Die Vergütung für ein KI-Gutachten forderte ein Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie nach seinem monatelangen Einsatz am Landgericht Darmstadt ein. Doch die heimliche Verwendung einer künstlichen Intelligenz weckt nun erhebliche Zweifel an der Urheberschaft und stellt die persönliche Erstattung des Gutachtens grundsätzlich infrage.
Übersicht:
- Das Wichtigste im Überblick
- Darf ein Gericht die Vergütung für ein KI-Gutachten komplett streichen?
- Welche gesetzlichen Pflichten hat ein gerichtlich bestellter Sachverständiger?
- Wie fiel der Schwindel mit dem KI-Text auf?
- Warum entschied das Landgericht auf den vollständigen Vergütungsverlust?
- Wie berechnet sich die Kürzung vom Honorar für Sachverständige?
- Was bedeutet das Urteil für den Einsatz von KI im Rechtswesen?
- Welche Lehren ziehen Sachverständige aus dem Fall?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Gilt der Honorarverlust auch, wenn ich KI-Texte nur als Formulierungshilfe für meine Ergebnisse nutze?
- Muss ich den Gutachter voll bezahlen, wenn sein Text offensichtliche Fehler einer künstlichen Intelligenz enthält?
- Wie kennzeichne ich die KI-Nutzung im Gutachten richtig, um meinen Anspruch auf Vergütung zu sichern?
- Hafte ich für Schadensersatzansprüche, wenn mein Gutachten wegen KI-Mängeln als prozessual unbrauchbar gewertet wird?
- Kann ich meinen Vergütungsanspruch retten, indem ich die Unterstützung durch einen Mitarbeiter nachträglich anzeige?
- Das vorliegende Urteil
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Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landgericht Darmstadt
- Datum: 10.11.2025
- Aktenzeichen: 19 O 527/16
- Verfahren: Vergütungsfestsetzung
- Rechtsbereiche: Gebührenrecht, Zivilprozessrecht
Ein Sachverständiger verliert sein Honorar vollständig, wenn er heimlich künstliche Intelligenz für sein Gutachten nutzt.
- Das Gericht strich die Vergütung komplett, weil die persönliche Leistung des Experten fehlte.
- Der Experte verschwieg die Hilfe Dritter und den Einsatz technischer Hilfsmittel pflichtwidrig.
- Auffällige Sprachmuster belegten, dass eine künstliche Intelligenz den Text weitgehend automatisch erstellte.
- Ohne eigene Untersuchung und echte Begründung bleibt das Gutachten für den Prozess wertlos.
- Der Sachverständige muss sein Werk persönlich schreiben und darf nicht bloß Verantwortung behaupten.
Darf ein Gericht die Vergütung für ein KI-Gutachten komplett streichen?

Der Einzug der künstlichen Intelligenz in die Arbeitswelt macht auch vor den Gerichtssälen nicht halt. Doch wer glaubt, er könne komplexe juristische oder medizinische Analysen vollständig an einen Algorithmus delegieren und dafür ein fürstliches Honorar kassieren, der irrt gewaltig. Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Darmstadt zeigt drastisch auf, wo die Grenzen liegen. Ein renommierter Professor der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie erlebte ein juristisches Desaster: Statt der geforderten 2.374,50 Euro erhielt er am Ende exakt 0,00 Euro.
Der Grund für diese Festsetzung der Vergütung auf Null war die Überzeugung des Gerichts, dass der Sachverständige das Gutachten nicht persönlich erstellt hatte. Stattdessen fanden sich im Text zahlreiche Hinweise auf die unkontrollierte Verwendung einer künstlichen Intelligenz. Der Fall ist ein Weckruf für alle Gutachter und Sachverständigen in Deutschland. Er verdeutlicht, dass die persönliche Erstattung des Gutachtens nicht nur eine Floskel, sondern eine zwingende Voraussetzung für den Vergütungsanspruch ist.
Sachverständige sollten die Kostenprüfung durch den Bezirksrevisor nicht als reinen Verwaltungsakt betrachten. Diese spezialisierten Beamten prüfen Rechnungen nicht nur auf formale Korrektheit, sondern haben auch ein Auge auf die Plausibilität der abgerechneten Leistung. Ungewöhnliche Textstrukturen, wie sie im Urteil beschrieben werden, können hier ebenso Anlass für eine Beanstandung sein wie ein unverhältismäßiger Zeitaufwand. Die Annahme, ein KI-generierter Text werde schon unbemerkt durchgewunken, ist erfahrungsgemäß oft ein Trugschluss.
Im Zentrum des Streits stand ein medizinischer Sachverständiger, der vom Gericht beauftragt worden war, Fragen zu einem Unfallgeschehen zu klären. Doch was er ablieferte, wirkte auf die Bezirksrevisorin – die im Gericht für die Kostenprüfung zuständig ist – höchst verdächtig. Der Text wies stilistische Brüche, inhaltliche Halluzinationen und typische Artefakte von Sprachmodellen auf. Das Landgericht Darmstadt musste am 10.11.2025 (Az. 19 O 527/16) entscheiden, ob eine solche „Leistung“ überhaupt vergütungsfähig ist.
Welche gesetzlichen Pflichten hat ein gerichtlich bestellter Sachverständiger?
Bevor man die Details des KI-Einsatzes analysiert, muss man verstehen, warum Gerichte überhaupt externe Experten beauftragen. Richter sind Juristen, keine Ärzte, Ingenieure oder Handwerker. Wenn es um spezialisierte Fachfragen geht, benötigen sie das Wissen eines Experten. Dieses Vertrauen ist personengebunden. Das Gesetz stellt daher strenge Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung.
Nach § 407a der Zivilprozessordnung (ZPO) ist der Sachverständige verpflichtet, den Auftrag persönlich zu erledigen. Das bedeutet nicht, dass er jeden Handgriff selbst machen muss, aber die intellektuelle Kernarbeit muss von ihm stammen. Will er Aufgaben an Mitarbeiter delegieren, muss er dies dem Gericht vorher mitteilen und die Namen der Beteiligten nennen. Dies dient der Transparenz: Die Parteien sollen wissen, wer über ihr Schicksal urteilt.
Die Rechtsfolgen bei Verstößen
Verstößt ein Gutachter gegen diese Pflichten, greift das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Hier sind zwei Paragraphen entscheidend, die im vorliegenden Fall wie ein Fallbeil wirkten:
- § 8a Abs. 2 Nr. 1 JVEG: Der Anspruch auf Vergütung entfällt, wenn der Sachverständige den Auftrag nicht persönlich erledigt hat und dies nicht genehmigt war.
- § 8a Abs. 2 Nr. 2 JVEG: Die Vergütung entfällt auch dann, wenn das Gutachten mangelhaft und dadurch für das Verfahren unbrauchbar ist.
Das Gericht machte deutlich, dass die unzulässige Hilfe durch die künstliche Intelligenz beide Tatbestände erfüllen kann. Wer eine KI schreiben lässt, erbringt keine persönliche Leistung. Und wer die Ergebnisse der KI nicht akribisch prüft, liefert oft ein unverwertbares Produkt ab.
Wie fiel der Schwindel mit dem KI-Text auf?
Der Fall begann routinemäßig. Im Juli 2025 erhielt der Professor die Akten, um Fragen aus seinem Fachgebiet zu beantworten. Dabei sollte er auch ein bereits vorliegendes technisches Gutachten eines Ingenieurs berücksichtigen. Doch als das Werk im August 2025 beim Gericht einging, schrillten bei der Prüfung die Alarmglocken.
Das Dokument wies Merkmale auf, die für einen menschlichen, akademisch gebildeten Autor untypisch sind. Die Bezirksrevisorin, die als Wächterin über die Staatskasse fungierte, beantragte deshalb die gerichtliche Festsetzung der Vergütung. Sie argumentierte, dass erhebliche Mängel an dem Sachverständigengutachten bestünden.
Die verräterischen Spuren im Text
Das Gericht nahm das Dokument förmlich auseinander. In der Begründung listeten die Richter detailliert auf, warum sie von einem KI-Gutachten ausgingen. Es waren nicht nur inhaltliche Fehler, sondern vor allem strukturelle Auffälligkeiten:
- Stereotype Satzanfänge: Der Text bestand überwiegend aus Hauptsätzen, die immer gleich begannen. Dies ist ein typisches Merkmal einfacher Sprachmodelle.
- Halluzinierte Fakten: Das Gutachten beschrieb einen Unfallhergang, der so nie stattgefunden hatte und der den Akten widersprach.
- Prompt-Artefakte: Es fanden sich Fragmente im Text, die wie Reste von Eingabebefehlen (Prompts) wirkten.
- Stilbrüche: Auf den Seiten 7 und 8 änderte sich plötzlich der Stil, was auf eine schlechte Zusammenfügung verschiedener Textbausteine hindeutete.
Besonders peinlich für den Professor: Das Gutachten nannte als „Sachbearbeiter“ einen Dr. Dr. med. dent. C. Dieser war dem Gericht jedoch nie als Mitarbeiter gemeldet worden. Als der Professor auf Nachfrage behauptete, er habe „in Zusammenarbeit“ mit diesem Kollegen gearbeitet, machte er die Sache nur schlimmer. Denn eine solche nachträgliche Anzeige von einer Hilfskraft heilt den ursprünglichen Verfahrensfehler nicht.
Der Versuch des Professors, den Fehler nachträglich durch die Benennung eines angeblichen Mitarbeiters zu heilen, war prozesstaktisch fatal. In der Praxis reagieren Gerichte extrem empfindlich auf Erklärungsversuche, die als Schutzbehauptung oder Täuschungsversuch gewertet werden können. Ein solcher Schritt zerstört die persönliche Glaubwürdigkeit des Sachverständigen nachhaltig – oft weit über den aktuellen Fall hinaus. Transparenz und das Eingeständnis eines Fehlers können in einer solchen Lage oft den Schaden begrenzen.
Warum entschied das Landgericht auf den vollständigen Vergütungsverlust?
Die Entscheidung des Landgerichts Darmstadt ist in ihrer Härte bemerkenswert, aber juristisch konsequent hergeleitet. Die Kammer prüfte zwei Hauptaspekte: die formale Verletzung der Persönlichkeitspflicht und die inhaltliche Unverwertbarkeit.
Das Problem der fehlenden Eigenleistung
Das Gericht stellte fest, dass der Professor weder offengelegt hatte, dass ein Dr. C mitwirkte, noch dass eine KI genutzt wurde. Die pauschale Behauptung des Professors, die „Gesamtverantwortung“ verbleibe bei ihm, reichte den Richtern nicht aus.
Die pauschale Mitteilung, das Gutachten in Zusammenarbeit mit einem Dritten erstellt zu haben, genügt den Anforderungen an die Offenlegungspflicht nicht, zumal nicht erklärt wurde, wer konkret den Text verfasst hat.
Indem der Sachverständige den Text offenbar weitgehend von einer Software generieren ließ, hat er seine Kernaufgabe – die persönliche Beurteilung des Sachverhalts – nicht erfüllt. Ein Gutachten durch eine KI erstellt ist eben kein Gutachten eines bestellten menschlichen Experten. Der Auftrag war, die Expertise des Professors zu nutzen, nicht die Rechenleistung eines Servers.
Die inhaltliche Unverwertbarkeit
Noch gravierender wog für das Gericht die Qualität des abgelieferten Papiers. Ein Gutachten ist für einen Zivilprozess wertlos, wenn es auf falschen Tatsachen beruht. Die KI hatte offenbar den Unfallhergang „frei erfunden“ oder aus falschen Datenquellen zusammengestaltet.
Der Professor hatte zudem ein bereits existierendes Ingenieurgutachten, das er eigentlich einbeziehen sollte, inhaltlich ignoriert oder falsch wiedergegeben. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Werk für die Entscheidungsfindung im Prozess absolut unbrauchbar war. Nach § 8a JVEG führt die Unverwertbarkeit von einem KI-generierten Gutachten zwingend dazu, dass keine Vergütung gezahlt werden darf.
Wie berechnet sich die Kürzung vom Honorar für Sachverständige?
Normalerweise erhalten Sachverständige ein Honorar, das sich nach ihrer Fachgruppe und dem Zeitaufwand bemisst. Der Professor hatte 2.374,50 Euro in Rechnung gestellt. Das Gericht setzte den Rotstift jedoch nicht nur an, um zu kürzen, sondern um komplett zu streichen.
Die Logik der Richter war dabei gnadenlos: Wenn ein Gutachten unverwertbar ist, ist der Zeitaufwand für dessen Erstellung irrelevant. Der Steuerzahler (und später die unterlegene Partei) soll nicht für wertlose Arbeit zahlen.
Selbst wenn man wohlwollend davon ausgegangen wäre, dass minimale Teile des Gutachtens brauchbar waren, hätte die Rechnung nicht gestimmt. Das Gericht rechnete vor: Der tatsächliche inhaltliche Kern, der nicht aus Textbausteinen oder KI-Geschwafel bestand, umfasste lediglich etwa 1,5 Seiten. Dafür über 2.000 Euro zu verlangen, sei grob unverhältnismäßig.
Selbst bei Annahme einer anderen Würdigung würde allenfalls eine Vergütung für vier Stunden als angemessen erscheinen. Vor diesem Hintergrund ist die Festsetzung auf EUR 0,00 rechtlich geboten.
Diese Berechnung zeigt, dass das Gericht auch bei einer milderen Sichtweise den Großteil der Forderung gestrichen hätte. Doch aufgrund der Verletzung der persönlichen Leistungspflicht blieb es bei der kompletten Nullrunde.
Was bedeutet das Urteil für den Einsatz von KI im Rechtswesen?
Dieser Beschluss des Landgerichts Darmstadt sendet eine deutliche Warnung an alle Akteure im Justizsystem. Die Nutzung technischer Hilfsmittel ist nicht per se verboten. Ein Rechtschreibprogramm oder eine Diktiersoftware sind unproblematisch. Doch Generative KI (wie ChatGPT oder ähnliche Modelle) greift in die inhaltliche Erstellung ein.
Transparenz ist das oberste Gebot
Wer als Sachverständiger KI nutzen möchte, muss dies offenlegen. Die KI-Nutzung im Gutachten offenlegen bedeutet, genau zu beschreiben, welche Teile von der Maschine stammen und wie diese überprüft wurden. Eine heimliche Nutzung wird von den Gerichten als Täuschungsversuch gewertet.
Zudem muss der menschliche Experte beweisen können, dass er jeden Satz gelesen, geprüft und verstanden hat. Finden sich – wie hier – Halluzinationen über den Unfallhergang im Text, ist dieser Beweis misslungen. Es entsteht der Eindruck, der Experte habe den Text nicht einmal gründlich Korrektur gelesen.
Risiko des totalen Honorarausfalls
Für Sachverständige bedeutet dieses Urteil ein enormes wirtschaftliches Risiko. Werden Textbausteine unreflektiert übernommen, droht nicht nur eine Kürzung, sondern der Verlust des Vergütungsanspruchs nach JVEG für die gesamte Arbeit.
Zusätzlich drohen berufsrechtliche Konsequenzen oder sogar Schadensersatzforderungen, wenn durch ein falsches Gutachten ein Prozessausgang negativ beeinflusst wird. Der Fall zeigt: Die Gerichte sind mittlerweile sensibilisiert und erkennen die typischen Muster von KI-Texten.
Der vollständige Verlust des Honorars ist häufig nur die unmittelbare Folge. Weitaus gravierender können spätere Schadensersatzforderungen sein. Entstehen einer Partei durch das unbrauchbare Gutachten zusätzliche Kosten – etwa für Anwälte oder ein neues Gutachten – kann der Sachverständige dafür in Regress genommen werden. Diese Folgekosten übersteigen das ursprüngliche Honorar oft um ein Vielfaches und stellen das eigentliche finanzielle Risiko dar.
Welche Lehren ziehen Sachverständige aus dem Fall?
