Skip to content

Verkehrsunfall – Ersatz von Desinfektionskosten wegen Corona-Pandemie

LG Hannover – Az.: 14 S 17/21 – Beschluss vom 06.05.2022

Gründe

I.

Das Gericht weist die Parteien auf Folgendes hin:

Die beanspruchten (weiteren) Kosten für die Desinfektion im Rahmen der beauftragten Reparatur dürften – wie auch das Amtsgericht im angefochtenen Urteil angenommen hat – einen ersatzfähigen Schaden darstellen. Auf eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO dürfte es dabei indes nicht ankommen.

Verkehrsunfall - Ersatz von Desinfektionskosten wegen Corona-Pandemie
(Symbolfoto: Prostock-studio/Shutterstock.com)

Gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann der Geschädigte den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen. Der erforderliche Reparaturaufwand richtet sich dabei danach, was zur Instandsetzung des Unfallfahrzeuges von dem Geschädigten bei wirtschaftlich vernünftigem Vorgehen aufgewandt werden muss (BGH, Urt. v. 29.10.1974, VI ZR 42/73, juris, Rn. 10). Mehraufwendungen, die seinem Einfluss (aber auch dem des Schädigers) entzogen sind, soll der Geschädigte dabei nicht zu tragen haben (BGH, aaO). Ist demnach die Durchführung von Hygienemaßnahmen aufgrund der Coronapandemie für die Reparaturwerkstatt integraler Bestandteil der Durchführung der Reparatur, sind die dafür anfallenden Kosten vom Schädiger zu tragen.

Selbst wenn man annähme, dass die Kosten nicht dem sogenannten Werkstattrisiko unterfielen, und ein möglicherweise überhöhter Betrag im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO zu überprüfen wäre, dürfte es an zureichenden Anknüpfungstatsachen fehlen, die den Betrag als offenkundig überhöht oder völlig unüblich erscheinen ließen. Der in Rechnung gestellte Betrag entspricht der von der Klägerin in Bezug genommenen Empfehlung der Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung (IFL) (Vgl. Mitt. Nr. 21/2020, Bl. 18 ff., insbes. Bl. 26 d. A.) und erscheint grundsätzlich plausibel. Hinreichende Anhaltspunkte, die den abgerechneten Betrag als offenkundig überhöht erscheinen ließen, hat die Beklagte nicht dargetan.

II.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen sollte die Beklagte ernsthaft prüfen, ob die Sache streitig entschieden werden muss. Sie erhält Gelegenheit zur Stellungnahme – auch zur Berufungsbegründung der Gegenseite – bis zum 30.05.2022.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos