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Verkehrsunfall – Prüffrist Versicherung und Anlass zur Klageerhebung

In einem Rechtsstreit um Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall kippte das Landgericht Göttingen die Kostenentscheidung des Amtsgerichts. Obwohl der Kläger den Großteil seiner Forderung letztlich zurückzog, muss die Beklagte nun doch einen Teil der Prozesskosten tragen, da sie erst nach Klageerhebung zahlte und zunächst sogar die Abweisung der Klage beantragt hatte. Das Gericht verurteilte sie zu 23 Prozent der Kosten, während der Kläger 77 Prozent übernehmen muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Göttingen
  • Datum: 08.08.2023
  • Aktenzeichen: 1 T 11/23
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren bezüglich der Kostenentscheidung nach Klagerücknahme und Erledigungserklärung
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, insbesondere Kostenrecht nach ZPO

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger forderte einen Betrag von 2.469,62 € nach einem Verkehrsunfall von der Beklagten. Der Kläger machte geltend, dass die Beklagte nicht rechtzeitig auf die Zahlungsaufforderung reagierte und erhob daraufhin Klage.
  • Beklagte: Die Beklagte, die zunächst nicht zahlte, leistete nach Klageerhebung Zahlungen in Höhe von 1.536,34 € und später weitere 561,68 €. Die Beklagte argumentiert, sie habe keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben, da sie innerhalb der angemessenen Prüffrist gehandelt habe.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger forderte nach einem Verkehrsunfall die Zahlung von der Beklagten. Nach anfänglicher Nichtzahlung erhob er Klage. Nach Klageerhebung leistete die Beklagte Zahlungen, woraufhin der Kläger die Klage teilweise zurücknahm und den Rechtsstreit teilweise für erledigt erklärte.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Rechtsstreit drehte sich um die Frage, wer die Kosten des Verfahrens tragen muss, insbesondere ob die Beklagte Anlass zur Klageerhebung gegeben hat und ob die Kostenentscheidung des Amtsgerichts korrekt war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht Göttingen änderte den Beschluss des Amtsgerichts dahingehend ab, dass die Kosten des Rechtsstreits der Kläger zu 77 % und die Beklagte zu 23 % zu tragen hat.
  • Begründung: Das Amtsgericht hatte dem Kläger die vollen Kosten auferlegt, da es meinte, die Beklagte habe keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben. Das Landgericht entschied jedoch, dass die Beklagte teilweise Anlass gab, insbesondere für die Forderung von 561,68 €, da sie die Prüffrist überschritt und die Klageforderung erst spät beglich.
  • Folgen: Die Kostentragungspflicht wurde zwischen den Parteien anteilig aufgeteilt, wobei der Kläger den größeren Teil der Kosten zu tragen hat. Die Entscheidung ist rechtlich bindend, da keine weiteren Rechtsmittel zugelassen wurden.

Verkehrsunfall: Die Bedeutung der Prüffrist für Schadensregulierung und Rechte

Ein Verkehrsunfall kann sowohl physische als auch finanzielle Folgen für die Beteiligten haben. In solch einer Situation spielt die Prüffrist der Versicherung eine entscheidende Rolle, denn sie bestimmt, wie schnell eine Schadensregulierung erfolgen muss. Haftpflichtversicherungen sind verpflichtet, die Ansprüche des Unfallopfers zu prüfen und angemessen zu bewerten, um bei Schmerzensgeld und Arzthonoraren zeitnah zu handeln.

Die Fristen im Versicherungsrecht sind komplex und erfordern oft rechtliches Wissen, insbesondere wenn der Fall eskaliert und gerichtliche Schritte nötig werden. Eine Klageerhebung kann notwendig sein, wenn die Schadenshöhe nicht zufriedenstellend erfüllt wird. Im Folgenden wird ein konkreter Fall näher betrachtet, der die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte rund um einen Verkehrsunfall beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Klageforderung nach Verkehrsunfall: Gericht entscheidet über Kostenverteilung

Zwei Autos mit leichtem Blechschaden nach Auffahrunfall an Ampel
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Landgericht Göttingen hat in einem Beschluss vom 8. August 2023 die Verteilung der Prozesskosten nach einem Verkehrsunfall neu geregelt. Der Kläger muss 77 Prozent der Kosten tragen, die Beklagte 23 Prozent. Damit änderte das Landgericht einen vorherigen Beschluss des Amtsgerichts Göttingen ab, der dem Kläger sämtliche Kosten auferlegt hatte.

Ursprüngliche Forderung und Zahlungsverhalten der Beklagten

Der Kläger hatte von der Beklagten ursprünglich 2.469,62 Euro aus einem Verkehrsunfall gefordert. Nach einer vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung vom 12. August 2022 mit Fristsetzung bis zum 26. August 2022 blieb die Beklagte zunächst untätig. Der Kläger reichte daraufhin am 12. September 2022 Klage ein. Erst nach Zustellung der Klage am 20. September 2022 zahlte die Beklagte am 22. September 2022 einen Teilbetrag von 1.536,34 Euro. Einen weiteren Betrag von 561,68 Euro überwies sie nach dem 13. Oktober 2022.

Verfahrensverlauf und teilweise Erledigung

Der Kläger erklärte den Rechtsstreit nach der ersten Zahlung in Höhe von 1.536,34 Euro für teilweise erledigt. Die Beklagte stimmte dieser Erledigungserklärung zu, nachdem sie zuvor einen Antrag auf Klageabweisung gestellt hatte. Nach der zweiten Zahlung von 561,68 Euro erklärte der Kläger auch diesen Teil für erledigt und nahm die Klage im Übrigen (371,60 Euro) zurück.

Rechtliche Bewertung des Landgerichts

Das Landgericht Göttingen differenzierte in seiner Kostenentscheidung zwischen drei Teilen: Für den zurückgenommenen Betrag von 371,60 Euro muss der Kläger die Kosten tragen. Bei der ersten Zahlung von 1.536,34 Euro sah das Gericht keinen Anlass zur Klageerhebung, da die vom Kläger gesetzte zweiwöchige Prüfungsfrist zu kurz bemessen war. Anders bewertete das Gericht die später gezahlten 561,68 Euro. Da die Beklagte zuvor einen Klageabweisungsantrag angekündigt hatte, konnte sie sich nicht mehr auf eine privilegierte Kostenregelung berufen. Diese differenzierte Betrachtung führte zur Kostenquote von 77 zu 23 Prozent.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Landgericht Göttingen stellt wichtige Grundsätze zur Kostenverteilung bei Verkehrsunfällen auf: Eine zu kurz bemessene Prüfungsfrist von zwei Wochen rechtfertigt noch keine sofortige Klage – der Geschädigte muss zunächst nachfragen, wie der Stand der Regulierung ist. Wenn die Versicherung allerdings nach Klageerhebung einen Klageabweisungsantrag stellt, kann sie sich später nicht mehr auf eine privilegierte Kostenregelung berufen, selbst wenn sie die Forderung außergerichtlich erfüllt. Die Entscheidung schafft Klarheit über die angemessene Vorgehensweise bei der Durchsetzung von Unfallschäden.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Unfallgeschädigter sollten Sie der gegnerischen Versicherung eine angemessene Prüfungsfrist von mindestens 4 Wochen einräumen und vor einer Klage nochmals nach dem Regulierungsstand fragen. Reagiert die Versicherung dann immer noch nicht, können Sie klagen – die Prozesskosten trägt dann die Versicherung. Zahlt die Versicherung nach Klageeinreichung, achten Sie auf deren Prozessverhalten: Stellt sie einen Klageabweisungsantrag, muss sie auch bei späterer Zahlung die anteiligen Prozesskosten tragen. Bei vorschneller Klageerhebung riskieren Sie dagegen, einen Großteil der Prozesskosten selbst tragen zu müssen.


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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert mit den Prozesskosten, wenn die Versicherung erst nach Klageeinreichung zahlt?

Wenn die Versicherung nach Klageeinreichung zahlt, trägt sie grundsätzlich die bis dahin entstandenen Prozesskosten. Dies umfasst sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltsgebühren beider Parteien.

Kostenverteilung bei nachträglicher Zahlung

Bei einer Zahlung nach Klageeinreichung werden die Prozesskosten in der Regel der Versicherung auferlegt, da sie durch ihre verzögerte Zahlung Anlass zur Klageerhebung gegeben hat. Die Versicherung muss dann die 1,0-fache Gebühr der Gerichtskosten übernehmen.

Umfang der Kostenübernahme

Die Kostenübernahme erstreckt sich auf:

  • Die Gerichtsgebühren
  • Die eigenen Anwaltskosten
  • Die Anwaltskosten der Gegenseite
  • Eventuell angefallene Sachverständigenkosten

Besonderheiten bei der Kostentragung

Ein Streitwert von 5.000 Euro verursacht beispielsweise Anwaltsgebühren von etwa 700 Euro für den eigenen Anwalt. Hinzu kommen Gerichtskosten von circa 350 Euro. Die Versicherung muss diese Kosten tragen, wenn sie durch ihre verspätete Regulierung die Klageerhebung notwendig gemacht hat.

Bei einer nachträglichen Zahlung wird das Verfahren in der Regel durch Erledigung der Hauptsache beendet. Die Versicherung muss dann die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten übernehmen.


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Wie lange muss man der Versicherung Zeit zur Prüfung des Schadens geben?

Die Versicherung hat grundsätzlich Anspruch auf eine angemessene Prüfungsfrist von vier bis sechs Wochen. Diese Frist beginnt mit der konkreten Bezifferung der Schadenshöhe, beispielsweise durch Vorlage einer Reparaturrechnung.

Beginn und Dauer der Prüfungsfrist

Die Prüfungsfrist startet mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens bei der Versicherung. Darin müssen Sie Angaben zum Unfallort, zur Unfallzeit und eine grobe Darstellung des Unfallhergangs machen.

Unterschiedliche gerichtliche Bewertungen

Die Gerichte bewerten die angemessene Prüfungsdauer unterschiedlich:

Prüfungsdauer Gericht und Aktenzeichen
2 Wochen OLG Saarbrücken, 27.02.2007
3 Wochen OLG Düsseldorf, 27.06.2007
4 Wochen OLG München, 29.07.2010
4-6 Wochen OLG Stuttgart, 06.04.2010

Besondere Umstände

Die Prüfungsfrist kann sich bei komplexeren Fällen verlängern, etwa wenn:

  • die Schuldfrage unklar ist
  • mehrere Beteiligte involviert sind
  • umfangreiche Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist
  • Feiertage in den Zeitraum fallen

Wenn die Versicherung ohne nachvollziehbaren Grund länger als die übliche Prüfungsfrist benötigt, können Sie weitere rechtliche Schritte einleiten. Bei einer schuldhaften Verzögerung der Unfallregulierung kann sich sogar ein zu zahlendes Schmerzensgeld erhöhen.


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Welche Folgen hat eine teilweise Klagerücknahme für die Kostenverteilung?

Bei einer teilweisen Klagerücknahme erfolgt die Kostenverteilung nach dem Verhältnis von obsiegendem Teilbetrag zum fiktiven Gesamtstreitwert. Die Kostenentscheidung basiert dabei auf §§ 92 Abs. 1 und 269 Abs. 3 S. 2 ZPO.

Grundsätzliche Kostenverteilung

Der Kläger trägt grundsätzlich die Kosten des zurückgenommenen Teils der Klage. Für den verbleibenden Teil richtet sich die Kostenverteilung nach dem Ausgang des Verfahrens. Bei der Berechnung wird ein fiktiver Gesamtstreitwert ermittelt, der auch die zurückgenommenen Nebenforderungen berücksichtigt.

Ausnahmen von der Regelverteilung

Eine Abweichung von dieser Kostenverteilung ist nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 92 Abs. 2 ZPO möglich. Das Gericht kann einer Partei die gesamten Prozesskosten nur dann auferlegen, wenn:

  • die Zuvielforderung keine oder nur geringfügig höhere Kosten verursacht hat
  • die Zuvielforderung verhältnismäßig geringfügig war

Besonderheiten bei Zahlungen während des Verfahrens

Wenn während des laufenden Verfahrens Zahlungen erfolgen, ist der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend. Bei Zahlungen vor Rechtshängigkeit wird die entsprechende Teilrücknahme als Klagerücknahme ausgelegt. In diesem Fall ist eine Kostenentscheidung nach billigem Ermessen zu treffen, wobei auch berücksichtigt wird, ob der Kläger möglicherweise voreilig Klage erhoben hat.


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Ab wann liegt ein ausreichender Anlass zur Klageerhebung vor?

Ein ausreichender Anlass zur Klageerhebung liegt vor, wenn das Verhalten der Gegenseite vor dem Prozess aus Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass bietet, dass er ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen wird.

Besonderheiten bei Verkehrsunfällen

Bei Verkehrsunfällen steht der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung grundsätzlich eine angemessene Prüfungsfrist zu. Während dieser Frist liegt noch kein ausreichender Anlass zur Klageerhebung vor. Diese Prüfungsfrist dient dem Interesse der Gesamtheit der pflichtversicherten Kraftfahrzeughalter.

Konkrete Anlässe zur Klageerhebung

Ein ausreichender Anlass zur Klageerhebung besteht in folgenden Situationen:

  • Wenn die Gegenseite den Anspruch aktiv und grundlos bestreitet
  • Nach Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist ohne Reaktion der Versicherung
  • Bei eindeutiger Verweigerung der Zahlung ohne sachliche Begründung

Fehlender Klageanlass

Ein Anlass zur Klageerhebung fehlt dagegen, wenn:

  • Die Versicherung die Zahlung von der Einreichung konkreter Schadensbelege abhängig macht
  • Die Versicherung mitteilt, welche Unterlagen sie noch benötigt
  • Eine selbst gesetzte Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist
  • Die Versicherung eine sachlich begründete Prüfung des Falls ankündigt

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Wie wirkt sich eine Teilzahlung der Versicherung auf das laufende Gerichtsverfahren aus?

Eine Teilzahlung der Versicherung während eines laufenden Verfahrens hat weitreichende rechtliche Konsequenzen. Wenn die Versicherung eine Teilzahlung nebst Abrechnungsschreiben leistet, gilt dies als verbindliches Schuldanerkenntnis. Dies bedeutet, dass die Versicherung an diese Anerkennung gebunden ist und sich später nicht mehr darauf berufen kann, gar nicht oder nur anteilig haften zu müssen.

Rechtliche Bindungswirkung

Die Teilzahlung mit Abrechnungsschreiben wird als konkludentes Anerkenntnis gewertet, auch wenn das Wort „Anerkenntnis“ im Schreiben nicht explizit verwendet wird. Wenn die Versicherung beispielsweise Sachverständigenkosten und Auslagenpauschale zu 100% reguliert, kann sie sich später nicht mehr auf eine geringere Haftungsquote berufen.

Prozessuale Auswirkungen

Bei einer Teilzahlung während des Verfahrens ist die Prüffrist der Versicherung besonders relevant. Haben Sie innerhalb der Prüffrist Klage erhoben, riskieren Sie, trotz eines erfolgreichen Verfahrensausgangs auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben.

Kostenfolgen

Die Kostenentscheidung hängt maßgeblich davon ab, ob die Versicherung Anlass zur Klageerhebung gegeben hat. Nach § 93 ZPO trägt der Kläger die Prozesskosten, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt und keinen Anlass zur Klage gegeben hat. Bei einer verschleppten Unfallregulierung durch die Versicherung kann sich der Schadensersatzanspruch sogar erhöhen.

Praktische Bedeutung

Die Versicherung versucht häufig durch Teilzahlungen, das Kostenrisiko für den Geschädigten zu erhöhen. Dies ist besonders bei Totalschäden relevant, wo Geschädigte oft auf die vollständige Schadenersatzzahlung für den Kauf eines neuen Fahrzeugs angewiesen sind. Ein kostspieliges Gerichtsverfahren liegt dann meist nicht im Interesse des Unfallopfers.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Klageerhebung

Der konkrete Akt der Einreichung einer Klage beim zuständigen Gericht, um ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Die Klageerhebung erfolgt durch Einreichung der Klageschrift und markiert den offiziellen Beginn des Gerichtsverfahrens. Mit der Klageerhebung entstehen Prozesskosten und rechtliche Folgen wie Unterbrechung der Verjährung. Gesetzlich geregelt in §§ 253 ff. ZPO. Beispiel: Ein Unfallgeschädigter reicht eine Klage ein, weil die Versicherung den Schaden nicht regulieren will.


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Erledigungserklärung

Eine prozessuale Erklärung einer Partei, dass der Rechtsstreit ganz oder teilweise durch ein Ereignis nach Klageerhebung gegenstandslos geworden ist. Die Hauptsache ist damit erledigt. Wenn beide Parteien die Erledigung erklären, endet das Verfahren. Geregelt durch Richterrecht. Beispiel: Nach Zahlung der Forderung durch den Beklagten erklärt der Kläger den Rechtsstreit für erledigt, da sein Anspruch erfüllt wurde.


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Klageabweisungsantrag

Der formelle Antrag des Beklagten, die Klage vollständig zurückzuweisen. Dies ist die stärkste Form der Verteidigung gegen eine Klage. Ein Klageabweisungsantrag bedeutet, dass der Beklagte die Forderungen des Klägers für unbegründet hält. Relevant für die Kostenentscheidung nach § 91 ZPO. Beispiel: Die Versicherung beantragt Klageabweisung, weil sie die Schadensersatzforderung für unberechtigt hält.


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Schadensregulierung

Der gesamte Prozess der Schadensfeststellung, -bewertung und Entschädigung nach einem Versicherungsfall. Umfasst die Prüfung der Ansprüche, Feststellung der Schadenshöhe und Leistungserbringung durch den Versicherer. Geregelt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Beispiel: Nach einem Unfall übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten und zahlt Schmerzensgeld an den Geschädigten.


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Prozesskosten

Alle durch das Gerichtsverfahren entstehenden Kosten, einschließlich Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Auslagen. Die Verteilung richtet sich nach dem Ausgang des Verfahrens gemäß § 91 ZPO. Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei alle Kosten. Bei teilweisem Unterliegen erfolgt eine anteilige Verteilung. Beispiel: Bei einem Vergleich werden die Prozesskosten häufig zwischen den Parteien geteilt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 91a ZPO: Diese Vorschrift regelt die Kostenentscheidung in Fällen, in denen eine Partei die Klage zurücknimmt oder der Rechtsstreit aus anderen Gründen erledigt wird. Insbesondere ermöglicht sie eine flexible Entscheidung über die Kostenverteilung in Abhängigkeit von den Umständen des Falls. Im vorliegenden Fall wurde die Anwendung dieser Vorschrift zur Bestimmung der Kostenverteilung zwischen Kläger und Beklagter angesprochen, da die Beklagte keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben haben soll.
  • § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO: Dieser Paragraph behandelt die Kostenverteilung, wenn eine Klage teilweise zurückgenommen wird. Er besagt, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits für den zurückgenommenen Teil zu tragen hat. Im vorliegenden Fall hat das Gericht entschieden, dass der Kläger die Kosten für den zurückgenommenen Klagebestandteil von 371,60 € tragen muss, was die Entscheidung des Amtsgerichts rechtfertigt.
  • § 793 ZPO: Diese Vorschrift regelt die sofortige Beschwerde als statthafte Rechtsbehelfsart. Sie ermöglicht es einer Partei, gegen bestimmte Beschlüsse des Amtsgerichts vorzugehen. Der Kläger hat rechtzeitig und formgerecht seine sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Amtsgerichts Göttingen eingelegt, was die Zulässigkeit des Verfahrens sichert.
  • § 569 ZPO: Hierbei handelt es sich um die Vorschrift, die die Form und Frist für die Einlegung einer sofortigen Beschwerde regelt. Im Fall hat der Kläger die Fristen eingehalten, was für die Durchführung des Rechtsmittels von zentraler Bedeutung ist. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ist entscheidend für die Beurteilung des gesamten Beschwerdeverfahrens.
  • § 93 ZPO: Dieser Paragraph befasst sich mit den Grundsätzen der Kostenentscheidung, speziell im Zusammenhang mit der Prüfung von Klageabweisungen und deren Einfluss auf die Gerichtskosten. In diesem Fall hatte das Gericht die Frage zu klären, ob eine Klageabweisung durch die Beklagte, die im Rahmen der Verteidigungsanzeige angekündigt wurde, zu einer anderen Kostenverteilung geführt hätte. Der entsprechende Verweis auf § 93 ZPO verdeutlicht die rechtlichen Überlegungen zur Entscheidung über die Kostenlast.

Das vorliegende Urteil

Landgericht Göttingen – Az.: 1 T 11/23 – Beschluss vom 08.08.2023


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