Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Rechtliche Klärung von Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfall
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Ab wann liegt eine Bagatellverletzung vor, die kein Schmerzensgeld rechtfertigt?
- Welche Beweise sind für einen Schmerzensgeldanspruch erforderlich?
- Wie hoch sind die Prozessrisiken bei Klagen wegen Bagatellverletzungen?
- Welche Fristen müssen bei Schmerzensgeldansprüchen beachtet werden?
- Welche außergerichtlichen Lösungswege gibt es bei Bagatellverletzungen?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Deggendorf
- Datum: 17.07.2023
- Aktenzeichen: 3 C 207/23
- Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schmerzensgeldforderung nach Verkehrsunfall
- Rechtsbereiche: Deliktsrecht, Versicherungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine Person, die nach einem Verkehrsunfall gegen die Versicherung der Fahrerin, die aufgefahren ist, Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend macht. Der Kläger argumentiert, dass er aufgrund von Kopfschmerzen und Nackenschmerzen sowie einem temporären Ausfall seiner Teilnahme am Tennistraining Schmerzensgeld verdient.
- Beklagte: Die Versicherung der Fahrerin des auffahrenden Fahrzeugs. Die Beklagte bestreitet die unfallbedingte Verletzung des Klägers mit der Begründung, dass die vorgetragenen Beschwerden typisch für Alltagssituationen sind und nicht durch den Unfall verursacht wurden.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger fordert Schmerzensgeld aufgrund von Kopfschmerzen und Nackenschmerzen nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein bei der Beklagten versichertes Fahrzeug aufgefahren ist. Der Kläger war als Beifahrer im aufgefahrenen Fahrzeug und gibt an, dadurch verletzt worden zu sein und sein Tennistraining nicht besuchen zu können.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Symptome des Klägers eine ausreichend erhebliche Verletzung darstellen, um ein Schmerzensgeld zu rechtfertigen, und ob der Kläger auch die beanspruchte Auslagenpauschale und Anwaltskosten ersetzt bekommt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, Auslagenpauschale und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass keine relevante Verletzung vorliegt, da die ärztlichen Untersuchungen nur leichte Symptome ohne objektive Beeinträchtigungen ergaben. Die Beschwerden des Klägers wurden als bagatellhaft und nicht ausreichend für Schmerzensgeld angesehen, da sie zum allgemeinen Lebensrisiko gehören. Auch die beantragte Auslagenpauschale ist nicht gerechtfertigt, da diese meist nur bei direkten Sachschäden anerkannt wird.
- Folgen: Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil verdeutlicht die Anforderungen an die Nachweisbarkeit und Schwere von Verletzungen in Schmerzensgeldklagen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen. Weitere Rechtsmittel wurden nicht angegeben, wodurch das Urteil als vorläufig vollstreckbar angesehen wird, vorbehaltlich einer Sicherheitsleistung.
Rechtliche Klärung von Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfall
Verkehrsunfälle gehören leider zum Alltag auf deutschen Straßen und können schnell zu komplexen Rechtsstreitigkeiten führen. Während der Großteil der Unfälle glimpflich abläuft, stellen sich bei Personenschäden oft schwierige Fragen nach Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Besonders bei geringfügigen Verletzungen ist die rechtliche Bewertung nicht immer eindeutig. Unfallgegner, Versicherungen und Betroffene müssen zahlreiche Aspekte wie Unfallhergang, ärztliche Dokumentation und Beweislast berücksichtigen, um Ansprüche auf Schmerzensgeld zu klären. Die Schmerzensgeldtabelle und individuelle Rechtsprechung spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Der Fall vor Gericht
Gericht verneint Schmerzensgeld für leichte HWS-Beschwerden nach Auffahrunfall
Nach einem Auffahrunfall in Deggendorf hat das Amtsgericht die Klage eines minderjährigen Unfallopfers auf Schmerzensgeld abgewiesen. Der Kläger befand sich zum Unfallzeitpunkt am 10. Oktober 2022 auf der Rückbank eines Fahrzeugs, als dieses verkehrsbedingt anhalten musste und von hinten durch ein bei der beklagten Versicherung versichertes Fahrzeug touchiert wurde.
