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Urkundenprozess – Zahlungsanspruch aus Schuldanerkenntnis

In einem aufsehenerregenden Fall des Oberlandesgerichts Hamm steht ein Schuldanerkenntnis über fast 50.000 Euro im Mittelpunkt. Die Klägerin fordert die ausstehende Summe vom Beklagten zurück, der behauptet, die zugrundeliegenden Arbeitsverhältnisse seien nur zum Schein eingegangen worden. Das Gericht bestätigt die Forderung jedoch und verweigert dem Beklagten die Einwände, da er bereits wissentlich Teilzahlungen geleistet hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Hamm
  • Datum: 21.12.2023
  • Aktenzeichen: I-24 U 18/23
  • Verfahrensart: Urkundenprozess im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag
  • Rechtsbereiche: Schuldrecht, Zivilprozessrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Darlehensgeberin, die im Rahmen eines Schuldanerkenntnisses aus einem Darlehensvertrag Ansprüche geltend macht
    • Beklagter: Darlehensnehmer, der zur Zahlung des verminderten Darlehensbetrags verurteilt wird
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Unter dem 01.03.2010 schloss die Klägerin einen Darlehensvertrag mit dem Beklagten und weiteren Darlehensnehmern über einen Betrag von 100.000,00 EUR, der bis zum 02.03.2010 valutiert und bis zum 28.02.2012 zurückzuzahlen war. Teilzahlungen wurden an bestimmten Terminen geleistet, die den Rückzahlungsbetrag minderten.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Beklagte aufgrund des abgegebenen Schuldanerkenntnisses und des Darlehensvertrags zur Zahlung des verbleibenden Betrags abzüglich bereits geleisteter Zahlungen sowie der vereinbarten Zinsen verpflichtet ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, an die Klägerin 48.394,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von 6 % pro Jahr seit dem 1. März 2012 abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen zu zahlen. Zudem trägt der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei der Beklagte die Möglichkeit hat, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Klägerin selbst Sicherheit leistet.
    • Begründung: Das Gericht stützte seine Entscheidung auf das vorliegende Schuldanerkenntnis und den verbindlichen Darlehensvertrag, aus denen die Rückzahlungsverpflichtung hervorging. Die bereits geleisteten Teilzahlungen wurden dabei ordnungsgemäß berücksichtigt.
    • Folgen: Der Beklagte ist verpflichtet, den festgesetzten Betrag zuzüglich Zinsen und Prozesskosten zu zahlen. Darüber hinaus besteht die Option, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, während seine Rechte im Nachverfahren vorbehalten bleiben.

Schuldanerkenntnis als Schlüssel zu Rechtssicherheit im Urkundenprozess

Der Zahlungsanspruch aus einer Schuldanerkenntnis bildet das Fundament eines Urkundenprozesses, der die Schrift als maßgeblichen Beweis im Rechtsverkehr etabliert. Dieses Verfahren unterstreicht die Bedeutung klar dokumentierter Verpflichtungen, die Rechtssicherheit und Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der zeigen wird, wie sich diese Grundsätze in der Praxis auswirken.

Der Fall vor Gericht


Oberlandesgericht bestätigt Zahlungsanspruch aus Schuldanerkenntnis über 48.000 Euro

Angeklagter unterschreibt Schuldanerkenntnis auf einem Dokument an einem Holztisch in deutscher Wohnumgebung.
Zahlungsanspruch aus Schuldanerkenntnis im Urkundenprozess | Symbolbild: Flux gen.

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Berufungsverfahren einen Zahlungsanspruch aus einem Schuldanerkenntnis über rund 48.000 Euro bestätigt. Die Klägerin kann demnach die noch ausstehende Summe von etwa 28.000 Euro zuzüglich Zinsen vom Beklagten verlangen.

Streit um die Grundlage des Schuldanerkenntnisses

Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein am 1. März 2012 unterzeichnetes Schuldanerkenntnis, in dem der Beklagte bestätigte, der Klägerin einen Betrag von 48.394,71 Euro zu schulden. Die Summe setzte sich laut Urkunde aus Gehaltsansprüchen der Klägerin über 18 Monate sowie Gehaltsansprüchen eines weiteren Mitarbeiters über 21 Monate zusammen.

Der Beklagte hatte auf diese Schuld bereits insgesamt 20.000 Euro in drei Teilzahlungen geleistet. Strittig war vor allem, ob die zugrundeliegenden Arbeitsverhältnisse nur zum Schein eingegangen worden waren. Der Beklagte behauptete, die Anstellungen seien nie ernsthaft gewollt gewesen und hätten nur der Absicherung eines separaten Darlehens gedient.

Rechtliche Bewertung des Gerichts

Das OLG Hamm stufte das Schuldanerkenntnis als sogenanntes Deklaratorisches Schuldanerkenntnis ein. Dies bedeutet, dass der Schuldner mit der Unterzeichnung des Dokuments alle Einwendungen verliert, die ihm zu diesem Zeitpunkt bekannt waren. Da der Beklagte zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bereits wusste, ob die Arbeitsverhältnisse echt oder nur zum Schein bestanden, konnte er sich später nicht mehr darauf berufen.

Besonders bedeutsam für die Entscheidung waren die bereits geleisteten Teilzahlungen des Beklagten. Das Gericht sah es als unplausibel an, dass der Beklagte Zahlungen geleistet hätte, wenn die Arbeitsverhältnisse tatsächlich nur zum Schein bestanden hätten. Eine der Zahlungen hatte der Beklagte sogar ausdrücklich als „Lohngeld“ bezeichnet.

Verjährungseinwand scheitert

Der Beklagte konnte sich auch nicht erfolgreich auf Verjährung berufen. Durch die letzte Teilzahlung im Januar 2014 und mehrere nachfolgende Zahlungsversprechen wurde die Verjährungsfrist immer wieder neu in Gang gesetzt. Die Klageerhebung erfolgte rechtzeitig vor Ablauf der letzten Verjährungsfrist.

Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung der noch ausstehenden 28.394,71 Euro zuzüglich Zinsen. Allerdings wurde dem Beklagten die Möglichkeit eingeräumt, seine Rechte in einem nachfolgenden Verfahren weiter geltend zu machen, da es sich um ein Vorbehaltsurteil im Urkundenprozess handelt.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das OLG Hamm bestätigt die Wirksamkeit eines Schuldanerkenntnisses über 48.394,71 EUR trotz bereits bestehender Darlehensverbindlichkeiten. Das Gericht stellt klar, dass ein Schuldanerkenntnis auch dann durchsetzbar ist, wenn die im Dokument genannten Gründe für die Schuld möglicherweise von der tatsächlichen Entstehung der Verbindlichkeit abweichen. Die Entscheidung unterstreicht die rechtliche Bindungswirkung eines schriftlichen Schuldanerkenntnisses, unabhängig von der zugrunde liegenden Forderung.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie ein Schuldanerkenntnis unterschreiben, sind Sie an dieses gebunden – auch wenn der darin genannte Grund für die Schuld von der tatsächlichen Entstehung abweicht. Als Schuldner müssen Sie besonders vorsichtig sein und sollten vor der Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnisses rechtlichen Rat einholen. Gläubiger können sich hingegen auf ein ordnungsgemäß unterzeichnetes Schuldanerkenntnis berufen und die Forderung gerichtlich durchsetzen. Teilzahlungen auf das Schuldanerkenntnis werden dabei als Anerkenntnis der Gesamtforderung gewertet.

Benötigen Sie Hilfe?

Unklare Zahlungsansprüche? – Ihre rechtliche Perspektive im Blick

Ein Schuldanerkenntnis und damit verbundene Teilzahlungen können Fragen hinsichtlich Anspruchsdurchsetzung und Einwendungen aufwerfen. Komplexe Sachverhalte, insbesondere wenn Zahlungsverpflichtungen aus der Vergangenheit noch bestehen, bedürfen einer genauen rechtlichen Prüfung. Eine differenzierte Analyse der Umstände sowie der zeitlichen Abfolge von Zahlungen und Eingriffen ist hierbei von zentraler Bedeutung.

Wir unterstützen Sie dabei, den genauen rechtlichen Rahmen Ihrer Situation zu erfassen. Unsere Beratung richtet sich darauf, den Sachverhalt strukturiert zu beleuchten und Ihnen eine fundierte Perspektive auf Ihre Rechte und Pflichten zu eröffnen. Dabei legen wir großen Wert auf eine präzise und nachvollziehbare Darstellung, die es Ihnen ermöglicht, den nächsten Schritt sachgerecht zu planen.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Schuldanerkenntnis und welche rechtlichen Folgen hat es?

Ein Schuldanerkenntnis ist ein rechtlich bindender Vertrag, bei dem Sie als Schuldner gegenüber einem Gläubiger eine Schuld anerkennen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 781 BGB, wonach das Schuldanerkenntnis zwingend der Schriftform bedarf.

Arten von Schuldanerkenntnissen

Das konstitutive (abstrakte) Schuldanerkenntnis schafft eine völlig neue, eigenständige Verpflichtung, die unabhängig vom ursprünglichen Schuldverhältnis besteht. Wenn Sie beispielsweise als Bauunternehmer alte Werklohnforderungen durch ein konstitutives Schuldanerkenntnis bestätigen, spielt es keine Rolle mehr, ob diese Forderungen ursprünglich berechtigt waren.

Das deklaratorische Schuldanerkenntnis hingegen bestätigt lediglich eine bereits bestehende Schuld und dient vor allem der Beweiserleichterung.

Rechtliche Wirkungen

Die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses hat weitreichende Konsequenzen:

  • Eine Umkehr der Beweislast tritt ein – Sie müssen als Schuldner beweisen, dass keine Forderung besteht.
  • Die Verjährungsfrist beginnt neu zu laufen.
  • Bei einem konstitutiven Schuldanerkenntnis verzichten Sie auf Einwendungen aus dem ursprünglichen Schuldverhältnis.
  • Ein notarielles Schuldanerkenntnis kann als Vollstreckungstitel dienen.

Formvorschriften und Wirksamkeit

Ein wirksames Schuldanerkenntnis erfordert:

  • Schriftliche Form (elektronische Form ist ausgeschlossen)
  • Freiwillige Abgabe der Erklärung
  • Eindeutige Bestimmung der anerkannten Schuld

Wenn Sie ein Schuldanerkenntnis ohne rechtlichen Grund abgegeben haben, können Sie dessen Herausgabe nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 II BGB) verlangen. Ein Widerruf ist grundsätzlich nicht möglich, aber eine Anfechtung kann bei Irrtum, Täuschung oder Drohung in Betracht kommen.


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Welche Besonderheiten hat ein Urkundenprozess für Schuldner und Gläubiger?

Der Urkundenprozess ist ein beschleunigtes Gerichtsverfahren, das dem Gläubiger ermöglicht, schnell einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.

Vorteile für den Gläubiger

Als Gläubiger können Sie im Urkundenprozess ausschließlich Zahlungsansprüche für Geld, vertretbare Sachen oder Wertpapiere geltend machen. Der zentrale Vorteil liegt darin, dass das Urteil ohne Sicherheitsleistung sofort vollstreckbar ist.

Wenn Sie als Gläubiger eine Urkunde benötigen, die sich beim Schuldner befindet, können Sie deren Erteilung direkt von der zuständigen Behörde oder dem Notar verlangen.

Einschränkungen bei den Beweismitteln

Im Urkundenprozess gelten strenge Beweisregeln:

  • Für die Anspruchsbegründung sind nur Urkunden als Beweismittel zulässig
  • Für sonstige Tatsachen können zusätzlich Parteivernehmungen durchgeführt werden
  • Zeugen, Sachverständige und Augenschein sind nicht zugelassen

Besonderheiten für den Schuldner

Als Schuldner müssen Sie beachten:

  • Eine Widerklage ist im Urkundenprozess nicht möglich
  • Einwendungen müssen Sie ebenfalls durch Urkunden beweisen können
  • Wenn Sie dem Anspruch widersprechen, ergeht ein Vorbehaltsurteil
  • Im anschließenden Nachverfahren können Sie alle Beweismittel nutzen

Ablauf und Nachverfahren

Der Prozess läuft in zwei Stufen ab:

Im Vorverfahren prüft das Gericht den Anspruch anhand der Urkunden. Bei erfolgreicher Klage ergeht ein Vorbehaltsurteil, das sofort vollstreckbar ist.

Im Nachverfahren können Sie als Schuldner alle weiteren Einwendungen vorbringen und sämtliche Beweismittel nutzen. Wird das Vorbehaltsurteil aufgehoben, muss der Gläubiger einen durch die Vollstreckung entstandenen Schaden ersetzen.


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Welche Einwendungen kann ein Schuldner nach Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnisses noch geltend machen?

Die Möglichkeiten für Einwendungen hängen von der Art des unterzeichneten Schuldanerkenntnisses ab.

Abstraktes Schuldanerkenntnis

Bei einem abstrakten Schuldanerkenntnis entsteht eine neue, eigenständige Verbindlichkeit, die von der ursprünglichen Schuld losgelöst ist. Sie können dann nur noch Einwendungen geltend machen, die sich unmittelbar aus der Urkunde selbst ergeben.

Deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Bei einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis verlieren Sie die Möglichkeit, bereits bekannte Einwendungen geltend zu machen. Sie können jedoch noch Einwendungen vorbringen, die:

  • Ihnen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht bekannt waren
  • mit denen Sie nicht rechnen mussten

Anfechtungsmöglichkeiten

Ein Schuldanerkenntnis können Sie anfechten, wenn:

  • ein Irrtum vorlag
  • eine Täuschung stattfand
  • eine Drohung ausgeübt wurde

Besondere Einwendungen

Trotz eines Schuldanerkenntnisses können Sie folgende Einwendungen erheben:

  • Erfüllung der Schuld
  • Sittenwidrigkeit des Schuldanerkenntnisses
  • Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung

Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung mit Schuldanerkenntnis ist zu beachten, dass die Verjährung neu beginnt. Die Einrede der Verjährung können Sie erst nach Ablauf der neuen Verjährungsfrist geltend machen.


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Wie wirken sich Teilzahlungen auf die Verjährung eines Schuldanerkenntnisses aus?

Bei Teilzahlungen auf eine bestehende Schuld beginnt die Verjährungsfrist für die Restforderung grundsätzlich neu zu laufen. Diese Regelung findet ihre rechtliche Grundlage in § 212 BGB.

Neubeginn der Verjährung durch Teilzahlung

Wenn Sie eine Teilzahlung von Ihrem Schuldner erhalten, ist für den Neubeginn der Verjährung entscheidend, ob damit auch die Restforderung anerkannt wird. Die neue Verjährungsfrist beginnt dabei bereits am Tag nach der Teilzahlung und nicht erst zum Jahresende.

Besonderheiten bei Ratenzahlungen

Bei vereinbarten Ratenzahlungen bewirkt jede einzelne Rate einen Neubeginn der Verjährung für die noch offene Restforderung. Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt jeweils am Tag nach der Zahlung der einzelnen Rate.

Wichtige Einschränkungen

Eine Teilzahlung führt nicht automatisch zu einem Neubeginn der Verjährung für die gesamte Restforderung. Wenn der Schuldner die Restforderung bestreitet oder die Zahlung unter Vorbehalt leistet, beginnt die Verjährungsfrist für den Restbetrag nicht neu zu laufen.

Der Verwendungszweck bei der Überweisung kann wichtige Hinweise geben:

  • „Einmalige Zahlung zur Erledigung der Angelegenheit“ deutet auf Bestreiten der Restforderung hin
  • „Teilzahlung“ spricht für die Anerkennung der Gesamtforderung

Ein einfaches Zahlungsversprechen reicht nicht aus, um die Verjährung zu hemmen. Für eine rechtssichere Dokumentation der Schuldanerkenntnis ist eine schriftliche Bestätigung mit Datum erforderlich.


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Welche Möglichkeiten der Zahlungserleichterung gibt es bei einem rechtskräftigen Urteil aus einem Urkundenprozess?

Bei einem rechtskräftigen Urteil aus einem Urkundenprozess können Sie als Schuldner verschiedene Zahlungserleichterungen in Anspruch nehmen. Die Hauptmöglichkeiten sind Ratenzahlungsvereinbarungen und Stundungen.

Ratenzahlungsvereinbarungen

Eine Ratenzahlungsvereinbarung stellt einen Schuldänderungsvertrag dar, der die ursprüngliche Zahlungsverpflichtung in Teilbeträge aufteilt. Wenn Sie eine Ratenzahlung vereinbaren möchten, haben Sie zwei Wege:

  • Direkte Vereinbarung mit dem Gläubiger: Sie können mit dem Gläubiger eine private Ratenzahlungsvereinbarung treffen.
  • Vereinbarung über den Gerichtsvollzieher: Der Gerichtsvollzieher kann Ihnen nach § 802b ZPO Ratenzahlungen für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten gewähren.

Stundungsmöglichkeiten

Eine Stundung kommt in Betracht, wenn Sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Für eine erfolgreiche Stundung müssen Sie:

  • Stundungsbedürftigkeit nachweisen durch eine detaillierte Darlegung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse.
  • Stundungswürdigkeit belegen, indem Sie Ihre Zahlungsbereitschaft und bisherige Mitwirkung dokumentieren.

Praktische Umsetzung

Bei der Beantragung von Zahlungserleichterungen sollten Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Bei Privatpersonen: Einkommensbelege, Kontoauszüge und Aufstellung der monatlichen Ausgaben.
  • Bei Unternehmen: Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und Summen- und Saldenliste.

Wichtig: Die gewährten Zahlungserleichterungen können mit einer Verfallsklausel versehen werden. Dies bedeutet, dass bei Nichteinhaltung der vereinbarten Raten die gesamte Restforderung sofort fällig werden kann.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Schuldanerkenntnis

Ein Schuldanerkenntnis ist eine rechtsverbindliche Erklärung, mit der jemand bestätigt, einem anderen eine bestimmte Leistung (meist Geld) zu schulden. Es kann konstitutiv (neue Schuld wird begründet) oder deklaratorisch (bestehende Schuld wird bestätigt) sein. Ein Schuldanerkenntnis schafft Rechtssicherheit und erleichtert dem Gläubiger die Durchsetzung seiner Ansprüche. Geregelt ist das Schuldanerkenntnis in §§ 780, 781 BGB.

Beispiel: Ein Arbeitgeber bestätigt schriftlich, einem Arbeitnehmer noch 5.000 Euro Gehalt zu schulden.


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Urkundenprozess

Ein beschleunigtes gerichtliches Verfahren, bei dem Ansprüche ausschließlich durch Urkunden bewiesen werden müssen. Andere Beweismittel wie Zeugen sind nicht zugelassen. Geregelt in §§ 592-600 ZPO. Der Kläger erhält schneller einen vollstreckbaren Titel, muss aber auf bestimmte Verteidigungsmöglichkeiten verzichten.

Beispiel: Ein Gläubiger klagt auf Zahlung und legt als Beweis nur den unterschriebenen Schuldschein vor.


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Vorbehaltsurteil

Eine besondere Form des Urteils im Urkundenprozess nach § 599 ZPO. Der Beklagte behält das Recht, seine nicht durch Urkunden bewiesenen Einwendungen in einem nachfolgenden normalen Verfahren (Nachverfahren) geltend zu machen. Das Urteil ist trotz Vorbehalts vorläufig vollstreckbar.

Beispiel: Der Beklagte wird zur Zahlung verurteilt, kann aber später noch beweisen, dass die Forderung bereits beglichen wurde.


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Verjährungsfrist

Ein gesetzlich festgelegter Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Die Frist kann durch bestimmte Handlungen (z.B. Teilzahlungen, Zahlungsversprechen) neu in Gang gesetzt werden (Neubeginn der Verjährung, § 212 BGB).

Beispiel: Eine Teilzahlung im Januar 2024 lässt die Verjährungsfrist neu beginnen und verlängert sie bis Ende 2027.


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Deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Eine Form des Schuldanerkenntnisses, bei der eine bereits bestehende Schuld nur bestätigt wird. Mit der Unterzeichnung verliert der Schuldner das Recht, Einwendungen geltend zu machen, die ihm zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bekannt waren. Dies stärkt die Position des Gläubigers erheblich.

Beispiel: Ein Schuldner bestätigt schriftlich eine bereits bestehende Darlehensschuld und kann später nicht mehr behaupten, das Darlehen nie erhalten zu haben.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 488 BGB (Darlehensvertrag): Dieser Paragraph regelt die Rechte und Pflichten bei Darlehensverträgen. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, während der Darlehensnehmer zur Rückzahlung des Betrags sowie gegebenenfalls zur Zahlung von Zinsen verpflichtet ist.
    Im vorliegenden Fall wurde zwischen der Klägerin und dem Beklagten ein Darlehensvertrag geschlossen, der die Grundlage für die Rückzahlungsverpflichtungen des Beklagten bildet.
  • § 286 BGB (Verzug des Schuldners): Dieser Paragraph bestimmt, wann ein Schuldner in Verzug gerät. Der Verzug tritt ein, wenn der Schuldner die fällige Leistung nicht rechtzeitig erbringt und eine Mahnung erfolgt ist oder vertraglich eine Mahnung entbehrlich ist. Im Verzug entstehen dem Gläubiger zudem gesetzliche Verzugszinsen.
    Der Beklagte hat die Rückzahlung des Darlehens nicht fristgerecht geleistet, wodurch er in Verzug geriet und die Klägerin berechtigt ist, Zinsen gemäß Urteil geltend zu machen.
  • § 193 BGB (Verjährung von Ansprüchen): Dieser Paragraph regelt die Fristen, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen, um nicht zu verjähren. Für vertragliche Ansprüche beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre.
    Die Klägerin hat ihre Zahlungsansprüche fristgerecht vor Gericht gebracht, um sicherzustellen, dass diese nicht aufgrund von Verjährung nicht mehr durchsetzbar wären.
  • ZPO § 703 (Klagearten): Dieser Abschnitt der Zivilprozessordnung definiert die verschiedenen Klagearten, wie zum Beispiel die Leistungsklage, die hier zur Geltendmachung der Rückzahlungsansprüche genutzt wurde.
    Die Klägerin hat eine Leistungsklage vor dem Landgericht eingereicht, um den Beklagten zur Zahlung der ausstehenden Darlehenssumme zu verurteilen.
  • § 781 ZPO (Urkundenprozess): Dieser Paragraph regelt den Umgang mit Urkunden als Beweismittel im Zivilprozess. Ein Schuldanerkenntnis in schriftlicher Form kann die Beweislast des Gläubigers erheblich erleichtern.
    Im vorliegenden Fall spielte das vorgelegte Schuldanerkenntnis eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung der Zahlungsansprüche der Klägerin gegenüber dem Beklagten.

Das vorliegende Urteil


OLG Hamm – Az.: I-24 U 18/23 – Urteil vom 21.12.2023


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