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Verkehrsunfall durch Auffahren auf PKW an Stauende – Schadensersatz

Ein gewöhnlicher Stau auf der Bundesstraße endete für einen Autofahrer mit einem jähen Schrecken und schwerwiegenden Verletzungen. Als ein LKW auf sein stehendes Fahrzeug krachte, brach er sich einen Lendenwirbel und erlitt eine Gehirnerschütterung. Plötzlich stand nicht mehr nur der Blechschaden, sondern die Frage nach angemessenem Schmerzensgeld für sein dauerhaftes Leid im Raum. Ein Gericht musste nun klären, welche Entschädigung einem Unfallopfer in solch einem Fall zusteht.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 1020/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Aurich
  • Datum: 08.12.2023
  • Aktenzeichen: 3 O 1020/22

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger forderte Schmerzensgeld und Ersatz für materielle Schäden aufgrund einer Wirbelfraktur und Gehirnerschütterung durch den Unfall. Er behauptete langanhaltende Schmerzen und Einschränkungen und sah einen Anspruch auf mindestens 7.000 Euro Schmerzensgeld.
  • Beklagte: Die Beklagte hatte bereits den Sachschaden am Fahrzeug reguliert und 800 Euro Schmerzensgeld gezahlt, beantragte aber ansonsten die Abweisung der Klage.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Am 22. Juli 2021 fuhr der Fahrer eines bei der Beklagten versicherten LKW auf das stehende Fahrzeug des Klägers auf. Die grundsätzliche Haftung der Beklagten für die Unfallfolgen ist unstreitig.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Klärung und Bemessung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden nach einem Verkehrsunfall.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung weiterer 6.200 Euro Schmerzensgeld und 76,63 Euro für Medikamente und Arztbericht. Zudem wurde festgestellt, dass die Beklagte für zukünftige materielle und immaterielle Schäden haften muss und den Kläger von 1.214,99 Euro Anwaltskosten freizustellen hat.
  • Begründung: Das Gericht hielt ein Gesamtschmerzensgeld von 7.000 Euro für angemessen, basierend auf dem Gutachten über die Wirbelfraktur und Gehirnerschütterung des Klägers und den daraus resultierenden dauerhaften Beeinträchtigungen. Die materiellen Schäden und der Feststellungsanspruch für zukünftige Schäden wurden aufgrund von Nachweisen und der noch nicht abgeschlossenen Schadensentwicklung als begründet erachtet. Auch die Rechtsanwaltskosten waren größtenteils zu erstatten.

Der Fall vor Gericht


Auffahrunfall mit Folgen: Gerichtsurteil zu Schmerzensgeld und weiteren Ansprüchen

Viele kennen es vielleicht aus eigener Erfahrung oder Erzählungen: Man steht im Straßenverkehr, zum Beispiel an einem Stauende, und plötzlich kracht es von hinten. Ein Auffahrunfall. Neben dem Blechschaden am Auto geht es oft auch um Verletzungen und die Frage, wer dafür aufkommt. Genau um einen solchen Fall und die daraus resultierenden finanziellen Forderungen ging es in einem Urteil des Landgerichts Aurich.

Unfall auf Bundesstraße: Sattelzug fährt auf stehenden PKW mit deformiertem Heck auf
LKW-Unfall im Stau: Heftiger Aufprall auf stehenden PKW auf Bundesstraße, Fahrer erleidet schwere Verletzungen. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Der Unfall ereignete sich bereits am 22. Juli 2021. Herr K. (der Kläger in diesem Fall) hielt mit seinem Auto verkehrsbedingt an einem Stauende auf der Bundesstraße B210. Ein LKW-Fahrer, dessen Fahrzeug bei einer Versicherung (der Beklagten in diesem Fall) haftpflichtversichert war – das bedeutet, die Versicherung kommt für Schäden auf, die der LKW anderen zufügt – übersah das Stauende. Der LKW fuhr auf das stehende Fahrzeug von Herrn K. auf. Dass die Versicherung des LKW-Fahrers grundsätzlich für die Unfallfolgen geradestehen musste, war von Anfang an klar und zwischen Herrn K. und der Versicherung unstrittig. Streit gab es jedoch um die Höhe der Entschädigung für die Verletzungen und weitere Kosten.

