Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Haftungsfragen und Schadensersatz bei Autobahnunfällen im Fokus
- Der Fall vor Gericht
- Verkehrsunfall auf Autobahn: Gericht verpflichtet LKW-Halter zu Schadensersatz von 10.821 Euro
- Zwei Unfälle in der Nacht: Vom LKW verlorener Unterlegkeil wird zur Gefahr
- Sachverständiger bestätigt Unfallhergang mit Unterlegkeil
- Gericht sieht Hauptverantwortung bei LKW-Halter
- Umfassender Schadensersatz zugesprochen
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Beweismittel sind nach einem Unfall auf der Autobahn besonders wichtig?
- Welche Kosten können nach einem Autobahnunfall geltend gemacht werden?
- Wie wird die Haftungsverteilung bei mehreren Unfallbeteiligten ermittelt?
- Welche Fristen müssen nach einem Autobahnunfall beachtet werden?
- Wann ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts nach einem Autobahnunfall sinnvoll?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Weiden
- Datum: 18.07.2018
- Aktenzeichen: 11 O 353/16
- Verfahrensart: Zivilverfahren
- Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Kläger forderte Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls. Er behauptete, der Unfall sei durch einen Unterlegkeil verursacht worden, der vom Sattelzug des Beklagten stamme. Der Kläger verlangte Ersatz der Fahrzeugbeschaffungskosten, Mietwagenkosten sowie einer Unkostenpauschale.
- Beklagter (Halter des Sattelzugs): Der Beklagte war Halter des Sattelzugs. Er bestritt, dass der Unterlegkeil von seinem Fahrzeug stammte, und vertrat die Meinung, der Unfall sei für den Kläger nicht unvermeidbar gewesen.
- Haftpflichtversicherung des Beklagten: Die Versicherung lehnte die Schadensersatzansprüche des Klägers ab und bestand darauf, dass die Mietwagenkosten anhand der Fraunhofer Liste ermittelt werden sollten.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger fuhr mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn, als er nach einem vorherigen Unfallgeschehen in einen weiteren Unfall verwickelt wurde. Der Kläger beanspruchte Schadensersatz für diverse Kosten, die durch diesen Vorfall entstanden seien, verursacht durch einen Unterlegkeil vom LKW des Beklagten, der durch das vorherige Unfallgeschehen auf die Fahrbahn gelangt sei.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Unterlegkeil, der den Schaden am Fahrzeug des Klägers verursacht haben soll, tatsächlich vom LKW des Beklagten stammte und ob der Unfall für den Kläger vermeidbar gewesen wäre.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagten wurden verurteilt, den Großteil der vom Kläger geltend gemachten Kosten in Höhe von 10.821,03 € nebst Zinsen zu zahlen. Ein Teil der Klage, insbesondere bezüglich der überhöhten Mietwagenkosten, wurde abgewiesen.
- Begründung: Die Kammer folgte der Beweisaufnahme, die zeigte, dass der Unterlegkeil vom LKW des Beklagten stammen könnte. Der Unfall war für den Kläger nicht vermeidbar, da die Gegebenheiten auf der Autobahn und die Sichtverhältnisse berücksichtigten werden müssen, und die übliche Pflicht zur Sichtfahrt aufgrund spezifischer Umstände nicht greift. Die Schäden waren direkt auf den Unfall mit dem Unterlegkeil zurückzuführen.
- Folgen: Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner. Das Urteil hebt hervor, wie ähnlich gelagerte Fälle in der Zukunft beurteilt werden könnten, insbesondere in Bezug auf die Nachweisbarkeit von Unfallursachen und -vermeidbarkeit im Straßenverkehr. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.
Haftungsfragen und Schadensersatz bei Autobahnunfällen im Fokus
Verkehrsunfälle auf Autobahnen können schwerwiegende Folgen für die Beteiligten haben, sowohl physisch als auch finanziell. Bei solchen Unfällen stellt sich oft die Frage nach der Haftung, die entscheidend für die Schadensregulierung ist. Insbesondere bei Folgeschäden, die durch unzureichende Fahrzeugsicherung, wie beispielsweise dem Fehlen eines Unterlegkeils, entstehen, ist es wichtig zu verstehen, welche rechtlichen Ansprüche die Opfer geltend machen können.
Im Rahmen dieser Thematik spielen verschiedene Aspekte des Schadensersatzrechts eine Rolle, darunter die Ermittlung von Unfallursachen, die Erstellung von Gutachten und die Anforderungen an eine Unfallanzeige. Betrachtet man die rechtlichen Schritte und Haftungsfragen bei Unfällen, wird schnell ersichtlich, wie vielschichtig die Ansprüche auf Schadensersatz sind. Im Folgenden wird ein konkreter Fall thematisiert, der diese Fragestellungen eingehend beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Verkehrsunfall auf Autobahn: Gericht verpflichtet LKW-Halter zu Schadensersatz von 10.821 Euro
Das Landgericht Weiden hat einen LKW-Halter und dessen Versicherung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 10.821,03 Euro verurteilt. Der Unfall ereignete sich, als der Kläger nachts auf der Autobahn mit einem auf der Fahrbahn liegenden Unterlegkeil des verunfallten LKW kollidierte.
Zwei Unfälle in der Nacht: Vom LKW verlorener Unterlegkeil wird zur Gefahr

Der erste Unfall geschah, als der LKW des Beklagten von der Fahrbahn abkam, gegen die rechte Leitplanke und eine Lärmschutzwand prallte. Die Zugmaschine wurde dabei total zerstört, der Fahrer aus dem Fahrzeug geschleudert. Als sich der Kläger der unbeleuchteten Unfallstelle näherte, wich er nach links aus und überrollte dabei einen vom LKW stammenden Unterlegkeil. Sein Fahrzeug wurde in die Höhe geschleudert, drehte sich und prallte rückwärts in die Leitplanke.
Sachverständiger bestätigt Unfallhergang mit Unterlegkeil
Ein Unfallanalytischer Sachverständiger bestätigte, dass die Schäden am Unterboden des klägerischen Fahrzeugs durch das Überrollen eines Unterlegkeils bei etwa 120 km/h verursacht wurden. Die markante dreieckige Eindrückung des Bodenblechs spreche eindeutig für diese Unfallursache. Die Zugmaschine war werksseitig mit zwei grauen Kunststoffunterlegkeilen ausgestattet, die nach dem ersten Unfall nicht mehr vorhanden waren.
Gericht sieht Hauptverantwortung bei LKW-Halter
Das Gericht wertete die Betriebsgefahr des LKW aufgrund seiner Masse, Größe und der außen befestigten Teile als erheblich – besonders weil das Fahrzeug unbeleuchtet in der Dunkelheit stand. Zwar hätte ein „Idealfahrer“ beim Erkennen der Unfallstelle stärker abbremsen müssen, jedoch tritt die einfache Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs hinter dem Verschulden des LKW-Fahrers am ersten Unfall und der erhöhten Betriebsgefahr des LKW zurück.
Umfassender Schadensersatz zugesprochen
Der zugesprochene Schadensersatz umfasst neben den Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug auch die Kosten für Abschleppen, Zulassung des Neufahrzeugs sowie Mietwagenkosten. Das Gericht erkannte die längere Mietdauer an, da sich die Neuanschaffung eines Fahrzeugs wegen Finanzierungsschwierigkeiten verzögerte. Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,03 Euro wurden ebenfalls zugesprochen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Gericht betont die besondere Sorgfaltspflicht bei Unfallstellen auf Autobahnen. Auch wenn ein Fahrer sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, muss er seine Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen und möglichen Gefahrensituationen anpassen. Die Anwesenheit eines verunfallten LKW verpflichtet zu erhöhter Vorsicht, da mit Trümmerteilen oder anderen Hindernissen auf der Fahrbahn gerechnet werden muss.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie nachts an einer Unfallstelle vorbeifahren, müssen Sie besonders vorsichtig sein und Ihre Geschwindigkeit deutlich reduzieren – auch wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist. Erkennen Sie einen verunfallten LKW oder andere Unfallspuren, sollten Sie mit Hindernissen auf allen Fahrspuren rechnen und entsprechend langsam fahren. Die bloße Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit reicht nicht aus, um später Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Bei schlechten Sichtverhältnissen sind Sie verpflichtet, so zu fahren, dass Sie rechtzeitig vor möglichen Hindernissen anhalten können.
Sichere Fahrt bei Nacht: Ihre Rechte nach einem Unfall
Unfallstellen auf der Autobahn, besonders bei Nacht, bergen unkalkulierbare Risiken. Auch wenn Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten, sind Sie zu erhöhter Vorsicht verpflichtet. Gerade bei schlechten Sichtverhältnissen ist es entscheidend, die Geschwindigkeit so anzupassen, dass Sie jederzeit rechtzeitig anhalten können. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um Ihre Rechte und Pflichten im Falle eines Unfalls zu kennen und optimal geschützt zu sein.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Beweismittel sind nach einem Unfall auf der Autobahn besonders wichtig?
Nach einem Unfall auf der Autobahn sind Fotos der Unfallstelle und der Fahrzeugschäden die wichtigsten Beweismittel. Machen Sie umfangreiche Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven, die sowohl die Gesamtsituation als auch Details dokumentieren.
Fotodokumentation
Bei der Fotodokumentation müssen Sie die Fahrzeuge in ihrer Endposition nach dem Zusammenstoß aufnehmen. Fotografieren Sie die Unfallstelle weiträumig von mehreren Seiten und achten Sie dabei auf wichtige Bezugspunkte wie Straßenmarkierungen oder Verkehrsschilder. Machen Sie zusätzlich Detailaufnahmen der beschädigten Fahrzeugteile und dokumentieren Sie auch kleine Beschädigungen wie Haarrisse.
Polizeiliche Unfallaufnahme
Die Polizei sichert am Unfallort wichtige Beweismittel durch Spurensicherung, Fotodokumentation und das Festhalten von Zeugendaten. Bei umfangreichen Blechschäden sollte die Polizei hinzugezogen werden, bei Personenschäden ist dies sogar verpflichtend.
Zeugenaussagen und weitere Dokumentation
Neutrale Zeugenaussagen sind für Gerichte besonders glaubwürdig. Notieren Sie sich die Kontaktdaten unbeteiligter Zeugen und bitten Sie diese, ihre Beobachtungen schriftlich festzuhalten. Dokumentieren Sie zudem:
- Datum, Uhrzeit und Wetterbedingungen
- Positionen der Fahrzeuge vor und nach dem Zusammenstoß
- Bremsspuren oder Glassplitter auf der Fahrbahn
- Straßenzustand und geltende Verkehrsregelung
Bei schwerwiegenden Schäden kann ein Kfz-Sachverständigengutachten erforderlich sein. Der Gutachter analysiert die Unfallspuren und rekonstruiert den genauen Hergang.
Welche Kosten können nach einem Autobahnunfall geltend gemacht werden?
Nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn können Sie verschiedene Schadensersatzansprüche geltend machen. Der grundlegende Anspruch basiert auf § 249 BGB, wonach der Schädiger verpflichtet ist, den Zustand herzustellen, der ohne den Unfall bestehen würde.
Fahrzeugschaden und Reparatur
Der zentrale Anspruch betrifft die vollständigen Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug durch eine Fachwerkstatt. Alternativ können Sie eine fiktive Abrechnung auf Grundlage eines Gutachtens wählen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen.
Gutachterkosten und Wertminderung
Die Kosten für ein unabhängiges Sachverständigengutachten sind erstattungsfähig. Bei neueren oder hochwertigen Fahrzeugen steht Ihnen zusätzlich eine merkantile Wertminderung zu. Bei Elektrofahrzeugen wird dabei eine höhere Wertminderung berücksichtigt als bei konventionellen Fahrzeugen.
Nutzungsausfall und Mietwagenkosten
Während der Reparaturzeit haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Nutzungsausfallentschädigung variiert je nach Fahrzeuggröße und Ausstattung zwischen 23 und 119 Euro pro Tag. Ein Anspruch auf Mietwagenkosten besteht allerdings nur, wenn die tägliche Fahrstrecke mehr als 30 Kilometer beträgt.
Abschlepp- und Nebenkosten
Die Abschleppkosten werden übernommen, sofern die Notwendigkeit der Abschleppmaßnahme durch den Unfall bedingt ist. Bei einem nicht technischen Totalschaden beschränkt sich der Ersatz auf die Kosten zur nächsten Vertragswerkstatt. Eine Ausnahme gilt, wenn der Unfallort mehrere hundert Kilometer vom Wohnort entfernt liegt.
Weitere erstattungsfähige Positionen
Sie können auch eine Kostenpauschale für Telefonate und Fahrten geltend machen. Bei Verletzungen kommen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Behandlungskosten hinzu. Der Höchstbetrag für Sachschäden liegt bei einer Million Euro, bei Fahrzeugen mit speziellen Fahrfunktionen bei zwei Millionen Euro.
Besonderheiten bei Mitverschulden
Liegt ein Mitverschulden vor, werden die Kosten entsprechend der Verschuldensanteile aufgeteilt. Bei einem klassischen Auffahrunfall auf der Autobahn haftet in der Regel der Auffahrende zu 100 Prozent.
Wie wird die Haftungsverteilung bei mehreren Unfallbeteiligten ermittelt?
Die Haftungsverteilung bei mehreren Unfallbeteiligten richtet sich nach § 17 StVG und basiert auf zwei wesentlichen Faktoren: dem Verschuldensanteil und der Betriebsgefahr.
Grundsätze der Haftungsverteilung
Bei einem Unfall mit mehreren Beteiligten wird zunächst geprüft, inwieweit der Schaden vorwiegend von einem der Beteiligten verursacht wurde. Die Betriebsgefahr trifft dabei jeden Fahrzeughalter grundsätzlich auch ohne Verschulden, da jedes Kraftfahrzeug im Straßenverkehr ein gewisses Gefährdungspotenzial darstellt.
Typische Haftungsquoten
Die Rechtsprechung hat für verschiedene Unfallszenarien typische Haftungsquoten entwickelt:
- Bei beiderseitiger Betriebsgefahr: 50:50
- Bei geringem Überwiegen eines Verursachungsbeitrags: 60:40
- Bei deutlichem Überwiegen: 70:30
- Bei erheblichem Überwiegen: 80:20
Besondere Einflussfaktoren
Die Betriebsgefahr kann durch verschiedene Faktoren erhöht werden. So wird bei einem LKW grundsätzlich eine höhere Betriebsgefahr angenommen als bei einem PKW. Auch besondere Verkehrssituationen wie dichter Verkehr können die Betriebsgefahr erhöhen.
Die Haftung aus Betriebsgefahr kann in bestimmten Fällen entfallen, etwa bei Unabwendbarkeit des Unfalls oder bei höherer Gewalt. Wenn das Verschulden eines Unfallbeteiligten besonders schwer wiegt, kann die Betriebsgefahr des anderen auch vollständig zurücktreten.
Ein praktisches Beispiel zeigt ein Urteil des OLG Naumburg: Bei einem Unfall zwischen einem Traktor und einem PKW wurde trotz Vorfahrtsverletzung durch den Traktor eine hälftige Haftungsverteilung festgelegt, da der PKW-Fahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.
Welche Fristen müssen nach einem Autobahnunfall beachtet werden?
Nach einem Unfall auf der Autobahn müssen Sie mehrere wichtige Fristen im Blick behalten, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Unmittelbare Meldepflichten
Der Unfallverursacher muss den Schaden innerhalb einer Woche bei seiner Versicherung melden. Auch wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, sollten Sie Ihre eigene Versicherung zeitnah informieren.
Fristen für die Schadensregulierung
Die normale Bearbeitungszeit für die Schadensregulierung beträgt 4 bis 8 Wochen. Die Versicherung darf die Regulierung nicht absichtlich verzögern. Bei komplexeren Fällen, insbesondere wenn ein Gerichtsverfahren notwendig wird, kann sich die Regulierung auf durchschnittlich fünf Monate oder in Einzelfällen sogar über mehrere Jahre erstrecken.
Verjährungsfristen
Die reguläre Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem sich der Unfall ereignet hat. Wenn sich der Unfall beispielsweise im Jahr 2024 ereignet, verjähren die Ansprüche am 31.12.2027.
Bei vorsätzlicher Körperverletzung gilt eine verlängerte Verjährungsfrist von 30 Jahren. Diese längere Frist gilt auch für Ansprüche, die durch die Versicherung bereits anerkannt wurden.
Unterbrechung der Verjährung
Die Verjährung kann durch verschiedene Ereignisse neu beginnen:
Jede Zahlung der Versicherung auf den Schadensfall lässt die Verjährungsfrist für den Gesamtanspruch neu beginnen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Zahlung ohne einschränkenden Zusatz erfolgt. Eine Zahlung mit dem Vermerk „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ unterbricht die Verjährung nicht.
Bei Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsübertretungen gilt eine verkürzte Verfolgungsverjährung von drei Monaten. Diese Frist beginnt direkt am Tag der Tat.
Wann ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts nach einem Autobahnunfall sinnvoll?
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts nach einem Autobahnunfall ist in mehreren Situationen zweckmäßig, da die Schadensregulierung bei Unfällen auf der Autobahn oft komplex ist.
Personenschäden und Gesundheitsfolgen
Bei Personenschäden oder gesundheitlichen Folgeschäden ist eine anwaltliche Unterstützung besonders wichtig. Dies gilt insbesondere für die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen und die Absicherung langfristiger gesundheitlicher Folgen.
Komplexe Schadensfälle
Eine anwaltliche Vertretung ist ratsam bei mehr als einem Bagatellschaden (über 750 Euro Reparaturkosten). Die Rechtsprechung zur Schadensberechnung ist vielschichtig und entwickelt sich ständig weiter.
Unklare Schuldfrage
Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist oder eine Teilschuld möglich erscheint, sollte juristische Unterstützung in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei Auffahrunfällen auf der Autobahn, wo die Haftungsfrage trotz der grundsätzlichen Vermutung der Schuld des Auffahrenden komplex sein kann.
Kostenaspekte
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Dies basiert auf dem Grundsatz der Waffengleichheit, da Versicherungen über spezialisierte Rechtsabteilungen verfügen.
Zeitpunkt der Einschaltung
Die Beauftragung sollte möglichst zeitnah nach dem Unfall erfolgen. Eine spätere Einschaltung kann die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich erschweren, da die Rekonstruktion des Unfallhergangs und die Beweissicherung mit der Zeit schwieriger werden.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Betriebsgefahr
Eine gesetzliche Gefährdungshaftung, die allein aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs entsteht, unabhängig vom Verschulden des Fahrers (§ 7 StVG). Sie basiert auf der Erkenntnis, dass der Betrieb eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich gefährlich ist. Die Höhe der Betriebsgefahr richtet sich nach Faktoren wie Geschwindigkeit, Masse und technischem Zustand des Fahrzeugs. Beispiel: Ein LKW hat wegen seiner Größe und Masse eine höhere Betriebsgefahr als ein PKW. Bei der Schadensregulierung nach Unfällen wird die jeweilige Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge gegeneinander abgewogen.
Wiederbeschaffungskosten
Der Geldbetrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug als Ersatz für das beschädigte zu erwerben (§ 249 BGB). Diese umfassen den Marktwert eines vergleichbaren Fahrzeugs in Alter, Laufleistung und Zustand zum Unfallzeitpunkt. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines möglichen Restwerts des beschädigten Fahrzeugs erstattet. Beispiel: Ein drei Jahre alter VW Golf mit 50.000 km wird beschädigt – die Kosten für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem lokalen Gebrauchtwagenmarkt sind zu ersetzen.
Unfallanalytischer Sachverständiger
Ein speziell ausgebildeter Experte, der Verkehrsunfälle wissenschaftlich analysiert und rekonstruiert. Er untersucht Unfallspuren, Fahrzeugschäden und weitere technische Aspekte, um den Unfallhergang zu ermitteln (§ 404 ZPO). Seine Gutachten dienen als wichtiges Beweismittel vor Gericht. Der Sachverständige klärt beispielsweise Geschwindigkeiten, Kollisionswinkel und technische Ursachen. Im konkreten Fall bestätigte er durch die Analyse der Schäden am Unterboden, dass tatsächlich ein Unterlegkeil überrollt wurde.
Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten
Anwaltsgebühren, die bereits vor einem Gerichtsverfahren entstehen, etwa für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen (§ 249 BGB). Diese Kosten sind Teil des ersatzfähigen Schadens und müssen vom Schädiger übernommen werden, wenn sie zur Rechtsverfolgung notwendig waren. Beispiel: Kosten für Beratung, Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und Vergleichsverhandlungen. Die Höhe richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Verschulden
Die vorwerfbare Verletzung von Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr (§ 276 BGB). Es umfasst sowohl vorsätzliches als auch fahrlässiges Handeln. Bei der Beurteilung wird ein objektiver Maßstab angelegt: Wie hätte sich ein gewissenhafter Verkehrsteilnehmer in der gleichen Situation verhalten? Das Verschulden beeinflusst maßgeblich die Haftungsverteilung bei Unfällen. Beispiel: Wer bei Glatteis zu schnell fährt, handelt schuldhaft, da er die erforderliche Sorgfalt missachtet.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Regelt die Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstehen. Der Halter haftet, wenn der Schaden durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht wurde, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor. Der Halter des Sattelzugs haftet hier, da der Unterlegkeil von seinem Fahrzeug stammt und somit ein Schaden durch den Betrieb verursacht wurde.
- § 17 StVG: Bestimmt die Haftungsverteilung bei Unfällen zwischen mehreren Verkehrsteilnehmern. Dabei wird berücksichtigt, inwieweit der Schaden durch das Verhalten der Beteiligten mitverursacht wurde. Hier wurde die Mitverursachung des Beklagtenfahrzeugs durch den vorherigen Unfall und die unsachgemäße Sicherung des Unterlegkeils festgestellt, wodurch die Haftung begründet wurde.
- § 115 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Verpflichtet die Haftpflichtversicherung zur Erfüllung von Schadensersatzansprüchen des Geschädigten gegenüber dem Versicherten. Da die Beklagte zu 2) die Haftpflichtversicherung des Sattelzugs ist, haftet sie gesamtschuldnerisch für den durch das versicherte Fahrzeug verursachten Schaden.
- § 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Regelt den Grundsatz der Naturalrestitution, wonach der Zustand herzustellen ist, der ohne das schädigende Ereignis bestanden hätte. Dies umfasst alle Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, wie Reparatur-, Mietwagen- und Wiederbeschaffungskosten. Der Kläger verlangt hier die Wiederherstellung seines ursprünglichen Zustands durch Schadensersatz für die Unfallfolgen.
- § 288 BGB in Verbindung mit § 291 BGB: Bestimmt die Verzinsung von Geldforderungen, die durch Verzug oder Rechtshängigkeit entstehen. Der Kläger hat Anspruch auf Verzugszinsen ab den jeweils angegebenen Zeitpunkten, da die Beklagten trotz Fälligkeit nicht rechtzeitig zahlten und der Fall rechtshängig wurde.
Das vorliegende Urteil
LG Weiden – Az.: 11 O 353/16 – Endurteil vom 18.07.2018
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