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Verkehrsunfall – Beweismaß bei Behauptung einer posttraumatischen Belastbarkeitsstörung

Ein LKW-Fahrer, der nach einem Unfall einfach davonfuhr, muss nun tief in die Tasche greifen. Sein Opfer, eine 51-jährige Fußgängerin, erlitt nicht nur schwere Verletzungen, sondern entwickelte auch eine posttraumatische Belastungsstörung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach ihr 10.000 Euro Schmerzensgeld zu und verurteilte den Fahrer dazu, auch für mögliche zukünftige Schäden aufzukommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
  • Datum: 06.02.2018
  • Aktenzeichen: I-1 U 61/17
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Schadensersatzrecht
  • Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Eine Fußgängerin, die bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde, fordert zusätzliches Schmerzensgeld und die Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz weiteren Schadens. Sie argumentiert, dass sie unter anderem an einer unfallbedingten posttraumatischen Belastungsstörung leidet.
  • Beklagte:
    • Der Fahrer des LKW, der den Unfall verursacht hat und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.
    • Der Halter des LKW, welcher haftpflichtversichert ist.
    • Die Haftpflichtversicherung des LKW. Die Beklagten bestreiten die Schwere der psychischen Schäden und meinen, eine vorgerichtliche Zahlung sei ausreichend.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin wurde bei einem Verkehrsunfall als Fußgängerin verletzt. Der Unfallverursacher entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Die Klägerin erlitt verschiedene körperliche Verletzungen und behauptet, zusätzlich an einer posttraumatischen Belastungsstörung zu leiden. Die Beklagten zahlten vorgerichtlich 5.000 EUR Schmerzensgeld, die Klägerin fordert jedoch weitere 5.000 EUR.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld für psychische Schäden hat und ob der Zurechnungszusammenhang zwischen Unfall und psychischer Störung besteht.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen, und der Klägerin wird zusätzliches Schmerzensgeld von 5.000 EUR zugesprochen, insgesamt also 10.000 EUR.
  • Begründung: Das Landgericht hat aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens die Posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Die Beklagten konnten keine konkreten Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens begründen. Es wurde festgestellt, dass das Verhalten des Fahrers nach dem Unfall zur psychischen Belastung der Klägerin beiträgt.
  • Folgen: Die Beklagten müssen das weitere Schmerzensgeld zahlen. Die Klägerin hat erfolgreich das Feststellungsbegehren durchgesetzt, dass sie Anspruch auf Ersatz eventueller zukünftiger Schäden hat. Das Urteil soll als Maßstab für ähnliche Fälle dienen, wo psychische Folgen von Verkehrsunfällen keine unmittelbaren oder weitläufigen Primärverletzungen vorliegen.

Herausforderungen bei Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen und PTSD

Ein Verkehrsunfall kann tiefgreifende Folgen für die betroffenen Personen haben, nicht nur körperlich, sondern auch psychisch. Wenn Unfallopfer an einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden, stellen sich oft komplexe Fragen zur Beweisführung. Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, müssen emotionale Belastungen und psychische Folgeerkrankungen medizinisch dokumentiert und durch gutachterliche Stellungnahmen unterstützt werden. Dabei spielt die Unfallpsychologie eine entscheidende Rolle, da sie die Auswirkungen eines Traumas auf das individuelle Wohlbefinden beleuchtet.

Die Nachweispflicht für psychologische Gutachten und die rechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit Versicherungsansprüchen sind wesentliche Aspekte, die in einem solchen Fall berücksichtigt werden müssen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall untersucht, der diese Fragestellungen aufgreift und die juristische Beurteilung der Beweismaßstab bei der Behauptung einer posttraumatischen Belastungsstörung thematisiert.

Der Fall vor Gericht


Unfallflüchtiger LKW-Fahrer muss 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

 LKW biegt rechts ab während Fußgängerin Zebrastreifen überquert
(Symbolfoto: Flux gen.)

Ein folgenschwerer Verkehrsunfall auf einem Gehweg hat für eine 51-jährige Fußgängerin nicht nur körperliche, sondern auch schwerwiegende psychische Folgen nach sich gezogen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte nun die Entscheidung des Landgerichts Duisburg, der Geschädigten ein Schmerzensgeld von insgesamt 10.000 Euro zuzusprechen.

Schwere Verletzungen nach Kollision mit LKW

Am 16. Januar 2014 wurde die Fußgängerin von einem Daimler Sprinter erfasst und zu Boden geschleudert. Der LKW-Fahrer entfernte sich unerlaubt vom Unfallort, ohne sich um die verletzte Frau zu kümmern. Bei dem Unfall erlitt die Geschädigte eine Gehirnerschütterung, eine Kopfplatzwunde, Prellungen am linken Unterschenkel und Ellenbogen sowie eine Halswirbelsäulenverrenkung und eine rechtsseitige Thoraxprellung. Die Verletzungen erforderten einen fünftägigen Krankenhausaufenthalt. Die Frau war anschließend dreieinhalb Monate arbeitsunfähig.

Posttraumatische Belastungsstörung als Unfallfolge

Neben den körperlichen Verletzungen entwickelte die Geschädigte eine posttraumatische Belastungsstörung. Diese äußerte sich in erhöhter Schreckhaftigkeit, Schlafstörungen und Konzentrationsschwäche. Ein psychiatrischer Sachverständiger bestätigte in seinem Gutachten den Zusammenhang zwischen dem Unfall und der psychischen Erkrankung. Bis zum Zeitpunkt der Untersuchung war keine vollständige Heilung der Symptome eingetreten. Der Gutachter konnte eine Chronifizierung der Beschwerden nicht ausschließen.

Gericht bestätigt Schmerzensgeldforderung

Die Versicherung hatte der Geschädigten bereits vorgerichtlich 5.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Das Gericht sprach der Frau weitere 5.000 Euro zu. Bei der Bemessung berücksichtigte das OLG Düsseldorf besonders das rücksichtslose Verhalten des Unfallverursachers. Die Flucht vom Unffall ohne Hilfeleistung habe sich negativ auf die seelische Verarbeitung des Unfalls ausgewirkt. Das Gericht stellte zudem fest, dass die Beklagten zum Ersatz möglicher künftiger materieller und immaterieller Schäden verpflichtet sind, da eine vollständige Heilung der psychischen Beschwerden noch nicht absehbar ist.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stellt klar, dass bei Verkehrsunfällen neben körperlichen auch psychische Folgeschäden wie eine posttraumatische Belastungsstörung als unfallbedingt anerkannt und bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden müssen. Die Unfallflucht des Schädigers wirkt dabei erschwerend und rechtfertigt eine höhere Entschädigung. Für die Anerkennung psychischer Unfallfolgen genügt es, wenn diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf den Unfall zurückzuführen sind – ein strenger Beweis ist nicht erforderlich.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Unfallopfer können Sie nicht nur Schmerzensgeld für körperliche Verletzungen, sondern auch für psychische Folgen wie Angstzustände oder Schlafstörungen verlangen. Die Gerichte erkennen diese als echte Unfallfolgen an, wenn sie durch ein ärztliches Gutachten bestätigt werden. Besonders wichtig: Hat sich der Unfallverursacher durch Fahrerflucht zusätzlich falsch verhalten, steht Ihnen ein höheres Schmerzensgeld zu. Auch wenn sich psychische Beschwerden erst später entwickeln, können Sie weitere Ansprüche geltend machen – das Gericht kann dafür eine entsprechende Feststellung treffen.


Benötigen Sie Hilfe?

Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall unter körperlichen oder psychischen Folgen leiden, stehen Ihnen möglicherweise weitreichendere Ansprüche zu als bisher angenommen. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihre individuelle Situation und prüfen, ob auch in Ihrem Fall eine erhöhte Schmerzensgeldforderung – besonders bei Unfallflucht des Verursachers – gerechtfertigt ist. Mit einem persönlichen Gespräch schaffen wir die Basis für die bestmögliche rechtliche Vertretung Ihrer Interessen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche psychischen Unfallfolgen können Ansprüche auf Schmerzensgeld begründen?

Nach einem Verkehrsunfall können psychische Störungen mit nachweisbarem Krankheitswert als Unfallfolgen anerkannt werden und Schmerzensgeldforderungen begründen.

Anerkannte psychische Störungen

Traumafolgestörungen entstehen, wenn Sie sich in einer bedrohlichen Situation befinden und diese nicht verarbeiten können. Die psychischen Beeinträchtigungen sind den körperlichen Verletzungen rechtlich gleichgestellt.

Angststörungen können sich entwickeln, wenn vorher alltägliche Situationen wie das Autofahren zu Angstattacken führen. Durch einen inneren Lernprozess verknüpfen Sie die Situation mit der Angst, was zu dauerhafter Vermeidung führen kann.

Posttraumatische Belastungsstörungen werden als eigenständige Unfallfolge anerkannt, auch wenn keine physischen Verletzungen vorliegen.

Voraussetzungen für die Anerkennung

Die psychische Störung muss unmittelbar auf den Unfall zurückführbar sein. Der Schädiger haftet grundsätzlich auch für seelisch bedingte Folgeschäden, selbst wenn diese auf einer psychischen Anfälligkeit des Verletzten beruhen.

Die Schmerzensgeldspanne reicht von 70 Euro bis zu mehreren tausend Euro, abhängig von:

  • Der Schwere der psychischen Beeinträchtigung
  • Der Dauer der Störung
  • Den Auswirkungen auf die Lebensführung
  • Den Erfolgsaussichten einer Behandlung

Nachweis der psychischen Störungen

Für die Anerkennung psychischer Unfallfolgen ist ein medizinischer Nachweis durch psychologische Gutachten erforderlich. Bei vorbestehenden psychischen Erkrankungen wird zwischen unfallbedingten Folgen und vorbestehenden Beeinträchtigungen differenziert. Nur für die unfallbedingten Folgen können Sie Schadensersatz verlangen.

Wenn Sie naher Angehöriger eines Unfallopfers sind, können auch Schockschäden als ersatzfähige Gesundheitsschäden anerkannt werden, sofern diese pathologisch fassbar sind und über die üblichen Belastungen in solchen Situationen hinausgehen.


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Wie lässt sich der Zusammenhang zwischen Unfall und psychischen Folgen nachweisen?

Der Nachweis psychischer Unfallfolgen erfolgt primär durch medizinische Sachverständigengutachten, die den Zusammenhang zwischen Unfallereignis und psychischer Beeinträchtigung belegen müssen.

Medizinische Diagnose

Die psychische Störung muss als Gesundheitsschaden im Sinne eines anerkannten Diagnosemanuals (ICD oder DSM) objektivierbar sein. Ein Facharzt muss die Diagnose nach wissenschaftlichen Standards positiv feststellen und die medizinischen Voraussetzungen nach der anerkannten Definition darlegen.

Kausalitätsnachweis

Für die Anerkennung der psychischen Folgen ist ein nachvollziehbarer zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Auftreten der psychischen Symptome erforderlich. Die psychische Erkrankung muss wesentlich auf dem konkreten Unfallereignis beruhen.

Dokumentation und Beweismittel

Eine lückenlose medizinische Dokumentation ist für den Nachweis entscheidend. Dazu gehören:

  • Ärztliche Atteste und Befunde direkt nach dem Unfall
  • Behandlungsunterlagen von Psychotherapeuten
  • Dokumentation des Krankheitsverlaufs
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Vorerkrankungen und Beweismaß

Bei vorbestehenden psychischen Erkrankungen wird differenziert betrachtet, ob die Störung durch den Unfall wesentlich verursacht oder verschlimmert wurde. Der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit gilt sowohl für den Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden als auch für später auftretende psychische Störungen.


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Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes bei psychischen Unfallfolgen?

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei psychischen Unfallfolgen wird durch eine individuelle Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände des Einzelfalls bestimmt.

Schwere und Dauer der Beeinträchtigung

Die Intensität der psychischen Störung spielt eine zentrale Rolle. Dabei werden sowohl akute als auch chronische Beschwerden berücksichtigt. Wenn Sie beispielsweise unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden, wird bewertet, wie stark diese Ihr tägliches Leben einschränkt.

Auswirkungen auf die Lebensführung

Ein wesentlicher Faktor ist der Grad der Beeinträchtigung Ihrer Lebensqualität. Dabei wird insbesondere berücksichtigt:

  • Die Auswirkungen auf Ihre berufliche Tätigkeit, insbesondere bei Erwerbsunfähigkeit
  • Einschränkungen im sozialen Leben
  • Verlust an Lebensfreude
  • Dauerhafte Veränderungen der Persönlichkeit

Medizinische Aspekte

Die Diagnose und Prognose der psychischen Störung muss durch medizinische Gutachten nachgewiesen werden. Dabei wird geprüft:

  • Der kausale Zusammenhang zwischen Unfall und psychischer Störung
  • Die Erfolgsaussichten einer Behandlung
  • Vorbestehende psychische Erkrankungen, die zu einer Minderung des Schmerzensgeldes führen können

Konkrete Schmerzensgeldhöhen

Die Bandbreite der zugesprochenen Schmerzensgelder ist erheblich. Bei einer PTBS mit dauerhafter Erwerbsunfähigkeit wurden beispielsweise Beträge zwischen 13.442 Euro und 49.463 Euro zugesprochen. In einem Fall mit schwerwiegenden körperlichen Verletzungen und PTBS mit chronischen Schlafstörungen und Depressionen wurde ein Schmerzensgeld von 86.919 Euro gewährt.


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Ab welchem Zeitpunkt müssen psychische Unfallfolgen geltend gemacht werden?

Bei psychischen Unfallfolgen gelten unterschiedliche Fristen, die Sie unbedingt beachten müssen. Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schmerzensgeldansprüche beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem sich der Unfall ereignet hat und Sie Kenntnis von der Person des Schädigers erlangt haben.

Fristen bei privater Unfallversicherung

Wenn Sie eine private Unfallversicherung haben, müssen Sie deutlich kürzere Fristen beachten. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und bei der Versicherung geltend gemacht werden.

Medizinische Feststellung

Die psychischen Folgen müssen durch einen qualifizierten Arzt diagnostiziert und dokumentiert werden. Eine bloße Vermutung oder Selbsteinschätzung reicht nicht aus. Die Diagnose muss nach einem international anerkannten Diagnosesystem (ICD oder DSM) erfolgen.

Nachweis der Kausalität

Für die Anerkennung psychischer Unfallfolgen ist ein medizinischer Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und psychischer Beeinträchtigung erforderlich. Die psychische Störung muss durch psychologische Gutachten belegt werden, die wissenschaftlichen Standards entsprechen.

Spätfolgen

Bei später auftretenden psychischen Beschwerden gilt eine absolute Höchstfrist von zehn Jahren nach dem Unfallereignis. Nach Ablauf dieser Frist können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden, da der Kausalzusammenhang zwischen Unfall und psychischen Folgen dann nicht mehr sicher nachweisbar ist.


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Welche zusätzlichen Ansprüche bestehen neben dem Schmerzensgeld bei psychischen Unfallfolgen?

Bei psychischen Unfallfolgen steht Ihnen nicht nur Schmerzensgeld zu, sondern Sie haben auch Anspruch auf weitere Entschädigungsleistungen.

Heilbehandlungskosten und medizinische Versorgung

Der Schädiger muss sämtliche Kosten übernehmen, die zur Wiederherstellung Ihrer psychischen Gesundheit beitragen. Hierzu gehören:

  • Kosten für psychotherapeutische Behandlungen
  • Aufwendungen für Medikamente
  • Ausgaben für stationäre und ambulante Therapien
  • Kosten für Reha-Maßnahmen und Kuraufenthalte

Erwerbsschaden und berufliche Folgen

Wenn die psychische Störung zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit führt, können Sie Ersatz für den entstandenen Verdienstausfall geltend machen. Dies gilt auch bei einer vorübergehenden oder dauerhaften Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer unfallbedingten psychischen Erkrankung wie einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Vermehrte Bedürfnisse

Nach § 843 BGB sind auch die durch die psychische Verletzung entstehenden vermehrten Bedürfnisse zu ersetzen. Darunter fallen:

  • Fahrtkosten zu Therapien und Behandlungen
  • Kosten für berufliche Rehabilitationsmaßnahmen
  • Zusätzliche Aufwendungen zur Aufrechterhaltung der Mobilität
  • Erhöhte Lebenshaltungskosten aufgrund der psychischen Beeinträchtigung

Nachweis der Ansprüche

Für die Durchsetzung dieser Ansprüche ist ein fachärztliches Gutachten erforderlich, das den Kausalzusammenhang zwischen Unfall und psychischer Störung nachweist. Das Gutachten muss wissenschaftlichen Standards genügen und die medizinischen Voraussetzungen nach anerkannter Definition (ICD-10) darlegen.

Bei einer bereits bestehenden psychischen Vorerkrankung wird geprüft, welche Beeinträchtigungen konkret auf den Unfall zurückzuführen sind. Nur diese sind ersatzfähig.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Schmerzensgeld

Eine finanzielle Entschädigung für körperliche und seelische Leiden nach einer Verletzung oder Gesundheitsschädigung. Es soll einen Ausgleich für erlittene Schmerzen, Leid und Beeinträchtigungen der Lebensqualität schaffen. Die Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzungen sowie den Umständen des Einzelfalls. Geregelt ist der Anspruch in §§ 253, 847 BGB. Beispiel: Ein Unfallopfer erhält 5.000 Euro Schmerzensgeld für einen Beinbruch mit mehrwöchiger Arbeitsunfähigkeit.


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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Strafbare Handlung nach § 142 StGB, wenn ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien anzugeben oder auf andere Beteiligte zu warten („Fahrerflucht“). Die Wartepflicht beträgt mindestens 30 Minuten. Bei Personenschäden besteht zusätzlich eine Hilfeleistungspflicht. Beispiel: Ein Autofahrer fährt nach einem Parkrempler einfach weg, ohne dem Geschädigten seine Kontaktdaten zu hinterlassen.


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Posttraumatische Belastungsstörung

Eine psychische Erkrankung, die nach einem traumatischen Ereignis auftreten kann. Typische Symptome sind Flashbacks, Albträume, Vermeidungsverhalten und erhöhte Schreckhaftigkeit. Im Rechtlichen relevant für Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach § 249 BGB. Die Diagnose muss durch medizinische Gutachten nachgewiesen werden. Beispiel: Ein Unfallopfer entwickelt nach einem schweren Verkehrsunfall Angstzustände und kann nicht mehr Auto fahren.


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Sachverständigengutachten

Ein unabhängiges Fachgutachten eines qualifizierten Experten zur Klärung medizinischer, technischer oder anderer Sachfragen im Gerichtsverfahren (§ 402 ff. ZPO). Das Gutachten dient als Beweismittel und Entscheidungsgrundlage für das Gericht. Der Sachverständige muss neutral und fachlich kompetent sein. Beispiel: Ein medizinischer Gutachter beurteilt den Zusammenhang zwischen Unfall und psychischen Beschwerden.


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Chronifizierung

Die Entwicklung einer ursprünglich akuten Erkrankung zu einem dauerhaften (chronischen) Gesundheitsproblem. Rechtlich relevant für die Bemessung von Schadensersatz und die Prognose zukünftiger Behandlungskosten nach § 249 BGB. Eine Chronifizierung kann erhebliche Auswirkungen auf Schmerzensgeldhöhe und Versorgungsansprüche haben. Beispiel: Aus vorübergehenden Rückenschmerzen nach einem Unfall entwickeln sich dauerhafte Beschwerden.


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Beweismaßstab

Der erforderliche Grad an Überzeugung, den ein Gericht für die Feststellung von Tatsachen benötigt (§ 286 ZPO). Im Zivilprozess gilt grundsätzlich das Prinzip der freien Beweiswürdigung. Das Gericht muss von einer Tatsache mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überzeugt sein. Beispiel: Der Nachweis eines Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und psychischer Erkrankung durch medizinische Gutachten.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Dieser Paragraph regelt die generelle Haftung im Straßenverkehr und besagt, dass der Halter eines Fahrzeugs für Schäden verantwortlich ist, die durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht werden, unabhängig von einem eigenen Verschulden. Im vorliegenden Fall ist der Halter des LKW, der die Klägerin verletzt hat, aufgrund dieser Regelung für die Schäden, die die Klägerin erlitten hat, haftbar.
  • § 18 StVG (Straßenverkehrsgesetz): § 18 StVG behandelt die Haftung bei Mitverschulden und bietet eine Grundlage für die Berechnung von Schadensersatzansprüchen. Wenn der Geschädigte teilweise für den Unfall verantwortlich ist, wird der Schadensersatz entsprechend gekürzt. In diesem Fall könnte eine Relevanz bestehen, weil die Beklagten im Hinblick auf den behaupteten Bagatellunfall anführen, dass die Klägerin möglicherweise auch selbst eine Teilschuld getragen hat.
  • § 286 ZPO (Zivilprozessordnung): Dieser Paragraph regelt die Beweiswürdigung und die freie Beweiswürdigung des Gerichts. Das Landgericht hat auf Basis einer umfassenden Beweisaufnahme entschieden, dass die Klägerin tatsächlich an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, was für die Entscheidung über den Schadensersatz von zentraler Bedeutung ist. Hier kommt die Argumentation der Beklagten ins Spiel, die anführen, dass dieser Beweis nicht rechtmäßig beurteilt wurde.
  • § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Hier wird die Leistungsanspruchsgrundlage für die Geltendmachung von Schmerzensgeld durch die Versicherung des Fahrzeughalters geregelt. Die Klägerin kann auf diese Vorschrift zurückgreifen, um die Zahlung des restlichen Schmerzensgeldes von der Versicherung der Beklagten zu verlangen, da die Haftung dem Grunde nach unstreitig ist.
  • § 11 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Dieser Paragraph dient der Klärung und Regelung der Ersatzverpflichtungen im Straßenverkehr, insbesondere im Hinblick auf Schäden, die durch Verletzungen anderer Personen verursacht werden. Die Klägerin kann diesen Paragraphen anführen, um ihre Ansprüche auf Ersatz von immateriellen und materiellen Schäden geltend zu machen, da sie durch den Unfall und die darauf folgenden gesundheitlichen Beschwerden direkt betroffen ist.

Weitere Beiträge zum Thema

  • Verkehrsunfall: Anspruch auf Schmerzensgeld klären
    Nach einem Verkehrsunfall können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieser Anspruch basiert auf § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dient dem Ausgleich für erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen. → → Schmerzensgeldansprüche nach Unfällen
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    Das Berufungsgericht stellte fest, dass die Verletzungen des Klägers ohne objektiv fassbare Folgen ausgeheilt seien. Aufgrund psychischer Fehlverarbeitung des Unfalls entwickelte der Kläger jedoch eine chronifizierte psychosomatische Schmerzkrankheit. Das Gericht erkannte die psychischen Folgen als unfallbedingt an. → → Psychische Folgeschäden und Schmerzensgeld
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  • Verkehrsunfall – Zurechnung schädigendes Ereignis und psychische Fehlverarbeitung
    Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte teilweise die Haftung der Beklagten für einen Verkehrsunfall. Dabei waren insbesondere die Kausalität zwischen Unfall und psychischer Fehlverarbeitung des Klägers sowie die angemessene Höhe des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes zentrale Aspekte. → → Haftung und psychische Fehlverarbeitung nach Unfall

Das vorliegende Urteil

OLG Düsseldorf – Az.: I-1 U 61/17 – Urteil vom 06.02.2018


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