Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Verkehrsunfall und Schadenersatz: Oberlandesgericht Brandenburg entscheidet über Bergungskosten und Nutzungsausfall
- Unfall auf der B…: Kläger fordert umfassenden Schadenersatz
- Kern des Streits: Umfang des Schadenersatzes und einzelne Schadenspositionen
- Anschlussberufung des Klägers: Forderung nach höherem Schadenersatz
- Entscheidung des Oberlandesgerichts: Teilweise Abänderung des Urteils des Landgerichts
- Kostenverteilung und vorläufige Vollstreckbarkeit
- Bedeutung des Urteils für Unfallgeschädigte: Anspruch auf konkreten Schadenersatz gestärkt
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Belege und Nachweise sollte ich nach einem Verkehrsunfall sammeln, um meine Ansprüche durchsetzen zu können?
- Welche Schadenersatzansprüche stehen mir nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu?
- Wie kann ich Bergungskosten nach einem Verkehrsunfall erfolgreich geltend machen?
- Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung?
- Welche Fristen muss ich bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall beachten?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
- Datum: 25.09.2023
- Aktenzeichen: 12 U 209/22
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilprozess
- Rechtsbereiche: Zivilrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Kläger legte Berufung ein, um das Versäumnisurteil einer früheren Entscheidung des Landgerichts Potsdam teilweise aufheben zu lassen und die Zahlung von insgesamt 988,90 € nebst Zinsen zu erwirken.
- Beklagte: Die Beklagten, gegen die die Klage gerichtet war, werden als Gesamtschuldner zur Zahlung der festgesetzten Geldbeträge verurteilt; ihre weitergehenden Berufungsanträge wurden zurückgewiesen.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger hatte gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Potsdam Berufung eingelegt. Das Urteil sieht vor, dass die Beklagten als Gesamtschuldner bestimmte Zahlungsverpflichtungen – unterteilt in Beträge mit unterschiedlichen Zinsbeginn – übernehmen müssen, während die weitergehende Klage abgewiesen bleibt.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, in welchem Umfang Zahlungsverpflichtungen der Beklagten zur Zahlung der beanstandeten Beträge begründet sind und wie die Kosten des Verfahrens zwischen den Parteien aufzuteilen sind.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Berufungsgericht hat das Versäumnisurteil des Landgerichts Potsdam teilweise aufgehoben, die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 988,90 € nebst Zinsen verurteilt und die weitergehende Klage abgewiesen. Zudem wurden die weitergehenden Berufungsanträge der Beklagten sowie die Anschlussberufung des Klägers zurückgewiesen.
- Folgen: Die Beklagten sind verpflichtet, die festgesetzten Zahlungen zu leisten und anteilig die durch die Beweisaufnahme sowie weitere Instanzkosten entstandenen Kosten (7 % bzw. 7 % im Berufungsverfahren) zu tragen, während der Kläger den überwiegenden Anteil (93 %) der Kosten übernimmt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, die Revision wurde nicht zugelassen und der Streitwert wurde auf 13.656,49 € festgesetzt.
Der Fall vor Gericht
Verkehrsunfall und Schadenersatz: Oberlandesgericht Brandenburg entscheidet über Bergungskosten und Nutzungsausfall

In einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: 12 U 209/22) vom 25. September 2023 ging es um die finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls und die Frage, inwieweit der Unfallgeschädigte Anspruch auf Schadenersatz hat. Das Gericht musste sich mit verschiedenen Aspekten des Schadenersatzes auseinandersetzen, darunter die Kosten für die Bergung des Fahrzeugs und den Entschädigungsanspruch für die entgangene Nutzungsmöglichkeit des Autos. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Rechte und Pflichten nach einem Verkehrsunfall und die Feinheiten der Schadenregulierung.
Unfall auf der B…: Kläger fordert umfassenden Schadenersatz
Dem Urteil zugrunde liegt ein Verkehrsunfall, der sich am 19. November 2019 auf der Bundesstraße B… ereignete. Der Kläger des Verfahrens machte gegenüber den Beklagten Schadenersatzansprüche geltend. Bereits im Vorfeld des Urteils stand fest, dass die Beklagten die alleinige Schuld an dem Unfall tragen und somit grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet sind. Streitpunkt war jedoch die Höhe des zu leistenden Schadenersatzes. In erster Instanz hatte das Landgericht Potsdam die Beklagten zur Zahlung von 1.390,49 € zuzüglich Zinsen verurteilt, wogegen beide Parteien Berufung einlegten.
Kern des Streits: Umfang des Schadenersatzes und einzelne Schadenspositionen
Die Beklagten beanstandeten in ihrer Berufung vor allem die Höhe des zugesprochenen Betrags und stellten verschiedene Schadenspositionen in Frage. Sie argumentierten, dass dem Kläger keine sogenannte Unkostenpauschale zustehe, da er den Schaden an seinem Fahrzeug nicht ausreichend nachgewiesen habe. Zudem zweifelten sie den Nutzungswillen des Klägers an, der Voraussetzung für eine Nutzungsausfallentschädigung ist. Auch die geltend gemachten Bergungs- und Abmeldekosten sowie Handykosten wurden von den Beklagten als nicht ausreichend belegt oder gar bestritten. Hinsichtlich des geforderten Schmerzensgeldes bemängelten die Beklagten, dass keine schmerzensgeldrelevanten Verletzungen dokumentiert seien und der Kläger sich erst nach einer Dienstreise nach Polen ärztlich vorgestellt habe.
Anschlussberufung des Klägers: Forderung nach höherem Schadenersatz
Der Kläger wiederum ging mit einer Anschlussberufung gegen das Urteil des Landgerichts vor. Er forderte eine höhere Summe als in der ersten Instanz zugesprochen und begehrte die Zahlung weiterer Schadenspositionen. Konkret forderte er zusätzlich 5.423,00 € nebst Zinsen sowie weitere Beträge für unterschiedliche Zeiträume und Positionen, darunter 103,00 € und 252,80 €, jeweils zuzüglich Zinsen. Er begründete seine Forderung unter anderem mit dem Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeugs.
Entscheidung des Oberlandesgerichts: Teilweise Abänderung des Urteils des Landgerichts
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied in seinem Urteil, die Berufung des Klägers teilweise anzunehmen und das Urteil des Landgerichts Potsdam in Teilen abzuändern. Das ursprüngliche Versäumnisurteil des Landgerichts wurde teilweise aufgehoben. Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 988,90 € nebst Zinsen zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus verschiedenen Schadenspositionen zusammen, die das Gericht als berechtigt ansah. Im Übrigen bestätigte das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts und wies die weitergehende Klage sowie die weitergehende Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers zurück.
Kostenverteilung und vorläufige Vollstreckbarkeit
Das Gericht legte auch die Kosten des Verfahrens fest. Die Kosten der Beweisaufnahme durch ein Sachverständigengutachten in erster Instanz wurden den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt. Die übrigen Kosten der ersten Instanz und die Kosten des Berufungsverfahrens wurden zwischen Kläger und Beklagten aufgeteilt, wobei der Kläger den überwiegenden Teil (93 %) und die Beklagten einen geringeren Teil (7 %) zu tragen haben. Das Urteil ist für den zugesprochenen Betrag vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass der Kläger den Betrag unter Umständen bereits vor einer endgültigen Entscheidung durchsetzen kann. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, was das Urteil des Oberlandesgerichts in der Sache im Wesentlichen abschließend macht.
Bedeutung des Urteils für Unfallgeschädigte: Anspruch auf konkreten Schadenersatz gestärkt
Das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg unterstreicht die Rechte von Unfallgeschädigten auf umfassenden Schadenersatz. Es zeigt, dass Geschädigte nicht nur Anspruch auf den reinen Fahrzeugschaden haben, sondern auch auf Nebenkosten wie Bergungskosten und unter bestimmten Voraussetzungen auf Nutzungsausfallentschädigung. Allerdings macht das Urteil auch deutlich, dass Geschädigte ihre Ansprüche konkret darlegen und beweisen müssen. Pauschale Forderungen oder unzureichend belegte Schadenspositionen können vor Gericht keinen Erfolg haben. Für Betroffene bedeutet dies, dass eine sorgfältige Dokumentation aller Schäden und Kosten nach einem Unfall unerlässlich ist, um den vollen Umfang des ihnen zustehenden Schadenersatzes geltend machen zu können. Im vorliegenden Fall zeigt sich, dass Gerichte genau prüfen, welche Schadenspositionen tatsächlich entstanden und nachgewiesen sind, und entsprechend entscheiden.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil des OLG Brandenburg zeigt, dass für Entschädigungsansprüche nach Verkehrsunfällen konkrete Nachweise unerlässlich sind. Der Kläger konnte nur einen kleinen Teil seiner ursprünglichen Forderungen durchsetzen (988,90 € statt über 13.000 €), weil er die Voraussetzungen für höhere Ansprüche nicht ausreichend belegen konnte. Besonders bei Kosten für Fahrzeugschäden, Nutzungsausfallentschädigung und Standkosten verlangt die Rechtsprechung eine lückenlose Dokumentation und Begründung des Kausalzusammenhangs. Für Unfallgeschädigte bedeutet dies, dass sie sorgfältig alle Schäden dokumentieren und den Zusammenhang mit dem Unfall nachweisen müssen, um ihre berechtigten Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.
Benötigen Sie Hilfe?
Unterstützung bei der Regulierung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
Nach einem unvorhergesehenen Verkehrsunfall stellen sich oft Fragen zu den entstandenen Kosten, sei es im Zusammenhang mit Bergungsmaßnahmen oder entgangenem Nutzungspotenzial. Komplexe Schadenspositionen und die genaue Dokumentation der Ausgaben erfordern eine präzise Analyse und einen detaillierten Blick auf alle relevanten Aspekte.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre individuelle Situation sorgfältig zu prüfen und Ihre rechtlichen Ansprüche umfassend darzulegen. Mit systematischer Herangehensweise und fundierter Bewertung der Sachlage sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen klar und nachvollziehbar vertreten werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Belege und Nachweise sollte ich nach einem Verkehrsunfall sammeln, um meine Ansprüche durchsetzen zu können?
Nach einem Verkehrsunfall ist eine sorgfältige Dokumentation entscheidend, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können. Das deutsche Schadensersatzrecht folgt dem Grundsatz, dass der Geschädigte so zu stellen ist, als wäre der Unfall nicht passiert. Um diesen Anspruch durchzusetzen, benötigen Sie folgende Belege und Nachweise:
Unmittelbar am Unfallort
Unfallbericht/Europäischer Unfallbericht sollte vollständig ausgefüllt werden mit:
- Datum und Uhrzeit des Unfalls
- Vollständige Kontaktdaten aller Beteiligten (Name, Anschrift, Telefonnummer)
- Kontaktdaten von Zeugen
- Versicherungsdaten aller Beteiligten (inkl. grüne Versicherungskarte bei ausländischen Fahrzeugen)
- Bestätigung von Verletzungen
- Erklärung und Skizze des Unfallhergangs mit Schadensdetails
- Unterschriften aller beteiligten Fahrer
Fotodokumentation ist besonders wichtig und sollte umfassen:
- Positionen der Fahrzeuge direkt nach dem Zusammenstoß
- Nahaufnahmen aller Fahrzeugschäden
- Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven
- Bremsspuren, Glassplitter oder andere Unfallspuren
- Straßenverhältnisse und Verkehrsschilder
- Bei Bedarf Markierungen mit Kreide für wichtige Spuren
Amtliche Dokumente:
- Polizeibericht (Unfallbericht/Unfallprotokoll), falls die Polizei hinzugezogen wurde
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) des Unfallgegners (mindestens eine Kopie anfertigen)
Nach dem Unfall
Medizinische Dokumentation bei Verletzungen:
- Ärztliche Atteste und Diagnosen
- Detaillierte Behandlungsdokumentation
- Fotos der Verletzungen
- Dokumentation des Heilungsverlaufs
- Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit
- Rechnungen für medizinische Behandlungen
Schadensnachweise:
- Kostenvoranschlag für Reparaturen
- Reparaturrechnungen
- Gutachten über den Fahrzeugschaden
- Wertminderungsgutachten bei neueren Fahrzeugen
- Belege für Abschleppkosten
- Mietwagenrechnungen
- Nachweise über Verdienstausfall
Sonstige wichtige Dokumente:
- Beschädigte Kleidungsstücke aufbewahren (nicht entsorgen!)
- Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung
- Notizen über Anrufe und Gespräche mit Beteiligten, Zeugen und Versicherungen
Besondere Hinweise zur Dokumentation
Bei der Unfallaufnahme sollten Sie unbedingt darauf achten, dass alle Schäden vollständig erfasst werden. Unterschreiben Sie den Unfallbericht nur, wenn Sie mit allen Angaben einverstanden sind. Bei Unklarheiten oder Sprachbarrieren ist es besser, nicht zu unterschreiben, da der Unfallbericht als Beweismittel dient, falls der Fall vor Gericht geht.
Bei Verletzungen ist eine lückenlose medizinische Dokumentation entscheidend für die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt unter anderem ab von:
- Schwere und Umfang der Verletzungen
- Intensität und Dauer der erlittenen Schmerzen
- Anzahl der Operationen
- Dauer der medizinischen Behandlung
- Dauerhafte Beeinträchtigungen und Folgeschäden
Bei Sachschäden sollten Sie die Beweissicherung möglichst umfassend gestalten. Wenn die Polizei nicht oder spät am Unfallort erscheint, müssen Sie selbst für ausreichende Dokumentation sorgen. Markieren Sie wichtige Spuren mit Kreide, fertigen Sie eine Unfallskizze an und messen Sie relevante Abstände.
Nach deutschem Recht können Sie Ihre Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen. Die Versicherung ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Einreichung Ihrer Ansprüche ein Entschädigungsangebot zu unterbreiten, sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.
Bewahren Sie alle Belege und Nachweise sorgfältig und chronologisch geordnet auf. Eine vollständige und präzise Dokumentation erhöht Ihre Chancen erheblich, berechtigte Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Welche Schadenersatzansprüche stehen mir nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter umfangreiche Schadenersatzansprüche. Gemäß § 249 BGB müssen Sie so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Folgende Ansprüche können Sie geltend machen:
Sachschäden am Fahrzeug
Reparaturkosten: Die vollständigen Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs können Sie vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung verlangen. Sie haben dabei die Wahl zwischen:
- Konkreter Schadensabrechnung: Ihr Fahrzeug wird tatsächlich repariert, und die Versicherung übernimmt die Kosten.
- Fiktiver Schadensabrechnung: Sie lassen Ihr Fahrzeug nicht reparieren und erhalten den Nettobetrag der voraussichtlichen Reparaturkosten ausgezahlt.
Bei der Schadensregulierung ist das Verhältnis zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert entscheidend:
- Sind die Reparaturkosten niedriger als der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, werden die vollen Reparaturkosten erstattet.
- Liegen die Reparaturkosten zwischen 100% und 130% des Wiederbeschaffungswerts, erhalten Sie die vollen Reparaturkosten nur, wenn Sie das Fahrzeug reparieren lassen und mindestens 6 Monate weiternutzen.
- Übersteigen die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswerts, erfolgt in der Regel eine Abrechnung auf Totalschadenbasis (Wiederbeschaffungswert minus Restwert).
Gutachterkosten: Als Geschädigter haben Sie das Recht, auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein unabhängiges Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben.
Abschlepp- und Bergungskosten: Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Abschleppen und Bergung.
Wertminderung: Sie haben Anspruch auf Ausgleich der merkantilen Wertminderung, also den finanziellen Ausgleich für den Minderwert, der an einem Unfallwagen haftet.
Nutzungsausfall und Mobilitätskosten
Nutzungsausfallentschädigung: Wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzen können, steht Ihnen eine pauschale Entschädigung zu. Voraussetzung ist eine tatsächliche Nutzungsbeeinträchtigung des Fahrzeugs.
Mietwagenkosten: Alternativ zur Nutzungsausfallentschädigung können Sie die Kosten für einen Mietwagen einer vergleichbaren Fahrzeugklasse für die Dauer der Reparatur geltend machen.
Personenschäden
Schmerzensgeld: Bei körperlichen Verletzungen haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzungen, Dauer der Behandlung, Schmerzintensität und weiteren Faktoren.
Verdienstausfall: Wenn Sie aufgrund des Unfalls arbeitsunfähig sind, können Sie den dadurch entstandenen Einkommensverlust geltend machen. Bei Angestellten besteht dieser Anspruch in der Regel erst nach sechs Wochen, da bis dahin der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Bei Selbstständigen muss ein tatsächlicher Vermögensschaden nachgewiesen werden.
Behandlungskosten: Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Behandlung Ihrer Verletzungen entstehen, können Sie vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zurückfordern.
Haushaltshilfe: Bei schweren Verletzungen können auch Kosten für eine häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe erstattet werden.
Weitere Ansprüche
Rechtsanwaltskosten: Die Kosten für einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche trägt ebenfalls der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung.
Hinterbliebenengeld: Bei tödlichen Unfällen haben Angehörige seit 2017 Anspruch auf eine angemessene finanzielle Entschädigung für das seelische Leid.
Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben, sollten Sie den Vorfall trotzdem binnen einer Woche Ihrer eigenen Versicherung melden, damit diese unberechtigte Forderungen abwehren kann.
Beachten Sie, dass bei Kindern unter zehn Jahren immer ein Anspruch auf Entschädigung besteht, selbst wenn der Unfall für die motorisierten Unfallgegner nicht vermeidbar war.
Wie kann ich Bergungskosten nach einem Verkehrsunfall erfolgreich geltend machen?
Nach einem Verkehrsunfall können Bergungskosten entstehen, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist und abgeschleppt werden muss. Diese Kosten sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind.
Rechtliche Grundlage für die Erstattung
Die Erstattung von Bergungskosten basiert auf § 249 Abs. 2 S. 1 BGB. Dieser Paragraph regelt den Schadensersatz in Geld und besagt, dass Sie als Geschädigter den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen können. Zusätzlich sind nach § 82 und § 83 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) die Kosten, die zur Schadensminderung oder zur Abwendung größerer Schäden entstehen, vom Versicherungsanbieter zu übernehmen.
Welche Bergungskosten sind erstattungsfähig?
Folgende Kosten können Sie geltend machen:
- Abschleppkosten zum Transport Ihres Fahrzeugs zur nächsten Werkstatt
- Bergungs- und Rettungskosten für das Fahrzeug
- Standkosten, die anfallen, wenn Ihr Fahrzeug auf dem Betriebsgelände des Abschleppunternehmens oder der Werkstatt verwahrt wird
Wenn Sie das Fahrzeug durch ein professionelles Abschleppunternehmen bergen lassen, haben Sie in der Regel Anspruch auf die volle Höhe des Rechnungsbetrages. Dies gilt selbst bei überhöhten Kosten, sofern Sie das Schadengeringhaltungsgebot nicht verletzt haben.
So dokumentieren Sie die Kosten richtig
Um Ihre Bergungskosten erfolgreich geltend zu machen, sollten Sie:
- Alle Rechnungen aufbewahren – Die Kosten müssen nachweislich entstanden sein
- Unfallbericht dokumentieren – Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und Umstände des Unfalls
- Fotos vom Unfallort und Fahrzeug machen – Diese belegen die Notwendigkeit der Bergung
- Zeugenaussagen einholen, falls vorhanden
Wichtig für die Erstattungsfähigkeit
Für eine erfolgreiche Erstattung müssen die Bergungskosten angemessen und erforderlich sein. Die Erforderlichkeit ist gegeben, wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist.
Bei Standkosten ist zu beachten, dass diese in der Regel zwischen 5,- und 12,50 € pro Tag als erstattungsfähig angesehen werden. Die Dauer der erstattungsfähigen Standzeit hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann zwischen 14 Tagen und einem Monat variieren.
Besonderheiten bei Bergung durch Privatpersonen
Wurde Ihr Fahrzeug von einem Bekannten mit einem Privatfahrzeug abgeschleppt, besteht dennoch ein Erstattungsanspruch. In diesem Fall werden etwa 50% der Kosten erstattet, die ein professionelles Unternehmen für die Bergung in Rechnung gestellt hätte.
Fristen und Vorgehen
Reichen Sie Ihre Forderung zeitnah bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein. Wenn Sie einen Anwalt mit der Schadensregulierung beauftragen, werden dessen Kosten in der Regel ebenfalls von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.
Wenn Sie diese Punkte beachten, steigen Ihre Chancen, die Bergungskosten nach einem Verkehrsunfall erfolgreich erstattet zu bekommen.
Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung?
Eine Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen zu, wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr nutzbar ist. Die rechtliche Grundlage für diesen Anspruch findet sich in § 249 BGB, wonach der Schädiger verpflichtet ist, den Zustand wiederherzustellen, der ohne den Unfall bestehen würde.
Grundvoraussetzungen für den Anspruch
Für einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Keine Unfallschuld: Sie tragen keine Schuld oder Teilschuld am Unfall.
- Tatsächlicher Nutzungsausfall: Ihr Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass es nicht mehr verkehrssicher ist oder repariert werden muss.
- Nutzungswille: Sie müssen nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug tatsächlich nutzen würden, wenn es nicht beschädigt wäre. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie:
- regelmäßig damit zur Arbeit fahren
- Kinder transportieren müssen
- das Fahrzeug für Einkäufe benötigen
- eine bereits gebuchte Reise antreten wollten
- Nutzungsmöglichkeit: Sie müssen in der Lage sein, das Fahrzeug zu nutzen, wenn es nicht beschädigt wäre. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn Sie:
- im Krankenhaus liegen
- verletzt sind (z.B. gebrochener Arm)
- verreist sind
Besondere Fallkonstellationen
Bei Zweitwagen: Auch wenn Sie ein weiteres Fahrzeug besitzen, kann ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bestehen. Entscheidend ist, ob das zweite Fahrzeug tatsächlich als Ersatz dienen kann oder ob es beispielsweise von anderen Familienmitgliedern genutzt wird.
Bei Totalschaden: Wenn Ihr Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, die Sie benötigen, um ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Gerichte haben hier Zeiträume von bis zu 26 Tagen als angemessen angesehen.
Bei Freizeitfahrzeugen: Für reine Freizeitfahrzeuge wie Quads oder Wohnwagen wird in der Regel keine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt, es sei denn, ein Urlaub mit dem Wohnmobil war bereits gebucht.
Dauer und Höhe der Entschädigung
Die Nutzungsausfallentschädigung wird für folgende Zeiträume gewährt:
- Bei reparablen Schäden: Für die tatsächliche Reparaturdauer einschließlich der Zeit für die Beschaffung von Ersatzteilen.
- Bei Totalschaden: Für die Zeit der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs, üblicherweise 14 bis 16 Tage, in Einzelfällen auch länger.
- Zusätzlich werden 2-3 Tage für die Erstellung eines Gutachtens und als Überlegungsfrist gewährt.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach:
- Fahrzeugtyp und -klasse
- Alter des Fahrzeugs
- Tatsächlicher Nutzungsdauer
Die Berechnung erfolgt anhand von Nutzungsausfallklassen (A bis K), wobei die Tagessätze je nach Fahrzeugklasse und Alter zwischen etwa 25 und 175 Euro liegen können.
Alternativen zur Nutzungsausfallentschädigung
Sie haben die Wahl zwischen:
- Nutzungsausfallentschädigung als Pauschale
- Anmietung eines Ersatzfahrzeugs auf Kosten des Schädigers
Beachten Sie: Wenn Sie sich für einen Mietwagen entscheiden, entfällt der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für diesen Zeitraum. Eine Kombination ist jedoch möglich, indem Sie für einen Teil der Zeit einen Mietwagen nutzen und für den Rest Nutzungsausfall geltend machen.
Wenn Sie die Nutzungsausfallentschädigung beantragen möchten, reichen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ein. Dieser sollte Angaben zu Ihrer Person, zum Fahrzeug, zum Unfallzeitpunkt sowie Nachweise über Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit enthalten.
Welche Fristen muss ich bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall beachten?
Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall müssen Sie verschiedene Fristen beachten, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.
Meldung des Unfalls
Als Unfallverursacher müssen Sie den Schaden innerhalb von 7 Tagen bei Ihrer Versicherung melden. Bei Personenschäden verkürzt sich diese Frist auf 48 Stunden. Beachten Sie, dass manche Versicherungen in ihren Vertragsbedingungen kürzere Fristen von bis zu 3 Tagen vorsehen können.
Als Geschädigter sollten Sie Ihre Schadensersatzforderungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Unfalls in Textform anzeigen. Eine verspätete Meldung kann zu Einschränkungen Ihrer Ersatzleistung führen.
Regulierungsfristen der Versicherung
Die gegnerische Versicherung hat bei klarer Schuldfrage eine angemessene Prüfungsfrist von 4 bis 6 Wochen. Die Gerichte halten eine Prüffrist von vier Wochen für angemessen, in einigen Fällen können auch sechs Wochen angemessen sein. Nach Ablauf dieser Frist können Sie weitere rechtliche Schritte einleiten, wenn keine Regulierung erfolgt ist.
Bei Unfällen im EU-Ausland muss der Versicherer Ihnen innerhalb von drei Monaten nach Einreichung Ihres Anspruchs ein Entschädigungsangebot vorlegen. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben.
Verjährungsfristen
Für Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall gilt die gesetzliche Regelverjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem sich der Unfall ereignet hat und Sie Kenntnis vom Schädiger erlangt haben.
Beispiel: Wenn sich der Unfall am 9. April 2020 ereignet hat, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2020 und endet am 31. Dezember 2023.
In bestimmten Fällen kann die Obergrenze für die Verjährung von Ansprüchen gegen die Haftpflichtversicherung bis zu 30 Jahre betragen, etwa wenn der Haftpflichtversicherer die Verpflichtung zur Zahlung anerkannt hat.
Für Sachschäden gilt eine maximale Frist von 10 Jahren, wenn Sie den Schaden kennen, aber nicht die Identität des Schädigers.
Besondere Fristen bei der Schadensregulierung
Bei der Abrechnung von Reparaturkosten gilt die sogenannte 6-Monats-Regel. Sie sind nicht verpflichtet, länger als sechs Monate auf die Schadensregulierung zu warten. Diese Frist bezieht sich auf die Nutzungsdauer des beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall.
Praktische Tipps zur fristgerechten Geltendmachung
Um Ihre Ansprüche effektiv geltend zu machen, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Dokumentieren Sie den Unfall umfassend: Erstellen Sie einen Unfallbericht, eine Unfallskizze und machen Sie Fotos vom Unfallort und den Schäden.
- Setzen Sie der Versicherung eine angemessene Frist: Nach Eingang des Gutachtens empfiehlt es sich, der Versicherung eine Regulierungsfrist von etwa 4 Wochen zu setzen.
- Beachten Sie die Verjährungsfristen: Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Ansprüche innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist geltend machen, um nicht leer auszugehen.
- Vermeiden Sie eine verfrühte Klage: Bei einer verfrühten Klage tragen Sie das Risiko, die Gerichtskosten selbst tragen zu müssen. Warten Sie daher die angemessene Prüfungsfrist der Versicherung ab.
Wenn die Versicherung sich weigert zu zahlen oder Ihre Ansprüche kürzt, können Sie sich gegen diese Kürzungen oder Verweigerungshaltung wehren. In komplexen Fällen oder bei Streitigkeiten mit der Versicherung kann die Einschaltung eines Rechtsbeistands sinnvoll sein.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Schadenersatz
Schadenersatz bezeichnet die Verpflichtung, einen durch unerlaubte Handlung oder Vertragsverletzung entstandenen Schaden auszugleichen. Nach §§ 249 ff. BGB soll der Geschädigte so gestellt werden, als hätte das schädigende Ereignis nicht stattgefunden (Naturalrestitution). Bei Verkehrsunfällen umfasst dies typischerweise Reparaturkosten, Wertminderung, Abschleppkosten oder Ersatz bei Totalschaden. Der Schadenersatz kann auch immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld einschließen.
Beispiel: Nach einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall muss der Unfallverursacher die Reparaturkosten am beschädigten Fahrzeug des Unfallgegners sowie dessen Mietwagenkosten während der Reparaturdauer übernehmen.
Gesamtschuldner
Gesamtschuldner sind mehrere Personen, die gemeinsam für eine Schuld haften, wobei der Gläubiger gemäß § 421 BGB die volle Leistung von jedem Schuldner verlangen kann. Sobald ein Gesamtschuldner die Schuld begleicht, werden alle anderen Schuldner von ihrer Verbindlichkeit befreit. Im Innenverhältnis können die Gesamtschuldner untereinander Ausgleichsansprüche haben, sofern einer mehr als seinen Anteil gezahlt hat.
Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall, den zwei Fahrer gemeinsam verursacht haben, können beide als Gesamtschuldner zur Zahlung des gesamten Schadens verurteilt werden. Der Geschädigte kann den Schadenersatz in voller Höhe von einem der beiden verlangen.
Nutzungsausfall
Der Nutzungsausfall ist eine Form des Schadenersatzes für die entgangene Nutzungsmöglichkeit einer Sache, besonders bei Kraftfahrzeugen nach einem Unfall. Gemäß § 249 BGB wird der Verlust der Gebrauchsmöglichkeit als eigener wirtschaftlicher Schaden anerkannt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach Fahrzeugklasse, Ausfallzeit und tatsächlichem Nutzungsbedarf und wird meist anhand von Tabellen (z.B. Sanden/Danner/Küppersbusch) bemessen.
Beispiel: Wenn ein Unfallgeschädigter sein Auto für 14 Tage wegen einer Reparatur nicht nutzen kann und keinen Mietwagen nimmt, kann er dennoch eine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen, sofern er das Auto regelmäßig für den Weg zur Arbeit benötigt.
Berufungsverfahren
Das Berufungsverfahren ist ein Rechtsmittel gegen Urteile der ersten Instanz, geregelt in §§ 511-541 ZPO. Es ermöglicht eine umfassende Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung durch ein höheres Gericht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Im Gegensatz zur Revision werden nicht nur Rechtsfehler, sondern auch die Tatsachenfeststellungen überprüft. Die Berufung kann eingelegt werden, wenn der Beschwerdewert über 600 € liegt oder das Erstgericht die Berufung zugelassen hat.
Beispiel: Im vorliegenden Fall legte der Kläger Berufung gegen ein Versäumnisurteil des Landgerichts Potsdam ein, wodurch das OLG Brandenburg nun eine neue Entscheidung treffen musste.
Versäumnisurteil
Ein Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung nach §§ 330 ff. ZPO, die ergeht, wenn eine Partei trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Verhandlungstermin erscheint oder nicht verhandelt. Bei Säumnis des Beklagten wird der Klageanspruch in der Regel als zugestanden angesehen und entsprechend entschieden. Bei Säumnis des Klägers wird die Klage abgewiesen. Gegen ein Versäumnisurteil kann binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
Beispiel: Wenn bei einem Schadenersatzprozess der Beklagte unentschuldigt nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint, kann das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen und ihn zur Zahlung des geforderten Betrags verurteilen.
Streitwert
Der Streitwert bezeichnet den in Geld ausgedrückten wirtschaftlichen Wert eines Rechtsstreits nach §§ 39 ff. GKG. Er ist maßgeblich für die Höhe der Gerich
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 823 Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht bei unerlaubter Handlung): Diese Vorschrift begründet die Pflicht zum Ersatz von Schäden, die durch eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung absolut geschützter Rechtsgüter (Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum) entstanden sind. Sie bildet die zentrale Anspruchsgrundlage im deutschen Deliktsrecht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die alleinige Haftung der Beklagten dem Grunde nach außer Streit steht, geht es nur noch um die konkrete Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall, der als klassischer Fall einer unerlaubten Handlung zu qualifizieren ist.
- § 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes): Nach dem Grundsatz der Naturalrestitution ist der Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Statt der Herstellung kann der Gläubiger den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger macht verschiedene Schadensposten geltend (Fahrzeugschaden, Nutzungsausfallentschädigung, Bergungs- und Abmeldekosten, Handykosten), deren Ersatzfähigkeit und Höhe im Streit stehen.
- § 253 BGB (Immaterieller Schaden): Diese Norm regelt die Entschädigung für nicht vermögensrechtliche Schäden (Schmerzensgeld) bei Körper- oder Gesundheitsverletzungen. Die Höhe bemisst sich nach Art, Schwere und Dauer der erlittenen Beeinträchtigungen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger macht Schmerzensgeld geltend, dessen Anspruchsgrund und Höhe zwischen den Parteien streitig sind, wobei die Beklagten den Nachweis schmerzensgeldrelevanter Verletzungen bestreiten.
- § 421 BGB (Gesamtschuldner): Mehrere Schuldner einer Leistung haften als Gesamtschuldner, wenn jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet ist, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal fordern kann. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner in Anspruch genommen, was bedeutet, dass der Kläger die gesamte Forderung nach seiner Wahl von jedem der Beklagten verlangen kann.
- § 286 BGB (Verzug des Schuldners): Ein Schuldner kommt in Verzug, wenn er nach Fälligkeit und Mahnung nicht leistet oder wenn für die Leistung eine bestimmte Zeit vereinbart war. Im Verzug schuldet er Verzugszinsen und den durch den Verzug entstehenden Schaden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger macht gegen die Beklagten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend, was auf einen eingetretenen Schuldnerverzug hinweist.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 12 U 209/22 – Urteil vom 25.09.2023
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz