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Verkehrsunfall – Angemessenheit von Mietwagenkosten in ländlicher Region

Nach einem Unfall auf dem Land gestrandet und die Versicherung spielt nicht mit? Eine Gehbehinderung und die begrenzte Auswahl an Mietwagen in der Provinz machen den Fall kompliziert. Doch ein Amtsgericht stellt sich quer und zwingt eine Versicherung, tiefer in die Tasche zu greifen als ihr lieb ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Wittenberg
  • Datum: 27.11.2023
  • Aktenzeichen: 8 C 245/23 (IV)
  • Verfahrensart: Zahlungsklage wegen zusätzlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Fordert die Erstattung der verbleibenden Mietwagenkosten sowie vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten, da sie infolge des Verkehrsunfalls und ihrer körperlichen Einschränkung gezwungen war, ein Ersatzfahrzeug in ihrem Autohaus anzumieten.
    • Beklagte: Bestreitet weitere Zahlungen, beruft sich auf externe Preislisten und meint, dass die bereits geleistete Zahlung weitgehend ausreichend sei.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Nach einem Verkehrsunfall am 13.02.2023 auf der B 187 in Richtung Wittenberg entstanden Mietwagenkosten in Höhe von 1.553,59 € für 15 Tage. Die Beklagte zahlte 957,96 €, sodass ein Restbetrag von 595,64 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 80,44 € offen blieben.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die restlichen Mietwagenkosten und vorgerichtlichen Kosten der Klägerin erstattungsfähig sind. Dabei war zu klären, ob bei der Bemessung der Kosten ausschließlich lokale Marktbedingungen und die speziellen Umstände der Klägerin – insbesondere ihre Gehbehinderung und das eingeschränkte Angebot in der ländlichen Region – maßgeblich sind.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, an die Klägerin 595,64 € nebst Zinsen (5 %-Punkte über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2023) sowie 80,44 € vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Zudem trägt die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
    • Begründung: Das Gericht berücksichtigte, dass die Mietwagenkosten im konkreten Einzelfall nach den tatsächlichen lokalen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Klägerin zu bewerten sind. Die abgerechneten Kosten wurden als schadensbedingt und angemessen angesehen, da alternative Angebote aufgrund der ländlichen Lage und der Gehbehinderung der Klägerin kaum verfügbar waren und externe Preislisten hierbei keine Rolle spielten.
    • Folgen: Die Beklagte muss den offenen Restbetrag mitsamt Zinsen sowie die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten tragen. Das Urteil verdeutlicht, dass bei der Ermittlung von Mietwagenkosten vor allem die individuellen und örtlichen Umstände maßgeblich sind.

Der Fall vor Gericht


Dieser Artikel beleuchtet ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg (Az.: 8 C 245/23 (IV) vom 27.11.2023), in dem es um die Erstattung von restlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall ging. Der Fokus liegt dabei besonders auf der Angemessenheit der Mietwagenkosten in einer ländlichen Region und den besonderen Umständen der Klägerin.

Der Unfall und die strittigen Mietwagenkosten

Zwei beschädigte Autos nach einem Unfall auf einer ländlichen deutschen Straße, eine Person mit eingeschränkter Mobilität im Vordergrund.
Erstattung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Die Klägerin erlitt am 13. Februar 2023 einen Verkehrsunfall auf der B 187 in Richtung Wittenberg. Die Haftung der Beklagten für den Unfall war unstrittig. Allerdings entbrannte ein Streit über die Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten und die daraus resultierenden Rechtsanwaltsgebühren.

Die Klägerin argumentierte, dass sie den Ersatzwagen in dem Autohaus gemietet habe, in dem auch ihr beschädigtes Fahrzeug repariert wurde. Sie habe nicht erwartet, dass dies zu Problemen bei der Abrechnung führen würde, und verwies zudem auf ihre körperliche Behinderung, die es ihr erschwerte, andere Autovermietungen aufzusuchen. Für eine Mietdauer von 15 Tagen entstand eine Rechnung über 1.553,59 Euro brutto. Die Versicherung der Beklagten zahlte davon lediglich 957,96 Euro. Die Klägerin forderte die Differenz von 595,64 Euro sowie die entsprechenden vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten ein.

