Skip to content

Verjährung von Ansprüchen: Reicht eine Ablehnung aus?

Über viele Monate hinweg führte ein Geschädigter Verhandlungen mit einer Haftpflichtversicherung wegen seines Schmerzensgeldanspruchs, um die Verjährung von Ansprüchen zu hemmen. Doch ein einziges, lapidares Schreiben des Versicherers reichte aus, um die Frist überraschend wieder in Gang zu setzen.

Zum vorliegenden Urteil I-7 U 26/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamm
  • Datum: 15.07.2022
  • Aktenzeichen: I-7 U 26/22
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Verjährungsrecht, Haftungsrecht

  • Das Problem: Eine Person forderte Schmerzensgeld von einem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung. Sie war der Meinung, dass Verhandlungen mit der Versicherung die Verjährung ihrer Ansprüche stoppten. Die Versicherung hatte die Zahlung jedoch bereits abgelehnt.
  • Die Rechtsfrage: Stoppen Verhandlungen mit einer Haftpflichtversicherung die Verjährung eines Anspruchs weiter, wenn die Versicherung die Zahlung bereits klar abgelehnt hat? Reicht eine deutliche Ablehnung der Zahlung aus, um Verhandlungen zu beenden?
  • Die Antwort: Nein, die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die Schreiben der Versicherung die Zahlung klar ablehnten und die Verhandlungen beendeten. Eine deutliche Ablehnung genügt, um Verhandlungen zu beenden.
  • Die Bedeutung: Wer Ansprüche geltend macht, muss auf klare Ablehnungen einer Versicherung achten. Eine einmalige, deutliche Ablehnung der Zahlung beendet Verhandlungen. Die Verjährung wird dann nicht weiter gestoppt.

Der Fall vor Gericht


Wie laut muss eine Versicherung „Nein“ sagen, damit die Verjährung läuft?

Eine Frau forderte Schmerzensgeld. Ihre Gegnerin: die Haftpflichtversicherung des Schädigers. Monatelang schrieben sich die Anwälte, es wurde verhandelt. Solche Verhandlungen haben einen entscheidenden Effekt – sie stoppen die Uhr der Verjährung. Doch irgendwann schickte die Versicherung ein Schreiben, das die Gespräche beenden sollte.

Eine Geschädigte prüft besorgt das Schreiben der Haftpflichtversicherung zum drohenden Verhandlungsabbruch und zur Verjährung ihrer Ansprüche.
Ein eindeutiges Nein der Versicherung beendet Verhandlungen und setzt die Verjährungsfrist wieder in Gang. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Die Frau und ihre Anwälte aber glaubten, die Tür zur Einigung sei noch einen Spalt offen. Sie verhandelten weiter, zumindest aus ihrer Sicht. Die Versicherung sah das anders. Sie hatte die Tür nicht nur geschlossen, sondern verriegelt. Vor dem Oberlandesgericht Hamm ging es am Ende um eine simple, aber folgenschwere Frage: Wann genau ist eine Verhandlung beendet und die Verjährungsuhr wieder scharfgestellt?

Warum sah das Gericht die Verhandlungen als glasklar beendet an?

Der Dreh- und Angelpunkt des gesamten Falles war die Korrespondenz zwischen den Anwälten der Klägerin und der Versicherung. Das Gericht legte die Schreiben des Versicherers quasi unter ein juristisches Mikroskop. Entscheidend war nicht, was die Klägerin sich erhoffte oder hineinlas, sondern was ein objektiver Beobachter darin erkennen musste.

Zwei Briefe standen im Fokus. Im ersten teilte die Versicherung unmissverständlich mit, die Ansprüche seien unbegründet und eine Zahlung werde nicht erfolgen. Im zweiten Schreiben, einige Monate später, wiederholte sie ihre Haltung. Sie fügte hinzu, dass alle vorliegenden Informationen „abschließend geprüft“ worden seien. Für die Richter in Hamm waren das keine verklausulierten Verhandlungsangebote. Es waren klare Kanten. Die Formulierung „keine Zahlung“ pulverisiert jede Idee einer laufenden Verhandlung. Der Zusatz „abschließend geprüft“ zementiert diesen Eindruck. Er signalisiert: Wir haben unsere Arbeit getan, das Buch ist für uns zu. Die Uhr tickt wieder.

Musste die Versicherung ihre Ablehnung für den Verhandlungsabbruch zweimal wiederholen?

Die Anwälte der Klägerin brachten ein kreatives Argument vor. Eine einfache Ablehnung reiche nicht aus, um Verhandlungen zu beenden. Es brauche gewissermaßen ein „doppeltes Nein“. Eine erste Absage sei nur eine Verhandlungsposition, erst eine zweite, unmissverständliche Weigerung mache den Sack wirklich zu.

Diesem Gedankenspiel erteilte das Gericht eine klare Absage. Es gibt keine Regel, die eine doppelte Ablehnung vorschreibt. Ein einziges, ausreichend deutliches „Nein“ genügt. Das Schreiben der Versicherung, in dem sie Zahlungen ablehnte, weil die Ansprüche unbegründet seien, war aus Sicht des Gerichts bereits diese unmissverständliche Weigerung. Jede weitere Hoffnung der Klägerin basierte auf einer Fehlinterpretation dieser Klarheit.

Ein zweites Argument der Klägerin zielte auf eine bestimmte Formulierung im zweiten Ablehnungsschreiben. Dort äußerte die Versicherung die „Hoffnung“, es werde bald klar, dass ihre Versicherte im Recht sei. Die Klägerin sah darin die Einladung zu einem weiteren Fachgespräch. Das Gericht sah das Gegenteil. Es war keine Einladung. Es war eine höflich verpackte Aufforderung, die eigene Position zu überdenken und die Aussichtslosigkeit des Anspruchs zu akzeptieren. Im Klartext: Die Versicherung bot keinen weiteren Dialog an, sondern erwartete die Kapitulation.

Reicht die bloße Behauptung interner Prüfungen, um die Frist erneut zu stoppen?

Als letzten Strohhalm griff die Klägerin zu einem früheren Urteil. Damals hatte ein Gericht entschieden, dass die Verjährung erneut gestoppt werden kann, wenn eine Versicherung nach einer ersten Ablehnung doch wieder in eine interne Prüfung einsteigt. Die Klägerin behauptete, genau das sei hier passiert. Nachdem ihre Anwälte neue Argumente geschickt hatten, müsse die Versicherung intern den Fall neu aufgerollt haben.

Hier zog das Gericht eine scharfe Grenze zwischen Behauptung und Beweis. Der Verweis auf das alte Urteil ging ins Leere, weil die Situation eine andere war. Damals gab es konkrete Anhaltspunkte für eine erneute Prüfung. Im aktuellen Fall fehlten diese komplett. Die Klägerin spekulierte lediglich. Sie konnte nicht sagen, wann, wie oder durch wen die Versicherung irgendetwas erneut geprüft haben sollte. Solche Vermutungen ohne handfeste Fakten sind juristisch wertlos. Ein Gericht kann nicht auf Basis einer reinen Unterstellung anordnen, dass ein Unternehmen seine internen Akten offenlegen muss. Ohne konkreten Vortrag gab es für das Gericht keinen Grund, anzunehmen, die Verhandlungen seien wiederaufgelebt. Die Uhr war abgelaufen. Die Berufung wurde zurückgewiesen.

Die Urteilslogik

Gerichte legen unmissverständlich fest, wann Verhandlungen enden und die Verjährung erneut zu laufen beginnt.

  • Objektive Kommunikationsbewertung: Für das Ende von Verhandlungen ist die objektive Auslegung der Kommunikation entscheidend, nicht die subjektive Hoffnung einer Partei.
  • Eindeutige Ablehnung genügt: Eine klare und unmissverständliche Ablehnung beendet Verhandlungen unwiderruflich; ein „doppeltes Nein“ ist hierfür nicht erforderlich.
  • Keine Hemmung durch bloße Spekulation: Behauptungen über neue interne Prüfungen oder die Wiederaufnahme von Verhandlungen hemmen die Verjährung nicht, wenn konkrete Beweise hierfür fehlen.

Die Rechtssicherheit verlangt von allen Beteiligten, Kommunikationen klar zu formulieren und Verhandlungsstände realistisch einzuschätzen.


Benötigen Sie Hilfe?


Sind Sie unsicher, ob die Ablehnung Ihrer Ansprüche die Verjährung beeinflusst hat? Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens.


Experten Kommentar

Manchmal hofft man, eine Tür sei noch offen, wo längst ein Schloss dran ist. Dieses Urteil macht konsequent klar: Ein eindeutiges Nein einer Versicherung, verbunden mit dem Hinweis auf eine „abschließende Prüfung“, setzt die Verjährung unwiderruflich wieder in Gang. Es gibt hier keinen Interpretationsspielraum für ein vermeintlich notwendiges „doppeltes Nein“. Wer bei solchen klaren Signalen nicht zügig reagiert, riskiert, seinen Anspruch unwiderruflich zu verlieren – eine unmissverständliche Ansage für alle, die Ansprüche durchsetzen wollen.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange ist die reguläre Verjährungsfrist für Schmerzensgeldansprüche?

Die reguläre Verjährungsfrist für Schmerzensgeldansprüche beträgt in Deutschland drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Geschädigte sowohl vom Schaden als auch vom Schädiger Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Unser Hauptartikel beleuchtet jedoch vor allem, wie Verhandlungen diese tickende Uhr beeinflussen können.

Juristen nennen das Prinzip der Verjährung Rechtssicherheit. Es bedeutet, dass Ansprüche nicht unbegrenzt geltend gemacht werden können. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 195 BGB) startet diese dreijährige Frist erst, wenn alle relevanten Informationen vorliegen. Manchmal hemmt jedoch etwas den Lauf der Zeit. Wie unser Artikel zeigt, sind dies insbesondere aktive Verhandlungen. Wenn Sie sich mit einer Versicherung über die Höhe oder Begründung des Schmerzensgeldes austauschen, friert die Uhr vorübergehend ein.

Sobald diese Verhandlungen jedoch objektiv als beendet anzusehen sind – etwa durch eine klare Ablehnung seitens der Versicherung – tickt die Uhr der Verjährung wieder gnadenlos weiter. Es ist essenziell, den Unterschied zwischen der regulären Frist und der temporären Hemmung durch Verhandlungen zu verstehen. Viele Menschen unterschätzen, wie schnell ein Anspruch verjähren kann, wenn sie eine Verhandlung als fortgesetzt missinterpretieren.

Ein passender Vergleich ist die Verjährung als ein Zug, der unerbittlich auf sein Ziel zufährt. Die reguläre Frist ist die geplante Fahrzeit. Aktive Verhandlungen sind wie ein kurzer Stopp an einem Bahnhof: Der Zug hält, doch die bereits gefahrene Strecke wird nicht vergessen, und die restliche Fahrzeit bleibt bestehen. Sobald der Schaffner pfeift und die Türen schließen, fährt der Zug weiter – und die Uhr der Verjährung tickt gnadenlos wieder. Verpassen Sie den Zug, ist der Anspruch unwiederbringlich verloren.

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Sie alle Korrespondenzen mit der Versicherung sorgfältig prüfen. Suchen Sie nach konkreten Anzeichen für aktive Verhandlungen oder nach klaren Ablehnungen. Denn der größte Fehler ist, eine einmalige Kontaktaufnahme oder das bloße Warten auf eine Antwort als fortgesetzte Verhandlung zu deuten. Handeln Sie proaktiv, um den Status Ihrer Verjährung genau zu kennen. Im Zweifel holen Sie sofort juristischen Rat ein.


Zurück zur FAQ Übersicht

Was kann ich tun, wenn die Ablehnung der Versicherung für mich nicht eindeutig ist?

