Urteile und Artikel aus dem Nachbarrecht
Hier finden Sie interessante Urteile und Artikel aus dem Bereich des Nachbarrechts.
Wissenswertes zum Nachbarrecht
Marcel Achard:
Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem “bösen” Nachbarn nicht gefällt.
Dieser alte Spruch trifft häufig den Nagel auf den Kopf!
Was machen Sie, wenn Ihr Nachbar auf einmal exotische Tiere hält, die Ihnen den Schlaf rauben?
Was können Sie tun, wenn das Laub der Bäume des Nachbarn ständig auf ihr Grundstück fällt?
Dürfen Sie Früchte, die von Bäumen des Nachbargrundstücks auf ihr Grundstück fallen, behalten?
Muss der Nachbar so genannten Überhang beseitigen?
Welche Grenzabstände muss mein Nachbar einhalten?
Wie kann ich mich dagegen wehren, dass mein Nachbar Grenzabstände nicht einhält?
Zu diesen und vielen weiteren Fragen finden Sie in der Rubrik Nachbarrecht Antworten.
Wir stellen Ihnen hier einige interessante Urteile und Beiträge zur Verfügung, damit Sie informiert sind. Auch “Nicht-Juristen” finden hier entweder amüsante oder weiterbildende Geschichten und Inhalte.
Denn:
Die Nachbarn sind die Prüfungsaufgaben die uns das Leben stellt.
Wir können Ihnen Feuchtigkeitsmessgeräte und Lärmmessgeräte für Eigenmessungen zur Verfügung stellen.
Die Befugnisse des Eigentümers
Das Nachbarrecht setzt sich aus all jenen Normen zusammen, die sich mit dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis beschäftigen. Nach deutschem Recht hat generell jeder Eigentümer das Recht, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren und Dritte von jedweder Einwirkung auf die Sache auszuschließen. Im Grundstücksrecht lässt sich dieser Grundsatz jedoch nicht schrankenlos aufrechterhalten. Aufgrund der benachbarten Lage von Grundstücken und den daraus resultierenden unvermeidlichen Beeinträchtigungen muss das Nachbarrecht oftmals die jeweiligen Eigentumsrechte von Eigentümern oder Bewohnern beschränken. Diese Begrenzungen werden durch Befugnisse durch das Landesnachbarrecht sowie der Grundsätze des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses legitimiert.
Das private Baurecht
Das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis sorgt also dafür, dass die jeweiligen Eigentümer in ihrem Recht, mit ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren, durch nachbarrechtliche Regelungen eingeschränkt werden dürfen. Da es sich um eine Eigentumsbeschränkung handelt, finden sich die Regelungen des privaten Nachbarrechts vorwiegend im Sachenrecht.
Ein Beispiel für eine Norm des privaten Nachbarrechts stellt etwa § 906 BGB dar. Darin ist geregelt, dass der Grundstückseigentümer die Zuführung von sogenannten „unwägbaren Stoffen“ unter bestimmten Voraussetzungen zu dulden hat. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn der Eigentümer nicht oder nur unwesentlich in der Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt wird. Bei den unwägbaren Stoffen handelt es sich beispielsweise um Gerüche, Rauch oder Geräusche. Sofern die gesetzlichen Grenz- und Richtwerte des Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht überschritten werden, muss der Eigentümer mithin die Beeinträchtigungen in Kauf nehmen.
Abwehr- und Ausgleichsansprüche
Jedoch muss der Eigentümer auch im nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis jedwede Beeinträchtigung hinnehmen. So steht dem Betroffenen im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung ein Abwehranspruch zu. Zentrale Anspruchsgrundlagen für diese Abwehr sind § 1004 BGB und § 906 BGB. Allerdings sind auch wesentliche Beeinträchtigungen zu dulden, wenn sie auf einer ortsüblichen Nutzung des Grundstücks beruhen. Sind die Beeinträchtigungen weiterhin nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zu verhindern, besteht eine Duldungspflicht. In diesem Fall hat der beeinträchtigte Nachbar einen Anspruch auf Zahlung in Geld. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Schadensersatz- sondern um einen Aufopferungsanspruch. Dies bedeutet, dass der Ausgleichsanspruch nicht auf die volle Erstattung aller Nachteile gerichtet ist.
Das öffentliche Nachbarrecht
Von dem bisher beschriebenen privaten Nachbarrecht muss das öffentliche Nachbarrecht unterschieden werden. Im öffentlichen Nachbarrecht ergeben sich subjektive Rechte des einzelnen aus verschiedenen Vorschriften des öffentlichen Rechts. Insbesondere das Bauordnungsrecht enthält zahlreiche nachbarrechtliche Regelungen. Im Bauordnungsrecht sind beispielsweise viele nachbarschützende Bestimmungen enthalten, die direkt den Interessen des Nachbarn dienen. So ist der Grenzabstand von Gebäuden unter anderem einzuhalten, damit das Nachbargrundstück genügend Lichteinfall, Belüftung und Ruhe erhält. Darüber hinaus ergeben sich auch aus den §§ 31 bis 35 Baugesetzbuch (BauGB), aus den Abstandsflächenvorschriften der Landesbauordnungen oder dem allgemeinen Gebot der Rücksichtnahme subjektive Rechte des einzelnen.
Die Landesnachbarrechtsgesetze
Wichtige Teile des öffentlichen Nachbarrechts sind zudem in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer zu finden. Die meisten Landesnachbarrechtsgesetze enthalten zu Themen wie
- Grenzwand
- Lüftungsschacht
- Schornstein
- Duldung von Leitungen
- Fenster- und Lichtrecht
- Grenzabstände für Pflanzen
- Einfriedungen
Gerade Streitigkeiten auf nachbarschaftlicher Ebene bedürfen eines besonderen Einfühlungsvermögens und Fingerspitzengefühls. Für die Betroffenen stellt es sich oftmals als ein großes Problem dar, dass sie sich aufgrund der benachbarten Lage nicht aus dem Weg gehen können. Allein diese Tatsache führt dazu, dass sich die Streitigkeiten zwischen Grundstücksnachbarn zu dauerhaften Konflikten entwickeln. Um das nachbarschaftliche Miteinander nicht nachhaltig zu belasten und um eine einvernehmliche Lösung aus dem Konflikt zu finden kann es deshalb ratsam sein, einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.