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Verkehrssicherungspflichtverletzung – Rutschgefahr auf herabgefallenem Laub

Rutschige Blätter werden einer Gemeinde zum Verhängnis: Nach einem Sturz auf einem öffentlichen Parkplatz in Bargteheide muss die Gemeinde für ihre mangelhafte Laubentfernung zahlen. Das Landgericht Lübeck sprach einer verletzten Frau ein Schmerzensgeld zu, da die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen war.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil betrifft einen Streit über Schmerzensgeld wegen eines Sturzes auf einem öffentlichen Parkplatz.
  • Die Klägerin behauptet, aufgrund der rutschigen Matschschicht unter Laub auf dem Parkplatz gestürzt zu sein und erhebliche Verletzungen erlitten zu haben.
  • Die Beklagte, verantwortlich für die Straßenreinigung, bestreitet sowohl den Unfallhergang als auch die Verletzungsfolgen.
  • Die Klägerin wirft der Beklagten eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor, da die jährliche Reinigung nicht rechtzeitig durchgeführt wurde.
  • Das Gericht hat entschieden, die Beklagte zur Zahlung von Schmerzensgeld und zur Erstattung eines Teils der Rechtsanwaltskosten zu verurteilen.
  • Die Entscheidung basiert auf der Annahme, dass die Beklagte die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, da die Reinigung des Parkplatzes unzureichend war.
  • Das Gericht wies jedoch einen Teil der geforderten Ansprüche zurück, was die Klägerin dazu veranlasst, einen Teil der Verfahrenskosten zu tragen.
  • Die Klägerin muss eine Sicherheitsleistung erbringen, um die vorläufige Vollstreckung des Urteils zu gewährleisten.

Verkehrssicherungspflicht: Urteil zur Rutschgefahr durch Laubunfälle

Die Verkehrssicherungspflicht ist ein zentrales Element im Verkehrsrecht, das sowohl die Sicherheit von Fußgängern als auch von Verkehrsteilnehmern gewährleisten soll. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Flächen, insbesondere Gehwege, in einem sicheren Zustand zu halten. Dies beinhaltet auch die Ergreifung von Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Stolper- und Rutschgefahren. In der Herbstzeit, wenn Laub von Bäumen fällt, stellt sich häufig die Frage, wie mit der rutschigen Belagsoberfläche umzugehen ist und welche Verantwortlichkeiten der Grundstückseigentümer hat.

Wenn die Laubschichten nicht rechtzeitig entfernt werden, kann dies zu Unfällen führen, die möglicherweise haftungsrechtliche Ansprüche nach sich ziehen. Unfallverhütung spielt hierbei eine wesentliche Rolle, denn die ordnungsgemäße Pflegepflicht der Eigentümer umfasst auch den Winterdienst und die regelmäßige Überprüfung von witterungsbedingten Gefahren. Sicherheitshinweise sollten gegebenenfalls angebracht werden, um auf die akuten Risiken hinzuweisen und somit präventiv gegen Unfälle vorzugehen.

Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall untersucht, in dem es um eine Verkehrssicherungspflichtverletzung aufgrund von Rutschgefahr durch herabgefallenes Laub geht.

Der Fall vor Gericht


Sturz auf öffentlichem Parkplatz in Bargteheide – Klage auf Schmerzensgeld teilweise erfolgreich

Am Landgericht Lübeck wurde am 21. Februar 2024 ein Urteil im Fall eines Sturzes auf einem öffentlichen Parkplatz in Bargteheide gefällt.

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Die Gemeinde Bargteheide wurde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch unzureichende Laubentfernung auf einem Parkplatz teils zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. (Symbolfoto: Flux gen.)

Die Klägerin forderte Schmerzensgeld, nachdem sie aufgrund einer rutschigen Laubschicht gestürzt war und sich verletzt hatte. Die Beklagte, als verantwortliche Gemeinde für die Pflege des Parkplatzes, wurde teilweise zur Zahlung verurteilt.

Sachverhalt: Sturz durch nicht beseitigtes Laub

Die Klägerin war am 30. Oktober 2019 auf dem öffentlichen Parkplatz gestürzt, der von der Beklagten, der Gemeinde Bargteheide, verwaltet wird. Zum Zeitpunkt des Unfalls befand sich eine Laubschicht auf dem Boden, unter der sich eine rutschige, matschige Schicht gebildet hatte. Trotz vorsichtigen Gehens rutschte die Klägerin aus und fiel auf Knie, Gesicht und Arm. Dabei zog sie sich Prellungen, Hämatome und eine nicht dislozierte Radiusfraktur am rechten Handgelenk zu, die noch am selben Tag in einer Klinik behandelt wurde. Aufgrund dieser Verletzungen und der daraus folgenden Einschränkungen im Alltag forderte die Klägerin ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro.

Die Klägerin führte den Unfall auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Beklagte zurück. Die Gemeinde habe es versäumt, das Laub rechtzeitig zu beseitigen und dadurch die Sicherheit der Parkplatzbenutzer zu gewährleisten. Die Beklagte wies die Vorwürfe zurück und argumentierte, dass eine Reinigung des Parkplatzes angesichts des geringen Verkehrsaufkommens einmal jährlich ausreichend sei. Zudem sah sie sich nicht in der Verantwortung, da die Reinigungspflichten an den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks übertragen worden seien.

Gerichtliche Prüfung und Entscheidung

Das Landgericht Lübeck musste klären, ob die Beklagte ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen war und inwiefern eine Haftung für den Unfall der Klägerin besteht. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Beklagte als Trägerin der Straßenbaulast für den Parkplatz verkehrssicherungspflichtig war. Eine Übertragung der Reinigungspflichten auf den Eigentümer des benachbarten Grundstücks, wie von der Beklagten behauptet, lag nach Auffassung des Gerichts nicht vor. Der Bereich, in dem der Sturz der Klägerin erfolgte, unterlag nach der Straßenreinigungssatzung weiterhin der Verantwortung der Beklagten.

Die Beklagte habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, indem sie das Laub nicht in einem angemessenen Zeitraum entfernt habe. Der Laubfall sei witterungsabhängig und könne zu erheblichen Gefahren führen, insbesondere wenn sich unter frisch gefallenem Laub vermoderte, rutschige Schichten bilden. Die einmalige Entfernung des Laubs pro Jahr, wie von der Beklagten durchgeführt, reiche nicht aus, um dieser Gefahr entgegenzuwirken.

Begründung und Konsequenzen der Entscheidung

Das Gericht stellte fest, dass die Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten kausal für den Sturz der Klägerin war. Es verwies auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Anscheinsbeweis dafür spricht, dass ohne die Pflichtverletzung der Unfall nicht eingetreten wäre. Die Klägerin schilderte glaubhaft, dass sie trotz Vorsicht aufgrund der rutschigen Unterlage gestürzt sei, und das Gericht konnte keine anderweitige Ursache für den Unfall feststellen.

Die Verletzungen der Klägerin, insbesondere die Radiusfraktur, wurden durch die ärztliche Dokumentation und die persönliche Anhörung der Klägerin bestätigt. Aufgrund der Verletzungen sprach das Gericht der Klägerin ein Schmerzensgeld zu, berücksichtigte jedoch auch ein Mitverschulden der Klägerin. Das Gericht führte aus, dass die Klägerin aufgrund der dicken Laubschicht damit hätte rechnen müssen, dass Glätte unter dem Laub vorhanden sein könnte. Daher wurde ein Mitverschulden im Umfang von 50 Prozent angenommen, was zu einer Reduzierung des geforderten Schmerzensgeldes führte.

Urteil: Teilweise Verurteilung der Beklagten

Letztlich entschied das Landgericht Lübeck, dass der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zusteht, da sowohl ein Verschulden der Beklagten als auch ein Mitverschulden der Klägerin vorlagen. Zudem wurde die Beklagte verurteilt, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten der Klägerin in Höhe von 280,60 Euro zu erstatten. Die Forderung der Klägerin auf Zahlung weiterer Rechtsanwaltskosten und Schmerzensgeld in voller Höhe wurde hingegen abgewiesen.

Die Beklagte trägt ein Drittel der Kosten des Rechtsstreits, während die Klägerin zwei Drittel zu tragen hat. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch nur gegen Sicherheitsleistung.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil verdeutlicht, dass die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Bereiche auch saisonal bedingte Gefahren wie Laubfall umfasst. Die Pflicht zur regelmäßigen Reinigung darf nicht auf ein Minimum reduziert werden, wenn dadurch eine erkennbare Gefahr für Passanten entsteht. Gleichzeitig trägt der Geschädigte ein Mitverschulden, wenn die Gefahr offensichtlich ist und dennoch betreten wird. Eine sorgfältige Abwägung beider Aspekte führte hier zur teilweisen Haftung der Gemeinde und zur Kürzung des Schmerzensgeldes.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Das Urteil zeigt, dass Gemeinden verpflichtet sind, Laub auf öffentlichen Flächen regelmäßig zu entfernen, um Unfälle zu verhindern. Für Sie als betroffene Person bedeutet dies, dass Sie bei einem Unfall auf einer schlecht gepflegten öffentlichen Fläche Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen können, wenn die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Es ist jedoch wichtig, dass Sie selbst auch vorsichtig sind – ein Mitverschulden kann die Entschädigung reduzieren. Sichern Sie Beweise, wie Fotos des Unfallorts, um Ihre Ansprüche zu untermauern.


Weiterführende Informationen

Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)



Was ist eine Verkehrssicherungspflicht und wer ist dafür verantwortlich?

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, die jeden trifft, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält. Sie besagt, dass notwendige und zumutbare Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Eigentum anderer Personen zu verhindern.

Inhalt der Verkehrssicherungspflicht

Die Pflicht umfasst alle Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger Mensch für erforderlich und ausreichend hält, um andere vor Gefahren zu schützen. Dabei müssen Sie nicht jede abstrakte Gefahr beseitigen, sondern nur gegen vorhersehbare und vermeidbare Risiken vorgehen.

Verantwortliche Personen

Grundsätzlich ist derjenige verantwortlich, der die Verfügungsgewalt über eine Gefahrenquelle hat. Dies können sein:

  • Grundstückseigentümer
  • Mieter oder Pächter (wenn vertraglich übertragen)
  • Betreiber von Geschäften oder öffentlichen Einrichtungen
  • Kommunen für öffentliche Straßen und Wege

Wenn Sie beispielsweise ein Geschäft betreiben, sind Sie für die Sicherheit Ihrer Kunden im Ladenlokal verantwortlich. Bei Mietwohnungen kann die Verkehrssicherungspflicht für bestimmte Bereiche auf die Mieter übertragen werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Verkehrssicherungspflicht basiert auf § 823 Abs. 1 BGB und wurde durch die Rechtsprechung konkretisiert. Sie leitet sich aus dem Grundsatz ab, dass jeder, der eine Gefahrenlage schafft, verpflichtet ist, andere davor zu schützen.

Umfang der Pflichten

Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Faktoren sind:

  • Art und Häufigkeit der Benutzung des Gefahrenbereichs
  • Zumutbarkeit der Sicherungsmaßnahmen
  • Vorhersehbarkeit möglicher Schäden

Im Fall von Laub auf Gehwegen müssen Sie als Verantwortlicher regelmäßig kehren, um Rutschgefahren zu minimieren. Die Häufigkeit richtet sich nach der konkreten Situation, wie Wetterlage und Fußgängeraufkommen.

Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht drohen Schadensersatzansprüche der geschädigten Person. In schweren Fällen kann sogar eine strafrechtliche Verantwortung in Betracht kommen.


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Welche Schritte sollte ich unternehmen, wenn ich auf herabgefallenem Laub ausgerutscht und verletzt bin?

Wenn Sie auf herabgefallenem Laub ausgerutscht und verletzt sind, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

Sofortmaßnahmen am Unfallort

Dokumentieren Sie den Unfallort umfassend. Machen Sie Fotos von der Stelle, an der Sie gestürzt sind, einschließlich des rutschigen Laubs und eventueller Warnschilder oder deren Fehlen. Diese Beweise können später wichtig sein, um die Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu belegen.

Suchen Sie nach Zeugen und notieren Sie deren Kontaktdaten. Augenzeugenberichte können Ihre Darstellung des Unfallhergangs unterstützen.

Medizinische Versorgung

Lassen Sie sich ärztlich untersuchen, auch wenn die Verletzungen zunächst geringfügig erscheinen. Ein ärztlicher Bericht dokumentiert den Zusammenhang zwischen dem Sturz und Ihren Verletzungen.

Meldung des Vorfalls

Informieren Sie den Verantwortlichen über den Vorfall. Bei öffentlichen Gehwegen ist dies in der Regel die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer. Notieren Sie sich, wann und mit wem Sie gesprochen haben.

Beweissicherung

Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, wie ärztliche Berichte, Fotos vom Unfallort und von Ihren Verletzungen sowie Quittungen für unfallbedingte Ausgaben.

Rechtliche Schritte

Prüfen Sie mögliche Schadensersatzansprüche. Grundstückseigentümer oder Gemeinden können haftbar sein, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben. Beachten Sie jedoch, dass eine gewisse Eigenverantwortung von Fußgängern erwartet wird, besonders in der Herbstzeit.

Beachten Sie Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen. In Deutschland beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, sichern Sie wichtige Beweise und wahren Ihre Rechte für den Fall, dass Sie Schadensersatzansprüche geltend machen möchten. Jeder Fall ist individuell zu betrachten, und die konkreten Umstände des Unfalls sind entscheidend für die rechtliche Beurteilung.


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Welche Beweise sind wichtig, um meinen Anspruch auf Schadensersatz nach einem Sturz zu unterstützen?

Um Ihren Anspruch auf Schadensersatz nach einem Sturz zu unterstützen, sind folgende Beweise von entscheidender Bedeutung:

Dokumentation der Unfallstelle

Fotografieren Sie die Unfallstelle umgehend und detailliert. Achten Sie darauf, die Ursache des Sturzes, wie beispielsweise herabgefallenes Laub, eine defekte Gehwegplatte oder eine Gummimatte, deutlich zu erfassen. Machen Sie Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven und Entfernungen, um einen umfassenden Eindruck zu vermitteln.

Zeugenaussagen

Wenn möglich, sammeln Sie Kontaktdaten von Augenzeugen. Deren Aussagen können später den Unfallhergang bestätigen und zur Klärung der Schuldfrage beitragen. Bitten Sie Zeugen, ihre Beobachtungen schriftlich festzuhalten.

Medizinische Unterlagen

Ärztliche Atteste, Behandlungsunterlagen und Röntgenbilder sind unverzichtbar, um die erlittenen Verletzungen zu dokumentieren. Diese Dokumente belegen Art und Schwere der Verletzungen sowie den Behandlungsverlauf. Bewahren Sie auch Rechnungen für medizinische Behandlungen und Hilfsmittel auf.

Unfallbericht

Erstellen Sie einen detaillierten Unfallbericht, in dem Sie den genauen Hergang, Datum, Uhrzeit und Ort des Vorfalls festhalten. Notieren Sie auch die Wetterbedingungen und andere relevante Umstände. Wenn der Unfall sich in einem Geschäft oder einer öffentlichen Einrichtung ereignet hat, bestehen Sie auf einer offiziellen Dokumentation des Vorfalls.

