Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Verkehrsunfall: Schadensersatzansprüche und psychische Folgen im Gerichtsurteil
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche psychischen Unfallfolgen können nach einem Verkehrsunfall als Schaden geltend gemacht werden?
- Wie kann man psychische Unfallfolgen vor Gericht nachweisen?
- Welche Fristen müssen bei der Geltendmachung psychischer Unfallfolgen beachtet werden?
- Ab welcher Schwere muss ein Unfall vorliegen, damit psychische Folgen als unfallbedingt anerkannt werden?
- Welche Rolle spielen vorbestehende psychische Erkrankungen bei der Anerkennung unfallbedingter psychischer Folgen?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Es ging um die Frage, ob Beschwerden und psychische Folgen eines Autounfalls auf den Unfall selbst zurückzuführen sind.
- Die Klägerin machte geltend, dass der Unfall zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einschließlich PTBS und Fibromyalgiesyndrom, geführt habe.
- Eine zentrale Schwierigkeit bestand darin, die Ursache der Beschwerden der Klägerin festzustellen, insbesondere ob diese psychischer oder körperlicher Natur waren.
- Das Gericht entschied, dass die von der Klägerin geltend gemachten psychischen und körperlichen Beschwerden mit den vorgetragenen Unfallverletzungen nicht im Zusammenhang stehen.
- Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die vom Unfall ausgehende Bedrohung nicht außergewöhnlich genug war, um die Entstehung einer PTBS zu rechtfertigen, und dass die körperlichen Beschwerden nicht durch den Unfall verursacht wurden.
- Die psychiatrische Begutachtung ergab, dass die Beschwerden der Klägerin psychogener Natur sind und möglicherweise auf persönliche Umstände zurückzuführen sind.
- Durch die Bestätigung des Urteils des Landgerichts hatten die Kläger keine zusätzlichen Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld über die bereits gewährten Beträge hinaus.
- Die Entscheidung zeigt, dass für die Anerkennung von psychischen Folgebeschwerden nach Unfällen klare und objektive Nachweise nötig sind.
- Das Urteil verdeutlicht, dass nicht jede empfundene Belastung infolge eines Unfalls rechtlich als Trauma anerkannt wird.
- Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, was bedeutet, dass die Entscheidung als endgültig betrachtet wird.
Verkehrsunfall: Schadensersatzansprüche und psychische Folgen im Gerichtsurteil
Ein Verkehrsunfall kann weitreichende körperliche und psychische Folgen für die Betroffenen haben. Oft sind es nicht nur die physischen Verletzungen, die behandelt werden müssen, sondern auch die psychische Gesundheit von Unfallopfern leidet unter den Ereignissen. Traumatische Erfahrungen können zu Belastungsstörungen führen, die langanhaltende psychische Belastungen und Schwierigkeiten im Alltag mit sich bringen. Der Nachweis der Ursächlichkeit für diese psychisch vermittelten Unfallfolgen ist jedoch häufig kompliziert und erfordert medizinische Gutachten sowie psychologische Unterstützung.
Die rechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz, beispielsweise Schmerzensgeld, hängen maßgeblich von einer fundierten Ursachenanalyse ab. Betroffene sind oft auf psychosoziale Unterstützung angewiesen, um die Auswirkungen des Traumas zu bewältigen und ihre psychische Gesundheit wiederherzustellen. Im Spannungsfeld zwischen Täter-Opfer-Relation und den erforderlichen Beweismitteln zur Klärung der Unfallfolgen stellt sich die Frage, wie solche Fälle vor Gericht behandelt werden. Im Folgenden wird ein konkreter Fall analysiert, der diese Thematik aufgreift.
Der Fall vor Gericht
Gericht verneint psychische Unfallfolgen bei Auffahrunfall
Im Berufungsverfahren vor dem OLG München hat die Klägerin keinen Erfolg mit ihrer Forderung nach weiteren Schadensersatzansprüchen aus einem Auffahrunfall.

Die Richter sehen weder die behaupteten körperlichen noch psychischen Folgen als unfallbedingt an.
Sachverhalt und erstinstanzliches Verfahren
Am 2. Januar 2016 fuhr der Beklagte auf der A7 bei einem Stau auf das stehende Fahrzeug der Klägerin auf, die mit ihren beiden minderjährigen Kindern unterwegs war. Die Klägerin machte daraufhin erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen geltend – von einer HWS-Distorsion bis hin zu anhaltenden Schmerzen, die sie zu 80% des Tages liegend verbringen ließen. Das Landgericht sprach ihr lediglich einen Haushaltsführungsschaden von 1.050 Euro sowie vorgerichtliche Anwaltskosten zu.
Neue Argumentation in der Berufung
In der Berufung änderte die Klägerin ihre Argumentation. Statt körperlicher Primärverletzungen machte sie nun psychische Unfallfolgen geltend – insbesondere eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und ein posttraumatisches Fibromyalgiesyndrom.
Gutachterliche Bewertung der psychischen Folgen
Ein psychiatrischer Sachverständiger schloss eine PTBS aus: Der Auffahrunfall stelle kein Trauma von „katastrophalem Ausmaß“ dar, das „bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde“. Dies sei aber Voraussetzung für eine PTBS-Diagnose. Auch ein posttraumatisches Fibromyalgiesyndrom konnte nicht belegt werden. Der Gutachter stellte zudem fest, dass die Klägerin ihre Beschwerden zumindest stark übertrieb.
Begründung der Entscheidung
Das OLG folgte den Gutachtern und wies die Berufung zurück. Die körperlichen Verletzungen – eine HWS-Distorsion – seien folgenlos ausgeheilt. Die behaupteten psychischen Folgen seien nicht auf den „nach objektiven Kriterien eher harmlosen“ Auffahrunfall zurückzuführen. Dies zeige sich am Schadensbild, der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs und der Tatsache, dass die Insassen die Fahrt in den Skiurlaub fortsetzten. Die geschilderten Beschwerden der Klägerin führte das Gericht auf andere Ursachen zurück, insbesondere auf die „persönlichkeitsbedingte Psychische Fehlverarbeitung„ einer Trennung.
Rechtliche Konsequenzen
Da keine weiteren unfallbedingten Beeinträchtigungen zu erwarten sind, besteht laut OLG auch kein Feststellungsinteresse für künftige Schäden. Ein geltend gemachter Verdienstausfall wurde ebenfalls abgelehnt, da die Klägerin diesen selbst zu verantworten habe. Das Gericht bestätigte damit im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil stellt klar, dass psychische Unfallfolgen wie eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nur dann anerkannt werden, wenn das auslösende Ereignis objektiv eine außergewöhnliche Bedrohung darstellt, die bei fast jedem Menschen eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde. Ein gewöhnlicher Auffahrunfall mit geringer Geschwindigkeit erfüllt diese Voraussetzung nicht. Zudem müssen behauptete Beschwerden glaubhaft und nachvollziehbar sein – wer sich in unbeobachteten Momenten anders verhält als während der Untersuchung, riskiert den Verlust seiner Ansprüche.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall psychische Beschwerden geltend machen möchten, müssen Sie nachweisen können, dass der Unfall selbst außergewöhnlich bedrohlich war – ein normaler Auffahrunfall reicht dafür nicht aus. Dokumentieren Sie Ihre Beschwerden von Anfang an sorgfältig und lassen Sie sich zeitnah ärztlich untersuchen. Achten Sie darauf, dass Ihr Verhalten im Alltag mit den geschilderten Beschwerden übereinstimmt, da Gerichte auch auf solche Beobachtungen Wert legen. Bereits bestehende psychische Belastungen sollten Sie gegenüber Ärzten und Gutachtern offen ansprechen, da diese bei der Beurteilung der Unfallfolgen berücksichtigt werden müssen.
