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Verkehrsunfall – Kostenerstattungsanspruch Rechtsanwalts bei Schadensregulierung in eigener Sache

Ein Rechtsanwalt setzt sich nach einem Verkehrsunfall erfolgreich gegen seine Versicherung durch und erhält die Kosten für seine Selbstvertretung erstattet. Das Amtsgericht Berlin-Mitte stellt klar: Auch ein Anwalt hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung für seine Arbeit, wenn er sich selbst vertritt. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Versicherungsbranche haben.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Gericht bestätigt, dass das ursprüngliche Versäumnisurteil aufrechterhalten bleibt.
  • Die Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
  • Der Einspruch der Beklagten war form- und fristgerecht, wodurch der Rechtsstreit in den vorigen Stand zurückversetzt wird.
  • Obwohl die Beklagte nicht säumig war, hat sie mit ihren Einwänden zur Notwendigkeit der anwaltlichen Kosten nicht überzeugt.
  • Der Geschädigte hat grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
  • Die Rechtsprechung akzeptiert nur die Kosten, die aus Sicht des Geschädigten zur Durchsetzung seiner Rechte notwendig waren.
  • Es wird auf die individuelle Situation des Geschädigten Rücksicht genommen, um den Anspruch auf Kosten zu beurteilen.
  • Eine sofortige Mandatierung eines Anwalts ist in einfachen Fällen nicht zwingend erforderlich.
  • Der Geschädigte kann den Schaden selbst geltend machen, solange die Haftung klar und unstrittig ist.
  • Besondere Bedingungen wie geschäftliche Unerfahrenheit oder gesundheitliche Einschränkungen können die Notwendigkeit eines Anwalts rechtfertigen.

Verkehrsunfall: Anspruch auf Anwaltskosten und Schadensersatz erklärt

Ein Verkehrsunfall kann für die Beteiligten erhebliche Folgen haben, sowohl physisch als auch finanziell. Wenn es zu einem Unfall kommt, stellt sich häufig die Frage, wer für die Schäden verantwortlich ist und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Hierbei spielen verschiedene Aspekte des Verkehrsrechts eine Rolle, insbesondere der Kostenerstattungsanspruch für den Rechtsanwalt, der eine wichtige Unterstützung bei der Schadensregulierung leisten kann. Unfallgeschädigte haben in der Regel Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten, wenn sie einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, um ihre Ansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung durchzusetzen.

Die Schadensbewertung und die Klärung von Haftungsfragen sind zentrale Elemente in einem solchen Prozess. Unfallfolgen können nicht nur materielle Schäden an Fahrzeugen umfassen, sondern auch immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld, die für eine angemessene Entschädigung relevant sind. Die korrekte Schadensmeldung und die erforderliche Dokumentation sind ebenso entscheidend für die spätere Durchsetzung der Ansprüche. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und Lösungen im Rahmen der Kostenerstattung für die Beauftragung eines Rechtsanwalts näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Rechtsanwalt erhält Erstattung der Kosten für Selbstvertretung nach Verkehrsunfall

Kostenerstattung für Rechtsanwaltskosten nach Verkehrsunfall
Ein Rechtsanwalt hat Anspruch auf Erstattung seiner Kosten für die Selbstvertretung nach einem Verkehrsunfall, da das Gericht entschied, dass auch geschädigte Anwälte ihre berufliche Arbeitskraft nicht umsonst für den Schädiger einsetzen müssen. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Rechtsanwalt, der nach einem Verkehrsunfall seine eigenen Interessen vertrat, hat vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte einen bedeutsamen Erfolg erzielt. Das Gericht entschied, dass der Anwalt Anspruch auf Erstattung seiner Kosten für die Selbstvertretung hat. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexe Frage der Kostenerstattung bei juristischer Selbstvertretung in Schadensersatzfällen.

Hintergrund des Falls: Unfall und Schadensregulierung

Am 15. November 2019 wurde das Fahrzeug des Klägers, eines Rechtsanwalts, durch ein bei der Beklagten versichertes Kraftfahrzeug beschädigt. Der Anwalt machte daraufhin Schadensersatzansprüche geltend, einschließlich der Kosten für seine eigene rechtliche Vertretung. Die Versicherung weigerte sich jedoch, diese Kosten zu erstatten, was zu einem Rechtsstreit führte.

Gerichtliche Entscheidung: Anspruch auf Kostenerstattung bestätigt

Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab dem Kläger Recht und bestätigte seinen Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten Rechtsanwaltskosten. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1 StVG und § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG. Es betonte, dass der Schadensersatzanspruch grundsätzlich auch den Ersatz der durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten umfasst.

Begründung des Gerichts: Keine kostenlose Arbeitsleistung zugunsten des Schädigers

In seiner Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass es „keinen rechtlichen Gesichtspunkt [gibt], der es vertretbar erscheinen ließe, dass der Geschädigte, der selbst Anwalt ist und seinen Schadensfall selbst bearbeitet, den Einsatz seiner beruflichen Arbeitskraft und Kenntnisse zugunsten des Schädigers umsonst leisten müsste.“ Das Gericht zog eine Parallele zu anderen Fällen, in denen Geschädigte ihre speziellen Fähigkeiten zur Schadensminderung einsetzen, wie etwa ein Arzt, der seine eigene Unfallverletzung behandelt.

Bemessung der Kosten und Implikationen für die Praxis

Bei der Bemessung der erstattungsfähigen Kosten legte das Gericht den Gegenstandswert der unstreitigen Schadenshöhe von 2.583,68 Euro zugrunde. Daraus ergab sich eine 1,3-Geschäftsgebühr in Höhe von 261,30 Euro zuzüglich einer Auslagenpauschale von 20,00 Euro. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für ähnlich gelagerte Fälle haben, in denen Rechtsanwälte ihre eigenen Interessen in Schadensersatzangelegenheiten vertreten.

Bedeutung für Verkehrsunfallopfer und Versicherungen

Das Urteil unterstreicht die Komplexität von Schadensersatzfällen nach Verkehrsunfällen. Das Gericht betonte, dass die Abwicklung eines Verkehrsunfalls, insbesondere hinsichtlich der Schadenshöhe, „regelmäßig keinen einfach gelagerten Fall darstellt“. Dies rechtfertige die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, auch wenn der Geschädigte selbst rechtskundig ist. Für Versicherungen bedeutet dies, dass sie in Zukunft möglicherweise häufiger mit Forderungen nach Erstattung von Selbstvertretungskosten konfrontiert werden könnten.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stärkt die Position von Rechtsanwälten bei Selbstvertretung in Schadensersatzfällen nach Verkehrsunfällen. Es bekräftigt den Grundsatz, dass auch spezialisierte Fachkenntnisse des Geschädigten nicht zu seinem Nachteil gereichen dürfen. Die Entscheidung unterstreicht die Komplexität von Verkehrsunfällen und legitimiert die Hinzuziehung anwaltlicher Hilfe, selbst wenn der Geschädigte rechtskundig ist. Dies könnte zu vermehrten Forderungen nach Kostenerstattung bei Selbstvertretung führen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, bestärkt dieses Urteil Ihr Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen – selbst wenn der Fall auf den ersten Blick unkompliziert erscheint. Das Gericht erkennt an, dass Unfallabwicklungen oft komplex sind und rechtliche Unterstützung erfordern. Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass die Anwaltskosten nicht erstattet werden, solange sie angemessen sind. Auch wenn Sie selbst Rechtsexperte sind, können Sie Ihre eigenen Anwaltskosten geltend machen. Diese Entscheidung gibt Ihnen mehr Sicherheit, Ihre Rechte nach einem Unfall umfassend wahrzunehmen, ohne Angst vor hohen Eigenkosten haben zu müssen.


Weiterführende Informationen

In unserer FAQ-Rubrik beantworten wir häufige Fragen rund um das Thema Kostenerstattung für Rechtsanwaltskosten nach Verkehrsunfall. Hier finden Sie praxisnahe Informationen, die Ihnen helfen, Ihre Rechte besser zu verstehen und rechtliche Hürden zu überwinden. Tauchen Sie ein in unsere fundierten Antworten und gewinnen Sie wertvolle Einblicke in den komplexen Bereich der Rechtskosten nach einem Unfall.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Wann und warum sollte ich nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt hinzuziehen?

Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, wenn die Schuldfrage unklar ist, Personenschäden vorliegen oder Uneinigkeiten über die Schadenshöhe bestehen. Ein Anwalt ist besonders wichtig, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden oder nur eine Teilschuld tragen.

Komplexe Schadensfälle

Bei komplexen Schadensfällen ist anwaltliche Unterstützung ratsam. Dazu gehören Situationen, in denen mehrere Beteiligte involviert sind, Versicherungen die Zahlung verweigern oder der Unfallgegner seine Schuld bestreitet. Ein Anwalt kann in solchen Fällen Ihre Interessen effektiv vertreten und sicherstellen, dass alle Ihre Ansprüche geltend gemacht werden.

Personenschäden

Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, ist die Hinzuziehung eines Anwalts besonders wichtig. Er kann Ihnen helfen, angemessenes Schmerzensgeld durchzusetzen und alle unfallbedingten Kosten wie Heilbehandlungen oder Verdienstausfall geltend zu machen. Gerade bei langfristigen gesundheitlichen Folgen ist professionelle rechtliche Unterstützung unerlässlich.

Schutz vor Versicherungen

Versicherungen verfolgen oft das Ziel, ihre Zahlungen zu minimieren. Ein Anwalt kann Sie vor unfairen Praktiken schützen und dafür sorgen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Er kennt die Taktiken der Versicherungen und kann entsprechend argumentieren.

Fristen und Formalitäten

Ein Anwalt stellt sicher, dass alle wichtigen Fristen eingehalten werden und die notwendigen Formalitäten korrekt erledigt werden. Dies ist besonders wichtig, da Versäumnisse hier zu erheblichen Nachteilen führen können. Er kümmert sich um die korrekte Dokumentation des Unfalls und die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.

Kostenerstattung

Die Kosten für einen Anwalt werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden. Selbst bei einer Teilschuld können Sie Anspruch auf anteilige Kostenerstattung haben. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, diese Ansprüche durchzusetzen.


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Werden die Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall von der gegnerischen Versicherung erstattet?

Ja, in der Regel werden die Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall von der gegnerischen Versicherung erstattet. Die Erstattung der Anwaltskosten ist Teil des Schadensersatzanspruchs, den Sie als Geschädigter gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung haben.

Voraussetzungen für die Erstattung

Die Erstattung der Anwaltskosten setzt voraus, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig war. Dies ist bei Verkehrsunfällen fast immer der Fall, da die rechtliche Beurteilung von Schadensersatzansprüchen oft komplex ist.

Umfang der Kostenerstattung

Die gegnerische Versicherung muss grundsätzlich die gesamten vorgerichtlichen Anwaltskosten übernehmen. Diese berechnen sich nach dem Gegenstandswert, der sich aus der Höhe Ihres berechtigten Schadensersatzanspruchs ergibt.

Ausnahmen bei der Kostenerstattung

In seltenen Fällen kann die Versicherung die Übernahme der Anwaltskosten verweigern:

  • Bei Bagatellschäden unter 500 Euro, wenn die Haftung klar ist und die Schadenspositionen eindeutig sind.
  • Wenn Sie die Versicherung nicht zur Regulierung aufgefordert haben, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.

Bedeutung für Sie als Geschädigten

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, bei dem Sie nicht oder nur teilweise schuld sind, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass die Kosten für Ihren Anwalt von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung bereits ihre Eintrittspflicht anerkannt hat, da oft noch Fragen zur Schadenshöhe geklärt werden müssen.

Rechtliche Grundlage

Die Erstattungspflicht für Anwaltskosten ergibt sich aus § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB. Danach umfasst der Schadensersatzanspruch alle Kosten, die zur Rechtsverfolgung notwendig sind. Die Rechtsprechung hat dies für Verkehrsunfälle konkretisiert und sieht die Einschaltung eines Anwalts in den meisten Fällen als erforderlich an.


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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich meine Anwaltskosten erstattet bekomme?

Für die Erstattung Ihrer Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Unverschuldeter oder teilweise verschuldeter Unfall

Sie müssen unverschuldet oder nur teilweise schuld am Unfall sein. Bei vollständiger Schuld Ihrerseits besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung

Die Beauftragung eines Anwalts muss aus Ihrer Sicht erforderlich und zweckmäßig gewesen sein. Dies ist in den meisten Fällen gegeben, da die rechtliche Situation nach einem Unfall oft komplex ist. Wenn Sie beispielsweise unsicher sind, welche Ansprüche Ihnen zustehen oder wie Sie diese durchsetzen können, ist die Einschaltung eines Anwalts gerechtfertigt.

Keine Bagatellschäden

Bei geringfügigen Schäden (sogenannten Bagatellschäden) kann die Erstattung der Anwaltskosten verweigert werden. Eine klare Wertgrenze gibt es hierfür nicht, oft wird aber bei Schäden unter 1.000 Euro genauer geprüft, ob ein Anwalt wirklich nötig war.

Angemessenheit der Kosten

Die geltend gemachten Anwaltskosten müssen angemessen sein. Sie sollten den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entsprechen. Wenn Sie mit Ihrem Anwalt eine höhere Vergütung vereinbart haben, wird in der Regel nur der gesetzliche Anteil erstattet.

Keine Verzögerung der Schadensregulierung

Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, obwohl der Unfallgegner oder dessen Versicherung bereits die volle Haftung anerkannt und eine zügige Schadensregulierung angeboten hat, können die Anwaltskosten unter Umständen nicht erstattet werden.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie gute Chancen, dass Ihre Anwaltskosten als Teil des Schadensersatzes von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden. In komplexeren Fällen, etwa bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage, ist die Erstattung der Anwaltskosten in der Regel unproblematisch.


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Wie berechnen sich die erstattungsfähigen Anwaltskosten bei einem Verkehrsunfall?

Die erstattungsfähigen Anwaltskosten bei einem Verkehrsunfall berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage für die Berechnung ist der Gegenstandswert, der sich aus der Summe aller Schadensersatzpositionen ergibt.

Berechnung der Grundgebühr

Aus dem Gegenstandswert wird zunächst eine Grundgebühr ermittelt. Diese richtet sich nach der Gebührentabelle im RVG. Bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall wird in der Regel eine 1,3-fache Geschäftsgebühr angesetzt.

Wenn Sie beispielsweise einen Gesamtschaden von 5.000 Euro haben, ergibt sich daraus eine Grundgebühr von etwa 357,50 Euro.

Zusätzliche Gebühren und Auslagen

Zu dieser Grundgebühr kommen noch weitere Posten hinzu:

  • Eine Auslagenpauschale von in der Regel 20 Euro
  • Die Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%

Besonderheiten bei umfangreichen oder schwierigen Fällen

In besonders umfangreichen oder schwierigen Fällen kann der Anwalt auch eine höhere Gebühr, bis zu einer 2,5-fachen Geschäftsgebühr, ansetzen. Dies muss jedoch im Einzelfall begründet werden.

Einfluss der Haftungsquote

Wichtig: Die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten richtet sich nach der Haftungsquote. Tragen Sie beispielsweise eine Mithaftung von 30%, werden Ihnen auch nur 70% der Anwaltskosten erstattet.

Deckelung der Kosten

Die erstattungsfähigen Anwaltskosten sind grundsätzlich auf die gesetzlichen Gebühren nach RVG gedeckelt. Haben Sie mit Ihrem Anwalt eine höhere Vergütung vereinbart, müssen Sie die Differenz selbst tragen.

Durch diese Regelungen soll sichergestellt werden, dass die Anwaltskosten in einem angemessenen Verhältnis zum Schaden stehen und gleichzeitig eine faire Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit gewährleistet ist.


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Kann ein Rechtsanwalt seine eigenen Anwaltskosten erstattet bekommen, wenn er nach einem Verkehrsunfall sich selbst vertritt?

Ja, ein Rechtsanwalt kann grundsätzlich seine eigenen Anwaltskosten erstattet bekommen, wenn er sich nach einem Verkehrsunfall selbst vertritt. Diese Möglichkeit ergibt sich aus dem Schadensersatzrecht und wurde durch mehrere Gerichtsentscheidungen bestätigt.

Rechtliche Grundlage

Die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Selbstvertretung basiert auf den §§ 249 ff. BGB. Diese Vorschriften regeln den Schadensersatz und umfassen auch die Kosten, die zur Rechtsverfolgung notwendig sind. Entscheidend ist dabei, ob die Einschaltung eines Anwalts aus Sicht eines vernünftigen Geschädigten erforderlich und zweckmäßig war.

Voraussetzungen für die Erstattung

Für die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Selbstvertretung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Verkehrsunfall darf kein einfach gelagerter Fall sein.
  2. Es müssen Zweifel an der Erstattungspflicht des Schädigers bestehen.
  3. Die anwaltliche Tätigkeit muss zur Wahrnehmung der Rechte des Geschädigten erforderlich sein.

Begründung der Erstattungsfähigkeit

Die Rechtsprechung argumentiert, dass es dem Rechtsanwalt nicht zuzumuten ist, seine besonderen beruflichen Fähigkeiten kostenlos in den Dienst des Schädigers zu stellen. Zudem gilt der Grundsatz der Waffengleichheit: Da Versicherungen oft juristisch geschultes Personal einsetzen, darf auch der Geschädigte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – selbst wenn er selbst Anwalt ist.

Höhe der erstattungsfähigen Kosten

Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Anwalt kann also die gleichen Gebühren geltend machen, die er einem Mandanten in Rechnung stellen würde.

Wenn Sie als Rechtsanwalt in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, können Sie Ihre eigenen Anwaltskosten für die außergerichtliche Schadensregulierung geltend machen. Achten Sie darauf, dass Ihre Tätigkeit angemessen und erforderlich ist, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Kostenerstattungsanspruch: Dies ist das Recht, die Kosten für eine Dienstleistung, hier die Rechtsanwaltskosten, zurückzufordern. Wenn man beispielsweise im Rahmen eines Rechtsstreits einen Anwalt beauftragt, hat man grundsätzlich Anspruch darauf, dass die Kosten dafür von der gegnerischen Partei oder deren Versicherung übernommen werden, wenn man im Recht ist. Dies gilt auch, wenn man sich selbst vertritt, was das Gericht in diesem Urteil bestätigt hat. Der Anspruch schützt die Betroffenen davor, für notwendige rechtliche Hilfe finanziell belastet zu werden.
  • Schadensersatzansprüche: Dies sind Forderungen, die eine Person gegenüber einer anderen geltend machen kann, um für Schäden entschädigt zu werden, die ihr durch das Verhalten der anderen Person entstanden sind. Im vorliegenden Fall macht der Rechtsanwalt Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls geltend, was bedeutet, dass er Schadensersatz für die Beschädigung seines Fahrzeugs sowie die Kosten seiner Selbstvertretung fordert. Schadensersatzansprüche sind ein zentraler Bestandteil des Zivilrechts, um das Prinzip der Wiederherstellung des vorherigen Zustands zu gewährleisten.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt den Fahrzeughalter vor finanziellen Forderungen Dritter, wenn er in einen Verkehrsunfall verwickelt ist. Wird jemand durch einen Unfall geschädigt, kann er Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend machen. Diese Versicherung übernimmt die von ihrem Versicherungsnehmer verursachten Schäden und ist somit eine wichtige Institution im Rahmen der Verkehrsunfallregulierung.
  • Immaterielle Schäden: Dies sind nicht greifbare Schäden, die nicht in Form von Geld oder Eigentum zu quantifizieren sind, wie zum Beispiel Schmerzen und Leiden nach einem Unfall oder der Verlust an Lebensqualität. Diese Schäden werden oft durch Schmerzensgeld entschädigt, welches wiederum Teil der Schadensersatzansprüche ist. Das vorliegende Urteil betont, dass auch immaterielle Schäden Berücksichtigung finden müssen, was die Komplexität von Schadensersatzforderungen erhöht.
  • Schadensmeldung: Dies ist der Prozess, durch den ein Geschädigter einen Unfall und die dabei entstandenen Schäden seiner Versicherung oder der gegnerischen Versicherung meldet. Eine sorgfältige Schadensmeldung ist entscheidend, da sie die Grundlage für die Erstattung von Schäden und die Beurteilung der Haftung bildet. Die gehörige Dokumentation und der Nachweis über die entstandenen Schäden sind von zentraler Bedeutung, um erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  • Rechtsverfolgungskosten: Diese Kosten entstehen im Zusammenhang mit der Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen, insbesondere in einem Verfahren vor Gericht. Dazu zählen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und andere Ausgaben, die anfallen, um einen rechtlichen Nachteil auszugleichen oder einen Anspruch durchzusetzen. Im konkreten Fall hat das Gericht entschieden, dass auch diese Kosten erstattet werden müssen, da sie zu den notwendigen Ausgaben gehören, die durch das Schadensereignis verursacht wurden.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 249 Abs. 2 S. 1 BGB: Dieser Paragraph regelt den Schadensersatzanspruch und besagt, dass der Geschädigte Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten hat, die durch das Schadensereignis verursacht wurden. Das bedeutet, dass nicht nur der eigentliche Schaden, sondern auch die Kosten für rechtliche Schritte zur Geltendmachung des Schadens ersetzt werden können. Im vorliegenden Fall ist dieser Paragraph zentral, da das Gericht feststellte, dass die angesetzten Rechtsanwaltskosten vom Schädiger zu übernehmen sind.
  • § 7 Abs. 1 StVG: Hier wird die Haftung des Fahrzeughalters für Schäden, die durch seinen Wagen verursacht werden, behandelt. Nach diesem Gesetz ist der Halter eines Fahrzeugs für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen, verantwortlich. In diesem Fall ist die Beklagte als Halterin des Fahrzeugs für die durch den Verkehrsunfall entstandenen Schäden haftbar, was den Anspruch des Klägers auf Erstattung der Anwaltskosten stützt.
  • § 17 Abs. 1 StVG: Dieser Paragraph betrifft die Haftung bei Kfz-Unfällen und regelt die anteilige Schadensersatzpflicht, insbesondere wenn mehrere Unfallbeteiligte verantwortlich sind. Der Schadensersatz wird nach dem Verschulden aufgeteilt. Im konkreten Fall ist dieser Paragraph relevant, um zu klären, wie die Haftung im Rahmen des Schadensereignisses verteilt wird und ob weitere (evtl. gegnerische) Haftungsanteile relevant sind.
  • § 115 Abs. 1 Nr. 1 WG: Die Vorschrift regelt die Kostenerstattung in Fällen, in denen die Haftpflichtversicherung des Schädigers für die Schadenszahlungen eintritt. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass der Geschädigte die ihm zustehenden Ansprüche auch gegenüber der Versicherung geltend machen kann. Der Fall zeigt, dass die Beklagte, vertreten durch ihre Versicherung, für die Rechtsanwaltskosten aufkommt.
  • § 342 ZPO: Diese Vorschrift regelt die Rückversetzung in die Lage vor der Säumnis, was im vorliegenden Urteil eine zentrale Rolle spielt. Da der Einspruch der Beklagten form- und fristgerecht eingelegt wurde, wurde der Rechtsstreit in die Ausgangssituation zurückversetzt. Der Zusammenhang zum Fall zeigt sich darin, dass die Beklagte trotz des Einspruchs letztlich nicht erfolgreich war, insbesondere hinsichtlich der Argumentation zur Notwendigkeit der Anwaltskosten.

Das vorliegende Urteil

AG Berlin-Mitte – Az.: 28 C 278/22 V – Urteil vom 15.03.2023


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