Schadensnachweis

Dokumentieren Sie alle materiellen Schäden, die durch den Sturz entstanden sind, wie beschädigte Kleidung oder persönliche Gegenstände. Fotografieren Sie die Schäden und bewahren Sie Rechnungen für Reparaturen oder Neuanschaffungen auf.

Nachweis der Verkehrssicherungspflichtverletzung

Sammeln Sie Beweise, die zeigen, dass der Verantwortliche seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Dies könnte beispielsweise ein Foto sein, das zeigt, dass ein Gehweg trotz Schneefall nicht geräumt wurde, oder dass eine Gefahrenstelle nicht ausreichend gekennzeichnet war.

Wenn Sie diese Beweise sorgfältig sammeln und dokumentieren, erhöhen Sie Ihre Chancen, einen Schadensersatzanspruch erfolgreich geltend zu machen. Bedenken Sie, dass die Beweislast in der Regel bei Ihnen als geschädigter Person liegt. Je umfassender und detaillierter Ihre Beweise sind, desto besser können Sie Ihren Anspruch untermauern.


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Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich Schmerzensgeld wegen eines Sturzes auf Laub fordern möchte?

Wenn Sie Schmerzensgeld wegen eines Sturzes auf Laub fordern möchten, müssen Sie die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren beachten. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen.

Beginn der Verjährungsfrist

Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach dem Zeitpunkt Ihres Sturzes und Ihrer Kenntnis über den Verantwortlichen. Beispiel: Wenn Sie im November 2024 auf Laub ausrutschen und sofort wissen, wer dafür verantwortlich ist, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2024 und läuft bis zum 31. Dezember 2027.

Unbekannter Verursacher

Sollte der Verantwortliche für den Laubfall zunächst unbekannt sein, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Schädiger erhalten. In diesem Fall gilt eine verlängerte Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Hemmung der Verjährung

Sie können die Verjährung Ihres Anspruchs auf Schmerzensgeld hemmen, also verlängern. Dies ist möglich durch:

  • Verhandlungen mit dem Schädiger oder dessen Versicherung
  • Beantragung eines Mahnbescheids
  • Einreichung einer Klage

Fristen für Versicherungsmeldungen

Wenn Sie eine private Unfallversicherung haben, müssen Sie den Unfall möglicherweise innerhalb einer bestimmten Frist melden. Diese Frist kann je nach Versicherungsvertrag variieren, beträgt aber oft nur wenige Tage oder Wochen nach dem Unfallereignis.

Vorsichtsmaßnahmen

Um Ihre Ansprüche zu wahren, sollten Sie möglichst zeitnah nach dem Sturz:

  • Den Unfallort dokumentieren (z.B. durch Fotos)
  • Zeugen ausfindig machen und deren Kontaktdaten notieren
  • Ein Unfallprotokoll erstellen
  • Ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen und dokumentieren

Beachten Sie, dass die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen nach Ablauf der Verjährungsfrist in der Regel nicht mehr möglich ist. Daher ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln und die relevanten Fristen im Blick zu behalten.


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Was bedeutet Mitverschulden und wie beeinflusst es meine Ansprüche?

Mitverschulden liegt vor, wenn Sie als Geschädigter selbst zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens beigetragen haben. Dies ist in § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Wenn ein Mitverschulden festgestellt wird, kann dies Ihre Ansprüche auf Schadensersatz erheblich beeinflussen.

Voraussetzungen für ein Mitverschulden

Ein Mitverschulden setzt voraus, dass Sie gegen die Sorgfalt verstoßen haben, die ein vernünftiger Mensch zur Vermeidung eigener Schäden anwenden würde. Stellen Sie sich vor, Sie rutschen auf einem nassen Boden in einem Supermarkt aus. Wenn Sie trotz deutlich sichtbarer Warnschilder nicht aufgepasst haben, könnte Ihnen ein Mitverschulden angelastet werden.

Auswirkungen auf Ihre Ansprüche

Bei einem festgestellten Mitverschulden wird Ihr Schadensersatzanspruch in der Regel anteilig gekürzt. Das Gericht nimmt eine Abwägung vor, wie stark Ihr Verhalten im Vergleich zum Verhalten des Schädigers zur Schadensentstehung beigetragen hat. In einem solchen Fall könnte beispielsweise entschieden werden, dass Sie nur 70% Ihres Schadens ersetzt bekommen, wenn Ihr Mitverschulden mit 30% bewertet wird.

Schadensminderungspflicht

Beachten Sie, dass sich ein Mitverschulden auch darauf beziehen kann, dass Sie nach Eintritt des Schadens nicht angemessen reagiert haben, um den Schaden zu begrenzen. Wenn Sie beispielsweise nach einem Unfall keine ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich Ihre Verletzung dadurch verschlimmert, könnte dies als Verstoß gegen Ihre Schadensminderungspflicht gewertet werden.

Besonderheiten bei Verkehrsunfällen

Bei Verkehrsunfällen spielt das Mitverschulden eine besonders wichtige Rolle. Wenn Sie als Fußgänger eine Straße überqueren, ohne auf den Verkehr zu achten, und dabei von einem Auto angefahren werden, könnte Ihnen ein erhebliches Mitverschulden angelastet werden. Dies könnte dazu führen, dass Ihr Schadensersatzanspruch deutlich reduziert wird oder sogar ganz entfällt.

Durch die Berücksichtigung des Mitverschuldens soll eine gerechte Verteilung der Schadenstragung zwischen Ihnen als Geschädigtem und dem Schädiger erreicht werden. Es ist daher wichtig, dass Sie in Schadensfällen stets umsichtig handeln und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen.


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Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht bedeutet die Verpflichtung von Grundstückseigentümern oder Betreibern öffentlicher Einrichtungen, Gefahren, die von ihren Anlagen oder Bereichen ausgehen könnten, zu erkennen und zu beseitigen. Ziel ist es, Unfälle und Schäden zu verhindern. Beispielsweise muss eine Gemeinde im Herbst sicherstellen, dass Laub auf öffentlichen Gehwegen entfernt wird, um Rutschgefahr zu vermeiden. Versäumt sie dies, kann sie für Unfälle haften, wie im Fall der gestürzten Frau in Bargteheide.

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Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden, die jemand infolge eines Unfalls oder einer Verletzung erlitten hat. Dazu zählen Schmerzen, Leiden und emotionale Beeinträchtigungen. Nach deutschem Recht (§ 253 Abs. 1 BGB) wird Schmerzensgeld bezahlt, wenn jemand durch ein Verschulden einer anderen Person, z.B. durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, körperlichen oder seelischen Schaden erleidet. Im beschriebenen Fall erhielt die Klägerin Schmerzensgeld aufgrund ihrer Verletzungen.

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Mitverschulden

Der Begriff Mitverschulden bedeutet, dass der Geschädigte selbst eine Teilschuld am Entstehen oder der Schwere des Schadens trägt. Dies kann die Höhe des Schadensersatzes verringern. Nach § 254 BGB führt Mitverschulden dazu, dass die Ansprüche des Geschädigten anteilig gekürzt werden. Beispielsweise wurde der Klägerin in Bargteheide aufgrund eigener Unvorsichtigkeit ein Mitverschulden von 50 % angelastet, was zur Reduzierung des Schmerzensgeldes führte.

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Amtspflichtverletzung

Eine Amtspflichtverletzung liegt vor, wenn ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst seine dienstlichen Pflichten gegenüber Bürgern nicht erfüllt und dadurch ein Schaden entsteht (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG). Bei einer Pflichtverletzung kann der Staat oder die zuständige Körperschaft haftbar gemacht werden. In der Entscheidung des Landgerichts Lübeck stellte das Gericht fest, dass die Gemeinde ihre amtliche Verkehrssicherungspflicht verletzte, was zur Haftung führte.