Der Professor aus der Kieferchirurgie hat eine teure Lektion gelernt. Seine Reputation dürfte bei diesem Gericht zudem beschädigt sein. Für alle anderen gilt:
- Ehrlichkeit währt am längsten: Wer Unterstützung durch Mitarbeiter oder Technik nutzt, muss dies dem Gericht vorher mitteilen.
- Qualitätskontrolle ist Chefsache: Kein Text darf das Haus verlassen, der nicht Wort für Wort auf Fakten geprüft wurde.
- Keine Blindheit gegenüber der Akte: Wenn das Gutachten Tatsachen behauptet, die nicht in der Akte stehen, ist es wertlos.
Das Gericht hat klargestellt: Die Vergütung für ein KI-Gutachten gibt es nur dann, wenn die KI als Werkzeug eines steuernden Menschen dient – und nicht als dessen Ersatz. Die Justiz bezahlt für menschlichen Sachverstand und Verantwortung, nicht für die statistische Wahrscheinlichkeit von Wortfolgen.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass der technologische Fortschritt zwar die Arbeit erleichtern kann, aber die gesetzlichen Grundpfeiler der Prozessordnung nicht aushebelt. Die persönliche Erstattung des Gutachtens bleibt der Goldstandard. Wer diesen durch bequeme Automatisierung untergräbt, zahlt am Ende drauf – oder besser gesagt: Er bekommt nichts ausgezahlt.
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Die Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung und die Qualität von Gutachten sind durch neue Technologien komplexer geworden. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche oder der Abwehr mangelhafter Sachverständigenleistungen. Wir bewerten Ihre individuelle Situation rechtssicher und zeigen Ihnen die optimalen prozesstaktischen Schritte auf.
Experten Kommentar
Das gestrichene Honorar ist für den Kollegen noch das geringste Übel, denn viel verheerender wirkt der Reputationsschaden innerhalb der Justiz. Richter tauschen sich informell aus und führen faktisch schwarze Listen für unbrauchbare Sachverständige. Wer hier einmal negativ auffällt, erhält im gesamten Gerichtsbezirk oft jahrelang keine neuen Akten mehr.
Zusätzlich droht eine gefährliche Haftungsfalle, die viele Gutachter ausblenden. Muss ein Prozess wegen eines mangelhaften KI-Textes wiederholt oder verlängert werden, haften Experten persönlich für den Verzögerungsschaden. Diese Regressforderungen der Parteien übersteigen das ursprünglich erhoffte Honorar meist um ein Vielfaches.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt der Honorarverlust auch, wenn ich KI-Texte nur als Formulierungshilfe für meine Ergebnisse nutze?
ES KOMMT DARAUF AN, ob die KI lediglich Ihre bereits fertig ausformulierten Gedanken sprachlich glättet oder ob das System eigenständig inhaltliche Aspekte oder Schlussfolgerungen zum Gutachten beisteuert. Der Honoraranspruch entfällt gemäß § 8a JVEG vollständig, sobald die generative KI inhaltliche Argumente oder Tatsachenbehauptungen erzeugt, da dies die gemäß § 407a ZPO erforderliche persönliche Kernleistung des Sachverständigen unzulässig ersetzt. Eine rein technische Korrektur von Grammatik oder Rechtschreibung bleibt hingegen vergütungsrechtlich unbedenklich.
Gemäß § 407a ZPO muss der beauftragte Sachverständige die intellektuelle Kernarbeit an seinem Gutachten zwingend persönlich erbringen und darf diese wesentlichen Aufgaben nicht auf Dritte oder Maschinen delegieren. Während technische Werkzeuge wie die klassische Rechtschreibprüfung rechtlich unproblematisch sind, greift generative Künstliche Intelligenz aktiv in den Prozess der inhaltlichen Erstellung Ihrer Expertise ein. Sobald ein Algorithmus nicht nur Formulierungen glättet, sondern eigenständig Schlussfolgerungen zieht oder Fakten zusammenstellt, übertragen Sie Ihre persönliche Expertise unzulässig auf ein technisches System. Das Landgericht Darmstadt stellte klar, dass die unkenntlich gemachte Übernahme von KI-Inhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung darstellt. Da die Gerichte in solchen Fällen die eigenständige Prüfung jedes einzelnen Satzes anzweifeln, entfällt die Vergütungsfähigkeit des gesamten Gutachtens für den Sachverständigen.
