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Unfall mit einem E-Scooter: Wer haftet beim Fahren auf dem Gehweg?

Mit dem E-Scooter zügig über den Gehweg flitzen, während ein abbiegendes Auto den Weg kreuzt und es zur Kollision kommt. Bleibt der Autofahrer allein wegen seiner Betriebsgefahr haftbar, wenn dem Rollerfahrer das nötige Zusatzzeichen 1022-16 für die Gehwegnutzung und die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit fehlen?
E-Scooter-Fahrer auf Gehweg kurz vor Kollision mit Pkw an Einmündung neben blauem Verkehrszeichen für Fußgänger.
Die unzulässige Nutzung des Gehwegs durch E-Scooter führt bei Unfällen zum Verlust von Haftungsansprüchen. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 C 2052/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Amtsgericht Ludwigsburg
  • Datum: 16.12.2024
  • Aktenzeichen: 3 C 2052/24
  • Verfahren: Prozesskostenhilfe
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
  • Relevant für: E-Scooter-Fahrer, Autofahrer, Haftpflichtversicherungen

E-Scooter-Fahrer verlieren ihren Schadenersatz-Anspruch bei unzulässiger und zu schneller Nutzung eines Gehwegs.
  • Der Fahrer nutzte den Gehweg ohne die erforderliche Erlaubnis für Elektrokleinstfahrzeuge.
  • Radfahrer-Freigaben auf Gehwegen erlauben nicht automatisch auch das Fahren mit E-Scootern.
  • Die Betriebsgefahr des Autos tritt bei schweren Verkehrsverstößen des Scooter-Fahrers komplett zurück.
  • Alle Fahrzeuge müssen auf freigegebenen Gehwegen in langsamer Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Das Gericht lehnte die Prozesskostenhilfe wegen fehlender Aussicht auf einen Erfolg ab.

Warum der E-Scooter-Fahrer keine Prozesskostenhilfe erhielt

Gemäß § 114 der Zivilprozessordnung setzt die Bewilligung von einer Prozesskostenhilfe zwingend voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Finanzhilfe, die Bürgern mit geringem Einkommen die Wahrnehmung ihrer Rechte vor Gericht ermöglicht. Die gerichtliche Prüfung erfolgt dabei dem Grunde nach anhand von möglichen Ersatzansprüchen nach dem Straßenverkehrsgesetz, dem Versicherungsvertragsgesetz oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Das bedeutet konkret: Das Gericht prüft zuerst nur, ob überhaupt eine Haftung besteht, ohne sich bereits mit der genauen Höhe des Schadensersatzes in Euro zu befassen. Erst wenn ein solcher Anspruch grundsätzlich im Raum steht, gewährt der Staat die finanzielle Unterstützung für den anstehenden Zivilprozess.

Genau diese Frage musste das Amtsgericht Ludwigsburg klären.

Das Amtsgericht Ludwigsburg lehnte den Antrag des beteiligten E-Scooter-Fahrers in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2024 (Az. 3 C 2052/24) ab. Das Gericht sah keine hinreichende Erfolgsaussicht für eine geplante Klage gegen die Haftpflichtversicherung des beteiligten Pkw-Fahrers. Eine grundsätzliche Haftung der gegnerischen Versicherung für den Verkehrsunfall wurde nach einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts dem Grunde nach vollständig verneint.

Beachten Sie das Kostenrisiko: Wenn Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht abgelehnt wird, müssen Sie die Kosten für Ihren eigenen Anwalt und die Gerichtskosten für das Prüfungsverfahren selbst tragen. Beantragen Sie PKH daher nur, wenn Sie belegen können, dass Sie auf einem erlaubten Weg (Schild 1022-16) mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs waren.

Warum „Radfahrer frei“ nicht für E-Scooter gilt

Das Verkehrszeichen 239 markiert einen reinen Gehweg, der mit dem Zusatzzeichen 1022-10 ausschließlich für den Radverkehr freigegeben werden kann. Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter benötigen für eine rechtmäßige Nutzung eines solchen Weges jedoch zwingend das spezifische Zusatzzeichen 1022-16. Fehlt dieses explizite Schild, darf ein E-Scooter auf dem entsprechenden Gehweg lediglich geschoben oder getragen werden.

In der praktischen Beurteilung führte diese strikte Trennung der Fahrzeugklassen zu einem klaren juristischen Ergebnis.

Der betroffene Mann befuhr mit seinem E-Scooter einen Gehweg, der an seinem Beginn lediglich mit dem Zusatzzeichen für Fahrräder versehen war. Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass die Nutzung des Gehwegs unzulässig war. Den Einwand des Fahrers, der Weg sei in zulässiger Weise genutzt worden, weil dort der Radverkehr frei gewesen sei, verwarfen die Richter als unzutreffend. Das fehlende Zusatzzeichen für Elektrokleinstfahrzeuge machte das Fahren an dieser Stelle illegal.

Damit ist durch Zusatzzeichen auf dem streitgegenständlichen Gehweg allein der Radverkehr, nicht aber der Verkehr mit E-Scootern freigegeben; Letzteres ließe sich durch das Zusatzzeichen 1022-16 ermöglichen, das hier fehlt. – so das Amtsgericht Ludwigsburg

Praxis-Hinweis:

Prüfen Sie am Unfallort genau, welche Zusatzzeichen unter dem Gehweg-Schild angebracht sind. Der entscheidende Hebel in diesem Urteil war die Unterscheidung zwischen dem Fahrrad-Sinnbild und dem E-Scooter-Sinnbild. Viele Nutzer gehen davon aus, dass „Radfahrer frei“ auch für E-Scooter gilt. Rechtlich ist das jedoch eine Falle: Ohne das spezifische E-Scooter-Symbol (Zusatzzeichen 1022-16) nutzen Sie den Weg illegal, was im Schadensfall fast immer zu einer massiven Mithaftung oder wie hier zum kompletten Anspruchsverlust führt.

Warum fehlende Schrittgeschwindigkeit zum Prozessverlust führt

Selbst auf Gehwegen, die durch ein entsprechendes Schild für den Radverkehr offiziell freigegeben sind, ist ausschließlich eine Schrittgeschwindigkeit zulässig. Ein Verstoß gegen diese strikte Geschwindigkeitsbeschränkung stellt einen erheblichen Verkehrsverstoß dar. Die Fußgänger als primäre Nutzer dieser Wege dürfen unter keinen Umständen gefährdet werden.

Wie streng die Justiz diesen Maßstab anlegt, veranschaulicht der konkrete Vortrag der beiden Unfallparteien.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung behauptete im Vorfeld, der Zweiradfahrer sei mit „full speed“ in den Kreuzungsbereich gefahren. Der betroffene Mann bestritt dies zwar pauschal, machte gegenüber dem Gericht aber keinerlei Angaben zu seiner tatsächlichen Geschwindigkeit. Da er in seinen Ausführungen insbesondere nicht behauptete, in einer angemessenen Schrittgeschwindigkeit gefahren zu sein, ging das Gericht bereits nach der Aktenlage von einem ganz erheblichen Verkehrsverstoß aus. Das bedeutet konkret: Die Richter entscheiden hier allein auf Basis der eingereichten Schriftsätze, ohne Zeugen persönlich anzuhören. Auf einem solchen Gehweg hätte er das Tempo massiv drosseln müssen.

Konkret ist hiermit Schrittgeschwindigkeit gemeint, denn auf einem solchen Weg darf auch der Radverkehr nur Schrittgeschwindigkeit fahren, weil es sich trotz der Freigabe für Radfahrer um einen Gehweg handelt […]. – so das Amtsgericht Ludwigsburg

Praxis-Hürde: Darlegung der Geschwindigkeit

Um eine Erfolgsaussicht vor Gericht zu haben, reicht es nicht aus, Vorwürfen der Gegenseite („zu schnell gefahren“) nur zu widersprechen. Da auf Gehwegen Schrittgeschwindigkeit (ca. 4 bis 7 km/h) zwingend vorgeschrieben ist, müssen Sie aktiv vortragen, dass Sie sich in diesem extrem langsamen Bereich bewegt haben. Wer im Prozess keine konkreten Angaben dazu macht, dass er tatsächlich nur Schrittgeschwindigkeit fuhr, verliert regelmäßig bereits bei der Prüfung der Erfolgsaussichten.

Wann die Betriebsgefahr des Autos vollständig entfällt

Die juristische Haftungsabwägung bei einem Unfall mit einem Elektrokleinstfahrzeug erfolgt nach dem Straßenverkehrsgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Dabei werden die etablierten Grundsätze zur Haftung zwischen Kraftfahrzeugen herangezogen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn das Verschulden einer Partei derart schwerwiegend ist, dass die allgemeine Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs vollständig in den Hintergrund rückt. Das bedeutet konkret: Ein Autofahrer haftet oft schon allein deshalb mit, weil er durch das Führen eines Wagens eine Gefahrenquelle schafft – selbst wenn er sich völlig korrekt verhalten hat.

Bei der abschließenden rechtlichen Bewertung der Schuldfrage zogen die Richter weitreichende Konsequenzen.

Das Gericht stellte zunächst klar, dass ein E-Scooter rechtlich nicht als reguläres Kraftfahrzeug, sondern als Elektrokleinstfahrzeug nach der entsprechenden Verordnung (eKFV) eingestuft wird. Auf Seiten des Pkw-Fahrers sahen die Richter jedoch keinerlei Verschulden. Es lagen weder Anhaltspunkte für eine Unaufmerksamkeit noch für einen Verstoß gegen die allgemeine Rücksichtnahme vor, zumal der E-Scooter-Fahrer selbst angab, der Pkw habe plötzlich vor ihm gestanden und sofort zum Stillstand gebracht werden können. In die Abwägung floss folglich lediglich die Betriebsgefahr des Autos ein. Ein Ausschluss der Haftung wegen höherer Gewalt wurde vom Gericht ebenfalls verneint, da der Unfall nicht durch entsprechende äußere Umstände verursacht wurde. Unter höherer Gewalt versteht man ein extrem seltenes, von außen kommendes Ereignis wie eine Naturkatastrophe, das absolut unvorhersehbar war.

Infografik: Die E-Scooter Haftungsfalle. Zeigt Weg zur Eigenhaftung durch falsche Schilder und zu hohes Tempo.
Wie E-Scooter-Fahrer durch falsche Wegnutzung und Geschwindigkeit ihren Anspruch verlieren.

Haftungsausschluss durch massives Eigenverschulden des Klägers

Die reine Betriebsgefahr des Pkw trat laut dem Beschluss jedoch hinter das ganz erhebliche Verschulden des Zweiradfahrers vollständig zurück. Der Mann hatte nicht nur den Weg unzulässig genutzt, sondern war auch deutlich zu schnell unterwegs. Das Gericht stützte sich bei dieser Haftungsabwägung explizit auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2023, 2108, Rn. 9) sowie des Oberlandesgerichts Schleswig (NJW-RR 2025, 224, Rn. 23). Ob für den Autofahrer ein unabwendbares Ereignis nach dem Straßenverkehrsgesetz vorlag, konnte das Gericht letztlich offenlassen. Dies wäre nur der Fall gewesen, wenn selbst ein überdurchschnittlich vorsichtiger Idealfahrer die Kollision nicht hätte verhindern können. Selbst in diesem Fall hätte die Betriebsgefahr angesichts des massiven Eigenverschuldens des Antragstellers vollständig zurücktreten müssen.

Die hier […] vorzunehmende Haftungsabwägung […] führt im vorliegenden Fall allerdings zu einem vollständigen Ausschluss eines Ersatzanspruchs des Antragstellers gegen die Antragsgegnerin, weil das Verschulden des Antragstellers derart überwiegt, dass die vom Fahrer […] ausgehende Ursache – hier konkret: die Betriebsgefahr des Fahrzeugs – völlig zurücktritt. – so das Amtsgericht Ludwigsburg

Achtung Falle:

Normalerweise haften Autofahrer aufgrund der „Betriebsgefahr“ ihres Wagens fast immer zu einem gewissen Teil (oft 20-25 %), selbst wenn sie keine direkte Schuld am Unfall tragen. Dieses Urteil zeigt die Grenze: Wenn bei Ihnen zwei schwerwiegende Verstöße zusammenkommen – das Befahren eines unzulässigen Weges UND eine zu hohe Geschwindigkeit –, kann die Betriebsgefahr des Autos komplett entfallen. In einer solchen Konstellation bleiben Sie auf Ihrem gesamten Schaden sitzen.

Keine Vorfahrt für E-Scooter beim Kreuzen von Straßen

Die klassische Vorfahrtsregelung nach der Straßenverkehrsordnung findet an Kreuzungen von öffentlichen Straßen mit reinen Gehwegen keine rechtliche Anwendung. Eine besondere Sorgfaltspflicht beim Fahren besteht nur beim direkten Ausfahren aus einem Grundstück oder einer Einfahrt. Wenn an der entsprechenden Stelle kein offizieller Fußgängerüberweg vorhanden ist, sind an solchen Kreuzungspunkten auch Fußgänger gegenüber dem fließenden Verkehr wartepflichtig.

Diese klaren Straßenverkehrsregeln entkräfteten die zentralen Vorwürfe des verletzten Fahrers vollständig.

Der E-Scooter-Fahrer hatte dem Autofahrer vorgeworfen, beim Ausfahren aus einer Einfahrt die Vorfahrt grob missachtet zu haben. Das Gericht wies dieses Argument in zweifacher Hinsicht als unzutreffend zurück. Zum einen befuhr der Pkw lediglich eine öffentliche Straße und passierte die Stelle, an der der kreuzende Gehweg verlief – es lag also gar kein Ausfahren aus einer Einfahrt vor. Zum anderen wurde ein Vorfahrtsverstoß durch das Gericht verneint, da für die Nutzer des Gehwegs an dieser speziellen Örtlichkeit schlichtweg keine Vorfahrt bestand und selbst Fußgänger dort hätten warten müssen.

Verlassen Sie sich an Kreuzungen niemals auf eine vermeintliche Vorfahrt, wenn Sie auf einem Gehweg fahren. Da Sie rechtlich als Wartepflichtiger eingestuft werden, müssen Sie im Zweifel anhalten und den fließenden Verkehr passieren lassen, um eine Kollision und die damit verbundene Alleinhaftung zu vermeiden.

Was Sie jetzt tun sollten

Prüfen Sie Ihre täglichen Routen: Suchen Sie an Gehwegen explizit nach dem E-Scooter-Sinnbild (Zusatzzeichen 1022-16). Fehlt es, weichen Sie zwingend auf die Straße aus, um bei einem Unfall Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Wenn Sie bereits in einen Unfall verwickelt sind, machen Sie gegenüber der Versicherung keine Angaben zur Geschwindigkeit, ohne sicherzustellen, dass Sie nachweislich Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h) gefahren sind.

Fazit: Bedeutung des Urteils für E-Scooter-Fahrer

Das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg ist zwar eine erstinstanzliche Entscheidung, folgt aber strikt der Linie des Bundesgerichtshofs und ist damit wegweisend für ähnliche Unfälle bundesweit. Das bedeutet, dass es das erste Urteil in diesem Fall ist und theoretisch noch von einem höheren Gericht überprüft werden könnte. Es stellt klar, dass die Freigabe von Gehwegen für Radfahrer nicht für E-Scooter gilt. Ohne das korrekte Zusatzschild fahren Sie auf eigenes Risiko und verlieren bei einem Unfall regelmäßig alle Ansprüche gegen Autofahrer.

Dokumentieren Sie nach einem Zusammenstoß sofort die Beschilderung vor Ort per Foto. Da die Gerichte die Betriebsgefahr eines Autos bei solchen Regelverstößen des Scooter-Fahrers auf Null reduzieren, haben Sie ohne diesen Nachweis und den Beleg einer extrem langsamen Fahrweise keine Aussicht auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.


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Nach einem Unfall mit dem E-Scooter entscheiden oft Nuancen in der Beweisführung über die Haftung und Ihren Schadensersatz. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht analysiert die Sachlage, prüft die Erfolgsaussichten einer Klage und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Versicherungen. Sichern Sie sich eine professionelle Einschätzung, um das Risiko hoher Prozesskosten ohne Erfolgsaussicht zu minimieren.

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Experten Kommentar

Bei Leih-Scootern fordert die gegnerische Versicherung mittlerweile routinemäßig die Telemetriedaten beim Anbieter an. Wer vor Gericht behauptet, er sei nur mit den vorgeschriebenen vier bis sieben Stundenkilometern gerollt, tappt hier oft direkt in eine Beweisfalle. Die internen GPS-Protokolle der Verleiher zeigen die tatsächliche Geschwindigkeit vor dem Aufprall nämlich erschreckend präzise.

Ich warne Unfallbeteiligte davor, die eigenen Angaben zur Fahrweise für das Gericht taktisch zu schönen. Wenn die digitalen Fahrdaten der schriftlichen Aussage widersprechen, ist der verlorene Zivilprozess oft das geringste Problem. In solchen Fällen droht ganz real ein strafrechtliches Nachspiel wegen versuchten Prozessbetrugs.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt mein Versicherungsschutz auch dann, wenn ich ein Zusatzschild für Radfahrer fälschlich für mich beanspruche?

ES KOMMT DARAUF AN, da Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners zwar zunächst reguliert, Sie jedoch bei einer unzulässigen Gehwegnutzung mit massiven Regressforderungen von bis zu 5.000 Euro rechnen müssen. Der Versicherungsschutz bleibt im Außenverhältnis zum Schutz Dritter zwar formal bestehen, wird aber durch Ihr Fehlverhalten im Innenverhältnis rechtlich stark eingeschränkt.

Rechtlich gesehen stellt das Befahren eines Gehwegs ohne das spezifische Zusatzzeichen 1022-16 eine unzulässige Sondernutzung dar, die im Falle eines Unfalls regelmäßig als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird. Da die Trennung zwischen Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen in der Straßenverkehrs-Ordnung eindeutig geregelt ist, kann die Versicherung eine Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten nach § 28 Versicherungsvertragsgesetz geltend machen. Dies führt dazu, dass der Versicherer zwar die berechtigten Ansprüche des Unfallgegners befriedigt, sich diese Kosten aber aufgrund Ihres grob fahrlässigen Verkehrsverstoßes von Ihnen persönlich zurückholt. Sie sollten daher in Ihren Versicherungsbedingungen prüfen, inwieweit der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit auch für solche schwerwiegenden Verkehrsverstöße auf nicht freigegebenen Flächen greift.

Eine wichtige Grenze besteht zudem beim Eigenschaden, denn bei derart schweren Verstößen gegen die Nutzungsvorschriften entfällt oft jeder Anspruch auf Entschädigung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung des Amtsgerichts Ludwigsburg kann das Eigenverschulden durch das unbefugte Befahren eines Gehwegs so schwer wiegen, dass die Betriebsgefahr des Unfallgegners vollständig hinter Ihrem eigenen Fehlverhalten zurücktritt.


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Hafte ich bei einem Unfall voll, wenn ich auf dem Gehweg schneller als Schrittgeschwindigkeit fahre?

JA, eine Alleinhaftung ist in dieser Situation sehr wahrscheinlich. Wer einen Gehweg mit überhöhter Geschwindigkeit befährt, trägt bei einer Kollision regelmäßig die volle Schuld am Unfallgeschehen. Dieses Fehlverhalten wiegt rechtlich so schwer, dass die Betriebsgefahr des beteiligten Pkw vollständig zurücktritt.

Die rechtliche Bewertung beruht auf der Kombination zweier schwerwiegender Verkehrsverstöße, nämlich der unzulässigen Wegnutzung und dem Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit von etwa sieben Kilometern pro Stunde. Gerichte werten dieses Verhalten als massives Eigenverschulden, da Gehwege primär dem Schutz der Fußgänger dienen und Autofahrer dort nicht mit schnellen Fahrzeugen rechnen müssen. Normalerweise haften Pkw-Fahrer aufgrund der sogenannten Betriebsgefahr, also der abstrakten Gefahr des Fahrzeugbetriebs, fast immer zu einem gewissen Anteil mit. Wenn jedoch ein Fahrer verbotswidrig und zu schnell auf dem Bürgersteig fährt, reduziert sich dieser Haftungsanteil rechtlich oft auf Null. Betroffene bleiben dann auf ihrem gesamten Schaden sitzen, da das Fehlverhalten die bloße Betriebsgefahr des Pkw vollständig verdrängt.

Eine Mithaftung des Autofahrers kommt nur in Betracht, wenn diesem ein eigener, konkreter Verkehrsverstoß, wie etwa eine erhebliche Unaufmerksamkeit, zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Ohne einen solchen Beweis führt das schnelle Fahren auf dem Gehweg im Streitfall unweigerlich zum vollständigen Prozessverlust.


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Wie beweise ich vor Gericht, dass ich zum Unfallzeitpunkt tatsächlich nur Schrittgeschwindigkeit gefahren bin?

Sie beweisen die Schrittgeschwindigkeit durch die substantiierte Schilderung konkreter Umstände wie etwa Zeugenaussagen, digitale App-Daten oder die Dokumentation eines sofortigen Fahrzeugstillstands nach dem Aufprall. Um vor Gericht Erfolg zu haben, müssen Sie aktiv darlegen, warum Sie maximal 7 km/h schnell waren, statt den Vorwurf der Gegenseite nur pauschal zu bestreiten. Ein bloßes Schweigen zu den Geschwindigkeitsdetails führt meist zur Ablehnung Ihrer Ansprüche bereits in der Vorprüfung des Verfahrens.

Die rechtliche Notwendigkeit dieser detaillierten Darstellung ergibt sich aus der Darlegungslast, die im Zivilprozess gemäß § 138 ZPO vorschreibt, dass Parteien sich vollständig zu den entscheidungserheblichen Tatsachen äußern müssen. Wenn die Gegenseite behauptet, Sie seien zu schnell gefahren, reicht ein einfaches Bestreiten nicht aus, da das Gericht ohne konkrete Gegendarstellung von einem erheblichen Verkehrsverstoß ausgeht. Sie sollten daher schildern, ob Sie wegen sichtbarer Hindernisse bereits bremsbereit waren oder ob die technischen Daten des Anbieters eine sekundengenaue Geschwindigkeitshistorie aufzeichnen, die Ihre Fahrweise objektiv untermauert. Auch der Umstand, dass Ihr Fahrzeug beim Aufprall sofort stand und nicht weitergeschleudert wurde, dient als wichtiges physikalisches Indiz für ein geringes Ausgangstempo vor dem Zusammenstoß.

Eine wichtige Grenze besteht darin, dass selbst der Nachweis der Schrittgeschwindigkeit wertlos bleibt, wenn Sie einen Gehweg befahren haben, der nicht explizit für Elektrokleinstfahrzeuge (Zusatzzeichen 1022-16) freigegeben war. In solchen Fällen führt die unzulässige Nutzung des Weges meist zur Alleinhaftung, da das korrekte Tempo die generelle Rechtswidrigkeit Ihres Standorts auf dem Bürgersteig rechtlich nicht heilt.


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Was passiert, wenn die GPS-Daten meines Leih-Scooters meine Aussage zur gefahrenen Geschwindigkeit widerlegen?

Widerlegen die GPS-Daten des Leih-Scooters Ihre Angaben zur gefahrenen Geschwindigkeit, wird Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt und die Klage regelmäßig abgewiesen. Durch die objektive Beweiskraft der Telemetriedaten verlieren Sie Ihre prozessuale Glaubwürdigkeit und tragen aufgrund der nachgewiesenen Geschwindigkeitsüberschreitung meist die alleinige Haftung.

Gerichte stufen GPS-Protokolle der Verleihfirmen als objektive Beweismittel ein, welche pauschale Behauptungen oder falsche Zeugenaussagen im Zivilprozess unmittelbar entkräften können. Da auf Gehwegen zwingend Schrittgeschwindigkeit zwischen 4 und 7 km/h (Stundenkilometer) vorgeschrieben ist, führt eine dokumentierte Geschwindigkeit oberhalb dieser Grenze fast immer zu einem massiven Eigenverschulden. Die Betriebsgefahr des beteiligten Kraftfahrzeugs tritt in solchen Fällen hinter Ihren schwerwiegenden Verkehrsverstoß zurück, sodass die gegnerische Versicherung keinerlei Schadenersatz leisten muss. Zudem riskieren Sie bei bewussten Falschangaben den Straftatbestand des versuchten Prozessbetruges gemäß § 263 StGB (Strafgesetzbuch), was für Sie weitreichende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die GPS-Daten aufgrund technischer Störungen oder massiver Signalungenauigkeiten nachweislich fehlerhaft erhoben wurden. Ohne ein entsprechendes technisches Gegengutachten folgen die Richter jedoch in der Regel der digitalen Dokumentation des Scooter-Anbieters.


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Muss ich die Anwaltskosten selbst zahlen, wenn mein Antrag auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht abgelehnt wird?

JA. Bei einer Ablehnung Ihres Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht müssen Sie die Kosten für Ihren eigenen Anwalt und das gerichtliche Prüfungsverfahren selbst bezahlen. Die staatliche Finanzhilfe greift in diesem Fall nicht, da das Gericht die geplante Rechtsverfolgung nach einer summarischen Prüfung als rechtlich nicht aussichtsreich einstuft.

Nach § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) ist die hinreichende Aussicht auf Erfolg eine zwingende Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Unterstützung bei Gerichtsverfahren. Das Gericht führt vor dem eigentlichen Prozess ein Vorprüfungsverfahren durch, um zu klären, ob Ihr rechtliches Anliegen eine realistische Chance auf eine erfolgreiche Durchsetzung bietet. Da Ihr Anwalt bereits für die Erstellung des Antrags und die rechtliche Begründung Ihrer Ansprüche tätig geworden ist, steht ihm für diese Leistung eine gesetzliche Vergütung zu. Auch das Gericht erhebt für die Bearbeitung des Antrags eine Gebühr, sofern dieser förmlich abgelehnt wird und nicht vor einer Entscheidung durch Sie zurückgenommen wurde.

Ein wichtiger Schutzmechanismus besteht jedoch darin, dass Sie im reinen Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren gemäß § 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO grundsätzlich keine Anwaltskosten der Gegenseite erstatten müssen. Dieses Risiko einer finanziellen Belastung durch gegnerische Juristen entsteht erst dann, wenn Sie trotz der Ablehnung der Hilfe auf eigene Kosten das Hauptverfahren einleiten und dieses am Ende verlieren.


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Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.


Das vorliegende Urteil


AG Ludwigsburg – Az.: 3 C 2052/24 – Beschluss vom 16.12.2024




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