Übersicht:
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Lichtpflicht im Straßenverkehr: Urteilsanalyse zu Unfällen bei Dunkelheit
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Fahren ohne Licht?
- Wie wird die Schuldfrage bei einem Unfall mit einem unbeleuchteten Fahrzeug bewertet?
- Welche Beweismittel sind bei Unfällen mit unbeleuchteten Fahrzeugen entscheidend?
- Welche Sorgfaltspflichten haben Autofahrer beim Einfahren in eine Straße?
- Wie wirkt sich die Straßenbeleuchtung auf die Haftung bei Unfällen mit unbeleuchteten Fahrzeugen aus?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Fall behandelt Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, bei dem die Sichtbarkeit eines am Unfall beteiligten Fahrzeugs im Dunkeln fraglich war.
- Zentrale Streitfrage war, ob das Fahrzeug des Unfallverursachers ordnungsgemäß beleuchtet war, als er die Straße befuhr, was für die Haftung entscheidend ist.
- Die Schwierigkeit bestand darin, klare Beweise zur Beleuchtung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls vorzulegen.
- Das Gericht entschied, dass der Kläger die alleinige Haftung trägt, da sein Fahrzeug ohne Licht unterwegs war.
- Die Entscheidung basiert darauf, dass Beweise und Zeugenaussagen die fehlende Beleuchtung bestätigten.
- Eine Berufung des Klägers gegen das erstinstanzliche Urteil wurde abgewiesen, er muss die Berufungskosten tragen.
- Die Auswirkungen des Urteils sind, dass der Kläger keine Ansprüche auf Reparatur, Mietwagen oder Gutachterkosten geltend machen kann.
- Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der Beleuchtungspflichten im Straßenverkehr.
Lichtpflicht im Straßenverkehr: Urteilsanalyse zu Unfällen bei Dunkelheit
Im Straßenverkehr spielt die Sichtbarkeit eine entscheidende Rolle für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Besonders nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen muss darauf geachtet werden, dass die Fahrzeugbeleuchtung, insbesondere die Autoscheinwerfer, ordnungsgemäß eingeschaltet sind. Die Lichtpflicht ist in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt und dient dem Schutz vor Kollisionen sowie der Reduzierung von Unfallschäden. Ein Versäumnis in diesem Bereich kann nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch fatale Folgen für die Verkehrssicherheit haben.
Ein Verkehrsunfall, der sich ereignet, weil ein Fahrzeug bei Dunkelheit ohne eingeschaltetes Fahrlicht unterwegs ist, wirft zahlreiche Fragen auf. Wie wird die Unfallursache bestimmt und welche Faktoren spielen eine Rolle, wenn die Sichtverhältnisse durch unzureichende Beleuchtung beeinträchtigt werden? Zudem kann ein solches Fehlverhalten nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. Um besser zu verstehen, welche rechtlichen Konsequenzen aus einem solchen Vorfall resultieren, wird im Folgenden ein konkreter Fall vorgestellt, der die Thematik näher beleuchtet und analysiert.
Der Fall vor Gericht
Verkehrsunfall mit unbeleuchteten Fahrzeug führt zu Schadensersatzklage
Bei einem nächtlichen Verkehrsunfall in einer Kleinstadt kollidierte ein unbeleuchtetes Fahrzeug mit einem aus einer Grundstücksausfahrt kommenden PKW.

Der Fahrer des unbeleuchteten Wagens klagte auf Schadensersatz, scheiterte jedoch vor dem Landgericht und in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.
Unfallhergang und Streitpunkte
Am 17. November 2018 gegen 18:45 Uhr bog eine Autofahrerin vom Grundstück nach links in die D.-Straße ein. Dabei kam es zur Kollision mit einem von rechts kommenden Fahrzeug, das mit 40 bis 50 km/h unterwegs war. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Der Fahrer des von rechts kommenden Wagens forderte Schadensersatz in Höhe von über 8.000 Euro für Reparatur-, Mietwagen- und Gutachterkosten sowie eine Wertminderung.
Strittig war vor allem, ob das von rechts kommende Fahrzeug mit eingeschaltetem Abblendlicht fuhr. Der Kläger behauptete dies, während die Beklagte argumentierte, das Fahrzeug sei nicht wahrnehmbar gewesen, da es ohne Beleuchtung unterwegs war.
Gerichtliche Entscheidung und Begründung
Das Landgericht wies die Klage ab, nachdem es Zeugen vernommen und die Ermittlungsakte beigezogen hatte. Es sah als erwiesen an, dass der Kläger ohne Licht gefahren war. Dieser Verstoß gegen die Beleuchtungspflicht führe zu seiner alleinigen Haftung.
Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung. Es folgte insbesondere den Angaben eines Zeugen, der ausgesagt hatte, ein unbeleuchtetes Fahrzeug gesehen zu haben. Die Richter hielten es für plausibel, dass die Fahrerin vergessen haben könnte, das Licht einzuschalten, zumal sie nur eine kurze Strecke zurückgelegt hatte.
Relevanz der Straßenbeleuchtung
Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger konnte nicht abschließend klären, ob die zum Unfallzeitpunkt vorhandene Straßenbeleuchtung ausgereicht hätte, um das unbeleuchtete Fahrzeug erkennbar zu machen. Die Beleuchtung war zwischenzeitlich ausgetauscht worden, sodass keine verlässlichen Rückschlüsse mehr möglich waren.
Rechtliche Bewertung und Folgen
Das Gericht betonte, dass sich Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit regelmäßig auf die vorschriftsmäßige Beleuchtung anderer Fahrzeuge verlassen dürfen. Die aus dem Grundstück ausfahrende Fahrerin hatte nach Ansicht des Gerichts ihre Sorgfaltspflichten im Wesentlichen erfüllt, indem sie vor dem Einfahren in beide Richtungen geschaut und zunächst zwei von links kommende Fahrzeuge passieren gelassen hatte.
Der Unfall sei nach allgemeiner Lebenserfahrung ganz überwiegend darauf zurückzuführen, dass die Fahrerin das unfallgegnerische Fahrzeug auf der Fahrbahn mangels Einschaltens der Beleuchtung nicht erkannt hatte. Die ungesteigerte Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs trat daher hinter dem Verschulden des unbeleuchteten Fahrzeugs zurück.
Das Oberlandesgericht wies die Berufung des Klägers zurück und bestätigte damit die Abweisung der Schadensersatzklage. Der Kläger muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil bekräftigt die fundamentale Bedeutung der Beleuchtungspflicht im nächtlichen Straßenverkehr. Es unterstreicht, dass ein Verstoß gegen diese Pflicht schwerer wiegt als die allgemeine Betriebsgefahr eines regelkonform geführten Fahrzeugs. Verkehrsteilnehmer dürfen sich auf die vorschriftsmäßige Beleuchtung anderer Fahrzeuge verlassen. Diese Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit und betont die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer für die Sichtbarkeit ihrer Fahrzeuge.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit der korrekten Fahrzeugbeleuchtung bei Dunkelheit für alle Verkehrsteilnehmer. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, bei dem ein Fahrzeug ohne Licht gefahren ist, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Haftungsfrage haben. Als Fahrer eines unbeleuchteten Fahrzeugs riskieren Sie nicht nur Ihre eigene Sicherheit, sondern auch Ihren Anspruch auf Schadensersatz im Falle eines Unfalls. Andererseits können Sie sich als vorschriftsmäßig fahrende Person darauf verlassen, dass andere Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge beleuchten. Dies kann Ihnen im Schadensfall zugutekommen, selbst wenn Sie aus einer untergeordneten Straße einbiegen. Beachten Sie jedoch, dass die Beweisführung in solchen Fällen komplex sein kann und oft von Zeugenaussagen und Gutachten abhängt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Fahren ohne Licht?
Bei Fahren ohne Licht drohen Ihnen sowohl ordnungsrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen.
Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder
Wenn Sie ohne Licht fahren, obwohl die Sichtverhältnisse es erfordern, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 17 StVO in Verbindung mit § 17 Abs. 1 StVO. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach den Umständen:
- Grundsätzlich werden 20 Euro fällig
- Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 25 Euro
- Kommt es zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf 35 Euro
Fahren Sie bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen ohne Abblendlicht, kann das Bußgeld bis zu 60 Euro betragen. In diesem Fall droht Ihnen zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Zivilrechtliche Haftung
Im Falle eines Unfalls kann das Fahren ohne Licht erhebliche Auswirkungen auf Ihre zivilrechtliche Haftung haben. Wenn Sie beispielsweise nachts ohne Licht fahren und in einen Unfall verwickelt werden, kann Ihnen ein erhebliches Mitverschulden angelastet werden. Dies kann dazu führen, dass Sie einen Großteil des Schadens selbst tragen müssen, auch wenn der Unfallgegner ebenfalls eine Mitschuld trägt.
Beachten Sie, dass Sie selbst dann haften können, wenn es zu keinem direkten Zusammenstoß kommt. Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer wegen Ihres unbeleuchteten Fahrzeugs ausweichen muss und dabei verunfallt, können Sie trotzdem zur Verantwortung gezogen werden.
Strafrechtliche Konsequenzen
In schwerwiegenden Fällen, insbesondere wenn durch das Fahren ohne Licht andere Personen zu Schaden kommen, drohen Ihnen auch strafrechtliche Konsequenzen:
- Bei Verletzung anderer Personen kann eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB vorliegen, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet wird.
- Im schlimmsten Fall, wenn jemand zu Tode kommt, kann sogar eine fahrlässige Tötung nach § 222 StGB in Betracht kommen, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.
Bedenken Sie, dass das Fahren ohne Licht als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden kann, was Ihre rechtliche Position in jedem Fall erheblich verschlechtert. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und Ihre eigene Sicherheit sowie die anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, sollten Sie stets mit angemessener Beleuchtung fahren, sobald die Sichtverhältnisse es erfordern.
Wie wird die Schuldfrage bei einem Unfall mit einem unbeleuchteten Fahrzeug bewertet?
Bei einem Unfall mit einem unbeleuchteten Fahrzeug wird die Schuldfrage in der Regel zulasten des Fahrers des unbeleuchteten Fahrzeugs bewertet. Das Fahren ohne Beleuchtung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar.
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 17 Abs. 1 StVO müssen während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen benutzt werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift führt in der Regel zu einer Mithaftung oder sogar Alleinhaftung des unbeleuchteten Fahrzeugs bei einem Unfall.
Anscheinsbeweis
Bei Unfällen mit unbeleuchteten Fahrzeugen greift oft der sogenannte Anscheinsbeweis. Dieser besagt, dass die fehlende Beleuchtung als unfallursächlich angesehen wird, wenn der Unfall typischerweise auf die mangelnde Erkennbarkeit zurückzuführen ist. Der Fahrer des unbeleuchteten Fahrzeugs muss dann beweisen, dass der Unfall auch bei vorschriftsmäßiger Beleuchtung nicht zu vermeiden gewesen wäre.
Mitverantwortung des anderen Unfallbeteiligten
Trotz der schwerwiegenden Pflichtverletzung des unbeleuchteten Fahrzeugs kann auch der andere Unfallbeteiligte eine Mitschuld tragen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn er gegen das Gebot des Fahrens auf Sicht (§ 3 Abs. 1 Satz 4 StVO) verstoßen hat. Wenn Sie in einer solchen Situation fahren, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit so anpassen, dass Sie innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können.
Haftungsverteilung
Die genaue Haftungsverteilung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Faktoren, die berücksichtigt werden, sind:
- Die Erkennbarkeit des unbeleuchteten Fahrzeugs (z.B. durch Reflektoren oder Straßenbeleuchtung)
- Die Geschwindigkeit der beteiligten Fahrzeuge
- Die Sichtverhältnisse zum Unfallzeitpunkt
- Das Verhalten der Fahrer unmittelbar vor dem Unfall
In vielen Fällen wird dem Fahrer des unbeleuchteten Fahrzeugs eine überwiegende oder sogar alleinige Schuld zugesprochen, es sei denn, der andere Beteiligte hat ebenfalls grob fahrlässig gehandelt.
Welche Beweismittel sind bei Unfällen mit unbeleuchteten Fahrzeugen entscheidend?
Bei Unfällen mit unbeleuchteten Fahrzeugen spielen mehrere Beweismittel eine entscheidende Rolle, um den Unfallhergang und die Schuldfrage zu klären:
Sachverständigengutachten
Ein unfallanalytisches Gutachten ist oft das wichtigste Beweismittel. Der Sachverständige untersucht den Unfallort, sichert Spuren und rekonstruiert den Unfallablauf. Er bewertet insbesondere die Sichtverhältnisse zum Unfallzeitpunkt und die Erkennbarkeitsentfernung des unbeleuchteten Fahrzeugs. Diese Erkenntnisse sind entscheidend für die Beurteilung, ob der Unfall bei ordnungsgemäßer Beleuchtung hätte vermieden werden können.
Polizeibericht und Unfallskizze
Der Polizeibericht dokumentiert die unmittelbaren Feststellungen am Unfallort. Er enthält wichtige Informationen über Wetter- und Lichtverhältnisse, Fahrzeugpositionen und erste Zeugenaussagen. Die Unfallskizze veranschaulicht die Positionen der beteiligten Fahrzeuge und kann Aufschluss über den Kollisionspunkt geben.
Zeugenaussagen
Aussagen unbeteiligter Zeugen können wertvolle Hinweise auf die Sichtbarkeit des unbeleuchteten Fahrzeugs und das Verhalten der Unfallbeteiligten liefern. Wenn Sie einen solchen Unfall beobachten, notieren Sie sich möglichst viele Details und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.
Fotos und Videos
Bildmaterial vom Unfallort, insbesondere bei Nacht unter ähnlichen Lichtverhältnissen aufgenommen, kann die tatsächlichen Sichtverhältnisse dokumentieren. Sollten Sie in einen solchen Unfall verwickelt sein, versuchen Sie, die Situation umgehend zu fotografieren oder zu filmen.
Technische Untersuchungen
Untersuchungen der Fahrzeuge können Aufschluss über den Zustand der Beleuchtungseinrichtungen geben. Bei modernen Fahrzeugen können auch Daten aus dem Fahrzeugcomputer wichtige Informationen liefern, etwa über Geschwindigkeit und Bremsverhalten kurz vor dem Unfall.
Medizinische Gutachten
Bei Personenschäden können medizinische Gutachten Aufschluss über die Art und Schwere der Verletzungen geben. Diese Informationen können Rückschlüsse auf den Unfallhergang zulassen und sind wichtig für die Schadensregulierung.
Wenn Sie in einen Unfall mit einem unbeleuchteten Fahrzeug verwickelt sind, ist es wichtig, möglichst viele dieser Beweismittel zu sichern. Dokumentieren Sie die Situation umfassend, sammeln Sie Kontaktdaten von Zeugen und informieren Sie umgehend die Polizei. Je mehr Beweise vorliegen, desto einfacher ist es, den Unfallhergang zu rekonstruieren und die Schuldfrage zu klären.
Welche Sorgfaltspflichten haben Autofahrer beim Einfahren in eine Straße?
Beim Einfahren in eine Straße haben Autofahrer besonders hohe Sorgfaltspflichten zu beachten. Diese ergeben sich aus § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und gelten für das Einfahren aus Grundstücken, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen oder vom Fahrbahnrand.
Grundsätzliche Pflichten
Als Autofahrer müssen Sie sich beim Einfahren in eine Straße so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dies bedeutet konkret:
- Sie müssen vor dem Einfahren anhalten und sich vergewissern, dass die Fahrbahn frei ist.
- Sie sind verpflichtet, den fließenden Verkehr zu beobachten und diesem Vorrang zu gewähren.
- Das Einfahren muss langsam und vorsichtig erfolgen, um auf unerwartete Situationen reagieren zu können.
- Sie müssen Ihr Einfahren rechtzeitig und deutlich ankündigen, in der Regel durch Setzen des Blinkers.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
In bestimmten Situationen sind zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen erforderlich:
- Bei eingeschränkter Sicht müssen Sie sich besonders vorsichtig in den Verkehr „hineintasten“.
- Wenn nötig, sollten Sie sich einweisen lassen, etwa bei großen Fahrzeugen oder unübersichtlichen Stellen.
- An Fußgängerampeln müssen Sie besonders auf Fußgänger und Radfahrer achten, die bei Grün die Straße überqueren.
Rechtliche Konsequenzen
Beachten Sie, dass bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Einfahren in eine Straße der Anscheinsbeweis gegen Sie spricht. Das bedeutet, im Zweifel wird davon ausgegangen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. Um diesen Anschein zu widerlegen, müssen Sie beweisen, dass Sie alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben.
Wenn Sie als Autofahrer diese Sorgfaltspflichten beachten, tragen Sie wesentlich zur Verkehrssicherheit bei und minimieren Ihr Risiko, für einen Unfall haftbar gemacht zu werden.
Wie wirkt sich die Straßenbeleuchtung auf die Haftung bei Unfällen mit unbeleuchteten Fahrzeugen aus?
Die Straßenbeleuchtung spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Haftung bei Unfällen mit unbeleuchteten Fahrzeugen. Grundsätzlich gilt: Eine ausreichende Straßenbeleuchtung kann die Haftung des Fahrers eines unbeleuchteten Fahrzeugs mindern, aber nicht vollständig aufheben.
Einfluss der Straßenbeleuchtung auf die Sichtbarkeit
Eine gute Straßenbeleuchtung verbessert die Sichtbarkeit von Fahrzeugen, auch wenn diese selbst nicht beleuchtet sind. In einem solchen Fall kann argumentiert werden, dass andere Verkehrsteilnehmer das unbeleuchtete Fahrzeug trotz fehlender Beleuchtung hätten wahrnehmen müssen. Dies kann zu einer Minderung der Haftung des Fahrers des unbeleuchteten Fahrzeugs führen.
Rechtliche Bewertung der Beleuchtungspflicht
Trotz vorhandener Straßenbeleuchtung bleibt die gesetzliche Pflicht zur Beleuchtung des eigenen Fahrzeugs bestehen. § 17 Abs. 1 StVO schreibt vor, dass während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen sind. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Schadensfall zu einer Mithaftung führen.
Haftungsverteilung bei Unfällen
Bei einem Unfall mit einem unbeleuchteten Fahrzeug wird die Haftung in der Regel zwischen den Beteiligten aufgeteilt. Die Straßenbeleuchtung kann dabei als mildernder Faktor für den Fahrer des unbeleuchteten Fahrzeugs wirken. Stellen Sie sich vor, Sie fahren nachts durch eine gut beleuchtete Straße und kollidieren mit einem unbeleuchteten Fahrzeug. In diesem Fall könnte das Gericht argumentieren, dass Sie das andere Fahrzeug trotz fehlender Beleuchtung hätten sehen müssen.
Bedeutung der konkreten Umstände
Die genaue Haftungsverteilung hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Faktoren wie die Intensität der Straßenbeleuchtung, die Witterungsbedingungen und die Geschwindigkeit der beteiligten Fahrzeuge spielen eine wichtige Rolle. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil festgestellt, dass die Beleuchtungspflicht nicht nur dem eigenen Schutz dient, sondern auch dem Schutz des fließenden und ruhenden Verkehrs. Unfälle aufgrund unzureichender Erkennbarkeit sollen dadurch vermieden werden.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Lichtpflicht
Die Lichtpflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, bei bestimmten Sichtverhältnissen wie Dunkelheit oder schlechten Wetterbedingungen die Beleuchtung eines Fahrzeugs einzuschalten. Diese Pflicht ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt und dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Beispiel: Wenn ein Autofahrer bei Dunkelheit ohne eingeschaltete Scheinwerfer fährt, verstößt er gegen die Lichtpflicht, was zu Unfällen führen kann.
Sorgfaltspflicht
Die Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr fordert von allen Verkehrsteilnehmern ein umsichtiges und verantwortungsbewusstes Verhalten, um Unfälle zu vermeiden. Diese Pflicht verlangt z.B., dass ein Fahrer beim Einfahren in eine Straße auf den Verkehr achtet und seine Geschwindigkeit an die Umstände anpasst. Beispiel: Eine Fahrerin muss, bevor sie aus einer Grundstückseinfahrt auf die Straße fährt, in beide Richtungen schauen, um den fließenden Verkehr nicht zu gefährden.
Betriebsgefahr
Die Betriebsgefahr betrifft das allgemeine Risiko, das von einem in Betrieb befindlichen Fahrzeug ausgeht. Auch ein korrekt geführtes Fahrzeug kann eine gewisse Gefahr darstellen, zum Beispiel aufgrund seiner Größe oder Geschwindigkeit. Beispiel: Bei einem Auffahrunfall könnte die Betriebsgefahr des auffahrenden Fahrzeugs relevant sein, selbst wenn der andere Fahrzeugführer gebremst hat.
Schadensersatzanspruch
Ein Schadensersatzanspruch ist das Recht einer Person, für einen erlittenen Schaden eine Entschädigung zu fordern. Dies kann bei Verkehrsunfällen relevant sein, wenn jemand durch das Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers geschädigt wird. Beispiel: Wenn ein Fahrzeug ohne Licht fährt und dabei einen Unfall verursacht, kann der geschädigte Fahrer einen Schadensersatzanspruch geltend machen.
Beweismittel
Beweismittel sind alle Arten von Informationen und Gegenständen, die in einem Gerichtsverfahren zur Klärung von Sachverhalten beitragen. Zu den Beweismitteln gehören Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und technische Untersuchungen. Beispiel: Bei einem Unfall mit einem unbeleuchteten Fahrzeug könnten Zeugenaussagen entscheidend sein, um die Schuldfrage zu klären.
Sachverständiger
Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in einem Gerichtsverfahren hinzugezogen wird, um bestimmte technische oder fachliche Fragen zu klären. Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall könnte ein Sachverständiger darüber befinden, ob die Straßenbeleuchtung ausreichend war, um ein unbeleuchtetes Fahrzeug sichtbar zu machen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 7 StVG: Diese Regelung betrifft die Haftung des Fahrzeughalters für Schäden, die durch den Betrieb eines Fahrzeugs verursacht werden. Wenn ein Fahrzeugführer einen Unfall verursacht, ist in der Regel der Halter des Fahrzeugs zum Schadensersatz verpflichtet. Im vorliegenden Fall ist dies relevant, da die Beklagte als Halterin des Fahrzeugs der Zeugin L. für die Schäden haftet, die sie durch ihren Fahrzeugbetrieb verursacht hat.
- § 17 Abs. 1 StVG: Hier geht es um die Mitverursachung von Schäden bei Verkehrsunfällen und die notwendige Abwägung der Verantwortlichkeiten der Beteiligten. Diese Vorschrift ist entscheidend, da der Kläger die Beweislast hat, dass sein Fahrzeug die Unfallsituation nicht mitverursacht hat und die Haftung der Beklagten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Senat hat festgestellt, dass die Zeugin W. ohne Licht gefahren ist, was ihre alleinige Haftung begründet.
- § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG: Diese Vorschrift regelt die Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers, wenn eine Haftung des Versicherungsnehmers vorliegt. Im Streitfall kann der Kläger den Schadensersatzanspruch gegen die Haftpflichtversicherung der Beklagten geltend machen. Die Abweisung des Klageanspruchs hat somit auch Auswirkungen auf die Versicherungsleistung, die der Kläger von der Versicherung der Beklagten zu erwarten hatte.
- § 513 ZPO: Diese Norm bezieht sich auf die Zulässigkeit der Berufung und legt fest, dass diese nur auf eine Rechtsverletzung oder unzureichende Tatsachenfeststellungen gestützt werden kann. Im vorliegenden Fall wurde die Berufung des Klägers abgewiesen, da das Gericht in der ersten Instanz keine Rechtsfehler erkannt hat und die Tatsachen richtig gewürdigt wurden gemäß dieser Vorschrift.
- § 529 ZPO: Diese Vorschrift regelt, welche Tatsachen im Berufungsverfahren berücksichtigt werden können. Das Gericht muss in der Berufung auf die festgestellten Tatsachen des Landgerichts zurückgreifen. Da das Landgericht die Klage abgewiesen hat und die Berufung auf keinen neuen relevanten Tatsachenvortrag stützt, bleibt der ursprüngliche Entscheidungsinhalt auch in der Berufung maßgeblich.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 7 U 17/21 – Urteil vom 11.07.2023
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz