Urteile und Artikel aus dem Versicherungsrecht
Hier finden Sie interessante Urteile und Artikel aus dem Bereich des Versicherungsrechts.
Wissenswertes zum Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht und die diesbezüglichen Probleme nehmen in der Praxis immer mehr zu. In der Regel hat jeder Bundesbürger im Durchschnitt mehr als 10 Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu den häufigsten Versicherungen zählen: die Kraftfahrzeugversicherung, die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung, die Feuerversicherung, die Einbruchsdiebstahl- und Raubversicherung, die Reisegepäckversicherung, die Reiserückrücktrittskosten-Versicherung, die Allgemeine Haftpflichtversicherung, die Arzthaftpflichtversicherung, die Produkthaftpflichtversicherung, die Rechtschutzversicherung, die Lebensversicherung, die private Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung, die Krankenversicherung, die Reisekrankenversicherung, die private Pflegeversicherung, die Transportversicherung, die Vertrauensschadensversicherung, die Warenkreditversicherung, die Bauleistungsversicherung, die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung, die Umwelthaftpflichtversicherung und die D&O-Versicherung. Früher zahlten die Versicherer häufig kleinere Sachschäden, Schäden aus Wohnungseinbrüchen, Sturm-, Wasser- oder Feuerschäden recht schnell. Doch auch hier versuchen die Versicherer nunmehr Gelder einzusparen. Auch der Bereich der Berufsunfähigkeitsrente und ähnliche Problempunkte nehmen einen immer höheren Stellenwert ein. Die Versicherer stellen in diesen Bereichen immer wieder auf die Verletzung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheiten ab.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch hinsichtlich der Frage, welche Versicherungsmöglichkeiten bestehen und welche Versicherungsverträge in Ihrem speziellen Fall sinnvoll und auch notwendig sind. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz ist Fachanwalt für Versicherungsrecht.
In der Rubrik Versicherungsrecht möchten wir Ihnen juristisch interessante Thematiken rund um diesen Themenbereich darstellen. Hier sollen Sie vor allem über Ihre Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer aufgeklärt werden.
Haftet z.B. Beispiel die Gebäudeversicherung, wenn der Hund eines Mieters mit dem Toilettenpapier das Abflussrohr des Waschbeckens verstopft und dann den Wasserhahn öffnet, wodurch es zu einem Überlaufen des Wassers und einem Wasserschaden in 3 Wohnungen kommt? Haftung?
Sollten Sie völlig unverschuldet in einen Unfall bzw. Verkehrsunfall verwickelt worden sein, so muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den Ihnen entstandenen Schaden ersetzen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss auch die Ihnen entstandenen Rechtsanwaltsgebühren tragen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt diese Gebühren entsprechend des Streitwert des regulierten Schadens.
Wir können Ihnen Feuchtigkeitsmessgeräte und Lärmmessgeräte für Eigenmessungen zur Verfügung stellen.
Grundlegende Infos zum Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die sich in zwei Bereiche aufteilen lässt; zum einen in das Privatversicherungsrecht und zum anderen in das Sozialversicherungsrecht. Während sich Ersteres als unselbständiger Teil des Handels – und des bürgerlichen Rechts mit den Beziehungen zwischen Privaten und den Versicherungsgebern beschäftigt, handelt es sich beim Sozialversicherungsrecht um ein dem Öffentlichen Recht sowie dem Sozialrecht angehörendes Rechtsgebiet. Das grundsätzliche Ziel des Versicherungsrechts liegt darin, die Beziehung der Risikogemeinschaft zur Absicherung von Schäden zu regulieren. Im Laufe der Zeit haben sich zahlreiche Versicherungsarten herauskristallisiert, die sich als sinnvoll erwiesen haben. Hierzu zählen unter anderem:
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Lebensversicherung
- Kfz-Versicherung
- Hausratsversicherung
Das Recht der Privatversicherungen
Das private Versicherungsrecht ist dem Zivilrecht zuzuordnen und regelt generell die rechtlichen Beziehungen der Beteiligten eines Versicherungsvertrages in den verschiedensten Lebensbereichen. Zu dem auch als Individualversicherungsrecht bezeichneten Recht der Privatversicherungen zählen das Versicherungsvertragsrecht, das Versicherungsunternehmensrecht und das Versicherungsaufsichtsrecht. Geregelt ist das private Versicherungsrecht in mehreren besonderen Gesetzen wie beispielsweise der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-Informationspflichtenverordnung), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder dem Versicherungssteuergesetz (VersStG). Das Versicherungsvertragsrecht wiederum ist weitgehend im Versicherungsvertragsgesetz (VGG) normiert. Dort werden alle Rechte und Pflichten sowohl von Versicherungsnehmern als auch von Versicherern innerhalb des Versicherungsvertrages festgehalten. Das VGG enthält überwiegend schuldrechtliche Vorschriften, mit deren Hilfe die rechtlichen Beziehungen geklärt werden.
Allgemeines Versicherungsrecht
Neben dem VGG stellen auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB, die der jeweiligen Versicherungspolice zugrunde liegen, eine wesentliche Rechtsgrundlage und Erkenntnisquelle des Allgemeinen Versicherungsrechtes dar. Bei den AVB handelt es sich um ein Vertragswerk, in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Versicherungsgesellschaft und des Versicherten für die konkrete Versicherungspolice festgelegt werden. Für die verwendeten AVB gelten die gleichen Regelungen wie für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne des BGB. Dies bedeutet, dass sie auch den Mechanismen der Inhaltskontrolle gemäß §§ 305 ff BGB unterliegen. Demnach werden Unklarheiten innerhalb der AVB nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ausgelegt. Prinzipiell unterscheidet das Gesetz zwischen zwei Arten von Versicherungstypen. Während sich bei der Schadensversicherung der Versicherungsgeber bei Eintritt des Versicherungsfalls dazu verpflichtet, den eingetretenen Vermögensschaden zu ersetzen, wird bei der Summenversicherung eine im Voraus fixierte Geldleistung gezahlt.
Die Unfallversicherung
Unter Unfallversicherung versteht man eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls. Sie gibt es sowohl in einer gesetzlichen als auch in einer privaten Form. Die gesetzliche Unfallversicherung stellt eine Art Haftpflichtversicherung für Arbeitgeber dar. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall erleidet oder an einer Berufskrankheit erkrankt. Auf diese Weise soll neben der Vorhinderung von Arbeitsunfällen auch die Genesung und die Wiedereingliederung beschleunigt werden. Zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zählen in etwa:
- Übernahme der Kosten für eine Reha
- Lohnersatzleistungen
- Hinterbliebenenrente
- Kosten für die erforderlichen Arzneimittel
- Gehhilfen
Grundlage für die private Unfallversicherung sind die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB). Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt die private Unfallversicherung in aller Regel auch, wenn der Unfall keinen arbeitsrechtlichen Bezug aufweist. Welche konkreten Leistungen von der Versicherungsgesellschaft zu erbringen sind, hängt in erheblichem Maße von den einzelnen Versicherungsbedingungen ab.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Prinzipiell greift diese Versicherung immer dann ein, wenn die versicherte Person seinen ursprünglich ausgeübten Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr ausüben kann. Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers ist jedoch, dass die Berufsunfähigkeit auch anerkannt wird. So ist bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung regelmäßig die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit des Betroffenen versichert. Oftmals sind die Versicherungspolicen allerdings derart ausgestaltet, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht greift. Insbesondere bei der Möglichkeit, einen anderen Beruf als bisher auszuüben. gehen die Versicherungsnehmer häufig leer aus. Deshalb ist es besonders wichtig, schon beim Abschluss einer Versicherungspolice auf die konkreten Bedingungen zu achten. Darüber hinaus müssen bei einem Vertragsabschluss wahrheitsgemäße Angaben zu Vorerkrankungen gemacht werden. Ansonsten hat der Versicherer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Fallen der Versicherungsgesellschaften
Das Versicherungsrecht ist äußerst komplex und nur für absolute Fachleute zu durchschauen. Dies liegt einerseits daran, dass die Versicherungsunternehmen ihre Allgemeinen Vertragsbedingungen immer unübersichtlicher gestalten. Andererseits lassen sich viele vermeintliche Versicherungsfälle rückwirkend nicht mehr eindeutig bewerten. In der Praxis geschieht es häufig, dass ein unabhängiger Sachverständiger zu einem völlig anderen Ergebnis als der hauseigene Gutachter der Versicherung gelangt. In den meisten Fällen entscheiden winzige Detail darüber, ob der Schaden von der Versicherung abgedeckt ist. Für den Versicherten geht bei diesen Fragen oftmals um extrem große Summen, die schnell die finanzielle Existenz bedrohen können. Nicht selten werden dem Versicherten gar sämtliche Ansprüche abgelehnt, obwohl er jahrzehntelang die Versicherungsprämien gezahlt hat. Einmal steht eine angebliche Leistungsfreiheit des Versicherers wegen grober Fahrlässigkeit, im nächsten Fall geht es um die Ablehnung von Ansprüchen unter dem Gesichtspunkt einer Gefahrerhöhung oder Obliegenheitsverletzungen. Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht können dabei helfen, auf dem Boden des Gesetzes das Bestmögliche herauszuholen. Wir kümmern uns sowohl außergerichtlich als auch auf dem Klageweg um die Belange unserer Mandanten und helfen ihnen bei der Regulierung ihrer Ansprüche.
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