Skip to content

Urteile aus dem Nachbarrecht

Urteile und Artikel aus dem Nachbarrecht


Hier finden Sie interessante Urteile und Artikel aus dem Bereich des Nachbarrechts.

Wissenswertes zum Nachbarrecht

Marcel Achard:

Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem “bösen” Nachbarn nicht gefällt.

Dieser alte Spruch trifft häufig den Nagel auf den Kopf!
Was machen Sie, wenn Ihr Nachbar auf einmal exotische Tiere hält, die Ihnen den Schlaf rauben?
Was können Sie tun, wenn das Laub der Bäume des Nachbarn ständig auf ihr Grundstück fällt?
Dürfen Sie Früchte, die von Bäumen des Nachbargrundstücks auf ihr Grundstück fallen, behalten?
Muss der Nachbar so genannten Überhang beseitigen?
Welche Grenzabstände muss mein Nachbar einhalten?
Wie kann ich mich dagegen wehren, dass mein Nachbar Grenzabstände nicht einhält?

Zu diesen und vielen weiteren Fragen finden Sie in der Rubrik Nachbarrecht Antworten.
Wir stellen Ihnen hier einige interessante Urteile und Beiträge zur Verfügung, damit Sie informiert sind. Auch “Nicht-Juristen” finden hier entweder amüsante oder weiterbildende Geschichten und Inhalte.

Denn:

Die Nachbarn sind die Prüfungsaufgaben die uns das Leben stellt.

Wir können Ihnen Feuchtigkeitsmessgeräte und Lärmmessgeräte für Eigenmessungen zur Verfügung stellen.

Die Befugnisse des Eigentümers

Das Nachbarrecht setzt sich aus all jenen Normen zusammen, die sich mit dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis beschäftigen. Nach deutschem Recht hat generell jeder Eigentümer das Recht, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren und Dritte von jedweder Einwirkung auf die Sache auszuschließen. Im Grundstücksrecht lässt sich dieser Grundsatz jedoch nicht schrankenlos aufrechterhalten. Aufgrund der benachbarten Lage von Grundstücken und den daraus resultierenden unvermeidlichen Beeinträchtigungen muss das Nachbarrecht oftmals die jeweiligen Eigentumsrechte von Eigentümern oder Bewohnern beschränken. Diese Begrenzungen werden durch Befugnisse durch das Landesnachbarrecht sowie der Grundsätze des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses legitimiert.

Das private Baurecht

Das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis sorgt also dafür, dass die jeweiligen Eigentümer in ihrem Recht, mit ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren, durch nachbarrechtliche Regelungen eingeschränkt werden dürfen. Da es sich um eine Eigentumsbeschränkung handelt, finden sich die Regelungen des privaten Nachbarrechts vorwiegend im Sachenrecht.

Nachbarrecht
Nachbarstreitigkeiten: Grundstücksrecht und Nachbarrecht – Mit dem Nachbarrecht wird die Gesamtheit der Rechtsnormen bezeichnet, welche die Interessen von Grundstücksnachbarn schützen. Foto: maxxyustas / Bigstock

Ein Beispiel für eine Norm des privaten Nachbarrechts stellt etwa § 906 BGB dar. Darin ist geregelt, dass der Grundstückseigentümer die Zuführung von sogenannten „unwägbaren Stoffen“ unter bestimmten Voraussetzungen zu dulden hat. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn der Eigentümer nicht oder nur unwesentlich in der Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt wird. Bei den unwägbaren Stoffen handelt es sich beispielsweise um Gerüche, Rauch oder Geräusche. Sofern die gesetzlichen Grenz- und Richtwerte des Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht überschritten werden, muss der Eigentümer mithin die Beeinträchtigungen in Kauf nehmen.

Abwehr- und Ausgleichsansprüche

Jedoch muss der Eigentümer auch im nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis jedwede Beeinträchtigung hinnehmen. So steht dem Betroffenen im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung ein Abwehranspruch zu. Zentrale Anspruchsgrundlagen für diese Abwehr sind § 1004 BGB und § 906 BGB. Allerdings sind auch wesentliche Beeinträchtigungen zu dulden, wenn sie auf einer ortsüblichen Nutzung des Grundstücks beruhen. Sind die Beeinträchtigungen weiterhin nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zu verhindern, besteht eine Duldungspflicht. In diesem Fall hat der beeinträchtigte Nachbar einen Anspruch auf Zahlung in Geld. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Schadensersatz- sondern um einen Aufopferungsanspruch. Dies bedeutet, dass der Ausgleichsanspruch nicht auf die volle Erstattung aller Nachteile gerichtet ist.

Das öffentliche Nachbarrecht

Von dem bisher beschriebenen privaten Nachbarrecht muss das öffentliche Nachbarrecht unterschieden werden. Im öffentlichen Nachbarrecht ergeben sich subjektive Rechte des einzelnen aus verschiedenen Vorschriften des öffentlichen Rechts. Insbesondere das Bauordnungsrecht enthält zahlreiche nachbarrechtliche Regelungen. Im Bauordnungsrecht sind beispielsweise viele nachbarschützende Bestimmungen enthalten, die direkt den Interessen des Nachbarn dienen. So ist der Grenzabstand von Gebäuden unter anderem einzuhalten, damit das Nachbargrundstück genügend Lichteinfall, Belüftung und Ruhe erhält. Darüber hinaus ergeben sich auch aus den §§ 31 bis 35 Baugesetzbuch (BauGB), aus den Abstandsflächenvorschriften der Landesbauordnungen oder dem allgemeinen Gebot der Rücksichtnahme subjektive Rechte des einzelnen.

Die Landesnachbarrechtsgesetze

Wichtige Teile des öffentlichen Nachbarrechts sind zudem in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer zu finden. Die meisten Landesnachbarrechtsgesetze enthalten zu Themen wie

  • Grenzwand
  • Lüftungsschacht
  • Schornstein
  • Duldung von Leitungen
  • Fenster- und Lichtrecht
  • Grenzabstände für Pflanzen
  • Einfriedungen

Gerade Streitigkeiten auf nachbarschaftlicher Ebene bedürfen eines besonderen Einfühlungsvermögens und Fingerspitzengefühls. Für die Betroffenen stellt es sich oftmals als ein großes Problem dar, dass sie sich aufgrund der benachbarten Lage nicht aus dem Weg gehen können. Allein diese Tatsache führt dazu, dass sich die Streitigkeiten zwischen Grundstücksnachbarn zu dauerhaften Konflikten entwickeln. Um das nachbarschaftliche Miteinander nicht nachhaltig zu belasten und um eine einvernehmliche Lösung aus dem Konflikt zu finden kann es deshalb ratsam sein, einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelle Jobangebote


Stand: 25.06.2024

Rechtsanwaltsfachangestellte (n) / Notarfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit

 

jetzt bewerben

 


 

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)

als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

 

mehr Infos