Was genau forderte Herr K. von der Versicherung?

Herr K. gab an, durch den Aufprall einen Bruch des ersten Lendenwirbels und eine Gehirnerschütterung erlitten zu haben. Er legte dem Gericht hierzu verschiedene Arztberichte vor. Monatelang habe er unter Schmerzen gelitten, besonders im unteren Rücken, die seine Bewegungen stark einschränkten. Diese Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule hätten etwa sechs Monate angehalten und seien auch zum Zeitpunkt der Klage noch nicht vollständig verschwunden. In den ersten Tagen nach der Gehirnerschütterung kamen Kopfschmerzen und Schwindel hinzu. Sportliche Aktivitäten seien ihm nicht mehr möglich gewesen, und auch seinen Haushalt konnte er nicht mehr allein bewältigen. Die Schmerzen hätten sogar seinen Nachtschlaf gestört. Um die Schmerzen zu lindern, nahm er das Medikament Tilidin ein, was ihn aber wiederum an der Teilnahme am Straßenverkehr hinderte und Nebenwirkungen wie Übelkeit und Schwindel verursachte.

Da die Heilbehandlung nach Ansicht von Herrn K. noch nicht abgeschlossen war, forderte er vom Gericht auch die Feststellung, dass die Versicherung für alle zukünftigen Schäden aufkommen müsse, die noch aus dem Unfall entstehen könnten. Man stelle sich vor, eine Verletzung macht erst später eine weitere Operation oder langwierige Behandlung notwendig – auch dafür sollte die Versicherung dann finanziell einstehen. Konkret verlangte Herr K. ein Schmerzensgeld – das ist ein finanzieller Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden, die nicht direkt in Geld messbar sind – von mindestens 7.000 Euro. Außerdem forderte er den Ersatz von Kosten für einen Arztbericht (45,27 Euro) und Zuzahlungen für Medikamente (31,36 Euro). Schließlich wollte er, dass die Versicherung die Kosten für seine Rechtsanwälte übernimmt, die er vor dem Gerichtsverfahren eingeschaltet hatte.

Wie reagierte die Versicherung auf die Forderungen?

Bevor Herr K. Klage einreichte, hatte er die Versicherung mehrfach zur Zahlung aufgefordert. Die Versicherung teilte zunächst mit, dass erst die erlittenen Verletzungen genau geklärt werden müssten. Den Sachschaden am Auto von Herrn K. in Höhe von 11.276,12 Euro hatte die Versicherung bereits bezahlt. Kurz vor Klageerhebung zahlte sie auch ein Schmerzensgeld von 800 Euro an Herrn K. Im Gerichtsverfahren beantragte die Versicherung dann, die Klage von Herrn K. abzuweisen, also seinen Forderungen nicht stattzugeben. Um die Verletzungen und deren Folgen genau beurteilen zu können, holte das Gericht ein orthopädisches Gutachten ein. Ein Sachverständiger – das ist ein unabhängiger Experte, der das Gericht bei Fachfragen berät – untersuchte Herrn K. und wertete die medizinischen Unterlagen aus.

Die Entscheidung des Gerichts: Wer bekam was zugesprochen?

Das Gericht entschied größtenteils zugunsten von Herrn K. Es verurteilte die Versicherung, an Herrn K. weitere 6.200 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Zusammen mit den bereits gezahlten 800 Euro ergibt das ein Gesamtschmerzensgeld von 7.000 Euro. Zusätzlich musste die Versicherung Zinsen auf diesen Betrag zahlen, und zwar seit dem 28. Juli 2022. Zinsen sind sozusagen eine Entschädigung dafür, dass Herr K. sein Geld nicht rechtzeitig bekommen hat. Die Berechnung erfolgt auf Basis des sogenannten Basiszinssatzes, einem gesetzlich festgelegten Zinssatz.