Was subjektiv unklar erscheint, bewertet das Gericht objektiv. Konzentrieren Sie sich nicht auf vage Hoffnungen, denn der Artikel zeigt klar: Formulierungen wie „keine Zahlung“ oder „abschließend geprüft“ sind unmissverständliche Verhandlungsabbrüche, unabhängig von Ihrer persönlichen Interpretation. Das juristische „Nein“ ist bindend, auch wenn es höflich verpackt ist.

Gerichte legen die gesamte Korrespondenz zwischen Ihnen und der Versicherung stets aus der Perspektive eines objektiven Beobachters aus. Ihre persönlichen Hoffnungen oder das, was Sie in eine bestimmte Formulierung hineinlesen, spielen dabei leider keine Rolle. Juristen nennen das die objektive Auslegung. Wenn die Versicherung Sätze wie „Ansprüche unbegründet“, „keine Zahlung“ oder „abschließend geprüft“ verwendet, sind das kristallklare Signale. Solche Formulierungen beenden die Verhandlungen juristisch absolut wasserdicht.

Auch eine scheinbar höfliche Formulierung, etwa die „Hoffnung“, es werde bald klar, dass der Versicherer im Recht sei, ist keine Einladung zum weiteren Dialog. Sie ist vielmehr eine höflich verpackte Aufforderung, die eigene Position zu überdenken und die Ablehnung zu akzeptieren.

Ein passender Vergleich ist ein Stoppschild: Es bedeutet immer „Halt“, egal welche Hoffnungen oder Wünsche Sie selbst hegen. Ein klares „Nein“ der Versicherung ist genauso eindeutig, selbst wenn es in freundlichen Worten formuliert wurde.

Suchen Sie Ihre gesamte Korrespondenz mit der Versicherung präzise nach Schlüsselphrasen ab. Achten Sie besonders auf Formulierungen wie „keine Zahlung“, „abschließend geprüft“, „Ansprüche unbegründet“ oder ähnliche endgültige Ablehnungen. Liegen solche klaren Absagen vor, gehen Sie vom offiziellen Ende der Verhandlung aus und leiten Sie gegebenenfalls weitere Schritte ein. Nehmen Sie diese Botschaft ernst.


Zurück zur FAQ Übersicht

Welche konkreten Schritte muss ich nach einer Versicherungsablehnung zur Fristwahrung einleiten?

Nach einer klaren Ablehnung durch die Versicherung tickt die Verjährungsuhr sofort wieder scharf. Um Ihren Anspruch zu sichern, müssen Sie unverzüglich gerichtliche Schritte einleiten. Ein einziges, deutliches Nein der Versicherung beendet die Hemmung der Verhandlungen, sodass nur noch eine Klage oder ein gerichtlicher Mahnbescheid die Frist wirksam unterbrechen kann. Warten ist hier keine Option.

Die juristische Logik ist hier unerbittlich präzise: Eine Verhandlung hemmt die Verjährung nur, solange sie objektiv erkennbar läuft. Mit einer unmissverständlichen Absage, selbst wenn sie höflich formuliert ist, erklärt die Versicherung die Verhandlungen für beendet. Es braucht kein „doppeltes Nein“; eine einmalige, klare Ablehnung genügt völlig.

Der Grund: Gerichte schauen nicht auf Ihre subjektiven Hoffnungen, sondern auf die objektive Aussage der Korrespondenz. Sendet die Versicherung beispielsweise ein Schreiben mit der Formulierung „keine Zahlung“ oder „abschließend geprüft“, ist das juristisch ein Schlussstrich. Ab diesem Moment läuft die Frist wieder, und Sie müssen aktiv werden, um den drohenden Rechtsverlust abzuwenden.

Denken Sie an ein Schrankenschloss: Solange der Schlüssel steckt und gedreht wird (Verhandlung), bleibt die Schranke offen. Zieht man den Schlüssel ab (Ablehnung), schließt sie sich. Jetzt müssen Sie handeln und einen neuen Schlüssel (gerichtlicher Schritt) verwenden, bevor die Zeit abläuft und die Schranke für immer verriegelt ist.

Wenden Sie sich nach einer Ablehnung umgehend an einen Rechtsanwalt. Besprechen Sie mit ihm die sofortige Einreichung einer Klage oder eines gerichtlichen Mahnbescheids. Jede Verzögerung kann Sie den gesamten Anspruch kosten, denn bloße weitere Argumente an die Versicherung sind juristisch bedeutungslos.


Zurück zur FAQ Übersicht

Was geschieht mit der Verjährung, wenn die Versicherung gar nicht reagiert?

Wenn Ihre Versicherung untätig bleibt und auf Anfragen nicht reagiert, stoppt das die Verjährung Ihres Anspruchs nicht. Die Verjährungsfrist läuft ununterbrochen weiter, denn eine Hemmung tritt nur bei aktiven Verhandlungen ein, die einen beidseitigen Meinungsaustausch erfordern. Bloßes Schweigen gilt rechtlich nicht als Verhandlung.

Die Regel lautet, dass die Verjährung nur dann gehemmt wird, wenn zwischen Ihnen und der Versicherung aktiv über den Anspruch verhandelt wird. Dies bedeutet einen echten Austausch von Argumenten und Positionen, der auf eine mögliche Einigung abzielt. Fehlt dieser beidseitige Kontakt, tickt die Uhr der Verjährung stetig weiter, ohne Pause. Ein bloßes Abwarten Ihrerseits, weil Sie eine Prüfung vermuten, ist juristisch riskant. Die Versicherung muss nicht reagieren, um die Verjährung weiterlaufen zu lassen.

Denken Sie an ein Schachspiel: Wenn ein Spieler am Zug ist und einfach nicht zieht, geht das Spiel nicht endlos weiter – irgendwann verlieren Sie auf Zeit. Genauso verhält es sich mit der Verjährung: Bleibt die Versicherung passiv, ist es an Ihnen, den nächsten Zug zu machen, um die Frist zu wahren und Ihren Anspruch am Leben zu erhalten.

Bleibt die Versicherung schweigsam, sollten Sie umgehend handeln. Senden Sie eine schriftliche Aufforderung zur Stellungnahme innerhalb einer kurzen, aber angemessenen Frist (zum Beispiel 14 Tage). Kündigen Sie zugleich an, bei Ausbleiben der Reaktion weitere rechtliche Schritte einzuleiten. So erzwingen Sie Klarheit über den Verhandlungsstatus und schützen Ihre Ansprüche effektiv.


Zurück zur FAQ Übersicht

Wie kann ich laufende Verhandlungen mit der Versicherung beweiskräftig dokumentieren?

Um Verhandlungen mit der Versicherung beweiskräftig zu dokumentieren und die Verjährung zu hemmen, ist schriftliche Korrespondenz unerlässlich. Nur lückenlose Nachweise eines objektiven Austauschs über eine mögliche Einigung gelten vor Gericht. Mündliche Absprachen oder bloße Behauptungen reichen nicht aus; jedes Dokument muss den Verhandlungsstatus klar belegen, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Vor Gericht zählt ausschließlich die Objektivität. Ein subjektives Gefühl, noch im Gespräch mit der Versicherung zu sein, genügt nicht. Juristen legen die gesamte schriftliche Korrespondenz unter ihr Mikroskop. Sie suchen nach konkreten, belegbaren Anzeichen, die auf einen fortgesetzten Austausch über eine Einigung hindeuten. Ohne schriftliche Belege für jeden Schritt – sei es eine neue Forderung, ein Vergleichsangebot oder eine Prüfungsbestätigung der Versicherung – kann ein Gericht Verhandlungen nicht anerkennen.

Die Schwierigkeit liegt darin, dass reine Informationsanfragen oder das bloße Behaupten neuer Fakten ohne eine erkennbare Reaktion der Gegenseite nicht als Verhandlung gewertet werden. Es muss ein gegenseitiger Wille zur Einigung oder zumindest zur Prüfung einer solchen erkennbar sein, der auch dokumentiert ist.

Ein passender Vergleich ist ein Mietvertrag: Auch hier würden Sie niemals mündliche Absprachen über wesentliche Bedingungen treffen. Sie brauchen den schriftlichen Beleg, die Unterschrift, das Datum. Genauso verhält es sich mit Verhandlungen über Schmerzensgeld. Jedes Dokument ist ein Baustein im Beweisgebäude.

Führen Sie daher jede einzelne Kommunikation mit Ihrer Versicherung schriftlich durch. Nutzen Sie nachweisbare Versandwege wie Einschreiben mit Rückschein oder E-Mails mit Lesebestätigung. Bewahren Sie die gesamte Korrespondenz sowie alle Sende- und Empfangsbelege lückenlos und geordnet auf. Diese akribische Dokumentation ist Ihr bester Schutz vor dem Verlust Ihrer Ansprüche.


Zurück zur FAQ Übersicht

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Gerichtlicher Mahnbescheid

Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist ein formales Schreiben vom Gericht, mit dem Sie Geldansprüche schnell und vergleichsweise unkompliziert geltend machen können, ohne direkt eine Klage einzureichen. Dieses Verfahren dient dazu, unbestrittene Forderungen rasch durchzusetzen und die Verjährung zu unterbrechen, falls der Schuldner nicht widerspricht. Das Gesetz will den Rechtsverkehr entlasten, indem es eine Alternative zum aufwendigeren Klageverfahren bietet, solange der Anspruch klar und nicht strittig ist.

Beispiel: Nach der klaren Ablehnung durch die Versicherung hätte die Klägerin einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen können, um die Frist für ihre Schmerzensgeldansprüche zu wahren.

Zurück zur Glossar Übersicht

Hemmung der Verjährung

Eine Hemmung der Verjährung bedeutet, dass die tickende Uhr für einen Rechtsanspruch vorübergehend stillsteht, die bereits abgelaufene Zeit aber später weiterberücksichtigt wird. Dieses Prinzip schützt den Anspruchsteller, wenn er aus triftigen Gründen, wie aktiven Verhandlungen, seine Rechte nicht sofort gerichtlich durchsetzen kann. Das Gesetz ermöglicht hier eine Atempause, um eine außergerichtliche Einigung zu fördern, ohne dass der Anspruch in der Zwischenzeit verjährt.

Beispiel: Während der monatelangen Verhandlungen zwischen den Anwälten der Klägerin und der Haftpflichtversicherung kam es zu einer Hemmung der Verjährung des Schmerzensgeldanspruchs.

Zurück zur Glossar Übersicht

Objektive Auslegung

Bei der objektiven Auslegung bewertet ein Gericht schriftliche Erklärungen oder Dokumente nicht danach, was jemand persönlich hoffte oder hineinlas, sondern danach, wie ein unbeteiligter, vernünftiger Dritter sie verstehen musste. Juristen nutzen diese Methode, um Rechtssicherheit zu schaffen und subjektive Missverständnisse bei der Interpretation von Willenserklärungen zu vermeiden. Das Gesetz will sicherstellen, dass die Bedeutung von Erklärungen nicht von den individuellen, oft unausgesprochenen Absichten abhängt, sondern von dem, was nach außen erkennbar war.

Beispiel: Das Oberlandesgericht Hamm entschied im vorliegenden Fall, dass die Schreiben der Versicherung nach objektiver Auslegung einen klaren Verhandlungsabbruch darstellten.

Zurück zur Glossar Übersicht

Rechtssicherheit

Rechtssicherheit ist ein zentrales Fundament unseres Rechtssystems, das gewährleistet, dass die Bürger sich auf die bestehenden Gesetze und deren Auslegung verlassen können und Rechtsverhältnisse nicht ewig unklar bleiben. Dieses Prinzip sorgt für Stabilität und Vertrauen in den Rechtsstaat, indem es die Vorhersehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen fördert und endlose Streitigkeiten verhindert. Das Gesetz bezweckt damit, dass jeder seine Rechte und Pflichten kennt und die Planung des Lebens sowie wirtschaftliche Aktivitäten auf einer verlässlichen Basis stattfinden können.

Beispiel: Das Prinzip der Rechtssicherheit ist der Grund, warum die Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen nicht unbegrenzt hinausgezögert werden kann.

Zurück zur Glossar Übersicht

Verjährung

Die Verjährung legt eine zeitliche Grenze fest, bis wann ein Rechtsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden muss; danach kann der Schuldner die Zahlung verweigern, auch wenn der Anspruch eigentlich besteht. Dieses Zeitlimit verhindert, dass alte Angelegenheiten unbegrenzt lange verfolgt werden können und sorgt für Rechtsfrieden sowie Beweissicherheit nach langer Zeit. Das Gesetz will damit vermeiden, dass sich Parteien auf Ereignisse berufen müssen, die weit zurückliegen und deren Beweismittel womöglich nicht mehr vorhanden sind.

Beispiel: Im vorliegenden Fall lief die Verjährung des Schmerzensgeldanspruchs wieder, nachdem die Versicherung ihre Ablehnung klar kommuniziert hatte.

Zurück zur Glossar Übersicht


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Allgemeine Verjährungsfrist (§ 195 BGB)

    Die regelmäßige Verjährungsfrist, innerhalb derer die meisten Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden müssen, beträgt drei Jahre.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Dieser Grundsatz ist die Basis des gesamten Falls, denn die Frau musste ihren Schmerzensgeldanspruch innerhalb einer solchen Frist geltend machen, sofern diese nicht durch Verhandlungen gehemmt war.

  • Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen (§ 203 BGB)

    Wenn Parteien über einen Anspruch oder die Umstände, die den Anspruch begründen, verhandeln, wird die gesetzliche Frist, innerhalb derer der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden muss, vorübergehend angehalten.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Anwälte der Frau und die Versicherung verhandelten monatelang, was die Verjährung des Schmerzensgeldanspruchs zunächst stoppte; die Kernfrage war, wann diese Hemmung wieder aufgehoben wurde.

  • Objektive Auslegung von Erklärungen (Grundsatz)

    Ob eine Erklärung, wie ein Ablehnungsschreiben, eine Verhandlung beendet, beurteilt sich nicht danach, was die empfangende Person subjektiv hofft oder wünscht, sondern danach, wie ein unparteiischer und verständiger Beobachter die Erklärung verstehen würde.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht legte die Schreiben der Versicherung objektiv aus und kam zu dem Schluss, dass die Klägerin die deutlichen Ablehnungen nicht als fortgesetzte Verhandlungen interpretieren durfte, selbst wenn sie sich dies erhoffte.

  • Einmalige Ablehnung als Verhandlungsende (Grundsatz)

    Für das Ende von Verhandlungen ist kein wiederholtes oder „doppeltes Nein“ erforderlich; eine einmalige, aber klar und unmissverständlich formulierte Ablehnung reicht aus.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht lehnte das Argument der Klägerin ab, die Versicherung hätte ihre Ablehnung zweimal wiederholen müssen, und stellte fest, dass die erste klare Ablehnung der Versicherung die Verhandlungen bereits beendet hatte.

  • Beweislast (Grundsatz)

    Wer vor Gericht eine Tatsache behauptet, die für seinen Fall wichtig ist, muss diese Behauptung auch beweisen können.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin konnte nicht beweisen, dass die Versicherung den Fall nach der Ablehnung erneut intern geprüft und somit die Verhandlungen wieder aufgenommen hatte, weshalb ihr Argument nicht berücksichtigt werden konnte.


Das vorliegende Urteil


OLG Hamm – Az.: I-7 U 26/22 – Beschluss vom 15.07.2022


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Ersteinschätzung anfragen: Person tippt auf Smartphone für digitale Anwalts-Ersthilfe.

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(telefonisch werden keine juristischen Auskünfte erteilt!)

Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage >>> per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:

Montags bis Donnerstags von 8-18 Uhr
Freitags von 8-16 Uhr

Individuelle Terminvereinbarung:
Mo-Do nach 18 Uhr und Samstags möglich.
Wir richten uns flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten.

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Hinweis: Telefonisch können leider keine Erstanfragen beantwortet werden. Anfragen auf Ersteinschätzung bitte nur über unser Anfrageformular stellen. 

Aktuelle Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

jetzt bewerben