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Verkehrsunfall – Erstattungsfähigkeit ungeeignetes Sachverständigengutachten

Nach einem Unfall schien alles klar, doch ein Gutachten entpuppte sich als Stolperstein. Statt Entschädigung gab es nun die Quittung für Pfusch, denn ein Gericht urteilte: Wer am falschen Ende spart, bleibt am Ende auf den Kosten sitzen – und das nicht zu knapp.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Hanau
  • Datum: 18.10.2023
  • Aktenzeichen: 39 C 30/23 (19)
  • Verfahrensart: Schadensersatzverfahren im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Verkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Eigentümer und Fahrer des Pkw, der in den Verkehrsunfall verwickelt war; fordert weitergehenden Schadensersatz.
    • Beklagte: Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs; verlangt die Rückzahlung eines Teils des bereits regulierten Betrages.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Am 23.09.2022 ereignete sich ein Verkehrsunfall, nach dem der Kläger ein Gutachten zur Schadensfeststellung sowie Reparaturleistungen in Auftrag gab. Während der Kläger zusätzlichen Schadensersatz beansprucht, fordert die Beklagte die Rückzahlung eines Teils des erstattet worden Betrages.
    • Kern des Rechtsstreits: Streitpunkt war, ob dem Kläger ein Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz zusteht oder ob die Beklagte zur Rückzahlung eines Teils des regulierten Betrages verpflichtet ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Klage des Klägers wurde abgewiesen. Zudem wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 665,26 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.05.2023 zu zahlen, und er trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagte nicht zuvor entsprechende Sicherheit leistet.
    • Folgen: Der Kläger muss den festgesetzten Betrag sowie die Gerichtskosten tragen; die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils ermöglicht es beiden Parteien, durch Sicherheitsleistungen die Vollstreckung zu beeinflussen.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall und Schadensersatz: Die Rolle des Sachverständigengutachtens im Fokus

Experte gibt fehlerhaften Bericht an skeptischen Kunden in modernem Büro. Laptop mit Schadensdiagrammen sichtbar.
Verkehrsunfall und Gutachtenmängel bei Schadensregulierung | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Ein Verkehrsunfall kann für die Beteiligten weitreichende Folgen haben. Neben den unmittelbaren Schäden am Fahrzeug stellt sich die Frage nach der Schadensregulierung und den damit verbundenen Kosten. Oftmals ist zur Bezifferung des Schadens ein Sachverständigengutachten erforderlich. Doch was passiert, wenn dieses Gutachten Mängel aufweist? Das Urteil des AG Hanau vom 18.10.2023 (Az.: 39 C 30/23 (19)) beleuchtet diese Frage im Kontext eines konkreten Falles und gibt Aufschluss über die Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten bei Vorliegen eines unzureichenden Gutachtens.

Der Unfallhergang und die Beauftragung des Gutachters

Am 23. September 2022 ereignete sich in … ein Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug des Klägers und ein von der Beklagten versichertes Fahrzeug beteiligt waren. Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach war unstrittig. Der Kläger beauftragte daraufhin am 26. September 2022 ein Sachverständigenbüro (… GbR) mit der Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung der unfallbedingten Schäden an seinem Fahrzeug. Zudem wurde eine Reparaturwerkstatt (… GbR) mit Nebenarbeiten für die Gutachtenerstellung sowie die spätere Reparatur des Fahrzeugs beauftragt.

Streitpunkt: Die Qualität des Sachverständigengutachtens und die damit verbundenen Kosten

Kern des Rechtsstreits war die Frage, ob das vom Kläger in Auftrag gegebene Gutachten den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Schadensbewertung genügte und ob die Beklagte als Haftpflichtversicherung zur Erstattung der Gutachterkosten verpflichtet ist. Die Beklagte argumentierte, dass das Gutachten erhebliche Mängel aufweise und daher nicht als Grundlage für die Schadensregulierung dienen könne. Insbesondere rügte die Beklagte, dass im Gutachten eine sogenannte Piecemeal Valuation vorgenommen wurde, bei der die Schadenshöhe durch Addition einzelner Schadenspositionen ermittelt wurde, ohne den Gesamtzustand des Fahrzeugs angemessen zu berücksichtigen.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Hanau: Ablehnung der Klage und Rückforderung durch die Versicherung

Das Amtsgericht Hanau wies die Klage des Klägers ab und gab der Widerklage der Beklagten statt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das vom Kläger vorgelegte Gutachten tatsächlich erhebliche Mängel aufweise und somit nicht als Grundlage für die Berechnung des Schadenersatzanspruchs dienen könne.

Das Gericht führte aus, dass ein Sachverständigengutachten den Zweck habe, den Wiederherstellungsaufwand für ein beschädigtes Fahrzeug objektiv und nachvollziehbar zu ermitteln. Dies erfordere eine umfassende Begutachtung des Fahrzeugs unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren. Eine piecemeal valuation, bei der lediglich einzelne Schadenspositionen addiert werden, ohne den Gesamtzustand des Fahrzeugs zu berücksichtigen, sei in der Regel ungeeignet, um den tatsächlichen Kfz-Schaden zu ermitteln.

„Das Gericht ist der Auffassung, dass das von dem Kläger eingeholte Gutachten den Anforderungen an ein taugliches Sachverständigengutachten nicht genügt.“

Da das Gutachten aufgrund seiner Mängel nicht zur Ermittlung des Schadenersatzanspruchs geeignet war, sah das Gericht keine Grundlage für die Erstattung der Gutachterkosten durch die Beklagte. Darüber hinaus wurde der Kläger zur Rückzahlung eines Teils des bereits regulierten Betrages verurteilt.

Die Bedeutung der Gutachterauswahl und die Konsequenzen mangelhafter Gutachten

Das Urteil des AG Hanau unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Gutachterauswahl. Geschädigte nach einem Verkehrsunfall sollten sich nicht scheuen, mehrere Angebote einzuholen und die Qualifikation des Gutachters kritisch zu prüfen. Ein mangelhaftes Gutachten kann nicht nur die Schadensregulierung verzögern, sondern auch dazu führen, dass der Geschädigte auf den Gutachterkosten sitzen bleibt. Es empfiehlt sich, vor der Beauftragung eines Gutachters Rechtsberatung Verkehrsunfall in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und die richtige Vorgehensweise zu wählen.

Konsequenzen für Geschädigte: Was tun bei einem unzureichenden Gutachten?

Sollten Geschädigte den Verdacht haben, dass ein Gutachten Mängel aufweist, empfiehlt es sich, eine gutachterliche Stellungnahme eines anderen Sachverständigen einzuholen. Diese kann die Mängel des ersten Gutachtens aufzeigen und als Grundlage für weitere Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung dienen. Im Zweifelsfall sollte ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden, um die eigenen Interessen zu vertreten und die bestmögliche Entschädigung zu erzielen. Die Entscheidung des AG Hanau zeigt deutlich, dass ein mangelhaftes Gutachten die Position des Geschädigten erheblich schwächen kann.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil stellt klar, dass bei der Beauftragung eines Kfz-Gutachtens die Unabhängigkeit des Sachverständigen zwingend gewährleistet sein muss. Wenn eine Personenidentität oder enge Verbindung zwischen Gutachter und Reparaturwerkstatt besteht, können die Gutachterkosten von der gegnerischen Versicherung zurückgefordert werden. Dies gilt besonders dann, wenn von vornherein feststand, dass das Fahrzeug in der verbundenen Werkstatt repariert werden soll.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Unfallgeschädigter müssen Sie bei der Wahl des Sachverständigen besonders auf dessen Unabhängigkeit achten. Beauftragen Sie keinen Gutachter, der gleichzeitig Inhaber oder Mitarbeiter der Werkstatt ist, in der Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten. Die Versicherung könnte sonst die Erstattung der Gutachterkosten verweigern oder bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Wählen Sie stattdessen einen neutralen, unabhängigen Sachverständigen, um Ihre Ansprüche rechtssicher durchsetzen zu können.

Benötigen Sie Hilfe?

Vertrauen in fundierte Beratung bei Verkehrsunfällen

Ein unklarer Sachverhalt etwa bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall kann zu erheblichen Unsicherheiten führen – insbesondere, wenn das vorgelegte Gutachten Mängel aufweist. Die Problematik, ob und in welchem Umfang die Kosten für ein fehlerhaftes Gutachten erstattungsfähig sind, berührt nicht nur die unmittelbare Schadensbewertung, sondern auch weiterreichende Aspekte des versicherten Verkehrsrechts.

Unsere Kanzlei begleitet Sie dabei, Ihren Fall präzise zu analysieren und die möglichen rechtlichen Konsequenzen zu durchleuchten. Durch strukturierte und nachvollziehbare Beratung helfen wir, den konkreten Sachverhalt in seinem vollen Umfang zu erfassen. So können individuelle Lösungswege aufgezeigt und Ihre Interessen gewahrt werden.

Ersteinschätzung anfragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Woran erkenne ich ein qualitativ hochwertiges Sachverständigengutachten?

Ein qualitativ hochwertiges Sachverständigengutachten zeichnet sich durch strukturierte und vollständige Dokumentation aller unfallrelevanten Aspekte aus.

Formale Qualitätsmerkmale

Die Qualifikation des Gutachters spielt eine zentrale Rolle. Ein seriöser Sachverständiger ist öffentlich bestellt, vereidigt oder zertifiziert und verfügt über eine fundierte Ausbildung, beispielsweise als Diplom-Ingenieur.

Die Gutachtenstruktur muss alle wesentlichen Bestandteile umfassen:

  • Detaillierte Beschreibung der technischen Fahrzeugdaten
  • Vollständige Dokumentation der Unfallschäden mit Fotomaterial
  • Präzise Auflistung der Sonderausstattung
  • Genaue Kalkulation der Reparaturkosten
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts
  • Berechnung einer eventuellen Wertminderung

Inhaltliche Qualitätsanforderungen

Ein hochwertiges Gutachten zeichnet sich durch Objektivität und Neutralität aus. Der Sachverständige muss alle relevanten Aspekte berücksichtigen, insbesondere:

Vorschäden müssen zwingend erfasst und dokumentiert werden. Werden diese verschwiegen oder nicht berücksichtigt, kann das Gutachten als unbrauchbar eingestuft werden.

Die Schadenskalkulation muss nachvollziehbar und realistisch sein. Überhöhte oder nicht plausible Reparaturkosten sind ein Warnsignal für mangelnde Qualität.

Warnsignale für mangelhafte Gutachten

Achten Sie besonders auf diese problematischen Anzeichen:

Fehlende oder mangelhafte Dokumentation von versteckten Schäden, unzureichende Fotodokumentation oder lückenhafte Reparaturkostenkalkulationen schwächen die Beweiskraft des Gutachtens erheblich.

Unplausible Kostenkalkulationen oder das Hinzufügen nicht vorhandener Schadenspositionen deuten auf ein mangelhaftes oder möglicherweise manipuliertes Gutachten hin.

Ein qualifizierter Sachverständiger zeichnet sich durch Transparenz aus. Er informiert vorab über die voraussichtlichen Kosten, ist nicht an bestimmte Werkstätten gebunden und steht für Rückfragen zur Verfügung.


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Welche Rechte habe ich bei einem mangelhaften Gutachten gegenüber der Versicherung?

Die Versicherung muss grundsätzlich auch die Kosten eines fehlerhaften Gutachtens übernehmen, sofern Sie den Fehler nicht selbst verursacht haben.

Ihre Position bei unbeabsichtigten Fehlern

Wenn das Gutachten unbeabsichtigte Fehler enthält, bleiben Ihre Ansprüche bestehen. Sie haben das Recht, eine Korrektur des Gutachtens zu verlangen, solange die Versicherung die Fehler noch nicht beanstandet hat. Die Nachbesserung kann jederzeit durch den ursprünglichen Sachverständigen erfolgen.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Bei einer unberechtigten Ablehnung oder Kürzung der Erstattung durch die Versicherung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Eine fundierte Begründung der Erforderlichkeit des Gutachtens
  • Systematische Aufbereitung aller relevanten Unterlagen
  • Sorgfältige Dokumentation der Kommunikation mit der Versicherung

Die Versicherung muss ihre Ablehnung oder Kürzung der Kosten nachvollziehbar begründen. Ein pauschaler Verweis auf überhöhte Kosten reicht dafür nicht aus.

Besondere Fallkonstellationen

Wenn zwei Gutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, bedeutet dies nicht automatisch, dass eines falsch ist. Bei der fiktiven Abrechnung dürfen Sie auf die Sachkunde des Gutachters vertrauen. Die Möglichkeit, das Gutachten aus eigener Kenntnis zu überprüfen, haben Sie nur in besonderen Fällen.

Sollte die Versicherung die Kostenübernahme verweigern, müssen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein formloses Schreiben ist dafür ausreichend. Die Versicherung muss die Kosten auch dann übernehmen, wenn sich später herausstellt, dass das Gutachten Mängel aufweist.


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Wer trägt die Kosten für ein zweites Gutachten, wenn das erste mangelhaft war?

Wenn das erste Gutachten mangelhaft ist, können Sie als Geschädigter ein zweites Gutachten in Auftrag geben. Die Kosten für dieses Zweitgutachten muss die gegnerische Versicherung tragen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Ein Anspruch auf Kostenübernahme des Zweitgutachtens besteht, wenn Sie sich nicht ausdrücklich mit dem ersten Gutachter der Versicherung einverstanden erklärt haben. Selbst wenn eine solche Einverständniserklärung vorliegt, können Sie bei offensichtlich falschen oder oberflächlichen Erstgutachten dennoch einen zweiten Sachverständigen auf Kosten der Versicherung beauftragen.

Konkrete Mängel nachweisen

Die Kostenübernahme für ein Zweitgutachten setzt voraus, dass Sie konkrete Gründe für die Beanstandung des ersten Gutachtens nachweisen können. Ein Beispiel aus der Rechtsprechung verdeutlicht dies: Wenn ein Gutachter trotz sichtbarer Schäden am Unterboden keine entsprechende Untersuchung vornimmt, rechtfertigt dies die Einholung eines Zweitgutachtens.

Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Das Amtsgericht München hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass ein Geschädigter nicht gegen seine Schadenminderungspflicht verstößt, wenn er bei berechtigten Zweifeln an der Arbeitsqualität des ersten Gutachters einen zweiten Sachverständigen beauftragt. Die Versicherung muss in solchen Fällen die zusätzlichen Kosten übernehmen.

Einschränkungen beachten

Wenn Sie sich jedoch zunächst mit dem Gutachter der Versicherung ausdrücklich einverstanden erklärt haben und später ohne triftigen Grund einen Zweitgutachter beauftragen, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Dies gilt auch bei Bagatellschäden unter 750 Euro, bei denen grundsätzlich ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreicht.


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Welche Qualifikationen muss ein Kfz-Sachverständiger vorweisen?

Grundlegende Bildungsvoraussetzungen

Ein Kfz-Sachverständiger benötigt eine fundierte technische Ausbildung. Als Basis wird entweder ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Fahrzeugtechnik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder alternativ eine Meisterausbildung im Kfz-Techniker- oder Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk vorausgesetzt. Ein Techniker wird dabei dem Kfz-Meister gleichgestellt.

Berufserfahrung und praktische Tätigkeit

Nach der Grundausbildung ist eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als Sachverständiger im Bereich Kfz-Schäden und Bewertung nachzuweisen. Diese Praxiszeit kann durch eine qualifizierte Ausbildung von mindestens 6 Monaten mit anschließender einjähriger fachlicher Betreuung durch einen Mentor ersetzt werden.

Fachliche Anforderungen

Ein Kfz-Sachverständiger muss über umfassende Fachkenntnisse verfügen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München müssen bestimmte Fachkenntnisse zwingend nachgewiesen werden, da das Gutachten sonst keine Wirkung entfaltet und von Versicherungen nicht anerkannt wird.

Zertifizierung und Weiterbildung

Für die Anerkennung als Kfz-Sachverständiger ist eine Zertifizierung durch anerkannte Institutionen wie TÜV oder DEKRA erforderlich. Der Deutsche Verband für Gutachter und Sachverständige (DGSV) stellt nach erfolgreicher Prüfung einen Sachverständigen-Ausweis mit zwölfmonatiger Gültigkeit aus.

Persönliche Kompetenzen

Neben den fachlichen Qualifikationen sind auch persönliche Eigenschaften wichtig. Ein Kfz-Sachverständiger muss:

  • Absolute Unabhängigkeit und Neutralität wahren
  • Hohe Präzision und Objektivität bei der Arbeit zeigen
  • Vertraulichkeit und Geheimhaltung garantieren
  • Sorgfaltspflicht bei der Durchführung von Gutachten erfüllen

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Wie kann ich die Unabhängigkeit eines Sachverständigen überprüfen?

Die Unabhängigkeit eines Kfz-Sachverständigen ist für die Erstellung eines rechtlich verwertbaren Gutachtens von entscheidender Bedeutung. Ein unabhängiger Gutachter darf keinerlei Interessenkonflikte aufweisen und muss seine Bewertung neutral und objektiv durchführen.

Erkennungsmerkmale für mangelnde Unabhängigkeit

Personelle oder geschäftliche Verflechtungen sind ein deutliches Warnsignal. Achten Sie besonders darauf, ob der Gutachter:

  • Verbindungen zu Werkstätten unterhält
  • Für Versicherungsgesellschaften tätig ist
  • Gleichzeitig Inhaber oder Mitarbeiter einer Werkstatt ist

Rechtliche Anforderungen an die Unabhängigkeit

Ein Sachverständiger muss seine Neutralität zweifelsfrei nachweisen können. Das Amtsgericht Bad Homburg hat in seinem Urteil (Az. 2 C 2943/16) festgestellt, dass ein Gutachten die Unabhängigkeit des Sachverständigen voraussetzt.

Praktische Prüfschritte

Überprüfen Sie zunächst die Geschäftsunterlagen des Gutachters. Wenn Briefköpfe, Adressen oder Kontaktdaten Überschneidungen mit Werkstätten oder Versicherungen aufweisen, ist Vorsicht geboten.

Achten Sie auf die Beauftragung: Wenn die Begutachtung und Reparatur auf demselben Formular erfolgen sollen oder wenn Gutachter und Werkstatt dieselbe Anschrift verwenden, liegt meist keine Unabhängigkeit vor.

Hinterfragen Sie kritisch, wenn ein Gutachter:

  • Direkte Empfehlungen für bestimmte Werkstätten ausspricht
  • Von der Versicherung des Unfallgegners geschickt wird
  • Seine Leistungen zusammen mit Reparaturarbeiten anbietet

Konsequenzen bei fehlender Unabhängigkeit

Wenn die Unabhängigkeit nicht gewährleistet ist, kann die Versicherung die Kostenübernahme für das Gutachten verweigern. Sie haben als Geschädigter das Recht, einen wirklich unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Sachverständigengutachten

Ein rechtlich relevantes Dokument, das von einem qualifizierten Experten (Sachverständigen) erstellt wird, um den Schaden an einem Fahrzeug nach einem Unfall fachkundig und unabhängig zu bewerten. Es muss den Gesamtzustand des Fahrzeugs berücksichtigen und den Schaden objektiv und nachvollziehbar dokumentieren. Gemäß § 249 BGB dient es als Grundlage für die Berechnung des Schadenersatzes.

Beispiel: Nach einem Unfall beauftragt der Geschädigte einen Kfz-Sachverständigen, der das beschädigte Fahrzeug untersucht, Fotos macht, die Reparaturkosten kalkuliert und ein detailliertes Gutachten erstellt.


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Piecemeal Valuation

Eine fehlerhafte Methode der Schadensbewertung, bei der einzelne Schadenspositionen lediglich addiert werden, ohne den Gesamtzustand des Fahrzeugs zu berücksichtigen. Diese Vorgehensweise widerspricht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Schadensermittlung nach § 249 BGB und wird von Gerichten als unzureichend eingestuft.

Beispiel: Ein Gutachter listet einfach die Kosten für Kotflügel, Stoßstange und Lackierung einzeln auf und addiert diese, ohne Wechselwirkungen oder den Gesamtzustand des Fahrzeugs zu beachten.


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Erstattungsfähigkeit

Bezeichnet die rechtliche Möglichkeit, entstandene Kosten (hier: Gutachterkosten) von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen. Die Erstattungsfähigkeit setzt voraus, dass die Kosten notwendig und angemessen sind. Basiert auf § 249 BGB in Verbindung mit § 7 StVG.

Beispiel: Die Kosten für ein ordnungsgemäßes Gutachten sind erstattungsfähig, während die Kosten für ein mangelhaftes Gutachten von der Versicherung abgelehnt werden können.


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Wiederherstellungsaufwand

Der gesamte finanzielle und technische Aufwand, der notwendig ist, um ein beschädigtes Fahrzeug in den Zustand vor dem Unfall zu versetzen. Dies umfasst Reparaturkosten, eventuelle Wertminderung und Nebenkosten. Rechtliche Grundlage ist § 249 Abs. 2 BGB.

Beispiel: Neben den reinen Reparaturkosten gehören auch Lackierarbeiten, Ersatzteile und gegebenenfalls eine merkantile Wertminderung zum Wiederherstellungsaufwand.


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Schadenersatzanspruch

Der gesetzlich verankerte Anspruch des Geschädigten gegen den Schädiger oder dessen Versicherung auf Ausgleich des entstandenen Schadens. Basiert auf §§ 7, 18 StVG in Verbindung mit §§ 249 ff. BGB. Umfasst alle unfallbedingten Schäden einschließlich Gutachterkosten, Mietwagen und Wertminderung.

Beispiel: Nach einem unverschuldeten Unfall kann der Geschädigte von der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten, Gutachterkosten und weitere unfallbedingte Aufwendungen ersetzt verlangen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 249 BGB – Schadensersatz in Natur: Der Geschädigte hat Anspruch auf Wiederherstellung des Zustands, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde, einschließlich der erforderlichen Kosten für ein Sachverständigengutachten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Erstattungsfähigkeit der Gutachterkosten und Nebenkosten für die Hebebühne ist zu prüfen, wobei die Erforderlichkeit dieser Kosten im Mittelpunkt steht.
  • § 287 ZPO – Freie Beweiswürdigung bei Schadenshöhe: Das Gericht entscheidet nach freier Überzeugung über die Höhe des Schadens und die Erforderlichkeit von Aufwendungen unter Würdigung aller Umstände. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Bewertung der Unabhängigkeit des Gutachtens und der Angemessenheit der Nebenkosten unterliegt der richterlichen Einschätzung.
  • § 254 BGB – Mitverschulden: Der Geschädigte muss bei der Schadensbeseitigung wirtschaftlich vernünftig handeln und hat eine Schadenminderungspflicht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beauftragung eines möglicherweise nicht unabhängigen Sachverständigen könnte gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen.
  • § 242 BGB – Treu und Glauben: Schuldverhältnisse sind nach Treu und Glauben zu erfüllen, was Loyalitäts- und Interessenwahrungspflichten umfasst. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Personenidentität zwischen Gutachter und Werkstatt könnte einen Verstoß gegen das Gebot der neutralen Begutachtung darstellen.

Das vorliegende Urteil


AG Hanau – Az.: 39 C 30/23 (19) – Urteil vom 18.10.2023


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