Skip to content

Verbrauchsgüterkaufvertrag – Ausschluss jeglicher Gewährleistung unzulässig

Ein gebrauchter Seat Leon, gekauft für 5.600 Euro, qualmt wenige Tage später und verliert an Leistung. Die Käuferin fordert eine schnelle Reparatur, doch als die Frist verstreicht, tritt sie vom Kauf zurück. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt ihr Recht: schwerwiegender Defekt, unwirksamer Gewährleistungsausschluss, Rücktritt gerechtfertigt.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Es handelt sich um einen Rechtsstreit über die Rückabwicklung eines Autokaufes zwischen einer Klägerin und einem Gebrauchtwagenhändler.
  • Die Klägerin kaufte einen gebrauchten Seat Leon, der kurz nach der Übergabe erhebliche Leistungsprobleme zeigte.
  • Nach dem Auftreten der Probleme wurde das Fahrzeug zur Untersuchung und möglichen Reparatur an den Beklagten zurückgebracht.
  • Die Klägerin setzte dem Beklagten eine Frist zur Reparatur und zur Zahlung der Abschleppkosten, die jedoch nicht eingehalten wurde.
  • Mit Schreiben nach Ablauf der Frist erklärte die Klägerin ihren Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Rückzahlung des Kaufpreises.
  • Das Gericht entschied, dass der Beklagte zur Zahlung der Abschleppkosten verurteilt wurde, die Frist zur Nacherfüllung jedoch als unangemessen kurz angesehen wurde.
  • Der Beklagte hatte behauptet, das Fahrzeug sei bereits repariert gewesen, bevor die Frist ablief.
  • Die Entscheidung beruhte wesentlich auf der Bewertung, dass die Klägerin dem Beklagten nicht genügend Zeit zur Nacherfüllung gegeben hatte.
  • Es wurde klargestellt, dass das Versäumnisurteil in Bezug auf die Abschleppkosten aufrechterhalten, jedoch der Rest der Klage abgewiesen wurde.
  • Die Veränderungen im Urteil haben Auswirkungen auf die Rechte der Käufer bezüglich angemessener Fristen und Rücktrittsmöglichkeiten bei Mängeln.

Unzulässiger Gewährleistungsausschluss: Verbraucherrechte im Fokus eines Urteils

Beim Verbrauchsgüterkaufvertrag handelt es sich um eine besondere Form des Kaufvertrags, die im Kaufvertragsrecht verankert ist und hauptsächlich den Schutz der Verbraucher zum Ziel hat. Diese Regelung sieht vor, dass Käufer bei Mängeln an gekauften Waren bestimmte Rechte geltend machen können, die durch die gesetzliche Gewährleistung gewährleistet sind. Das Verbraucherschutzgesetz spielt hier eine entscheidende Rolle, da es sicherstellen soll, dass Verbraucher nicht durch unzulässige Klauseln im Kaufvertrag benachteiligt werden. Ein häufiger Streitpunkt in diesem Zusammenhang ist der Ausschluss der Gewährleistung, der in vielen Verträgen vorkommt.

Ein solcher Ausschluss ist jedoch nicht uneingeschränkt zulässig. In vielen Fällen wird ein unzulässiger Gewährleistungsausschluss festgestellt, der den Verbraucher in seinen Rechten einschränken kann. Das Recht auf Nachbesserung, Schadensersatz und andere Verbraucherrechte sind essenziell, um eine informierte Kaufentscheidung treffen zu können. Damit sollen nicht nur Transaktionssicherheit und Vertrauen in den Markt gefördert, sondern auch die Käufer vor möglichen Mängeln an den Produkten geschützt werden.

Um die Komplexität dieser Materie besser zu verstehen, wird im Folgenden ein konkreter Fall vorgestellt, der sich mit der Rechtslage zur Gewährleistung und den Rechten des Verbrauchers beschäftigt.

Der Fall vor Gericht


Gebrauchtwagenkauf mit Motorschaden: Verbraucherin kann vom Vertrag zurücktreten

In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einem Verbraucher das Recht zugesprochen, von einem Gebrauchtwagenkauf zurückzutreten, nachdem das erworbene Fahrzeug kurz nach dem Kauf einen schwerwiegenden Defekt aufwies.

Der Fall dreht sich um eine Klägerin, die am 21. Mai 2022 einen gebrauchten Seat Leon für 5.600 Euro von einem gewerblichen Händler erwarb.

Dramatische Entwicklung nach Fahrzeugübergabe

Nur wenige Tage nach der Übergabe am 31. Mai 2022 kam es zu einem folgenschweren Vorfall: Bei einer Fahrt am 5. Juni qualmte das Fahrzeug stark und verlor an Leistung, was die Klägerin zum Anhalten zwang. In Absprache mit dem Verkäufer wurde das Auto abgeschleppt, wofür die Klägerin 600 Euro zahlen musste. Zwei Tage später, beim Treffen der Parteien, trat erneut starker Qualm beim Starten auf. Die Klägerin, die das Fahrzeug dringend benötigte, drängte auf eine schnelle Reparatur.

Rechtliche Schritte und Fristsetzung zur Nacherfüllung

Mit anwaltlichem Schreiben vom 15. Juni 2022 setzte die Klägerin dem Verkäufer eine Frist zur Reparatur bis zum 28. Juni und forderte die Erstattung der Abschleppkosten. Nach Fristablauf erklärte sie am 30. Juni den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises sowie der Abschleppkosten gegen Rückgabe des Fahrzeugs und der Papiere.

Gerichtliche Entscheidung und Begründung

Das OLG Düsseldorf gab der Klägerin Recht und urteilte, dass sie wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten war. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf mehrere zentrale Punkte:

  1. Das Fahrzeug wies zum Zeitpunkt der Übergabe einen Sachmangel auf, was durch die gesetzliche Vermutung des § 477 BGB gestützt wurde.
  2. Der im Kaufvertrag enthaltene Gewährleistungsausschluss war bei einem Verbrauchsgüterkauf nach § 474 Abs. 1 BGB unwirksam.
  3. Die vom Verkäufer als zu kurz bemängelte Fristsetzung war nach Ansicht des Gerichts angemessen. Unter Berücksichtigung der neuen Regelung in § 475d Abs. 1 Nr. 1 BGB bedurfte es bei einem Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich keiner Fristsetzung zur Nacherfüllung.

Bedeutung für Verbraucher und Händler

Das Urteil stärkt die Position von Verbrauchern beim Kauf von Gebrauchtwagen von gewerblichen Händlern. Es unterstreicht die Wichtigkeit der zeitnahen Mängelbeseitigung und die Rechte der Käufer bei schwerwiegenden Defekten kurz nach dem Erwerb. Für Händler bedeutet dies eine Verschärfung ihrer Pflichten zur schnellen und effektiven Nacherfüllung bei auftretenden Mängeln.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stärkt die Verbraucherrechte beim Gebrauchtwagenkauf erheblich. Es verdeutlicht, dass Gewährleistungsausschlüsse bei Verbrauchsgüterkäufen unwirksam sind und Verbraucher bei schwerwiegenden Mängeln auch ohne explizite Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten können. Händler müssen folglich schnell und effektiv auf Mängelrügen reagieren, um einen Rücktritt zu verhindern. Diese Entscheidung setzt einen wichtigen Maßstab für die Auslegung der neuen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie kürzlich einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft haben und dieser kurz darauf einen schweren Mangel aufweist, stärkt dieses Urteil Ihre Rechte erheblich. Sie können nun schneller vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne eine festgelegte Frist zur Reparatur setzen zu müssen. Wichtig ist, dass Sie den Händler umgehend über den Mangel informieren. Selbst wenn im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss steht, ist dieser bei einem Verbraucherkauf unwirksam. Sie haben also das Recht auf Reparatur oder Rückabwicklung des Kaufs, einschließlich der Erstattung zusätzlicher Kosten wie Abschleppgebühren. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte geltend zu machen, wenn Ihr neuer Gebrauchtwagen Probleme bereitet.


Weiterführende Informationen

Herzlich willkommen in unserer FAQ-Rubrik, in der Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf bei Mängeln finden. Hier stellen wir Ihnen prägnante Informationen zur Verfügung, die Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Optionen besser zu verstehen und Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Tauchen Sie ein und klären Sie Ihre Zweifel in Bezug auf den Kaufprozess und mögliche Reklamationen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Welche Rechte habe ich als Käufer, wenn mein Gebrauchtwagen kurz nach dem Kauf einen schweren Defekt aufweist?

Als Käufer eines Gebrauchtwagens haben Sie gesetzliche Gewährleistungsrechte, wenn kurz nach dem Kauf ein schwerer Defekt auftritt. Diese Rechte gelten für zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs, wenn Sie von einem Händler gekauft haben. Der Händler kann diese Frist auf ein Jahr verkürzen, ein vollständiger Ausschluss ist jedoch nicht zulässig.

Beweislastumkehr

In den ersten 12 Monaten nach dem Kauf gilt die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, der Händler muss beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorlag. Gelingt ihm dies nicht, wird vermutet, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war.

Ihre konkreten Rechte

Wenn ein Mangel vorliegt, haben Sie folgende Rechte:

  1. Nacherfüllung: Sie können vom Händler verlangen, den Mangel zu beseitigen oder ein mangelfreies Fahrzeug zu liefern. Der Händler trägt die Kosten für die Reparatur.
  2. Rücktritt oder Minderung: Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen oder den Preis mindern.
  3. Schadensersatz: Unter bestimmten Umständen können Sie auch Schadensersatz fordern, etwa für Abschleppkosten.

Vorgehen bei einem Defekt

Wenn Sie einen Defekt feststellen, sollten Sie den Händler umgehend schriftlich informieren und zur Nachbesserung auffordern. Setzen Sie eine angemessene Frist für die Reparatur. Bewahren Sie alle Unterlagen und Nachweise sorgfältig auf.

Beachten Sie, dass diese Rechte nur gelten, wenn es sich um einen echten Mangel handelt und nicht um normalen Verschleiß. Bei einem Kauf von privat gelten diese Rechte in der Regel nicht, da Privatverkäufer die Gewährleistung meist ausschließen.


zurück

Was muss ich tun, um vom Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens wegen Mängeln zurückzutreten?

Um vom Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens wegen Mängeln zurückzutreten, müssen Sie folgende Schritte beachten:

Mangel feststellen und dokumentieren

Zunächst müssen Sie einen erheblichen Mangel am Fahrzeug feststellen. Ein erheblicher Mangel liegt vor, wenn die Reparaturkosten mindestens 5% des Kaufpreises betragen. Dokumentieren Sie den Mangel sorgfältig, z.B. durch Fotos oder ein Gutachten einer Werkstatt.

Verkäufer informieren

Informieren Sie den Verkäufer unverzüglich über den festgestellten Mangel. Dies sollte schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Beschreiben Sie den Mangel detailliert und fordern Sie den Verkäufer zur Nacherfüllung auf.

Frist zur Nacherfüllung setzen

Setzen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Diese Frist sollte in der Regel mindestens zwei Wochen betragen. Wichtig: Seit dem 1. Januar 2022 ist bei einem Verbrauchsgüterkauf keine explizite Fristsetzung mehr erforderlich, wenn Sie den Unternehmer über den Mangel informiert und das Fahrzeug zur Nacherfüllung zur Verfügung gestellt haben.

Rücktritt erklären

Wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder sie fehlschlägt, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Erklären Sie den Rücktritt schriftlich und fordern Sie die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Dies bedeutet, dass Sie das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückerhalten.

Nutzungsentschädigung berücksichtigen

Beachten Sie, dass der Verkäufer bei einem Rücktritt eine angemessene Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen kann. Diese wird vom zurückzuzahlenden Kaufpreis abgezogen.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, können Sie Ihre Rechte als Käufer eines mangelhaften Gebrauchtwagens effektiv wahrnehmen. Bedenken Sie, dass bei einem Kauf von privat die Möglichkeiten des Rücktritts eingeschränkter sein können, da hier ein Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart werden kann.


zurück

Wie setze ich dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Nacherfüllung?

Bei Verbrauchsgüterkäufen nach dem 1. Januar 2022 müssen Sie als Verbraucher keine konkrete Frist mehr setzen. Es genügt, wenn Sie den Mangel anzeigen und Nacherfüllung verlangen. Dennoch ist es aus Beweisgründen empfehlenswert, eine Frist zu setzen.

Fristsetzung in der Praxis

Wenn Sie eine Frist setzen möchten, sollten Sie dem Verkäufer schriftlich mitteilen, dass die Kaufsache mangelhaft ist und Sie Nacherfüllung verlangen. Beschreiben Sie den Mangel möglichst genau. Setzen Sie dann eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels.

Die Länge der Frist hängt vom Einzelfall ab. Berücksichtigen Sie dabei:

  • Art und Umfang des Mangels
  • Verfügbarkeit von Ersatzteilen
  • Arbeitsaufwand für die Reparatur

Als Richtwert können Sie bei einfachen Mängeln etwa zwei Wochen ansetzen. Bei komplexeren Problemen kann die Frist auch mehrere Wochen betragen.

Beispiel für eine Fristsetzung

„Sehr geehrte Damen und Herren,

das von mir am [Datum] gekaufte [Produkt] weist folgenden Mangel auf: [genaue Beschreibung]. Ich fordere Sie hiermit auf, den Mangel bis zum [konkretes Datum, z.B. zwei Wochen ab heute] zu beheben.

Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]“

Wichtige Hinweise

Beachten Sie, dass der Verkäufer das Recht hat, die mangelhafte Sache zu untersuchen. Stellen Sie ihm daher die Kaufsache zur Verfügung.

Wenn der Verkäufer die Frist nicht einhält oder die Nacherfüllung fehlschlägt, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei Verbrauchsgüterkäufen gilt die Nacherfüllung in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen.

In bestimmten Fällen, etwa wenn der Mangel sehr schwerwiegend ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, können Sie auch ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.


zurück

Ist ein Gewährleistungsausschluss für gebrauchte Fahrzeuge in Verbraucherverträgen zulässig?

Nein, ein vollständiger Gewährleistungsausschluss für gebrauchte Fahrzeuge ist in Verbraucherverträgen nicht zulässig. Wenn Sie als Verbraucher einen Gebrauchtwagen von einem gewerblichen Händler kaufen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung.

Gesetzliche Grundlagen

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 476 Abs. 1, dass Vereinbarungen, die die Rechte des Verbrauchers bei Sachmängeln einschränken oder ausschließen, vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer unwirksam sind. Dies gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge.

Dauer der Gewährleistung

Bei gebrauchten Fahrzeugen darf die Gewährleistungsfrist auf mindestens ein Jahr verkürzt werden. Eine vollständige Aufhebung der Gewährleistung ist jedoch nicht möglich. Wenn Sie also einen Gebrauchtwagen kaufen, haben Sie in der Regel mindestens ein Jahr lang Anspruch auf Gewährleistung.

Folgen für Sie als Verbraucher

Sollten Sie in einem Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen eine Klausel finden, die die Gewährleistung vollständig ausschließt, ist diese unwirksam. Sie behalten Ihre gesetzlichen Rechte, auch wenn der Händler versucht hat, diese auszuschließen. Das bedeutet, dass Sie bei Mängeln am Fahrzeug Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises oder sogar Rücktritt vom Kaufvertrag haben können.

Beweislastumkehr

Wichtig für Sie zu wissen: In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gilt eine Beweislastumkehr. Das heißt, tritt in diesem Zeitraum ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Der Händler muss dann beweisen, dass dies nicht der Fall war.

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, achten Sie darauf, dass der Händler die Gewährleistung nicht vollständig ausschließt. Ein seriöser Händler wird Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsrechte einräumen und diese nicht zu umgehen versuchen.


zurück

Was passiert, wenn der Verkäufer einer Mängelrüge und Nachbesserungsaufforderung nicht nachkommt?

Wenn der Verkäufer einer Mängelrüge und Nachbesserungsaufforderung nicht nachkommt, stehen Ihnen als Käufer weitere Rechte zu. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen müssen. Diese Frist sollte so bemessen sein, dass der Verkäufer den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern kann.

Rechte nach erfolglosem Fristablauf

Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist können Sie als Käufer:

  1. Vom Vertrag zurücktreten: Sie geben die mangelhafte Ware zurück und erhalten den Kaufpreis erstattet.
  2. Den Kaufpreis mindern: Sie behalten die Ware, zahlen aber weniger.
  3. Schadensersatz verlangen: Sie können Ersatz für Schäden fordern, die Ihnen durch den Mangel entstanden sind.
  4. Aufwendungsersatz geltend machen: Sie können die Erstattung von Kosten verlangen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstanden sind.

Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf

Beim Verbrauchsgüterkauf, also wenn Sie als Verbraucher von einem Unternehmer kaufen, gelten besondere Schutzvorschriften. Der Verkäufer kann sich hier nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. Zudem gilt in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf die Vermutung, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag.

Vorgehen bei Verweigerung der Nacherfüllung

Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung gänzlich oder ist sie für Sie unzumutbar, können Sie sofort die oben genannten Rechte geltend machen, ohne eine Frist setzen zu müssen. Dies gilt auch, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung (Reparatur und Ersatzlieferung) wegen unverhältnismäßiger Kosten ablehnt.

Beachten Sie, dass die Durchsetzung Ihrer Rechte an Fristen gebunden ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Sache. Bei gebrauchten Sachen kann diese Frist auf ein Jahr verkürzt werden, wenn dies wirksam vereinbart wurde.


zurück


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Verbrauchsgüterkaufvertrag: Dieser Vertragstyp regelt den Kauf von Waren zwischen einem gewerblichen Verkäufer und einem Verbraucher. Er bietet besonderen Schutz für Letzteren, da er sicherstellen soll, dass die Rechte der Verbraucher bei Mängeln an der gekauften Ware gewahrt bleiben. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung können Käufer Ansprüche wie Nacherfüllung oder Rücktritt geltend machen. Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein Verbraucher einen Fernseher kauft, der nach wenigen Tagen nicht mehr funktioniert. In diesem Fall wäre der Verbraucher durch den Verbrauchsgüterkaufvertrag geschützt.
  • Schwerwiegender Defekt: Dies bezeichnet einen gravierenden Mangel an einem Produkt, der seine Nutzung erheblich beeinträchtigt oder unmöglich macht. In dem gegebenen Fall war der Defekt an dem Fahrzeug so weitreichend, dass die Klägerin nicht mehr fahren konnte, was als schwerwiegender Defekt gilt. Ein ähnliches Beispiel könnte ein Kühlschrank sein, der nicht mehr kühlt; dies stellt einen schwerwiegenden Defekt dar, da das Gerät nicht mehr für seinen vorgesehenen Zweck nutzbar ist.
  • Gewährleistungsausschluss: Ein solcher Ausschluss ist eine Klausel im Kaufvertrag, die den Verkäufer von seiner Verantwortung für Mängel an der Ware entbindet. Im Verbrauchsgüterkauf ist ein Gewährleistungsausschluss jedoch oft unwirksam, da er den Verbraucher unzulässig benachteiligen könnte. Wenn beispielsweise ein Händler in seinen Vertragsbedingungen festlegt, dass er für Fehler am Produkt nicht haftet, ist solch eine Klausel nicht nur unfair, sondern in vielen Fällen auch rechtlich nicht durchsetzbar.
  • Rücktritt vom Kaufvertrag: Dies bedeutet, dass der Käufer entscheidet, den Kauf rückgängig zu machen, meist aufgrund von Mängeln an der Ware. Bei einem Rücktritt muss der Käufer das Produkt zurückgeben und erhält im Gegenzug den Kaufpreis zurück. Wenn unsere Klägerin beschloss, vom Vertrag zurückzutreten, tat sie dies, weil das Auto kurz nach dem Kauf nicht funktionsfähig war. Ein weiterer Praxisfall könnte sein, wenn jemand ein defektes Smartphone kauft und aufgrund der Mängel den Kauf storniert.
  • Nacherfüllung: Das ist das Recht des Käufers, dass der Verkäufer einen Mangel an der Ware behebt, sei es durch Reparatur oder Austausch. Der Käufer kann diese Maßnahme verlangen, bevor er weitere rechtliche Schritte unternimmt, wie etwa den Rücktritt vom Vertrag. In dem Beispiel, wo die Klägerin eine Frist zur Reparatur setze, zeigt sich, dass sie zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung nutzte, bevor sie den Rücktritt erklärte.
  • Sachmangel: Ein Sachmangel liegt vor, wenn die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Ein Beispiel wäre, wenn ein Käufer ein neues Auto erwirbt, dieses jedoch bei der Übergabe bereits gebraucht aussieht oder technische Mängel aufweist. Im vorliegenden Fall wurde dies durch die gesetzliche Vermutung des § 477 BGB gestützt, was bedeutet, dass der Käufer nicht nachweisen muss, wann genau der Mangel entstanden ist.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 434 BGB (mangelhafte Sache): Diese Vorschrift regelt die Voraussetzungen für einen Sachmangel bei der Lieferung von Waren. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Im vorliegenden Fall war das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft, da es bei der Nutzung gravierende Probleme aufwies, was die Klägerin zum Rücktritt berechtigte.
  • § 437 Nr. 2 Alt. 1 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln): Diese Regelung beschreibt die Rechte des Käufers, wenn die gekaufte Ware einen Mangel aufweist. Der Käufer hat Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises. Hier konnte die Klägerin nach ihrem Rücktritt die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen und legte somit einen legitimen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages dar.
  • § 475d Abs. 1 Nr. 1 BGB (Besondere Vorschriften für Verbraucherverträge): Dieser Paragraph enthält Regelungen, die speziell für Verbraucherverträge gelten und stellt sicher, dass Verbraucher angemessen geschützt sind. Insbesondere müssen Verkäufer den Verbrauchern ausreichende Fristen zur Nacherfüllung gewähren. Die Klägerin hatte dem Beklagten eine Frist zur Reparatur gesetzt, was im Kontext dieses Paragraphen die Beurteilung der Angemessenheit der Frist entscheidend beeinflusste.
  • § 346 Abs. 1 BGB (Rückgewährschuldverhältnis): Dieser Paragraph regelt die rechtlichen Folgen eines Rücktritts von einem Vertrag. Es wird festgelegt, dass die Parteien die empfangenen Leistungen zurückgewähren müssen. Die Klägerin kann im Fall des Rücktritts vom Kaufvertrag den Kaufpreis und die Fahrzeugpapiere zurückfordern, was die Grundlage für ihr Rückforderungsrecht im Streitfall bildet.
  • § 540 ZPO (Begründung des Urteils): Diese Vorschrift beschreibt die Anforderungen an die Urteilsbegründung und die Tatsachenfeststellung durch das Gericht. Im vorliegenden Urteil wurde entscheidend darauf verwiesen, dass das Landgericht die Angemessenheit der Frist für die Nacherfüllung nicht korrekt gewichtet hatte. Diese Beurteilung beeinflusste das Ergebnis des Verfahrens maßgeblich und stellte somit einen zentralen Punkt des Rechtsstreits dar.

Das vorliegende Urteil

OLG Düsseldorf – Az.: I-23 U 55/23 – Urteil vom 18.09.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelle Jobangebote


Stand: 25.06.2024

Rechtsanwaltsfachangestellte (n) / Notarfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit

 

jetzt bewerben

 


 

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)

als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

 

mehr Infos