Die Argumentation der Versicherung

Die Beklagte (Versicherung) wies die Forderung der Klägerin zurück und argumentierte unter Bezugnahme auf die Fraunhofer Liste und Internetangebote, dass der bereits gezahlte Betrag zur Schadensregulierung ausreichend sei. Sie versuchte also, die Mietwagenkosten anhand von Vergleichsangeboten zu drücken.

Das Urteil des Amtsgerichts Wittenberg

Das Amtsgericht gab der Klage statt und verurteilte die Beklagte zur Zahlung der restlichen Mietwagenkosten in Höhe von 595,64 Euro zuzüglich Zinsen sowie der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Entscheidungsgründe: Individuelle Umstände und regionale Gegebenheiten

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es bei der Beurteilung der Angemessenheit von Mietwagenkosten nicht pauschal auf Listen wie die Fraunhofer Liste oder die Schwacke Liste abstelle. Stattdessen sei entscheidend, welche Angebote in der jeweiligen ländlichen Region tatsächlich verfügbar sind.

Das Gericht betonte die besonderen Umstände der Klägerin:

  • Ländliche Region: Das Angebot an Mietwagen ist in der Region Wittenberg ohnehin stark eingeschränkt.
  • Gehbehinderung: Die Klägerin ist gehbehindert und benötigt auch für kurze Strecken ein Fahrzeug. Dies schränkte ihre Möglichkeiten bei der Auswahl einer Autovermietung weiter ein.
  • Anmietung im Autohaus: Die Anmietung erfolgte im Autohaus, das auch die Reparatur des Unfallwagens durchführte. Dies war durch die Gehbehinderung der Klägerin und die Vertretung durch ihren Ehemann begründet.

Das Gericht verwies auf frühere Entscheidungen des Landgerichts Dessau-Roßlau (5 S 28/23) und des Oberlandesgerichts Naumburg, die ebenfalls betonten, dass die Bemessung der Mietwagenkosten nicht pauschal erfolgen dürfe, sondern unter Bewertung des jeweiligen Einzelfalls und der Anbietermöglichkeiten vor Ort.

Das Amtsgericht schätzte die abgerechneten Kosten als schadensbedingt und angemessen ein und gab der Klage daher statt. Die Kostenentscheidung folgte aus § 91 ZPO.

Bedeutung des Urteils für Geschädigte nach einem Verkehrsunfall

Dieses Urteil ist von Bedeutung für Personen, die nach einem Verkehrsunfall Mietwagenkosten geltend machen wollen, insbesondere in ländlichen Regionen oder bei Vorliegen besonderer Umstände wie einer Gehbehinderung. Es zeigt, dass Versicherungen nicht pauschal auf Vergleichsangebote oder Listen verweisen können, sondern die individuellen Gegebenheiten des Einzelfalls berücksichtigen müssen. Geschädigte sollten daher ihre Situation detailliert dokumentieren und gegebenenfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, um ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Konsequenzen des Urteils

Das Urteil unterstreicht, dass bei der Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall eine individuelle Betrachtung erforderlich ist. Die Angemessenheit der Mietwagenkosten muss im Einzelfall geprüft werden, unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten, der Verfügbarkeit von Mietwagen und der persönlichen Umstände des Geschädigten. Die Versicherungen können sich nicht einfach auf Vergleichsangebote oder Listen berufen, sondern müssen die tatsächlichen Kosten erstatten, die dem Geschädigten entstanden sind und die angemessen sind.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Gericht stellt klar, dass bei der Bewertung von Mietwagenkosten nach einem Unfall nicht pauschal Listen oder Internetangebote herangezogen werden können, sondern die konkreten örtlichen Verhältnisse und individuellen Umstände entscheidend sind. Besonders in ländlichen Regionen mit eingeschränktem Mietwagenangebot und bei Menschen mit körperlichen Einschränkungen können auch höhere Mietwagenkosten als angemessen und erstattungsfähig angesehen werden. Das Urteil stärkt damit die Position von Unfallgeschädigten in ländlichen Gebieten.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und einen Mietwagen benötigen, können Sie auch dann Ersatz der vollen Kosten verlangen, wenn diese über den üblichen Listenpreisen liegen – sofern Sie nachvollziehbare Gründe dafür haben. Dies gilt besonders, wenn Sie in einer ländlichen Region mit wenigen Mietwagen-Anbietern wohnen oder körperlich eingeschränkt sind. Sie müssen also nicht zwingend das günstigste Angebot wählen, sondern können einen für Sie praktikablen und erreichbaren Anbieter nutzen. Die Versicherung muss diese Kosten dann übernehmen, wenn sie aufgrund Ihrer persönlichen Situation angemessen sind.

Benötigen Sie Hilfe?

Herausforderungen bei der Erstattung von Mietwagenkosten?

Bei Verkehrsunfällen ergeben sich häufig komplexe Fragestellungen rund um die angemessene Erstattung von Mietwagenkosten, vor allem wenn regionale Besonderheiten und individuelle Umstände eine Rolle spielen. Die Unterschiede zwischen den tatsächlichen Vor-Ort-Gegebenheiten und pauschalen Vergleichsangeboten können zu Unsicherheiten führen, die einer fundierten Prüfung bedürfen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation differenziert zu analysieren und die spezifischen Aspekte Ihrer Lebensumstände zu berücksichtigen. Mit einem klaren Blick fürs Detail und einem strukturierten Vorgehen tragen wir dazu bei, Ihre rechtlichen Interessen nachvollziehbar darzustellen und mögliche Handlungsspielräume zu eröffnen.

Ersteinschätzung anfragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Faktoren entscheiden über die Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten?

Die erstattungsfähigen Mietwagenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall richten sich nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.

Grundlegende Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Mietwagenkosten besteht, wenn Sie eine Mindestnutzung von 20 km pro Tag nachweisen können. In besonderen Situationen können die Kosten auch bei geringerer Nutzung erstattet werden, etwa wenn Sie auf die ständige Verfügbarkeit eines Fahrzeugs angewiesen sind.

Höhe der erstattungsfähigen Kosten

Die Kosten müssen dem entsprechen, was ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der konkreten Situation für zweckmäßig und notwendig halten würde. Dabei gilt:

  • Der Normaltarif ist die Obergrenze für die Erstattung.
  • Sie müssen sich nur auf dem regionalen Markt orientieren.
  • Eine aktive Suche nach dem günstigsten Anbieter ist nicht erforderlich.

Besondere Umstände

Die Erstattungsfähigkeit wird durch folgende Faktoren beeinflusst:

  • Die Fahrzeugklasse muss dem beschädigten Fahrzeug entsprechen.
  • Die Mietdauer muss der tatsächlichen Reparaturzeit entsprechen.
  • Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen können zusätzlich entgangene Gewinne geltend gemacht werden.

Grenzen der Erstattung

Die Versicherung kann die Kostenübernahme einschränken, wenn:

  • Die Mietwagenkosten deutlich über dem Normaltarif liegen.
  • Die Mietdauer unverhältnismäßig lang ist.
  • Ein zu hochwertiges Ersatzfahrzeug gewählt wurde.

Die Gerichte orientieren sich bei der Beurteilung der Angemessenheit häufig an Mietpreisspiegeln. In manchen Fällen wird ein Zuschlag von 15% auf die ermittelten Normaltarife als angemessen erachtet, um regionale Schwankungen und Mehrkosten wegen sofortiger Verfügbarkeit zu berücksichtigen.


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Welche Rechte habe ich, wenn die Versicherung nur einen Teil der Mietwagenkosten erstattet?

Bei einer teilweisen Erstattung der Mietwagenkosten durch die Versicherung können Sie den Differenzbetrag einfordern, wenn die Kürzung unberechtigt ist.

Prüfung der Kürzungsgründe

Die Versicherung darf die Erstattung nur unter bestimmten Bedingungen kürzen:

  • Wenn die Mietwagenkosten über dem ortsüblichen Normaltarif nach Schwacke-Liste liegen
  • Wenn keine konkrete Preisvereinbarung vor der Anmietung getroffen wurde
  • Wenn die Anmietdauer die erforderliche Reparaturzeit überschreitet
  • Wenn die tägliche Fahrleistung unter 20 Kilometern liegt

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wenn die Versicherung zu Unrecht kürzt, können Sie folgende Schritte unternehmen:

Der Schwacke-Mietpreisspiegel dient als anerkannte Grundlage für die Berechnung angemessener Mietwagenkosten. Dokumentieren Sie genau die Standzeit in der Werkstatt und Ihre tatsächliche Fahrzeugnutzung.

Besondere Erstattungsregeln

Die Versicherung muss die vollen Kosten übernehmen, wenn:

  • Ein Werkstattersatzwagen genutzt wurde
  • Eine Notsituation bei der Anmietung vorlag
  • Die Anmietung für die Dauer der Reparatur und Schadensermittlung plus eine angemessene Überlegungszeit erfolgte

Die Versicherung darf die Nutzungsausfallentschädigung nicht auf günstigere Mietwagenpreise kürzen, selbst wenn diese verfügbar gewesen wären.


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Muss ich vor der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs Vergleichsangebote einholen?

Die grundsätzliche Pflicht zum Preisvergleich ergibt sich aus der Schadensminderungspflicht. Als Unfallgeschädigter müssen Sie mehrere Mietwagenangebote einholen und vergleichen, wenn zwischen dem Unfall und der Anmietung ausreichend Zeit liegt.

Ausnahmen von der Vergleichspflicht

In bestimmten Situationen müssen Sie keine Vergleichsangebote einholen:

  • Bei einer unmittelbaren Eil- oder Notfallsituation direkt nach dem Unfall
  • Wenn für Sie ohne weiteres erkennbar ist, dass der gewählte Tarif dem üblichen Marktpreis entspricht
  • Wenn zwischen Unfall und Anmietung nur die organisatorisch notwendige Mindestzeit liegt

Umfang der Vergleichspflicht

Sie müssen keinen umfassenden Marktüberblick einholen oder eine Art Marktforschung betreiben. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht liegt erst vor, wenn für Sie ohne weiteres erkennbar war, dass Sie zu einem Mietpreis anmieten, der deutlich über dem üblichen Marktpreis liegt.

Praktische Vorgehensweise

Wenn Sie nicht sofort einen Mietwagen benötigen, haben Sie eine Bedenkzeit von etwa einer Woche. In dieser Zeit können Sie:

  • Die Reparatur planen
  • Ein Schadensgutachten einholen
  • Verschiedene Angebote vergleichen

Wenn die gegnerische Versicherung Ihnen ein Mietwagenangebot unterbreitet, müssen Sie dieses nur dann berücksichtigen, wenn es konkret und verbindlich ist, ein bestimmtes Fahrzeugmodell genannt wird und die Selbstbeteiligung klar beziffert ist. Die Versicherung muss ein derart individualisiertes Angebot machen, dass Sie nur noch mit bloßer Zustimmung annehmen müssen.


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Welche Bedeutung haben Schwacke-Liste und andere Preisvergleiche für die Erstattung?

Grundsätzliche Bedeutung der Preislisten

Die Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind die wichtigsten Instrumente zur Ermittlung erstattungsfähiger Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall. Wenn Sie einen Mietwagen nach einem Unfall benötigen, dienen diese Listen den Gerichten als Schätzungsgrundlage für die Angemessenheit der Kosten.

Unterschiedliche Berechnungsmethoden

Die beiden Listen unterscheiden sich grundlegend in ihrer Erhebungsmethode. Die Schwacke-Liste basiert auf langfristig geltenden Preislisten und berücksichtigt auch unfallbedingte Zuschläge. Der Fraunhofer-Mietpreisspiegel hingegen erfasst die aktuellen Marktpreise durch direkte Umfragen bei Vermietfirmen und spiegelt damit besser die tatsächliche Angebots- und Nachfragesituation wider.

Aktuelle Rechtsprechung

Die Gerichte haben ihre Bewertung der Listen weiterentwickelt. Statt sich auf eine Liste festzulegen, verwenden viele Gerichte inzwischen das arithmetische Mittel aus beiden Listen als Schätzungsgrundlage. Wenn Sie beispielsweise nach der Schwacke-Liste einen Anspruch von 1.842 € und nach der Fraunhofer-Erhebung von 696 € haben, würde das Gericht einen Erstattungsanspruch von 1.269 € als angemessen ansehen.

Grenzen der Erstattung

Die in der Schwacke-Liste aufgeführten Tarife stellen grundsätzlich die Obergrenze des Ersatzfähigen dar. Internet-Angebote oder Sondertarife werden von den Gerichten meist nicht als Vergleichsmaßstab akzeptiert, da diese oft auf Vorausbuchungen oder besonderen Geschäftsmodellen basieren. Bei der Anmietung eines Werkstattersatzwagens statt eines regulären Mietwagens reduziert sich der erstattungsfähige Betrag auf 50% der Schwacke-Liste.


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Wie lange darf ich einen Mietwagen nach einem Unfall nutzen?

Die Nutzungsdauer eines Mietwagens nach einem unverschuldeten Unfall richtet sich nach der konkreten Situation. Bei einer Reparatur steht Ihnen der Mietwagen für folgende Zeiträume zu:

Grundlegende Anspruchsdauer

Der Anspruch beginnt unmittelbar nach dem Unfall und umfasst:

  • Die Zeit der Schadensermittlung und Begutachtung
  • Die komplette Reparaturdauer in der Werkstatt
  • Eine Überlegungsfrist von 1-3 Tagen

Besondere Situationen

Bei einem Totalschaden haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die gesamte Dauer der Ersatzbeschaffung. Dies umfasst in der Regel etwa 14 Tage plus Bedenkzeit. In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum verlängert werden, etwa wenn wichtige Ersatzteile nicht verfügbar sind.

Wichtige Voraussetzungen

Die Erstattung der Mietwagenkosten erfolgt nur unter bestimmten Bedingungen:

Sie müssen einen täglichen Mindestfahrbedarf von mehr als 20 Kilometer nachweisen. Außerdem muss die Nutzungsdauer angemessen und erforderlich sein. Die Versicherung des Unfallverursachers verlangt dafür genaue Belege über die Nutzung des Ersatzwagens sowie die Standzeit des eigenen Fahrzeugs in der Werkstatt.

Verlängerung der Mietdauer

In besonderen Fällen kann die Mietdauer verlängert werden. Das OLG Celle hat in einem Fall sogar 26 Tage Nutzungsausfall zugesprochen. Verzögert sich die Reparatur aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei Ersatzteilen, sollten Sie die gegnerische Versicherung umgehend informieren.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Schadensregulierung

Der Prozess der Abwicklung und Begleichung von Schäden durch eine Versicherung nach einem Schadensereignis wie einem Unfall. Die Versicherung prüft dabei die Ansprüche des Geschädigten und ersetzt berechtigte und angemessene Kosten. Dies umfasst sowohl Sachschäden als auch Folgekosten wie Mietwagenkosten. Grundlage ist § 249 BGB, der den Anspruch auf Naturalrestitution (Wiederherstellung) regelt.

Beispiel: Nach einem Unfall zahlt die Versicherung die Reparaturkosten am Fahrzeug und die Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturdauer.


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Angemessenheit

Ein rechtlicher Maßstab zur Beurteilung, ob Kosten oder Aufwendungen nach Art und Höhe vernünftig und nachvollziehbar sind. Bei der Bewertung sind die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, wie regionale Gegebenheiten oder besondere persönliche Verhältnisse. Gesetzlich verankert in § 249 BGB.

Beispiel: Höhere Mietwagenkosten können in ländlichen Regionen angemessen sein, weil dort weniger Anbieter existieren und damit die Preise generell höher liegen.


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Fraunhofer Liste

Eine statistische Erhebung der Mietwagenpreise, die von der Fraunhofer-Gesellschaft erstellt wird und häufig von Versicherungen als Referenz für „übliche“ Mietwagenpreise herangezogen wird. Die Liste dient als Orientierung, ist aber nicht rechtsverbindlich und muss die individuellen Gegebenheiten des Einzelfalls nicht zutreffend abbilden.

Beispiel: Eine Versicherung lehnt höhere Mietwagenkosten unter Verweis auf günstigere Preise in der Fraunhofer Liste ab, obwohl diese Preise am konkreten Unfallort gar nicht verfügbar sind.


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Schwacke Liste

Ein standardisiertes Verzeichnis von Fahrzeugwerten und Mietwagenpreisen, das als Orientierung im Kfz-Handel und Versicherungswesen dient. Ähnlich der Fraunhofer Liste wird sie häufig zur Bestimmung „üblicher“ Preise verwendet, ist aber ebenfalls nicht rechtsverbindlich.

Beispiel: Ein Gericht lehnt die pauschale Anwendung der Schwacke Liste ab, weil sie die besonderen regionalen Verhältnisse nicht berücksichtigt.

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Das vorliegende Urteil


AG Wittenberg – Az.: 8 C 245/23 (IV) – Urteil vom 27.11.2023


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