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Verkehrsunfall – bei Zweitwagennutzung kein Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens

Rückwärtsfahren endet vor Gericht: Ein Parkplatzunfall vor einem Edeka-Markt in Flensburg hat ein Nachspiel vor dem Landgericht. Ein Audi-Fahrer wurde beim Vorbeifahren von einem rückwärts ausparkenden Ford erfasst und erhält nun vollen Schadensersatz in Höhe von knapp 6.000 Euro, obwohl er zum Unfallzeitpunkt nur in Schrittgeschwindigkeit unterwegs war. Der Ford-Fahrer muss für die Reparaturkosten, Wertminderung und das Gutachten aufkommen, während der Audi-Fahrer leer ausgeht, da er das Auto seiner Partnerin nutzen konnte.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • In dem Urteil geht es um die Schadensersatzforderungen eines Klägers nach einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatz.
  • Der Kläger argumentierte, dass er nicht verpflichtet sei, die Reparatur des Fahrzeugs unmittelbar nach dem Unfall aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
  • Der Schaden am Fahrzeug des Klägers wurde durch ein vom Beklagten verursachtes Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz verursacht.
  • Das Gericht verurteilte die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung des Schadensersatzes an den Kläger.
  • Ferner wurden die Beklagten zur Übernahme der Anwaltskosten des Klägers verurteilt.
  • Das Gericht entschied, dass die Beklagten auch die zukünftigen Reparaturkosten tragen müssen, sollte die Reparatur tatsächlich durchgeführt werden.
  • Das Urteil sieht eine Verteilung der Prozesskosten vor, wobei der Kläger 72% und die Beklagten 28% tragen.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, erfordert jedoch eine Sicherheitsleistung von 110% des zu vollstreckenden Betrags.
  • Die Entscheidung basiert auf der Feststellung der Haftpflicht der Beklagten sowie der vorgelegten Beweise durch den Sachverständigenbericht.

Nutzungsausfallentschädigung: Rechte und Pflichten nach Verkehrsunfall klären

Ein Verkehrsunfall kann für alle Beteiligten mit erheblichen finanziellen und emotionalen Folgen verbunden sein. Besonders, wenn es um die Inanspruchnahme von Schadensersatzansprüchen geht, treten viele Fragen auf.

Schadenersatzansprüche bei Verkehrsunfällen
Ein Nutzungsausfallschaden wird nicht gewährleistet, wenn ein Zweitwagen zur Verfügung steht, wie ein Fall eines Parkplatzunfalls zeigt. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Eine der zentralen Fragestellungen ist, unter welchen Umständen ein Anspruch auf Nutzungsausfall entsteht. Bei der Nutzung eines Zweitwagens kann dies zu rechtlichen Grauzonen führen. Hierbei handelt es sich um die Entschädigung für die Zeit, in der das Unfallfahrzeug aufgrund eines Unfalls nicht genutzt werden kann. Diese Nutzungsausfallentschädigung wird häufig von den Kfz-Haftpflichtversicherungen gefordert, doch nicht immer ist sie rechtlich geschuldet.

Der Anspruch auf Schadensersatz gestaltet sich häufig komplex, da zahlreiche Faktoren, wie etwa die Art der Versicherung, Mietwagenkosten oder Kulanzregelungen, eine Rolle spielen. Darüber hinaus sind die Rechte und Pflichten von Verkehrsteilnehmern im Rahmen des Verkehrsrechts entscheidend für die Schadensregulierung. In bestimmten Fällen kann es sein, dass der Ersatzanspruch für einen Nutzungsausfall nicht besteht, insbesondere wenn ein Zweitwagen vorhanden ist. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der diese Thematik vertieft und auf die rechtlichen Aspekte eingeht, die bei der Bestimmung von Ersatzansprüchen zu beachten sind.

Der Fall vor Gericht


Parkplatzunfall vor Edeka-Markt: Gericht spricht Audi-Fahrer vollen Schadensersatz zu

Bei einem Parkplatzunfall vor einem Edeka-Markt in Flensburg wurde ein Audi A3 Cabrio beschädigt. Das Landgericht Flensburg hat nun entschieden, dass der Unfallverursacher und dessen Versicherung den vollen Schaden ersetzen müssen.

