Sie möglicherweise für alle Schäden haftbar gemacht werden. Das Gericht sieht solch ein Überholmanöver als grob verkehrswidrig an, selbst wenn Sie eigentlich Vorfahrt hätten. Wichtig ist auch, dass der Fahrer, der vorsichtig in eine Straße einfährt, nachdem er von anderen eingelassen wurde, nicht automatisch schuld ist. Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, in unübersichtlichen Verkehrssituationen besonders vorsichtig zu sein und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu beachten.


Weiterführende Informationen

Sie sind auf einer Landstraße unterwegs und sehen ein Schild mit einem Überholverbot bei unklarer Verkehrslage? Was bedeutet das genau? Welche Situationen sind davon betroffen? Und wie verhalten Sie sich im Zweifel richtig? Diese und weitere wichtige Fragen beantworten wir Ihnen in unseren FAQ.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Was versteht man unter „unklarer Verkehrslage“ beim Überholen?

Eine unklare Verkehrslage beim Überholen liegt vor, wenn Sie als Verkehrsteilnehmer nicht mit Sicherheit einschätzen können, ob Sie den Überholvorgang gefahrlos durchführen können. Dies ist in § 5 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, wonach das Überholen bei unklarer Verkehrslage verboten ist.

Typische Situationen für eine unklare Verkehrslage

Eine unklare Verkehrslage kann in verschiedenen Situationen auftreten:

  • Wenn das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer nicht eindeutig ist, beispielsweise wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug seine Geschwindigkeit ohne erkennbaren Grund verringert.
  • Bei eingeschränkter Sicht durch Kurven, Kuppen oder andere Hindernisse, die den Gegenverkehr verdecken könnten.
  • In Situationen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen, etwa in einer Fahrzeugkolonne, wo plötzliche Bremsmanöver oder Spurwechsel anderer Fahrzeuge möglich sind.
  • An Kreuzungen oder Einmündungen, wo andere Fahrzeuge abbiegen oder einfahren könnten.

Rechtliche Beurteilung

Die Gerichte legen einen objektiven Maßstab an, um zu beurteilen, ob eine unklare Verkehrslage vorlag. Ihre subjektive Einschätzung als Fahrer ist dabei nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist, ob ein umsichtiger Verkehrsteilnehmer in der konkreten Situation davon ausgehen durfte, dass ein gefahrloses Überholen möglich ist.

Konsequenzen bei Missachtung

Wenn Sie trotz unklarer Verkehrslage überholen, drohen Ihnen erhebliche Konsequenzen:

  • Ein Bußgeld von 100 bis 300 Euro
  • Ein bis zwei Punkte im Fahreignungsregister
  • In schweren Fällen ein einmonatiges Fahrverbot

Bei einem Unfall aufgrund eines Überholmanövers bei unklarer Verkehrslage müssen Sie zudem mit einer Mithaftung rechnen, die je nach Einzelfall bis zu 100% betragen kann.

Vorsichtsmaßnahmen

Um Gefahren zu vermeiden, sollten Sie:

  • Stets ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten, um dessen Verhalten besser einschätzen zu können.
  • Vor jedem Überholvorgang sorgfältig prüfen, ob die Strecke weit genug einsehbar ist.
  • Im Zweifel lieber auf das Überholen verzichten und geduldig bleiben.
  • Besondere Vorsicht an neuralgischen Punkten wie Kreuzungen, Kurven oder Kuppen walten lassen.

Bedenken Sie: Eine unklare Verkehrslage kann sich schnell ändern. Bleiben Sie stets aufmerksam und passen Sie Ihr Fahrverhalten den jeweiligen Umständen an, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.


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Darf ich eine wartende Fahrzeugkolonne überholen?

Das Überholen einer wartenden Fahrzeugkolonne ist grundsätzlich erlaubt, sofern keine unklare Verkehrslage vorliegt und Sie die Überholregeln beachten. Sie müssen jedoch besondere Vorsicht walten lassen und einige wichtige Punkte berücksichtigen.

Rechtliche Grundlage

Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ist das Überholen bei unklarer Verkehrslage verboten. Eine Fahrzeugkolonne allein stellt jedoch keine unklare Verkehrslage dar. Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Urteil vom 8. Juni 2022 (Az. 14 U 118/21) festgestellt, dass das Überholen einer großen Kolonne von 9 bis 10 Fahrzeugen grundsätzlich erlaubt ist und nicht zu einem Mitverschulden führt.

