Neben dem AGB-Gesetz werden auch weitere Verbraucherschutzgesetze in das BGB integriert.
1. AGB-Gesetz:
Durch die Integration des AGB-Gesetzes in das BGB hat es nur wenige inhaltliche Änderungen gegeben. Das AGB-Gesetz wird an die geänderten Regelungen im Verjährungsrecht, „Allgemeinen Schuldrecht“ und ans Kaufvertragsrecht angepaßt. Das Transparenzgebot wurde nunmehr ausdrücklich in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F. aufgenommen. Das Transparenzgebot betrifft die Unwirksamkeit einer AGB-Klausel, die nicht klar und verständlich ist und daher den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Ferner wurden die Ausnahmevorschriften für Post und Telekommunikation gestrichen.
2. Die Verbraucherschutzgesetze:
Im BGB wurde nunmehr der Untertitel „Besondere Vertriebsformen“ (vgl. §§ 312 – 312 f BGB n.F.) geschaffen. In diesem sind das Haustürwiderrufsgesetz, das Fernabsatzgesetz und weitere durch die Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie notwendig gewordene Normen zu finden. Die §§ 312 ff. verweisen auf die Regelungen des Widerrufs- und Rückgaberechts, die in §§ 355 ff. BGB n.F. normiert sind.
Inhaltlich wurde in der Regel nichts geändert. Eine Ausnahme hiervon stellt jedoch der § 312 e BGB n.F. dar. Dieser verpflichtet den Unternehmer dazu, bei auf elektronischem Weg angebotenen Waren und Dienstleistungen zu umfangreichen vor- und nachvertraglichen Informationsangaben.

Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz