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Unfall mit Radfahrer durch Öffnen der Fahrertür eines abgestellten Pkw

Eine Radfahrerin in Frankfurt übersah beim Vorbeifahren an einem parkenden Auto die geöffnete Tür und kollidierte mit ihr. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach ihr zwar Schadensersatz zu, gab ihr aber eine Mitschuld von 75 Prozent, da sie abgelenkt war und nicht rechtzeitig reagierte. Der Autofahrer wurde zu 25 Prozent haftbar gemacht, da er die Tür trotz Bewegungseinschränkung in einem weiten Winkel öffnete.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Urteil behandelt einen Verkehrsunfall zwischen einem Autofahrer und einer Radfahrerin, bei dem die Radfahrerin verletzt wurde.
  • Die Beklagten haften als Gesamtschuldner zu 25 % für den entstandenen Schaden.
  • Die Klägerin, die Radfahrerin, hat den Unfall teilweise selbst verschuldet, indem sie abgelenkt war und eine einfache Ausweichbewegung unterließ.
  • Das Gericht entschied, dass der Beklagte den Aussteigevorgang nicht abrupt und ohne Rücksicht auf den Verkehr vollzogen hat, sondern die Tür nur wenig öffnete.
  • Die Klägerin erhält einen Schadensersatz, jedoch nicht für das gestohlene Fahrrad, da sie keine ausreichende Sicherung nachweisen konnte.
  • Die Beklagten müssen anteilige Kostenerstattungen für Schmerzensgeld und beschädigte Ausrüstungsgegenstände leisten.
  • Fahrtkosten und Haushaltsführungsschäden werden der Klägerin nicht ersetzt, da sie diese nicht ausreichend belegen konnte.
  • Die Klägerin trägt einen größeren Teil der Verfahrenskosten aufgrund ihres überwiegenden Mitverschuldens.
  • Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Türöffnungsunfall im Straßenverkehr: Rechte von Radfahrern im Fokus

Im Straßenverkehr sind Unfälle, die durch das plötzliche Öffnen von Autotüren entstehen, ein häufiges, aber oft übersehenes Problem. Ein solcher Türöffnungsunfall kann schwerwiegende Folgen für Radfahrer haben, die in diesem Moment unvorbereitet in die gefährliche Situation geraten. Die Verkehrsregeln für Radfahrer appellieren an alle Verkehrsteilnehmer, Rücksicht zu nehmen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Pkw-Fahrer die Kfz-Abstellvorschriften und die Verantwortung für die eigene Türöffnung missachten, was zu erheblichen Unfallschäden und Haftungsfragen führt.

Angesichts dieser Problematik ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen, die für solche Unfälle gelten und welche Rechtsansprüche Radfahrer im Falle eines Türöffnungsunfalls geltend machen können. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Thematik beleuchtet und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte näher analysiert.

Der Fall vor Gericht


Fahrradunfall mit PKW-Tür: Geteilte Haftung wegen beidseitiger Unachtsamkeit

Bei einem Fahrradunfall in Frankfurt wurde eine Radfahrerin verletzt, als sie mit der geöffneten Tür eines parkenden PKW kollidierte.

Türöffnungsunfall zwischen Radfahrerin und Pkwfahrer
Bei einem Fahrradunfall in Frankfurt entschied das Gericht, dass die Radfahrerin überwiegende Mitverantwortung trug und erhielt 2.021,64 Euro Schadensersatz. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied nun über die Schadensersatzansprüche und legte eine Haftungsverteilung von 25 Prozent zu Lasten des Autofahrers und 75 Prozent zu Lasten der Radfahrerin fest.

Unfallhergang zeigt Mitverantwortung beider Beteiligten

Der Autofahrer hatte seinen Marke1 Typ1 am rechten Rand der Parkbuchten neben dem Radweg geparkt. Nach rückwärtiger Absicherung öffnete er seine Fahrertür in einem Winkel von etwa 45 Grad. Aufgrund einer Bewegungseinschränkung musste er langsam aussteigen und seine Füße unter Zuhilfenahme der Hände auf die Straße heben. Als er die herannahende Radfahrerin bemerkte, versuchte er sie durch Zurufe zu warnen. Die Radfahrerin, die zu diesem Zeitpunkt mehrere Fahrzeuglängen entfernt war, reagierte erst auf den zweiten Zuruf. Erschrocken führte sie keine Ausweichbewegung durch, sondern kollidierte mit der rechten Außenseite ihres Lenkers mit der Tür.

Gericht sieht überwiegendes Verschulden bei der Radfahrerin

Das Gericht bewertete das Verhalten der Radfahrerin als besonders unfallursächlich. Sie war längere Zeit abgelenkt und schaute nicht nach vorne. Ihre fehlende Aufmerksamkeit zeigte sich darin, dass sie weder den Autofahrer wahrnahm noch dessen ersten Zuruf hörte. Nach dem zweiten Zuruf schätzte sie die Situation falsch ein und verzichtete auf ein mögliches Ausweichmanöver. Die Radfahrerin hatte nach eigenen Angaben den befürchteten rückwärtigen Verkehr als größere Gefahr eingeschätzt als die drohende Kollision mit der Tür – obwohl sie durch einen Schulterblick wusste, dass sich kein Auto näherte.

Schadensersatz und abgewiesene Ansprüche

Das Gericht sprach der Radfahrerin einen Schadensersatz von insgesamt 2.021,64 Euro zu. Diese Summe setzt sich zusammen aus einem Schmerzensgeld von 2.000 Euro, anteiligen Kosten für Heilbehandlung in Höhe von 9,14 Euro sowie 12,50 Euro für einen beschädigten Fahrradhelm. Weitergehende Ansprüche für ein gestohlenes Fahrrad, Fahrtkosten und einen Haushaltsführungsschaden wurden abgewiesen. Das Gericht sah keinen Zusammenhang zwischen dem Diebstahl des Fahrrads und dem Unfall, da das Rad über längere Zeit im öffentlichen Raum abgestellt war. Für die geltend gemachten Fahrtkosten fehlten Belege, beim Haushaltsführungsschaden mangelte es an einer ausreichend detaillierten Darlegung der beeinträchtigten Tätigkeiten.


Die Schlüsselerkenntnisse


Bei einem Unfall zwischen einem aussteigenden Autofahrer und einer Radfahrerin hat das Gericht eine deutliche Mitschuld der Radfahrerin festgestellt, da sie unaufmerksam und ohne ausreichenden Sicherheitsabstand fuhr. Der Autofahrer haftet nur zu 25% wegen der allgemeinen Betriebsgefahr des Autos, obwohl er vorsichtig ausstieg und die Radfahrerin sogar warnte. Dies zeigt, dass auch Radfahrer im Straßenverkehr eine erhebliche Sorgfaltspflicht haben und bei Unfällen nicht automatisch der Autofahrer die Hauptschuld trägt.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Radfahrer müssen Sie auch bei vermeintlich eindeutigen Situationen wie einer sich öffnenden Autotür stets aufmerksam sein und ausreichend Abstand halten. Bei einem Unfall wird genau geprüft, ob Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind – eine Unaufmerksamkeit kann zu einer hohen Mithaftung führen. Wichtig ist auch die sorgfältige Dokumentation aller Schäden und Kosten mit Belegen, da ohne Nachweise keine Erstattung erfolgt. Wer nach einem Unfall sein Fahrrad ungesichert zurücklässt, riskiert zudem, dass ein späterer Diebstahl nicht mehr vom Unfallverursacher ersetzt werden muss.


Die richtige Einschätzung der Haftungssituation nach einem Verkehrsunfall erfordert juristisches Fachwissen, denn selbst vermeintlich klare Fälle können komplexe rechtliche Fragen aufwerfen – ein frühzeitiger Rat schützt vor Nachteilen bei der Schadensregulierung. Jetzt Ersteinschätzung anfordern!


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie verhalte ich mich als Autofahrer rechtlich korrekt beim Öffnen der Autotür?

Als Autofahrer müssen Sie beim Öffnen der Autotür ein Höchstmaß an Sorgfalt walten lassen. Nach § 14 Abs. 1 StVO sind Sie verpflichtet, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Notwendige Sicherungsmaßnahmen

Bei schlechter Sicht müssen Sie die Tür zunächst langsam spaltweise öffnen. Ein vollständiges Öffnen der Tür ist erst erlaubt, wenn Sie mit absoluter Gewissheit ausschließen können, dass sich kein anderer Verkehrsteilnehmer nähert.

Zeitlicher Ablauf

Die Sorgfaltspflicht gilt für den gesamten Ein- und Aussteigevorgang. Dies umfasst:

  • Das Öffnen der Tür
  • Den kompletten Ein- oder Aussteigevorgang
  • Das Ein- und Ausladen von Gegenständen
  • Das Schließen der Tür

Rechtliche Konsequenzen bei Unfällen

Wenn es zu einem Unfall im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Öffnen der Tür kommt, spricht der Beweis des ersten Anscheins für Ihr Verschulden als Autofahrer. Bei einer Kollision mit einem Radfahrer können Sie als Autofahrer zur vollständigen Haftung herangezogen werden, auch wenn der Radfahrer nur einen Mindestabstand von 50 cm eingehalten hat.

Die Sorgfaltspflicht gilt übrigens nicht nur für Sie als Fahrer, sondern für alle Fahrzeuginsassen. Auf Parkplätzen müssen Sie besonders aufmerksam sein, da hier jederzeit mit Ein-, Auspark- und Rangiermanövern zu rechnen ist.


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Welche Rolle spielt die Aufmerksamkeitspflicht bei der Haftungsverteilung?

Die Aufmerksamkeitspflicht ist ein zentrales Kriterium bei der Bewertung der Haftungsverteilung zwischen Auto- und Radfahrern bei Türöffnungsunfällen. Für beide Verkehrsteilnehmer gelten dabei unterschiedliche Sorgfaltsmaßstäbe.

Pflichten des Autofahrers

Der Autofahrer trägt nach § 14 Abs. 1 StVO die primäre Verantwortung, sich beim Öffnen der Tür so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Diese Sorgfaltspflicht gilt für die gesamte Dauer des Ein- und Aussteigevorgangs. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, spricht bereits der erste Anschein für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Aussteigenden.

Pflichten des Radfahrers

Auch Radfahrer müssen aufmerksam sein und einen angemessenen Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen einhalten. Als ausreichender Seitenabstand werden je nach Gericht zwischen 80 und 90 Zentimeter angesehen. Wenn eine Autotür bereits erkennbar geöffnet ist oder ein Fahrzeug offensichtlich be- oder entladen wird, muss der Radfahrer seinen Sicherheitsabstand entsprechend vergrößern.

Auswirkung auf die Haftungsverteilung

Die konkrete Haftungsverteilung richtet sich nach dem Grad der Aufmerksamkeitspflichtverletzung beider Beteiligten. Bei einem plötzlichen, unvorhersehbaren Öffnen der Tür haftet der Autofahrer in der Regel zu 100 Prozent. Eine Mithaftung des Radfahrers kommt nur in Betracht, wenn dieser besonders unaufmerksam war oder trotz erkennbarer Gefahrensituation nicht reagiert hat.


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Welche Schäden sind bei einem Türöffnungsunfall erstattungsfähig?

Bei einem Türöffnungsunfall haben Sie als geschädigter Radfahrer Anspruch auf umfassenden Schadensersatz. Die erstattungsfähigen Schäden umfassen dabei verschiedene Bereiche:

Materielle Schäden

Die Reparaturkosten für Ihr beschädigtes Fahrrad sind in voller Höhe erstattungsfähig. Bei einem Totalschaden steht Ihnen der Wiederbeschaffungswert zu. Auch beschädigte Kleidung und mitgeführte Gegenstände wie Helm, Smartphone oder Tasche werden ersetzt.

Personenschäden und Heilungskosten

Wenn Sie durch den Unfall verletzt wurden, haben Sie Anspruch auf Erstattung aller medizinischen Behandlungskosten. Dies beinhaltet Arztbesuche, Medikamente, Physiotherapie und weitere notwendige Heilbehandlungen. Zusätzlich steht Ihnen Schmerzensgeld für körperliche und seelische Beeinträchtigungen zu.

Verdienstausfall und wirtschaftliche Folgen

Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit können Sie den entgangenen Verdienst geltend machen. Sind Sie längerfristig in Ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens.

Weitere erstattungsfähige Kosten

Ein Haushaltsführungsschaden wird erstattet, wenn Sie aufgrund der Verletzungen Ihren Haushalt nicht wie gewohnt führen können. Bei regelmäßiger Nutzung des Fahrrads für den Arbeitsweg steht Ihnen während der Reparaturzeit eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Zusätzlich können Sie eine pauschale Kostenpauschale von etwa 25-30 Euro für unfallbedingte Aufwendungen geltend machen.


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Was sind die ersten rechtlichen Schritte nach einem Türöffnungsunfall?

Nach einem Türöffnungsunfall ist die unverzügliche Sicherung der Unfallstelle die erste Pflicht aller Beteiligten.

Sofortmaßnahmen vor Ort

Die Dokumentation des Unfallgeschehens ist entscheidend für die spätere Beweisführung. Machen Sie Fotos von den Schäden an beiden Fahrzeugen sowie der Unfallposition. Notieren Sie sich das Kfz-Kennzeichen und lassen Sie sich vom Unfallgegner den Führerschein und die Fahrzeugpapiere zeigen.

Personendaten und Zeugen

Erfassen Sie die vollständigen Personalien aller Beteiligten. Bei Radfahrern sollten Sie auf die Vorlage des Personalausweises bestehen. Sichern Sie die Kontaktdaten anwesender Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben.

Versicherungsinformationen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers muss umgehend informiert werden. Bei einem Wegeunfall zur Arbeit, Schule oder Hochschule ist zusätzlich die gesetzliche Unfallversicherung zu benachrichtigen.

Unfallbericht und Beweissicherung

Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner einen detaillierten Unfallbericht aus. Dokumentieren Sie dabei:

  • Den genauen Unfallhergang
  • Die Position der Fahrzeuge
  • Die Wetterbedingungen und Sichtverhältnisse
  • Den Öffnungswinkel der Autotür
  • Die Geschwindigkeit des Radfahrers

Bei Personenschäden oder Uneinigkeit über den Unfallhergang ist die Polizei hinzuzuziehen. Nach § 14 Abs. 1 StVO muss sich der Aussteiger so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.


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Welche Versicherungen sind bei einem Türöffnungsunfall relevant?

Bei einem Türöffnungsunfall zwischen einem Pkw und einem Radfahrer spielt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers die zentrale Rolle. Diese gesetzlich vorgeschriebene Versicherung deckt Schäden ab, die anderen Personen durch den Gebrauch des Fahrzeugs zugefügt werden.

Leistungen für geschädigte Radfahrer

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers übernimmt bei nachgewiesenem Verschulden die Behandlungskosten, Sachschäden am Fahrrad sowie mögliche Schmerzensgeldforderungen. Die Versicherungssumme beträgt dabei standardmäßig bis zu 100 Millionen Euro für Gesamt- und bis zu 15 Millionen Euro für Personenschäden.

Schäden am Fahrzeug

Wenn durch den Unfall auch Schäden am parkenden Auto entstehen, greift die private Haftpflichtversicherung des Autofahrers nicht. Solche Schäden am eigenen Fahrzeug sind nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt, die alle selbst verursachten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug übernimmt.

Haftungsverteilung

Die Schadensregulierung richtet sich nach dem Grad des Verschuldens. Bei einem Unfall durch eine geöffnete Autotür trifft den Fahrzeugführer eine besondere Sorgfaltspflicht. Nach § 14 Abs. 1 StVO müssen Sie sich beim Ein- und Aussteigen so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Bei Verletzung dieser Pflicht kann ein Bußgeld von 20 bis 25 Euro fällig werden.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Schadensersatz

Definition: Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die jemand zahlen muss, um den Schaden zu ersetzen, den er einer anderen Person zugefügt hat. Es handelt sich um einen Ausgleich für einen entstandenen Schaden und kann materielle Schäden (z.B. Sachschäden) oder immaterielle Schäden (z.B. Schmerzen) umfassen. Grundlegend geregelt ist der Schadensersatz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 249 ff.

Beispiel: Wenn jemand durch ein fahrlässiges Verhalten einen Unfall verursacht und dabei ein Fahrrad beschädigt, muss er die Kosten für die Reparatur des Fahrrads ersetzen.


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Mitschuld

Definition: Mitschuld bedeutet, dass ein Geschädigter selbst eine Verantwortung oder Beteiligung am Zustandekommen eines Schadensereignisses trägt. Dies kann die Höhe eines Anspruchs auf Schadensersatz reduzieren. In Deutschland ist das Prinzip der Mitverschuldung in § 254 BGB geregelt, wo es darum geht, wie die Entschädigung zwischen den Parteien aufgeteilt wird, wenn beide einen Teil der Schuld tragen.

Beispiel: In einem Unfall zwischen einem Radfahrer und einem Autofahrer könnte der Radfahrer eine Mitschuld tragen, wenn er nicht aufmerksam war und dadurch zur Kollision beigetragen hat.


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Haftung

Definition: Haftung beschreibt die gesetzliche Verpflichtung, für einen verursachten Schaden einzustehen, und kann sowohl schuldhaft als auch verschuldensunabhängig sein. Im Zivilrecht ist die Haftung im BGB geregelt, insbesondere durch die §§ 823 ff., die sich mit der deliktischen Haftung befassen.

Beispiel: Ein Autofahrer haftet für Schäden, die entstehen, wenn er seine Autotür ohne vorherige Überprüfung des Verkehrs öffnet und ein Unfall dadurch verursacht wird.


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Schmerzensgeld

Definition: Schmerzensgeld ist ein finanzieller Ausgleich für immaterielle Schäden, vor allem körperliche Schmerzen und Leiden, die jemand durch fremdes Verschulden erleidet. Rechtsgrundlage hierfür bietet § 253 Abs. 2 BGB. Es soll den erlittenen Nichtvermögensschaden ausgleichen oder mildern.

Beispiel: Ein Radfahrer, der bei einem Unfall verletzt wird und Schmerzen erleidet, kann Schmerzensgeld von der schadenverursachenden Person verlangen.


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Verkehrssicherungspflicht

Definition: Die Verkehrssicherungspflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung, Gefahrenquellen zu erkennen und abzusichern, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Diese Pflicht obliegt demjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält. Im Straßenverkehr sind dies beispielsweise Kfz-Führer, die sicherstellen müssen, dass keine Gefahr von ihrem geparkten Fahrzeug ausgeht.

Beispiel: Ein Autofahrer muss sicherstellen, dass keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht, wenn er die Tür seines geparkten Autos öffnet.


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Verschuldenshaftung

Definition: Verschuldenshaftung meint, dass jemand für einen Schaden einstehen muss, den er durch schuldhaftes, also vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln verursacht hat. Diese Art der Haftung ist der Hauptanwendungsbereich des § 823 BGB, der eine Schadensersatzpflicht auslöst, wenn jemand einem anderen in schuldhafter Weise einen Schaden zufügt.

Beispiel: Wenn der Autofahrer seine Autotür öffnet, ohne sich um den nachfolgenden Fahrradverkehr zu kümmern, und es dadurch zu einem Unfall kommt, könnte er wegen Verschuldenshaftung schadensersatzpflichtig sein.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 7 Abs. 1 StVG: Dieser Paragraph regelt die Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die bei Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Im Falle eines Verkehrsunfalls wird der Halter als grundsätzlich verantwortlich angesehen, es sei denn, es bestehen besondere Entlastungsgründe. Im vorliegenden Fall forderte die Klägerin Schadensersatz von den Beklagten basierend auf dieser Regelung, da sie durch das Fahrverhalten des Beklagten zu 2) verletzt wurde.
  • § 115 VVG: Diese Vorschrift betrifft die Leistungspflichten der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wenn ein versicherter Halter in einen Unfall verwickelt ist. Die Versicherung ist verpflichtet, für die Schäden zu haften, die der Versicherte Dritten zufügt. Im Fall der Klägerin war das Fahrzeug des Beklagten zu 2) haftpflichtversichert, was eine entscheidende Grundlage für die Entscheidung war, da die Beklagten in diesem Rahmen zur Zahlung verurteilt wurden.
  • § 540 Abs. 2 ZPO: Diese Regelung befasst sich mit der Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des Erstgerichts, und unter bestimmten Umständen kann davon abgewichen werden. Im vorliegenden Urteil wurde entschieden, die Sachverhaltsfeststellungen des Landgerichts nicht vollständig zu übernehmen, was durch Zweifel an deren Richtigkeit und Vollständigkeit begründet war. Dies führte zu einer neuen Bewertung des Schadensfalls und damit zur Abänderung des ursprünglichen Urteils.
  • § 313 Abs. 1 Satz 1 ZPO: Hier wird die Möglichkeit beschrieben, nachträglich Beweismittel heranzuziehen, wenn dies für die Entscheidungsfindung erforderlich ist. Das Gericht stellte im Berufungsverfahren fest, dass die nicht beigezogene Ermittlungsakte und die fehlende Anhörung des Beklagten zu 2) einen wesentlichen Einfluss auf die ursprüngliche Urteilsfindung hatten. Dies führte dazu, dass eine neue Beurteilung des Unfallhergangs vorgenommen wurde.
  • § 1004 BGB: Diese Norm regelt den Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung gegenüber der Beeinträchtigung eines Rechts. In diesem Fall könnte sie zusätzlich relevant sein, wenn Dauerschäden behauptet werden, die durch das Fehlverhalten der Beklagten entstanden sind. Der Umgang mit Ansprüchen auf Schadensersatz könnte somit auch durch diese Vorschrift beeinflusst werden, auch wenn der Fokus des Urteils primär auf den spezifischen Schadensersatzansprüchen liegt.

Das vorliegende Urteil

OLG Frankfurt – Az.: 9 U 88/22 – Urteil vom 26.09.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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