Voraussetzungen für das Überholen

Wenn Sie eine wartende Fahrzeugkolonne überholen möchten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ausreichende Sicht: Sie müssen die gesamte Überholstrecke überblicken können.
  • Kein Überholverbot: Achten Sie auf Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen.
  • Genügend Platz: Sie müssen die gesamte Kolonne in einem Zug überholen können, ohne andere zu gefährden.
  • Beobachtung der Kolonne: Achten Sie auf Anzeichen, dass Fahrzeuge aus der Kolonne ausscheren könnten.

Vorsichtsmaßnahmen beim Überholen

Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne sollten Sie besonders aufmerksam sein:

  • Geschwindigkeit anpassen: Fahren Sie nicht zu schnell, um auf unerwartete Situationen reagieren zu können.
  • Sicherheitsabstand einhalten: Halten Sie ausreichend seitlichen Abstand zu den wartenden Fahrzeugen.
  • Auf Fußgänger und Radfahrer achten: Diese könnten zwischen den wartenden Fahrzeugen die Straße überqueren.

Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie eine wartende Fahrzeugkolonne in der Regel gefahrlos überholen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie als Überholender eine besondere Sorgfaltspflicht haben. Im Zweifelsfall ist es sicherer, hinter der Kolonne zu warten, bis sich die Verkehrssituation geklärt hat.


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Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß gegen das Überholverbot bei unklarer Verkehrslage?

Bei einem Verstoß gegen das Überholverbot bei unklarer Verkehrslage müssen Sie mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Strafen sind gestaffelt und richten sich nach der Schwere des Verstoßes:

Bußgeld und Punkte

Grundsätzlich wird ein Überholen bei unklarer Verkehrslage mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet. Wenn Sie dabei zusätzlich ein Überholverbotsschild missachten, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro, wobei es weiterhin bei einem Punkt bleibt.

Verschärfte Strafen bei Gefährdung

Gefährden Sie durch Ihr Überholmanöver andere Verkehrsteilnehmer, wird es deutlich teurer: In diesem Fall droht Ihnen ein Bußgeld von 250 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Kommt es sogar zu einer Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld auf 300 Euro, während die Punkte und das Fahrverbot gleich bleiben.

Auswirkungen auf Versicherung und Haftung

Ein Verstoß gegen das Überholverbot kann sich auch auf Ihre Kfz-Versicherung auswirken. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, während Sie verbotenerweise überholen, kann Ihre Versicherung die Leistung kürzen oder Sie sogar in Regress nehmen. Bei der Haftung im Schadensfall kann Ihr Verstoß als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, was zu einer erheblichen Mithaftung führen kann.

Strafrechtliche Konsequenzen

In besonders schweren Fällen, etwa wenn Sie durch Ihr Überholmanöver andere Personen gefährden oder verletzen, drohen Ihnen neben den genannten Strafen auch strafrechtliche Konsequenzen. Diese können von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen, je nach Schwere des Vorfalls.

Wenn Sie in einer Kolonne fahren und trotz unklarer Verkehrslage überholen, gilt dies als besonders riskantes Verhalten. Bei einem daraus resultierenden Unfall müssen Sie mit einer noch höheren Haftungsquote rechnen, da Ihr Verhalten als grob fahrlässig eingestuft werden kann.

Bedenken Sie: Eine unklare Verkehrslage liegt vor, wenn Sie die Situation nicht vollständig überblicken können. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer nicht einschätzen können oder die Sichtverhältnisse eingeschränkt sind. In solchen Situationen ist es ratsam, von einem Überholmanöver abzusehen, um sich und andere nicht zu gefährden.


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Wie erkenne ich, ob ein Überholmanöver sicher und gesetzlich erlaubt ist?

Ein sicheres und legales Überholmanöver erkennen Sie an folgenden Faktoren:

Verkehrssituation und Sichtweite

Überholen Sie nur bei klarer Verkehrslage und ausreichender Sichtweite. Die Strecke muss während des gesamten Überholvorgangs frei von Gegenverkehr sein. Bedenken Sie, dass Sie für ein sicheres Überholmanöver oft mehr als 500 Meter freie Strecke benötigen. Bei unklarer Verkehrslage, etwa vor Kurven oder Kuppen, ist das Überholen unzulässig.

Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen

Achten Sie auf Überholverbotsschilder und Fahrbahnmarkierungen. Eine durchgezogene Linie auf Ihrer Seite der Fahrbahn verbietet das Überholen. Überholverbotsschilder können das Überholen für alle oder nur für bestimmte Fahrzeugklassen untersagen.

Geschwindigkeitsdifferenz

Sie dürfen nur überholen, wenn Sie wesentlich schneller als das zu überholende Fahrzeug fahren können. Beachten Sie dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Innerorts gilt auf mehrspurigen Straßen in der Regel freie Fahrstreifenwahl, sodass Sie auch rechts an langsameren Fahrzeugen vorbeifahren dürfen.

Besondere Verkehrssituationen

In bestimmten Situationen ist das Überholen generell verboten, etwa:

  • An Fußgängerüberwegen
  • An Bahnübergängen
  • Bei fehlender Übersicht, z.B. in Kurven oder bei Nebel
  • Wenn der Vorausfahrende selbst zum Überholen ansetzt

Sicherheitsabstände

Halten Sie beim Überholen ausreichend seitlichen Abstand. Zu Radfahrern und Fußgängern müssen Sie innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts 2 Meter Seitenabstand einhalten.

Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie sicher einschätzen, ob ein Überholmanöver erlaubt und gefahrlos durchführbar ist. Bedenken Sie stets: Im Zweifelsfall ist es sicherer, hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug zu bleiben.


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Was sollte ich tun, wenn ich beim Überholen einen Unfall verursacht habe?

Wenn Sie beim Überholen einen Unfall verursacht haben, müssen Sie unverzüglich folgende Schritte unternehmen:

Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten

Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf. Ziehen Sie eine Warnweste an, bevor Sie das Fahrzeug verlassen. Leisten Sie Erste Hilfe, falls Personen verletzt wurden. Rufen Sie bei Verletzten umgehend den Rettungsdienst unter 112.

Unfallstelle dokumentieren

Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen. Notieren Sie sich das Kennzeichen, Marke und Modell des anderen Fahrzeugs. Suchen Sie nach möglichen Zeugen und notieren Sie deren Kontaktdaten.

Daten austauschen

Tauschen Sie mit dem Unfallgegner alle relevanten Informationen aus:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer
  • Kfz-Kennzeichen
  • Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer

Füllen Sie gemeinsam einen Unfallbericht aus oder notieren Sie die wichtigsten Informationen zum Unfallhergang.

Polizei verständigen

Bei Personenschäden, erheblichen Sachschäden oder unklarer Schuldfrage müssen Sie die Polizei rufen. Warten Sie auf das Eintreffen der Beamten und machen Sie wahrheitsgemäße Angaben zum Unfallhergang.

Versicherung informieren

Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Schildern Sie den Hergang wahrheitsgemäß und vollständig. Übermitteln Sie alle relevanten Unterlagen wie Fotos und den Unfallbericht.

Rechtliche Konsequenzen beachten

Bei einem Unfall durch Überholen kann der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit im Raum stehen, insbesondere wenn Sie ein Überholverbot missachtet haben. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen und Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Die Versicherung könnte Regressansprüche geltend machen.

Wenn Sie alle diese Schritte befolgen, haben Sie die wichtigsten Pflichten nach einem selbst verursachten Überholunfall erfüllt. Beachten Sie, dass jeder Unfall individuell zu betrachten ist und die genauen Umstände für das weitere Vorgehen entscheidend sind.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Fahrzeugkolonne: Eine Fahrzeugkolonne bezeichnet eine Ansammlung von mehreren hintereinander wartenden oder langsamer fahrenden Fahrzeugen auf derselben Fahrspur. In verkehrsreichen Situationen, wie an Kreuzungen oder während Verkehrsstau, bilden sich solche Kolonnen oft. Das Überholen einer Fahrzeugkolonne ist oft kompliziert und risikobehaftet, da es die Sichtbarkeit und Reaktionsfähigkeit der Fahrer beeinflusst.
  • Unabwendbares Ereignis: Ein unabwendbares Ereignis beschränkt die Haftung des Fahrzeugführers, wenn es nachweislich weder durch seinen Willen noch durch sein Verhalten beeinflusst werden konnte. Dies bedeutet, dass der Unfall für diesen Fahrer unvermeidbar war, selbst wenn er alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat. In solchen Fällen kann der Fahrer nicht zur Verantwortung gezogen werden, auch wenn er direkt in den Unfall verwickelt ist.
  • Grob verkehrswidriges Verhalten: Grob verkehrswidriges Verhalten bedeutet, dass ein Fahrer in erheblichem Maße gegen Verkehrsvorschriften verstößt und dabei rücksichtslos die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet. Solche Handlungen zeigen oft eine schwerwiegende Missachtung der Verkehrssicherheit, wie das Überholen bei unklarer Verkehrslage oder das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit in gefährlichen Situationen.
  • Verbot des Überholens bei unklarer Verkehrslage: Das Verbot des Überholens bei unklarer Verkehrslage bezieht sich auf Situationen, in denen die Verkehrsverhältnisse nicht klar erkennbar oder vorhersehbar sind. Dies kann passieren, wenn beispielsweise die Straße vor dem Fahrer nicht vollständig eingesehen werden kann oder wenn nicht sicher ist, wie sich andere Fahrzeuge verhalten werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs dar.
  • Sichtbarkeit: Die Sichtbarkeit im Straßenverkehr bezeichnet die Fähigkeit eines Fahrers, andere Verkehrsteilnehmer oder Hindernisse auf der Straße klar und rechtzeitig zu erkennen. Schlechte Sichtbarkeit kann durch Wetterbedingungen wie Nebel oder Regen, durch die Position und Bewegungen anderer Fahrzeuge oder durch bauliche Gegebenheiten beeinflusst werden. Eine unklare Sichtlage fordert von Fahrern erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht, besonders bei Manövern wie dem Überholen.
  • Kosten des Rechtsstreits: Die Kosten des Rechtsstreits umfassen alle finanziellen Auslagen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens anfallen. Diese können Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Sachverständigenhonorare und sonstige Verfahrenskosten einschließen. Im Falle einer verlorenen Klage trägt in der Regel der unterlegene Kläger alle diese Kosten, zusätzlich zu möglicherweise auferlegten Schadensersatzforderungen.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • §§ 823 Abs. 1, 241 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Diese Vorschriften regeln die Haftung für rechtswidrige Handlungen und die Pflicht zur Schadensersatzleistung. Handelt eine Person fahrlässig, also nicht mit der notwendigen Sorgfalt, und verursacht sie dadurch einen Schaden, kann der Geschädigte Schadensersatz fordern. Im vorliegenden Fall liegt die Frage nahe, ob der Beklagte zu 1) durch sein Fahrverhalten die Vorfahrt des Klägers missachtet und somit fahrlässig den Unfall verursacht hat. Insofern ist die Frage der Schuld am Unfall und die damit einhergehende Schadensersatzpflicht des Beklagten zu 1) von zentraler Bedeutung.
  • §§ 17, 18 StVO (Straßenverkehrsordnung): Diese Paragraphen legen fest, dass der Verkehr von rechts Vorfahrt hat und es dem Einfahrenden obliegt, sich so zu verhalten, dass er sich und andere nicht gefährdet. Im konkreten Fall muss der Beklagte zu 1) als Einfahrender von links dem Kläger, der von rechts kam, die Vorfahrt gewähren. Da der Beklagte zu 1) die Vorfahrt missachtete, ist er für den Unfall verantwortlich und muss die entstandenen Schäden tragen.
  • § 176 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Diese Vorschrift regelt die Haftung des Versicherers für die von seinem Versicherungsnehmer verursachte Verkehrsunfallschäden. Im vorliegenden Fall ist die Beklagte zu 3) die Haftpflichtversicherung des Beklagten zu 1). Da der Beklagte zu 1) verschuldet für den Unfall ist, muss die Beklagte zu 3) den Schaden des Klägers gemäß § 176 VVG ersetzen, auch wenn der Beklagte zu 1) selbst nicht zahlen kann.
  • § 254 BGB: Dieser Paragraf beschäftigt sich mit dem Begriff des „unabwendbaren Ereignisses“. Gemeint ist eine Situation, die weder von einem Menschen herbeigeführt noch abgewendet werden konnte, z.B. ein plötzlich eintretender Blitzeinschlag. Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob das Verhalten des Beklagten zu 1) als ein „unabwendbares Ereignis“ betrachtet werden kann. Das ist jedoch kaum denkbar, da der Beklagte zu 1) als Einfahrender die Vorfahrt des Klägers berücksichtigen hätte müssen. Ein „unabwendbares Ereignis“ könnte höchstens dann vorliegen, wenn beispielsweise ein überhöhtes Fahrzeug auf den LKW des Beklagten zu 1) gefallen wäre und dieser dadurch auf die Fahrbahn geraten wäre.
  • § 90 ZPO (Zivilprozessordnung): Diese Vorschrift legt fest, wer die Gerichtskosten im Falle eines Rechtsstreits zu tragen hat. Im vorliegenden Fall wurde die Klage abgewiesen. Das Gericht hat also entschieden, dass der Kläger nicht gewonnen hat. Gemäß § 90 ZPO trägt der Kläger die Kosten des Rechtsstreits, da er die Klage verloren hat.

Das vorliegende Urteil

 

LG Wuppertal – Az.: 14 O 4/24 – Urteil vom 29.01.2024


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