Es existiert keine rechtliche Bagatellgrenze, weshalb bereits punktuelle KI-Inhalte ohne vorherige Offenlegung gegenüber dem Gericht zum vollständigen Verlust Ihres Vergütungsanspruchs führen können. Ohne eine explizite Kennzeichnung der KI-Nutzung riskieren Sie neben dem finanziellen Totalausfall zudem eine persönliche Haftung für inhaltliche Fehler, die durch fehlerhafte Algorithmen unbemerkt in Ihre Expertise eingeflossen sind.
Unser Tipp: Kennzeichnen Sie alle KI-optimierten Passagen in Ihrem Entwurf farblich und löschen Sie konsequent jeden Satz, der eine von der KI eigenständig generierte Bewertung oder Tatsachenbehauptung enthält. Vermeiden Sie die Übernahme ungeprüfter Formulierungen, da kleinste inhaltliche Fehler als Beweis für eine fehlende persönliche Bearbeitung gewertet werden.
Muss ich den Gutachter voll bezahlen, wenn sein Text offensichtliche Fehler einer künstlichen Intelligenz enthält?
NEIN. Gemäß § 8a Abs. 2 JVEG entfällt der Vergütungsanspruch des Sachverständigen vollständig, wenn sein Gutachten aufgrund offensichtlicher Mängel für das gerichtliche Verfahren gänzlich unbrauchbar ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn durch den ungeprüften Einsatz künstlicher Intelligenz inhaltliche Halluzinationen oder strukturelle Fehler entstehen, welche die notwendige Verwertbarkeit der Expertise rechtlich ausschließen.
Das Gesetz knüpft die Bezahlung des Sachverständigen an eine verwertbare Leistung, wobei eine grobe Mangelhaftigkeit im Sinne des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes den Honoraranspruch rechtlich vernichtet. Ein solches Gutachten ist unbrauchbar, wenn es Tatsachenbehauptungen zum Unfallhergang aufstellt, die dem Inhalt der beigezogenen Prozessakten unmittelbar widersprechen oder sogar faktisch frei erfunden wirken. Da der Sachverständige zur höchstpersönlichen Erstellung verpflichtet ist, indizieren stereotype Satzanfänge und technische Fragmente von Eingabebefehlen, dass keine eigenständige intellektuelle Auseinandersetzung mit dem Beweisthema stattgefunden hat. In derartigen Fällen trägt der Experte die volle Beweislast für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Leistung, was bei offensichtlicher KI-Nutzung ohne menschliche Qualitätskontrolle faktisch kaum möglich ist.
Sie sollten jedoch beachten, dass die Rüge der Unverwertbarkeit rechtzeitig im laufenden Verfahren oder spätestens innerhalb der Kostenfestsetzung erfolgen muss, um einen dauerhaften Rechtsverlust zu vermeiden. Sofern lediglich unbedeutende Nebenpassagen durch eine Software generiert wurden, der Kern des Gutachtens jedoch fachlich korrekt und persönlich geprüft bleibt, könnte das Gericht statt einer Totalverweigerung unter Umständen nur eine anteilige Kürzung vornehmen.
Unser Tipp: Markieren Sie im Gutachten systematisch alle halluzinierten Fakten sowie stilistischen Brüche farblich und beantragen Sie beim Prozessgericht umgehend die Festsetzung der Vergütung auf null Euro gemäß § 8a JVEG. Vermeiden Sie es unbedingt, das mangelhafte Dokument stillschweigend entgegenzunehmen oder erst nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gegen die Kostenrechnung vorzugehen.
Wie kennzeichne ich die KI-Nutzung im Gutachten richtig, um meinen Anspruch auf Vergütung zu sichern?
Sie sichern Ihren Vergütungsanspruch, indem Sie dem Gericht vorab schriftlich mitteilen, welches konkrete KI-Tool Sie für welche Aufgaben nutzen und wie Sie die Ergebnisse persönlich validieren. Die Kennzeichnung erfolgt durch eine detaillierte Anzeige der Softwarenutzung vor der Gutachtenerstellung sowie durch eindeutige Fußnoten bei allen KI-generierten Passagen im fertigen Dokument. Diese Transparenz schützt Sie vor dem Vorwurf der unzulässigen Delegation und sichert Ihre Rechtsstellung als Sachverständiger.
Die Pflicht zur Offenlegung leitet sich aus einer analogen Anwendung des Paragrafen 407a Absatz 3 der Zivilprozessordnung ab, wonach die Hinzuziehung von Hilfsmitteln dem Gericht gegenüber anzuzeigen ist. Wenn Sie diese Anzeige versäumen oder die KI-Nutzung lediglich pauschal umschreiben, riskieren Sie gemäß Paragraf 8a Absatz 2 Nummer 1 des Justizvergütungsgesetzes (JVEG) den vollständigen Verlust Ihres Honorars. Gerichte werten eine unzureichende Deklaration oft als Verschleierungsversuch, weshalb Sie präzise angeben müssen, welches System welche Textteile verfasst hat und wie Sie die fachliche Richtigkeit sicherstellen. Jede KI-generierte Literaturangabe muss von Ihnen gegen Originalquellen abgeglichen und dieser Prüfschritt im Gutachten für das Gericht nachvollziehbar durch Dokumentation Ihrer Arbeitsweise belegt werden.
Besonders wichtig ist der Nachweis der persönlichen Validierung, da Sie rechtlich garantieren müssen, jeden Satz Ihres Gutachtens selbst gelesen, geprüft und in seiner fachlichen Tiefe vollständig durchdrungen zu haben. Sollten sich im Text fehlerhafte KI-Halluzinationen (erfundene Fakten) finden, gilt der Beweis der eigenen Überprüfung als misslungen, was zur Unverwertbarkeit des Gutachtens und zum Wegfall der Vergütung führt.
Unser Tipp: Nutzen Sie eine standardisierte Vorlage für Ihre Auftragsbestätigung, die das Tool benennt und Kennzeichnungen wie „KI-generiert und durch den Sachverständigen validiert“ für betroffene Passagen vorsieht. Vermeiden Sie vage Klauseln über allgemeine technische Hilfsmittel, da diese von der aktuellen Rechtsprechung als unzureichend abgelehnt werden.
Hafte ich für Schadensersatzansprüche, wenn mein Gutachten wegen KI-Mängeln als prozessual unbrauchbar gewertet wird?
JA. Wird Ihr Gutachten wegen KI-Mängeln als unbrauchbar gewertet, haften Sie neben dem Honorarverlust auch für alle daraus resultierenden Folgekosten der Prozessparteien oder des Staates. Diese weitreichende Haftung resultiert aus einer schuldhaften Pflichtverletzung im Rahmen Ihrer Tätigkeit als gerichtlich bestellter Sachverständiger gemäß den gesetzlichen Haftungsgrundlagen.
Als gerichtlich bestellter Sachverständiger nehmen Sie eine hoheitliche Aufgabe wahr und haften gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes für Schäden aus schuldhaften Pflichtverletzungen. Wenn Sie ein unbrauchbares Gutachten mit fehlerhaften KI-Ergebnissen einreichen, verletzen Sie Ihre gesetzliche Pflicht zur sorgfältigen und persönlichen Bearbeitung des Auftrags nach § 407a der Zivilprozessordnung. Da das Gericht in einem solchen Fall zwingend ein neues Gutachten in Auftrag geben muss und sich der Rechtsstreit erheblich verzögert, entstehen den Parteien zusätzliche Kosten für Sachverständige und Rechtsanwälte. Diese Regressforderungen übersteigen das ursprüngliche Honorar oft um ein Vielfaches, da Sie persönlich für die vollständige finanzielle Kompensation des entstandenen Schadens verantwortlich gemacht werden können. Die Rechtsprechung wertet das blinde Vertrauen in KI-generierte Texte ohne lückenlose Faktenprüfung regelmäßig als grobe Fahrlässigkeit, wodurch eine Entlastung im Prozess fast unmöglich ist.
Die Höhe der Haftungssumme orientiert sich dabei nicht an Ihrem ursprünglichen Honorarsatz, sondern am tatsächlich entstandenen Gesamtschaden der beteiligten Prozessparteien sowie des Staates. Während Ihr eigenes Honorar vielleicht nur wenige tausend Euro beträgt, können die Kosten für ein neues Obergutachten und die zusätzlichen Anwaltsgebühren schnell einen hohen fünfstelligen Betrag erreichen und Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden.
Unser Tipp: Kontaktieren Sie umgehend Ihre Berufshaftpflichtversicherung und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Regressansprüche aus unerkannter KI-Fehlerhaftigkeit explizit vom Versicherungsschutz umfasst sind. Vermeiden Sie die Nutzung von KI-Tools ohne entsprechende Deckungszusage, da Sie andernfalls im Schadensfall mit Ihrem gesamten Privatvermögen für die Prozessfolgekosten haften.
Kann ich meinen Vergütungsanspruch retten, indem ich die Unterstützung durch einen Mitarbeiter nachträglich anzeige?
NEIN. Eine nachträgliche Anzeige von Hilfskräften heilt die begangene Pflichtverletzung nicht, sondern liefert dem Gericht lediglich den Beweis für einen bereits vollendeten Verstoß gegen die gesetzliche Offenlegungspflicht. Da die Mitteilung gemäß § 407a Abs. 3 ZPO zwingend vor oder bei Beginn der Arbeiten erfolgen muss, führt eine verspätete Deklaration unweigerlich zum vollständigen Verlust Ihres Vergütungsanspruchs.
Die gesetzliche Regelung in § 407a Abs. 3 ZPO verpflichtet Sachverständige dazu, die Mitwirkung von Hilfskräften unverzüglich anzuzeigen, damit das Gericht die persönliche Leistungserbringung und die Qualifikation des Personals vorab prüfen kann. Wenn Sie diese Information erst nach Einreichung des Gutachtens nachreichen, bestätigen Sie damit rechtlich, dass Sie gegen diese zentrale Amtspflicht verstoßen haben, was den Tatbestand des § 8a Abs. 2 Nr. 1 JVEG erfüllt. Gerichte werten solche nachträglichen Erklärungen regelmäßig nicht als Zeichen von Transparenz, sondern interpretieren sie als Bestätigung einer vorsätzlichen Pflichtverletzung, die eine Heilung der Unverwertbarkeit des Gutachtens ausschließt. Da die Leistung durch die unterlassene Anzeige für den Prozess unbrauchbar geworden ist, entfällt die Honorarpflicht vollständig, da das Vertrauensverhältnis zum Gericht durch das Verschweigen der Unterstützung unwiederbringlich zerstört wurde.
Über den reinen Honorarverlust hinaus drohen erhebliche Reputationsschäden, da die nachträgliche Benennung von Mitarbeitern oft als prozessualer Täuschungsversuch oder Schutzbehauptung gewertet wird, um die eigene Glaubwürdigkeit zu retten. Solche Vorfälle werden in den Sachverständigenverzeichnissen der Gerichte vermerkt und führen in der Praxis häufig dazu, dass der betroffene Experte für zukünftige Verfahren als unzuverlässig eingestuft und nicht mehr beauftragt wird.
Unser Tipp: Melden Sie den Einsatz von Hilfskräften oder KI-Systemen zwingend schriftlich an, bevor Sie mit der eigentlichen Gutachtenerstellung beginnen. Vermeiden Sie nachträgliche Rechtfertigungsversuche gegenüber dem Gericht ohne vorherige fachanwaltliche Beratung, um eine Verschärfung der Beweislast gegen Sie zu verhindern.
Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.
Das vorliegende Urteil
LG Darmstadt – – Beschluss vom 10.11.2025
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz




