Skip to content

Verkehrsunfall – Erstattung von Beilackierungskosten bei fiktiver Abrechnung

AG Essen, Az.: 25 C 84/16, Urteil vom 03.08.2016

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

Tatbestand entbehrlich gemäß § 313a ZPO.

Entscheidungsgründe

Verkehrsunfall - Erstattung von Beilackierungskosten bei fiktiver Abrechnung
Symbolfoto: Von Dmitry Kalinovsky /Shutterstock.com

Die zulässige Klage ist unbegründet.

Der Kläger hat keinen Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung von 257,65 € gemäß den §§ 7, 18 StVG, 823 BGB, 115 VVG. Nach Auffassung des Gerichts kann die Frage, ob eine Beilackierung erforderlich ist, erst beurteilt werden, wenn die zu reparierenden Teile Instand gesetzt und lackiert wurden. Erst dann wird sichtbar, ob sich ein farblicher Unterschied zu der ursprünglichen Lackierung ergibt. Da vorliegend letztlich nicht geklärt ist, ob eine Beilackierung tatsächlich erforderlich ist, geht dies zulasten des Geschädigten, der sich für eine fiktive Abrechnung entschieden hat und der die Darlegungs- und Beweislast für die Schadenshöhe trägt. Das von Beklagtenseite eingereichte Gutachten vermag das Gericht nicht dahingehend zu überzeugen, dass bei bestimmten Farbtönen eine Beilackierung grundsätzlich zwingend notwendig ist. Insofern kommt es auf die Farbe und auf die Beschädigung des jeweiligen Bauteils und des jeweils angrenzenden Teils an. Dass die Werkstätten in einem unterschiedliche Maß beilackieren, ergibt sich aus dem von Beklagtenseite eingereichten Gutachten. Insofern folgt das Gericht der Rechtsprechung des LG Essen (LG Essen, 10 S 234/14).

Mangels Hauptanspruchs ist auch die Nebenforderung nicht begründet.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Absatz 1 ZPO.

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergeht aufgrund der §§ 708 Nummer 11, 711, 713 ZPO.

Der Streitwert wird festgesetzt auf „bis 500 €“.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Hinweis: 

Telefonisch können leider keine Erstanfragen beantwortet werden. Anfragen auf Ersteinschätzung bitte nur über unser Anfrageformular stellen. 

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

 

jetzt bewerben