Auch die Kosten für den Arztbericht und die Medikamentenzuzahlungen in Höhe von insgesamt 76,63 Euro musste die Versicherung erstatten, ebenfalls mit Zinsen seit dem 26. Februar 2022. Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die Versicherung verpflichtet ist, Herrn K. jeden weiteren materiellen (also in Geld messbaren) oder immateriellen (nicht direkt in Geld messbaren, wie Schmerzen) Schaden zu ersetzen, der aus dem Unfall vom 22. Juli 2021 noch entstehen könnte. Dies gilt aber nur, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger, wie die Krankenkasse, oder andere Dritte übergehen. Schließlich wurde die Versicherung verurteilt, Herrn K. von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.214,99 Euro freizustellen. Das bedeutet, die Versicherung muss diese Summe entweder direkt an die Anwälte zahlen oder Herrn K. das Geld geben, damit er seine Anwälte bezahlen kann. Die weitergehenden Forderungen von Herrn K., insbesondere bezüglich der Höhe der Anwaltskosten, wies das Gericht ab. Die Kosten des gesamten Rechtsstreits musste die Versicherung tragen.

Warum entschied das Gericht 7.000 Euro Schmerzensgeld als angemessen?

Die zentrale Frage war, wie hoch das Schmerzensgeld sein sollte. Das Gericht hielt ein Gesamtschmerzensgeld von 7.000 Euro für „angemessen und ausreichend“. Aber wie kommt ein Gericht zu solch einer Summe? Das Schmerzensgeld soll einen Ausgleich für Schäden bieten, die nicht direkt das Vermögen betreffen, also für Schmerzen, Leiden und Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Es muss dabei die Art und Dauer der Verletzungen und Schmerzen sowie die daraus entstandene Beeinträchtigung im Leben berücksichtigen. Ein wichtiger Grundsatz ist dabei, dass für vergleichbare Verletzungen auch ein annähernd gleiches Schmerzensgeld gewährt werden soll.

Die Rolle des medizinischen Gutachtens

Das Gericht stützte seine Überzeugung maßgeblich auf die Ausführungen des orthopädischen Sachverständigen Dr. Sch. Dieser Experte bestätigte nach Untersuchung von Herrn K. und Auswertung der medizinischen Unterlagen, dass Herr K. durch den Unfall tatsächlich einen Bruch des ersten Lendenwirbels und eine Gehirnerschütterung erlitten hatte. Herr K. hatte dem Gutachter berichtet, dass er bis fast Ende 2022 immer wieder Schmerzen in der Lendenwirbelsäule mit Kraftlosigkeit gehabt habe. In den ersten neun Monaten nach dem Unfall musste er teilweise im Sitzen schlafen, weil das Liegen besonders schmerzhaft war. Sein Alltag war dadurch erheblich eingeschränkt.

Berücksichtigung der langfristigen Folgen

Der Gutachter stellte fest, dass der Lendenwirbelbruch in einer leichten Fehlstellung verheilt war. Das bedeutet, der Wirbel war nicht ganz perfekt gerade zusammengewachsen. Dies führte zu einer spürbaren Einsteifung im Bereich der unteren Brustwirbelsäule und der Lendenwirbelsäule und damit zu einer verminderten Beweglichkeit beim Vor- und Zurückneigen. Der Sachverständige erklärte nachvollziehbar, dass durch diese Fehlstellung und die veränderte Beweglichkeit des Wirbelsäulensegments wahrscheinlich dauerhaft eine gewisse Schmerzhaftigkeit bestehen bleiben wird. Auch die Kraft sei nach den langmonatigen Schmerzen noch nicht wieder so wie vor dem Unfall. Obwohl sich die Schmerzen deutlich gebessert hätten, werde ein Restschmerz verbleiben.