Unfallhergang und Schuldfrage eindeutig geklärt

Am 27. Juli 2021 fuhr der Beklagte mit seinem Ford rückwärts aus einer Parklücke und kollidierte dabei mit dem in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahrenden Audi. Das Gericht sah die alleinige Schuld beim Ford-Fahrer, da dieser beim Rückwärtsfahren nicht ausreichend auf den fließenden Verkehr geachtet hatte. Laut Urteil hätte der Beklagte „bei einer Prüfung der Fahrzeugspiegel oder einem Kontrollblick durch das Heckfenster seines Fahrzeugs“ den Audi sehen und die Kollision vermeiden müssen.

Umfang des Schadensersatzes

Das Gericht sprach dem Audi-Fahrer einen Schadensersatz in Höhe von 5.864,65 Euro zu. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:

  • 4.527,64 Euro für Reparaturkosten
  • 400,00 Euro für Wertminderung des Fahrzeugs
  • 917,01 Euro für das eingeholte Sachverständigengutachten
  • 20,00 Euro als allgemeine Kostenpauschale

Kein Ersatz für Nutzungsausfall

Einen Nutzungsausfallschaden lehnte das Gericht ab. Der Kläger hatte für den Zeitraum von über zwei Monaten eine Entschädigung von über 8.000 Euro gefordert. Das Gericht begründete die Ablehnung damit, dass der Kläger in dieser Zeit das Auto seiner Lebensgefährtin nutzen konnte und somit kein „fühlbarer“ Nutzungsausfall vorlag.

Feststellung zur künftigen Schadensregulierung

Das Gericht stellte zudem fest, dass die Beklagten verpflichtet sind, im Falle einer tatsächlichen Reparatur alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen – abzüglich der bereits zugesprochenen fiktiven Reparaturkosten.

Rechtsanwaltskosten teilweise erstattet

Für die vorgerichtliche Rechtsvertretung sprach das Gericht dem Kläger einen Betrag von 627,13 Euro zu. Das Gericht sah keinen Grund für eine Erhöhung der üblichen Gebühr, da es sich um einen „geringfügigen Parkplatzunfall“ handelte, der weder besonders umfangreich noch schwierig war.

Bedeutung des Urteils für Verkehrsteilnehmer

Das Urteil unterstreicht die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren auf Parkplätzen. Autofahrer müssen sich in solchen Situationen besonders aufmerksam verhalten und alle verfügbaren Möglichkeiten zur Beobachtung des Verkehrs nutzen. Gleichzeitig zeigt die Entscheidung, dass bei der Geltendmachung von Nutzungsausfallschäden die tatsächliche Beeinträchtigung genau geprüft wird.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bekräftigt die erhöhte Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren auf Parkplätzen und die alleinige Haftung bei Missachtung. Es verdeutlicht zudem, dass ein Nutzungsausfallschaden nur bei tatsächlicher Beeinträchtigung geltend gemacht werden kann. Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit der genauen Prüfung aller Umstände bei der Schadensregulierung und setzt klare Maßstäbe für ähnliche Fälle in der Zukunft.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für Unfallbeteiligte: Bei Parkplatzunfällen trägt der rückwärts Ausparkende in der Regel die volle Schuld, wenn er nicht äußerste Sorgfalt walten lässt. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten, Wertminderung und Gutachterkosten. Allerdings: Wenn Ihnen ein Zweitwagen zur Verfügung steht, können Sie keinen Nutzungsausfall geltend machen. Auch die Erstattung von Anwaltskosten wird streng geprüft. Beachten Sie: Eine zeitnahe Reparatur und genaue Dokumentation aller Kosten sind entscheidend für Ihre Ansprüche.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Schadensersatzansprüche kann ich nach einem Parkplatzunfall geltend machen?

Nach einem Parkplatzunfall können Sie verschiedene Schadensersatzansprüche geltend machen, abhängig von der Art und dem Umfang des entstandenen Schadens. Die wichtigsten Ansprüche umfassen:

Reparaturkosten

Die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs stellen in der Regel den Hauptteil Ihres Schadensersatzanspruchs dar. Sie haben die Wahl, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen und die tatsächlichen Kosten geltend zu machen oder auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens fiktiv abzurechnen. Bei einer fiktiven Abrechnung können Sie jedoch nur die Netto-Reparaturkosten verlangen.

Wertminderung

Wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfall an Wert verloren hat, können Sie eine Wertminderung geltend machen. Dies ist besonders relevant bei neueren oder höherwertigen Fahrzeugen. Die Höhe der Wertminderung wird in der Regel durch einen Sachverständigen ermittelt.

Sachverständigenkosten

Die Kosten für ein Sachverständigengutachten zur Feststellung des Schadens sind ebenfalls erstattungsfähig. Ein solches Gutachten ist besonders bei größeren Schäden ratsam, um den Umfang des Schadens genau zu dokumentieren.

Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

Wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzen können, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall oder die Erstattung von Mietwagenkosten. Der Nutzungsausfall wird anhand von Tabellen berechnet und hängt vom Fahrzeugtyp und der Dauer der Nutzungseinschränkung ab. Alternativ können Sie die Kosten für einen Mietwagen geltend machen, sofern Sie tatsächlich einen angemietet haben.

Abschleppkosten und Standgebühren

Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, können Sie die Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt geltend machen. Auch eventuell anfallende Standgebühren für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug nicht genutzt werden kann, sind erstattungsfähig.

Unkostenpauschale

Für kleinere Auslagen wie Telefon- oder Portokosten können Sie eine Unkostenpauschale von etwa 25 Euro geltend machen, ohne diese im Einzelnen nachweisen zu müssen.

Um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen, sollten Sie den Unfall sorgfältig dokumentieren. Machen Sie Fotos von den Schäden und dem Unfallort, notieren Sie die Kontaktdaten des Unfallgegners und eventueller Zeugen. Bei größeren Schäden ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen wie Reparaturrechnungen oder das Sachverständigengutachten sorgfältig auf.

Beachten Sie, dass die Höhe Ihrer Ansprüche von der Schuldfrage abhängt. Tragen Sie eine Mitschuld am Unfall, reduzieren sich Ihre Ansprüche entsprechend. In solchen Fällen wird oft eine Schadensquote festgelegt, nach der die Kosten aufgeteilt werden.


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Wie wird die Schuldfrage bei einem Parkplatzunfall geklärt?

Die Klärung der Schuldfrage bei einem Parkplatzunfall erfolgt unter Berücksichtigung mehrerer Faktoren. Auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen gelten grundsätzlich die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), auch wenn es sich um Privatgrundstücke handelt. Allerdings kommt den Vorfahrtsregeln hier eine geringere Bedeutung zu.

Erhöhte Sorgfaltspflicht

Auf Parkplätzen gilt für alle Verkehrsteilnehmer eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Dies bedeutet, dass Sie besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren müssen. Wenn Sie aus einer Parklücke herausfahren, tragen Sie eine besondere Verantwortung, den fließenden Verkehr zu beobachten und niemanden zu gefährden.

Haftungsverteilung

In vielen Fällen kommt es zu einer Haftungsverteilung zwischen den Beteiligten. Gerichte neigen dazu, beiden Parteien ein gewisses Maß an Mitschuld zuzuweisen, oft im Verhältnis 50:50. Dies liegt daran, dass auf Parkplätzen generell mit unerwarteten Bewegungen anderer Fahrzeuge gerechnet werden muss.

Beweislast und Dokumentation

Um Ihre Position bei der Schuldfrage zu stärken, sollten Sie nach einem Unfall Beweise sichern. Fotografieren Sie die Unfallstelle, notieren Sie sich Kontaktdaten von Zeugen und rufen Sie die Polizei zur Unfallaufnahme. Diese Dokumentation kann entscheidend sein, wenn es später zu Unstimmigkeiten kommt.

Besondere Situationen

In bestimmten Fällen kann die Schuldfrage eindeutiger sein:

  • Wenn Sie rückwärts ausparken, tragen Sie in der Regel eine höhere Verantwortung und damit oft auch einen größeren Teil der Schuld.
  • Bei überhöhter Geschwindigkeit auf dem Parkplatz kann Ihnen die volle Schuld zugeschrieben werden.
  • Wenn Sie sich allein auf den Blinker eines anderen Fahrzeugs verlassen, kann Ihnen eine Mitschuld zugesprochen werden.

Rechtliche Beurteilung

Die endgültige Klärung der Schuldfrage erfolgt oft erst durch ein Gericht. Dabei werden alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt. Ein anfängliches Schuldeingeständnis am Unfallort ist dabei nicht bindend und wird von Gerichten lediglich als Indiz gewertet.

Wenn Sie in einen Parkplatzunfall verwickelt werden, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und alle relevanten Informationen zu sammeln. Die genaue Schuldzuweisung kann komplexer sein, als es auf den ersten Blick erscheint, und hat direkten Einfluss auf die Schadensregulierung durch die Versicherungen.


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Unter welchen Bedingungen habe ich Anspruch auf Ersatz eines Nutzungsausfallschadens?

Sie haben Anspruch auf Ersatz eines Nutzungsausfallschadens, wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht mehr nutzbar ist. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Fühlbare Beeinträchtigung

Der Ausfall Ihres Fahrzeugs muss für Sie eine spürbare Einschränkung darstellen. Dies ist der Fall, wenn Sie das Auto regelmäßig nutzen, etwa für den Weg zur Arbeit oder für alltägliche Besorgungen. Stellen Sie sich vor, Sie müssen plötzlich auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen oder Fahrgemeinschaften organisieren – das wäre eine fühlbare Beeinträchtigung.

Nutzungswille und -möglichkeit

Sie müssen nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug tatsächlich nutzen wollten und konnten. Wenn Sie beispielsweise im Urlaub oder krank im Krankenhaus waren, entfällt der Anspruch für diesen Zeitraum. Gleiches gilt, wenn Sie aufgrund einer Verletzung durch den Unfall ohnehin nicht hätten fahren können.

Kein verfügbarer Ersatzwagen

Wenn Ihnen ein Zweitwagen zur Verfügung steht, den Sie problemlos nutzen können, entfällt in der Regel der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Eine Ausnahme besteht, wenn der Zweitwagen nachweislich von anderen Familienmitgliedern genutzt wird und Ihnen daher nicht zur Verfügung steht.

Keine Nutzung eines Mietwagens

Entscheiden Sie sich für einen Mietwagen, können Sie für diesen Zeitraum keinen Nutzungsausfall geltend machen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Nutzung aufzuteilen: Einige Tage Mietwagen, für die restliche Reparaturzeit Nutzungsausfall.

Dauer des Anspruchs

Bei einer Reparatur können Sie den Nutzungsausfall für die gesamte Reparaturdauer geltend machen. Bei einem Totalschaden beschränkt sich der Anspruch auf die Zeit, die Sie für eine angemessene Ersatzbeschaffung benötigen. In der Regel werden hier maximal 14 Tage anerkannt.

Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und wird anhand von Tabellen (z.B. der Schwacke-Liste) ermittelt. Sie liegt zwischen 23 und 175 Euro pro Tag.

Beachten Sie, dass Sie als Geschädigter verpflichtet sind, den Schaden möglichst gering zu halten. Verzögern Sie die Reparatur oder Ersatzbeschaffung unnötig, kann dies Ihren Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung mindern.


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Welche Rolle spielt ein Sachverständigengutachten bei der Schadensregulierung?

Ein Sachverständigengutachten spielt eine zentrale Rolle bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Es dient als objektive Grundlage für die Bewertung des Schadens und die Festlegung der Entschädigungshöhe.

Bedeutung für die Schadensermittlung

Das Gutachten liefert eine detaillierte Analyse des Unfallschadens. Ein qualifizierter Sachverständiger untersucht das beschädigte Fahrzeug gründlich und dokumentiert alle Schäden. Er ermittelt die voraussichtlichen Reparaturkosten und bewertet, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Diese Informationen sind entscheidend für die Versicherung, um die Höhe der Entschädigung festzulegen.

Beweiskraft im Streitfall

Sollte es zu Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und der gegnerischen Versicherung kommen, dient das Sachverständigengutachten als wichtiges Beweismittel. Es kann vor Gericht verwendet werden, um den Umfang des Schadens und die Angemessenheit der geforderten Entschädigung zu belegen. Ein unabhängiges Gutachten hat dabei in der Regel eine höhere Beweiskraft als eine einfache Schadensmeldung.

Kostenübernahme durch die Versicherung

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten muss in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernehmen. Dies gilt allerdings nur, wenn der Schaden eine bestimmte Bagatellgrenze überschreitet, die von den Gerichten meist bei etwa 750 Euro angesetzt wird.

Wann ist ein Gutachten sinnvoll?

Ein Sachverständigengutachten ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Der Schaden augenscheinlich über der Bagatellgrenze liegt
  • Die Schuldfrage unklar ist
  • Es sich um einen komplexen Schadensfall handelt
  • Sie einen Totalschaden vermuten
  • Die Versicherung die Schadenshöhe anzweifelt

In diesen Fällen hilft das Gutachten, Ihre Ansprüche zu untermauern und eine faire Entschädigung zu erhalten.

Einfluss auf die Schadensregulierung

Das Sachverständigengutachten beeinflusst maßgeblich den Verlauf der Schadensregulierung. Es liefert der Versicherung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Schadensberechnung. Oftmals beschleunigt ein professionelles Gutachten den Regulierungsprozess, da es viele potenzielle Streitpunkte von vornherein klärt.

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, sollten Sie die Beauftragung eines Sachverständigen in Erwägung ziehen. Es schützt Ihre Interessen und stellt sicher, dass Sie eine angemessene Entschädigung erhalten.


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Wie werden die Kosten für einen Rechtsanwalt bei einem Verkehrsunfall erstattet?

Bei einem Verkehrsunfall werden die Kosten für einen Rechtsanwalt in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Dies gilt, wenn die Inanspruchnahme eines Anwalts erforderlich und zweckmäßig war.

Voraussetzungen für die Kostenerstattung

Die Erstattung der Anwaltskosten hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Klare Schuldfrage: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, muss der Verursacher bzw. dessen Versicherung Ihre Anwaltskosten vollständig übernehmen.
  • Teilschuld: Bei einer geteilten Schuld werden die Anwaltskosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Wenn Sie beispielsweise zu 30% schuld sind, übernimmt die gegnerische Versicherung 70% Ihrer Anwaltskosten.
  • Schadenshöhe: Bei Bagatellschäden unter 750 Euro kann die Erstattung der Anwaltskosten unter Umständen verweigert werden.

Höhe der erstattungsfähigen Kosten

Die Höhe der erstattungsfähigen Anwaltskosten richtet sich nach dem Gegenstandswert des Schadens. In der Regel wird eine 1,3-fache Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als angemessen angesehen.

Besondere Fälle

Wenn Sie selbst Rechtsanwalt sind, gelten für Sie keine erhöhten Anforderungen. Auch in diesem Fall müssen Sie sich nur in einfach gelagerten Fällen auf eine Eigenregulierung verweisen lassen.

Empfehlung zur Vorgehensweise

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, ist es in den meisten Fällen ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Dies gilt insbesondere, wenn:

  • Der Schaden über der Bagatellgrenze von 750 Euro liegt
  • Die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist
  • Personenschäden vorliegen
  • Die gegnerische Versicherung sich quer stellt

Beachten Sie, dass die Versicherung des Unfallgegners kein Interesse daran hat, Sie über alle Ihre Ansprüche aufzuklären. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Nutzungsausfallschaden

Ein Nutzungsausfallschaden ist eine Entschädigung, die ein Geschädigter erhält, wenn sein Fahrzeug nach einem Unfall für eine gewisse Zeit nicht genutzt werden kann. Häufig wird dieser Schaden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen. Voraussetzung ist, dass der Ausfall des Fahrzeugs tatsächlich spürbar ist und kein Ersatzauto zur Verfügung steht. Beispiel: Wenn jemand ohne Zweitwagen für die tägliche Fahrt zur Arbeit auf sein eigenes Auto angewiesen ist, kann er eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

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Wertminderung

Die Wertminderung ist der dauerhafte Verlust des Verkehrswerts eines Fahrzeugs nach einem Unfall, selbst nach einer fachmännischen Reparatur. Sie ist Bestandteil des Schadenersatzes und wird zusätzlich zu den Reparaturkosten geltend gemacht. Beispiel: Nach dem Unfall eines neuwertigen Audi verliert das Fahrzeug an Marktwert, weil es als „Unfallwagen“ gilt, auch wenn alle sichtbaren Schäden behoben wurden.

