Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Streit um die Umwandlung eines dinglichen Vorkaufsrechts in ein persönliches: Ein Fall vor dem Bundesgerichtshof
- Was ist ein Vorkaufsrecht und welche Arten gibt es?
- Die Ausgangslage: Ein Vorkaufsrecht und der Wunsch nach Veränderung
- Der Gang der Dinge vor Gericht
- Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs
- Die Gründe für die Entscheidung des BGH
- Konsequenzen des Urteils und seine Bedeutung
- Rechtliche Beratung zum Vorkaufsrecht
- Zusammenfassende Betrachtung
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Umwandlung eines dinglichen in ein persönliches Vorkaufsrecht?
- Welche formalen Voraussetzungen müssen für die Umwandlung eines Vorkaufsrechts erfüllt sein?
- Was sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Vorkaufsrechtsarten?
- Wie kann ein bestehendes Vorkaufsrecht gelöscht oder aufgehoben werden?
- Welche Rechtsmittel stehen bei Ablehnung der Umwandlung durch das Grundbuchamt zur Verfügung?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bundesgerichtshof (V. Zivilsenat)
- Datum: 23.01.2025
- Aktenzeichen: V ZB 10/24
- Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München
- Rechtsbereiche: Grundbuchrecht
- Beteiligte Parteien:
- Eigentümerin des Grundstücks (Flurstück 993/3): Beantragt die Eintragung der in der notariellen Urkunde vom 16.05.2023 vereinbarten Änderung des Vorkaufsrechts.
- Eigentümerin des Flurstücks 993: Vertragspartnerin, in deren ursprünglichen Vorteil das Vorkaufsrecht eingeräumt wurde und an die die Änderung gerichtet ist.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Parteien vereinbarten in einer notariellen Urkunde, das am Grundstück (Flurstück 993/3) bestehende Vorkaufsrecht, das zugunsten der Eigentümerin des Flurstücks 993 eingeräumt war, dahingehend zu ändern, dass es künftig persönlich, unvererblich und nicht übertragbar ist. Das Grundbuchamt wies den Antrag auf Eintragung dieser Änderung ab, und eine Beschwerde vor dem Oberlandesgericht München blieb erfolglos.
- Kern des Rechtsstreits: Es wird streitig, ob die inhaltliche Umwandlung des Vorkaufsrechts in ein persönliches, nicht übertragbares und unvererbliches Recht zulässig ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde wurde zurückgewiesen.
- Begründung: Das Gericht führt aus, dass die beantragte Umwandlung des Vorkaufsrechts inhaltlich unzulässig ist und das Grundbuchamt den Antrag daher zu Recht abgewiesen hat.
- Folgen: Der Beschluss des Oberlandesgerichts München bleibt in Kraft, sodass die vereinbarte Änderung des Vorkaufsrechts nicht im Grundbuch eingetragen wird.
Der Fall vor Gericht
Streit um die Umwandlung eines dinglichen Vorkaufsrechts in ein persönliches: Ein Fall vor dem Bundesgerichtshof

Dieser Artikel beleuchtet einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), der sich mit der Frage der Umwandlung eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts in ein Subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht befasst. Der Fall dreht sich um ein Grundstück, das mit einem Vorkaufsrecht belastet ist, und die Versuche der beteiligten Parteien, dieses Recht zu ändern. Um die Tragweite des Urteils zu verstehen, ist es wichtig, zunächst die Grundlagen des Vorkaufsrechts und seine verschiedenen Ausprägungen zu erläutern.
Was ist ein Vorkaufsrecht und welche Arten gibt es?
Ein Vorkaufsrecht ist ein im Grundstücksrecht verankertes Recht, das einer bestimmten Person oder einem Unternehmen das Vorrecht einräumt, ein Grundstück oder eine Immobilie zu erwerben, falls der Eigentümer es verkaufen möchte. Dieses Vorrecht bedeutet, dass der Vorkaufsberechtigte das Grundstück zu den gleichen Bedingungen kaufen kann, die der Eigentümer mit einem Dritten ausgehandelt hat. Es dient dazu, bestimmten Personen oder Personengruppen (z. B. Mietern) die Möglichkeit zu geben, Eigentum zu erwerben, bevor es auf dem freien Markt angeboten wird.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten von Vorkaufsrechten:
- Subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht: Dieses Recht ist an ein bestimmtes Grundstück gebunden und steht dem jeweiligen Eigentümer dieses Grundstücks zu. Es ist im Grundbuch eingetragen und wirkt gegenüber jedermann. Die Rechtsnachfolge ist hier gegeben, d.h. das Recht geht automatisch auf den neuen Eigentümer des berechtigten Grundstücks über. Es ist ein wichtiger Aspekt des Immobilienrechts.
- Subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht: Dieses Recht ist an eine bestimmte Person gebunden und nicht an ein Grundstück. Es ist nicht vererbbar und kann nicht übertragen werden. Oft wird ein solches Vorzugskauf -Recht in Kaufverträge und Vorkaufsrechte aufgenommen.
Die Ausgangslage: Ein Vorkaufsrecht und der Wunsch nach Veränderung
Im vorliegenden Fall war die Beteiligte zu 1 Eigentümerin eines Grundstücks (Flurstück 993/3), das mit einem Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks 993 belastet war. Die Beteiligte zu 2 war Eigentümerin dieses Flurstücks 993 und somit Inhaberin des subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts.
Die Beteiligten vereinbarten notariell, das Vorkaufsrecht dahingehend zu ändern, dass es künftig der Beteiligten zu 2 persönlich zustehen, unvererblich und nicht übertragbar sein sollte. Mit anderen Worten, sie wollten das subjektiv-dingliche Vorkaufsrecht in ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht umwandeln. Das Grundbuchamt lehnte jedoch die Eintragung dieser Änderung ab, was letztendlich zur Befassung des BGH führte.
Der Gang der Dinge vor Gericht
Nachdem das Grundbuchamt die Eintragung der gewünschten Änderung ablehnte, gelangte der Fall über die Instanzen zum Bundesgerichtshof. Die Kernfrage war, ob eine solche Umwandlung eines dinglichen Rechts in ein persönliches Recht zulässig ist.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Der BGH wies die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zurück. Damit bestätigte er die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, das die Eintragung der Änderung ebenfalls abgelehnt hatte.
Die Gründe für die Entscheidung des BGH
Auch wenn der vollständige Urteilstext in diesem Artikel nicht wiedergegeben wird, lassen sich die Gründe für die Entscheidung des BGH aus der Aufgabenstellung ableiten und anhand allgemeiner juristischer Prinzipien rekonstruieren:
- Dingliche Rechte sind grundsätzlich an das Grundstück gebunden: Der BGH wird wahrscheinlich argumentiert haben, dass dingliche Rechte, wie das subjektiv-dingliche Vorkaufsrecht, untrennbar mit dem Grundstück verbunden sind und nicht einfach in persönliche Rechte umgewandelt werden können. Dies würde das Wesen des Grundstücksrechts und des Eigentumsrechts untergraben.
- Schutz des Rechtsverkehrs: Die Eintragung dinglicher Rechte im Grundbuch dient dem Schutz des Rechtsverkehrs.Potentielle Käufer eines Grundstücks müssen sich darauf verlassen können, dass die im Grundbuch eingetragenen Rechte auch tatsächlich bestehen und in ihrer ursprünglichen Form Gültigkeit haben. Eine freie Umwandlung von dinglichen Rechten in persönliche Rechte würde diese Sicherheit gefährden.
- Belastung von Vorkaufsrechten: Die Belehnung von Vorkaufsrechten ist ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang relevant sein könnte. Die Umwandlung könnte Auswirkungen auf die Möglichkeit haben, das Vorkaufsrecht als Sicherheit zu verwenden.
Konsequenzen des Urteils und seine Bedeutung
Das Urteil des BGH hat folgende Konsequenzen:
- Keine freie Umwandlung von dinglichen in persönliche Vorkaufsrechte: Es bestätigt, dass subjektiv-dingliche Vorkaufsrechte nicht ohne Weiteres in subjektiv-persönliche Vorkaufsrechte umgewandelt werden können. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im deutschen Recht nicht vorgesehen.
- Bedeutung für die Praxis: Das Urteil ist relevant für alle, die mit Immobilienverkauf und Kaufverträge und Vorkaufsrechte zu tun haben. Es zeigt die Grenzen der Vertragsfreiheit bei der Gestaltung von dinglichen Rechten auf.
- Sicherheit im Grundstücksrecht: Die Entscheidung stärkt die Sicherheit im Grundstücksrecht und schützt den Rechtsverkehr, indem sie die Bindung dinglicher Rechte an das Grundstück betont.
Rechtliche Beratung zum Vorkaufsrecht
Personen, die sich mit Fragen zum Vorkaufsrecht in Deutschland auseinandersetzen, sollten sich unbedingt Rechtsberatung Vorkaufsrecht einholen. Ein Anwalt kann die individuelle Situation prüfen und die bestmöglichen Handlungsoptionen aufzeigen. Die Rechtslage Vorkaufsrecht ist komplex und erfordert fundierte juristische Kenntnisse. Auch Informationen zum Rechtsschutz Vorkaufsrecht können über eine Rechtsberatung eingeholt werden.
Zusammenfassende Betrachtung
Das Urteil des BGH verdeutlicht, dass im deutschen Grundstücksrecht nicht jede gewünschte Änderung eines dinglichen Rechts möglich ist. Der Schutz des Rechtsverkehrs und die Bindung dinglicher Rechte an das Grundstück haben Vorrang. Wer ein Vorkaufsrecht hat oder erwirbt, sollte sich über die damit verbundenen Rechte und Pflichten im Klaren sein und im Zweifelsfall Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Dieses Wissen schützt vor rechtlichen Fallstricken und hilft, die eigenen Interessen bestmöglich zu wahren. Die Entscheidung des BGH trägt dazu bei, die Klarheit und Sicherheit im Bereich des Immobilienrechts zu gewährleisten.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil stellt klar, dass ein bestehendes dingliches Vorkaufsrecht nicht einfach in ein persönliches Vorkaufsrecht umgewandelt werden kann. Der BGH bestätigt, dass solch eine Änderung nur durch Aufhebung des alten und Neubestellung eines neuen Vorkaufsrechts möglich ist. Dies bedeutet auch, dass dabei der bisherige Rang im Grundbuch verloren geht. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit bei der Handhabung von Vorkaufsrechten und deren Änderungsmöglichkeiten.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie als Grundstückseigentümer ein bestehendes Vorkaufsrecht ändern möchten, müssen Sie beachten, dass eine Umwandlung von einem grundstücksbezogenen in ein personenbezogenes Vorkaufsrecht nur durch komplett neue Bestellung möglich ist. Dies kann negative Folgen für die Rangposition im Grundbuch haben, da das neue Recht erst ab dem Zeitpunkt der Neubestellung wirkt. Besonders wichtig ist dies, wenn weitere Rechte im Grundbuch eingetragen sind, da diese dann möglicherweise vorgehen würden. Lassen Sie sich daher vor einer geplanten Änderung unbedingt rechtlich beraten, um die Konsequenzen vollständig zu überblicken.
Benötigen Sie Hilfe?
Kompetenz im Umgang mit Vorkaufsrechtsfragen
In Fällen, in denen die Umwandlung eines dinglichen in ein persönliches Vorkaufsrecht diskutiert wird, können Unsicherheiten und juristische Herausforderungen auftreten. Die komplexen Zusammenhänge im Grundstücksrecht erfordern eine präzise Betrachtung der rechtlichen Gegebenheiten, um die Sicherheit im Rechtsverkehr zu gewährleisten.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine fundierte Analyse Ihrer individuellen Situation. Mit klar strukturierten und verständlichen Beratungskonzepten unterstützen wir Sie dabei, den Überblick in Fragen des Vorkaufsrechts und verwandter Immobilienrechtsaspekte zu bewahren. Nehmen Sie Kontakt auf, um eine sachliche juristische Einschätzung Ihrer Anliegen zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Umwandlung eines dinglichen in ein persönliches Vorkaufsrecht?
Eine direkte Umwandlung eines dinglichen in ein persönliches Vorkaufsrecht ist rechtlich nicht zulässig. Der Bundesgerichtshof hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 23. Januar 2025 klargestellt, dass eine solche Umwandlung nur durch Aufhebung des bestehenden und Neubestellung eines neuen Vorkaufsrechts erfolgen kann.
Rechtliche Unterschiede der Vorkaufsrechte
Ein subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht ist untrennbar mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden. Wenn Sie ein Grundstück mit einem solchen Vorkaufsrecht besitzen und es verkaufen, geht das Vorkaufsrecht automatisch auf den neuen Eigentümer über.
Das subjektiv-persönliche Vorkaufsrecht hingegen ist an eine bestimmte Person gebunden. Wenn Sie Inhaber eines solchen Vorkaufsrechts sind und Ihr Grundstück verkaufen, behalten Sie das Vorkaufsrecht – es wandert nicht zum neuen Eigentümer.
Konsequenzen der Neubestellung
Bei einer Neubestellung ergeben sich folgende wichtige Auswirkungen:
Der Rangverlust im Grundbuch ist die bedeutendste Konsequenz. Das neu bestellte persönliche Vorkaufsrecht erhält einen neuen, möglicherweise nachrangigen Platz im Grundbuch.
Die Bindungswirkung verändert sich grundlegend: Während das dingliche Vorkaufsrecht wie eine Vormerkung gegenüber jedem Kaufinteressenten wirkt, ist das persönliche Vorkaufsrecht ausschließlich an die berechtigte Person gebunden.
Praktische Bedeutung
Stellen Sie sich vor, Sie besitzen ein Grundstück mit einem dinglichen Vorkaufsrecht zugunsten des Nachbargrundstücks. Wenn der Nachbar sein Grundstück verkauft, geht das Vorkaufsrecht automatisch auf den neuen Nachbarn über. Möchten Sie stattdessen, dass nur der bisherige Nachbar persönlich das Vorkaufsrecht behält, muss das alte Recht aufgehoben und ein neues persönliches Vorkaufsrecht bestellt werden.
Die Trennung vom Grundstückseigentum ist nach § 1103 Abs. 1 BGB bei einem dinglichen Vorkaufsrecht nicht möglich. Dies ist ein weiterer Grund, warum eine direkte Umwandlung rechtlich ausgeschlossen ist.
Welche formalen Voraussetzungen müssen für die Umwandlung eines Vorkaufsrechts erfüllt sein?
Die Umwandlung eines Vorkaufsrechts unterliegt strengen formalen Voraussetzungen, die sich je nach Art des Vorkaufsrechts unterscheiden. Bei einem subjektiv-dinglichen Vorkaufsrecht ist eine direkte Umwandlung in ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht nicht möglich.
Grundlegende Voraussetzungen
Wenn Sie ein bestehendes Vorkaufsrecht ändern möchten, ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Die Umwandlung kann nur durch Aufhebung des bestehenden Rechts und Neubestellung eines neuen Vorkaufsrechts erfolgen.
Formale Schritte der Umwandlung
Der Prozess erfordert mehrere aufeinanderfolgende Schritte:
- Notarieller Vertrag zur Aufhebung des bestehenden Vorkaufsrechts
- Neue Vorkaufsrechtsvereinbarung mit präziser Festlegung der Bedingungen
- Grundbucheintragung des neuen Vorkaufsrechts
Besondere Anforderungen
Bei der Neubestellung eines Vorkaufsrechts müssen Sie folgende wesentliche Bestandteile im Vertrag festlegen:
- Namen und Anschriften der beteiligten Parteien
- Detaillierte Beschreibung der betroffenen Immobilie
- Festlegung der Vertragsdauer
- Bestimmungen zur Vererbbarkeit
- Informationspflichten des Eigentümers
- Ausübungsfristen für den Vorkaufsberechtigten
Rechtliche Besonderheiten
Ein wichtiger Aspekt ist die rangwahrende Umwandlung. Diese ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber sie ausdrücklich erlaubt hat. Bei Vorkaufsrechten existiert keine solche gesetzliche Regelung, weshalb das neue Recht einen anderen Rang im Grundbuch erhalten kann.
Was sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Vorkaufsrechtsarten?
Dingliches Vorkaufsrecht
Das dingliche Vorkaufsrecht bietet den stärksten rechtlichen Schutz, da es im Grundbuch eingetragen wird. Wenn Sie als Vorkaufsberechtigter eingetragen sind, können Sie selbst dann noch Ihr Recht durchsetzen, wenn der Erstkäufer bereits als neuer Eigentümer im Grundbuch steht.
Ein wichtiger Vorteil für Vorkaufsberechtigte ist die automatische Verkaufssperre. Verkauft der Eigentümer die Immobilie ohne Sie zu informieren, wird der Kaufvertrag ungültig.
Allerdings ist das dingliche Vorkaufsrecht an bestimmte Einschränkungen gebunden. Es kann nicht von dem Eigentum am begünstigten Grundstück getrennt werden und ist grundsätzlich nicht übertragbar. Eine nachträgliche Umwandlung in ein persönliches Vorkaufsrecht ist nach aktueller BGH-Rechtsprechung nicht möglich.
Schuldrechtliches Vorkaufsrecht
Diese Form bietet mehr Flexibilität, da sie auf einer vertraglichen Vereinbarung basiert und nicht im Grundbuch eingetragen werden muss. Sie eignet sich besonders für Mieter, die in ihre Wohnung investieren und sich eine spätere Kaufoption sichern möchten.
Der Nachteil liegt in der schwächeren Rechtsposition: Wird die Immobilie ohne Ihre Information verkauft, bleibt der Verkauf gültig. Sie können lediglich Schadensersatz vom Verkäufer fordern.
Gesetzliches Vorkaufsrecht
Diese Variante gewährt automatischen Schutz in bestimmten Situationen, etwa wenn eine Mietwohnung in Eigentum umgewandelt wird. Sie müssen dann als Mieter als Erster die Möglichkeit zum Kauf erhalten.
Ein praktischer Nachteil kann der Kaufpreis sein: Häufig sind die vereinbarten Preise mit Drittinteressenten höher, als Mieter sich leisten können.
Vererblichkeit und Übertragbarkeit
Ein besonderes Augenmerk verdient die Frage der Vererblichkeit. Standardmäßig ist ein Vorkaufsrecht nicht vererblich. Sie können jedoch die Vererblichkeit ausdrücklich vereinbaren und im Grundbuch eintragen lassen. Dies ermöglicht die langfristige Sicherung des Rechts über Generationen hinweg.
Die wirtschaftlichen Folgen eines Vorkaufsrechts sind ebenfalls beachtenswert. Da üblicherweise kein konkreter Kaufpreis festgelegt wird, führt das Vorkaufsrecht nicht zu einer Wertminderung der Immobilie.
Wie kann ein bestehendes Vorkaufsrecht gelöscht oder aufgehoben werden?
Ein dingliches Vorkaufsrecht im Grundbuch kann auf verschiedenen Wegen gelöscht oder aufgehoben werden.
Einvernehmliche Löschung
Die einfachste Möglichkeit ist die Löschung mit Zustimmung aller Berechtigten. Wenn Sie ein Vorkaufsrecht löschen möchten, benötigen Sie eine notariell beurkundete Löschungsbewilligung aller Vorkaufsberechtigten. Bei einer Erbengemeinschaft als Vorkaufsberechtigte müssen entsprechend alle Miterben der Löschung zustimmen.
Automatisches Erlöschen
Ein Vorkaufsrecht erlischt automatisch in folgenden Fällen:
- Bei Verkäufen an Familienmitglieder oder Personen der gesetzlichen Erbfolge
- Bei Schenkungen und Zwangsversteigerungen
- Wenn der Vorkaufsberechtigte verstirbt (außer bei testamentarischer Regelung)
- Nach Ablauf der Ausübungsfrist beim Verkaufsfall
Nachweis des Erlöschens
Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein erloschenes Vorkaufsrecht aus dem Grundbuch löschen lassen. Dafür müssen Sie dem Grundbuchamt das materielle Erlöschen durch öffentliche Urkunden oder gerichtliche Entscheidungen nachweisen. Ein bloßer Hinweis auf Fristabläufe reicht nicht aus.
Besondere Konstellationen
Bei der Übertragung auf Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erlischt das Vorkaufsrecht nicht automatisch. Hier bleibt das Recht bestehen und kann ausgeübt werden, wenn der neue Alleineigentümer das Grundstück später verkauft.
Wenn Sie ein Grundstück mit einem eingetragenen Vorkaufsrecht besitzen, können Sie auch eine Abwendungsvereinbarung mit der berechtigten Gemeinde schließen. Dabei verpflichten Sie sich, das Grundstück entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen oder bestehende Mängel zu beseitigen.
Welche Rechtsmittel stehen bei Ablehnung der Umwandlung durch das Grundbuchamt zur Verfügung?
Wenn das Grundbuchamt Ihren Antrag auf Umwandlung eines Vorkaufsrechts ablehnt, steht Ihnen als primäres Rechtsmittel die Grundbuchbeschwerde zur Verfügung. Diese können Sie wahlweise beim Grundbuchamt selbst oder direkt beim zuständigen Beschwerdegericht einreichen.
Formelle Voraussetzungen
Die Grundbuchbeschwerde muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung der ablehnenden Entscheidung eingereicht werden. Eine besondere Form ist nicht erforderlich – Sie können die Beschwerde sowohl schriftlich als auch zur Niederschrift beim Grundbuchamt einlegen. Wichtig ist nur, dass aus Ihrer Beschwerde klar hervorgeht, wer Sie sind und gegen welche konkrete Entscheidung Sie sich wenden.
Ablauf des Beschwerdeverfahrens
Nach Eingang Ihrer Beschwerde prüft zunächst das Grundbuchamt selbst den Fall erneut. Wenn das Grundbuchamt an seiner Entscheidung festhält, wird die Beschwerde an das Oberlandesgericht weitergeleitet. Das Oberlandesgericht prüft dann die Begründetheit Ihrer Beschwerde.
Erfolgsaussichten und mögliche Entscheidungen
Die Erfolgsaussichten Ihrer Beschwerde hängen maßgeblich von der rechtlichen Bewertung des Falls ab. Bei der Umwandlung eines Vorkaufsrechts hat das OLG München beispielsweise entschieden, dass die Umwandlung eines subjektiv-dinglichen in ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht rechtlich nicht zulässig ist. In solchen Fällen wäre eine Beschwerde nur dann erfolgreich, wenn Sie nachweisen können, dass die rechtliche Bewertung des Grundbuchamts fehlerhaft war.
Wenn das Gericht Ihrer Beschwerde stattgibt, wird die ablehnende Entscheidung aufgehoben und das Grundbuchamt zur Vornahme der beantragten Eintragung angewiesen. In bestimmten Fällen kann das Gericht auch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zulassen, wenn der Fall grundsätzliche Bedeutung hat.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht
Ein an ein bestimmtes Grundstück gebundenes Vorkaufsrecht, das im Grundbuch eingetragen ist und automatisch auf jeden neuen Eigentümer des berechtigten Grundstücks übergeht. Es ist fest mit dem begünstigten Grundstück verbunden und kann nicht separat übertragen werden. Basiert auf §§ 1094-1104 BGB und bietet besonderen Schutz durch die Eintragung im Grundbuch.
