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Eingliederung des AGB-Gesetz, des Haustürwiderrufsgesetzes und des Fernabsatzgesetzes:

Neben dem AGB-Gesetz werden auch weitere Verbraucherschutzgesetze in das BGB integriert.

1. AGB-Gesetz:

Durch die Integration des AGB-Gesetzes in das BGB hat es nur wenige inhaltliche Änderungen gegeben. Das AGB-Gesetz wird an die geänderten Regelungen im Verjährungsrecht, „Allgemeinen Schuldrecht“ und ans Kaufvertragsrecht angepaßt. Das Transparenzgebot wurde nunmehr ausdrücklich in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F. aufgenommen. Das Transparenzgebot betrifft die Unwirksamkeit einer AGB-Klausel, die nicht klar und verständlich ist und daher den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Ferner wurden die Ausnahmevorschriften für Post und Telekommunikation gestrichen.

2. Die Verbraucherschutzgesetze:

Im BGB wurde nunmehr der Untertitel „Besondere Vertriebsformen“ (vgl. §§ 312 – 312 f BGB n.F.) geschaffen. In diesem sind das Haustürwiderrufsgesetz, das Fernabsatzgesetz und weitere durch die Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie notwendig gewordene Normen zu finden. Die §§ 312 ff. verweisen auf die Regelungen des Widerrufs- und Rückgaberechts, die in §§ 355 ff. BGB n.F. normiert sind.

Inhaltlich wurde in der Regel nichts geändert. Eine Ausnahme hiervon stellt jedoch der § 312 e BGB n.F. dar. Dieser verpflichtet den Unternehmer dazu, bei auf elektronischem Weg angebotenen Waren und Dienstleistungen zu umfangreichen vor- und nachvertraglichen Informationsangaben.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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