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Sachverständigengutachten

Ein Sachverständigengutachten ist eine fachliche Bewertung eines Unfallschadens durch einen unabhängigen Gutachter. Es dient dazu, den Schadenumfang und die Reparaturkosten objektiv zu bestimmen und bietet eine Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung. Beispiel: Nach einem Unfall erstellt ein Gutachter ein Gutachten über die Schadenhöhe am Audi A3, um die Reparaturkosten und eventuelle Wertminderung festzulegen.

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Sorgfaltspflicht

Die Sorgfaltspflicht ist die Verpflichtung, bei Handlungen angemessene Vorsicht und Aufmerksamkeit walten zu lassen, um keine Schäden zu verursachen. Im Verkehrsrecht bedeutet das, sich so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Beim Rückwärtsfahren ist besondere Vorsicht geboten. Beispiel: Der Ford-Fahrer hätte beim Rückwärtsfahren durch einen Kontrollblick den nahenden Audi erkennen und den Unfall vermeiden müssen.

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Mitverschulden

Mitverschulden bezeichnet die Möglichkeit, dass der Geschädigte teilweise selbst zur Entstehung des Schadens beigetragen hat. In diesem Fall kann der Schadensersatz entsprechend gekürzt werden (§ 254 BGB). Beispiel: Hätte der Audi-Fahrer während des Unfalls gegen eine Verkehrsregel verstoßen, könnte das seinen Anspruch auf vollen Schadensersatz mindern.

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Rechtsanwaltskosten-Erstattung

Die Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei einem Verkehrsunfall erfolgt, wenn die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig war, um berechtigte Forderungen durchzusetzen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Streitwert und den gesetzlichen Gebühren. Beispiel: Im Fall des Audi-Fahrers wurden ihm die Anwaltskosten teilweise erstattet, da das Gericht die Angelegenheit als nicht besonders schwierig ansah.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Schadenersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die allgemeine Schadensersatzpflicht bei unerlaubten Handlungen. Eine Anspruchsgrundlage für Schadensersatz besteht, wenn jemand durch das Verhalten eines anderen in seinen Rechten verletzt wird. Im vorliegenden Fall hat die Kollision zwischen den Fahrzeugen des Klägers und des Beklagten zu einem Sachschaden am Klägerfahrzeug geführt, weshalb der Kläger gemäß dieser Vorschrift Schadensersatz verlangt.
  • § 249 BGB (Restitutionsprinzip): Nach dieser Vorschrift hat der Geschädigte Anspruch auf Wiederherstellung des Zustands, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Im vorliegenden Fall hat der Kläger die Reparaturkosten für sein Fahrzeug eingereicht, da er durch den Unfall in seiner Fahrzeugverwendung beeinträchtigt wurde. Diese Vorschrift untermauert seinen Anspruch auf die von ihm geforderten Reparaturkosten.
  • § 254 BGB (Mitverschulden): Diese Regelung betont, dass der Schadensersatzanspruch auch gekürzt werden kann, wenn der Geschädigte mitverschuldet hat. Der Beklagte könnte eventuell argumentieren, dass der Kläger nicht zeitnah gehandelt hat und somit zur Schadensvergrößerung beigetragen hat. Dies ist relevant für die Frage, ob und in welchem Umfang die Beklagten zur Zahlung verpflichtet sind.
  • § 3 PflVersG (Pflicht zur Haftpflichtversicherung): Diese Vorschrift schreibt vor, dass Kfz-Halter eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen, die für Schäden Dritter aufkommt. Im vorliegenden Fall ist der Beklagte zu 1) Halter eines Fahrzeugs, das haftpflichtversichert ist. Daher ist die Beklagte zu 2) als Versicherung verpflichtet, für die Schäden zu haften, die der Beklagte zu 1) im Rahmen des Unfalles verursacht hat.
  • § 15a StVG (Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen): Dieser Paragraph regelt die Voraussetzung für Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen. Er stellt klar, dass der Geschädigte Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher geltend machen kann, ohne dass er seine Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen muss. Der Kläger hat auf Grundlage dieser Vorschrift Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Beklagten geltend gemacht, da der Unfall vom Beklagten zu 1) verursacht wurde.

Das vorliegende Urteil

LG Flensburg – Az.: 7 O 74/22 – Urteil vom 14.09.2023


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