Das Gericht berücksichtigte bei der Höhe des Schmerzensgeldes also insbesondere die Schwere der Lendenwirbelfraktur, die Herrn K. dauerhaft in seiner Lebensführung beeinträchtigt, da seine Beweglichkeit eingeschränkt bleiben wird. Auch die starken Schmerzen direkt nach dem Unfall und das fortbestehende Restschmerzempfinden flossen in die Bewertung ein. Das Gericht verglich den Fall auch mit Entscheidungen anderer Gerichte in ähnlichen Situationen und sah die Summe von 7.000 Euro als passend an. Dass Herr K. eine stationäre Behandlung im Krankenhaus abgelehnt hatte, änderte nichts an der Einschätzung der Verletzungsschwere durch das Gericht.

Warum musste die Versicherung auch für zukünftige Schäden geradestehen?

Das Gericht gab auch dem Antrag statt, die Ersatzpflicht der Versicherung für zukünftige Schäden festzustellen. Ein solches „Feststellungsinteresse“, wie es juristisch heißt, ist nach § 256 der Zivilprozessordnung (kurz ZPO – das ist das deutsche Gesetzbuch, das die Regeln für Gerichtsverfahren in Zivil-, also bürgerlich-rechtlichen, Streitigkeiten festlegt) dann gegeben, wenn die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Aufgrund der Verletzungen von Herrn K. und der vom Gutachter bestätigten Dauerfolgen sah das Gericht die Möglichkeit, dass sich der Schaden zukünftig noch fortentwickeln und insbesondere weitere Heilbehandlungen notwendig werden könnten.

Wie wurden die Anwaltskosten berechnet?

Herr K. hatte auch Anspruch darauf, dass die Versicherung die Kosten für seinen Anwalt übernimmt, die vor dem Gerichtsverfahren entstanden waren. Solche Kosten sind nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich zu erstatten. Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG) und dem Gegenstandswert – das ist der Wert, um den es bei der Auseinandersetzung ging. Das Gericht legte hierfür einen Wert von insgesamt 18.352,75 Euro zugrunde. Dieser Betrag setzte sich zusammen aus dem bereits regulierten Fahrzeugschaden (11.276,12 Euro) und den Forderungen, um die es im Gerichtsverfahren ging (die 7.000 Euro Schmerzensgeld plus die 76,63 Euro für Arztbericht und Medikamente). Aus diesem Wert errechnete das Gericht Anwaltskosten in Höhe von 1.214,99 Euro. Herr K. hatte zwar höhere Anwaltskosten geltend gemacht, basierend auf einem höheren Gegenstandswert, konnte aber nicht ausreichend begründen, warum dieser höhere Wert anzusetzen sei.

Das Urteil ist zudem „vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung“. Das bedeutet, Herr K. könnte die zugesprochenen Beträge von der Versicherung fordern, auch wenn diese vielleicht noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen möchte. Allerdings müsste Herr K. dafür eine Sicherheit, meist in Form von Geld, beim Gericht hinterlegen.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass bei Auffahrunfällen nicht nur der Blechschaden ersetzt wird, sondern auch angemessenes Schmerzensgeld für körperliche und seelische Leiden zusteht – hier 7.000 Euro für einen Lendenwirbelbruch und Gehirnerschütterung mit monatelangen Schmerzen und dauerhaften Bewegungseinschränkungen. Entscheidend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind die Schwere der Verletzung, die Dauer der Beschwerden und bleibende Beeinträchtigungen, wobei ein medizinisches Gutachten die Grundlage für die Bewertung bildet. Unfallgeschädigte haben außerdem Anspruch auf Ersatz ihrer Anwaltskosten und können sich absichern lassen, dass auch zukünftige Folgeschäden übernommen werden, wenn die Heilung noch nicht abgeschlossen ist. Die Rechtsprechung macht deutlich, dass es sich lohnt, seine Ansprüche konsequent zu verfolgen, auch wenn Versicherungen zunächst nur geringe Beträge anbieten.

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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die für Schäden aufkommt, die der Versicherte anderen Personen oder deren Sachen unverschuldet zufügt. Im Verkehrsrecht ist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und deckt alle Schäden ab, die ein Fahrer mit seinem Fahrzeug verursacht. Das bedeutet, dass nicht der Fahrer selbst, sondern dessen Versicherung die Kosten für Schäden und Verletzungen übernimmt. Im geschilderten Fall trägt die Haftpflichtversicherung des LKW-Fahrers die Kosten, weil der LKW-Fahrer haftet.

Beispiel: Wenn jemand mit seinem Auto einen Unfall verursacht und das andere Fahrzeug beschädigt oder Personen verletzt werden, zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Schadensersatzansprüche.


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Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist eine Geldzahlung, die eine geschädigte Person für erlittene körperliche oder psychische Schmerzen sowie für immaterielle Beeinträchtigungen erhält. Es dient als Ausgleich für nicht materielle, also nicht direkt in Geld messbare Schäden, wie körperliches Leid, Einschränkungen im Alltag oder seelisches Leid. Schmerzensgeld wird im deutschen Recht meist nach §§ 249 ff. BGB im Rahmen des Schadensersatzes zugesprochen und richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzungen sowie den individuellen Folgen für den Verletzten. Im Beispiel des Auffahrunfalls wurde Herrn K. für seine Verletzungen und die damit verbundenen Einschränkungen Schmerzensgeld zugesprochen.

Beispiel: Nach einem Sturz erleidet jemand eine Fraktur und dauerhafte Bewegungseinschränkungen; dafür kann er Schmerzensgeld verlangen, da die körperlichen Schmerzen und die signifikanten Lebensbeeinträchtigungen einen Ausgleich verdienen.


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Sachverständiger (Gutachter)

Ein Sachverständiger ist ein unabhängiger Fachmann, der von einem Gericht oder von Parteien beauftragt wird, um ein spezielles Fachwissen in einem Verfahren bereitzustellen. Dabei prüft und bewertet er fachliche Fragen, die ein Laie nicht sicher beurteilen kann, etwa medizinische oder technische Sachverhalte. Im beschriebenen Fall wurde ein orthopädischer Sachverständiger hinzugezogen, um die Verletzungen, ihre Schwere und dauerhafte Folgen objektiv zu beurteilen. Seine Einschätzung bildet eine wichtige Grundlage für die gerichtliche Entscheidung, insbesondere zur Schmerzensgeldhöhe und zur Prognose zukünftiger Schäden.

Beispiel: Ein Sachverständiger könnte bei einem Autounfall beurteilen, welche Verletzungen tatsächlich vorliegen und wie stark der Betroffene langfristig beeinträchtigt sein wird.


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Feststellungsinteresse (§ 256 ZPO)

Das Feststellungsinteresse ist ein rechtliches Erfordernis, damit ein Gericht auf Antrag eine sogenannte Feststellung treffen darf, etwa über die Verantwortung oder die Höhe von Ansprüchen. Nach § 256 der Zivilprozessordnung (ZPO) wird diese Regelung genutzt, wenn der Schaden bei Prozessbeginn noch nicht endgültig feststeht, aber eine gerichtliche Klärung gewünscht wird. Im geschilderten Fall beantragte Herr K., durch das Gericht feststellen zu lassen, dass die Versicherung auch für zukünftige, noch nicht genau bekannte Schäden haften muss. Damit kann er später ggf. weitere Schadensersatzansprüche durchsetzen, ohne erneut langwierige Verfahren führen zu müssen.

Beispiel: Jemand verletzt sich bei einem Unfall und vermutet mögliche Spätfolgen, wie eine spätere Operation; darum lässt er vom Gericht feststellen, dass die Gegenseite auch für diese Kosten haften wird.


