Urteile und Artikel aus dem Steuerrecht
Hier finden Sie interessante Urteile und Artikel aus dem Bereich des Steuerrechts.
Wissenswertes zum Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Für das gesamte Gebiet des Steuerrechts lässt sich konstatieren, dass der Paragraphen-Dschungel eher zu- als abnimmt. Auch erfahrene Steuerexperten müssen sich ständig fortbilden, um eine fundierte Auskunft erteilen zu können.
Um Sie bei steuerrechtlichen Fragen und Angelegenheiten rechtssicher und umfassend beraten zu können, arbeitet die Rechtsanwaltskanzlei Kotz mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.
Grundlegendes zum Steuer- und Steuerstrafrecht
Das Steuerrecht umfasst die Festsetzung und die Erhebung von Steuern. Gemeinhin wird Steuerrecht definiert als die Gesamtheit aller gesetzlichen Bestimmungen und finanzbehördlichen Verordnungen, die Rechte und Pflichten im Steuerverhältnis regeln. Der Begriff „Steuer“ wird in § 3 der Abgabenordnung (AO) als eine Geldleistung definiert, die dem Gemeinwesen zur Generierung von Einkünften dient, die keine konkrete Gegenleistung beinhaltet und die an einen zuvor festgelegten Tatbestand anknüpft. Zudem kann die Einnahmeerzielung nur Nebenzweck sein. Anhand dieser Definition lässt sich die Komplexität und umfassende Bedeutung des Steuerbegriffes ansatzweise erkennen.
Das Steuerrecht wird von verschiedenen Prinzipien durchzogen, die schon im Grundgesetz (GG) verankert sind. Das Fundamentalprinzip ist der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Bei der Besteuerung muss darauf abgezielt werden, dass Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern sind. Ein weiteres Prinzip des Steuerrechts stellt das Sozialstaatsprinzip dar. Ein sozialstaatlich orientiertes Steuerrecht muss den wirtschaftlich schwachen Steuerpflichtigen schonen und auf sozialen Ausgleich bei der Besteuerung hinwirken. Nach dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung können Steueransprüche nur entstehen, wenn ein gesetzlich geregelter Besteuerungstatbestand erfüllt ist. Demnach kann ein Steuerverwaltungsakt lediglich auf gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage erlassen werden. Zentrale Bedeutung misst das Bundesverfassungsgericht dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei, welcher sich aus Art. 3 GG ergibt. Aus dem Gleichheitssatz wird der Grundsatz der Steuergerechtigkeit abgeleitet. Dieses Prinzip wiederum führt zur Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen des Steuerrechts
Unser Ziel ist Ihre umfassende Betreuung sowie die Beratung bei allen anfallenden Fragen und Problemen in Bezug auf das Steuerrecht. Steuerliches Recht ist kompliziert, vielfältig und häufig nicht leicht zu durchschauen. Der Geltungsbereich des Steuerrechts reicht von Streitigkeiten mit Finanzbehörden über die Interessenwahrnehmung im Steuerstrafrecht bis hin zur Betreuung von steuerlichen Gestaltungen im Bereich der Unternehmensgründung. Wir können Sie ebenfalls im Bereich der Gestaltung von erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Sachverhalten fachanwaltlich beraten.
Als weiteren Service finden Sie anbei eine umfassende und aktuelle Sammlung wichtiger Urteile der letzten Jahren zum Steuerrecht. Dort werden Themen wie zum Beispiel das Vergnügungssteuerrecht, die Absetzbarkeit einer Spende an den Papst oder die Besteuerung von Schwarzarbeit behandelt.
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