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Unternehmenskaufvertrag – Ansprüche nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Ein geplatzter Reisebüro-Verkauf in Düsseldorf endet vor Gericht: Der Käufer wollte vom Vertrag zurücktreten und behauptete, getäuscht worden zu sein. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf sah das anders und verurteilte ihn zu einem saftigen Schadensersatz von über 73.000 Euro.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall betrifft die Klage der Kläger gegen den Beklagten auf Schadensersatz aufgrund des Rücktritts von einem Kaufvertrag über ein Reisebüro.
  • Der Beklagte hatte den Kaufpreis nicht gezahlt und das Reisebüro nicht abgenommen, was die Kläger zum Rücktritt vom Vertrag veranlasste.
  • Der Beklagte versuchte, sich mit Anfechtungen und Rücktritt vom Vertrag zu verteidigen, hatte dabei jedoch keinen Erfolg.
  • Das Gericht entschied, dass die Kläger erneut Schadensersatz in einer bestimmten Höhe für die Zahlung verlangen könnten, während der Abort des Beklagten abgewiesen wurde.
  • Der Beklagte war nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen wirksam anzufechten, da keine rechtsgültigen Gründe vorlagen.
  • Widersprüchliche Zeugenaussagen führten dazu, dass keine Beweise für die Behauptungen des Beklagten gefunden werden konnten.
  • Der Anspruch der Kläger auf Schadensersatz hinsichtlich weiterer Schäden wurde bestätigt, jedoch nicht für Schadensersatz statt der Leistung.
  • Das Urteil ermöglicht den Klägern, die geschuldeten Beträge nebst Zinsen zu verlangen und den Beklagten mit Kosten des Rechtsstreits zu belasten.
  • Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils gibt den Klägern die Möglichkeit, auch ohne Sicherheitsleistung zu handeln, bleibt jedoch unter bestimmten Bedingungen offen.
  • Dieses Urteil schafft Klarheit hinsichtlich der Rechte der Kläger in vergleichbaren zukünftigen Situationen, insbesondere in Bezug auf Rücktritt und Schadensersatzansprüche im Kaufrecht.

Rücktritt vom Unternehmenskaufvertrag: Rechte, Pflichten und Herausforderungen

Rechtliche Folgen beim Rücktritt vom Unternehmenskaufvertrag
Der Rücktritt vom Unternehmenskaufvertrag kann zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen, wenn keine triftigen Gründe vorliegen, was Risiken für Käufer und Verkäufer birgt. (Symbolfoto: akkamulator – 123rf.com)

Der Unternehmenskaufvertrag bildet die Grundlage für Transaktionen zwischen Käufern und Verkäufern von Unternehmen. Bei solchen Verträgen können jedoch verschiedene rechtliche Fragestellungen auftreten, insbesondere wenn der Käufer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht. Gründe für einen Vertragsrücktritt können beispielsweise Mängel bei der Unternehmensbewertung, unzureichende Informationen während des Due-Diligence-Prozesses oder das Vorhandensein versteckter Mängel sein.

Die rechtlichen Folgen eines solchen Rücktritts sind komplex und beinhalten nicht nur die Rückabwicklung des Kaufes, sondern auch potenzielle Schadensersatzforderungen sowie mögliche Ansprüche auf Kaufpreisminderung.

Für Käufer und Verkäufer können die Streitigkeiten, die sich aus einem Rücktritt vom Unternehmenskaufvertrag ergeben, erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Hierbei spielen die Rechte und Pflichten beider Parteien eine zentrale Rolle, insbesondere in Bezug auf Haftung und Abfindung nach Rücktritt.

Zudem ist es wichtig, die Regelungen zur Mängelgewährleistung und anderen vertraglichen Vereinbarungen zu verstehen.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die verschiedenen Dimensionen und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Rücktritt von einem Unternehmenskaufvertrag beleuchtet und die daraus resultierenden Ansprüche und Möglichkeiten analysiert.

Der Fall vor Gericht


Fehlgeschlagener Unternehmenskauf führt zu Schadensersatzansprüchen

Im Mai 2013 scheiterte der geplante Verkauf eines Reisebüros in Düsseldorf. Der Käufer trat vom Kaufvertrag zurück, was zu einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf führte. Das Gericht sprach den Verkäufern in seinem Urteil vom 27. November 2014 Schadensersatz in Höhe von über 73.000 Euro zu.

Hintergrund des Konflikts

Die Kläger hatten im April 2013 mit dem Beklagten einen notariellen Kaufvertrag über ein Reisebüro geschlossen. Der vereinbarte Kaufpreis betrug 60.000 Euro, wovon noch Kundenanzahlungen abgezogen werden sollten. Ende Mai erklärte der Käufer jedoch den Rücktritt vom Vertrag. Er begründete dies mit angeblichen Täuschungen der Verkäufer über den Zustand und Wert des Unternehmens. Die Verkäufer wiesen die Vorwürfe zurück und traten ihrerseits vom Vertrag zurück. Sie verklagten den Käufer auf Schadensersatz.

Entscheidung des Gerichts

Das OLG Düsseldorf gab den Klägern weitgehend Recht. Es sah den Rücktritt des Käufers als unberechtigt an. Weder lägen die behaupteten Täuschungen vor, noch sei der Vertrag sittenwidrig oder formunwirksam. Die Verkäufer seien daher berechtigt gewesen, ihrerseits vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

Das Gericht sprach den Klägern insgesamt 73.116,43 Euro zu. Den Hauptteil machte der entgangene Kaufpreis aus. Davon zog das Gericht lediglich 3.100 Euro für den Wert des bei den Verkäufern verbliebenen Unternehmens ab. Diesen schätzte es als gering ein, da die Verkäufer das Ladenlokal bereits an den Beklagten vermietet hatten und so den Kundenstamm nicht anderweitig nutzen konnten.

Zu dem Schadensersatz kamen noch Kosten für ein Buchungsprogramm sowie für die Weiterbeschäftigung einer Mitarbeiterin hinzu. Auch mussten die Verkäufer vom Käufer eingenommene Kundenanzahlungen erstattet bekommen.

Bedeutung für Unternehmenskäufe

Das Urteil verdeutlicht die Risiken voreiliger Rücktritte von Unternehmenskaufverträgen. Käufer sollten gründlich prüfen, ob tatsächlich Rücktrittsgründe vorliegen. Andernfalls drohen erhebliche Schadensersatzforderungen. Verkäufer wiederum müssen bei der Darstellung des Unternehmens sorgfältig vorgehen, um Täuschungsvorwürfe zu vermeiden. Insgesamt zeigt der Fall die Bedeutung einer sorgfältigen Vertragsgestaltung und -abwicklung beim Unternehmenskauf.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil unterstreicht die hohe Hürde für einen wirksamen Rücktritt vom Unternehmenskaufvertrag. Käufer tragen das Risiko erheblicher Schadensersatzforderungen bei unberechtigtem Rücktritt. Die Entscheidung betont die Bedeutung sorgfältiger Prüfung vor einem Vertragsrücktritt und die Notwendigkeit belastbarer Rücktrittsgründe. Für Verkäufer ergibt sich die Pflicht zur genauen und vollständigen Darstellung des Unternehmens, um Täuschungsvorwürfe zu vermeiden.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als potenzieller Käufer einer vermieteten Immobilie müssen Sie bei der Betriebskostenabrechnung nach einem Eigentümerwechsel besonders aufmerksam sein. Das Urteil verdeutlicht, dass der neue Eigentümer für die gesamte Abrechnungsperiode verantwortlich ist, in die der Eigentumsübergang fällt – auch für den Zeitraum davor. Sie sollten daher beim Kauf unbedingt alle relevanten Unterlagen und Informationen zu Betriebskosten vom Vorbesitzer einholen. Zudem empfiehlt es sich, im Kaufvertrag klare Regelungen zur Kostenverteilung und Verantwortlichkeit für die Abrechnung zu treffen, um spätere Konflikte mit Mietern zu vermeiden. Eine sorgfältige Due Diligence vor dem Kauf ist entscheidend, um Ihre rechtlichen Pflichten als neuer Vermieter genau einschätzen zu können.


FAQ – Häufige Fragen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Unternehmenskauf. Besonders beleuchtet werden die rechtlichen Folgen beim Rücktritt vom Unternehmenskaufvertrag, um Ihnen wertvolle Informationen zur Absicherung Ihrer Interessen zu bieten. Erfahren Sie, welche Schritte Sie beachten sollten und welche Konsequenzen ein Rücktritt für alle Parteien mit sich bringen kann. Tauchen Sie ein in die Details, die für Ihren erfolgreichen Unternehmenskauf entscheidend sein können.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat ein Rücktritt von einem Unternehmenskaufvertrag?

Ein Rücktritt von einem Unternehmenskaufvertrag hat weitreichende rechtliche Folgen für beide Vertragsparteien. Grundsätzlich führt der Rücktritt zur Rückabwicklung des Vertrages, was bedeutet, dass beide Seiten ihre bereits erbrachten Leistungen zurückgewähren müssen.

Rückabwicklung des Vertrages

Wenn Sie als Käufer vom Unternehmenskaufvertrag zurücktreten, müssen Sie das erworbene Unternehmen an den Verkäufer zurückgeben. Der Verkäufer ist im Gegenzug verpflichtet, den gezahlten Kaufpreis zu erstatten. Dies klingt einfacher, als es in der Praxis oft ist. Stellen Sie sich vor, Sie haben das Unternehmen bereits mehrere Monate geführt und Veränderungen vorgenommen. In diesem Fall kann eine vollständige Rückabwicklung sehr komplex werden.

Wertersatz und Nutzungsentschädigung

Häufig ist eine Rückgabe des Unternehmens in exakt dem Zustand, in dem es erworben wurde, nicht möglich. In solchen Fällen kann der Verkäufer einen Wertersatz für Verschlechterungen des Unternehmens verlangen. Umgekehrt können Sie als Käufer möglicherweise eine Nutzungsentschädigung für die Zeit fordern, in der der Verkäufer den Kaufpreis genutzt hat.

Schadensersatzansprüche

Der Rücktritt vom Unternehmenskaufvertrag schließt Schadensersatzansprüche nicht aus. Wenn eine Partei den Rücktrittsgrund zu vertreten hat, kann die andere Partei zusätzlich Schadensersatz fordern. Dies könnte beispielsweise Kosten für Due Diligence, Anwaltskosten oder entgangene Gewinne umfassen.

Vertraglich vereinbarte Folgen

Bei Unternehmenskaufverträgen ist es üblich, die Folgen eines möglichen Rücktritts vertraglich zu regeln. Solche Vereinbarungen können von den gesetzlichen Regelungen abweichen und beispielsweise Vertragsstrafen oder pauschalisierte Schadensersatzansprüche vorsehen. Wenn Sie einen Unternehmenskaufvertrag abschließen, sollten Sie daher besonders auf die Rücktrittsklauseln achten.

Zeitliche Beschränkungen

Beachten Sie, dass das Recht zum Rücktritt von einem Unternehmenskaufvertrag oft zeitlich begrenzt ist. Nach dem Vollzug des Vertrages (Closing) ist ein Rücktritt in der Regel nur noch unter sehr engen Voraussetzungen möglich, da eine Rückabwicklung mit zunehmendem zeitlichen Abstand immer schwieriger wird.

Ein Rücktritt von einem Unternehmenskaufvertrag ist ein komplexer Vorgang mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen. Aufgrund der Komplexität und der potenziell hohen finanziellen Risiken ist es dringend zu empfehlen, sich in einer solchen Situation von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

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Was sind die häufigsten Gründe für einen Rücktritt von einem Unternehmenskaufvertrag?

Bei Unternehmenskaufverträgen gibt es mehrere häufige Gründe, die einen Rücktritt rechtfertigen können. Diese Gründe sind oft komplexer als bei gewöhnlichen Kaufverträgen, da der Kauf eines Unternehmens in der Regel umfangreicher und vielschichtiger ist.

Wesentliche Vertragsverletzungen

Ein häufiger Grund für den Rücktritt ist eine wesentliche Vertragsverletzung durch eine der Parteien. Wenn beispielsweise der Verkäufer falsche Angaben über den Zustand oder die Finanzen des Unternehmens gemacht hat, kann dies den Käufer zum Rücktritt berechtigen. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Unternehmen und stellen später fest, dass wichtige Patente nicht wie angegeben dem Unternehmen gehören – in einem solchen Fall wäre ein Rücktritt möglicherweise gerechtfertigt.

Nichterfüllung von Bedingungen

Viele Unternehmenskaufverträge enthalten aufschiebende Bedingungen. Das sind Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Vertrag wirksam wird. Wenn eine solche Bedingung nicht eintritt, kann dies zum Rücktritt führen. Ein typisches Beispiel ist die fehlende Zustimmung der Kartellbehörden bei größeren Übernahmen.

Due Diligence-Ergebnisse

Oft wird im Vertrag ein Rücktrittsrecht für den Fall vereinbart, dass die Due Diligence-Prüfung negative Ergebnisse liefert. Wenn Sie als Käufer bei der genauen Untersuchung des Unternehmens auf schwerwiegende Probleme stoßen, die vorher nicht erkennbar waren, können Sie möglicherweise vom Vertrag zurücktreten.

Wegfall der Geschäftsgrundlage

Ein Rücktritt kann auch gerechtfertigt sein, wenn sich die Umstände, die dem Vertrag zugrunde lagen, grundlegend ändern. Dies wird als Wegfall der Geschäftsgrundlage bezeichnet. Wenn sich beispielsweise kurz nach Vertragsschluss die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Branche des Unternehmens drastisch ändern, könnte dies unter Umständen einen Rücktritt rechtfertigen.

Finanzierungsprobleme

In manchen Fällen wird ein Rücktrittsrecht für den Fall vereinbart, dass der Käufer die notwendige Finanzierung nicht erhält. Dies ist besonders relevant, wenn der Kauf durch Kredite finanziert werden soll.

Fehlende behördliche Genehmigungen

Bei bestimmten Unternehmenskäufen sind behördliche Genehmigungen erforderlich. Wenn diese nicht erteilt werden, kann dies zum Rücktritt führen. Dies ist besonders in stark regulierten Branchen wie dem Finanzsektor relevant.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Möglichkeit zum Rücktritt oft von den spezifischen Vertragsklauseln abhängt. Wenn Sie einen Unternehmenskauf planen, sollten Sie besonders auf die Rücktrittsrechte und -bedingungen im Vertrag achten. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung kann spätere Streitigkeiten vermeiden und Ihnen im Ernstfall den Rücktritt erleichtern.

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Welche Schadensersatzansprüche können nach einem unberechtigten Rücktritt geltend gemacht werden?

Bei einem unberechtigten Rücktritt vom Kaufvertrag können Sie als Verkäufer verschiedene Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese Ansprüche zielen darauf ab, Sie so zu stellen, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden.

Entgangener Gewinn

Der wichtigste Schadensersatzanspruch ist der entgangene Gewinn. Wenn Sie als Verkäufer durch den unberechtigten Rücktritt einen Gewinn verlieren, können Sie diesen vom Käufer ersetzt verlangen. Stellen Sie sich vor, Sie hätten ein Unternehmen für 1 Million Euro verkauft und der Käufer tritt unberechtigt zurück. Ihr entgangener Gewinn wäre dann die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und Ihren Kosten.

Aufwendungsersatz

Sie können auch den Ersatz von Aufwendungen fordern, die Sie im Vertrauen auf den Vertrag gemacht haben. Wenn Sie beispielsweise für den Unternehmensverkauf einen Berater engagiert haben, können Sie diese Kosten vom Käufer zurückfordern.

Wertverlust

In manchen Fällen kann der Kaufgegenstand an Wert verlieren. Wenn Sie als Verkäufer eines Unternehmens durch den unberechtigten Rücktritt einen Wertverlust erleiden, weil sich die Marktbedingungen verschlechtert haben, können Sie auch diesen Schaden geltend machen.

Folgeschäden

Unter Umständen können Sie auch Folgeschäden geltend machen. Wenn Sie aufgrund des erwarteten Verkaufs Ihres Unternehmens bereits in ein neues Projekt investiert haben und dieses nun nicht realisieren können, könnten diese Verluste ebenfalls ersatzfähig sein.

Durchsetzung der Ansprüche

Um Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, müssen Sie:

  1. Den unberechtigten Rücktritt des Käufers nachweisen
  2. Die Höhe Ihres Schadens konkret beziffern und belegen
  3. Den Käufer zur Zahlung auffordern
  4. Bei Verweigerung gegebenenfalls gerichtlich vorgehen

Beachten Sie, dass die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen komplex sein kann. Es ist ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um Ihre Ansprüche optimal geltend zu machen und durchzusetzen.

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Wie kann man als Käufer das Risiko von Täuschungsvorwürfen reduzieren?

Als Käufer können Sie mehrere Maßnahmen ergreifen, um das Risiko von Täuschungsvorwürfen zu minimieren:

Sorgfältige Due Diligence durchführen

Führen Sie eine gründliche Due Diligence durch, bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen. Dies beinhaltet eine umfassende Prüfung aller relevanten Unterlagen und Informationen über das Unternehmen. Achten Sie besonders auf finanzielle Kennzahlen, rechtliche Verpflichtungen und potenzielle Risiken. Dokumentieren Sie den gesamten Due-Diligence-Prozess sorgfältig, um später nachweisen zu können, dass Sie alle zumutbaren Schritte unternommen haben, um sich über den Zustand des Unternehmens zu informieren.

Klare Vertragsgestaltung

Achten Sie auf eine präzise und eindeutige Formulierung aller Vertragsklauseln. Definieren Sie wichtige Begriffe klar und vermeiden Sie mehrdeutige Aussagen. Legen Sie fest, welche Informationen und Zusicherungen des Verkäufers als wesentlich für Ihre Kaufentscheidung gelten. Nehmen Sie diese explizit in den Vertrag auf, um später darauf zurückgreifen zu können.

Garantien und Gewährleistungen

Vereinbaren Sie angemessene Garantien und Gewährleistungen mit dem Verkäufer. Diese sollten alle wesentlichen Aspekte des Unternehmens abdecken, wie etwa die Richtigkeit der vorgelegten Finanzinformationen, das Bestehen wichtiger Verträge oder die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Achten Sie darauf, dass diese Zusicherungen zeitlich begrenzt sind und klare Haftungsregelungen für den Fall einer Verletzung enthalten.

Professionelle Unterstützung hinzuziehen

Ziehen Sie Fachexperten wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hinzu. Diese können Ihnen helfen, potenzielle Risiken zu identifizieren und angemessene Schutzmaßnahmen im Vertrag zu verankern. Ihre Expertise kann entscheidend sein, um komplexe rechtliche und finanzielle Aspekte des Kaufs zu verstehen und abzusichern.

Offene Kommunikation pflegen

Pflegen Sie eine offene und transparente Kommunikation mit dem Verkäufer. Stellen Sie alle relevanten Fragen und dokumentieren Sie die Antworten schriftlich. Wenn Sie Bedenken oder Unklarheiten haben, sprechen Sie diese direkt an und bitten Sie um Klärung. Diese Vorgehensweise hilft nicht nur, Missverständnisse zu vermeiden, sondern kann auch als Nachweis Ihrer Sorgfalt dienen.

Escrow-Vereinbarungen nutzen

Erwägen Sie die Verwendung von Escrow-Vereinbarungen für einen Teil des Kaufpreises. Dabei wird ein bestimmter Betrag für einen festgelegten Zeitraum von einem Treuhänder verwahrt. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, nach dem Kauf auftretende Probleme zu adressieren, ohne sofort rechtliche Schritte einleiten zu müssen.

Indem Sie diese Maßnahmen ergreifen, können Sie als Käufer Ihre Position stärken und das Risiko von Täuschungsvorwürfen erheblich reduzieren. Denken Sie daran, dass jeder Unternehmenskauf einzigartig ist und spezifische Risiken bergen kann. Eine sorgfältige, individuelle Herangehensweise ist daher unerlässlich.

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Welche Rolle spielt die Vertragsgestaltung beim Unternehmenskauf und wie kann sie das Risiko von Konflikten minimieren?

Die Vertragsgestaltung beim Unternehmenskauf spielt eine entscheidende Rolle für die Vermeidung späterer Konflikte und die Sicherung der Interessen beider Parteien. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Unternehmenskaufvertrag dient als Prozessprävention und kann kostspielige Gerichtsverfahren verhindern.

Bedeutung der Vertragsgestaltung

Bei der Formulierung des Unternehmenskaufvertrags sollten Sie stets berücksichtigen, was passieren könnte, wenn es bei der Abwicklung zu Unstimmigkeiten kommt oder Ihr Geschäftspartner den Vertrag bricht. Ein gut gemachter Vertrag ebnet den Weg für ein erfolgreich und konfliktfrei abgewickeltes Geschäft und hält im Konfliktfall die nötigen Lösungen bereit.

Komplexität und Risikominimierung

Der Unternehmenskaufvertrag ist ein komplexes juristisches Dokument, das neben dem Kaufpreis auch eine Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer festlegt. Die hohe Komplexität kann zu Fehlern bei einzelnen Klauseln führen, die den gesamten Vertrag gefährden oder zu finanziell nachteiligen Vertragsanpassungen zwingen können. Um diese Risiken zu minimieren, ist es ratsam, einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Wichtige Vertragsbestandteile

Folgende Elemente sollten Sie bei der Vertragsgestaltung besonders beachten:

  • Präzise Beschreibung des Kaufgegenstands
  • Klare Regelungen zu Garantien und Gewährleistungen
  • Festlegung von Streitbeilegungsmechanismen
  • Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln
  • Regelungen zur Due Diligence und deren Auswirkungen

Vorbeugende Maßnahmen

Um das Konfliktpotenzial zu reduzieren, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Führen Sie eine gründliche Due Diligence durch, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
  2. Formulieren Sie klare und eindeutige Vertragsklauseln, um Interpretationsspielräume zu minimieren.
  3. Legen Sie Mechanismen zur Streitbeilegung fest, wie etwa Mediation oder Schiedsverfahren.
  4. Berücksichtigen Sie mögliche Post-M&A-Streitigkeiten und treffen Sie entsprechende Vorkehrungen im Vertrag.

Durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung können Sie spätere Konflikte verhindern oder zumindest positiv beeinflussen. Wenn Sie diese Aspekte berücksichtigen, schaffen Sie eine solide Grundlage für einen reibungslosen Unternehmenskauf und minimieren das Risiko kostspieliger rechtlicher Auseinandersetzungen in der Zukunft.

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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Schadensersatz statt der Leistung: Dies bezeichnet einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch die Nichterfüllung eines Vertrages entstanden ist. Statt der vereinbarten Leistung (hier: Zahlung des Kaufpreises) kann der Gläubiger Geldersatz für seinen Schaden verlangen. Voraussetzung ist eine wesentliche Pflichtverletzung des Schuldners. Im vorliegenden Fall konnten die Verkäufer Schadensersatz statt des Kaufpreises fordern, da der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurücktrat. Die Schadenshöhe bemisst sich nach der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Wert des beim Verkäufer verbliebenen Unternehmens.
  • Rücktritt vom Vertrag: Der Rücktritt ist die einseitige Erklärung einer Vertragspartei, sich vom Vertrag zu lösen. Er führt zur Rückabwicklung des Vertrages. Voraussetzungen sind in der Regel eine wesentliche Pflichtverletzung der anderen Partei und das erfolglose Verstreichen einer angemessenen Nachfrist. Im Urteilsfall erklärte zunächst der Käufer unberechtigt den Rücktritt, woraufhin die Verkäufer ihrerseits berechtigterweise vom Vertrag zurücktraten. Der Rücktritt muss ausdrücklich erklärt werden und kann nicht durch schlüssiges Verhalten erfolgen.
  • Arglistige Täuschung: Dies bezeichnet das vorsätzliche Vorspiegeln falscher oder Verschweigen wahrer Tatsachen, um den Vertragspartner zum Vertragsschluss zu bewegen. Eine arglistige Täuschung berechtigt zur Anfechtung des Vertrages. Im vorliegenden Fall behauptete der Käufer, über den Zustand und Wert des Unternehmens getäuscht worden zu sein, was das Gericht jedoch verneinte. Eine arglistige Täuschung erfordert die Absicht zur Täuschung sowie deren Ursächlichkeit für den Vertragsschluss und ist vom Anfechtenden zu beweisen.
  • Unberechtigter Rücktritt: Ein Rücktritt ist unberechtigt, wenn die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Im Urteilsfall lag kein Rücktrittsgrund für den Käufer vor, da weder eine arglistige Täuschung noch sonstige wesentliche Pflichtverletzungen der Verkäufer festgestellt wurden. Ein unberechtigter Rücktritt stellt selbst eine Vertragsverletzung dar und kann Schadensersatzansprüche der anderen Partei auslösen. Der unberechtigt Zurücktretende trägt das Risiko erheblicher finanzieller Konsequenzen.
  • Due Diligence: Dies bezeichnet die sorgfältige Prüfung eines Unternehmens vor dessen Kauf, insbesondere hinsichtlich rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Risiken. Eine gründliche Due Diligence kann spätere Streitigkeiten vermeiden, da der Käufer umfassend über den Zustand des Unternehmens informiert wird. Im vorliegenden Fall hätte eine sorgfältigere Due Diligence dem Käufer möglicherweise geholfen, die tatsächliche Lage des Reisebüros besser einzuschätzen und einen unberechtigten Rücktritt zu vermeiden. Die Durchführung einer Due Diligence ist keine rechtliche Pflicht, aber im Unternehmenskauf üblich und ratsam.
  • Differenzmethode: Diese Methode dient zur Berechnung des Schadens bei Nichterfüllung eines Vertrages. Dabei wird die Vermögenslage des Geschädigten mit und ohne das schädigende Ereignis verglichen. Im Urteilsfall wurde der Schaden der Verkäufer als Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Wert des bei ihnen verbliebenen Unternehmens berechnet. Die Differenzmethode berücksichtigt auch entgangene Gewinne und Folgeschäden. Sie ist die gängige Methode zur Schadensberechnung im Zivilrecht und wird von den Gerichten regelmäßig angewandt.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 323 BGB (Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung): Dieser Paragraph regelt das Recht einer Vertragspartei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die andere Partei ihre Leistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringt. Im vorliegenden Fall erklärten die Kläger den Rücktritt, da der Beklagte den Kaufpreis nicht zahlte.
  • § 280 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung): Dieser Paragraph begründet einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn eine Vertragspartei eine Pflicht aus dem Vertrag verletzt. Hier verletzte der Beklagte seine Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises, was den Schadensersatzanspruch der Kläger begründete.
  • § 346 BGB (Wirkungen des Rücktritts): Dieser Paragraph regelt die Rechtsfolgen des Rücktritts vom Vertrag. Nach einem Rücktritt sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Im vorliegenden Fall musste der Beklagte die erhaltene Gutschrift zurückzahlen.
  • § 812 BGB (Herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung): Dieser Paragraph gewährt einen Anspruch auf Herausgabe einer ungerechtfertigt erlangten Bereicherung. Der Beklagte hatte die Gutschrift ohne rechtlichen Grund erhalten und musste sie daher herausgeben.
  • § 281 BGB (Schadensersatz statt der Leistung): Dieser Paragraph ermöglicht es, Schadensersatz statt der eigentlich geschuldeten Leistung zu verlangen, wenn diese nicht erbracht wird. Die Kläger verlangten Schadensersatz statt der Kaufpreiszahlung, da der Beklagte diese nicht leistete.

Das vorliegende Urteil

 

OLG Düsseldorf – Az.: I-6 U 116/14 – Urteil vom 27.11.2014


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