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Verkehrssicherungspflicht in einem „öffentlichen“ Gebäude hängt vom Einzelfall ab!

OLG Karlsruhe

Az.: 7 U 138/01

Urteil vom 14.05.2003


Leitsatz vom Verfasser (nicht amtlich!): Ein öffentliches Gebäude muss so gebaut sein, dass es gefahrlos benutzt werden kann. Ob eine Gefahr für einen Benutzer des Gebäudes besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und nicht danach, ob das Gebäude den baurechtlichen und technischen Anforderungen entspricht.


Sachverhalt: Der Kläger stürzte in einem öffentlichen Parkhaus auf einer Treppe über eine unübersichtliche Stufe und verletzte sich hierbei erheblich. Daraufhin begehrte er von der Betreiberin des Parkhauses Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Parkhausbetreiberin lehnte eine Haftung ihrerseits ab, da das Parkhaus den baurechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen würde.

Entscheidungsgründe: Nach Auffassung des Gerichts war die Parkhausbetreiberin verpflichtet die unübersichtliche Stufe im Ausgangsbereich des Parkhauses zu kennzeichnen. Diese Verkehrssicherungspflicht hat sie verletzt. Bei der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Beklagte spielt es insoweit keine Rolle, ob das Parkhaus den baurechtlichen und technischen Anforderungen entspricht. Denn die jeweilige Verkehrssicherungspflicht richtet sich immer nach dem Einzelfall. Im vorliegenden Fall bekam der Kläger jedoch nur 50 % des von ihm begehrten Schadensersatzes und Schmerzensgeldes ersetzt, da man ihm ein Mitverschulden zur Last legte, weil er die letzte Stufe fahrlässig übersehen hatte.

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Hans Jürgen Kotz

Hans Jürgen Kotz

Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. [...] mehr

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