Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Was geschieht, wenn ein Unfall nicht nur den Körper, sondern eine ganze Existenz bedroht?
- Warum stritten die Parteien, obwohl die Schuld am Unfall klar war?
- Wie entschied das erste Gericht und warum war der Postzusteller damit nicht einverstanden?
- Ab wann genau hätte der Postzusteller einen neuen Job suchen müssen?
- War die später aufgetretene Depression eine Folge des Unfalls?
- Wie begründete das Gericht die endgültige Entscheidung über den Verdienstausfall?
- Wichtigste Erkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Das Urteil in der Praxis
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was versteht man unter der Schadensminderungspflicht im deutschen Recht?
- Ab welchem Zeitpunkt muss ein Geschädigter nach einem Unfall aktiv nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen?
- Wie werden fiktive Einkünfte bei der Berechnung von Verdienstausfallschäden berücksichtigt?
- Welche Anforderungen gelten im Zivilrecht für den Nachweis der Kausalität zwischen einem Unfall und späteren psychischen Beschwerden?
- Welche Rolle spielen medizinische Gutachten bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und der Schadensersatzansprüche nach einem Unfall?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 U 145/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
- Datum: 08. Juli 2025
- Aktenzeichen: 6 U 145/24
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht (Entschädigung für Schäden), Verkehrsunfallrecht, Zivilprozessrecht (Regeln für Gerichtsverfahren)
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Postzusteller. Er forderte von den Beklagten Schadensersatz und Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall.
- Beklagte: Die Fahrerin eines PKW und deren Haftpflichtversicherung. Sie erkannten die grundsätzliche Verantwortung für den Unfall an, bestritten aber die Höhe des geforderten Verdienstausfalls und die Unfallbedingtheit von psychischen Problemen des Klägers.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Ein Postzusteller erlitt bei einem Verkehrsunfall eine Daumenverletzung und später Depressionen. Er konnte seine Arbeit nicht mehr vollständig ausüben und forderte Verdienstausfall.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Musste der verletzte Postzusteller nach dem Unfall eine andere, für ihn passende Arbeit suchen, um seinen Schaden zu mindern, und welche Rolle spielt dabei eine erst später aufgetretene Depression in Bezug auf den Unfall?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Die Berufung des Klägers wurde teilweise zugelassen und teilweise zurückgewiesen.
- Zentrale Begründung: Das Gericht entschied, dass der Kläger zwar für 2018 noch auf Genesung hoffen durfte, ab 2019/2020 jedoch eine zumutbare alternative Tätigkeit hätte aufnehmen müssen, da seine psychischen Probleme nicht als unfallbedingt nachgewiesen werden konnten und er bereits andere Berufsqualifikationen besaß.
- Konsequenzen für die Parteien: Der Kläger erhielt weiteren Verdienstausfall für 2018 und die geltend gemachten Fahrtkosten, aber keinen Verdienstausfall für die folgenden Jahre. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen den Parteien aufgeteilt.
Der Fall vor Gericht
Was geschieht, wenn ein Unfall nicht nur den Körper, sondern eine ganze Existenz bedroht?
Ein Oktobermorgen im Jahr 2016. Ein Postzusteller ist auf seinem Motorrad unterwegs, als eine Autofahrerin abrupt die Spur wechselt. Es kommt zum Zusammenstoß, der Postzusteller stürzt. Die Schuldfrage ist schnell geklärt: Die Fahrerin und ihre Haftpflichtversicherung erkennen ihre volle Haftung an. Doch was zunächst wie ein klarer Fall von Schadensersatz aussieht, entwickelt sich zu einem jahrelangen Rechtsstreit. Denn die Folgen des Unfalls gehen weit über die unmittelbaren Verletzungen hinaus. Der Sturz hinterlässt nicht nur eine schmerzhafte und dauerhafte Verletzung am Daumen des Mannes, sondern stellt Jahre später sein gesamtes Berufsleben infrage und wirft eine entscheidende Frage auf: Wie viel Verantwortung trägt ein Unfallopfer selbst dafür, den eigenen Schaden so gering wie möglich zu halten?
Warum stritten die Parteien, obwohl die Schuld am Unfall klar war?

Im Zentrum des Konflikts stand nicht das „Ob“, sondern das „Wie viel“. Die Beklagten – die Fahrerin und ihre Versicherung – bezahlten zwar ein Schmerzensgeld, doch beim Thema Verdienstausfall gingen die Meinungen weit auseinander. Der Postzusteller argumentierte, dass er wegen der Daumenverletzung und später hinzukommender psychischer Probleme seinen anstrengenden Job als Zusteller nicht mehr ausüben könne. Er forderte daher den Ersatz für die entgangenen Gehälter, eine Summe von über 21.000 Euro.
Die Versicherung hielt dagegen. Sie warf dem Mann einen Verstoß gegen seine sogenannte Schadensminderungspflicht vor. Dieser Rechtsgrundsatz besagt, dass ein Geschädigter verpflichtet ist, alles Zumutbare zu tun, um den Schaden nicht unnötig anwachsen zu lassen. Es ist vergleichbar mit einem Wasserschaden im Haus: Man kann nicht einfach zusehen, wie das Wasser alles zerstört, und dann die volle Rechnung präsentieren. Man muss versuchen, den Schaden zu begrenzen, etwa indem man den Haupthahn zudreht oder Eimer aufstellt. Übertragen auf den Fall bedeutete das: Die Versicherung verlangte, dass der Postzusteller seine verbliebene Arbeitskraft nutzt und sich um einen anderen, für ihn passenden Job bemüht, anstatt auf unbestimmte Zeit auf Lohnersatz zu pochen. Die psychischen Probleme, so die Versicherung, hätten außerdem nichts mit dem Unfall zu tun.
Wie entschied das erste Gericht und warum war der Postzusteller damit nicht einverstanden?
Das Landgericht Heilbronn fällte ein differenziertes Urteil. Es sprach dem Mann ein weiteres Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu. Beim Verdienstausfall zog es jedoch eine klare Grenze: Der Postzusteller erhielt nur Geld für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2017. Danach, so das Gericht, sei sein Anspruch erloschen.
Die Begründung des Gerichts stützte sich auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes vom August 2017. Nach Ansicht der Richter hätte dem Postzusteller spätestens ab diesem Zeitpunkt klar sein müssen, dass er in seinen alten Beruf nicht zurückkehren kann. Das Gericht gab ihm eine Frist von viereinhalb Monaten, um sich beruflich neu zu orientieren. Da er dies nicht getan habe, habe er seine Schadensminderungspflicht verletzt. Der Mann war mit diesem Urteil nicht einverstanden und legte Berufung ein. Er war der Meinung, das Gutachten habe ihm durchaus noch Hoffnung auf Genesung gemacht. Außerdem sei die Frist für eine Jobsuche oder gar eine Umschulung viel zu kurz gewesen.
Ab wann genau hätte der Postzusteller einen neuen Job suchen müssen?
Diese Frage wurde zum Dreh- und Angelpunkt des Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Das OLG musste den genauen Zeitpunkt bestimmen, an dem es für den Postzusteller nicht mehr zumutbar war, auf eine Heilung zu hoffen, und er stattdessen aktiv werden musste. Die Richter kamen zu einer differenzierten Antwort, die den Anspruch des Mannes in zwei Zeitabschnitte teilte.
Die Zeit bis Ende 2018: Die Hoffnung war noch berechtigt
Für das Jahr 2018 gab das OLG dem Postzusteller recht und widersprach dem Landgericht. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes aus dem Jahr 2017 war keineswegs so eindeutig, wie die erste Instanz angenommen hatte. Im Gegenteil, es hieß darin, der „weitere Verlauf“ sei „abzuwarten“. Dies, so die Richter, signalisiere keine Endgültigkeit, sondern die Möglichkeit einer Besserung. Es war also nicht treuwidrig, wenn der Mann zu diesem Zeitpunkt noch darauf vertraute, seine Arbeit als Postzusteller wieder aufnehmen zu können. Folglich sprach ihm das Gericht den vollen Verdienstausfall für das Jahr 2018 in Höhe von rund 8.600 Euro zu.
Die Zeit ab 2019: Der Wendepunkt zur Eigenverantwortung
Für die Zeit danach änderte sich die Bewertung des Gerichts jedoch grundlegend. Spätestens im Laufe des Jahres 2019 sei ein Punkt erreicht worden, an dem dem Postzusteller klar sein musste, dass es keine Heilung mehr geben würde. Eine letzte Schmerztherapie im September 2018 war erfolglos geblieben. Die Ärzte behandelten nur noch die Symptome mit starken Schmerzmitteln; der Mann galt als „austherapiert“.
Unter diesen Umständen, so das Gericht, wäre ein vernünftiger und ordentlicher Mensch nicht mehr untätig geblieben. Er hätte sich um eine alternative, den Daumen schonende Arbeit bemühen müssen. Der Postzusteller hatte jedoch nicht nur nichts unternommen, sondern sogar die Zusammenarbeit mit einer Firma beendet, die ihm im Auftrag der Versicherung bei der Jobsuche helfen sollte. Dieses Verhalten wertete das Gericht als klaren Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.
War die später aufgetretene Depression eine Folge des Unfalls?
Ab Januar 2021 war der Postzusteller nicht mehr nur wegen seines Daumens, sondern auch wegen einer diagnostizierten Depression krankgeschrieben. Er argumentierte, diese psychische Erkrankung sei eine direkte Folge des Unfalls und der damit verbundenen chronischen Schmerzen und Einschränkungen. Wäre das Gericht dieser Ansicht gefolgt, hätte dies seine Situation möglicherweise anders aussehen lassen.
Doch das OLG verneinte einen unfallbedingten Zusammenhang. Im Zivilrecht gilt für den Beweis einer Kausalität – also der Ursächlichkeit zwischen einem Ereignis und einem Schaden – eine niedrigere Hürde als im Strafrecht. Es genügt eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“, die der Richter nach seiner freien Überzeugung feststellt. Juristen nennen diesen Beweismaßstab § 287 ZPO. Doch selbst diese Hürde konnte hier nicht genommen werden. Der gerichtlich bestellte Sachverständige konnte nicht mit der nötigen Sicherheit sagen, dass die Depression vom Unfall herrührte. Er führte aus, dass Depressionen vielfältige Ursachen haben und oft auch ohne äußeren Anlass auftreten. Zudem gab es im Leben des Mannes andere mögliche Stressfaktoren, wie etwa unfallfremde Erkrankungen oder eine coronabedingte Vereinsamung. Da die Ursache nicht eindeutig geklärt werden konnte, ging dies zulasten des Postzustellers, der den Beweis hätte erbringen müssen. Die Depression wurde somit rechtlich nicht als Unfallfolge gewertet.
Wie begründete das Gericht die endgültige Entscheidung über den Verdienstausfall?
Mit diesen Feststellungen hatte das Oberlandesgericht alle Puzzleteile für seine endgültige Entscheidung zusammen. Die Verletzung der Schadensminderungspflicht ab 2019 und die nicht bewiesene Unfallursächlichkeit der Depression führten dazu, dass der Anspruch auf Verdienstausfall für die Jahre ab 2021 komplett entfiel.
Das Gericht wandte hier einen wichtigen Grundsatz an: die Sekundäre Darlegungslast. Normalerweise muss die Versicherung beweisen, dass der Geschädigte woanders hätte Geld verdienen können. Wenn der Geschädigte aber, wie hier, rein gar nichts unternimmt, um einen Job zu finden, und auch keine Informationen dazu liefert, kehrt sich die Beweisführung gewissermaßen um. Dann muss er erklären, warum er trotz vorhandener Qualifikationen – der Mann war ausgebildeter Werkzeugmechaniker und besaß einen Nachweis für das Sicherheitsgewerbe – keine Stelle finden konnte. Da er dies nicht tat, ging das Gericht vom Vortrag der Versicherung aus: Der Postzusteller hätte in einem seiner anderen Berufe ein Einkommen erzielen können, das seinem Lohn als Zusteller entsprach.
Die logische Konsequenz daraus ist die Anrechnung von fiktiven Einkünften. Das Gericht berechnete den Schaden so, als hätte der Mann dieses mögliche Einkommen tatsächlich erzielt. Da dieses fiktive Einkommen genauso hoch war wie sein bisheriger Lohn, belief sich sein Verdienstausfallschaden ab 2021 auf null.
Das Oberlandesgericht Stuttgart änderte das Urteil des Landgerichts daher teilweise ab und fasste seine Entscheidung wie folgt zusammen:
- Zahlung an den Kläger: Der Postzusteller erhält weiteren Schadensersatz in Höhe von 8.605,92 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Verdienstausfall für das Jahr 2018 und den übersehenen Fahrtkosten von 10,50 Euro.
- Abweisung der weiteren Forderungen: Die weitergehenden Ansprüche des Mannes auf Verdienstausfall für die Jahre 2021 bis 2023 wurden abgewiesen.
- Kosten des Verfahrens: Die Kosten für beide Gerichtsinstanzen wurden zwischen dem Postzusteller und der Versicherung aufgeteilt, entsprechend ihrem jeweiligen Anteil am Gewinnen und Verlieren.
Wichtigste Erkenntnisse
Die Schadensminderungspflicht verlangt von Unfallopfern aktive Eigenverantwortung, sobald die Aussicht auf Heilung schwindet.
- Berechtigung auf Hoffnung hat zeitliche Grenzen: Geschädigte dürfen nur solange auf ihre Genesung vertrauen, wie medizinische Gutachten noch Besserungsaussichten signalisieren. Spätestens wenn Ärzte eine Situation als „austherapiert“ bewerten, wandelt sich das Recht zu warten in die Pflicht zu handeln.
- Untätigkeit kehrt die Beweislast um: Wer sich trotz vorhandener Qualifikationen nicht um alternative Beschäftigungsmöglichkeiten bemüht, muss beweisen, warum keine anderen Einkünfte erzielbar sind. Andernfalls rechnen Gerichte Fiktive Einkünfte an, die den Schadenersatzanspruch auf null reduzieren können.
- Psychische Unfallfolgen brauchen klare Kausalitätsketten: Depressionen und andere seelische Leiden werden nur dann als ersatzfähige Unfallschäden anerkannt, wenn sich ihre Entstehung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf das Unfallereignis zurückführen lässt. Mehrdeutige Verursachungswege gehen zulasten des Geschädigten.
Eigenverantwortung und Schadensbegrenzung bilden die Grundpfeiler eines fairen Schadensersatzrechts, das weder unbegrenzte Passivität belohnt noch berechtigte Heilungserwartungen bestraft.
Benötigen Sie Hilfe?
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Das Urteil in der Praxis
Wer nach einem Unfall zu lange auf Besserung hofft und untätig bleibt, spielt mit seiner finanziellen Zukunft – so mahnt dieses OLG-Urteil eindringlich. Das Gericht zieht eine messerscharfe Grenze zwischen berechtigter Genesungshoffnung und der unbedingten Pflicht zur Eigenverantwortung. Ab einem klar definierten Zeitpunkt muss ein Unfallopfer aktiv nach alternativen Einkommensquellen suchen, andernfalls werden fiktive Einkünfte gnadenlos angerechnet und der Anspruch auf Verdienstausfall schrumpft auf null. Besonders hervorzuheben ist auch die hohe Hürde bei der Anerkennung psychischer Folgeschäden: Ohne klaren Kausalitätsbeweis durch den Geschädigten bleiben diese Ansprüche auf der Strecke. Dies ist ein Weckruf für alle Betroffenen, proaktiv ihre Schadensminderungspflicht zu erfüllen und entsprechende Bemühungen lückenlos zu dokumentieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was versteht man unter der Schadensminderungspflicht im deutschen Recht?
