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Verkehrsunfall mit landwirtschaftlichem Gespann erhöhte Betriebsgefahr

An einer T-Kreuzung in Regensburg kam es am 20. September 2019 zu einem Unfall zwischen einem Pkw und einem landwirtschaftlichen Gespann, bei dem sich die Schuldfrage als komplex erwies. Obwohl der Pkw-Fahrer die Vorfahrt missachtete, trug auch der Fahrer des Gespanns eine Mitschuld, da er nicht weit genug rechts fuhr und so den Unfall hätte vermeiden können. Das Landgericht Regensburg musste nun die Haftungsanteile der beiden Unfallbeteiligten klären.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Regensburg
  • Datum: 20.07.2021
  • Aktenzeichen: 23 S 132/20
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Einzelperson, die Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend macht. Der Kläger argumentiert, dass das Verschulden der Beklagtenseite durch besondere Sorgfaltspflichten schwerer wiegen sollte.
  • Beklagte: Eine Einzelperson oder mehrere Personen, die den Verkehrsunfall mit einem landwirtschaftlichen Gespann verursacht haben. Die Beklagten beantragen die Zurückweisung der Berufung und der Anschlussberufung, argumentieren aber selbst mit einer fehlerhaften Mithaftung.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls, wobei eine Haftungsquote von 35 % zu seinen Lasten festgelegt wurde. Er argumentierte, dass die Beklagtenseite beim Führen eines landwirtschaftlichen Gespanns besondere Sorgfaltspflichten verletzte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage war die angemessene Verteilung der Haftungsquote zwischen den Parteien und die Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht Regensburg änderte das Urteil des Amtsgerichts teilweise und verurteilte die Beklagten zur Zahlung von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 201,71 EUR, wies jedoch die Berufung im Übrigen ab. Die Klage wurde abgewiesen und die Anschlussberufung der Beklagten zurückgewiesen.
  • Begründung: Das Amtsgericht habe korrekt entschieden, dass der Kläger 35 % seines Schadens ersetzt verlangen könne. Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seien jedoch als erforderlich anerkannt, da die rechtliche Bearbeitung im vorliegenden strittigen Fall notwendig war.
  • Folgen: Die Beklagten müssen die festgelegten Beträge zahlen und anteilig die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Die Entscheidung betont die Erforderlichkeit von Rechtsbeistand bereits im vorgerichtlichen Verfahren in komplexen Fällen.

Komplexe Haftungsfragen bei Verkehrsunfällen mit landwirtschaftlichen Gespannen

Verkehrsunfälle, an denen landwirtschaftliche Gespanne beteiligt sind, werfen oft komplexe rechtliche Fragen auf. Diese besonderen Fahrzeuge, die häufig mit landwirtschaftlichen Geräten wie Pflügen oder Anhängern operieren, bringen eine erhöhte Betriebsgefahr mit sich, die verschiedene Aspekte der Verkehrssicherheit betrifft. Die gesetzlichen Vorschriften zur Haftung im Straßenverkehr, insbesondere die Gefährdungshaftung, spielen eine zentrale Rolle, wenn es um die Unfallursachen und deren Folgen geht.

Die Herausforderung besteht darin, die Verantwortung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern zu bestimmen und die Auswirkungen von Umwelteinflüssen sowie die Einhaltung sicherheitstechnischer Vorschriften zu berücksichtigen. Im Kontext dieser Thematik werden nun die Erlebnisse und rechtlichen Aspekte eines konkreten Falls beleuchtet, um die relevanten Fragen zum Thema Verkehrsunfallrecht und Versicherungsschutz zu klären.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall zwischen Pkw und landwirtschaftlichem Gespann – Haftungsverteilung bestätigt

Pkw kollidiert an T-Kreuzung mit landwirtschaftlichem Gespann.
(Symbolfoto: Flux gen.)

Das Landgericht Regensburg hat in einem Berufungsverfahren die Haftungsquote nach einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem landwirtschaftlichen Gespann weitgehend bestätigt. Der Unfall ereignete sich am 20. September 2019 an einer T-Kreuzung, wobei die Kollision auf der Fahrspur des klägerischen Fahrzeugs stattfand.

Vorfahrtsverstoß und mangelndes Rechtsfahren führen zu geteilter Haftung

Das Gericht stellte fest, dass der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs einen Vorfahrtsverstoß beging, da er an der Kreuzung mit rechts-vor-links-Regelung nicht mit Schrittgeschwindigkeit an die Sichtkante heranfuhr und damit gegen § 8 Abs. 1 StVO verstieß. Auf der anderen Seite sah das Gericht ein schuldhaftes Verhalten des Beklagten, der das landwirtschaftliche Gespann führte. Nach den Ausführungen des Sachverständigen hätte der Beklagte sein Fahrzeug weiter rechts führen können, wodurch der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Besonders betonte das Gericht die erhöhte Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflicht beim Führen eines landwirtschaftlichen Gespanns.

Gerichtliche Bewertung der Unfallursachen

Bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge bewertete das Gericht den Vorfahrtsverstoß des Klägers als schwerwiegender. Das Landgericht bestätigte die vom Amtsgericht festgelegte Haftungsverteilung von 65 zu 35 Prozent zu Lasten des klägerischen Fahrzeugs. Diese Quote berücksichtigt sowohl die Verletzung des Rechtsfahrgebots durch den Beklagten als auch den Vorfahrtsverstoß des Klägers. Das Gericht verwies darauf, dass sich der Benutzer einer T-Kreuzung nicht auf die Beachtung des Vorfahrtsrechts durch von links herannahende Verkehrsteilnehmer verlassen darf.

Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

Ein wichtiger Aspekt des Verfahrens betraf die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Das Landgericht sprach dem Kläger einen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten in Höhe von 201,71 Euro zu. Das Gericht begründete dies damit, dass aufgrund des streitigen Unfallhergangs und der rechtlichen Probleme kein einfach gelagerter Fall vorlag. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts wurde als erforderlich und zweckmäßig erachtet, auch wenn die Beklagte zunächst eine Einstandspflicht abgelehnt hatte. Nach Auffassung des Gerichts durfte der Kläger davon ausgehen, dass eine rechtlich fundierte Zahlungsaufforderung durch einen Anwalt erfolgversprechend sein könnte.


Die Schlüsselerkenntnisse


„Das Urteil verdeutlicht zwei zentrale Rechtsprinzipien bei Verkehrsunfällen: Auch wer Vorfahrt hat, muss das Rechtsfahrgebot beachten und eine besondere Sorgfaltspflicht gilt beim Führen landwirtschaftlicher Fahrzeuge. Bei Verkehrsunfällen mit unklarem Hergang ist die Einschaltung eines Anwalts bereits vor einem Gerichtsverfahren als notwendige Maßnahme anzusehen und die Kosten sind erstattungsfähig. Die Entscheidung zeigt zudem, dass bei der Festlegung von Haftungsquoten sowohl Vorfahrtsverstöße als auch Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot berücksichtigt werden.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie in einen Unfall mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug verwickelt werden, können Sie auch dann Schadensersatz fordern, wenn Sie die Vorfahrt missachtet haben – der andere Fahrer muss sich in solchen Fällen besonders vorsichtig und möglichst weit rechts halten. Sie können unmittelbar einen Anwalt einschalten, ohne befürchten zu müssen, auf dessen Kosten sitzen zu bleiben, auch wenn die Gegenseite zunächst jede Zahlung ablehnt. Die Kosten für den Anwalt werden zusätzlich zum eigentlichen Schadenersatz erstattet, wenn sich der Fall als rechtlich nicht ganz einfach erweist.


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Bei komplexen Unfällen mit Landwirtschaftsfahrzeugen sind die rechtlichen Feinheiten oft entscheidend für Ihren Anspruch auf Schadensersatz. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren die spezifischen Umstände Ihres Falls und prüfen, inwieweit besondere Sorgfaltspflichten oder das Rechtsfahrgebot eine Rolle spielen. Lassen Sie uns gemeinsam die optimale Strategie für Ihre individuelle Situation entwickeln und Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Besonderheiten gelten bei Unfällen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen für die Haftung?

Bei Unfällen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist die Unterscheidung zwischen Transportfunktion und Arbeitsmaschinenfunktion entscheidend für die Haftungsfrage.

Haftung im Straßenverkehr

Im Straßenverkehr gilt für landwirtschaftliche Fahrzeuge eine erhöhte Betriebsgefahr, die selbst bei vorschriftsmäßigem Verhalten zu einer Mithaftung führen kann. Dies zeigt sich am Beispiel eines Urteils des OLG Celle, bei dem trotz ordnungsgemäßer Beleuchtung und äußerst rechter Fahrweise des landwirtschaftlichen Fahrzeugs eine Haftungsquote von 30% festgelegt wurde.

Abgrenzung der Versicherungsfälle

Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift nur dann, wenn der Traktor als Transportmittel eingesetzt wird. Wird das Fahrzeug hingegen ausschließlich als Arbeitsmaschine verwendet, wie etwa beim Antrieb einer Feldpumpe oder beim Bestellen landwirtschaftlicher Flächen, besteht kein Versicherungsschutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Betriebsgefahr und Gefährdungshaftung

Die Betriebsgefahr beschreibt eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für alle Gefahren, die vom Betrieb eines Kraftfahrzeugs ausgehen. Der Schaden muss dabei in örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang des Fahrzeugs stehen. Diese Haftung entfällt jedoch, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug ausschließlich als Arbeitsmaschine eingesetzt wird.

Praktische Bedeutung

Für die Praxis bedeutet dies: Ein Unfall während der Fahrt auf öffentlichen Straßen führt in der Regel zu einer Haftung aus der Betriebsgefahr, auch wenn das landwirtschaftliche Fahrzeug alle Vorschriften einhält. Bei Arbeiten auf dem Feld oder beim Einsatz als reine Arbeitsmaschine greift hingegen eine andere Haftungsgrundlage.


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Wie wird die Haftungsquote bei Unfällen an T-Kreuzungen ermittelt?

Die Ermittlung der Haftungsquote bei Unfällen an T-Kreuzungen erfolgt durch eine sorgfältige Abwägung verschiedener Faktoren. Bei der Bestimmung der Quote wird das Maß der Verursachung bewertet, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben.

Grundsätzliche Bewertungskriterien

Die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge bildet die Basis der Bewertung. Selbst wenn einem Unfallbeteiligten kein unmittelbares Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, trägt er mindestens die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs.

Ein Vorfahrtsverstoß wiegt in der Regel besonders schwer und führt häufig zu einer Haftungsquote von 65% oder mehr zu Lasten des Wartepflichtigen. Wenn Sie an einer T-Kreuzung die Vorfahrt missachten, müssen Sie mit einer entsprechend hohen Haftungsquote rechnen.

Besondere Einflussfaktoren

Die örtlichen Verhältnisse an der T-Kreuzung spielen eine wichtige Rolle. Bei unübersichtlichen Kreuzungen oder erschwerten Sichtverhältnissen kann sich die Haftungsquote zugunsten des Wartepflichtigen verschieben.

Die Geschwindigkeit der beteiligten Fahrzeuge beeinflusst die Quotenverteilung maßgeblich. Wenn der Vorfahrtsberechtigte beispielsweise mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, kann dies zu einer Minderung seiner Quote führen.

Praktische Quotenermittlung

Die konkrete Haftungsverteilung wird entweder zwischen den Versicherungen ausgehandelt oder durch ein Gericht festgelegt. Die Quote beschreibt dabei immer den Anteil des Schadens des jeweils anderen Unfallbeteiligten. Wenn bei einem Unfall mit einer festgelegten Quote von 30:70 an einem Fahrzeug ein Schaden von 10.000 € entstanden ist, kann der Geschädigte 70% (7.000 €) seiner Schadenssumme beim Unfallgegner geltend machen.


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Wann werden vorgerichtliche Anwaltskosten bei Verkehrsunfällen erstattet?

Die vorgerichtlichen Anwaltskosten sind bei Verkehrsunfällen grundsätzlich erstattungsfähig. Der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung muss diese Kosten als Teil des Gesamtschadens übernehmen.

Grundsätzliche Erstattungspflicht

Die Beauftragung eines Anwalts ist bei Verkehrsunfällen regelmäßig als erforderlich und zweckmäßig einzustufen. Dies gilt selbst dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits eine Regulierungszusage erteilt hat.

Ausnahmen von der Erstattungspflicht

Eine Ausnahme besteht nur in sehr eng begrenzten Fällen:

  • Bei Bagatellschäden unter 500 Euro, wenn die Haftung völlig klar ist, muss der Geschädigte das erste Schreiben an die Versicherung selbst verfassen.
  • Bei geleasten Fahrzeugen, wenn im Servicevertrag vereinbart ist, dass der Leasinggeber das Unfallmanagement übernimmt.

Besonderheiten bei Teilschuld

Bei einer Teilschuld werden die Anwaltskosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Wenn beispielsweise die Schuld zu 60% bei Unfallbeteiligtem A und zu 40% bei Unfallbeteiligtem B liegt, muss die Versicherung von A 60% der Anwaltskosten von B übernehmen, während die Versicherung von B 40% der Anwaltskosten von A trägt.

Rechtliche Begründung

Die Erstattungspflicht basiert auf dem Grundsatz der Waffengleichheit, da die Unfallbeteiligten es bei den Versicherungen mit juristisch geschultem Personal zu tun haben. Die immer komplexer werdende Rechtsprechung zu Schadenspositionen, Mietwagenkosten und Stundenverrechnungssätzen macht es geradezu fahrlässig, einen Verkehrsunfallschaden ohne anwaltliche Unterstützung abzuwickeln.


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Welche besonderen Sorgfaltspflichten haben Fahrer landwirtschaftlicher Fahrzeuge?

Fahrer landwirtschaftlicher Fahrzeuge müssen aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr besonders strenge Sorgfaltspflichten beachten.

Grundlegende Fahrerpflichten

Der Fahrer muss zur selbstständigen Leitung geeignet sein und vor Fahrtantritt seine Fahrtüchtigkeit selbst prüfen. Stellen Sie sich vor, Sie wollen mit einem Traktor auf die Straße: Sie benötigen zwingend einen Führerschein der Klasse L oder T, je nach Fahrzeugtyp und Verwendungszweck.

Besondere Sorgfalt beim Abbiegen

Beim Abbiegen gelten verschärfte Anforderungen. Sie müssen eine doppelte Rückschaupflicht beachten:

  • Eine erste Rückschau vor dem Einordnen
  • Eine zweite Rückschau unmittelbar vor dem Abbiegevorgang

Der Blinker muss frühzeitig, idealerweise 150-200 Meter vor der Abbiegestelle, betätigt werden. Bei eingeschränkter Sicht, etwa durch Anhänger oder Anbaugeräte, ist zusätzlich ein Schulterblick erforderlich.

Geschwindigkeit und Verkehrsbeobachtung

Die Geschwindigkeit muss rechtzeitig vor Abbiegevorgängen reduziert werden. Bedenken Sie dabei: Andere Verkehrsteilnehmer erkennen eine Geschwindigkeitsreduzierung bei einem Traktor nicht immer sofort als Abbiegeabsicht.

Ladungssicherung

Bei Transporten muss die Ladung so gesichert sein, dass sie selbst bei einer Vollbremsung nicht verrutschen, umfallen oder herunterfallen kann. Ein Verstoß gegen die Ladungssicherungsvorschriften kann mit Bußgeldern von 25 bis 120 Euro sowie Punkten in Flensburg geahndet werden.

Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer

An geeigneten Stellen müssen Sie Ihre Geschwindigkeit ermäßigen oder notfalls anhalten, wenn nur so mehreren nachfolgenden Fahrzeugen das Überholen ermöglicht werden kann. Dies gilt besonders außerorts, wo sich die meisten Unfälle mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen ereignen.


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Was bedeutet die erhöhte Betriebsgefahr bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen für die Schadensregulierung?

Die Betriebsgefahr beschreibt eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für Gefahren, die vom Betrieb eines Kraftfahrzeugs ausgehen. Bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen liegt aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften regelmäßig eine erhöhte Betriebsgefahr vor.

Gründe für die erhöhte Betriebsgefahr

Landwirtschaftliche Fahrzeuge weisen typischerweise eine überdurchschnittliche Masse und Breite auf. Ein Traktor mit Anhänger kann beispielsweise bis zu 18 Tonnen wiegen und eine Breite von fast 3 Metern erreichen. Diese Eigenschaften führen zu einem erhöhten Gefährdungspotential im Straßenverkehr, da sie mehr Platz benötigen und bei Kollisionen schwerwiegendere Schäden verursachen können.

Auswirkungen auf die Haftungsverteilung

Die erhöhte Betriebsgefahr wirkt sich direkt auf die Schadensregulierung aus. Selbst wenn den Fahrer des landwirtschaftlichen Fahrzeugs kein Verschulden trifft, kann eine Mithaftung von 30% bestehen. Bei der Bemessung der Haftungsquoten werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Die technischen Eigenschaften des Fahrzeugs wie Masse und Überbreite
  • Der konkrete Unfallhergang und die Kausalität der Betriebsgefahr
  • Das Verschulden der Unfallbeteiligten

Praktische Bedeutung

Die erhöhte Betriebsgefahr tritt nur dann vollständig zurück, wenn dem anderen Unfallbeteiligten ein deutlich überwiegendes Verschulden nachgewiesen werden kann. Wenn Sie ein landwirtschaftliches Fahrzeug führen, müssen Sie damit rechnen, dass bei einem Unfall eine Mithaftung von mindestens 30% besteht – auch wenn Sie alle Verkehrsregeln befolgt haben.

Die Betriebsgefahr entfällt allerdings, wenn das landwirtschaftliche Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt ausschließlich als Arbeitsmaschine eingesetzt wurde und nicht als Transportmittel. In diesem Fall können Schäden über die Betriebshaftpflichtversicherung reguliert werden.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Gefährdungshaftung

Eine verschuldensunabhängige Form der Haftung im Straßenverkehr, die den Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, für Schäden aufzukommen – auch wenn ihn keine direkte Schuld trifft. Diese basiert auf § 7 StVG und berücksichtigt die besondere Betriebsgefahr, die von Fahrzeugen ausgeht. Im Straßenverkehr bedeutet dies, dass der Fahrzeughalter grundsätzlich für Unfallschäden haftet, selbst wenn er alle Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Beispiel: Ein technisch einwandfreies Auto rutscht bei Glatteis trotz angepasster Fahrweise in ein anderes Fahrzeug.


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Haftungsquote

Die prozentuale Aufteilung des Schadenersatzes zwischen den Unfallbeteiligten nach § 17 StVG. Sie berücksichtigt die jeweiligen Verursachungsbeiträge und das Maß des Verschuldens der Beteiligten. Die Quote bestimmt, welchen Anteil des Gesamtschadens jede Partei zu tragen hat. Beispiel: Bei einer 65:35-Quote muss der Hauptverursacher 65% des Gesamtschadens beider Parteien übernehmen, der andere 35%.


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Betriebsgefahr

Das allgemeine Risiko, das vom Betrieb eines Fahrzeugs im Straßenverkehr ausgeht, geregelt in § 7 StVG. Sie besteht unabhängig vom Verschulden des Fahrers und ist bei größeren oder schwereren Fahrzeugen wie landwirtschaftlichen Gespannen typischerweise höher. Die Betriebsgefahr wird bei der Haftungsverteilung nach einem Unfall berücksichtigt. Beispiel: Ein Traktor mit Anhänger hat aufgrund seiner Größe und eingeschränkten Manövrierbarkeit eine höhere Betriebsgefahr als ein PKW.


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Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

Anwaltskosten, die vor Einleitung eines Gerichtsprozesses entstehen, etwa für Beratung, Korrespondenz oder außergerichtliche Verhandlungen. Sie sind nach § 249 BGB als Schadensersatz erstattungsfähig, wenn ihre Entstehung notwendig und angemessen war. Die Kosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Beispiel: Kosten für ein anwaltliches Aufforderungsschreiben zur Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall.


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Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflicht

Eine in § 1 StVO verankerte grundlegende Verhaltensanforderung an alle Verkehrsteilnehmer. Sie verpflichtet dazu, sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert wird. Bei bestimmten Fahrzeugen wie landwirtschaftlichen Gespannen ist diese Pflicht aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften erhöht. Beispiel: Ein Traktorfahrer muss besonders vorsichtig fahren und auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB: Diese Vorschrift regelt die Haftung für vorsätzliche und fahrlässige Schadensverursachung. Wer das Recht eines anderen verletzt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob die Beklagten durch ihr Verhalten einen Sorgfaltsverstoß begangen haben, der zu einer Haftung für den entstandenen Schaden des Klägers führt.
  • § 254 BGB: Hier wird die Mitverursachung des Schadens durch den Geschädigten beschrieben, was zu einer Quotenbildung bei der Haftung führen kann. Im konkreten Fall wird von den Beteiligten die Haftungsquote diskutiert, wobei der Kläger eine höhere Quote zu Lasten der Beklagten fordert, weil er deren Verantwortlichkeit stärker gewichtet als das eigene Verhalten.
  • § 630 BGB: Diese Norm behandelt die Pflicht des Schadensersatzpflichtigen, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Im Fall des Klägers könnte die Frage der Wiedergutmachung in Form von Schadensersatz und der Erstattung von Anwaltskosten in diesem Kontext relevant sein, da die gesamten Kosten, die dem Kläger durch das Ereignis entstanden sind, berücksichtigt werden müssen.
  • ZPO § 91: Nach dieser Vorschrift sind die Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich von der unterliegenden Partei zu tragen. Im vorliegenden Fall wurde entschieden, dass die Beklagten 60 % der Kosten zu tragen haben, was zeigt, dass sie im grundlegenden Rechtsstreit teilweise unterlegen sind, und der Kläger somit einen Teil seiner Rechtsanwaltskosten erstattet bekommt.
  • § 249 BGB: Diese Regelung legt fest, dass der Geschädigte in den Zustand versetzt werden muss, der ohne die schädigende Handlung bestehen würde. Im konkreten Fall steht die Frage der angemessenen Schadenshöhe sowie der Erstattungsfähigkeit der vorgerichtlichen Anwaltskosten im Raum, was für die Durchsetzung der Ansprüche des Klägers von entscheidender Bedeutung ist.

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Das vorliegende Urteil

LG Regensburg – Az.: 23 S 132/20 – Endurteil vom 20.07.2021


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