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Straßenbaulast

Die Straßenbaulast bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, für den Bau, die Unterhaltung und die Verkehrssicherung von Straßen, Wegen und Plätzen zu sorgen. Dies umfasst auch die Reinigung und Sicherung vor Gefahren. Die in Bargteheide tätige Gemeinde war trägerin der Straßenbaulast und damit verantwortlich, Laub auf dem Parkplatz regelmäßig zu entfernen, um Rutschgefahr zu vermeiden.

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Naturalrestitution

Naturalrestitution, geregelt in § 249 BGB, ist der Grundsatz, wonach der Geschädigte in den Zustand versetzt werden soll, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Dies kann eine Wiederherstellung an Ort und Stelle oder die finanzielle Entschädigung für Sach- oder Personenschäden beinhalten. Im Fall der gestürzten Frau aus Bargteheide umfasst dies die Zahlung von Schmerzensgeld, um die erlittenen Schmerzen und Einschränkungen auszugleichen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB: Diese Norm regelt den Schadensersatzanspruch gegen einen öffentlichen Dienst, wenn dieser seine Amtspflichten verletzt. Insbesondere wird hier festgelegt, dass derjenige, der durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten eines Amtsträgers einen Schaden erleidet, Anspruch auf Schadensersatz hat. Im vorliegenden Fall wurde der Beklagten eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen, was diesen Paragraphen relevant macht, da die Klägerin Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund des Unfalls geltend macht.
  • Art. 34 Satz 1 GG: Dieser Artikel des Grundgesetzes befasst sich mit der Haftung des Staates für die rechtswidrigen Handlungen seiner Bediensteten. Es wird sichergestellt, dass der Verletzte nicht schlechter gestellt wird als bei privater Haftung. Hier hat die Klägerin einen Anspruch auf Schmerzensgeld aus der Amtspflichtverletzung der Beklagten, deren Handlung oder Unterlassung zur Schädigung geführt hat, was diesen Artikel in den Kontext des Falls stellt.
  • § 249 Abs. 1 BGB: Der Paragraph regelt den Grundsatz der Naturalrestitution, wonach der Geschädigte so zu stellen ist, als wäre der schädigende Zustand nicht eingetreten. Dies ist für die Höhe des Schmerzensgeldes relevant, da die konkreten Verletzungsfolgen der Klägerin, insbesondere die daraus resultierenden Beschwerden und Einschränkungen in ihrem Alltag, in die Berechnung des zu zahlenden Betrags einfließen müssen.
  • § 253 Abs. 1 BGB: Diese Vorschrift knüpft an die Zahlung von Schmerzensgeld an und legt fest, dass für den immateriellen Schaden (z.B. Schmerz und Leiden) ein Geldbetrag zu leisten ist. Die Klägerin verlangt eine angemessene Entschädigung in Form von Schmerzensgeld, und dieser Paragraph ist direkt relevant, um die rechtlichen Grundlagen für die Berechnung und Vergabe solcher Zahlungen festzulegen.
  • § 254 BGB: Diese Norm behandelt die Mitverschuldensregelung, die in Fällen eintreten kann, in denen auch das Verhalten des Geschädigten Einfluss auf den Eintritt oder die Schwere des Schadens hatte. Die Beklagte bestreitet die Haftung teilweise, indem sie auf die Eigenverantwortung der Klägerin beim Gehen auf dem Parkplatz hinweist. Diese Regelung könnte entscheidend sein, wenn es um die Festlegung des Haftungsanteils der Parteien geht und um die Höhe des Schmerzensgeldes im Vergleich zur möglichen Mitverschuldensquote.

Das vorliegende Urteil

LG Lübeck – Az.: 6 O 157/22 – Urteil vom 21.02.2024


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