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Verkehrsunfall – Ausfahren aus Grundstückseinfahrt und Kollision mit Fahrradfahrer

Ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit – ein folgenschwerer Zusammenstoß. Als eine Autofahrerin in Hanau aus ihrem Grundstück fuhr, kreuzten sich ihre Wege auf schmerzhafte Weise mit denen eines Radfahrers. Nun hat das Gericht entschieden, wer die Verantwortung für diesen folgenschweren Fehler trägt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Hanau
  • Datum: 20.09.2023
  • Aktenzeichen: 2 S 65/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Zivilrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin und Berufungsklägerin: Legte am 20.06.2022 Berufung gegen das am 06.05.2022 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hanau (Aktenzeichen: 35 C 176/21) ein. Sie machte geltend, sie habe sich bereits im fließenden Verkehr befunden und somit unter den Schutzbereich des § 2 Abs. 4 StVO gefallen. Das Gericht wies ihren Vortrag als unzutreffend zurück, da die Unfallkonstellation einen eindeutigen Vorfahrtsverstoß bestätigt.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Klägerin beabsichtigte, mit ihrem PKW von ihrem Anwesen auf die Straße einzubiegen. Beim Einfädeln in die Fahrbahn kam es zu einer Kollision mit einem Fahrrad, wobei die linke vordere Seitenwand ihres Fahrzeugs beschädigt wurde.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der von der Klägerin behauptete Umstand, sich bereits im fließenden Verkehr zu befinden, den Unfallhergang rechtfertigt oder ob vielmehr ein Vorfahrtsverstoß vorlag – was sich angesichts der Unfallkonstellation nicht mit ihren Darstellungen vereinbaren lässt.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Berufung der Klägerin und Berufungsklägerin wurde zurückgewiesen. Das Urteil des Amtsgerichts Hanau bleibt bestehen, die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, und der Beschluss ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
    • Begründung: Die Ablehnung der Berufung beruhte auf § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO, da die vorgetragenen Argumente offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hatten. Insbesondere widerspricht die Unfallkonstellation – die Kollision an der linken vorderen Seitenwand – der Behauptung, die Klägerin sei bereits im fließenden Verkehr gewesen. Zudem wurden keine neuen, entscheidungserheblichen Aspekte vorgetragen.
  • Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Hanau bleibt in Kraft, und der Beschluss ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, was den Fortbestand der bisherigen gerichtlichen Feststellungen sichert.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall in Hanau: Landgericht bestätigt Urteil zu Kollision beim Ausfahren aus Grundstück

Silberner VW Golf fährt aus Einfahrt, Radfahrer nähert sich von links. Spannungsmoment vor möglicher Kollision.
Vorfahrtsverstoß beim Ausfahren aus Grundstück | Symbolbild: KI-generiertes Bild

In einem Beschluss des Landgerichts Hanau (Az.: 2 S 65/22) vom 20. September 2023 wurde die Berufung einer Autofahrerin gegen ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichts Hanau (Az.: 35 C 176/21) zurückgewiesen. Das Landgericht bestätigte damit die Entscheidung der ersten Instanz, die einen Verkehrsunfall zwischen der Autofahrerin und einem Fahrradfahrer behandelte. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage der Verantwortlichkeit für eine Kollision, die sich ereignete, als die Autofahrerin aus einer Grundstückseinfahrt auf eine Straße einbog und dabei mit einem Fahrradfahrer zusammenstieß.

Zusammenstoß mit Fahrradfahrer beim Einbiegen: Klägerin scheitert mit Berufung

Das Gericht wies die Berufung der Klägerin und Berufungsklägerin, also der Autofahrerin, ohne mündliche Verhandlung per Beschluss zurück. Diese Entscheidung basiert auf § 522 Abs. 2 S. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), wonach eine Berufung zurückgewiesen werden kann, wenn sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Landgericht sah in diesem Fall keine Anhaltspunkte dafür, dass die Berufung Erfolg haben könnte und schloss sich der Argumentation des Amtsgerichts an. Auch sah das Gericht keine grundsätzliche Bedeutung des Falls oder die Notwendigkeit einer Rechtsfortbildung, die eine mündliche Verhandlung oder eine abweichende Entscheidung gerechtfertigt hätten.

Entscheidungsgrundlage: Klarer Vorfahrtsverstoß beim Ausfahren aus Grundstück

Das Gericht stützte seine Entscheidung maßgeblich auf die festgestellten Tatsachen des Amtsgerichts, die als unstreitig galten. Demnach beabsichtigte die Klägerin, mit ihrem PKW aus ihrem Grundstück auf die Straße einzubiegen. Während dieses Einbiegevorgangs kam es zur Kollision mit dem Fahrradfahrer. Der Zusammenstoß ereignete sich an der linken vorderen Seitenwand des Autos der Klägerin. Das Landgericht betonte, dass es sich hierbei nicht um eine typische Gefahrensituation im fließenden Verkehr handelte, sondern um einen klaren Vorfahrtsverstoß der Autofahrerin beim Ausfahren aus dem Grundstück.

Argument der Klägerin abgewiesen: Kein „Einfädeln“ in den fließenden Verkehr

Die Klägerin argumentierte in ihrer Berufung, dass sie bereits dem Schutzbereich des § 2 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterfalle, da sie sich bereits im „fließenden Verkehr“ befunden habe und die Grundstücksausfahrt vollständig verlassen hatte. Dieser Argumentation folgte das Landgericht jedoch nicht. Das Gericht stellte klar, dass die Unfallschilderung und der Ort der Kollision – die linke vordere Seitenwand des Fahrzeugs – eindeutig gegen die Darstellung der Klägerin sprachen. Wäre die Klägerin tatsächlich bereits im fließenden Verkehr gewesen und einige Fahrzeuglängen gefahren, hätte die Kollision nicht an dieser Stelle stattgefunden. Das Gericht sah die Situation vielmehr als typischen Fall des Ausfahrens aus einem Grundstück und dem damit verbundenen Vorfahrtsrecht anderer Verkehrsteilnehmer.

Vergleichsurteile nicht relevant: Andere Sachverhalte und keine Vorfahrtsverletzungen

Die Klägerin führte zur Begründung ihrer Berufung Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und des Landgerichts Köln an. Das Landgericht Hanau wies diese Vergleichsfälle jedoch als nicht relevant zurück. Die angeführten Urteile betrafen völlig andere Sachverhalte, die keine Vorfahrtsverstöße beim Ausfahren aus einem Grundstück zum Gegenstand hatten. So ging es in einem Fall um einen Radfahrer, der aufgrund einer Ölspur auf der Fahrbahn stürzte, und im anderen Fall um einen Rennradfahrer, der wegen des schlechten Straßenzustands zu Fall kam. Diese Fälle seien nicht mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar, der eindeutig einen Vorfahrtsverstoß der Klägerin beim Ausfahren aus dem Grundstück darstelle.

Kosten des Verfahrens und vorläufige Vollstreckbarkeit: Finanzielle Konsequenzen für die Klägerin

Da die Berufung der Klägerin erfolglos blieb, muss sie gemäß § 97 Abs. 1 ZPO die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Darüber hinaus erklärte das Landgericht sowohl seinen Beschluss als auch das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts für vorläufig vollstreckbar. Dies bedeutet, dass der Fahrradfahrer seine Ansprüche aus dem Urteil, wie beispielsweise Schadensersatzforderungen, sofort durchsetzen kann, auch wenn die Klägerin möglicherweise noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen würde. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wurde auf 1.311,76 Euro festgesetzt, was die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten bildet.

Bedeutung des Urteils für Betroffene: Klare Regeln beim Ausfahren aus Grundstücken

Dieses Urteil des Landgerichts Hanau bekräftigt die klaren Regeln der Straßenverkehrsordnung beim Ausfahren aus Grundstücken und anderen verkehrsberuhigten Bereichen. Es unterstreicht die besondere Sorgfaltspflicht von Verkehrsteilnehmern, die in den fließenden Verkehr einfahren möchten. Für Betroffene, sowohl Autofahrer als auch Radfahrer und Fußgänger, bedeutet dies, dass die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer unbedingt zu beachten ist, wenn man aus einem Grundstück, einer Grundstücksausfahrt, einem Parkplatz oder ähnlichem auf die Straße einfährt. Wer diese Vorfahrt missachtet und einen Unfall verursacht, muss in der Regel mit der vollen Haftung für die entstandenen Schäden rechnen. Das Urteil macht deutlich, dass die Gerichte in solchen Fällen klare Vorfahrtsverstöße konsequent ahnden und die Argumentation, man habe sich bereits im „fließenden Verkehr“ befunden, genau prüfen und gegebenenfalls ablehnen, wenn sie nicht mit den objektiven Faktenlage des Unfallhergangs übereinstimmt. Es ist daher für alle Verkehrsteilnehmer essenziell, die Vorfahrtsregeln zu kennen und strikt einzuhalten, um Unfälle zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen zu umgehen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Bei einem Unfall zwischen einem Auto aus einer Grundstücksausfahrt und einem Fahrrad auf der Straße hat das Gericht entschieden, dass die Autofahrerin die Vorfahrt missachtet hat und daher haftet. Das Urteil verdeutlicht, dass ein Fahrzeug, das aus einem Grundstück auf die Straße einfährt, besondere Vorsicht walten lassen und den fließenden Verkehr durchlassen muss. Diese Rechtsauffassung kann für ähnliche Fälle bedeutsam sein, da sie die Vorfahrtsregeln an Grundstücksausfahrten klar bestätigt und keine besonderen Schutzrechte für einfahrende Fahrzeuge anerkennt.

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Klare Perspektiven bei Ausfahrtsverstößen

Ein Zusammenstoß beim Ausfahren aus dem Grundstück kann zu unerwarteten Unsicherheiten in der Bewertung von Verantwortlichkeiten führen. Häufig stellen sich Fragen, ob die Einhaltung der Vorfahrtsregeln ausreichend beachtet wurde und welche Konsequenzen daraus resultieren. Dabei wird schnell deutlich, dass präzises juristisches Fachwissen erforderlich ist, um die tatsächlichen Hintergründe und eventuelle Haftungsfragen zu erfassen.

Wir unterstützen Sie dabei, die einzelnen Aspekte Ihres Falls sachlich zu prüfen und eine fundierte rechtliche Einschätzung zu erhalten. Unsere sorgfältige Beratung zielt darauf ab, Ihnen Klarheit über Ihre und Pflichten zu verschaffen, sodass Sie zukunftsorientierte Entscheidungen treffen können.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer hat beim Ausfahren aus einem Grundstück Vorfahrt zu beachten?

Beim Ausfahren aus einem Grundstück müssen Sie als Fahrzeugführer stets allen Verkehrsteilnehmern auf der Straße Vorfahrt gewähren. Diese Regelung ist in § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt und gilt ausnahmslos.

Rechtliche Grundlage

§ 10 StVO besagt, dass Sie sich beim Einfahren in den fließenden Verkehr so verhalten müssen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Das bedeutet konkret:

  • Sie müssen allen Fahrzeugen auf der Straße Vorrang geben, unabhängig davon, ob diese von links oder rechts kommen.
  • Auch Fußgängern und Radfahrern müssen Sie Vorrang gewähren, selbst wenn diese den Gehweg benutzen.
  • Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt in diesem Fall nicht.

Praktische Umsetzung

Wenn Sie aus einem Grundstück ausfahren möchten, beachten Sie folgende Punkte:

  • Fahren Sie langsam an die Grundstücksausfahrt heran.
  • Beobachten Sie aufmerksam den Verkehr auf der Straße, in die Sie einfahren möchten.
  • Warten Sie, bis die Straße frei ist und Sie gefahrlos einfahren können.
  • Kündigen Sie Ihr Einfahren rechtzeitig an, indem Sie den Blinker setzen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen

In bestimmten Situationen müssen Sie besonders vorsichtig sein:

  • Bei eingeschränkter Sicht (z.B. durch parkende Fahrzeuge oder Hecken) müssen Sie sich vorsichtig vortasten. Notfalls lassen Sie sich einweisen.
  • Auch wenn die Sicht frei ist, bleiben Sie in der Pflicht, sich zu vergewissern, dass keine Gefährdung entsteht.
  • Bedenken Sie, dass andere Verkehrsteilnehmer möglicherweise nicht mit ausfahrenden Fahrzeugen rechnen.

Beachten Sie: Die Missachtung dieser Vorfahrtsregel kann nicht nur zu Unfällen führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben. Im Falle eines Unfalls tragen Sie als ausfahrender Verkehrsteilnehmer in der Regel die Hauptschuld.


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Welche Haftungsfolgen drohen bei einem Unfall durch Missachtung der Vorfahrt beim Ausfahren?

Bei einem Unfall durch Missachtung der Vorfahrt beim Ausfahren aus einem Grundstück müssen Sie in der Regel mit einer 100%igen Haftung rechnen. Als ausfahrender Verkehrsteilnehmer tragen Sie eine besondere Sorgfaltspflicht und müssen sich vorsichtig in den fließenden Verkehr einordnen.

Haftungsverteilung und finanzielle Folgen

Wenn Sie die Vorfahrt missachten und einen Unfall verursachen, haften Sie in den meisten Fällen vollständig für den entstandenen Schaden. Dies bedeutet, dass Sie für sämtliche Kosten aufkommen müssen, die durch den Unfall entstanden sind. Dazu gehören:

  • Reparaturkosten für beide Fahrzeuge
  • Mietwagenkosten des Unfallgegners
  • Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs
  • Schmerzensgeld bei Personenschäden
  • Verdienstausfall des Geschädigten
  • Anwalts- und Gerichtskosten

In der Praxis kann dies schnell zu hohen Summen führen. Stellen Sie sich vor, Sie verursachen einen Unfall mit einem hochwertigen Fahrzeug und der Fahrer erleidet zudem Verletzungen – die Kosten können dann leicht in die Zehntausende Euro gehen.

Rolle der Kfz-Haftpflichtversicherung

Glücklicherweise springt in einem solchen Fall Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Sie übernimmt die Schadensregulierung und kommt für die Kosten auf. Allerdings hat der Unfall auch Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz:

  • Ihr Schadensfreiheitsrabatt wird zurückgestuft
  • Ihre Versicherungsprämie erhöht sich in den Folgejahren
  • Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die Versicherung den Vertrag kündigen

Beachten Sie: Ihre Haftpflichtversicherung deckt nur die Schäden des Unfallgegners ab. Für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug müssen Sie selbst aufkommen, es sei denn, Sie haben eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen.

Rechtliche Grundlagen

Die Vorfahrtsregelung beim Ausfahren aus Grundstücken ist in § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Dort heißt es: „Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone, aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.“

Diese Regelung verdeutlicht Ihre besondere Sorgfaltspflicht beim Ausfahren. In einem Unfall wird daher meist davon ausgegangen, dass Sie als Ausfahrender die Hauptschuld tragen, es sei denn, Sie können nachweisen, dass der andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls einen Fehler gemacht hat.


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Was bedeutet „Vorläufige Vollstreckbarkeit“ nach einem Verkehrsunfall-Urteil?

Die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils bedeutet, dass der Gläubiger (die Partei, zu deren Gunsten das Urteil ergangen ist) bereits vor Rechtskraft des Urteils Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten kann. Im Kontext eines Verkehrsunfalls, bei dem Sie beispielsweise wegen eines Vorfahrtsverstoßes beim Ausfahren aus einem Grundstück verurteilt wurden, hat dies erhebliche praktische Auswirkungen für Sie als unterlegene Partei.

Sofortige Zahlungspflicht trotz möglicher Rechtsmittel

Wenn das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt wird, müssen Sie als Verurteilter die im Urteil festgelegte Zahlung leisten, auch wenn Sie noch Rechtsmittel (wie eine Berufung) einlegen können oder bereits eingelegt haben. Das bedeutet, der Unfallgegner kann die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben, ohne das Ergebnis eines möglichen Berufungsverfahrens abwarten zu müssen.

Schutz durch Sicherheitsleistung

Um sich vor den Folgen einer voreiligen Vollstreckung zu schützen, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Sicherheitsleistung vor. Als Schuldner können Sie die Vollstreckung abwenden, indem Sie eine Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leisten. Diese Sicherheit kann in Form einer Bankbürgschaft oder durch Hinterlegung von Geld erbracht werden.

Unterschiedliche Arten der vorläufigen Vollstreckbarkeit

Je nach Art des Urteils gibt es verschiedene Formen der vorläufigen Vollstreckbarkeit:

  1. Ohne Sicherheitsleistung: Bei bestimmten Urteilen, wie Versäumnisurteilen oder Urteilen mit geringem Streitwert, kann der Gläubiger ohne eigene Sicherheitsleistung sofort vollstrecken.
  2. Gegen Sicherheitsleistung: In vielen Fällen muss der Gläubiger eine Sicherheit leisten, bevor er vollstrecken darf. Dies dient Ihrem Schutz für den Fall, dass das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wird.

Praktische Bedeutung für Sie

Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall zu einer Zahlung verurteilt wurden und das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde, sollten Sie sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein. Sie müssen damit rechnen, dass der Unfallgegner zeitnah Vollstreckungsmaßnahmen einleiten kann. Um dies zu verhindern, haben Sie die Möglichkeit, entweder die geforderte Summe zu zahlen oder eine entsprechende Sicherheit zu leisten.

Die vorläufige Vollstreckbarkeit stellt sicher, dass der Gläubiger nicht durch langwierige Gerichtsverfahren von der Durchsetzung seiner Ansprüche abgehalten wird. Gleichzeitig bietet sie Ihnen als Schuldner die Möglichkeit, sich durch Sicherheitsleistung vor voreiligen Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen, während Sie das Urteil anfechten.


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Welche Rechtsmittel stehen nach einem verkehrsrechtlichen Urteil zur Verfügung?

Nach einem verkehrsrechtlichen Urteil stehen Ihnen je nach Instanz unterschiedliche Rechtsmittel zur Verfügung.

Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts

Wenn Sie mit einem Urteil des Amtsgerichts nicht einverstanden sind, können Sie Berufung beim zuständigen Landgericht einlegen. Die Berufungsfrist beträgt eine Woche ab Verkündung des Urteils oder, falls Sie bei der Urteilsverkündung nicht anwesend waren, ab Zustellung des Urteils. Innerhalb dieser Frist muss die Berufung beim Amtsgericht eingehen, das das Urteil erlassen hat.

Die Berufung ermöglicht eine vollständige Neuverhandlung des Falls vor dem Landgericht. Hier können Sie neue Beweise vorlegen und Zeugen benennen. Beachten Sie jedoch, dass das Berufungsgericht die Berufung durch Beschluss zurückweisen kann, wenn es einstimmig der Ansicht ist, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. In diesem Fall findet keine mündliche Verhandlung statt.

Revision gegen Urteile des Landgerichts

Gegen Urteile des Landgerichts als Berufungsgericht ist die Revision zum Bundesgerichtshof möglich. Die Revision prüft das Urteil nur auf Rechtsfehler, nicht auf Tatsachenfeststellungen. Sie ist nur zulässig, wenn das Landgericht sie zugelassen hat oder der Streitwert 20.000 Euro übersteigt.

Besonderheiten bei der Zurückweisung der Berufung

Das Berufungsgericht kann Ihre Berufung durch Beschluss zurückweisen, wenn es einstimmig der Überzeugung ist, dass:

  1. Die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat
  2. Die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat
  3. Die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert
  4. Eine mündliche Verhandlung nicht erforderlich ist

Gegen einen solchen Zurückweisungsbeschluss können Sie Rechtsbeschwerde einlegen, wenn der Streitwert 20.000 Euro übersteigt.

Kosten und Risiken

Bedenken Sie, dass bei einem erfolglosen Rechtsmittel erhebliche Kosten auf Sie zukommen können. Diese umfassen Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Parteien. Im Falle eines Vorfahrtsverstoßes beim Ausfahren aus einem Grundstück ist die Beweislage oft eindeutig, was die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels verringern kann.

Wenn Sie ein Rechtsmittel in Erwägung ziehen, sollten Sie die Erfolgsaussichten sorgfältig abwägen und die möglichen Kosten berücksichtigen. Eine gründliche Analyse des Urteils und der Beweislage ist unerlässlich, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.


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Wann gilt man rechtlich als „im fließenden Verkehr befindlich“ nach dem Verlassen eines Grundstücks?

Rechtlich gelten Sie als „im fließenden Verkehr befindlich“, wenn Sie sich nach dem Verlassen eines Grundstücks vollständig in den Verkehr eingeordnet haben. Dies ist der Fall, wenn Sie sowohl räumlich als auch geschwindigkeitsmäßig Teil des fließenden Verkehrs geworden sind.

Kriterien für die Einordnung in den fließenden Verkehr

Die vollständige Einordnung in den Verkehr ist erreicht, wenn:

  • Sie sich geschwindigkeitsmäßig dem fließenden Verkehr angepasst haben
  • Ihr Fahrzeug sich vollständig auf der Fahrbahn befindet
  • Sie eine gewisse Strecke zurückgelegt haben

Wichtig: Der bloße Akt des Einfahrens auf die Straße reicht nicht aus. Selbst wenn Sie bereits einige Meter gefahren sind, können Sie immer noch als „einfahrend“ gelten, wenn Sie sich noch nicht vollständig in den Verkehrsfluss integriert haben.

Rechtliche Konsequenzen

Solange Sie als „einfahrend“ gelten, treffen Sie besondere Sorgfaltspflichten nach § 10 StVO. Dies bedeutet:

  • Sie müssen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen
  • Bei einem Unfall spricht der erste Anschein für Ihr Verschulden
  • Sie tragen die Beweislast, dass Sie nicht schuld am Unfall sind

Wenn Sie sich bereits im fließenden Verkehr befinden, gelten für Sie die normalen Verkehrsregeln und Sorgfaltspflichten.

Unterschied zwischen „Ausfahren“ und „Einfädeln“

Beim Ausfahren aus einem Grundstück müssen Sie warten, bis die Straße frei ist. Beim Einfädeln, z.B. am Ende eines Beschleunigungsstreifens, müssen andere Verkehrsteilnehmer Ihnen das Einordnen ermöglichen.

Beachten Sie: Die Rechtsprechung legt den Zeitraum, in dem Sie als „einfahrend“ gelten, oft weit aus. In einem Fall wurde ein Fahrer noch als einfahrend betrachtet, obwohl er bereits 10-12 Meter zurückgelegt hatte. Dies zeigt, wie wichtig es ist, beim Einfahren in den Verkehr besonders vorsichtig zu sein und sich vollständig in den Verkehrsfluss einzuordnen, bevor Sie sich als normaler Verkehrsteilnehmer betrachten.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Berufungsverfahren

Ein Berufungsverfahren ist ein Rechtsmittel gegen Urteile der ersten Instanz, bei dem eine höhere gerichtliche Instanz den Fall erneut prüft. Die Berufung ermöglicht eine vollständige neue Verhandlung mit Überprüfung von Rechts- und Tatsachenfragen. Sie muss innerhalb bestimmter Fristen (meist ein Monat nach Urteilszustellung) eingelegt werden und ist gemäß §§ 511 ff. ZPO geregelt. Im Zivilprozess geht die Berufung vom Amtsgericht zum Landgericht und vom Landgericht zum Oberlandesgericht.

Beispiel: Im vorliegenden Fall legte die Autofahrerin Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Hanau ein, woraufhin das Landgericht Hanau als Berufungsinstanz den Fall erneut prüfte und letztlich die Entscheidung der Vorinstanz bestätigte.


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§ 522 Abs. 2 S. 1 ZPO

Diese Vorschrift der Zivilprozessordnung regelt die Möglichkeit eines Gerichts, eine Berufung durch einstimmigen Beschluss ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Dies ist möglich, wenn die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung besitzt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung erfordert. Vor der Entscheidung muss das Gericht die Parteien auf die beabsichtigte Zurückweisung hinweisen.

Beispiel: Das Landgericht Hanau wies die Berufung der Autofahrerin nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurück, weil ihre vorgetragenen Argumente offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hatten, da die Unfallkonstellation klar gegen ihre Darstellung sprach.


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Vorfahrtsverstoß

Ein Vorfahrtsverstoß bezeichnet die Missachtung der gesetzlichen Regelungen bezüglich des Vorrangs im Straßenverkehr. Nach § 8 StVO muss derjenige, der von einem untergeordneten Verkehrsweg (z.B. aus einem Grundstück) auf eine Straße einfährt, den dort fließenden Verkehr durchlassen. Die Missachtung dieses Grundsatzes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und begründet bei Unfällen in der Regel einen Haftungsanspruch gegen den Vorfahrtsverletzenden.

Beispiel: Die Autofahrerin im beschriebenen Fall missachtete die Vorfahrt des Radfahrers, als sie von ihrem Grundstück auf die Straße einfuhr, was zur Kollision und den daraus resultierenden Schäden führte.


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Fließender Verkehr

Der Begriff bezeichnet Fahrzeuge, die sich in Bewegung auf öffentlichen Verkehrswegen befinden und am regulären Straßenverkehr teilnehmen. Teilnehmer im fließenden Verkehr genießen Vorfahrtsrechte gegenüber Einfahrenden aus untergeordneten Straßen oder Grundstücken gemäß § 8 Abs. 1 und § 10 StVO. Die Zugehörigkeit zum fließenden Verkehr ist entscheidend für die Beurteilung von Unfällen und Haftungsfragen.

Beispiel: Die Klägerin behauptete fälschlicherweise, sie sei zum Unfallzeitpunkt bereits Teil des fließenden Verkehrs gewesen, was ihr bestimmte Vorfahrtsrechte eingeräumt hätte. Das Gericht widerlegte diese Behauptung anhand der Unfallkonstellation.


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Unfallkonstellation

Dieser Fachbegriff beschreibt die räumliche Anordnung und Position der Unfallbeteiligten sowie die Spuren und Schäden, die Rückschlüsse auf den Unfallhergang zulassen. Die Unfallkonstellation ist ein wichtiges Beweismittel in Verkehrsunfallprozessen, da sie oft objektive Hinweise auf den tatsächlichen Ablauf gibt. Entscheidend sind dabei Aufprallpunkte, Endpositionen der Fahrzeuge und Beschädigungsmuster.

Beispiel: Im vorliegenden Fall widersprach die Unfallkonstellation mit dem Schaden an der linken vorderen Seitenwand des PKWs der Behauptung der Klägerin, sie sei bereits im fließenden Verkehr gewesen. Das Schadenbild legte stattdessen nahe, dass sie gerade erst aus dem Grundstück herausfuhr.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Die vorläufige Vollstreckbarkeit bezeichnet die Möglichkeit, ein Urteil oder einen Beschluss bereits vor Rechtskraft zu vollstrecken. Sie ist in den §§ 708 ff. ZPO geregelt und ermöglicht dem Gläubiger, seine zugesprochenen Ansprüche durchzusetzen, bevor alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Normalerweise wird die vorläufige Vollstreckbarkeit mit der Auflage einer Sicherheitsleistung verbunden, die entfallen kann, wenn das Gericht dies ausdrücklich bestimmt.

Beispiel: Im Fall der Autofahrerin wurde der Beschluss des Landgerichts ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt, was bedeutet, dass die Entscheidung sofort umgesetzt werden konnte, ohne dass der Begünstigte zunächst eine Sicherheit hinterlegen musste.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO (Zurückweisung der Berufung durch Beschluss): Diese Regelung ermöglicht es dem Berufungsgericht, eine Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen, wenn diese offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, keine grundsätzliche Bedeutung besitzt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einheitlicher Rechtsprechung eine Entscheidung erfordert. Das Gericht muss die Parteien zuvor auf die beabsichtigte Zurückweisung hinweisen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Landgericht Hanau hat die Berufung der Klägerin nach dieser Vorschrift zurückgewiesen, da es nach dem Hinweisbeschluss und der Stellungnahme der Klägerin keine Erfolgsaussichten der Berufung sah.
  • § 2 Abs. 4 StVO (Straßenverkehrsordnung – Sorgfaltspflicht im gemischten Verkehr): Diese Vorschrift verpflichtet Fahrzeugführer zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrern und regelt den Schutz im gemischten Verkehr. Die Norm dient dem Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer und soll Unfälle zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln verhindern. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht verneint die Anwendbarkeit dieser Schutzvorschrift zugunsten der Klägerin, da kein typischer Fall des gemischten Verkehrs vorlag, sondern ein Vorfahrtsverstoß der Klägerin, die aus einer Grundstücksausfahrt in die Straße einfuhr und dabei mit einem Fahrrad kollidierte.
  • § 10 StVO (Einfahren in den fließenden Verkehr): Diese Vorschrift regelt, dass Fahrzeugführer, die von anderen Straßenteilen oder angrenzenden Grundstücken auf die Straße einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren wollen, sich so verhalten müssen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Sie müssen warten und auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat durch das Einfahren aus ihrem Grundstück auf die öffentliche Straße gegen diese Vorschrift verstoßen, da sie offenbar nicht ausreichend auf den herannahenden Radfahrer geachtet hat und es zur Kollision kam, als sie sich in die Fahrbahn „eintastete“.
  • § 97 Abs. 1 ZPO (Kostenentscheidung bei erfolgloser Berufung): Diese Vorschrift bestimmt, dass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, was im Berufungsverfahren bedeutet, dass bei vollständigem Unterliegen der Berufungskläger die Kosten des Rechtsmittelverfahrens trägt. Die Regelung folgt dem Verursacherprinzip im Prozessrecht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Berufung der Klägerin vollumfänglich zurückgewiesen wurde, muss sie gemäß dieser Vorschrift sämtliche Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
  • §§ 708 Nr. 10 S. 2, 713 ZPO (Vorläufige Vollstreckbarkeit): Diese Bestimmungen regeln die vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen und Beschlüssen, ohne dass die obsiegende Partei eine Sicherheitsleistung erbringen muss. Dies ermöglicht die zügige Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen, auch wenn diese noch nicht rechtskräftig sind. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hat sowohl das angefochtene erstinstanzliche Urteil als auch seinen Beschluss für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt, womit die Beklagte sofort Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Klägerin einleiten kann.

Das vorliegende Urteil


LG Hanau – Az.: 2 S 65/22 – Beschluss vom 20.09.2023


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