Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Verkehrsunfall an Kreuzung: Urteil klärt Vorfahrtsregeln und Haftung
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie wirkt sich eine Sichtbehinderung auf die Sorgfaltspflichten an einer Kreuzung aus?
- Welche Bedeutung hat eine grüne Ampel für die Vorfahrtsberechtigung?
- Was sind die Kriterien für die Festlegung der Haftungsquoten bei einem Kreuzungsunfall?
- Welche Rolle spielt die Kaskoversicherung bei der Schadensregulierung eines Kreuzungsunfalls?
- Welche Schadensersatzpositionen können nach einem Kreuzungsunfall geltend gemacht werden?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken
- Datum: 20.09.2024
- Aktenzeichen: 3 U 28/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Fahrzeughalter eines Mercedes Benz 212 K/E350 CDI, der Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall verlangt. Argumentiert, dass die Erstbeklagte allein schuldhaft gehandelt hat, indem sie grob fahrlässig gegen die Straßenverkehrsordnung verstieß.
- Erstbeklagte: Fahrer eines Mercedes Benz 245G/CLA 180, der im Unfall involviert war. Bestreitet die Alleinschuld und argumentiert für eine Haftungsteilung.
- Zweitbeklagte: Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs der Erstbeklagten, ebenfalls beteiligt an der Abwehr der Schadensersatzforderung.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, bei dem sein Fahrzeug mit dem der Erstbeklagten kollidierte, während ein LKW abbiegte und Sichtbehinderungen verursachte. Reparaturkosten, Gutachterkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall wurden geltend gemacht.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Haftungsverteilung im Zusammenhang mit dem Unfall und die Frage, ob die Erstbeklagte allein oder überwiegend haftet, unter Berücksichtigung der Sichtbehinderung durch den LKW und der Fahrweise des Klägers.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagten wurden verurteilt, einen Teil der geforderten Summe an den Kläger und dessen Versicherung zu zahlen. Die Haftung wurde aufgeteilt, wobei die Beklagten überwiegend haften.
- Begründung: Die Erstbeklagte hat grob fahrlässig gehandelt, indem sie die Kreuzung bei Sichtbehinderung überquerte. Der Kläger wurde jedoch auch ein Sorgfaltsverstoß angelastet, indem er ohne ausreichende Vorsicht in die Kreuzung einfuhr. Haftungsverteilung: 1/3 Kläger und 2/3 Beklagte.
- Folgen: Die Beklagten müssen als Gesamtschuldner den festgelegten Betrag an den Kläger und seine Versicherung zahlen. Das Urteil hat den Umfang der Schuld der Beteiligten klargestellt und ist vorläufig vollstreckbar. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Verkehrsunfall an Kreuzung: Urteil klärt Vorfahrtsregeln und Haftung
Der Verkehrsraum ist ein komplexes Zusammenspiel von Regeln und individuellen Verhaltensweisen, in dem Vorfahrtsregelungen eine entscheidende Rolle für die Verkehrssicherheit spielen. Besonders an Kreuzungen und Einmündungen entstehen häufig kritische Situationen, die das Potential für Unfälle bergen.
Verkehrsunfälle an Ampelkreuzungen zeigen regelmäßig, dass selbst scheinbar eindeutige Verkehrsregelungen wie eine grüne Ampel nicht automatisch Sicherheit garantieren. Die Rechtslage bei Unfällen ist oft kompliziert und hängt von zahlreichen Faktoren ab – wie dem Verhalten der Beteiligten, möglichen Fahrfehlern und der konkreten Unfallsituation.
Im Folgenden wird ein Gerichtsurteil vorgestellt, das die rechtlichen Aspekte eines solchen Verkehrsunfalls beleuchtet und wichtige Erkenntnisse für Verkehrsteilnehmer bereithält.
Der Fall vor Gericht
Kreuzungsunfall durch abbiegenden LKW führt zu geteilter Haftung

Ein Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich der Saarbrücker Innenstadt vom 31. August 2022 beschäftigte das Oberlandesgericht Saarbrücken. Der Fahrer eines Mercedes Benz 212 K/E350 CDI befuhr die Straße aus Richtung Innenstadt, während eine Mercedes-Fahrerin mit ihrem CLA 180 die Querstraße befuhr. Im Kreuzungsbereich kollidierten beide Fahrzeuge, als ein LKW von der Querstraße nach links in Richtung Innenstadt abbog.
Reparaturkosten und Schadensregulierung
Der Mercedes des Klägers wurde für 15.553,47 Euro repariert. Seine Kaskoversicherung übernahm den Großteil der Kosten, lediglich eine Selbstbeteiligung von 300 Euro verblieb beim Kläger. Dieser forderte zusätzlich 100 Euro Wertminderung, 25 Euro Kostenpauschale, 1.815,21 Euro Gutachterkosten sowie 2.054 Euro Nutzungsausfall. Die Kaskoversicherung verlangte ihrerseits die Erstattung von 5.705,88 Euro von der Beklagten und deren Haftpflichtversicherung.
Sorgfaltspflichtverletzungen beider Unfallbeteiligten
Das Gericht stellte fest, dass beide Unfallbeteiligten gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen haben. Die Beklagte führte ein besonders gefährliches Fahrmanöver durch, indem sie die Kreuzung unter Nutzung des Linksabbiegerbereichs trotz Sichtbehinderung durch den LKW überquerte, ohne auf den von rechts kommenden Verkehr zu achten. Der Kläger wiederum handelte sorgfaltswidrig, als er trotz der Sichtbehinderung und ohne sich über mögliche Nachzügler zu vergewissern in die Kreuzung einfuhr. Das Gericht betonte, dass auch bei grüner Ampel eine besondere Vorsicht und Anhaltebereitschaft geboten ist, wenn die Kreuzung unübersichtlich ist.
Haftungsverteilung und Schadensersatz
Das Oberlandesgericht entschied auf eine Haftungsverteilung von zwei Dritteln zu Lasten der Beklagten und einem Drittel zu Lasten des Klägers. Der Verstoß der Beklagten wog aufgrund des besonders gefährlichen und sorglosen Fahrmanövers schwerer als der Sorgfaltsverstoß des Klägers. Die Beklagten wurden zur Zahlung von 3.601,08 Euro nebst vorgerichtlicher Anwaltskosten an den Kläger sowie 5.705,79 Euro an dessen Kaskoversicherer verurteilt. Die Kosten des Verfahrens wurden entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass bei Verkehrsunfällen nicht automatisch eine Partei die alleinige Schuld trägt, selbst wenn ein Verkehrsteilnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Das Gericht berücksichtigt alle Umstände des Einzelfalls und kann eine anteilige Haftung festlegen. Die Betriebsgefahr des Fahrzeugs der unfallbeteiligten Parteien spielt dabei eine wichtige Rolle und kann nicht vollständig außer Acht gelassen werden.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, müssen Sie damit rechnen, dass Sie selbst dann einen Teil des Schadens tragen müssen, wenn der andere Unfallbeteiligte den Unfall hauptsächlich verschuldet hat. Die bloße Tatsache, dass Sie ein Kraftfahrzeug führen, bringt eine gewisse „Betriebsgefahr“ mit sich, die bei der Schadensverteilung berücksichtigt wird. Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie daher realistisch einschätzen, dass eine Teilhaftung wahrscheinlicher ist als eine vollständige Schuldzuweisung an die andere Partei. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten, um Ihre Chancen richtig einzuschätzen.
Benötigen Sie Hilfe?
Kreuzungsunfall? Wir helfen Ihnen bei der Schadensregulierung.
Unfälle im Straßenverkehr, insbesondere an Kreuzungen, führen oft zu komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Haftungsfrage ist nicht immer eindeutig zu klären, und die Schadensregulierung kann schnell zu einer Herausforderung werden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall durchzusetzen. Ob es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder die Abwehr unberechtigter Forderungen geht – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie wirkt sich eine Sichtbehinderung auf die Sorgfaltspflichten an einer Kreuzung aus?
Bei einer Sichtbehinderung an einer Kreuzung müssen Sie sich besonders vorsichtig in den Kreuzungsbereich hineintasten. Dies bedeutet, dass Sie so langsam fahren müssen, dass Sie beim Erkennen eines vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmers sofort anhalten können.
Grundsätzliche Pflichten
Bei eingeschränkter Sicht besteht eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Sie müssen Ihre Geschwindigkeit deutlich reduzieren und sich darauf einstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer Ihr Herannahen möglicherweise nicht rechtzeitig erkennen können.
Besondere Anforderungen bei „halber Vorfahrt“
An Kreuzungen ohne besondere Vorfahrtsregelung gilt das Prinzip der „halben Vorfahrt“. Dies bedeutet, dass Sie zwar gegenüber von links kommenden Fahrzeugen vorfahrtsberechtigt sind, aber gleichzeitig die Vorfahrt von rechts kommender Fahrzeuge beachten müssen. Bei Sichtbehinderungen müssen Sie in dieser Situation:
- Mit mäßiger Geschwindigkeit an die Kreuzung heranfahren
- Jederzeit bremsbereit sein
- Sich auf möglichen Verkehr von rechts einstellen
Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung
Wenn Sie bei einer Sichtbehinderung die erforderliche Sorgfalt missachten, können Sie bei einem Unfall für die Folgen haftbar gemacht werden. Der Vertrauensgrundsatz, also das Vertrauen darauf, dass andere Verkehrsteilnehmer die Vorfahrtsregeln beachten, gilt bei Sichtbehinderungen nur eingeschränkt.
Praktische Verhaltensregeln
Bei einer Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge, Gebäude oder Bewuchs müssen Sie:
- Die Geschwindigkeit bereits vor der Kreuzung deutlich reduzieren
- Zentimeter für Zentimeter in die Kreuzung einfahren
- Erst weiterfahren, wenn Sie sich von der Gefahrlosigkeit überzeugt haben
Selbst wenn Sie grünes Licht an einer Ampel haben, entbindet Sie dies nicht von der Pflicht zur besonderen Vorsicht bei Sichtbehinderungen.
Welche Bedeutung hat eine grüne Ampel für die Vorfahrtsberechtigung?
Eine grüne Ampel erlaubt grundsätzlich die Weiterfahrt, bedeutet aber nicht automatisch freie Fahrt. Die Ampelschaltung hat zwar Vorrang vor allen anderen Verkehrszeichen und der allgemeinen Vorfahrtsregel „rechts vor links„, entbindet Sie jedoch nicht von der allgemeinen Sorgfaltspflicht.
Grenzen des Grünlichts
Bei grüner Ampel dürfen Sie nur dann in die Kreuzung einfahren, wenn:
- Sie die Kreuzung auch wieder verlassen können
- Keine Fußgänger die Straße überqueren
- Die Kreuzung von vorherigen Verkehrsteilnehmern bereits geräumt wurde
Besondere Verkehrssituationen
Kreuzungsräumer haben eine Sonderstellung: Wenn ein Fahrzeug bei Grün in die Kreuzung eingefahren ist und dort verkehrsbedingt warten muss, dürfen Sie trotz grüner Ampel nicht einfach losfahren. Sie müssen dem sogenannten „echten Kreuzungsräumer“ das Verlassen der Kreuzung ermöglichen.
Vorrangregeln trotz Grünlicht
Auch bei grüner Ampel gelten weiterhin wichtige Vorrangregeln:
Beim Linksabbiegen müssen Sie entgegenkommenden Geradeausverkehr und Rechtsabbieger durchlassen.
Beim Abbiegen müssen Sie generell auf Fußgänger und Radfahrer achten, die die Straße überqueren – auch wenn Sie selbst Grün haben.
Straßenbahnen haben grundsätzlich Vorrang, auch wenn Ihre Ampel grün zeigt.
Bei stockendem Verkehr dürfen Sie trotz Grünlicht nicht in die Kreuzung einfahren, wenn Sie diese anschließend blockieren würden. Ein Verstoß kann mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro geahndet werden.
Was sind die Kriterien für die Festlegung der Haftungsquoten bei einem Kreuzungsunfall?
Die Haftungsquoten bei einem Kreuzungsunfall werden nach § 17 StVG anhand mehrerer zentraler Kriterien bestimmt.
Grundlegende Bewertungskriterien
Bei der Festlegung der Haftungsquoten wird zunächst die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge berücksichtigt. Ein LKW hat beispielsweise aufgrund seiner Masse eine höhere Betriebsgefahr als ein PKW. Bei zwei gleichartigen PKW wird grundsätzlich von einer Betriebsgefahr von 50:50 ausgegangen.
Vorfahrtsverletzungen und Sorgfaltspflichten
Bei Vorfahrtsverletzungen spricht der Anscheinsbeweis zunächst für eine schuldhafte Vorfahrtsverletzung des Wartepflichtigen. Wenn Sie bei Grün in eine Kreuzung einfahren, müssen Sie dennoch dem in der Kreuzung stehengebliebenen Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit geben, diese zu verlassen.
Verschuldens- und Verursachungsanteile
Die konkrete Haftungsquote wird durch folgende Faktoren bestimmt:
- Schwere der Verkehrsverstöße: Grobe Verstöße wie überhöhte Geschwindigkeit oder Missachtung der Vorfahrt führen zu einer höheren Haftungsquote
- Erkennbarkeit der Situation: Wenn Sie erkennen konnten, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt missachten wird, müssen Sie entsprechend reagieren
- Vermeidbarkeit des Unfalls: Die Haftung kann reduziert werden, wenn der Unfall für einen Beteiligten unvermeidbar war
Besondere Konstellationen
Bei ampelgeregelten Kreuzungen gilt: Wenn Sie bei Grün in die Kreuzung einfahren, haben Sie trotzdem eine gesteigerte Sorgfaltspflicht, wenn konkrete Umstände auf eine mögliche Vorfahrtsverletzung durch andere hindeuten. Die Haftungsquote kann dann auch bei 50:50 liegen, selbst wenn Sie grundsätzlich vorfahrtsberechtigt waren.
Ein Spurwechsel kurz vor der Kreuzung kann ebenfalls die Haftungsquote beeinflussen. Wenn Sie die Spur wechseln, müssen Sie sich besonders vergewissern, dass Sie niemanden gefährden.
Die endgültige Haftungsquote wird immer nach den konkreten Umständen des Einzelfalls bestimmt. Die Versicherungen oder im Streitfall ein Gericht legen diese unter Berücksichtigung aller genannten Faktoren fest.
Welche Rolle spielt die Kaskoversicherung bei der Schadensregulierung eines Kreuzungsunfalls?
Die Kaskoversicherung bietet bei einem Kreuzungsunfall wichtige Vorteile für die Schadensregulierung. Bei einem Unfall mit einem Nachzügler können Sie zwischen zwei Regulierungswegen wählen:
Regulierung über die Vollkaskoversicherung
Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben, können Sie zunächst diese in Anspruch nehmen. Die Vollkaskoversicherung übernimmt dann:
- Die vollständigen Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug
- Die Abschleppkosten zum nächstgelegenen Fachbetrieb
Sie müssen dabei lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung tragen.
Quotenvorrecht bei Teilschuld
Das Quotenvorrecht ermöglicht eine optimale Schadensregulierung, wenn beide Unfallbeteiligten eine Teilschuld tragen. Nach der Regulierung durch die Kaskoversicherung können Sie folgende Positionen zu 100% bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen:
- Die Selbstbeteiligung aus der Kaskoversicherung
- Wertminderung am Fahrzeug
- Sachverständigenkosten
- Abschleppkosten
Weisungsrecht der Versicherung
Bei der Regulierung über die Kaskoversicherung hat diese ein Weisungsrecht. Das bedeutet:
- Die Versicherung bestimmt den Gutachter für die Schadensfeststellung
- Sie müssen die Anweisungen der Versicherung befolgen
- Die Versicherung steuert den Ablauf der Schadensregulierung
Für die Schadensmeldung haben Sie in der Regel maximal 7 Tage Zeit. Die Kaskoversicherung prüft dann den Schaden und reguliert diesen nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).
Welche Schadensersatzpositionen können nach einem Kreuzungsunfall geltend gemacht werden?
Nach einem Kreuzungsunfall können Sie verschiedene Schadensersatzpositionen geltend machen. Der Anspruch basiert auf § 7 StVG (Gefährdungshaftung) sowie § 823 BGB (Verschuldenshaftung).
Sachschäden am Fahrzeug
Bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs können Sie folgende Positionen geltend machen:
Reparaturkosten: Sie haben Anspruch auf vollständigen Ersatz der notwendigen Reparaturkosten, solange diese nicht 130% des Wiederbeschaffungswerts übersteigen.
Wertminderung: Bei Fahrzeugen, die nicht älter als vier Jahre sind, können Sie einen merkantilen Minderwert geltend machen.
Nutzungsausfall: Während der Reparaturdauer steht Ihnen eine Entschädigung zwischen 23 und 175 Euro pro Tag zu, abhängig vom Fahrzeugtyp.
Gutachter- und Nebenkosten
Sachverständigenkosten: Die Kosten für ein unabhängiges Gutachten sind erstattungsfähig.
Abschleppkosten: Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, werden die Kosten für den Abschleppdienst übernommen.
Standkosten und Entsorgungskosten: Diese fallen an, wenn das Fahrzeug abgestellt oder entsorgt werden muss.
Bei Personenschäden
Heilbehandlungskosten: Sämtliche Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und Therapien.
Verdienstausfall: Wenn Sie aufgrund des Unfalls arbeitsunfähig sind, wird der entgangene Verdienst ersetzt.
Haushaltsführungsschaden: Können Sie Ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen, steht Ihnen auch hierfür eine Entschädigung zu.
Sonstige Positionen
Kostenpauschale: Eine allgemeine Aufwandspauschale für Telefonate, Porto und Fahrtkosten.
Anwaltskosten: Die Kosten für die Rechtsverfolgung sind ebenfalls erstattungsfähig.
Bei einem Kreuzungsunfall mit streitiger Ampelschaltung wird häufig eine Haftungsquote von 50:50 angesetzt, wenn sich der genaue Unfallhergang nicht aufklären lässt.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Sorgfaltspflicht
Eine rechtliche Verpflichtung, sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet oder geschädigt werden. Im Straßenverkehr bedeutet dies, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht walten zu lassen. Die Sorgfaltspflicht ist in § 1 StVO verankert und verpflichtet Verkehrsteilnehmer, sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder behindert wird. Ein typisches Beispiel ist die Pflicht, an unübersichtlichen Kreuzungen besonders vorsichtig zu fahren, auch wenn man grünes Licht hat.
Haftungsverteilung
Die prozentuale Aufteilung der Verantwortung für einen Schaden zwischen mehreren Beteiligten. Sie richtet sich nach § 254 BGB und berücksichtigt dabei die Schwere der jeweiligen Pflichtverletzungen. Bei einem Unfall mit zwei Beteiligten kann das Gericht beispielsweise eine 70:30 Verteilung festlegen, wodurch der erste Beteiligte 70% und der zweite 30% der Gesamtkosten tragen muss.
Schadensregulierung
Der gesamte Prozess der Abwicklung eines Schadensfalls, von der Schadensmeldung bis zur endgültigen Bezahlung. Basiert auf §§ 249 ff. BGB und umfasst die Feststellung der Schadenshöhe, Prüfung der Ansprüche und Durchführung der Zahlungen. Dazu gehören typischerweise Reparaturkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung. Die Versicherungen übernehmen dabei oft die Abwicklung für ihre Versicherten.
Nutzungsausfall
Eine Entschädigung für den Zeitraum, in dem ein beschädigtes Fahrzeug nicht genutzt werden kann. Grundlage ist § 249 BGB. Die Höhe richtet sich nach Tabellen (z.B. Sanden-Danner-Küppersbusch) und berücksichtigt Fahrzeugtyp und Ausfallzeit. Beispiel: Für einen Mittelklassewagen können pro Tag etwa 59 Euro berechnet werden, auch wenn kein Ersatzfahrzeug angemietet wurde.
Nachzügler
Verkehrsteilnehmer, die eine Kreuzung erst während der Gelbphase oder kurz nach Umschalten auf Rot befahren haben. Nach § 37 StVO und ständiger Rechtsprechung müssen andere Verkehrsteilnehmer auch bei Grün mit solchen Nachzüglern rechnen und entsprechende Vorsicht walten lassen. Dies gilt besonders an unübersichtlichen Kreuzungen oder wenn die Sicht durch andere Fahrzeuge verdeckt ist.
Wertminderung
Der nach einer Reparatur verbleibende Minderwert eines unfallbeschädigten Fahrzeugs gegenüber einem unfallfreien Fahrzeug gleichen Typs. Basiert auf § 251 BGB und kann auch bei fachgerechter Reparatur entstehen. Die Wertminderung wird meist durch Sachverständige ermittelt und berücksichtigt Faktoren wie Fahrzeugalter, Vorschäden und Unfallschwere. Beispiel: Ein zwei Jahre alter Oberklassewagen kann nach einem Unfallschaden von 15.000 Euro eine merkantile Wertminderung von 2.000 Euro aufweisen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG)): Dieser Paragraph regelt die Haftung bei Verkehrsunfällen. Er bestimmt, dass derjenige, der den Unfall verursacht hat, für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich ist. Im vorliegenden Fall ist diese Vorschrift relevant, da die Haftung der Beklagten für den Verkehrsunfall geprüft wird.
- § 17 StVG)): Dieser Paragraph behandelt die Haftung des Fahrzeugführers gegenüber dem Geschädigten. Er legt fest, dass der Fahrzeugführer für Schäden aus dem Betrieb seines Fahrzeugs haftet, sofern kein anderes Verschulden vorliegt. Im vorliegenden Fall wird geprüft, inwieweit die Beklagten als Fahrzeugführer für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden können.
- § 1 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)): Diese Vorschrift regelt das Verhalten an unübersichtlichen Kreuzungen und die Pflicht, auf von rechts kommende Fahrzeuge zu achten. Die Erstbeklagte wurde vorgeworfen, gegen diese Regel verstoßen zu haben, was maßgeblich zur Kollision beigetragen hat. Daher ist diese Vorschrift zentral für die Beurteilung der Fahrlässigkeit der Beklagten.
- § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)): Dieser Paragraph definiert die Pflichten der Versicherer bei der Regulierung von Versicherungsansprüchen. Er ist relevant, da die Ansprüche des Klägers gegenüber dem Kaskoversicherer der Beklagten auf Zahlung gestützt werden. Die Vorschrift stellt sicher, dass Versicherungen ihre Verpflichtungen gegenüber den Geschädigten erfüllen.
- § 286 Zivilprozessordnung (ZPO)): Diese Vorschrift regelt die Beweislast im Zivilprozess. Sie besagt, wer welche Beweise vorlegen muss, um seine Ansprüche zu untermauern. Im vorliegenden Fall ist dies entscheidend, da die Haftungsverteilung auf den nachgewiesenen Verschulden der Unfallbeteiligten basiert.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Saarbrücken – Az.: 3 U 28/24 – Urteil vom 20.09.2024
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