Bagatellschäden rechtfertigen keine Entschädigung
Obwohl die Haftung der beklagten Versicherung dem Grunde nach unstrittig war, sah das Gericht keinen Anspruch auf Schmerzensgeld als gegeben an. Die unmittelbar nach dem Unfall durchgeführte ärztliche Untersuchung ergab lediglich leichte Kopf- und Nackenschmerzen im Bereich der unteren Halswirbelsäule. Der Patient war in gutem Allgemeinzustand, zeigte keine neurologischen Auffälligkeiten und wies weder Übelkeit noch Schwindel auf. Auch die Beweglichkeit der Halswirbelsäule war nicht eingeschränkt.
Ärztliche Folgeuntersuchungen bestätigen milden Verlauf
Bei zwei weiteren Arztbesuchen am 17. und 21. Oktober 2022 wurden nur noch eine verspannte Nackenmuskulatur und ein nicht näher spezifizierter Druckschmerz über der mittleren Halswirbelsäule festgestellt. Die dokumentierten Beschwerden stützten sich dabei ausschließlich auf die subjektiven Angaben des Patienten und waren nicht objektiv nachweisbar. Der Kläger hatte vorgetragen, aufgrund der Verletzungen dreimal nicht am Tennistraining teilnehmen zu können.
Rechtliche Grundsätze bei Bagatellverletzungen
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach bei leicht fahrlässigen Körperverletzungen kein Schmerzensgeldanspruch besteht, wenn das Wohlbefinden nur kurzfristig und unerheblich beeinträchtigt wurde. Solche Bagatellfälle zeichnen sich durch vorübergehende, im Alltag typische Beeinträchtigungen aus, die den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken und dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen sind.
Kostenfolgen der Klageabweisung
Mit der Abweisung der Schmerzengeldklage scheiterte auch der geltend gemachte Anspruch auf eine Auslagenpauschale von 25 Euro. Das Gericht stellte klar, dass eine solche Pauschale nur bei der Abwicklung von Fahrzeugschäden, nicht aber bei Schmerzengeldansprüchen gewährt wird. Die Kosten des Rechtsstreits muss der Kläger tragen. Der Streitwert wurde auf 625 Euro festgesetzt.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil stellt klar, dass nicht jede Verletzung nach einem Unfall automatisch zu einem Schmerzensgeldanspruch führt. Leichte, vorübergehende Beschwerden wie Kopf- und Nackenschmerzen, die zum allgemeinen Lebensrisiko gehören, rechtfertigen kein Schmerzensgeld. Es muss eine mehr als nur unwesentliche Beeinträchtigung der Rechtsgüter vorliegen. Das Urteil setzt damit eine klare Grenze für Bagatellverletzungen im Schadensersatzrecht.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie nach einem Unfall nur leichte Beschwerden wie vorübergehende Kopfschmerzen oder Verspannungen haben, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen. Bei solchen Bagatellverletzungen riskieren Sie, dass Ihre Klage abgewiesen wird und Sie die Prozesskosten tragen müssen. Erst wenn Ihre Beschwerden über das übliche Maß hinausgehen, länger anhalten oder medizinisch klar nachweisbar sind, haben Sie gute Chancen auf Schmerzensgeld. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt beraten, um Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen zu können.
Unsicherheit nach einem Unfall?
Gerade bei leichten Verletzungen ist es oft schwer einzuschätzen, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Die Grenzen sind fließend und die Rechtsprechung komplex. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation richtig einzuschätzen und die für Sie beste Entscheidung zu treffen. Sprechen Sie uns an, um Ihre individuellen Erfolgsaussichten zu bewerten und unnötige Kosten zu vermeiden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann liegt eine Bagatellverletzung vor, die kein Schmerzensgeld rechtfertigt?
Eine Bagatellverletzung liegt vor, wenn das körperliche oder seelische Wohlbefinden nur kurzfristig und unerheblich beeinträchtigt wird. Es handelt sich dabei um vorübergehende, im Alltagsleben typische Beeinträchtigungen, die den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken.
Typische Bagatellverletzungen
Folgende Verletzungen gelten typischerweise als Bagatellen:
- Geringfügige Platz- oder Schürfwunden
- Leichte Prellungen
- Unerhebliche Blutergüsse
- Nicht objektivierbare HWS-Beschwerden
- Leichte Kopf- und Nackenschmerzen
Bewertungskriterien
Die Einstufung als Bagatellverletzung erfolgt anhand mehrerer Kriterien:
Schnelle Heilung: Die Verletzung muss durch eine einfache Versorgung, wie etwa ein Pflaster oder eine Kühlkompresse, behandelbar sein.
Keine Beeinträchtigung der Lebensführung: Die Verletzung darf keine Auswirkungen auf alltägliche Aktivitäten haben und keine Arbeitsunfähigkeit verursachen.
Keine Folgeschäden: Es dürfen keine gesundheitlichen Spätfolgen zu erwarten sein.
Rechtliche Beurteilung
Die Gerichte prüfen im Einzelfall, ob die Beeinträchtigung so geringfügig ist, dass ein Ausgleich in Geld nicht mehr billig erscheint. Entscheidend ist die konkrete Bedeutung der Gesundheitsverletzung für die Lebensführung des Verletzten.
Ein Schmerzensgeldanspruch setzt voraus, dass die Rechtsgüter des Verletzten mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Bei Verletzungen, die über diese Bagatellgrenze hinausgehen, etwa bei einem gebrochenen Handgelenk, besteht hingegen ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Welche Beweise sind für einen Schmerzensgeldanspruch erforderlich?
Bei einem Schmerzensgeldanspruch tragen Sie als Geschädigter die volle Beweislast für die erlittenen Verletzungen und deren Kausalzusammenhang mit dem Unfallereignis.
Ärztliche Dokumentation als Hauptnachweis
Der Arztbericht ist das wichtigste Beweisdokument für Ihren Schmerzensgeldanspruch. Jeder Arzt ist verpflichtet, alle Behandlungen zu dokumentieren und in einer Patientenakte zusammenzuführen. Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihnen diese Patientenakte kostenlos als elektronisches Dokument zur Verfügung gestellt wird.
Umfassende Beweissicherung
Eine sorgfältige Dokumentation aller Verletzungen, Behandlungen und Beeinträchtigungen ist von großer Bedeutung. Hierzu gehören:
- Unfallberichte und polizeiliche Dokumentationen
- Ärztliche Atteste und Behandlungsunterlagen
- Fotos von Verletzungen und Unfallschäden
- Schmerztagebuch zur Dokumentation des Heilungsverlaufs
Nachweis des Kausalzusammenhangs
Sie müssen zweifelsfrei nachweisen können, dass Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen unmittelbar auf den Unfall zurückzuführen sind. Dies gilt besonders bei Vorerkrankungen oder wenn die Beschwerden erst später auftreten. Der Nachweis erfolgt durch:
- Zeitnahe ärztliche Untersuchung direkt nach dem Unfall
- Lückenlose Dokumentation des Behandlungsverlaufs
- Gutachterliche Stellungnahmen bei komplexen Verletzungsfolgen
Bei Bagatellverletzungen wie leichten Prellungen oder vorübergehenden Beschwerden kann ein Schmerzensgeldanspruch ausgeschlossen sein, auch wenn die Verletzungen dokumentiert sind. Entscheidend ist die erhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung oder das Vorliegen von Dauerfolgen.
Wie hoch sind die Prozessrisiken bei Klagen wegen Bagatellverletzungen?
Bei Klagen wegen Bagatellverletzungen besteht ein erhebliches finanzielles Prozessrisiko, da die unterlegene Partei sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten tragen muss.
Kostenrisiko bei Klageabweisung
Bei Bagatellverletzungen wie leichten Prellungen, Schürfwunden oder nicht objektivierbaren HWS-Beschwerden wird die Klage in der Regel abgewiesen. Das bedeutet für Sie als Kläger die Übernahme:
- der eigenen Anwaltskosten
- der gegnerischen Anwaltskosten
- aller Gerichtskosten einschließlich Sachverständigenkosten
Konkrete Kostenhöhe
Die Höhe der Prozesskosten richtet sich nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro fallen bereits Gerichtsgebühren von 483 Euro an. Zusätzlich entstehen pro Anwalt mindestens zwei Gebühren für Verhandlung und Termin. Wenn ein Sachverständigengutachten erforderlich wird, kommen weitere 2.000 bis 4.000 Euro hinzu.
Alternativen zur Klage
Bei Bagatellverletzungen empfiehlt sich zunächst der Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Dabei können Sie eine schriftliche Schmerzensgeldforderung direkt an den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung richten. Dies spart unnötige Gerichtskosten.
Prozesskostenhilfe
Bei nachgewiesener Bedürftigkeit können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dafür müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen. Die Bewilligung erfolgt jedoch nur bei hinreichender Erfolgsaussicht der Klage, was bei Bagatellverletzungen selten der Fall ist.
Welche Fristen müssen bei Schmerzensgeldansprüchen beachtet werden?
Die reguläre Verjährungsfrist für Schmerzensgeldansprüche beträgt drei Jahre gemäß § 195 BGB. Der Fristbeginn richtet sich nach § 199 BGB und startet mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben.
Besondere Verjährungsfristen
Eine verlängerte Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt in zwei wichtigen Fällen:
- Bei bereits rechtskräftig festgestellten Ansprüchen (z.B. durch Gerichtsurteil)
- Bei Ansprüchen aus vorsätzlichen Taten
Fristberechnung anhand eines Beispiels
Wenn Sie im April 2024 einen Verkehrsunfall erleiden, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2024 und läuft bis zum 31. Dezember 2027. Falls der Unfallverursacher zunächst unbekannt ist und Sie erst im Oktober 2024 seine Identität erfahren, verschiebt sich der Fristbeginn auf den 31. Dezember 2024.
Besonderheiten bei unbekannten Schädigern
Bei unbekannten Tätern haben Sie grundsätzlich 30 Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn Sie Kenntnis vom Schädiger erlangen. Dies ist besonders relevant bei Unfallfluchten oder nicht aufgeklärten Körperverletzungsdelikten.
Unterbrechung der Verjährung
Die Verjährung können Sie durch bestimmte Handlungen unterbrechen:
- Durch Einreichung einer Klage
- Durch Beantragung eines Mahnbescheids
- Durch Verhandlungen mit der Gegenseite
Bei Beamten in Baden-Württemberg gelten seit 2024 besondere Regelungen: Der Dienstherr kann eine Entschädigung auch dann zahlen, wenn der Täter schuldunfähig ist oder nicht identifiziert werden kann.
Welche außergerichtlichen Lösungswege gibt es bei Bagatellverletzungen?
Bei Bagatellverletzungen nach einem Verkehrsunfall stehen mehrere außergerichtliche Lösungswege zur Verfügung. Die private Schadensregulierung mittels eines Einigungsprotokolls eignet sich besonders bei kleineren Sachschäden und eindeutiger Schuldfrage.
Direkte Einigung zwischen den Parteien
Eine außergerichtliche Einigung zwischen den Beteiligten ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Lösung. Sie können einen schriftlichen Vergleich schließen, der die Zahlungsmodalitäten und Haftungsfragen verbindlich regelt.
Schlichtungsverfahren
Ein Schlichtungsverfahren bietet eine neutrale Vermittlung. Der unparteiische Schlichter unterstützt bei der Lösungsfindung, wobei das Verfahren meist schriftlich durchgeführt wird. Die Schlichtung endet mit einer einvernehmlichen Lösung oder einem Vergleichsvorschlag des Schlichters.
Verhandlung mit der Versicherung
Bei der Verhandlung mit der Versicherung des Unfallgegners können Sie eine Abschlagszahlung vereinbaren. Wichtig ist dabei die genaue Dokumentation der Verletzungen und Schäden, da ein nachträgliches Anfechten des Einigungsprotokolls schwierig ist.
Mediation als Alternative
Die Mediation stellt einen weiteren Lösungsweg dar. Hier entwickeln die Parteien unter Anleitung eines neutralen Mediators selbst eine Lösung für ihren Konflikt. Dies ermöglicht eine flexible und interessengerechte Einigung.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Schmerzensgeld
Eine finanzielle Entschädigung für erlittene körperliche und seelische Schmerzen sowie deren Folgen nach einem Unfall oder einer Verletzung. Geregelt in §253 BGB, dient es dem Ausgleich für immaterielle Schäden wie Schmerzen, Leid oder vorübergehende/dauerhafte Beeinträchtigungen. Die Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzung sowie dem Grad des Verschuldens. Bei einem Autounfall mit Schleudertrauma können beispielsweise je nach Schwere zwischen 500 und mehreren tausend Euro zugesprochen werden. Im Gegensatz zum materiellen Schadensersatz, der tatsächliche Kosten ersetzt.
Bagatellschaden
Ein geringfügiger Schaden, der rechtlich als unerheblich eingestuft wird und daher keinen Anspruch auf Entschädigung begründet. Nach der Rechtsprechung des BGH sind dies vorübergehende, alltägliche Beeinträchtigungen ohne nachhaltige Folgen. Die Grenze liegt bei nur kurzzeitigen Beschwerden ohne ernsthafte medizinische Folgen. Beispiel: Leichte Prellung oder kurzzeitige Nackenschmerzen nach einem Auffahrunfall. Abzugrenzen von erheblichen Verletzungen, die Schmerzensgeldansprüche rechtfertigen.
Schmerzensgeldtabelle
Ein Nachschlagewerk für Gerichte und Juristen, das frühere Gerichtsentscheidungen zu Schmerzensgeldhöhen bei verschiedenen Verletzungsarten systematisch auflistet. Sie dient als Orientierungshilfe für eine einheitliche Rechtsprechung, ist aber nicht rechtsverbindlich. Berücksichtigt werden Faktoren wie Art und Schwere der Verletzung sowie Heilungsverlauf. Beispiel: Bei einer HWS-Verletzung Grad 1 werden typischerweise zwischen 500-1.500 Euro zugesprochen. Grundlage ist die ständige Rechtsprechung der deutschen Gerichte.
Beweislast
Die rechtliche Verpflichtung einer Prozesspartei, die für ihren Anspruch relevanten Tatsachen zu beweisen. Bei Schmerzensgeldforderungen muss der Geschädigte sowohl den Unfall als auch die dadurch verursachten Verletzungen und deren Folgen nachweisen. Dies erfolgt meist durch ärztliche Atteste, Gutachten oder Zeugenaussagen. Kann der Beweis nicht erbracht werden, wird die Klage abgewiesen. Geregelt in §286 ZPO.
Auslagenpauschale
Ein pauschaler Betrag für allgemeine Aufwendungen bei der Schadensabwicklung nach einem Unfall. Umfasst typischerweise Kosten für Telefonate, Porto, Fahrten und ähnliche Kleinbeträge. Bei Fahrzeugschäden üblicherweise 25-30 Euro, wird aber bei reinen Schmerzensgeldforderungen nicht gewährt. Die Pauschale erspart dem Geschädigten den Einzelnachweis kleiner Auslagen. Basiert auf der ständigen Rechtsprechung der Gerichte.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 823 Absatz 1 BGB: Dieser Paragraph regelt die allgemeine Schadensersatzpflicht im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch. Er besagt, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.
Im vorliegenden Fall wird § 823 Abs. 1 BGB herangezogen, um den Anspruch des Klägers auf Schmerzensgeld aufgrund der behaupteten Verletzungen nach dem Verkehrsunfall zu prüfen. - § 253 Absatz 2 BGB: Dieser Paragraph definiert die Ansprüche auf immateriellen Schaden, insbesondere Schmerzensgeld. Er legt fest, dass der Geschädigte Ersatz für körperliche Schmerzen, Leiden, seelische Belastungen und andere nicht vermögenswerte Schäden verlangen kann.
Im Urteil wurde § 253 Abs. 2 BGB angewendet, um die Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen und zu bewerten, ob die vorgetragenen Beschwerden des Klägers einen solchen Anspruch rechtfertigen. - § 18 Absatz 1 StVG: Dieses Gesetz regelt die Haftung im Straßenverkehr und legt fest, dass der Halter eines Fahrzeugs für Schäden haftet, die im regulären Betrieb verursacht werden. Es ist eine Verschuldenshaftung ohne Anspruch auf Entlastung durch Verschulden des Geschädigten.
Im vorliegenden Fall wurde § 18 Abs. 1 StVG genutzt, um die Haftung der Beklagten für den Unfall und die daraus resultierenden Ansprüche des Klägers zu begründen. - § 115 Absatz 1 Nr. 1 VVG: Dieser Paragraph des Versicherungsvertragsgesetzes betrifft die Pflichten des Versicherers im Schadenfall und regelt die Verpflichtung zur Schadensregulierung.
Im Zusammenhang mit dem Urteil wurde § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG herangezogen, um die Versicherungsverantwortung der Beklagten für den Unfall und die damit verbundenen Ansprüche des Klägers zu klären. - Rechtsprechung zu Bagatellfällen im Schmerzensgeld: Die höchstrichterliche Rechtsprechung differenziert Fälle, in denen leichte oder vorübergehende Verletzungen nicht zur Zahlung von Schmerzensgeld führen. Kriterien sind unter anderem die Unbedeutendheit der Beeinträchtigung und das Fehlen nachhaltiger Beeinflussung des allgemeinen Lebens.
In diesem Urteil wurde auf diese Rechtsprechung Bezug genommen, um zu begründen, dass die leichten Kopfschmerzen und Nackenschmerzen des Klägers nicht ausreichen, um einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu begründen.
Das vorliegende Urteil
AG Deggendorf – Az.: 3 C 207/23 – Endurteil vom 17.07.2023
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