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Verkehrsunfall – Haftungsverteilung bei Überholen trotz unklarer Verkehrslage

Ein Rechtsblinker, doch gleichzeitig ein Schlenker nach links: Diese widersprüchliche Verkehrslage löste auf einer Landstraße einen folgenschweren Unfall aus. Ein Autofahrer hatte trotz der unklaren Situation zum Überholen angesetzt – mit unerwarteten Konsequenzen. Nun musste ein Gericht klären, wer in diesem Moment die Hauptlast der Verantwortung trug.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 94/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
  • Datum: 06.02.2024
  • Aktenzeichen: 7 U 94/23
  • Verfahrensart: Urteil
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Fahrer eines PKW Audi, der beim Überholen eines anderen Fahrzeugs verunfallte. Er forderte Schadensersatz für Reparaturkosten und weitere Schäden.
  • Beklagte: Die Haftpflichtversicherung des Fahrers des anderen beteiligten Fahrzeugs (VW), der verstorben ist. Sie beantragte die Abweisung der Klage.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Am 15. Mai 2020 kam es zu einem Verkehrsunfall. Der Kläger überholte ein vorausfahrendes Fahrzeug, das nach rechts in ein Grundstück abbiegen wollte. Der vorausfahrende Fahrer scherte hierfür zunächst nach links aus, um dann nach rechts abzubiegen. Während des Überholvorgangs des Klägers kam es zur seitlichen Kollision der Fahrzeuge.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war die Verteilung der Haftung und des Schadensersatzes nach einer seitlichen Kollision. Es ging insbesondere um die Sorgfaltspflichten beim Überholen in einer unklaren Verkehrslage und beim Abbiegen unter Beachtung der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht änderte das Urteil des Landgerichts ab. Die Beklagte wurde zur Zahlung von 2.510,19 € nebst Zinsen und weiteren 334,75 € für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten verurteilt. Es wurde festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger weitere Schäden aus dem Unfall zu 40 % zu ersetzen hat, während die Klage im Übrigen abgewiesen wurde.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass beide Fahrer Verkehrsverstöße begangen hatten. Der vorausfahrende Fahrer verstieß gegen die Pflicht, sich beim Rechtsabbiegen möglichst weit rechts einzuordnen und andere nicht zu gefährden, indem er nach links ausschwenkte. Der Kläger verstieß gegen die Pflicht, beim Überholen zu blinken, fuhr rücksichtslos und überholte zudem bei unklarer Verkehrslage, was unzulässig war. Der Beitrag des Klägers zum Unfall wurde als überwiegend angesehen, da sein Überholmanöver gefährlich und unnötig war.
  • Folgen: Die Kosten des Rechtsstreits wurden neu verteilt: Im ersten Rechtszug trug der Kläger 69 % und die Beklagte 31 %. Im zweiten Rechtszug trug der Kläger 38 % und die Beklagte 62 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Ein alltäglicher Moment im Straßenverkehr mit unerwarteten Folgen

Jeder Autofahrer kennt die Situation: Man fährt auf einer Landstraße hinter einem Fahrzeug, das deutlich langsamer ist. Der Impuls, zum Überholen anzusetzen, ist oft groß. Doch was, wenn das vordere Fahrzeug sich merkwürdig verhält? Es blinkt beispielsweise rechts, um in eine Einfahrt abzubiegen, zieht aber gleichzeitig leicht nach links in Richtung Fahrbahnmitte. Darf man in einem solchen Moment noch überholen oder muss man abwarten? Genau diese Frage, die im Straßenverkehr täglich vorkommt, führte zu einem komplexen Rechtsstreit, der bis vor das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein ging.

Der Unfall: Ein Überholmanöver und ein Abbiegevorgang kollidieren

Unfall zwischen silbernem VW Golf und grauem Audi A4 auf Landstraße bei Tageslicht
Landstraße-Crash: Überholmanöver und Abbiegevorgang führen zu seitlicher Kollision zwischen VW und Audi. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

An einem Nachmittag im Mai 2020 kam es in der Gemeinde Seedorf zu einem Verkehrsunfall. Ein Autofahrer, der spätere Kläger, fuhr mit seinem Audi auf einer Straße und wollte ein vor ihm fahrendes VW-Fahrzeug überholen. Der Fahrer des VW, dessen Fahrzeug bei der später beklagten Versicherung haftpflichtversichert war, wollte nach rechts in seine Grundstückseinfahrt abbiegen.

Um sich auf das Abbiegen vorzubereiten, verringerte der VW-Fahrer seine Geschwindigkeit und schaltete den rechten Blinker ein. Gleichzeitig lenkte er sein Auto aber leicht nach links, weg vom rechten Fahrbahnrand. Fast im selben Moment entschied sich der Audi-Fahrer, links zu überholen. Was dann genau passierte, war zwischen den Beteiligten umstritten. Der Audi-Fahrer gab an, er habe mit ausreichend Abstand überholt, als der VW plötzlich einen weiteren, deutlichen Schlenker nach links machte und es zur seitlichen Kollision kam. Die Versicherung des VW-Fahrers hingegen argumentierte, ihr Versicherungsnehmer habe nur einen leichten Bogen gefahren, um besser in die Einfahrt zu kommen, und der Audi-Fahrer sei viel zu schnell und zu dicht „vorbeigeschossen“.

Das erste Urteil: Wer trägt die größere Schuld?

Der Fall landete zunächst vor dem Landgericht Kiel. Dieses Gericht musste klären, wer für den Unfall die Verantwortung, also die sogenannte Haftung, trägt. Nachdem Zeugen angehört und ein Gutachten von einem Sachverständigen eingeholt wurde, kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass beide Fahrer Fehler gemacht hatten. Es entschied jedoch, dass der Fahrer des VW den größeren Teil der Schuld trug. Die Haftung wurde mit 60 % zu Lasten des VW-Fahrers und 40 % zu Lasten des Audi-Fahrers verteilt.

Aber wie kam das Gericht zu dieser Einschätzung? Das Landgericht sah den Hauptfehler beim VW-Fahrer. Laut Straßenverkehrsordnung (§ 9 StVO) muss sich ein Fahrer, der rechts abbiegen will, möglichst weit rechts einordnen. Indem der VW-Fahrer nach links zog, tat er genau das Gegenteil. Dieser „Linksschwenk“ war aus Sicht des Gerichts der entscheidende, gefährliche Fehler. Dem Audi-Fahrer wurde zwar auch ein Fehlverhalten vorgeworfen – er hatte das Überholmanöver nicht wie vorgeschrieben durch Blinken angekündigt und war laut einem Zeugen rücksichtslos gefahren –, doch sein Fehler wog in den Augen des Landgerichts weniger schwer.

Die Berufung: Warum die Versicherung das Urteil nicht akzeptierte

Mit dieser Entscheidung war die Versicherung des VW-Fahrers nicht einverstanden. Sie legte deshalb Berufung ein. Eine Berufung ist ein Rechtsmittel, das es einer Partei erlaubt, ein Urteil von einem höheren Gericht, in diesem Fall dem Oberlandesgericht, überprüfen zu lassen. Die Versicherung argumentierte, das Landgericht habe die Situation falsch bewertet. Der entscheidende Fehler liege beim Audi-Fahrer. Sein Überholmanöver sei von vornherein unzulässig gewesen.

Warum? Die Versicherung brachte einen entscheidenden juristischen Begriff ins Spiel: die „Unklare Verkehrslage“. Sie war der Meinung, dass das seltsame Verhalten des VW-Fahrers – rechts blinken, aber nach links ziehen – die Situation so unklar und unvorhersehbar gemacht habe, dass der Audi-Fahrer unter keinen Umständen hätte überholen dürfen. Er hätte abwarten müssen, bis klar war, was der VW-Fahrer vorhatte.

Die entscheidende Frage: Wann ist eine Verkehrslage „unklar“?

Das Oberlandesgericht musste sich nun also intensiv mit dieser Kernfrage beschäftigen. Was genau ist eine „unklare Verkehrslage“ nach § 5 der Straßenverkehrsordnung? Einfach ausgedrückt liegt sie immer dann vor, wenn ein Fahrer nicht mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen kann, dass sein Überholvorgang völlig gefahrlos ablaufen wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das vordere Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund langsamer wird, schlingert oder eben widersprüchliche Signale gibt.

Man kann es sich mit einem Alltagsbeispiel vorstellen: Wenn man auf einem vollen Gehweg hinter einer Person geht, die plötzlich stehen bleibt und sich unsicher umschaut, würde man auch nicht einfach versuchen, schnell an ihr vorbeizurennen. Die Gefahr, dass die Person im nächsten Moment einen unvorhersehbaren Schritt zur Seite macht und man zusammenstößt, ist zu groß. Man wartet einen Moment ab. Im Straßenverkehr gilt dieses Prinzip erst recht. Ein widersprüchliches Verhalten des Vorausfahrenden ist ein klares Warnsignal, das zu besonderer Vorsicht verpflichtet und ein Überholen in der Regel verbietet.

Das endgültige Urteil des Oberlandesgerichts: Eine neue Bewertung der Verantwortung

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein kam nach Prüfung aller Fakten zu einem anderen Ergebnis als das Landgericht. Es änderte die Haftungsverteilung grundlegend und entschied, dass der Kläger, also der Audi-Fahrer, den größeren Teil der Schuld trägt. Die Haftung wurde nun auf 60 % für den Audi-Fahrer und 40 % für den VW-Fahrer festgelegt. Das bedeutet, das erste Urteil wurde aufgehoben und neu gefasst.

Die Fehler des abbiegenden Fahrers

Zunächst bestätigte das Oberlandesgericht, dass der VW-Fahrer Fehler gemacht hatte. Er hatte gegen das Gebot verstoßen, sich vor dem Rechtsabbiegen möglichst weit rechts einzuordnen (§ 9 StVO). Sein Linksschwenk war objektiv falsch und hat zur Gefahrensituation beigetragen. Deshalb muss seine Versicherung auch für 40 % des Schadens aufkommen. Das Gericht stellte fest, dass jeder, der in ein Grundstück abbiegt, eine besonders hohe Sorgfaltspflicht hat, um niemanden zu gefährden.

Der schwerwiegendere Fehler des überholenden Fahrers

Entscheidend für die neue Bewertung war jedoch das Verhalten des Audi-Fahrers. Das Oberlandesgericht war – anders als das Landgericht – der festen Überzeugung, dass hier eine unklare Verkehrslage vorlag. Der Audi-Fahrer hatte selbst zugegeben, die langsame und unsichere Fahrweise des VW bemerkt zu haben. Er sah, dass der VW rechts blinkte, sich aber zur Fahrbahnmitte orientierte. Nach Ansicht des Gerichts hätte er daraus den einzig richtigen Schluss ziehen müssen: Hier ist etwas nicht in Ordnung, die Lage ist unklar, ich darf nicht überholen.

Indem er es trotzdem tat, und das laut Zeugenaussagen auch noch rücksichtslos, ohne zu blinken und mit starker Beschleunigung, beging er den schwerwiegenderen Verkehrsverstoß. Sein Verschulden wog nach Ansicht des Gerichts schwerer, weil er sich bewusst über eine klare Gefahrensituation hinwegsetzte. Das Gericht führte aus, dass das Ausholen nach links vor einem Rechtsabbiegen ein häufig zu beobachtendes, wenn auch falsches, Fahrmanöver sei. Ein aufmerksamer Fahrer müsse damit rechnen. Das riskante und unnötige Überholmanöver des Klägers wurde daher als die dominierende Unfallursache gewertet.

Die Aufteilung des Schadens: Was bedeutet das in Euro und Cent?

Diese neue Haftungsquote hatte direkte finanzielle Folgen. Das Gericht bestätigte die vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten von 5.307,04 € und die Gutachterkosten von 948,43 €. Hinzu kam eine kleine Pauschale für sonstige Auslagen. Von der gesamten Schadenssumme in Höhe von rund 6.275 € muss die Versicherung des VW-Fahrers nun nur noch 40 % ersetzen. Der Kläger erhält somit 2.510,19 € Schadensersatz und bleibt auf dem Rest seines Schadens sitzen. Auch die Kosten für das Gerichtsverfahren und die Anwälte wurden entsprechend der neuen Quote aufgeteilt, sodass der Kläger einen deutlich größeren Teil der Gesamtkosten tragen muss als nach dem ersten Urteil.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil macht deutlich, dass bei widersprüchlichen Fahrsignalen des Vordermanns ein Überholverbot besteht und der überholende Fahrer das größere Risiko trägt. Auch wenn ein Fahrer beim Abbiegen Fehler macht, wiegt ein riskantes Überholmanöver bei unklarer Verkehrslage schwerer, da der überholende Fahrer bewusst eine erkennbare Gefahrensituation ignoriert. Das Gericht stellte klar, dass Autofahrer bei merkwürdigem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer abwarten müssen, statt schnell zu überholen. Für Autofahrer bedeutet dies: Lieber einige Sekunden länger warten als ein teures Unfallrisiko eingehen, denn bei unklaren Situationen haftet der Überholende meist zu mindestens 60 Prozent.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann liegt eine unklare Verkehrslage vor, die das Überholen verbieten kann?

Eine unklare Verkehrslage liegt dann vor, wenn Sie als überholender Fahrer nicht mit Sicherheit beurteilen können, wie sich der Verkehr oder andere Verkehrsteilnehmer in den nächsten Momenten verhalten werden. Es fehlt die notwendige Gewissheit, dass der Überholvorgang ohne Gefährdung anderer oder sich selbst sicher abgeschlossen werden kann. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt ausdrücklich, dass nur dann überholt werden darf, wenn jeder Überholvorgang ohne Gefährdung ausgeschlossen ist.

Was bedeutet „unklare Verkehrslage“ konkret?

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung verstehen unter einer unklaren Verkehrslage Situationen, in denen die Straßen- oder Sichtverhältnisse, aber auch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer eine verlässliche Einschätzung der Verkehrssituation unmöglich machen. Stellen Sie sich vor, Sie können nicht zu hundert Prozent voraussagen, was vor Ihnen oder neben Ihnen auf der Fahrbahn passiert. In solchen Momenten ist ein Überholen untersagt.

Typische Situationen einer unklaren Verkehrslage

Eine unklare Verkehrslage kann durch verschiedene Umstände entstehen. Hier sind einige häufige Beispiele:

  • Schlechte Sichtverhältnisse: Dazu zählen dichter Nebel, starker Regen oder Schneefall, aber auch die Dämmerung oder Dunkelheit, wenn die Fahrbahn und ihre Umgebung nicht ausreichend beleuchtet sind.
  • Unübersichtliche Fahrbahnverläufe: Bei Kurven, Kuppen oder Bergkuppen können Sie den Gegenverkehr oder vorausfahrende Fahrzeuge erst sehr spät erkennen. Auch schlecht einsehbare Einmündungen oder Kreuzungen fallen hierunter.
  • Unsicheres Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer: Wenn das vorausfahrende Fahrzeug beispielsweise ohne ersichtlichen Grund langsamer wird, leicht schlingert, plötzlich bremst oder scheinbar unmotiviert die Fahrspur wechselt. Auch das Blinken eines vorausfahrenden Fahrzeugs, das auf ein Abbiegen hindeutet, schafft eine unklare Situation.
  • Anzeichen für Hindernisse oder Gefahren: Dazu gehören Situationen, in denen Kinder oder Tiere am Fahrbahnrand zu sehen sind, ein Schulbus mit Warnblinklicht hält oder auch wenn Fahrzeuge auf der Fahrbahn am Rand parken, die eine plötzliche Türöffnung oder ein Losfahren nicht ausschließen lassen.
  • Besondere Fahrbahnzustände: Eine nasse oder glatte Fahrbahn, Schlaglöcher, Baustellen oder Engstellen können die sichere Durchführung eines Überholvorgangs zusätzlich erschweren und die Lage unklar machen.

Warum das Erkennen so wichtig ist

Das rechtzeitige Erkennen einer unklaren Verkehrslage ist von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Es geht darum, potenziellen Gefahren zuvorzukommen und Unfälle zu vermeiden. Wer trotz einer unklaren Verkehrslage überholt und es kommt zu einem Unfall, muss damit rechnen, eine erhebliche oder sogar die alleinige Verantwortung für die Unfallfolgen zu tragen. Dies kann weitreichende Konsequenzen für die Haftungsverteilung haben. Vielmehr ist in solchen Momenten besondere Vorsicht geboten, oft verbunden mit einer Geschwindigkeitsreduzierung und dem Verzicht auf einen Überholvorgang.


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Welche besonderen Pflichten habe ich als Fahrer, der ein anderes Fahrzeug überholen möchte?

Das Überholen ist ein Fahrmanöver, das besondere Sorgfalt und die genaue Beachtung der Verkehrsregeln erfordert. Als überholender Fahrer tragen Sie eine erhöhte Verantwortung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Die wichtigsten Grundsätze beim Überholen

Bevor Sie ein Fahrzeug überholen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie niemanden gefährden oder behindern. Dies bedeutet, dass Sie nur überholen dürfen, wenn:

  • Eine klare Sicht besteht: Sie müssen die gesamte Strecke, die Sie zum Überholen benötigen, uneingeschränkt überblicken können. Das gilt nicht nur für den Gegenverkehr, sondern auch für Kurven, Kuppen oder unübersichtliche Stellen. Stellen Sie sich vor, Sie könnten ein entgegenkommendes Fahrzeug nicht rechtzeitig sehen – dann ist Überholen tabu.
  • Ausreichend Platz und Zeit vorhanden sind: Es darf zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung des Gegenverkehrs, des überholten Fahrzeugs oder des nachfolgenden Verkehrs entstehen. Sie müssen zudem ausreichend Zeit haben, das Manöver vollständig abzuschließen, ohne andere zu riskanten Reaktionen zu zwingen.
  • Ein ausreichender Seitenabstand eingehalten wird: Sie müssen einen Sicherheitsabstand zum überholten Fahrzeug einhalten. Dieser Abstand ist wichtig, um auf unvorhergesehene Bewegungen des anderen Fahrzeugs reagieren zu können und zum Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrern, die besonders viel Platz benötigen.

Ablauf des Überholvorgangs

Während des eigentlichen Überholvorgangs sind weitere Pflichten zu beachten:

  • Blinken Sie rechtzeitig: Zeigen Sie Ihren Überholwunsch klar und deutlich mit dem Blinker an, bevor Sie die Spur wechseln. Das hilft anderen Fahrern, Ihre Absicht zu erkennen und sich darauf einzustellen.
  • Beachten Sie die Geschwindigkeit: Überholen Sie zügig, aber immer im Rahmen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Schnelles Wiedereinordnen ist wichtig, aber nicht auf Kosten der Regeln.
  • Wiedereinordnen: Nach dem Überholen müssen Sie sich so früh wie möglich wieder rechts einordnen. Dies darf ebenfalls nur geschehen, wenn Sie dabei niemanden behindern oder gefährden. Prüfen Sie im Rückspiegel, ob Sie den überholten Wagen bereits gut sehen können, bevor Sie zurück auf die rechte Spur wechseln.

Situationen, in denen Überholen untersagt ist

Es gibt spezielle Situationen, in denen das Überholen ausdrücklich verboten oder besonders riskant ist. Hierzu gehören:

  • Wenn die Verkehrslage unklar ist, zum Beispiel an unübersichtlichen Stellen wie Kurven, Kuppen oder in der Nähe von Kreuzungen und Einmündungen.
  • An Bahnübergängen oder Zebrastreifen.
  • Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug selbst überholt wird oder zum Abbiegen nach links eingeordnet hat und blinkt.
  • Wenn ein Fahrzeug hält, um Fußgänger die Straße überqueren zu lassen.

Ihre primäre Pflicht ist es stets, den Verkehr aufmerksam zu beobachten und vorausschauend zu handeln, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten. Die volle Verantwortung für die sichere Durchführung eines Überholmanövers liegt immer bei Ihnen als überholendem Fahrer.


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Was muss ich beachten, wenn ich mit meinem Fahrzeug nach rechts abbiegen möchte?

Das Abbiegen nach rechts ist ein häufiges Manöver im Straßenverkehr, das besondere Aufmerksamkeit erfordert, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt hierzu klare Regeln fest, deren Einhaltung entscheidend für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist.

Vorbereitung des Abbiegevorgangs

Bevor Sie abbiegen, ist es wichtig, den Vorgang frühzeitig und deutlich anzukündigen. Setzen Sie rechtzeitig den Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker), um anderen Verkehrsteilnehmern Ihre Absicht zu signalisieren. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden und ermöglicht es beispielsweise nachfolgenden Fahrzeugen, sich auf Ihr Manöver einzustellen.

Für den Abbiegevorgang nach rechts ordnen Sie sich grundsätzlich ganz rechts ein. Das bedeutet, Sie fahren so nah wie möglich an den rechten Fahrbahnrand heran. Existieren auf der Fahrbahn mehrere Fahrstreifen, die zum Rechtsabbiegen vorgesehen sind (oft durch Pfeile auf der Fahrbahn oder Verkehrsschilder angezeigt), wählen Sie einen dieser Fahrstreifen. Gleichzeitig passen Sie Ihre Geschwindigkeit an, um den Abbiegevorgang sicher und kontrolliert durchführen zu können. Dies gibt Ihnen auch die nötige Zeit, um die Umgebung aufmerksam zu beobachten.

Besondere Vorsicht beim Abbiegen

Ein zentraler Punkt beim Rechtsabbiegen ist die Pflicht zur Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere auf die schwächsten. Achten Sie besonders auf Fußgänger und Radfahrer, die dieselbe Straße überqueren, in die Sie abbiegen möchten. Häufig kreuzen diese Verkehrsteilnehmer Ihren Fahrweg, auch wenn sie aus derselben Richtung wie Sie kommen oder sich auf einem parallel zur Fahrbahn verlaufenden Radweg befinden. In solchen Fällen haben diese oft Vorrang.

Denken Sie daran, dass sich Radfahrer im sogenannten „toten Winkel“ Ihres Fahrzeugs befinden können und daher leicht zu übersehen sind. Ein kurzer Schulterblick vor dem Abbiegen kann hier entscheidend sein. Vermeiden Sie außerdem das „Schneiden“ der Kurve – das bedeutet, die Abbiegung zu eng zu nehmen oder zu weit auszuholen. Fahren Sie den Abbiegebogen so, dass Sie stets eine gute Übersicht behalten und genügend Raum für andere Verkehrsteilnehmer lassen.

Nach dem Abbiegen

Sobald Sie abgebogen sind, bleiben Sie idealerweise auf dem rechten Fahrstreifen, sofern dies die Verkehrslage und die weiteren Fahrspuren zulassen. Führen Sie die Fahrt nach dem Abbiegen umsichtig fort und integrieren Sie sich vorsichtig in den weiterfließenden Verkehr. Das korrekte Verhalten beim Rechtsabbiegen trägt maßgeblich dazu bei, Unfälle zu verhindern und den Verkehrsfluss sicher zu gestalten.


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Wie wird die Schuld aufgeteilt, wenn bei einem Unfall beide Fahrer Fehler gemacht haben?

Wenn bei einem Verkehrsunfall nicht nur eine Person einen Fehler gemacht hat, sondern beide beteiligten Fahrer zum Unfallgeschehen beigetragen haben, spricht man rechtlich von einem Mitverschulden oder einer wechselseitigen Verursachung. In diesen Fällen wird die sogenannte Haftung für die entstandenen Schäden unter den Beteiligten aufgeteilt. Es geht dabei nicht um eine moralische „Schuld“, sondern um die rechtliche Verantwortung für die Schadensentstehung.

Wie die Aufteilung erfolgt

Die Aufteilung der Haftung ist in Deutschland hauptsächlich im Straßenverkehrsgesetz (StVG), insbesondere in § 17 StVG, geregelt. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt und gegeneinander abgewogen:

  1. Der Verursachungsbeitrag und das Verschulden: Hier wird genau geprüft, welche Fehler jeder Fahrer gemacht hat und wie schwerwiegend diese waren. Hatte einer der Fahrer beispielsweise die Vorfahrt missachtet, ist das ein sehr schwerwiegender Fehler. Das Übersehen eines Stoppschilds wiegt schwerer als eine leichte Unaufmerksamkeit, die ebenfalls zum Unfall geführt hat. Es wird also bewertet, welcher Anteil des Unfallgeschehens auf das Verhalten jedes Einzelnen zurückzuführen ist.
  2. Die Betriebsgefahr: Selbst wenn ein Fahrer keinen direkten Fahrfehler gemacht hat, geht vom Betrieb eines Fahrzeugs allein eine gewisse Gefahr aus. Man spricht hier von der Betriebsgefahr. Wenn Sie ein Auto im Straßenverkehr bewegen, ist das immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Diese Betriebsgefahr wird bei der Haftungsverteilung immer mitberücksichtigt. Sie ist ein fester Bestandteil der Risikoabwägung, die das Gesetz vorsieht.

Beispiele zur Veranschaulichung

Stellen Sie sich vor, Sie fahren auf einer Hauptstraße und ein anderes Fahrzeug biegt aus einer Seitenstraße ein, ohne Ihnen die Vorfahrt zu gewähren. Sie hätten leicht bremsen können, waren aber abgelenkt und fahren auf. In diesem Fall liegt der Hauptfehler beim Vorfahrtsverletzer. Ihre Ablenkung ist aber auch ein Beitrag zum Unfall. Die Haftung könnte dann beispielsweise 70 zu 30 Prozent aufgeteilt werden, wobei der Vorfahrtsverletzer den größeren Anteil trägt.

Ein anderes Beispiel ist ein Auffahrunfall, bei dem Sie Ihrem Vordermann zu dicht gefolgt sind, dieser aber ohne ersichtlichen Grund abrupt bremst. Hier ist der überwiegende Fehler oft beim Auffahrenden, da der Abstand nicht ausreichend war. Der abrupt Bremsende hat aber unter Umständen auch einen Beitrag geleistet, wenn das Bremsmanöver ohne zwingenden Grund erfolgte. Die genaue Quote hängt immer von den konkreten Umständen und der Schwere der jeweiligen Beiträge ab.

Ergebnis der Aufteilung

Am Ende wird eine prozentuale Quote festgelegt, die beispielsweise 50/50, 70/30 oder 60/40 betragen kann. Diese Quote bestimmt, welchen Anteil des Gesamtschadens (einschließlich Sachschäden, Personenschäden, Mietwagenkosten etc.) jede Partei zu tragen hat. Wenn also bei einer 50/50-Teilung Ihr Schaden 10.000 Euro beträgt und der Schaden des anderen 8.000 Euro, müssen Sie 50 % des Schadens des anderen (4.000 Euro) bezahlen und der andere 50 % Ihres Schadens (5.000 Euro). Letztendlich zahlen Sie dann die Differenz von 1.000 Euro an den anderen. Jede Partei trägt ihren Anteil des Schadens der anderen Partei.

Diese Abwägung wird in der Regel zunächst zwischen den beteiligten Versicherungen vorgenommen. Kommt es zu keiner Einigung, entscheiden Gerichte über die genaue Haftungsverteilung. Dabei werden alle relevanten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.


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Welche Schritte sollte ich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall unternehmen, um meine Ansprüche zu sichern?

Unmittelbar nach einem Verkehrsunfall ist es entscheidend, strukturiert vorzugehen, um alle wichtigen Fakten zu erfassen und spätere Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung zu vermeiden.

Die ersten Schritte am Unfallort

Zunächst gilt es, die Unfallstelle abzusichern, um weitere Gefahren für sich und andere zu verhindern. Dazu gehört das sofortige Einschalten der Warnblinkanlage und das Aufstellen des Warndreiecks in einem ausreichenden Abstand. Bei sichtbaren Verletzungen oder dem Verdacht darauf ist die Erste Hilfe die wichtigste Maßnahme. Wählen Sie umgehend den Notruf 112, um Rettungsdienst und Polizei zu alarmieren.

Beweissicherung und Datenerfassung

Die sorgfältige Sicherung von Beweisen ist unerlässlich, um den Unfallhergang nachvollziehbar zu machen und mögliche Ansprüche geltend zu machen. Konzentrieren Sie sich darauf, so viele Informationen wie möglich zu sammeln:

  • Fotografieren und Filmen: Machen Sie Fotos und Videos von der Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln. Erfassen Sie dabei Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen, die Endstellung der Fahrzeuge, Bremsspuren, Trümmerteile, relevante Verkehrszeichen und die allgemeine Umgebung (z.B. Wetterverhältnisse, Straßenzustand).
  • Datenaustausch: Tauschen Sie mit allen beteiligten Personen die Namen und Anschriften aus. Notieren Sie zudem die Kennzeichen der Fahrzeuge, die Versicherungsgesellschaften und – wenn möglich – die Versicherungsscheinnummern. Falls Zeugen anwesend waren, notieren Sie deren Kontaktdaten.
  • Polizei hinzuziehen: Die Polizei sollte in jedem Fall verständigt werden, wenn Personen verletzt wurden, der Unfallhergang unklar ist, der Schaden erheblich ist, der Verdacht auf eine Straftat (z.B. Fahrerflucht oder Alkohol-/Drogenkonsum) besteht oder wenn sich die Unfallbeteiligten nicht über den Hergang einigen können. Die polizeiliche Unfallaufnahme dient als wichtige Dokumentation.
  • Keine Schuldanerkenntnis: Unterschreiben Sie am Unfallort keine Dokumente, die eine Schuld anerkennen oder deren Inhalt Sie nicht vollständig verstehen. Eine vorschnelle Schuldanerkenntnis kann weitreichende rechtliche Konsequenzen haben.
  • Europäischer Unfallbericht: Das Ausfüllen eines Europäischen Unfallberichts direkt am Unfallort kann sehr hilfreich sein. Er strukturiert die Aufnahme aller wichtigen Informationen und ist in mehreren Sprachen verfügbar.

Meldung an die Versicherung und ärztliche Untersuchung

Informieren Sie zeitnah, idealerweise innerhalb einer Woche, Ihre eigene Kfz-Versicherung über den Unfall, selbst wenn Sie nicht der Verursacher waren. Bei einem unverschuldeten Unfall ist es außerdem wichtig, den Schaden der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu melden.

Falls Sie nach dem Unfall Schmerzen verspüren oder auch nur den geringsten Verdacht auf Verletzungen haben, suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf. Es ist wichtig, dass mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen zeitnah medizinisch dokumentiert werden. Viele Verletzungen zeigen sich erst Stunden oder Tage nach dem Ereignis, und eine ärztliche Bestätigung des Zusammenhangs mit dem Unfall ist für die Geltendmachung von Schmerzensgeld oder Behandlungskosten entscheidend.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Unklare Verkehrslage

Eine unklare Verkehrslage liegt vor, wenn ein Fahrer wegen schwieriger oder widersprüchlicher Verkehrsverhältnisse nicht sicher einschätzen kann, ob ein Verkehrsmanöver, wie zum Beispiel ein Überholen, gefahrlos ausgeführt werden kann. Nach § 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf nur überholt werden, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Typische Zeichen sind unerwartete Fahrmanöver oder widersprüchliche Signale eines vorausfahrenden Fahrzeugs, wie im Fall des Blinkens und zugleich seitlichen Abweichens. In einer unklaren Verkehrslage ist besondere Vorsicht geboten; das Überholen ist in der Regel verboten.

Beispiel: Ein Auto blinkt rechts zum Abbiegen, fährt aber plötzlich leicht nach links, was beim Überholen für den nachfolgenden Fahrer eine unklare Situation schafft, in der er abwarten muss, ob das vorausfahrende Fahrzeug wirklich abbiegt oder nicht.


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Haftung

Haftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung für einen entstandenen Schaden, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall. Das bedeutet, dass derjenige, der den Unfall ganz oder teilweise verursacht hat, den Schaden beseitigen oder dafür finanziell aufkommen muss. Im Straßenverkehr regelt das Straßenverkehrsgesetz (StVG), insbesondere § 17, wie die Haftung verteilt wird, wenn mehrere Beteiligte Mitverschulden tragen. Die Haftung ist eine objektive rechtliche Größe und unterscheidet sich von einer moralischen Schuld.

Beispiel: Nach einem Auffahrunfall kann es sein, dass beide Fahrer Fehler gemacht haben; dann wird die Haftung prozentual aufgeteilt, sodass jeder entsprechend seiner Verantwortung einen Teil des Schadens zahlen muss.


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Berufung

Die Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Partei eine gerichtliche Entscheidung von einem höheren Gericht überprüfen lassen kann. Sie dient dazu, Fehler bei der Beurteilung des Sachverhalts oder der Anwendung des Rechts zu korrigieren. Im beschriebenen Fall legte die Versicherung des VW-Fahrers Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein, damit das Oberlandesgericht die Haftungsverteilung neu bewertete. Die Voraussetzungen und das Verfahren der Berufung sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.

Beispiel: Ein Autofahrer bekommt vor dem Landgericht Recht, die Versicherung des Gegners will das nicht akzeptieren und legt Berufung ein, damit ein höheres Gericht den Fall noch einmal prüft.


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Linksschwenk

Ein Linksschwenk bezeichnet eine plötzliche oder unerwartete Fahrbewegung eines Fahrzeugs nach links, obwohl die Verkehrslage oder die Fahrtrichtung etwas anderes erwarten lässt. Nach § 9 StVO muss ein Fahrzeug, das rechts abbiegen will, sich möglichst weit rechts einordnen. Wenn das Fahrzeug vor dem Rechtsabbiegen nach links fährt, widerspricht es dieser Vorschrift und schafft eine Gefahrensituation. Ein solcher Linksschwenk kann für andere Verkehrsteilnehmer verwirrend und gefährlich sein.

Beispiel: Ein Pkw blinkt rechts zum Abbiegen, fährt aber plötzlich etwas zur Mitte der Fahrbahn, obwohl er eigentlich ganz rechts bleiben sollte. Das kann den nachfolgenden Fahrer irritieren und zu Unfällen führen.


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Mitverschulden

Mitverschulden bedeutet, dass mehrere Unfallbeteiligte gemeinsam eine schuldhafte Handlung gesetzt haben, durch die der Unfall entstanden ist. Es führt zu einer Aufteilung der Haftung, sodass jeder Unfallbeteiligte entsprechend seines Anteils für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Das Konzept ist in § 17 StVG geregelt und wird insbesondere dann angewandt, wenn beide Fahrer Verkehrsverstöße begangen haben, wie z. B. fehlerhaftes Abbiegen und riskantes Überholen. Die prozentuale Haftungsverteilung spiegelt das jeweilige Maß des Mitverschuldens wider.

Beispiel: Wenn der eine Fahrer falsch abbiegt und der andere trotz offensichtlicher Gefahr überholt, teilen sie sich die Verantwortung für den Unfall, etwa 60 % zu 40 %.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 5 StVO „Überholen“: Regelt die Bedingungen, unter denen ein Fahrzeug überholen darf, insbesondere das Verbot bei „unklarer Verkehrslage“. Eine unklare Verkehrslage liegt vor, wenn die Sicherheit des Überholvorgangs nicht gewährleistet ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Oberlandesgericht stellte fest, dass das widersprüchliche Verhalten des VW-Fahrers eine unklare Verkehrslage erzeugte, wodurch der Audi-Fahrer das Überholen nicht hätte durchführen dürfen.
  • § 9 StVO „Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren“: Schreibt vor, dass sich abbiegende Fahrer, insbesondere rechtsabbiegende, möglichst weit rechts einordnen und eine besondere Sorgfaltspflicht einhalten müssen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht wertete das Abweichen des VW-Fahrers nach links vor dem Rechtsabbiegen als Verkehrsverstoß, der zur Gefahrensituation beitrug und eine Mithaftung begründete.
  • § 1 StVO „Grundregeln“: Verlangt von allen Verkehrsteilnehmern, sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet wird, und besondere Rücksicht zu nehmen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Audi-Fahrer verletzte diese Grundregel, indem er trotz erkennbarer Gefahrensituation rücksichtslos und ohne Anzeige des Überholvorgangs zum Überholen ansetzte.
  • § 4 StVO „Blinkzeichen“: Verpflichtet Fahrer, Richtungsänderungen oder das Verlassen der Fahrspur rechtzeitig und deutlich anzuzeigen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Dem Audi-Fahrer wurde vorgeworfen, den Überholvorgang nicht geblinkt zu haben, was die Verkehrssicherheit beeinträchtigte und sein Verschulden erhöhte.
  • Haftungsrechtliche Grundsätze des Straßenverkehrs (Verkehrshaftung): Regeln zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfällen, insbesondere die objektive Zurechnung von Ursache und Schuld sowie die Bewertung von Mitverschulden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Haftungsquote von 60 % zu 40 % wurde aufgrund der unterschiedlichen Schwere der Verkehrsverstöße festgelegt und spiegelt die Zuordnung der Verantwortung und Schadensersatzansprüche wider.
  • Rechtsmittel der Berufung (§§ 514 ff. ZPO): Gestattet die Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils durch ein Obergericht mit der Möglichkeit, rechtliche und tatsächliche Fehler zu korrigieren. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Berufung der Versicherung führte zur Aufhebung des ersten Urteils und zu einer geänderten Haftungsverteilung durch das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.

Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 7 U 94/23 – Urteil vom 06.02.2024


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