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Unzureichende Angaben über Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen

Ein Hamburger Gericht zwingt eine Bank zur Rückzahlung einer horrenden Vorfälligkeitsentschädigung von über 90.000 Euro! Der Kunde hatte seine Immobilie vorzeitig verkauft, doch die Bank verrechnete die Entschädigung fehlerhaft und muss nun zahlen. Sieg auf ganzer Linie für den Bankkunden – zusätzlich erhält er umfassende Auskunft über seine gespeicherten Daten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Hamburg
  • Datum: 06.07.2023
  • Aktenzeichen: 302 O 24/23
  • Verfahrensart: Klage auf Rückerstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung und Datenauskunft
  • Rechtsbereiche: Darlehensrecht, Datenschutzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Verbraucher, der die Rückerstattung einer gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung und eine umfassende Datenauskunft gemäß DSGVO fordert. Er argumentiert, dass die Bank unzureichend über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informiert hat und ihm unrechtmäßig Zwang zum Verkauf der Immobilie ausgeübt wurde. Zudem macht er Ansprüche auf Schadensersatz geltend.
  • Beklagte: Eine Bank, die die Vorfälligkeitsentschädigung für gerechtfertigt hält, da ein Liquiditätsproblem des Klägers vorlag und nicht gezwungen wurde, die Immobilie zu verkaufen. Sie bestreitet die Existenz eines weitergehenden Auskunftsanspruchs und die Vorwürfe falscher Information.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger hatte im Mai 2017 einen Darlehensvertrag mit der Beklagten für eine Immobilie abgeschlossen. Aufgrund finanzieller Probleme verkaufte der Kläger die Immobilie, woraufhin die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung einbehielt. Der Kläger fordert deren Rückzahlung und eine vollständige Datenauskunft, da die Berechnungsmethoden unzureichend dargestellt worden seien.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die Beklagte korrekt über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informiert hat und ob sie berechtigt war, diese bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens einzubehalten. Zudem wurde die umfassende Auskunftspflicht der Beklagten nach der DSGVO bezweifelt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage hat in der Hauptsache Erfolg. Der Kläger hat Anspruch auf Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung und auf eine umfassende Datenauskunft. Der Schadensersatzanspruch wurde abgewiesen.
  • Begründung: Die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung waren unzureichend im Sinne des § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB, da sie für den Verbraucher nicht verständlich genug waren und somit der bereicherungsrechtliche Anspruch des Klägers besteht. Die DSGVO-Auskunft ist unvollständig erteilt worden, was einen weiteren Auskunftsanspruch rechtfertigt, während kein Schadensersatzanspruch besteht, da es an einer Persönlichkeitsverletzung fehlt.
  • Folgen: Der Kläger erhält die Vorfälligkeitsentschädigung von der Beklagten zurück und hat Anspruch auf weitere Auskünfte nach DSGVO. Die Beklagte muss 95% der Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar unter Sicherheitsleistungen.

Vorfälligkeitsentschädigung: Rechte und Pflichten bei vorzeitiger Kreditkündigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine oft übersehene, aber wichtige Klausel in Kreditverträgen, insbesondere bei Immobiliardarlehen. Sie fällt an, wenn ein Darlehensnehmer seinen Kreditvertrag vorzeitig kündigt und damit die vertraglich vereinbarten Zahlungen nicht mehr leistet. Diese verpflichtende Zahlung soll den Kreditgeber für den Einnahmeausfall entschädigen, der durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung kann jedoch komplex und intransparent sein, was viele Verbraucher vor Herausforderungen stellt.

In der heutigen Zeit, in der viele Menschen überlegen, ihre Immobilienfinanzierung umzustrukturieren oder ihren Kreditvertrag vorzeitig zu beenden, ist ein präzises Verständnis der Kosten und Bedingungen unerlässlich. Ein neuerer Gerichtsfall beleuchtet, wie unzureichende Angaben zur Berechnung dieser Entschädigung sowohl für Banken als auch für Verbraucher rechtliche Folgen haben können.

Der Fall vor Gericht


Bank muss 91.435 Euro Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

Bankberater zeigt Ehepaar hastig Kreditvertrag im Beratungsgespräch
Vorfälligkeitsentschädigung und rechtliche Konsequenzen (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Landgericht Hamburg hat einen Bankkunden in seinem Kampf um die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von über 90.000 Euro bestätigt. Die streitgegenständliche Zahlung erfolgte nach dem vorzeitigen Verkauf einer kreditfinanzierten Immobilie im Juli 2021.

Unklare Vertragsklauseln zu Lasten der Bank

Der im Mai 2017 geschlossene Darlehensvertrag über 950.000 Euro sah eine Sollzinsbindung bis Mai 2027 und eine Gesamtlaufzeit von 38 Jahren vor. Die Bank hatte nach dem Immobilienverkauf eine Vorfälligkeitsentschädigung von 96.844 Euro einbehalten. Nach Ansicht des Gerichts waren die vertraglichen Angaben zur Berechnung dieser Entschädigung jedoch unzureichend und irreführend.

Fehlerhafte Darstellung des Berechnungszeitraums

Die Bank hatte in ihren Vertragsklauseln den Eindruck erweckt, die Vorfälligkeitsentschädigung würde auf Basis der gesamten regulären Vertragslaufzeit berechnet. Tatsächlich darf jedoch nur der Zeitraum bis zum Ende der Sollzinsbindung berücksichtigt werden. Das Gericht bewertete diese missverständliche Darstellung als wesentlichen Mangel. Auch die vereinbarten jährlichen Sondertilgungsrechte wurden in den Vertragsunterlagen nicht ausreichend berücksichtigt.

Bankkunde erhält umfassende Datenauskunft

Neben der Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung sprach das Gericht dem Kläger auch einen Anspruch auf umfassende Datenauskunft nach der DSGVO zu. Die Bank muss sämtliche gespeicherten personenbezogenen Daten offenlegen, soweit keine Rechte Dritter betroffen sind. Ein zusätzlich geforderter Schadensersatz wurde jedoch abgewiesen, da die bloße Nichterteilung von Auskünften keine entschädigungspflichtige Persönlichkeitsverletzung darstelle.

Bedeutung der rechtlich gesicherten Zinserwartung

Das Gericht stellte klar, dass für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung nur der Zeitraum der rechtlich gesicherten Zinserwartung maßgeblich ist. Diese beschränkt sich auf die vereinbarte Sollzinsbindung und muss zudem vereinbarte Sondertilgungsrechte berücksichtigen. Die Bank muss den zurückgeforderten Betrag mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinsen.

Kostenverteilung zugunsten des Klägers

Das Landgericht Hamburg entschied, dass die Bank 95 Prozent der Verfahrenskosten tragen muss. Die verbleibenden fünf Prozent wurden dem Kläger auferlegt. Die Entscheidung ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Landgericht Hamburg stärkt die Rechte von Darlehensnehmern bei unklaren Vertragsklauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung. Banken müssen in ihren Verträgen transparent darstellen, dass sich die Berechnung der Entschädigung nur auf den Zeitraum der Zinsbindung bezieht – nicht auf die gesamte Vertragslaufzeit. Unklare oder irreführende Formulierungen führen zum kompletten Wegfall des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung. Das Gericht bekräftigt damit die Pflicht der Banken zu verständlichen und eindeutigen Vertragsformulierungen im Sinne des Verbraucherschutzes.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen möchten oder mussten, sollten Sie die Vertragsklauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung genau prüfen. Falls Ihre Bank die Berechnung auf die gesamte Vertragslaufzeit statt nur auf die Zinsbindung bezieht, können Sie die bereits gezahlte Entschädigung möglicherweise vollständig zurückfordern. Dies gilt auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Fälle. Besonders relevant ist das für langlaufende Kredite, bei denen die Differenz zwischen Zinsbindung und Gesamtlaufzeit erheblich sein kann. Lassen Sie im Zweifel Ihre Vertragsunterlagen von einem Fachanwalt prüfen.


Benötigen Sie Hilfe?

Ihre Rechte bei unklaren Vorfälligkeitsentschädigungen sind durch das aktuelle Urteil gestärkt worden. Unsere langjährige Expertise im Bankrecht hilft Ihnen dabei, potenzielle Rückforderungsansprüche aus Ihrem Immobilienkredit zu identifizieren und durchzusetzen. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Vertragsunterlagen und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren individuellen Fall. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung und wann wird sie fällig?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Ausgleichsbetrag, den Sie als Kreditnehmer an die Bank zahlen müssen, wenn Sie einen Kredit mit festem Zinssatz vorzeitig zurückzahlen. Diese Entschädigung dient dem Ausgleich des Schadens, der der Bank durch die entgangenen Zinserträge entsteht.

Entstehung der Zahlungspflicht

Die Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, wenn Sie als Darlehensnehmer:

  • einen Kredit vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung kündigen
  • die gesamte Restschuld auf einmal tilgen
  • zum Zeitpunkt der Rückzahlung einen gebundenen Sollzinssatz schulden

Höhe der Entschädigung

Bei normalen Verbraucherkrediten ist die Höhe gesetzlich begrenzt auf:

  • 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe, wenn die Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt
  • 0,5 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe, wenn die Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt

Bei Immobilienkrediten liegt die Vorfälligkeitsentschädigung deutlich höher, typischerweise zwischen 5 bis 10 Prozent der Restschuld.

Ausnahmen von der Zahlungspflicht

Eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, wenn:

  • die Rückzahlung aus einer Versicherung erfolgt, die vertraglich zur Kreditsicherung vereinbart wurde
  • der Vertrag unzureichende Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthält
  • der Immobilienkredit nach Ablauf von zehn Jahren gekündigt wird

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Welche gesetzlichen Pflichtangaben muss die Bank im Darlehensvertrag zur Vorfälligkeitsentschädigung machen?

Seit dem 21. März 2016 müssen Banken im Darlehensvertrag wesentliche Parameter zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in groben Zügen aufführen. Diese Angaben müssen klar, prägnant und für den Darlehensnehmer verständlich sein.

Erforderliche Vertragsangaben

Der Darlehensvertrag muss die grundlegende Berechnungsmethode offenlegen. Die Bank kann dabei zwischen der Aktiv-Passiv-Methode oder der Aktiv-Aktiv-Methode wählen. Wenn Sie einen Immobilienkredit abschließen, müssen im Vertrag folgende Informationen enthalten sein:

  • Die konkreten Berechnungsfaktoren wie Restschuld, Restlaufzeit und Zinsdifferenz
  • Die Berücksichtigung möglicher Kosteneinsparungen der Bank
  • Angaben zur Obergrenze der Vorfälligkeitsentschädigung

Rechtliche Konsequenzen mangelhafter Angaben

Fehlen diese Pflichtangaben oder sind sie unzureichend, hat dies erhebliche rechtliche Folgen: Der Anspruch der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung ist vollständig ausgeschlossen. Dies gilt nach § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

Anforderungen an die Transparenz

Die vertraglichen Regelungen müssen konkret und nachvollziehbar sein. Wenn die Bank beispielsweise die Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefe als Berechnungsgrundlage nennt, muss sie auch das alternative Verfahren bei fehlenden passenden Pfandbriefen erläutern. Die Angaben dürfen nicht ungenau sein, müssen aber gleichzeitig richtig und für Sie als Darlehensnehmer nachvollziehbar bleiben.


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Wie kann ich prüfen, ob meine Bank die Vorfälligkeitsentschädigung korrekt berechnet hat?

Um die Berechnung Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung zu überprüfen, können Sie mehrere Schritte unternehmen.

Detaillierte Aufstellung anfordern

Fordern Sie von Ihrer Bank eine detaillierte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese Aufstellung muss folgende Angaben enthalten:

  • Wiederanlagezinsen mit Art der Anlage und Berechnungsdatum
  • Höhe der ersparten Verwaltungskosten
  • Höhe der ersparten Risikokosten
  • Berücksichtigte Sondertilgungsrechte

Berechnungsgrundlagen prüfen

Die Bank muss bei der Berechnung zwei wesentliche Faktoren berücksichtigen:

Der erste Faktor ist die Darlehensrendite, die bei regulärer Fortführung des Vertrags entstanden wäre. Der zweite Faktor ist die Wiederanlagerendite, die die Bank durch Anlage in Pfandbriefe oder andere Wertpapiere erzielen kann.

Sondertilgungsrechte kontrollieren

Die Bank ist verpflichtet, alle vertraglich möglichen Sondertilgungen bis zum Ende der Sollzinsbindung von der Restschuld abzuziehen. Prüfen Sie in Ihrem Darlehensvertrag die vereinbarten Sondertilgungsrechte und vergleichen Sie diese mit der Berechnung der Bank.

Berechnungsmethode identifizieren

Die Bank kann zwischen zwei Berechnungsmethoden wählen:

Die Aktiv-Passiv-Methode basiert auf der Wiederanlage in Pfandbriefen. Die Aktiv-Aktiv-Methode geht von einer Neuvergabe des Darlehens aus. Die Aktiv-Passiv-Methode ist dabei die häufiger verwendete Variante.

Verwaltungs- und Risikokosten überprüfen

Das im Vertrag eingerechnete Zahlungsausfallrisiko und die Verwaltungskosten müssen von dem Zinsschaden der Bank abgezogen werden. Diese Positionen sollten in der detaillierten Aufstellung der Bank einzeln ausgewiesen sein.

Online-Rechner nutzen

Nutzen Sie einen Online-Vorfälligkeitsrechner für eine erste grobe Einschätzung. Diese Rechner weisen eine Berechnungszuverlässigkeit von bis zu 95% auf. Für die Berechnung benötigen Sie:

  • Datum des Darlehensabschlusses
  • Ratenhöhe
  • Zinshöhe des Darlehens
  • Laufzeit des Darlehens
  • Ende der Sollzinsbindung
  • Aktuelle Restschuld

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Welche Rückforderungsmöglichkeiten bestehen bei fehlerhafter Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung?

Bei fehlerhafter Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung haben Sie einen Anspruch auf vollständige Rückerstattung der gezahlten Entschädigung. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Angaben zur Berechnung im Darlehensvertrag unzureichend oder fehlerhaft sind.

Rechtliche Voraussetzungen für eine Rückforderung

Eine Rückforderung ist möglich, wenn der Darlehensvertrag fehlerhafte oder unzureichende Angaben zur Berechnungsmethode enthält. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • Die Bank fälschlicherweise auf „kongruente Kapitalmarkttitel öffentlicher Schuldner“ statt auf Hypothekenpfandbriefe als Wiederanlageform verweist
  • Im Vertrag auf die „Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens“ statt auf den Zeitraum der rechtlich geschützten Zinserwartung Bezug genommen wird
  • Die Berechnungsmethode nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht

Durchsetzung des Rückforderungsanspruchs

Wenn Sie eine Rückforderung geltend machen möchten, sollten Sie zunächst die detaillierte Berechnung von Ihrer Bank anfordern. Die Bank muss die Berechnung transparent und nachvollziehbar darlegen.

Umfang der Rückforderung

Bei erfolgreicher Anfechtung können Sie die komplette Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern. Dies gilt auch für zusätzlich erhobene Gebühren wie Bearbeitungs- oder Urkundengebühren. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie die Entschädigung bereits gezahlt haben.


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Welche Verjährungsfristen gelten für Rückforderungsansprüche bei fehlerhaft berechneten Vorfälligkeitsentschädigungen?

Der Anspruch auf Rückforderung einer fehlerhaft berechneten Vorfälligkeitsentschädigung unterliegt der regulären dreijährigen Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben.

Beginn der Verjährungsfrist

Wenn Sie beispielsweise im März 2024 eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2024 und endet am 31.12.2027. Der Zeitpunkt der Zahlung ist dabei maßgeblich, nicht der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung oder der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens.

Besonderheiten bei der Fristberechnung

Eine unsichere oder zweifelhafte Rechtslage verzögert den Beginn der Verjährungsfrist grundsätzlich nicht. Dies hat das OLG Frankfurt in einem wegweisenden Urteil klargestellt. Sie können sich also nicht darauf berufen, dass Sie erst durch neue Rechtsprechung von der Fehlerhaftigkeit der Berechnung erfahren haben.

Unterbrechung der Verjährung

Die Verjährungsfrist kann durch bestimmte Handlungen unterbrochen werden. Eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs gegenüber der Bank ist dafür nicht ausreichend. Erst durch die Einreichung einer Klage oder ein schriftliches Anerkenntnis der Bank wird die Verjährung gehemmt.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Zahlung, die Kreditnehmer an ihre Bank leisten müssen, wenn sie einen Kredit vorzeitig zurückzahlen. Sie gleicht den Zinsschaden aus, der der Bank durch die frühere Rückzahlung entsteht. Gesetzlich geregelt in § 502 BGB für Verbraucherdarlehen. Die Bank darf dabei nur den Zeitraum bis zum Ende der vereinbarten Zinsbindung berücksichtigen. Beispiel: Bei einem Immobilienkredit mit 10 Jahren Zinsbindung verkauft der Eigentümer nach 5 Jahren – die Bank darf nur die entgangenen Zinsen der verbleibenden 5 Jahre als Grundlage nehmen.


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Sollzinsbindung

Die vertraglich festgelegte Zeitspanne, in der der vereinbarte Zinssatz eines Kredits unverändert bleibt. Geregelt in § 489 BGB. Während dieser Zeit kann die Bank den Zinssatz weder erhöhen noch senken. Der Kreditnehmer profitiert bei steigenden Zinsen, trägt aber das Risiko bei fallenden Zinsen. Beispiel: Bei einer 10-jährigen Sollzinsbindung bleibt der Zinssatz von 2023 bis 2033 konstant bei den vereinbarten 3,5%.


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Darlehensvertrag

Ein Vertrag zwischen Bank und Kreditnehmer über die Gewährung eines Kredits, geregelt in §§ 488 ff. BGB. Er legt wesentliche Bedingungen wie Kredithöhe, Zinssatz, Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten fest. Der Vertrag muss bei Immobiliendarlehen zwingend schriftlich geschlossen werden und bestimmte Pflichtangaben enthalten. Beispiel: Ein Darlehensvertrag über 300.000 Euro mit 2,5% Zinsen und 30 Jahren Laufzeit zur Finanzierung eines Hauskaufs.


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Sondertilgungsrecht

Eine vertragliche Vereinbarung, die es dem Kreditnehmer erlaubt, zusätzlich zur vereinbarten Rate Teile des Kredits vorzeitig zurückzuzahlen. Basiert auf § 500 BGB für Verbraucherdarlehen. Meist auf einen bestimmten Prozentsatz der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr begrenzt. Beispiel: Ein jährliches Sondertilgungsrecht von 5% ermöglicht bei einem 200.000 Euro Kredit zusätzliche Zahlungen bis zu 10.000 Euro pro Jahr.


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Rechtlich gesicherte Zinserwartung

Der Zeitraum, für den die Bank einen rechtlichen Anspruch auf die vereinbarten Zinszahlungen hat. Entspricht maximal der Sollzinsbindung gemäß § 489 BGB. Relevant für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, da die Bank nur für diesen Zeitraum einen Ausgleich verlangen darf. Beispiel: Bei einer Zinsbindung bis 2030 darf die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung 2025 nur die entgangenen Zinsen bis 2030 berechnen.


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Basiszinssatz

Ein variabler Referenzzinssatz der Deutschen Bundesbank, der als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen dient (§ 247 BGB). Wird halbjährlich angepasst und spiegelt das allgemeine Zinsniveau wider. Bei Verzug werden typischerweise 5 Prozentpunkte (bei Verbrauchern) oder 9 Prozentpunkte (bei Unternehmern) aufgeschlagen. Beispiel: Bei einem Basiszinssatz von -0,88% beträgt der Verzugszins für Verbraucher 4,12%.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 502 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph regelt die Vorfälligkeitsentschädigung im deutschen Recht und sieht vor, dass bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber den aus der vorzeitigen Rückzahlung entstehenden Schaden ersetzen muss. Dies bedeutet, dass die Bank in der Berechnung ihrer Forder die Zinsnachteile berücksichtigen darf. Im vorliegenden Fall beantragt der Kläger die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung mit dem Argument die Angaben zur Berechnung dieser Entschädigung seien unzureichend und irreführend.
  • BGH-Urteil (XI ZR 263/15): Das Urteil des Bundesgerichtshofs bringt wichtige Klarstellungen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und zur Transparenz der vertraglichen Regelungen. Es wird festgelegt, dass die Berechnungsmethoden der Banken für Verbraucher klar und nachvollziehbar sein müssen. Der Kläger stützt seinen Anspruch teilweise auf diese Rechtsprechung und argumentiert, dass die Bank ihn nicht ausreichend über die Vorteile und Risiken der vorzeitigen Rückzahlung aufgeklärt hat.
  • Art.15 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Dieser Artikel gewährt betroffenen Personen das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Unternehmen. Der Kläger hat Grundlage dieses Artikels eine Klage auf vollständige Datenauskunft erhoben, was zeigt, dass er in der Lage sein möchte, vollumfängliche Informationen über die von der Beklagtenarbeiteten Daten im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag zu erhalten.
  • § 241 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph betrifft die Pflicht zur Rücksichtnahme im Rahmen einer vertraglichen Beziehung. Daraus ergibt sich, dass die Partei, die das Darle gewährt, den Darlehensnehmer über die relevanten Fakten und mögliche Risiken informieren muss. Im aktuellen Fall könnte der Kläger argumentieren, dass die Beklagte ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen ist, was aufgrund unzureichender Informationen zur Vorfälligkeitsentschädigung zu seinem finanziellen Nachteil geführt hat.
  • Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG): Dieser Artikel verankert die Menschenwürde als unantastbar und bildet die Grundlage für eine gerechte und faire Behandlung aller Bürger. Im Kontext dieses Urteils könnte der Kläger in seiner Argumentation darauf hinweisen, dass eine faire transparente Kommunikation von Darlehensbedingungen essentiell ist, um die wirtschaftliche und persönliche Würde der Darlehensnehmer zu schützen, insbesondere wenn es um die Rückforderung von potenziell ungerechtfertigten Entschädigungen geht.

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Das vorliegende Urteil

LG Hamburg – Az.: 302 O 24/23 – Urteil vom 06.07.2023


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