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Die rechtliche Bewertung psychischer Unfallfolgen erfordert eine präzise Dokumentation und fundierte Argumentation. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen auf, wie sich das aktuelle Urteil auf Ihren Fall auswirkt. Unsere erfahrenen Anwälte verstehen die komplexen Zusammenhänge zwischen medizinischen Befunden und juristischen Anforderungen und setzen sich für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche psychischen Unfallfolgen können nach einem Verkehrsunfall als Schaden geltend gemacht werden?
Nach einem Verkehrsunfall können verschiedene psychische Störungen als Unfallfolgen anerkannt werden, sofern sie einen nachweisbaren Krankheitswert besitzen.
Anerkannte psychische Störungen
Traumafolgestörungen stehen nach einem Verkehrsunfall häufig im Vordergrund. Diese entstehen, wenn sich ein Mensch in einer bedrohlichen Situation befindet und diese nicht verarbeiten kann. Die psychischen Beeinträchtigungen sind den körperlichen Verletzungen rechtlich gleichgestellt.
Angststörungen entwickeln sich oft als Folge des Unfalls. Dabei können vorher alltägliche Situationen wie das Autofahren zu Angstattacken führen. Durch einen inneren Lernprozess verknüpft der Betroffene die Situation mit der Angst, was zu dauerhafter Vermeidung führen kann.
Voraussetzungen für die Anerkennung
Die psychische Störung muss unmittelbar auf den Unfall zurückzuführen sein. Der Schädiger haftet grundsätzlich auch für seelisch bedingte Folgeschäden einer Verletzungshandlung, selbst wenn diese auf einer psychischen Anfälligkeit des Verletzten beruhen.
Bei der Bewertung des Schmerzensgeldes wird berücksichtigt:
- Die Schwere der psychischen Beeinträchtigung
- Die Dauer der Störung
- Die Auswirkungen auf die Lebensführung
- Die Erfolgsaussichten einer Behandlung
Nachweis und Dokumentation
Für die Anerkennung psychischer Unfallfolgen ist ein medizinischer Nachweis erforderlich. Die Störung muss durch psychologische Gutachten belegt werden. Die Schmerzensgeldspanne reicht von 70 Euro bis zu mehreren tausend Euro, abhängig von der individuellen Beeinträchtigung.
Wenn bereits vor dem Unfall psychische Vorerkrankungen bestanden, wird differenziert zwischen unfallbedingten Folgen und vorbestehenden Beeinträchtigungen. Nur für die unfallbedingten Folgen kann Schadensersatz verlangt werden.
Wie kann man psychische Unfallfolgen vor Gericht nachweisen?
Der Nachweis psychischer Unfallfolgen erfolgt primär durch medizinische Sachverständigengutachten, die den Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der psychischen Beeinträchtigung belegen müssen.
Erforderliche Nachweise
Die psychische Störung muss als Gesundheitsschaden im Sinne eines anerkannten Diagnosemanuals (ICD oder DSM) objektivierbar sein und von einem Facharzt positiv festgestellt werden. Dabei muss die Diagnose wissenschaftlichen Standards genügen und die medizinischen Voraussetzungen nach der anerkannten Definition darlegen.
Kausalitätsnachweis
Sie müssen einen nachvollziehbaren zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Auftreten der psychischen Symptome belegen. Dies bedeutet, dass die psychische Erkrankung wesentlich auf dem konkreten Unfallereignis beruhen muss.
Dokumentation und Beweise
Eine lückenlose medizinische Dokumentation ist entscheidend. Dazu gehören:
- Ärztliche Atteste und Befunde direkt nach dem Unfall
- Behandlungsunterlagen von Psychotherapeuten
- Dokumentation des Krankheitsverlaufs
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Fotos oder andere Beweise vom Unfallgeschehen
Rolle der Vorerkrankungen
Bei der Begutachtung wird auch geprüft, ob bereits vor dem Unfall psychische Vorerkrankungen bestanden. Eine vollständige und kritische Sachverhaltswürdigung muss dabei sowohl durch den Sachverständigen als auch durch das Gericht erfolgen. Die Abgrenzung zu möglichen Vorschäden darf nicht allein auf ungeprüften Angaben des Geschädigten beruhen.
Gutachterliche Untersuchung
Der Sachverständige führt in der Regel eine persönliche Untersuchung durch, die folgende Elemente umfasst:
- Ausführliche Anamnese
- Psychopathologischer Befund
- Standardisierte psychologische Tests
- Bewertung der Testergebnisse
Die Gutachten müssen dabei wissenschaftlichen Standards entsprechen und eine nachvollziehbare Begründung für die getroffenen Schlussfolgerungen liefern.
Welche Fristen müssen bei der Geltendmachung psychischer Unfallfolgen beachtet werden?
Bei der Geltendmachung psychischer Unfallfolgen gelten unterschiedliche Fristen, je nachdem ob Sie privat unfallversichert sind oder als Beamter einen Dienstunfall erlitten haben.
Private Unfallversicherung
Wenn Sie privat unfallversichert sind, müssen Sie die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich feststellen und gegenüber der Versicherung geltend machen. Die psychischen Folgen müssen dabei durch einen Arzt diagnostiziert und dokumentiert werden.
Beamtenrecht
Als Beamter müssen Sie einen Dienstunfall grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach dem Ereignis melden. Werden psychische Unfallfolgen erst später erkennbar, gilt eine Drei-Monats-Frist ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der psychischen Unfallfolge Kenntnis erlangen.
Ärztliche Feststellung
Die Feststellung der psychischen Unfallfolgen durch einen Arzt ist entscheidend für den Fristbeginn. Die laienhafte Vermutung eines Zusammenhangs zwischen Unfall und psychischen Beschwerden reicht nicht aus. Der Fristlauf beginnt erst, wenn Sie von der ärztlichen Diagnose Kenntnis erhalten.
Maximale Meldefrist
Unabhängig vom Zeitpunkt der Feststellung gilt eine absolute Höchstfrist von zehn Jahren nach dem Unfallereignis. Nach Ablauf dieser Frist können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden, da der Kausalzusammenhang zwischen Unfall und psychischen Folgen dann nicht mehr sicher nachweisbar ist.
Ab welcher Schwere muss ein Unfall vorliegen, damit psychische Folgen als unfallbedingt anerkannt werden?
Ein Unfall muss keine bestimmte Mindestschwere aufweisen, damit psychische Folgen als unfallbedingt anerkannt werden können. Die Rechtsprechung hat den wichtigen Grundsatz etabliert, dass der Schädiger grundsätzlich auch für seelisch bedingte Folgeschäden einer Verletzungshandlung einzustehen hat.
Voraussetzungen für die Anerkennung
Bei der Anerkennung psychischer Unfallfolgen kommt es nicht darauf an, ob das auslösende Ereignis besonders schwerwiegend war. Entscheidend ist vielmehr der nachgewiesene Kausalzusammenhang zwischen Unfall und psychischer Beeinträchtigung.
Grenzen der Anerkennung
Die Haftung entfällt nur in zwei Fällen:
- Wenn es sich um einen reinen Bagatellunfall handelt
- Wenn die psychische Reaktion in einem groben Missverhältnis zum Anlass steht und schlechterdings nicht mehr verständlich ist
Bedeutung von Vorschäden
Auch wenn Sie bereits vor dem Unfall psychisch anfällig waren, steht dies der Anerkennung nicht entgegen. Der Schädiger haftet auch dann, wenn die psychischen Folgen auf einer besonderen seelischen Anfälligkeit oder einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen.
Nachweis der Unfallfolgen
Für die Anerkennung der psychischen Folgen ist eine exakte Diagnose nach einem international anerkannten Diagnosesystem (ICD-10 oder DSM) erforderlich. Die psychischen Beschwerden müssen dabei einen Krankheitswert haben und medizinisch fassbar sein.
Welche Rolle spielen vorbestehende psychische Erkrankungen bei der Anerkennung unfallbedingter psychischer Folgen?
Vorbestehende psychische Erkrankungen werden bei der Anerkennung unfallbedingter psychischer Folgen differenziert betrachtet. Eine bereits bestehende psychische Erkrankung schließt die Anerkennung weiterer unfallbedingter psychischer Folgen nicht automatisch aus.
Grundsätzliche Bewertung der Kausalität
Bei der Beurteilung ist entscheidend, ob die psychische Störung durch den Unfall wesentlich verursacht oder verschlimmert wurde. Die Diagnose muss nach einem international anerkannten Diagnosesystem (ICD-10 oder DSM) exakt festgestellt werden. Wenn der Unfall eine bisher symptomlose Krankheitsanlage aktiviert hat, haftet der Schädiger grundsätzlich für den gesamten Gesundheitsschaden.
Abgrenzung zwischen Unfallfolgen und Vorerkrankung
Die zeitliche Entwicklung der Symptome spielt eine wichtige Rolle. Wenn psychische Beschwerden bereits vor dem Unfall bestanden, muss differenziert werden, welche Beeinträchtigungen unfallbedingt sind und welche auf die Vorerkrankung zurückgehen. Eine spezielle Schadensanfälligkeit oder eine unangemessene Erlebnisverarbeitung des Geschädigten wird bei der Schadensbemessung berücksichtigt.
Bedeutung der medizinischen Nachweise
Ein Kausalzusammenhang zwischen Unfall und seelischer Erkrankung kann nur bejaht werden, wenn nach aktuellem medizinischen Erkenntnisstand das Unfallereignis generell geeignet ist, die betreffende Störung hervorzurufen. Die Beweislast für den Zusammenhang zwischen Unfall und psychischer Störung liegt beim Geschädigten.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung, die jemand erhält, wenn er durch ein schädigendes Ereignis körperliche oder psychische Schmerzen erleidet. Es soll nicht den materiellen Schaden, sondern das erlittene Leid ausgleichen. In Deutschland ist die Grundlage für Schmerzensgeld im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 253 geregelt. Ein einfaches Beispiel: Wenn jemand bei einem Verkehrsunfall verletzt wird und Schmerzen hat, kann er vom Unfallverursacher Schmerzensgeld fordern. Das Gericht muss dabei die Schmerzen und die Intensität der Beeinträchtigung abwägen, um eine angemessene Summe festzulegen.
Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist eine psychische Erkrankung, die nach extrem belastenden Erlebnissen auftreten kann. Solche Erlebnisse sind typischerweise traumatische Ereignisse, wie schwere Unfälle oder Gewalterfahrungen, die Gefühle extremer Hilflosigkeit oder Schrecken hervorrufen. Für eine PTBS-Diagnose sind wiederkehrende belastende Erinnerungen und Vermeidung von Situationen, die an das Trauma erinnern, typisch. Juristisch relevant ist dieser Begriff, wenn es um die Frage geht, ob und inwieweit psychische Folgen wie PTBS als unfallbedingt anerkannt und damit schadensersatzwürdig sind.
Psychische Fehlverarbeitung
Das Konzept der psychischen Fehlverarbeitung beschreibt die Idee, dass eine Person auf stressige oder traumatische Ereignisse mit unangemessen starken oder anhaltenden psychischen Reaktionen reagiert, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem ursprünglichen Ereignis stehen. Im juristischen Kontext kann es relevant werden, um abzulehnen, dass bestimmte psychische Leiden, wie in einem Gerichtsfall behauptet, auf ein konkretes Ereignis zurückzuführen sind. Beispielsweise könnte ein Gericht feststellen, dass eine Person aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur langanhaltende Depressionen entwickelt, die eher auf persönliche Lebensumstände als auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Berufungsverfahren
Ein Berufungsverfahren ist ein Rechtsmittelverfahren, durch das eine Partei das Ziel verfolgt, ein Urteil einer unteren Instanz von einer höheren Gerichtsinstanz überprüfen zu lassen. Die Berufung richtet sich meistens gegen Urteile eines Landesgerichts und wird bei einem Oberlandesgericht verhandelt. Ziel ist es dabei oft, dass das Gericht die Sachlage oder die Rechtsanwendung nochmals neu bewertet. Ein Beispiel: Wenn jemand mit einem Urteil über Schadensersatz nicht einverstanden ist, kann er in Berufung gehen, um eine neue Entscheidung zu erwirken.
Gutachterliche Bewertung
Die gutachterliche Bewertung ist ein Verfahren, bei dem ein Sachverständiger eine fachliche Einschätzung zu bestimmten Fragen abgibt, die im Rahmen eines Rechtsstreits relevant sind. Diese gutachterlichen Stellungnahmen sind oft entscheidend, insbesondere in komplexen medizinischen Fragen, wie es bei psychischen Unfallfolgen der Fall sein kann. Der Sachverständige kann beispielsweise feststellen, ob ein psychischer Zustand tatsächlich auf ein Unfallereignis zurückzuführen ist oder nicht. Gerichte stützen sich oft auf solche Gutachten, um möglichst objektive Entscheidungen zu treffen.
Haushaltsführungsschaden
Der Haushaltsführungsschaden ist ein Schadensersatzanspruch, der gilt, wenn infolge eines Unfalls die Fähigkeit einer Person eingeschränkt ist, den Haushalt zu führen. Er deckt die Kosten ab, die entstehen, um die entstandenen Nachteile durch Ersatzleistungen wie Haushaltshilfen auszugleichen. In Deutschland ist dies in der Rechtsprechung anerkannt und wird oft nur pauschal bewertet. Wenn etwa eine verletzte Person nach einem Unfall nicht mehr putzen oder kochen kann und dafür eine Haushaltshilfe engagiert, kann sie diese Kosten als Haushaltsführungsschaden geltend machen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 823 BGB (Schadenersatzpflicht): Dieser Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt die deliktische Haftung, durch die eine Person für einen Schaden, den sie einer anderen zufügt, verantwortlich gemacht werden kann. Die Klägerin kann nachweisen, dass der Beklagte durch sein schuldhaftes Verhalten (Auffahren auf das Auto der Klägerin) einen Schaden verursacht hat, was die Grundlage für ihren Anspruch auf Schadensersatz bildet.
- § 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes): Diese Regelung legt fest, dass der Geschädigte so zu stellen ist, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde, und umfasst sowohl den Ersatz für materielle Schäden als auch für immaterielle Schäden, wie Schmerzensgeld. Die Klägerin macht Ansprüche auf Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld geltend, was den Anwendungsbereich dieser Norm deutlich macht.
- § 853 BGB (Schmerzensgeld): Dieser Paragraph ermöglicht es dem Geschädigten, einen Anspruch auf Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen geltend zu machen. Die Klägerin zu 1) fordert ein höheres Schmerzensgeld, was direkt mit der Schmerzsituation und den Einschränkungen, die sie infolge des Unfalls leidet, verknüpft ist.
- § 660 BGB (Verantwortlichkeit des Gesamtschuldners): Diese Vorschrift regelt die Haftung von mehreren Schuldnern für eine gemeinsame Verpflichtung. Hierbei kann die Klägerin feststellende Klagerechtfertigung verlangen, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch für die Schäden aus dem Unfall haften, was essenziell für die Wahrung ihrer Ansprüche ist.
- § 257 BGB (Feststellungsklage): Dieser Paragraph ermöglicht es dem Kläger, eine Feststellungsklage einzureichen, um rechtliche Klarheit hinsichtlich eines bestehenden Schadensersatzanspruchs zu erreichen. In diesem Fall strebt die Klägerin eine solche Klage an, um rechtsverbindlich feststellen zu lassen, dass eine erhebliche Haftung der Beklagten vorliegt, was die Grundlage ihrer weiteren Ansprüche darstellt.
Das vorliegende Urteil
OLG München – Az.: 24 U 37/20 – Leitsätze:
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz