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Gegenstandswert

Der Gegenstandswert ist ein juristischer Begriff für den Wert, um den es in einem Rechtsstreit konkret geht. Er bildet die Basis für die Berechnung von Gerichtskosten und Anwaltsgebühren, da Gebühren nach dem Wert der Streitigkeit bemessen werden. Im Fall des Auffahrunfalls ergibt sich der Gegenstandswert aus der Summe aller vom Kläger geltend gemachten Forderungen, also beispielsweise die Reparaturkosten, das Schmerzensgeld und weitere Schadensposten. Je höher der Gegenstandswert, desto höher sind in der Regel auch die Kosten für anwaltliche Vertretung und Gericht.

Beispiel: Fordert jemand 10.000 Euro Schadensersatz für ein beschädigtes Auto und Schmerzensgeld, so ist dieser Betrag der Gegenstandswert, von dem die Anwaltsgebühren abhängen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Schadensersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die Schadensersatzpflicht bei Verletzung von Rechtsgütern wie Körper, Gesundheit oder Eigentum durch eine unerlaubte Handlung. Verletzungen, die aus dem Verkehrsunfall resultieren, begründen hieraus einen Anspruch auf Schadensersatz. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Haftpflichtversicherung des LKW-Fahrers ist aufgrund der schuldhaften Kollision verpflichtet, Herrn K. den entstandenen Schaden sowohl am Fahrzeug als auch die Personenschäden (Schmerzen, Einschränkungen) zu ersetzen.
  • § 253 BGB (Schmerzensgeld): Dieser Paragraph ermöglicht die Zahlung eines Geldbetrags als Ausgleich für immaterielle Schäden wie Schmerzen und Leiden, die nicht direkt in Geld messbar sind. Das Schmerzensgeld soll die Lebensqualität und das seelische Leid ausgleichen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Herr K. beansprucht Schmerzensgeld für die Lendenwirbelfraktur und Gehirnerschütterung, was das Gericht mit 7.000 Euro als angemessen bestätigt hat.
  • § 249 BGB (Naturalrestitution) in Verbindung mit § 256 ZPO (Feststellungsklage): § 249 BGB verpflichtet zum Ersatz des vollständigen Schadens, auch zukünftiger, soweit er auf der Schadensursache beruht. § 256 ZPO ermöglicht die gerichtliche Feststellung der Ersatzpflicht, wenn Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stellte fest, dass die Versicherung auch für zukünftige, noch nicht abschließend erkennbare Schäden aus dem Unfall zahlen muss, da dauerhafte Folgen möglich sind.
  • § 115 VVG (Pflicht zur Regulierung durch die Haftpflichtversicherung): Regelt die Verpflichtung der Haftpflichtversicherung, berechtigte Ansprüche des Geschädigten zu erfüllen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Versicherung des LKW-Fahrers musste den Schaden am Fahrzeug, das Schmerzensgeld und sonstige Kosten tragen, da sie für die Haftpflicht ihres Versicherten einsteht.
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Gesetzliche Grundlage für die Berechnung von Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten nach dem Gegenstandswert des Streitfalls. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Versicherung wurde verurteilt, die vorprozessualen Anwaltskosten von Herrn K. in Höhe von 1.214,99 Euro basierend auf dem festgesetzten Gegenstandswert zu erstatten.
  • § 288 BGB (Verzugszinsen): Regelt die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen, wenn Geldforderungen nicht fristgerecht erfüllt werden. Der Basiszinssatz dient als Grundlage für die Zinsberechnung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Versicherung musste Zinsen auf das Schmerzensgeld sowie auf die erstatteten weiteren Kosten zahlen, da sie die Zahlungen verzögert geleistet hatte.

Das vorliegende Urteil


Landgericht Aurich – Az.: 3 O 1020/22 – Urteil vom 08.12.2023


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