Die Schadensminderungspflicht im deutschen Recht bedeutet, dass eine Person, der ein Schaden entstanden ist oder droht, verpflichtet ist, alles Zumutbare zu tun, um diesen Schaden zu begrenzen oder zu vermeiden. Man darf also nicht untätig bleiben, sondern muss aktiv werden, um den Schaden möglichst gering zu halten.
Dies ist vergleichbar mit einem Wasserschaden im Haus: Man kann nicht einfach zusehen, wie das Wasser alles zerstört, und dann die volle Rechnung präsentieren. Stattdessen muss man versuchen, den Schaden zu begrenzen, indem man zum Beispiel den Haupthahn zudreht oder Eimer aufstellt.
Der Sinn dieser Pflicht liegt darin, eine faire Lastenverteilung zwischen dem Geschädigten und demjenigen, der den Schaden verursacht hat, zu gewährleisten. Sie stellt sicher, dass der Verursacher nicht für unnötig hohe Kosten aufkommen muss, die der Geschädigte hätte verhindern können.
Wird die Schadensminderungspflicht verletzt, kann dies dazu führen, dass der Geschädigte einen Teil oder sogar den gesamten Schaden selbst tragen muss. Der Anspruch auf Ersatz entfällt dann für den Teil des Schadens, der durch eigene Untätigkeit entstanden ist oder unnötig angewachsen ist.
Diese Regelung fördert die Eigenverantwortung und schützt davor, dass die Kosten eines Schadens unnötig in die Höhe getrieben werden.
Ab welchem Zeitpunkt muss ein Geschädigter nach einem Unfall aktiv nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen?
Ein Geschädigter muss nach einem Unfall dann aktiv nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, wenn objektiv klar wird, dass eine vollständige Wiederherstellung der ursprünglichen Arbeitsfähigkeit im alten Beruf unwahrscheinlich oder ausgeschlossen ist. Es gibt hierfür keinen universell festgelegten Zeitpunkt, da die Situation immer individuell beurteilt wird.
Es ist vergleichbar mit der Genesung nach einer schweren Grippe: Anfangs ruht man sich aus und hofft auf Besserung. Stellt sich aber nach ärztlicher Rücksprache klar heraus, dass bestimmte Tätigkeiten dauerhaft nicht mehr möglich sein werden, muss man sich darauf einstellen und alternative Wege suchen, anstatt unbegrenzt untätig zu bleiben.
Der genaue „Wendepunkt zur Eigenverantwortung“ ist erreicht, sobald aus medizinischer Sicht feststeht, dass eine Rückkehr in den bisherigen Beruf unwahrscheinlich ist. Dies kann beispielsweise nach erfolglosen Therapien oder auf Basis eindeutiger medizinischer Gutachten der Fall sein. Gerichte räumen Geschädigten hierbei eine angemessene Frist zur beruflichen Neuorientierung ein. Diese Frist ist jedoch nicht unbegrenzt. Alleiniges Abwarten auf eine vollständige Heilung ist nicht ausreichend. Stattdessen ist eine proaktive Suche nach einer der verbliebenen Arbeitskraft entsprechenden Tätigkeit erforderlich. Werden solche Schritte unterlassen, kann dies als Verstoß gegen die sogenannte Schadensminderungspflicht gewertet werden.
Diese Regelung dient dazu, unnötiges Anwachsen des Schadens zu verhindern und das Prinzip der Eigenverantwortung zu stärken.
Wie werden fiktive Einkünfte bei der Berechnung von Verdienstausfallschäden berücksichtigt?
Fiktive Einkünfte sind Geldbeträge, die eine geschädigte Person hätte verdienen können, wenn sie ihrer Pflicht zur Schadensminderung nachgekommen wäre und sich um eine zumutbare alternative Beschäftigung bemüht hätte. Gerichte berücksichtigen diese potenziellen Einnahmen bei der Berechnung von Verdienstausfallschäden.
Stellen Sie sich vor, bei einem Wasserschaden im Haus sehen Sie nicht tatenlos zu, wie das Wasser alles zerstört. Stattdessen drehen Sie den Haupthahn zu und stellen Eimer auf, um den Schaden zu begrenzen. Ähnlich wird von einer geschädigten Person erwartet, dass sie zumutbare Anstrengungen unternimmt, um einen Verdienstausfall zu minimieren.
Diese fiktiven Einkünfte werden auf den tatsächlichen Verdienstausfall angerechnet, wenn die geschädigte Person nachweislich untätig geblieben ist und eine zumutbare Arbeit nicht angetreten hat. Wenn die geschädigte Person keinerlei Anstrengungen unternimmt, kann sich die Beweisführung umkehren. Dies wird als sekundäre Darlegungslast bezeichnet. In einem solchen Fall muss die geschädigte Person erklären, warum sie trotz ihrer Qualifikationen keine alternative Beschäftigung finden konnte. Gelingt dies nicht, geht das Gericht davon aus, dass ein entsprechendes Einkommen möglich gewesen wäre.
Diese Regelung reduziert den Verdienstausfall um die Summe dieser fiktiven Einkünfte oder eliminiert ihn sogar gänzlich, um die Eigenverantwortung des Geschädigten zu betonen.
Welche Anforderungen gelten im Zivilrecht für den Nachweis der Kausalität zwischen einem Unfall und späteren psychischen Beschwerden?
Im Zivilrecht genügt für den Nachweis der Kausalität zwischen einem Unfall und späteren psychischen Beschwerden die „überwiegende Wahrscheinlichkeit“, nicht die volle Gewissheit. Das bedeutet, es muss wahrscheinlicher sein, dass die Beschwerden vom Unfall herrühren, als dass sie andere Ursachen haben.
Man kann es sich vorstellen wie bei einem Fußball-Schiedsrichter: Er muss nicht absolut sicher sein, dass ein Foul vorliegt, um zu pfeifen. Es genügt, wenn er nach seiner Wahrnehmung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit annimmt, dass es ein Foul war.
Ein Richter stellt diese überwiegende Wahrscheinlichkeit nach seiner freien Überzeugung fest, gestützt auf den Beweismaßstab des § 287 der Zivilprozessordnung (ZPO). Bei psychischen Erkrankungen ist dieser Nachweis oft schwierig, da beispielsweise Depressionen vielfältige Ursachen haben können und auch ohne äußeren Anlass auftreten. Es können auch andere Stressfaktoren im Leben eines Menschen eine Rolle spielen, die nichts mit dem Unfall zu tun haben.
Gerichtlich bestellte Sachverständige spielen eine entscheidende Rolle, denn ihre Expertise ist maßgeblich dafür, ob der Nachweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit gelingt. Die Beweislast für diesen Kausalzusammenhang liegt grundsätzlich bei der geschädigten Person. Kann diese den Beweis nicht erbringen, geht dies zu ihren Lasten. Dieser Beweismaßstab ermöglicht es, komplexe Sachverhalte wie psychische Unfallfolgen im Zivilrecht angemessen zu beurteilen und eine Entscheidungsgrundlage für Schadensersatzansprüche zu schaffen.
Welche Rolle spielen medizinische Gutachten bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und der Schadensersatzansprüche nach einem Unfall?
Medizinische Gutachten sind von zentraler Bedeutung für die richterliche Entscheidungsfindung bei der Beurteilung von Arbeitsfähigkeit und Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall. Sie bilden die Grundlage, um die Folgen einer Verletzung, die Genesungsprognose und die verbleibende Arbeitsfähigkeit objektiv zu bewerten.
Stellen Sie sich einen Fußballschiedsrichter vor, der eine schwierige Entscheidung treffen muss. Er verlässt sich nicht nur auf das, was er selbst gesehen hat, sondern holt auch Meinungen von seinen Assistenten oder zieht Videobeweise hinzu. Ähnlich verlässt sich ein Gericht auf die Expertise medizinischer Gutachter, um die komplexen gesundheitlichen Auswirkungen eines Unfalls zu verstehen und faire Entscheidungen zu treffen.
Ein Gutachten liefert detaillierte Informationen über die Art und Schwere der Verletzungen, den ursächlichen Zusammenhang zum Unfall und die voraussichtliche Dauer der Heilung. Es gibt auch Aufschluss darüber, ob weitere Behandlungen notwendig sind und welche Auswirkungen die Verletzungen auf die bisherige oder zukünftige Berufstätigkeit einer Person haben.
Diese Feststellungen haben direkte Auswirkungen auf die Höhe von Schadensersatzpositionen, wie zum Beispiel Schmerzensgeld oder den Ersatz von Verdienstausfall. So war im vorliegenden Fall das Gutachten des Medizinischen Dienstes entscheidend für die Frage, ab welchem Zeitpunkt ein Postzusteller sich beruflich neu orientieren musste, und das Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen klärte, ob eine Depression als Unfallfolge galt.
Durch die Einholung solcher Gutachten stellt das Gericht sicher, dass die Beurteilung der gesundheitlichen Situation und der daraus resultierenden Ansprüche auf einer fundierten und möglichst objektiven medizinischen Grundlage erfolgt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Fiktive Einkünfte
Fiktive Einkünfte sind Geldbeträge, die ein Geschädigter hätte verdienen können, wenn er sich um eine zumutbare alternative Beschäftigung bemüht hätte. Diese werden vom Gericht bei der Schadensberechnung angerechnet, auch wenn die Person tatsächlich kein Geld verdient hat. Das Prinzip dahinter ist einfach: Wer seine Schadensminderungspflicht verletzt und untätig bleibt, darf nicht den vollen Verdienstausfall ersetzt bekommen, den er durch eigenes Handeln hätte reduzieren können.
Beispiel: Das OLG berechnete den Schaden des Postzustellers ab 2021 so, als hätte er in einem seiner anderen Berufe (Werkzeugmechaniker oder Sicherheitsgewerbe) ein Einkommen erzielt. Da dieses fiktive Einkommen genauso hoch war wie sein Lohn als Zusteller, belief sich sein Verdienstausfallschaden auf null Euro.
Kausalität
Kausalität bedeutet den ursächlichen Zusammenhang zwischen einem Ereignis und einem daraus entstandenen Schaden. Im Zivilrecht muss dieser Zusammenhang mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ nachgewiesen werden – es muss also wahrscheinlicher sein, dass der Schaden vom fraglichen Ereignis herrührt, als dass er andere Ursachen hat. Die Beweislast liegt beim Geschädigten.
Beispiel: Der Postzusteller konnte nicht beweisen, dass seine Depression eine Folge des Unfalls war. Der Sachverständige konnte nicht mit ausreichender Sicherheit sagen, dass die psychische Erkrankung vom Unfall herrührte, da Depressionen vielfältige Ursachen haben können. Daher wurde die Depression rechtlich nicht als Unfallfolge gewertet.
Schadensminderungspflicht
Die Schadensminderungspflicht bedeutet, dass ein Geschädigter alles Zumutbare tun muss, um seinen Schaden nicht unnötig anwachsen zu lassen. Diese Regel sorgt für eine faire Lastenverteilung und verhindert, dass jemand untätig bleibt und dann trotzdem die vollen Kosten ersetzt bekommt. Es ist wie bei einem Wasserschaden: Man kann nicht einfach zusehen, wie das Wasser alles zerstört, sondern muss den Haupthahn zudrehen und Eimer aufstellen.
Beispiel: Die Versicherung warf dem Postzusteller vor, er hätte sich um einen anderen Job bemühen müssen, anstatt jahrelang auf Lohnersatz zu pochen. Das Gericht gab der Versicherung ab 2019 recht, da der Mann zu diesem Zeitpunkt wissen musste, dass er nicht mehr als Zusteller arbeiten kann, aber trotzdem nichts für eine berufliche Neuorientierung unternommen hatte.
Sekundäre Darlegungslast
Die sekundäre Darlegungslast bedeutet, dass sich die Beweisführung umkehrt, wenn ein Geschädigter rein gar nichts unternimmt, um seinen Schaden zu begrenzen. Normalerweise muss die Versicherung beweisen, dass der Geschädigte woanders hätte Geld verdienen können. Bleibt er aber völlig untätig und liefert keine Informationen, muss er selbst erklären, warum er trotz seiner Qualifikationen keine Stelle finden konnte.
Beispiel: Da der Postzusteller nichts unternahm, um einen neuen Job zu finden, und sogar die Zusammenarbeit mit einer Jobvermittlung beendete, musste er erklären, warum er trotz seiner Ausbildung als Werkzeugmechaniker und seinem Nachweis für das Sicherheitsgewerbe keine Stelle finden konnte. Da er dies nicht tat, folgte das Gericht dem Vortrag der Versicherung.
§ 287 ZPO
§ 287 ZPO ermöglicht es dem Richter, die Höhe eines Schadens oder andere schwer beweisbare Tatsachen nach seiner freien Überzeugung zu schätzen. Diese Vorschrift erleichtert den Beweis in Zivilverfahren, weil nicht immer ein mathematisch exakter Nachweis möglich ist. Der Richter kann sich auf Wahrscheinlichkeiten und Plausibilität stützen, anstatt absolute Gewissheit zu verlangen.
Beispiel: Bei der Frage, ob die Depression des Postzustellers unfallbedingt war, konnte das Gericht nach § 287 ZPO entscheiden. Obwohl die Beweisanforderungen niedriger sind als im Strafrecht, reichte auch die „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ nicht aus, da der Sachverständige den Zusammenhang nicht eindeutig bestätigen konnte.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Schadensminderungspflicht (Allgemeiner Rechtsgrundsatz)
Ein Geschädigter muss selbst aktiv werden, um den durch den Unfall entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Versicherung warf dem Postzusteller vor, diese Pflicht verletzt zu haben, da er sich nach dem Unfall nicht rechtzeitig um einen anderen, seiner verbleibenden Arbeitsfähigkeit entsprechenden Job bemühte. Das Gericht sah dies ab dem Jahr 2019 als verletzt an.
Kausalität / Ursachenzusammenhang (§ 287 ZPO)
Juristen prüfen, ob ein Ereignis die wesentliche Ursache für einen bestimmten Schaden ist, wobei im Zivilrecht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht musste entscheiden, ob die später aufgetretene Depression des Postzustellers eine direkte Folge des Unfalls war. Da der Sachverständige keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für diesen Zusammenhang feststellen konnte, wurde die Depression rechtlich nicht als unfallbedingter Schaden anerkannt.
Sekundäre Darlegungslast und fiktive Einkünfte (Gerichtlich entwickelter Grundsatz)
Wenn ein Geschädigter seine Schadensminderungspflicht verletzt und keine Anstrengungen zur Jobsuche unternimmt, muss er erklären, warum er trotz Qualifikation keinen Job finden konnte; andernfalls werden mögliche, aber nicht erzielte Einkünfte angerechnet.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Da der Postzusteller keinerlei Bemühungen zur Arbeitssuche nachweisen konnte und keine Gründe für seine Untätigkeit lieferte, ging das Gericht davon aus, dass er in einem seiner anderen Berufe ein Einkommen hätte erzielen können. Dieses „fiktive Einkommen“ wurde ihm angerechnet, was seinen Anspruch auf Verdienstausfall für die späteren Jahre auf Null reduzierte.
Das vorliegende Urteil
OLG Stuttgart – Az.: 6 U 145/24 – Urteil vom 08.07.2025
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz





