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Unfälle bei Blitzeis – Ansprüche, Haftung und Pflichten

Der Winter kommt mit unterschiedlichen Gefahren im Straßenverkehr. Vor allem Blitzeis ist ein Risiko für Autofahrer. Scheinbar aus dem Nichts verwandelt sich Fahrbahn in eine Eisfläche, auf der sich das Auto weder steuern noch in die gewünschte Richtung lenken oder abbremsen lässt. Wenn Sie bei Glatteis oder Blitzeis mit dem Auto unterwegs sind und das Fahrzeug nicht stehenlassen können, sollten Sie besonders vorsichtig und umsichtig fahren. Kommt es dennoch zu einem Unfall, lässt sich die Schuldfrage oftmals nicht eindeutig klären. Wer haftet für die entstandenen Schäden und wie kommen Sie zu Ihrem Recht nach einem Unfall bei Blitzeis? Hier erfahren Sie, wie Sie sich richtig verhalten und nach einem Unfall reagieren sollten.

Blitzeis oder reguläres Glatteis?

Haftung Unfall bei Blitzeis
Der alljährliche Wintereinbruch ist ein Graus für viele Autofahrer. Besonders das tückische Glatteis oder noch schlimmer, das plötzlich auftretende Blitzeis, sorgt regelmäßig für viele Unfälle. Doch wie sieht es bei Blitzeis mit der Schuld- und Haftungsfrage aus? Symbolfoto: Von trendobjects /Shutterstock.com

Bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Schnee und Eis müssen Sie sich als Autofahrer wie ein „Idealfahrer“ verhalten. Das bedeutet, dass Sie umsichtig fahren und Ihre Geschwindigkeit sowie den Fahrstil der Witterung anpassen und Unfälle vermeiden müssen. Sind Sie auf regulär winterlich glatten Straßen unterwegs, stellen Sie sich auf die Verhältnisse der Fahrbahn ein. Das kann bedeuten, dass Sie bei besonders widrigen Verhältnissen Schritttempo fahren und den Abstand zum Vordermann erhöhen. Doch wie ist die rechtliche Lage bei Blitzeis? Laut Gesetzgebung wird die sich in Sekundenschnelle in eine Eisbahn verwandelnde Straße nicht als höhere Gewalt eingestuft. Vielmehr wird von Ihnen als Autofahrer gefordert, dass Sie jederzeit und in allen Momenten ausweichen und abbremsen können müssen. Verunfallen Sie auf Blitzeis, entfällt Ihre Haftung im Straßenverkehr somit nicht und es bleibt zu klären, wer die Schuld am Unfall trägt. Doch Blitzeis ist eine Gefahr, die Sie nicht vorhersehen können und die Sie erst bemerken, wenn Ihre Reifen die Bodenhaftung verlieren und auf der spiegelglatten Fahrbahn keinen Grip mehr haben. Selbst wenn Sie Schritttempo fahren, kann es durch die Unaufmerksamkeit eines anderen Verkehrsteilnehmers zu Unfällen und der Notwendigkeit einer Klärung der Schuldfrage kommen. Juristisch und versicherungsrechtlich wird ein durch Blitzeis erzeugter Unfallschaden dementsprechend nicht anders behandelt als ein Unfall, der bei normalem Glatteis oder auf einer von Schnee und Eis freien Fahrbahn passiert. Sind Sie angemessen gefahren und wurden dennoch in einen Unfall verwickelt? Dann warten Sie nicht lange, sondern holen sich unmittelbar nach dem Geschehen anwaltlichen Rat und Unterstützung. In der Praxis zeigt sich, dass die meisten Versicherungen eine Schuldaufteilung vornehmen und auf diesem Weg nicht den vollständigen, Ihnen wirklich entstandenen Schaden regulieren.

Die Haftung und Schadenregulierung bei Unfällen durch Blitzeis

In der Straßenverkehrsordnung steht, dass der Autofahrer den Witterungsverhältnissen angepasst und entsprechend vorsichtig fahren muss. Weiter sollten Sie wissen, dass Blitzeis nicht als höhere Gewalt eingestuft wird. Somit sind Sie als Autofahrer nicht aus der Haftung enthoben, wenn es urplötzlich zu einer spiegelglatten Fahrbahn kommt. Sowohl „normales“ Glatteis, wie auch Blitzeis sind laut Straßenverkehrsordnung vorhersehbare Gefahren und erfordern vom Autofahrer, dass er sich den Widrigkeiten der Straßenverhältnisse anpasst und entsprechend vorsichtig fährt. Fahren Sie zu schnell und begünstigen einen Unfall, kann eine Kostenübernahme durch die Versicherung abgelehnt und auf Ihre Schuld verwiesen werden. Doch eine präzise Klärung der Schuldfrage ist bei Unfällen durch Blitzeis oftmals nicht möglich. War der Unfallgegner zu schnell und Sie konnten gar nicht mehr ausweichen? Kann ein Anscheinsbeweis Ihre Teilschuld entkräften und belegen, dass Sie gar keine Möglichkeit zur Unfallvermeidung hatten? In der kostenlosen Erstberatung geben wir Ihnen Tipps für die weitere Vorgehensweise und die Durchsetzung Ihrer Rechte.

Versicherungsrechtlich wird der Fall wie jeder andere Unfall behandelt. Wer den Unfall verursacht hat, dessen Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden des Unfallgegners. Die Schadenregulierung am eigenen Fahrzeug über die Kfz-Kaskoversicherung ist bedeutend schwieriger. Hier müssen Sie den Beweis Ihrer Unschuld antreten, was in der Praxis selbst auf Basis eines Polizeiberichts nicht einfach ist.

Als Geschädigter setzen Sie die reibungslose Abwicklung der Kostenübernahme durch die Versicherung des Unfallverursachers voraus. Doch die Praxis sieht oftmals anders aus und es kann dazu kommen, dass Ihnen sogar eine Teilschuld zugesprochen wird. Ist das der Fall, kommt es meist zu einem gerichtlichen Verfahren. Sie sind unschuldig und möchten Ihr Recht auf die Schadenregulierung durchsetzen. Nun geht es darum, die Schuld des Unfallverursachers durch einen Anscheinsbeweis zu bekräftigen und ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Ohne einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht besteht kaum eine Chance, sich gegen die zahlungsunwillige Versicherung des Unfallverursachers zu wehren und Ihr Recht durchzusetzen. Auf Basis eines fachlichen Gutachtens und einer Schilderung des Unfallhergangs zieht das Gericht aus dem Anscheinsbeweis Rückschlüsse auf die Unfallursache und damit auf die Schuld des Unfallgegners. Der Beweis des ersten Anscheins ist entscheidend dafür, ob Sie Ihren Schaden bezahlt bekommen oder ob die Ihnen zugesprochene Teilschuld erhalten bleibt.

Besonders schwierig ist die Kostenübernahme für Schäden am eigenen Auto durch die Kaskoversicherung durchzusetzen. Versicherungsgesellschaften finden immer einen Grund, warum die Erstattung nicht oder nur zum geringen Teil erfolgt. Wenn der Anscheinsbeweis Ihre Unschuld bescheinigt, muss die Versicherung zahlen und kann Ihnen keinen minderen Vergleich oder eine teilweise Regulierung anbieten. Doch als Privatperson und Versicherungsnehmer haben Sie ohne anwaltliche Hilfe keine Chance, sich gegen die Rechtsabteilung einer Kfz-Versicherungsgesellschaft durchzusetzen. Wir raten Ihnen daher, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen und Ihr Recht durch fachliche Expertise durchsetzen zu lassen. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose und unverbindlicher Ersteinschätzung.

Ungeklärte Schuld- und Haftungsfrage: Das richtige Verhalten nach dem Unfall

Unfall bei Blitzeis
Schnell kommt es bei plötzlich auftretenden Blitzeis zu einem Unfall. Nicht so schnell ist jedoch die Schuldfrage geklärt. Symbolfoto: Von Golden Sikorka /Shutterstock.com

Sie sind sich sicher: Der Unfallgegner hat Schuld und ist zu schnell gefahren, wodurch er den Unfall verursacht hat. Doch die gegnerische Versicherung möchte Ihren Schaden nur teilweise regulieren und befindet, dass Sie ebenfalls zu schnell unterwegs waren und Ihren Fahrstil nicht auf die Witterungsverhältnisse abgestimmt haben. Hier steht Aussage gegen Aussage und von einer Klärung, sowie von der Schadenregulierung zu Ihren Gunsten sind Sie weit entfernt. Damit Sie Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und die Schadenregulierung durchsetzen können, sollten Sie sich fachanwaltliche Unterstützung suchen. Wir helfen Ihnen als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht dabei, Ihr Recht zu bekommen und die entstandenen Schäden nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Fragen Sie unverbindlich an und profitieren von einer kostenlosen Ersteinschätzung. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihnen als Geschädigter durch die fachanwaltliche Konsultation und Vertretung keinerlei Kosten entstehen, da die Auslagen vom Unfallverursacher, beziehungsweise von dessen Versicherung gezahlt werden. Aus Erfahrung raten wir Ihnen, bei ungeklärter Schuld- und Haftungsfrage nach einem Verkehrsunfall bei Blitzeis oder anderen Ursachen unbedingt einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Mit unserer Unterstützung bekommen Sie Ihr Recht und bleiben als Geschädigter nicht auf dem entstandenen Schaden sitzen.

Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen: Ausnahmen in der Haftung

Im Regelfall ist bei einem Unfall auf eisglatter Straße derjenige Schuld, dessen Fahrverhalten der Witterung nicht angepasst war. Auch eine falsche oder abgefahrene Bereifung kann die Schuldfrage klären. Dennoch gibt es Ausnahmen, die eine Abweichung von der Regel nach sich ziehen und Ihnen im Falle eines Unfalls zu Ihrem Recht verhelfen können. Parkplatzbetreiber sind verpflichtet, die Parkflächen schnee- und eisfrei zu halten. Hier reicht ein Schild mit dem Verweis auf eingeschränkten Winterdienst nicht aus. Der private oder kommunale Betreiber ist für die Sicherheit auf seinem Grundstück verantwortlich und wird in die Haftung genommen, wenn ein Unfall aufgrund der Nichteinhaltung seiner Verkehrssicherungspflichten geschieht. Natürlich gilt auch auf Parkplätzen, dass Sie vorsichtig fahren und Ihr Auto bei Blitzeis nur im Schritttempo bewegen dürfen. Wenn Sie sich an die Regelung der Straßenverkehrsordnung halten und dennoch verunfallen, kann der Betreiber der Parkfläche unter Umständen in die Haftung genommen werden. Wenden Sie sich am besten direkt an uns und lassen die Sachlage prüfen. Nicht nur beim Unfall mit Ihrem Fahrzeug, sondern auch bei Stürzen auf nicht gestreuten und beräumten Parkplätzen kann der Betreiber in die Haftung genommen und zur Zahlung von Schmerzensgeld aufgefordert werden. Im Rahmen unserer Expertise und fachanwaltlichen Qualifikationen prüfen wir Ihren Fall und finden heraus, ob der Unfallverursacher seinen Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist oder ob er die volle Haftung für den Ihnen entstandenen Schaden trägt. In der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich wie in einem strittigen Verfahren vor dem ordentlichen Gericht.

Fazit | Witterungsentsprechend vorsichtig fahren ist der beste Schutz vor Unfällen durch glatte Fahrbahnen

Winterliche Straßen sind eine Herausforderung für jeden Autofahrer. Das Unfallrisiko erhöht sich deutlich. Mit einem winterfesten Fahrzeug und größter Aufmerksamkeit im Straßenverkehr können Sie Ihr eigenes Risiko mindern. Fakt ist, dass der beste Schutz vor einem Unfall bei Blitzeis die Prävention durch Vorsicht und angepasstes Fahrverhalten ist. Im Notfall sollten Sie Schrittgeschwindigkeit fahren und damit die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Sie jederzeit reagieren und Ihr Auto auch auf glatter Fahrbahn gefahrlos abbremsen oder Hindernissen ausweichen können. Das ist die Theorie, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist und als Grundlage in der Regulierung von Haftungsansprüchen bei Unfällen gilt. Doch die Praxis ist wesentlich komplexer, da nicht nur Sie, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer auf der glatten Fahrbahn unterwegs sind.

Unfälle durch Glatteis und Blitzeis sind in ihrer Schwere nicht zu unterschätzen. Gerät Ihr Fahrzeug beim Abbremsen ins Schleudern und rutscht in ein anderes Auto, kann es zu schweren Sach- und Personenschäden kommen. Nun ist nicht nur guter Rat, sondern auch die Schadenregulierung teuer. Die Klärung der Schuldfrage steht im Fokus und entscheidet darüber, ob Sie den Ihnen entstandenen Schaden erstattet bekommen. Mit unserer fachanwaltlichen Unterstützung im Verkehrs- und Versicherungsrecht haben Sie gute Chancen, Ihr Recht und die Zahlung der Unfallgegnerversicherung tatsächlich zu bekommen.

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