Beispiel: Grundstückseigentümer A räumt dem Nachbargrundstück B ein Vorkaufsrecht ein. Verkauft der Eigentümer von B sein Grundstück an C, geht das Vorkaufsrecht automatisch auf C über.
Subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht
Ein Vorkaufsrecht, das einer bestimmten Person zusteht und nicht an ein Grundstück gebunden ist. Es ist nicht übertragbar und erlischt mit dem Tod des Berechtigten. Geregelt in §§ 463-473 BGB. Im Gegensatz zum dinglichen Recht wirkt es nur zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien.
Beispiel: Person A räumt Person B ein persönliches Vorkaufsrecht an seinem Grundstück ein. Stirbt B, können dessen Erben das Vorkaufsrecht nicht ausüben.
Grundbuchrecht
Das Rechtsgebiet, das die Führung des Grundbuchs und die darin eingetragenen Rechte regelt. Es bestimmt, welche Rechte wie eingetragen werden können und welche Wirkung diese Eintragungen haben. Basiert auf der Grundbuchordnung (GBO) und dem Sachenrecht des BGB.
Rechtsbeschwerdeverfahren
Ein Rechtsmittel gegen Entscheidungen in Grundbuchsachen und anderen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Überprüft die rechtliche Bewertung durch das Beschwerdegericht. Geregelt in §§ 70-75 GBO und §§ 542-577 ZPO.
Notarielle Urkunde
Ein von einem Notar erstelltes offizielles Dokument, das rechtsverbindlich Willenserklärungen oder Tatsachen beglaubigt. Bei Grundstücksgeschäften zwingend erforderlich gemäß § 311b BGB. Der Notar prüft die Rechtmäßigkeit und belehrt die Beteiligten.
Beispiel: Für die Änderung eines Vorkaufsrechts müssen alle Beteiligten ihre Vereinbarung von einem Notar beurkunden lassen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 877 BGB (Änderung des Inhalts eines Rechts): Diese Vorschrift regelt die Möglichkeit, den Inhalt eines bereits bestehenden Rechts an einem Grundstück durch Vereinbarung zu ändern. Die Änderung muss dabei die wesentliche rechtliche Identität des Rechts wahren. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die gewünschte Umwandlung des Vorkaufsrechts von einem subjektiv-dinglichen in ein subjektiv-persönliches Recht stellt keine bloße Inhaltsänderung dar und ist daher nach § 877 BGB nicht möglich.
- §§ 1094, 1103 BGB (Arten des Vorkaufsrechts): Diese Paragraphen definieren die zwei möglichen Arten von Vorkaufsrechten: das subjektiv-persönliche (an eine bestimmte Person gebunden) und das subjektiv-dingliche (an das Eigentum eines Grundstücks gebunden). Ein Wechsel zwischen diesen Arten ist gesetzlich nicht vorgesehen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das bestehende subjektiv-dingliche Vorkaufsrecht kann nicht in ein persönliches Vorkaufsrecht umgewandelt werden, da dies eine grundlegende Änderung der Rechtsnatur bedeuten würde.
- §§ 873, 875 BGB (Einigung und Eintragung/Aufhebung): Diese Vorschriften regeln die Entstehung und Aufhebung von Rechten an Grundstücken. Für die Neubestellung eines Rechts ist die Einigung und Eintragung erforderlich, für die Aufhebung die Löschung im Grundbuch. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die gewünschte Änderung kann nur durch Aufhebung des bestehenden und Neubestellung eines persönlichen Vorkaufsrechts erfolgen, was den Verlust des bisherigen Ranges bedeutet.
Das vorliegende Urteil
BGH – Az.: V ZB 10/24 – Beschluss vom 23.01.2025
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz