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Unfall in Italien

Polizei:

Die Polizei nimmt in der Regel nur Unfälle mit Personenschäden und hohem Sachschaden auf

Bei einem Unfall müssen Sie unbedingt die Versicherung und die Versicherungsnummer des Schädigers erfragen.
Diese Angaben finden Sie im Regelfall an einer Plakette auf der Windschutzscheibe.
Nur aufgrund des Namens und Kennzeichens des Schädigers läßt sich die Versicherung nur unter größten Schwierigkeiten ermitteln.

Gesetzliche Mindestdeckungssumme:

Die Mindestdeckungssumme beträgt umgerechnet pauschal ca. 1.5 Mio. DM für Personenschäden und Sachschäden.

Erstattung von Personenschäden:

Heilbehandlungskosten werden in voller Höhe erstattet.

Erstattung von Sachschäden:

Die entstandenen Sachschäden werden ersetzt. Dabei ist die Vorlage einer Werkstattrechnung ausreichend.
Ein Gutachten wird ebenfalls anerkannt.
Auch in Italien kann eine Reparatur vor Ort von Vorteil sein, da dies die Dauer der Regulierung verkürzt und der Geschädigte aufgrund höherer Preise in Deutschland nicht mit einem Abzug rechnen muss.
Bei Vorlage deutscher Werkstattrechnungen empfiehlt sich die Übersetzung in die italienische Sprache.

Schmerzensgeld:

In Italien hat der Geschädigte nur dann Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld, wenn dem Unfall eine strafbare Handlung zugrunde lag. (Bei Unfällen mit schweren Personenschäden kann der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt sein). Die Höhe des Schmerzensgelds richtet sich nach Art und Schwere der erlittenen Verletzungen.

Verdienstausfall:

Hat der Geschädigte nachweislich einen Verdienstausfall erlitten, wird dieser ersetzt. Insoweit empfiehlt sich hier ein Attest eines italienischen Arztes, was die Regulierungsdauer beschleunigt.

Hausfrauenschaden:

Der Hausfrauenschaden wird nach italienischem Recht ersetzt.

Mietwagen:

Mietwagenkosten werden in Italien entsprechend der Reparaturdauer ersetzt. Bei einem Totalschaden ist die Wiederbeschaffungszeit maßgebend.

Wertminderung:

Wird in Italien von den Gerichten nicht anerkannt

Dauer:

In Italien kann sich die Regulierung eines Unfalls länger hinziehen als in Deutschland

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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